Sozialwahl Öffentliche Bekanntmachung. Das Magazin der Unfallkasse Hessen. Sonderausgabe zur Sozialwahl Februar 2005

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1 Sonderausgabe zur Sozialwahl Februar 2005 Das Magazin der D43991 ISSN X Öffentliche Bekanntmachung Partner für Sicherheit

2 2 inform Sonderausgabe

3 Sonderausgabe des Magazins inform Es ist wieder soweit! 2005 finden die zehnten Allgemeinen Sozialwahlen statt. Die Sozialwahlen sind ein wesentliches Element der demokratisch legitimierten Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Auch bei der (UKH) werden im Rahmen der die beiden Selbstverwaltungsorgane, Vertreterversammlung und Vorstand, neu gewählt. Die Sozialwahl als wesentliches Element der demokratisch legitimierten Selbstverwaltung Alle Sozialversicherungsträger, also auch die UKH, haben das Recht der Selbstverwaltung. Dieses garantiert den Sozialversicherungsträgern die rechtliche Eigenständigkeit gegenüber der unmittelbaren Staatsgewalt. Im Rahmen der Sozialwahl werden die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber als Mitglieder dieser Selbstverwaltungsgremien demokratisch bestimmt. Die demokratisch legitimierte, soziale Selbstverwaltung hat sich bewährt. Sie ist nicht nur Ausdruck der Nachrangigkeit des staatlichen Handelns. Sie steht insbesondere für sachgerechte und praxisnahe Problemlösungen zum Wohle aller Beteiligten. Die von den engagierten Vertretern der Sozialpartner getragene Selbstverwaltung bietet die Gewähr dafür, dass die Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben auch in Zukunft lebensnah und effizient wahrnehmen können. Die Wahl Vorschlagslisten und Besonderheiten Die Vertreterversammlungen werden unmittelbar von den Arbeitgebern und den Versicherten gewählt. Diese wählen die Vertreter ihrer Gruppe in die Selbstverwaltungsorgane getrennt auf Grund von Vorschlagslisten. Diese Vorschlagslisten werden von den Sozialpartnern, insbesondere von den Arbeitnehmervereinigungen, wie z.b. den DGB-Gewerkschaften, und den Arbeitgebervereinigungen aufgestellt. Hinsichtlich der Mitgliedschaft der Arbeitgebervertreter in diesen Selbstverwaltungsgremien gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die hier auszugsweise beschrieben werden. Bei folgenden Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand werden die Arbeitgebervertreter nicht gewählt, sondern von den zuständigen Stellen bestimmt: Unfallkasse Post und Telekom Eisenbahn-Unfallkasse Unfallkassen der Gemeinden Unfallkassen der Länder. Auch bei den gemeinsamen Unfallkassen für den kommunalen und den Landesbereich werden die Arbeitgebervertreter für den Landesbereich nicht gewählt, sondern von der zuständigen Stelle bestimmt. Dasselbe gilt für die Arbeitgebervertreter des kommunalen Bereichs, wenn in deren Unfallkassen nur eine einzige Gemeinde einbezogen ist. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand werden also nur die Arbeitgebervertreter bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und für den kommunalen Bereich einer gemeinsamen Unfallkasse, die für mehr als nur eine Gemeinde zuständig ist, gewählt. Friedenswahl oder Urwahl Bei jedem Sozialversicherungsträger wird ein Wahlausschuss errichtet. Dieser bereitet die vor und führt sie auch durch. Die Vorschlagslisten der Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen) müssen die Namen der für die Vertreterversammlungen vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Wird von der Versicherten- und/oder der Arbeitgeberseite jeweils nur eine Liste oder aber mehrere Listen mit einer den Sitzen entsprechenden Zahl wählbarer Personen eingereicht, dann gelten die Benannten mit Ablauf des 1. Juni 2005 als gewählt (Friedenswahl). Die Wahlhandlung entfällt. Sollte jedoch aus der Gruppe der Versicherten und/oder der Arbeitgeber mehr als eine Liste mit mehr Bewerbern als zu besetzenden Mandaten benannt werden, so muss am 1. Juni 2005 eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt werden. Gewählt wird in diesem Fall ausschließlich durch Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten unaufgefordert zugesandt (Urwahl). Die so genannte Friedenswahl kommt bei vielen Sozialversicherungsträgern zum Zuge. Damit werden erhebliche Kosten vermieden, die bei einer Urwahl durch Mitgliedsbeiträge aufzubringen wären. Voraussetzung für eine Friedenswahl ist u.a. eine Einigung bei den Listenträgern, mit der eine regionale und branchenmäßige Ausgewogenheit bei der Besetzung der Selbstverwaltungsorgane erreicht wird. Der amtliche Wahltermin bleibt in beiden Fällen der 1. Juni Die Organe Die Vertreterversammlung Bei den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand wird jeweils die höchstens 60 Personen umfassende Vertreterversammlung gewählt. Die Vertreterversammlung ist das Parlament des Sozialversicherungsträgers. Sie beschließt verbindliche Rechtsnormen (z.b. Satzung und sonstiges autonomes Recht) wählt die Vorstandsmitglieder wählt auf Vorschlag des Vorstandes den Geschäftsführer stellt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan und Stellenplan fest. 3 inform Sonderausgabe

