Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab 1. August 2009

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1 Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab 1. August 2009 Petra Friederich, Referentin in der Abteilung Berufliche Bildung Berufsbildungsausschuss CentralVerband Deutscher Berufsfotografen, Würzburg

2 Statistik: Lehrlinge und Meisterprüfung im Fotografen-Gewerbe Lehrlingsbestand Neuanfänger Entwicklung der Fotografenbetriebe noch keine Meisterausbildung (Prüfungen) Auswertg. 19 Seite 2

3 Wie fing alles an? 2004 : Obermeister der Fotografeninnung Hessen/Rheinhessen und Bundesinnungsmeister im CV sowie Innungsmeister Focon-Innung nehmen Kontakt zum ZDH auf und schlagen neue differenzierte Ausbildungsordnung vor Ende 2006: CV stellt einen Neuordnungsantrag, jedoch ohne Differenzierung in der Ausbildung ZDH bittet die Kammern um Stellungnahme HK München wünscht Spezialisierung Vereinigte Innungsgeschäftsstelle Hamburg wünscht Spezialisierung September 2007: CV bittet, die Struktur der Ausbildung nach Fachrichtungen zu differenzieren Oktober 2007: Antragsgespräch Seite 3

4 Generelle Informationen zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen Vorverfahren Antragsgespräch / Festlegung der Eckwerte Koordinierungsausschuss Bund-Länder Weisung an das BiBB Sachverständige des Bundes Sachverständige der Gewerkschaft Ordnungsmittel für den Betrieb Ausbildungsordnung (AO) Ausbildungsrahmenplan (ARP) Zeugniserläuterungen Sachverständige der Länder Ordnungsmittel für die Berufsschule Rahmenlehrplan (RLP) - Befragung der Spitzenorganisationen - Gemeinsame Sitzung: Abstimmung ARP + RLP - StuA, BiBB-HA, Koordinierungsausschuss Bund- Länder Erlassphase und Veröffentlichung

5 Beteiligungen des Handwerks Federführender Verband: CentralVerband Deutscher Berufsphotographen Stellungnahmen aus 6 Handwerkskammern, 3 regionalen Kammertagen und von 3 Fotografeninnungen lagen vor und wurden vom ZDH in das Verfahren eingespeist in dem Verordnungsverfahren wirkten drei Sachverständige des Handwerks als Experten der betrieblichen Ausbildungspraxis mit ( Detlef Bartsch, Vanessa Hermann, Peter A. Schindler) Seite 5

6 Fotograf/Fotografin Was ist neu? Struktur der Ausbildung nach Schwerpunkten: Porträtfotografie Produktfotografie Industrie- und Architekturfotografie Wissenschaftsfotografie Jeder Schwerpunkt wird in 28 Wochen nach der Zwischenprüfung vermittelt Seite 6

7 Eckwerte der Berufsausbildung Ausbildungsberufsbezeichnung Rechtsgrundlage Ausbildungsdauer Ausbildungsstruktur Ausbildungsberufsbild zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans für den Umweltschutz relevante Qualifikationen Hinweise zur gemeinsamen Beschulung Hinweise zur Art der beruflichen Grundbildung und zum Umfang der überbetrieblichen Berufsausbildung Hinweis zu Prüfungsformen Fotograf/Fotografin HwO 3 Jahre Schwerpunkte siehe Folien zum Ausbildungsberufsbild Zeitrichtwerte in Wochen, vor und nach der Zwischenprüfung keine keine keine konventionelle Prüfung Seite 7

8 Strukturvorgaben für Ausbildungsordnungen Vorgaben der Bundesministerien vom Frühjahr 2007: - einheitliche Formulierungen zum so genannten Paragrafenteil der Ausbildungsordnungen BIBB-Hauptausschussempfehlung vom Dezember 2006: - einheitliche Vorgaben zur Verankerung der zeitlichen und organisatorischen Prüfungsanforderungen in den Ausbildungsordnungen Seite 8

9 Strukturvorgaben zum Paragrafenteil vorgegebene Formulierungen - zur Rechtsgrundlage - zur Struktur der Ausbildung - zur Dauer der Ausbildung - zur Durchführung der Ausbildung - zu Übergangs- und Anrechnungsregelungen - zum Inkrafttreten Gliederung Ausbildungsberufsbild - Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Seite 9

