Selbstverwaltung Partnerschaft für den sozialen Frieden. AOK-Selbstverwaltung im Gespräch Wir sind uns bisher noch immer einig geworden 2
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1 presseservice sg gesundheit Mediendienst des AOK-Bundesverbandes Thema Selbstverwaltung Partnerschaft für den sozialen Frieden AOK-Selbstverwaltung im Gespräch Wir sind uns bisher noch immer einig geworden 2 Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Modern, flexibel, demokratisch 5 Sozialwahlen 2005 Wo die Basis das Sagen hat 7 psg-grafik So funktioniert die Selbstverwaltung 9 FAQs Häufig gestellte Fragen Sechs Fragen, sechs Antworten 10 Web-Tipps Internet-Adressen zur Selbstverwaltung 13
2 Interview mit den Verwaltungsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Wir sind uns bisher noch jedesmal einig geworden (psg). Bei der AOK gilt: Wer Versicherungsbeiträge bezahlt, hat auch ein Mitspracherecht. Den Versicherungsbeitrag übernehmen Arbeitgeber und Versicherte je zur Hälfte. Deshalb besteht der ehrenamtliche Verwaltungsrat das Selbstverwaltungsgremium der AOK je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. In diesem Parlament der AOK wird der Kurs der Kasse maßgeblich bestimmt. Den Vorsitz des Verwaltungsrates übernehmen Arbeitgeber und Versicherte im jährlichen Wechsel. Der AOK-Mediendienst hat mit den beiden Verwaltungsratsvorsitzenden Fritz Schösser und Gert Nachtigal über das Erfolgsmodell Selbstverwaltung gesprochen. Herr Schösser, Herr Nachtigal: Können Sie uns zuerst einmal erklären, was Selbstverwaltung eigentlich konkret bedeutet? Fritz Schösser: Der Staat hat bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse etwa die Gesundheitsversorgung seiner Bürger an die Selbstverwaltung abgetreten. Die Bundesregierung gibt also lediglich gesetzliche Rahmenbedingungen vor und lässt der Selbstverwaltung ansonsten Spielraum für eigene Entscheidungen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Ein selbstverwaltetes Gesundheitswesen reagiert einfach schneller und flexibler, als der Staat dies könnte. Gert Nachtigal: Bei der AOK heißt Selbstverwaltung zunächst mal ganz einfach: Zwei Partner mit prinzipiell unterschiedlichen Interessen setzen sich an einen Tisch, um gemeinsam Lösungen zu finden. Versicherten- und Arbeitgebervertreter sitzen hier gemeinsam im Verwaltungsrat. Die Stimmenverteilung liegt bei 50:50. Dass die Arbeitgeber andere Interessen haben als die Versicherten, liegt in der Natur der Sache. Trotzdem können wir nur zu Lösungen kommen, wenn wir uns aufeinander zu bewegen. Herr Schösser, Sie vertreten im Verwaltungsrat die Interessen der Versicherten. Worin sehen sie bei der täglichen Arbeit ihre Hauptaufgabe? Schösser: Für mich heißt Selbstverwaltung in erster Linie, die Interessen der Versicherten und Patienten im Blick zu haben. Der Versicherte will Fritz Schösser, Vorsitzender des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes (Versichertenseite) Gert Nachtigal, Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes (Arbeitgeberseite) 2 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn,
3 einen guten Service. Er verlangt zu Recht, dass Leistungen, die ihm zustehen, von seiner Kasse auch bezahlt werden. Er will bei Problemen nicht als Bittsteller behandelt werden, sondern als Kunde. Als Versichertenvertreter erreichen mich jeden Tag Anfragen von Menschen, die Rat brauchen. Etwa, wenn sie einen Heimplatz für den bettlägerigen Vater suchen und nicht wissen, wer ihnen welchen Zuschuss zahlen kann. Als Vertreter der AOK-Versicherten will ich wissen, wo sie der Schuh drückt. Nur wenn man die Nöte der Versicherten kennt, kann man auch helfen. Herr Nachtigal, als Vertreter der Arbeitgeber liegt ihr Fokus sicher woanders. Worin sehen Sie den Schwerpunkt ihrer Arbeit im Verwaltungsrat? Nachtigal: Mein Augenmerk in der Selbstverwaltung gilt zunächst den Kosten. Geht die AOK sorgfältig mit dem Geld um, das