4 inform Sonderausgabe 4 Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, bei denen Besonderheiten bestehen, sind diese Selbstverwaltungsgremien paritätisch, d.h. je zur Hälfte, mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Konstituierung der neugewählten Vertreterversammlung Die derzeitigen Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien bleiben bis zur ersten Sitzung der in den Sozialwahlen 2005 neugewählten Vertreterversammlung im Amt. Die konstituierende Sitzung muss fünf Monate nach dem Wahltag stattfinden. In dieser Sitzung werden dann auch die Vorsitzenden der Selbstverwaltungsgremien und deren Stellvertreter gewählt. Der Vorstand Bei den Berufsgenossenschaften, den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, den Rentenversicherungsträgern sowie der Bundesknappschaft gibt es neben der Vertreterversammlung noch ein zweites Selbstverwaltungsorgan, den Vorstand. Der Vorstand ist das Exekutivorgan des Sozialversicherungsträgers, also seine Regierung. Er verwaltet und vertritt den Sozialversicherungsträger unterbreitet der Vertreterversammlung Vorschläge erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte. Der Vorstand wird von den jeweiligen Vertreterversammlungen in deren konstituierenden Sitzungen ebenfalls für die Dauer von sechs Jahren neu gewählt. Die Versicherten und Arbeitgeber in der Vertreterversammlung wählen auf Grund von Vorschlagslisten getrennt die Vertreter ihrer Gruppe in den Vorstand. Die für die Vertreterversammlung beschriebenen Besonderheiten gelten auch hier. Der hauptamtliche Geschäftsführer, ein weiteres Organ des Sozialversicherungsträgers, gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Der von der Vertreterversammlung neu gewählte Vorstand wählt dann seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die gewählten amtierenden und alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung und des Vorstands wechseln in ihrer sechsjährigen Amtszeit wie bisher auch Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im jährlichen Rhythmus zwischen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter. Ausschüsse der Selbstverwaltungsorgane Im Rahmen der konstituierenden Sitzungen von Vertreterversammlung und Vorstand entscheiden diese Gremien auch über die Bildung und Besetzung ihrer Ausschüsse (bspw. Satzungskommission, Präventionsausschuss, Rentenausschuss).

5 Ablauf der Sozialwahl Wahl des/der Vorsitzenden Allgemeine Sozialwahlen alle sechs Jahre Wahl der/des Vorsitzenden Urwahl oder Friedenswahl Gewählt werden zunächst die Mitglieder der Vertreterversammlung Nach dem Wahltag: Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung Wahl der Mitglieder des Vorstandes Konstituierende Sitzung des Vorstandes Bildung der Ausschüsse des Vorstandes Bildung der Ausschüsse der Vertreterversammlung Die bei der Konstituierende Sitzung des Wahlausschusses der UKH, welchem die Vorbereitung und Durchführung der bei der UKH obliegt; Öffentliche Wahlausschreibung des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahl 2005 mit Hinweis auf die und Aufforderung an die Sozialpartner zur Einreichung von Vorschlagslisten; Einreichung der Vorschlagslisten beim Wahlausschuss der UKH. Eingegangen sind je eine Vorschlagsliste des Hessischen Arbeitgeberverbandes der Gemeinden und Kommunalverbände sowie der Gewerkschaft VER.DI Prüfung und Zulassung der beiden Vorschlagslisten durch den Wahlausschuss der UKH. Sitzung des Wahlausschusses der UKH mit folgenden Ergebnissen: Feststellung, dass für die Wählergruppen der Versicherten und der Arbeitgeber nur jeweils eine Vorschlagsliste eingereicht und zugelassen wurde und deshalb keine Wahlhandlung stattfindet; Feststellung des Wahlergebnisses. Die in den zugelassenen Vorschlagslisten benannten Bewerber gelten mit Ablauf des 1. Juni 2005 (Wahltag) als in die Vertreterversammlung der UKH gewählt (siehe dazu die Öffentliche Bekanntmachung auf den Seiten 6 und 7 dieses Heftes). Konstituierende Sitzungen Konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung der UKH Wahl der/des amtierenden und alternierenden Vorsitzenden Wahl des Vorstandes durch die neugewählte Vertreterversammlung Konstituierende Sitzung des Vorstandes der UKH Wahl der/des amtierenden und alternierenden Vorsitzenden Bildung und Besetzung der Ausschüsse der Selbstverwaltung der UKH inform Sonderausgabe 5