10 BIBB-Hauptausschussempfehlung zu Prüfungsanforderungen Vorgaben zur Prüfungsstruktur Vorgaben zur Prüfungsdauer Vorgaben zu Prüfungsinstrumenten Vorgaben für Gewichtungsregelungen Seite 10

11 Ausbildungsberufsbild Fotograf/Fotografin Abschnitt A: Berufsprofilgebende Berufsbildpositionen 1. Beraten von Kunden 2. Erstellen von Bildkonzeptionen 3. Arbeitsplanung 4. Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten 5. Einsetzen von Beleuchtung 6. Umsetzen von Bildkonzeptionen 7. Bilddatenhandling und Bildbearbeitung 8. Ausgeben von Bilddaten 9. Archivieren von Bilddaten Seite 11

12 Ausbildungsberufsbild Fotograf/Fotografin Abschnitt B: Integrative Berufsbildpositionen 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 4. Umweltschutz 5. Qualitätssichernde Maßnahmen 6. Wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Grundlagen Seite 12

13 Schwerpunkte Generelle Informationen: Schwerpunkt A Schwerpunkt B Schwerpunkt C Gemeinsame Qualifikationen Ausbildung erfolgt mit unterschiedlichen Schwerpunkten Schwerpunkte werden berücksichtigt im Ausbildungsrahmenplan in den Prüfungen Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht Schwerpunktausbildung dauert 6-12 Monate Seite 13

14 Ausbildungsberufsbild Fotograf/Fotografin Schwerpunkte 1. Porträtfotografie 2. Produktfotografie 3. Industrie- und Architekturfotografie 4. Wissenschaftsfotografie je Schwerpunkt: 28 Wochen ab dem 19. Ausbildungsmonat Seite 14

15 Zwischenprüfung Generelle Informationen: Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung ein. Die Zwischenprüfung kann bis zu zwei berufsbezogene Prüfungsbereiche umfassen. Die Dauer der Zwischenprüfung soll insgesamt zwischen einer und sieben Stunden betragen. Sie findet zu Beginn, zur Mitte oder zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Seite 15

16 Prüfungsinstrumente Generelle Informationen: Prüfungsinstrumente werden für jeden Prüfungsbereich festgelegt Innerhalb eines Prüfungsbereiches Kombination von verschiedenen Prüfungsinstrumenten und spezifischen Aufgabenstellungen möglich Prüfungsinstrumente: schriftliche Aufgaben fallbezogenes, auftragsbezogenes oder situatives Fachgespräch Gesprächssimulation Präsentation Prüfungsprodukt/Prüfungsstück Arbeitsprobe Spezifische Aufgabenstellungen: Betrieblicher Auftrag Arbeitsaufgabe Seite 16

17 Zwischenprüfung Fotograf/Fotografin Zwischenprüfung zur Mitte des vierten Ausbildungshalbjahres Prüfungsbereich: Fotografische Arbeitsprozesse Prüfungsinstrumente: Arbeitsaufgabe schriftliche Aufgaben Prüfungszeit: insgesamt 210 Minuten; Arbeitsaufgabe: 120 Minuten Schriftliche Aufgaben: 90 Minuten Seite 17

18 Arbeitsaufgabe Generelle Informationen: berufstypische Arbeit Aufgabenstellung entwickelt Prüfungsausschuss bewertet werden: prozessrelevante Kompetenzen Arbeitsergebnis und/oder Arbeits-/Vorgehensweise Grundlagen für die Bewertung: situatives Fachgespräch Präsentation und/oder schriftliche Aufgaben zusätzlich ist für die Bewertung auch möglich: Dokumentation praxisbezogene Unterlagen Beobachtung der Durchführung und Inaugenscheinnahme des Ergebnisses Ist die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses, kann eine eigenständige Bewertung erfolgen. Hinweis: Prüfungsausschuss muss nicht dauerhaft anwesend sein, Durchführung aber unter Aufsicht Bewertung der Arbeitsaufgabe erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss. Seite 18

19 Schriftliche Aufgabe Generelle Informationen: schriftliche berufstypische Aufgaben Bewertet werden: fachliche Richtigkeit der Lösungen Verständnis für fachliche Zusammenhänge und ggf. Beachtung formaler Aspekte Seite 19

20 Gesellenprüfung Generelle Informationen (Ziel, Struktur): dient dem Nachweis umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit umfasst drei bis fünf Prüfungsbereiche, einschließlich Prüfungsbereich WiSo Unterscheidung nur zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen Bezeichnungen der Prüfungsbereiche sind nicht identisch mit Bezeichnungen von Berufsbildpositionen Seite 20

