Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK. Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK. Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf"

Transkript

1 Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf

2 Inhaltliche Gliederung 1. Neues im Überblick 2. Gesellenprüfung 3. ÜLU 4. Berufsschule 2

3 Neues im Überblick 1. Redaktionelle Anpassungen: Einsatzgebiete Sanitärtechnik Heizungstechnik Lüftungs- und Klimatechnik Erneuerbare Energien und Umwelttechnik 3

4 Neues im Überblick 1. Redaktionelle Anpassungen: Neue Berufsbildpositionen Hygienemaßnahmen durchführen Gebäudemanagementsysteme 4

5 Neues im Überblick 2. Gestreckte Gesellenprüfung: Die Zwischenprüfung entfällt und wird zur Gesellenprüfung Teil 1. Die Gesellenprüfung Teil A und B wird zur Gesellenprüfung Teil 2. 5

6 Neues im Überblick 2. Gestreckte Prüfung: rein formal 5 Stunden weniger Prüfungszeit Verbindliche Prüfungszeiten!!! neue Anforderungen für das Bestehen Gewichtung von Arbeitsaufgabe, situatives Fachgespräch und schriftlichen Leistungen sind nicht mehr auf AVO-Ebene vorgegeben. Die Gewichtung bestimmt der Prüfungsausschuss, vgl. Hauptausschussempfehlung des Bundesinstitutes für Berufsbildung Nr. 158 vom 12. Dezember

7 Die Gesellenprüfung besteht aus: Teil 1: Prüfungsbereich: Versorgungstechnik Teil 2: Prüfungsbereiche: Kundenauftrag Arbeitsplanung Systemanalyse und Instandhaltung Wirtschafts- und Sozialkunde 7

8 Teil 1 Versorgungstechnik: Zeitpunkt: Vor Ende 2. Ausbildungsjahr Inhalte: Die ersten drei Halbjahre Zeit: 7 Stunden, darin: bisher: 8 h 5 Stunden 50 Minuten Arbeitsaufgabe 1 Stunde schriftliche Bearbeitung 10 Minuten situatives Fachgespräch bisher: 15 Min. 8

9 Teil 1 Versorgungstechnik: Technische Unterlagen nutzen, Arbeitsschritte planen Bauteile fügen und montieren (Montage nach Plan) Messungen und Prüfprotokolle (einschließl. Dokumentation) Prüfungsinstrumente: Arbeitsaufgabe Situatives Fachgespräch Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsinstrumente bestimmt der Prüfungsausschuss, eine Empfehlung vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima liegt vor. 9

10 Teil 1 Versorgungstechnik: Vorschlag: Schriftlich: Materialauszug, Bestellzettel, Berechnungen Praktisch: Anfertigen eines versorgungstechnischen Bauteils oder einer Baugruppe aus dem Bereich Sanitärtechnik mit unterschiedlichen Fügeverfahren: Pressen, Klemmen, Weichlöten. Grundlegende elektrotechnische Aufgabe zur Verdrahtung (mit Messung und Dokumentation). Handlungsbegleitend das situative Fachgespräch. Teil 1 Versorgungstechnik 10

11 Teil 2 Kundenauftrag: Zeitpunkt: Am Ende der Berufsausbildung Inhalte: Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan Zeit: 15 Stunden, darin: bisher: 19 h 14 Stunden 40 Minuten Arbeitsaufgabe 20 Minuten situatives Fachgespräch bisher: 20 Min. 11

12 Teil 2 Kundenauftrag: Arbeitsabläufe planen Montagearbeiten diverser Bauteile Verdrahtungs- und Anschlusstechniken, elektr. Baugruppen Fehler und Störungen hydraulisch, elektrisch, systemisch eingrenzen, feststellen, beheben, Dokumentation Programmierung Regelung und gerätespezifische Software anwenden APPs; Digitalisierung, ÜLU-Förderpakete mit 90 % Förderrate beim BiBB abrufen! 12

13 Teil 2 Kundenauftrag: Prüfungsinstrumente: Arbeitsaufgabe Situatives Fachgespräch Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagen Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsinstrumente bestimmt der Prüfungsausschuss, eine Empfehlung vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima liegt vor. 13