6 inform Sonderausgabe 6 Wahlausschuss der Öffentliche Bekanntmachung Die allgemeine Sozialversicherungswahl 2005 zur Vertreterversammlung bei der findet ohne Wahlhandlung statt, weil aus der Wählergruppe der Versicherten und aus der Wählergruppe der Arbeitgeber jeweils nur eine Vorschlagsliste eingereicht und zugelassen wurde ( 28 Abs. 1 Satz 1 SVWO). In der Sitzung am hat der Wahlausschuss das Wahlergebnis festgestellt. Die in den zugelassenen Vorschlagslisten benannten Bewerber gelten mit Ablauf des (Wahltag) als in die Vertreterversammlung gewählt ( 28 Abs. 3 SVWO). 1. Als gewählt gelten somit in der Gruppe der Versicherten Liste der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen A. Als Mitglieder Sitz Nr. Name der/des Gewählten Geburtsdatum Adresse 1. Schermuly, Hildegard geb Augustusstr. 28, Frankfurt 2. Nix, Ralf geb Im Schlitzbogen 1 a, Bruchköbel 3. Kühnle, Claudia geb Kapellenstr. 99, Wiesbaden 4. Fränkle, Rainer geb Ersteiner Str. 39, Mannheim 5. Ernst, Klaus geb Ländchesweg 1, Hofheim-Diedenbergen 6. Tollkötter, Sibylle geb Platenstr. 135, Frankfurt 7. Mirsching, Christian geb Altstadt 19, Büdingen 8. Poelitz, Heiner geb Bessunger Str. 4, Griesheim 9. Andratschke, Michael geb Nonnenhauser Weg 1a, Marburg 10. Ackermann, Ralf geb Untere Sände 6, Rodgau 11.* Müller, Beatrix geb Günthersburgallee 80, Frankfurt 12. Becker, Eugen geb Hauptstr. 18, Usingen *Der Sitz Nr. 11 ist mit einer Beauftragten besetzt. B. Als Stellvertreter Sitz Nr. Name der/des Gewählten Geburtsdatum Adresse 1. Pläger, Andrea geb Schlesierstr. 16, Frankfurt 2. Rückert, Helmut geb Rosenstr. 14, Rosenthal 3. Evers, Michael geb Obervellmarsche Str. 81, Vellmar 4. Battenfeld, Gert geb Heckenbergstr. 26, Lollar 5. Göbl, Werner geb Brunnenstr. 83 b, Neu-Isenburg 6. Pitka, Ingrid geb Grubenbacher Str. 5, Mücke 7. Donath, Willi geb Moselstr. 2, Schwalmstadt 8. Neumann, Hans-Joachim geb Büschelstr. 33, Darmstadt 9. Buch, Jörg Michael geb Francoisallee 4 b, Hanau

7 2. Als gewählt gelten in der Gruppe der Arbeitgeber Liste Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) 7 A. Als Mitglieder Sitz Nr. Name der/des Gewählten Geburtsdatum Adresse 1. Schick, Hans-Peter geb Auf der Lützelbach 23, Weilburg 2. Hoffmann, Bernhard geb Liebaustr. 32 a, Walluf 3. Stiegel, Klaus geb Zur Lindenwiese 24, Felsberg 4. Michel, Ludwig geb Zur Kalkkaute 16, Marburg 5. Turba, Alfred geb Diemelweg 8, Lohfelden 6. Dr. Ihmels, Karl geb Am Feldkreuz 14 B, Wetzlar 7. Pölt, Lilli geb Hammerskjöldring 8, Frankfurt 8. Bauer, Lutz geb Wilhelm-Raabe-Str. 13, Raunheim 9. Hoffmann, Manfred geb Frankenstr. 26, Hofheim/Ts. B. Als Stellvertreter Sitz Nr. Name der/des Gewählten Geburtsdatum Adresse 1. Schlempp, Dieter geb Kettelerstr. 8, Wiesbaden 2. Sauer, Jörg geb Obertorstr. 7, Löhnberg 3. Gebhardt, Otto geb Theodor-Heuss-Str. 14, Bensheim 4. Dr. Fluck, Manfred geb Borngartenweg 17, Limburg 5. * Benner, Frank geb Amorbacher Weg 7, Dietzenbach 6. Obermayr, Ulrich geb Kolpingstr. 7, Heppenheim 7. Dr. Franke, Edgar geb Eschenweg 16, Gudensberg 8. * Strack, Ingrid geb Beethovenstr. 4 A, Wiesbaden 9. Burghardt, Horst geb Taunusstr. 121 a, Friedrichsdorf * Die Sitze Nr. 5 und 8 sind mit Beauftragten besetzt. Frankfurt am Main, den Gerd Ulrich (Vorsitzender) inform Sonderausgabe

8 Impressum inform Sonderausgabe Informationen zur Magazin der (UKH) Gesetzliche Unfallversicherung Sitz in Frankfurt am Main. inform erscheint quartalsweise und geht den Mitgliedern kostenlos zu. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe. Der Bezugspreis von 2 Euro ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Verantwortlich für den Inhalt Gerd Ulrich (Geschäftsführer) Bezugsquellennachweis, Herausgeber Opernplatz Frankfurt am Main Telefon Fax Internet: ukh@ukh.de ISSN X Druck Vereinigte Verlagsanstalten GmbH Höherweg 278, Düsseldorf Gestaltung Gerhards Design Kölner Straße 50, Pulheim Opernplatz Frankfurt Telefon Fax Internet ukh@ukh.de Partner für Sicherheit

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