21 Gesellenprüfung Generelle Informationen (Dauer): Gesamtzeit schriftlicher Prüfungsbereiche 300 Minuten, jeder schriftliche Prüfungsbereich mindestens 45 Minuten Prüfungsbereiche mit Arbeitsproben/Arbeitsaufgaben sollen zwischen einer und sieben Stunden dauern (exklusive Vor- und Nachbereitung) Prüfungsbereiche mit Prüfungsprodukten/betrieblichen Aufträgen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen länger als 24 Stunden dauern Seite 21

22 Prüfungsbereiche Fotograf/Fotografin vier Prüfungsbereiche 1. Ausführung fotografischer Aufträge drei Prüfungsstücke, eine Präsentation mit Begründung der Vorgehensweise Anfertigung der Prüfungsstücke in 20 Stunden (Abgabe 14 Tage nach Aufgabenstellung) Präsentation in höchstens 15 Minuten Gewichtung: Prüfungsstück 1 25% Prüfungsstück 2 25 % Prüfungsstück 3 einschl. Präsentation 50 % 2. Anwendung fotografischer Prozesse Arbeitsaufgabe (generelle Information siehe Seite 16) Prüfungszeit: 90 Minuten 3. Darstellung und Analyse fotografischer Prozesse schriftliche Aufgaben (generelle Information siehe Seite 17) Prüfungszeit: 240 Minuten 4. Wirtschafts- und Sozialkunde schriftliche Aufgaben Prüfungszeit: 60 Minuten Seite 22

23 Prüfungsprodukt/Prüfungsstück Generelle Informationen: Anfertigung eines berufsspezifischen Produktes nach Vorgaben Bewertung des Arbeitsergebnisses Beaufsichtigung während der Fertigung durch eine Person (nicht Mitglied des Prüfungsausschusses) Die Bewertung erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss Seite 23

24 Präsentation Generelle Informationen: in einem Vortrag Darstellung berufstypischer Sachverhalte, beruflicher Zusammenhänge oder Lösungen vorab gestellter Aufgaben und ggf. Beantwortung auf den Vortrag bezogener Verständnisfragen Bewertet werden: fachliche und kommunikative Kompetenzen, Form der Darstellung Einsatz von Präsentationstechniken Präsentation wird vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen Seite 24

25 Gesellenprüfung Generelle Informationen (Gewichtung, Bestehensregelung): Prüfungsbereich WiSo ist i. d. R. mit 10 Prozent zu gewichten Bestehensregelung: Gesamtergebnis mindestens ausreichend, ggf. in festgelegten Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (Sperrfachregelungen), in höchstens einem Prüfungsbereich eine mangelhafte Leistung und in keinem Prüfungsbereich eine ungenügende Leistung Seite 25

26 Gewichtung Fotograf/Fotografin Gewichtung der Prüfungsbereiche: Prüfungsbereich 1 Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 35 % (Ausführung fotografischer Aufträge) 25 % (Anwendung fotografischer Prozesse) 30 % (Darstellung und Analyse fotografischer Prozesse) 10 % (Wirtschafts- und Sozialkunde) Seite 26

27 Bestehensregelung Fotograf/Fotografin Bestehensregelung Sperrfachregelung: 1. Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend, 2. Prüfungsbereich Anwendung fotografischer Prozesse mindestens ausreichend, 3. In mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend und 4. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend Seite 27

28 Gegenüberstellung alte und neue Verordnung Alte VO Neue VO In Kraft treten Ausbildungszeit 3 Jahre 3 Jahre Struktur Mono Schwerpunkte Zwischenprüfung Prüfungszeit: Prüfungsinstrument: Gesellenprüfung Prüfungszeit: Prüfungsinstrument: Ja 10 Stunden 1 Arbeitsprobe, 2 Prüfungsstücke, schriftliche Aufgaben Prakt. Prüfung 2 Wochen + 9 Stunden 2 Arbeitsproben 2 Prüfungsstücke Schriftl. Prüfung 4 Prüfungsbereiche Sperrfachregelung ja ja Ja 3,5 Stunden 1 Arbeitsaufgabe Schriftliche Aufgaben 4 Prüfungsbereiche 3 Prüfungsstücke Präsentation 1 Bildkonzeption 1 Arbeitsaufgabe Schriftliche Prüfung Seite 28

29 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Petra Friederich Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstr. 20/ Berlin Tel.: Fax: Seite 29

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