Fluggerätmechaniker Fluggerätmechanikerin. Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen
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- Richard Fürst
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1 Fluggerätmechaniker Fluggerätmechanikerin Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen
2 Vorwort In dieser Information präsentieren wir die Änderungen in der Ausbildungsverordnung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin, die ab August 2013 in Kraft tritt. Der Hauptgrund für die Neuordnung lag in der Integration der Anforderung an die Qualifikation nach EASA-Verordnung Teil 66 / CAT A. Zusätzlich wurden die Inhalte an technische Entwicklungen angepasst sowie eine Berufsgruppe Luftfahrttechnische Berufe mit gemeinsamen Ausbildungsinhalten von mindestens 12 Monaten (umgesetzt durch gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr) geschaffen. Die nachfolgenden Informationen richten sich gezielt an Ausbildungsbetriebe. Sie enthalten die Eckpunkte und Veränderungen des überarbeiteten Ausbildungsprofils und geben den Ausbildungsbetrieben Hinweise für die Einführung und Umsetzung der Ausbildung. Für die inhaltlichen Details erhalten Sie neben dieser Information die aktuelle Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan. Weitergehende Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner der IHK Hannover auch gerne direkt. Für die direkte Ansprache verweisen wir auf die Kontaktadressen im Anhang.
3 Eckpunkte des Fluggerätmechanikers Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre Struktur der Ausbildung: Monoberuf mit Fachrichtungen Instandhaltungstechnik Fertigungstechnik Triebwerkstechnik Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte in Wochen mit Trennung vor/nach Teil 1 der Abschlussprüfung. Prüfungsform: Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) Anlage 3 der Verordnung Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Verordnung (EU) Nr. 1149/2011 Anhang III (Teil 66); sog. Entsprechungsliste von CAT A, ARP und RLP Nachweis der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens einem Einsatzgebiet Flugzeuge mit Turbinentriebwerk, Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, Hubschrauber mit Turbinentriebwerk, Hubschrauber mit Kolbentriebwerk
4 Ausbildungsberufsbild Abschnitt A Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Planung und Organisation der Arbeit, Bewertung der Arbeitsergebnisse, Betriebliche und technische Kommunikation, Montage und Demontage von Geräten, Baugruppen und Systemen, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Instandhaltung, Analyse von Störungen an Antriebssystemen, Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen, Berücksichtigung menschlicher Faktoren Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Instandhaltungstechnik Instandhaltung von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte, Analyse und Behebung von Störungen an (Flug-) Systemkomponenten, Abfertigung von Fluggeräten Abschnitt C Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fertigungstechnik Herstellung und Instandhaltung von metallischen Bauteilen für Fluggeräte, Herstellung und Instandhaltung von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte, Fügen und Lösen von Strukturbauteilen, Montage von Fluggerätsystemkomponenten Abschnitt D Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Triebwerkstechnik Herstellung und Instandhaltung von Triebwerksbauteilen, Montage und Demontage von Flugtriebwerken, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk, Analyse und Behebung von Störungen an (Triebwerks-) Systemkomponenten Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
5 Inhalte bis zum Teil 1 der Abschlussprüfung Zeitliche Richtwerte in Wochen gem. Ausbildungsrahmenplan Inhalte bis zum Teil 2 der Abschlussprüfung Zeitliche Richtwerte in Wochen gem. Ausbildungsrahmenplan Bespiel: Fachrichtung Instandhaltungstechnik, Zeitrahmen ab dem 4. Ausbildungshalbjahr
6 Eckpunkte der Prüfung Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres Identisch über alle Fachrichtungen z. B. Montageauftrag Teil 2 Aufgaben in 3 Prüfungsbereichen z. B. FR Instandhaltungstechnik Betrieblicher Auftrag / Prüfungsprodukt Fluggerättechnik WiSo
7 Ansprechpartner Ausbildungsberatung für die Bereiche Bau, Druck, Medien, Textil, Glas, Holz, Porzellan, Keramik, Fahrzeugtechnik Mike Bennecke Tel.: Fax: Metall, Elektro Wilfried Janke Tel.: Fax: Kunststoff, Kautschuk, Physik, Biologie, Chemie, Lebensmittel, Umwelt, Optik, Konstruktionsberufe Peter Schlote Tel.: Fax: Prüfungsorganisation für die Bereiche Bau, Elektro, Textil, Glas, Holz, Porzellan, Keramik, Fahrzeugtechnik, Kunststoff, Kautschuk, Physik, Biologie, Chemie, Lebensmittel, Umwelt, Optik Hartmut Constien Tel.: Fax: Metall, Druck, Medien, Konstruktionsberufe Detlef Helbrecht Tel.: Fax: Fragen zum Berufsausbildungsvertrag oder zur Eintragung von Ausbildungsverhältnissen beantworten Ihnen: Scarlett Moch-Schröder Tel.: Fax: Yvonne Schrader Tel.: Fax:
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