14 Teil 2 Kundenauftrag: Vorschlag: Schriftlich: Berechnungen, Materialauszug, Arbeitsplanung, Dokumentationen. Praktisch: Bauteile montieren, Verdrahtungs- und Anschlusstechniken an elektrischen Baugruppen vornehmen. Einstellen, abgleichen, Messungen, Störungen systematisch feststellen, branchenspezifische Software anwenden (z.b. Nutzung einer App). Handlungsbegleitend das situative Fachgespräch, dieses darf wie die Arbeitsaufgabe selbst, aus mehreren Teilen bestehen. Es ist zulässig, dass allein durch die unterschiedlichen Aufgaben die Einsatzgebiete ihr Unterscheidungsmerkmal erfahren. 14

15 Teil 2 Kundenauftrag: Vorschlag: Teil 2 Kundenauftrag 15

16 Teil 2 Arbeitsplanung: Anfertigen einer Arbeitsplanung zur Montage und Inbetriebnahme Prüfungszeit 150 Minuten bisher: 150 Min. Einsatzgebiete berücksichtigen 16

17 Teil 2 Systemanalyse und Instandhaltung: Beschreiben von Vorgehensweisen zur systematischen Eingrenzung und Behebung von Fehlern Maßnahmen zur Instandhaltung Prüfungszeit 90 Minuten Einsatzgebiete berücksichtigen bisher: 150 Min. 17

18 Teil 2 WiSo: Erkennen und beurteilen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge in der Berufs- und Arbeitswelt Prüfungszeit 60 Minuten bisher: 60 Min. 18

19 Gewichtung: Gesellenprüfung Teil 1: 1. Versorgungstechnik 30 % Gesellenprüfung Teil 2: 2. Kundenauftrag 35 % 3. Arbeitsplanung 15 % 4. Systemanalyse und Instandhaltung 10 % 5. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % 19

20 Anforderungen für das Bestehen: Gesamtergebnis (Teil 1 und 2) ausreichend Teil 2 gesamt ausreichend Kundenauftrag ausreichend Mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche Teil 2 mindestens ausreichend In keinem Prüfungsbereich Teil 2 ungenügend 20

21 Mündliche Ergänzungsprüfung: Gilt nur für die theoretischen Prüfbereiche in Teil 2 und darf ausschließlich für einen Prüfbereich angewendet werden. Kommt auf Antrag des Prüflings in Betracht wenn: a) Prüfbereiche schlechter als ausreichend bewertet wurden, oder b) die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann, c) Dauer: 15 Minuten. Gewichtung Ergänzungsprüfung zur bisherigen Leistung 1:2. 21

22 22

23 ÜLU 1. Ausbildungsjahr: G-IH 1/03 eine Woche: Bearbeitungsverfahren fachbezogener Rohwerkstoffe G-IH 2/03 eine Woche: Fügetechniken G-IH 3/03 eine Woche: Elektrotechnik einschl. Sicherheitsmaßnahmen 23

24 ÜLU 2. Ausbildungsjahr: IH 1/03 eine Woche: Montagetechnik, Rohrsysteme IH 2/03 eine Woche: Gerätetechnik Wasser IH 3/03 eine Woche: Elektrische Komponenten und Verdrahtungstechnik 24

25 ÜLU 2. Ausbildungsjahr: IH 8/03 (fakultativ) zwei Wochen: Gasschweißen (=> neue Themen möglich: Erneuerbare Energien) Gesellenprüfung Teil 1 25

26 ÜLU 3. Ausbildungsjahr: IH 4/03 eine Woche: Gerätetechnik Wärme IH 5/03 eine Woche: Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik 26

27 ÜLU 4. Ausbildungsjahr: IH 6/03 zwei Wochen: Kundenorientierte Auftragserarbeitung, Inbetriebnahme, Instandhaltung IH 7/03 (fakultativ) eine Woche: Systemorientierte Auftragserarbeitung Abschlussprüfung Teil 2 27

Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK. Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf

Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK. Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, Düsseldorf Die neugeordnete Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in SHK Ansprechpartner: Dipl. Ing. Ulrich Thomas, FVSHK NRW, Jahnstr. 52, 40215 Düsseldorf Inhaltliche Gliederung 1. Neues im Überblick 2. Gesellenprüfung

Mehr

Neue Ausbildungsordnung ab 1. August Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK

Neue Ausbildungsordnung ab 1. August Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2016 Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK Neuordnungsverfahren Ablauf Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 2 Beteiligungen des Handwerks Federführender

Mehr

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1

Mehr

Neuordnung der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Neuordnung der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Herzlich Willkommen Neuordnung der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Implementationsveranstaltung am 14.06.2016 in Soest Axel Kaufmann

Mehr

Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik (Arbeitstitel) 1

Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik (Arbeitstitel) 1 Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik (Arbeitstitel) 1 Berufsbildpositionen Abschnitt I: Grundbildung 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008

Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008 Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008 Inhalt Was ist neu Prüfungsstruktur Metallbauer und Feinwerkmechaniker Teil 1 GP Teil 2 GP Gewichtung der Prüfungsleistungen

Mehr

Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in

Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Robert Ziegler Referatsleiter Aus-, Fort- und Weiterbildung (ZKF) Workshop zur Umsetzung

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Neuordnung Konstruktionsberufe

Neuordnung Konstruktionsberufe Neuordnung Konstruktionsberufe Berufsbezeichnung: Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Gemeinsame Berufsgruppe und gemeinsamer Rahmenlehrplan für das 1. Ausbildungsjahr Ausbildungsdauer:

Mehr

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im INSTALLATEUR- UND HEIZUNGSBAUERHANDWERK Anlagenmechaniker/in

Mehr

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Ralf Stroetmann: Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Fahrplan Rahmenbedingungen Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Bewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein

Bewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein Prüfertournee 2014 Bewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein März 2014 In Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Dipl.-Ing. (FH) Joachim Syha - Zentralverband

Mehr

Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker

Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht Inhalt Einführung Rückblick Ergebnisse der BIBB Sitzung 21. / 22. Mai 08 Prüfungsstruktur

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift

Mehr

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 1

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 1 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 1 a) Berufsbildpositionen 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift 1 Verordnung

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Neuordnung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Stand: Juni 2014 06/2014 1 Ordnungsbedarf Anpassungsbedarf der Inhalte der Ausbildungsordnungen der Berufsgruppe der fahrzeugtechnischen Berufe insbesondere

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011 Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Industriemechaniker/-in

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Industriemechaniker/-in Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1

Mehr

Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin

Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Zwischenprüfung Bereich Berufsausbildung Abschlussprüfung 04/2006 1 Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres

Mehr

Textil- und Modeschneider/-in

Textil- und Modeschneider/-in 1. Einleitung Die Bezeichnung des neu geordneten Ausbildungsberufs Textil- und Modeschneider/-in signalisiert, dass in diesem Berufsfeld nicht nur Bekleidung, sondern auch medizinische, technische und

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin Auszug TPDesign/TSysPlAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und

Mehr

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik. im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik. im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik Verordnung Ausbildungsablauf Berufsschule Prüfungsanforderungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin ZweiradAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Neuordnung Chemielaborant

Neuordnung Chemielaborant Neuordnung Chemielaborant Eine Information zu den Veränderungen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie vom 25. Juni 2009. Dr. Hans Jürgen Metternich, Evonik Degussa GmbH Wiesbaden,

Mehr

Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner. Stand: Juni 2011

Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner. Stand: Juni 2011 Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juni 2011 Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner 2005-2010 3.500 462 3.000 2.500 26 158 290

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zur (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) vom 03. Juni 2016 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 08. Juni 2016) Auf Grund des 4

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Vom 14. Juni 2013 Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 und mit 5 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur

Mehr

GESTRECKTE PRÜFUNG ANLAGENMECHANIKER/IN SANITÄR HEIZUNG KLIMA EINE HANDREICHUNG. Hinweise, Rahmenbedingungen, Konkretisierungen

GESTRECKTE PRÜFUNG ANLAGENMECHANIKER/IN SANITÄR HEIZUNG KLIMA EINE HANDREICHUNG. Hinweise, Rahmenbedingungen, Konkretisierungen GESTRECKTE PRÜFUNG ANLAGENMECHANIKER/IN SANITÄR HEIZUNG KLIMA EINE HANDREICHUNG Hinweise, Rahmenbedingungen, Konkretisierungen Referat Berufsbildung, Sankt Augustin am 29. Februar 2017 Zentralverband Sanitär

Mehr

Neuordnung Chemielaborant

Neuordnung Chemielaborant Neuordnung Chemielaborant Eine Information zu den Veränderungen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie vom 25. Juni 2009. Dr. Hans Jürgen Metternich Wiesbaden, 26. August 2009

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 09. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/ zur Zweiradmechanikerin*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/ zur Zweiradmechanikerin*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/ zur Zweiradmechanikerin*) Vom 9. Juli 2003 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Abschlussprüfung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik / zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik / zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik über die Berufsausbildung zum Elektroniker für / zur Elektronikerin für vom 25. Juli 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 vom 30. Juli 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Neue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August Bootsbauer / Bootsbauerin

Neue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August Bootsbauer / Bootsbauerin Neue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August 2011 Bootsbauer / Bootsbauerin Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen Abteilung Berufliche Bildung, Petra Friederich Seite 2 Beteiligungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner über die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner über die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplaner Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen

Mehr

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres 5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin

Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*) vom 21. Juni 2011 Auf

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010 über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 28. April 2010) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010 über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 28. April 2010) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau/ zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 42m HwO

Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau/ zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 42m HwO Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau/ zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 42m HwO Die Handwerkskammer Dortmund erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19.10.2011

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Konstruktionsmechaniker/-in

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Konstruktionsmechaniker/-in Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Informationen für die Praxis

Informationen für die Praxis Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Handwerkskammer Lübeck - Ergänzung der Anlage 1 und 2 zur Ausbildungsvorschrift der Handwerkskammer Lübeck für die überbetriebliche Ausbildung Die Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung-

Mehr

[Teil 2 ist für den Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner bzw. Technische Systemplanerin irrelevant]

[Teil 2 ist für den Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner bzw. Technische Systemplanerin irrelevant] Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*) Vom 21. Juni 2011 Auf

Mehr

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Metallbau

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Metallbau Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Metallbau Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. September 2012 und der Vollversammlung

Mehr

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017)

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017) über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im und zur Kauffrau im (Verkäufer- und skaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV) vom 13. März 2017 (veröffentlicht im

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Textil- und Modeschneider und zur Textil und Modeschneiderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Textil- und Modeschneider und zur Textil und Modeschneiderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil und Modeschneiderin Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1

Mehr

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 (aktualisiert: Mai 2014) Inhalt: 1. Allgemeines...

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/ zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/ zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für vom 12. Juli 1999 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 19. Juli 1999) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin für Metallbau erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin für Metallbau erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung. Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Mehr

Neuer Ausbildungsberuf

Neuer Ausbildungsberuf Neuer Ausbildungsberuf Anlagenmechanikerin / Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs und Klimatechnik Ab dem 1. August 2003 ist der neue Ausbildungsberuf im Installateur und HeizungsbauerHandwerk in Kraft

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Beschluss der Regelung über die Berufsausbildung Behinderter nach 41, 42 m der Handwerksordnung Bauten- und Objektbeschichter/-in

Beschluss der Regelung über die Berufsausbildung Behinderter nach 41, 42 m der Handwerksordnung Bauten- und Objektbeschichter/-in Die Bekanntmachung und Veröffentlichung gemäß 41 der Satzung der Handwerkskammer Halle (Saale) erfolgt am 03.03.2017 (auf www.hwkhalle.de am 03.03.2017 eingestellt). Beschluss der Regelung über die Berufsausbildung

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung. vom 20.

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung. vom 20. über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30. Mai 2011) Auf Grund

Mehr

Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004

Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1 2.1...1 2.2

Mehr