Arbeitgeber und Versicherte jeden Monat zahlen? Wir Arbeitgeber wollen stabile Beitragssätze und halten mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung für den richtigen Weg. Die Belange der Versicherten verlieren wir dabei nicht aus dem Blick. Man könnte meinen, dass Sie beide im Dauerclinch liegen. Der eine will möglichst gute Leistungen, der andere möglichst wenige Ausgaben. Wie passt das zusammen? Nachtigal: Das ist ja gerade das Besondere an der sozialen Partnerschaft in der Selbstverwaltung. Es geht eben nicht darum, auf Teufel komm raus seine Positionen durchzusetzen. Da käme man auch nicht weit. Gute Ergebnisse können wir nur gemeinsam erreichen, indem wir an einem Strang ziehen. Denn Gesundheit ist keine x-beliebige Ware, die nur den Gesetzen des Marktes gehorchen darf. Eine gute Krankenkasse muss Versicherten und Patienten alles zukommen lassen, was ihnen rechtlich zusteht und medizinisch notwendig ist in hoher Qualität. Eine gut geführte Krankenkasse muss also ihren Versicherten gute Leistungen bieten und dabei trotzdem wirtschaftlich arbeiten. Nur so kann der Beitragssatz stabil bleiben. Schösser: Das sehe ich genau so. Natürlich diskutieren wir manchmal in der Sache hart aber eben auch immer fair. Es hat noch keine Situation gegeben, in der wir nicht am Schluss doch noch zu einer gemeinsamen Lösung gefunden hätten. Im Juni 2005 sind Sozialwahlen. Das Wahlverfahren sieht vor, dass sich jeder mit eigenen Vorschlagslisten daran beteiligen kann. Tatsäch- 3
4 lich reichen aber hauptsächlich die großen gesellschaftlichen Gruppen wie beispielsweise Gewerkschaften, Sozialverbände oder Arbeitgeberverbände Vorschlagslisten für die Wahl ein. Warum hat sich diese Form des Wahlverfahrens durchgesetzt? Schösser: Gewerkschaften und Sozialverbände stehen allen Versicherten offen. Das sind keine elitären Clübchen, sondern da engagieren sich ganz normale Arbeitnehmer und Versicherte. Die Vertreter für die Selbstverwaltung werden innerhalb dieser Organisationen demokratisch ausgewählt das ist sozusagen die Wahl vor der Wahl. Natürlich können sich Versicherte auch außerhalb von Gewerkschaftslisten zusammenschließen und Wahllisten einreichen. In der Regel sind diese Bewerber nicht in gleicher Weise für alle Versicherten erreichbar und vertreten nicht selten Partikularinteressen. Ob sich solche Kandidaten wirklich mit ihrer ganzen Kraft für die Versicherten einsetzen, ist im Prinzip nicht kontrollierbar. Man darf nicht vergessen: Das hier ist ein Ehrenamt. Als Vertreter des Deutschen Gewerkschaftbundes hat man mich ausgewählt, für die Belange der Versicherten zu kämpfen. Ich muss gegenüber meiner Gewerkschaft Rechenschaft ablegen und darlegen, was im Interesse der Versicherten getan wurde. Deswegen macht eine Vorauswahl über die großen gesellschaftlichen Gruppen Sinn. Wirklich, ich kenne kein besseres System der Mitwirkung. 4
5 Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der Sozialversicherung Modern, flexibel, demokratisch (psg). Selbstverwaltung für die meisten Versicherten ein abstrakter und inhaltsloser Begriff. Das Thema ist sperrig und kommt in der Berichterstattung der Medien kaum vor. Eigentlich unverständlich, denn immerhin rund 70 Millionen Deutsche sind gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Sie profitieren damit täglich von der Arbeit der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Das Prinzip ist einfach: Der Staat überträgt bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger an die Selbstverwaltung. Warum? Ein selbstverwaltetes Gesundheitswesen reagiert schneller und flexibler als eine staatliche oder kommunale Verwaltung dies könnte. Deshalb hat sich die Selbstverwaltung im Lauf der Zeit zu einem Erfolgsmodell mit über 100-jähriger Tradition entwickelt, das sich in vielen Bereichen des modernen, demokratischen Sozialstaates wiederfindet. Konkret bedeutet das: Der Staat hält sich weitgehend aus den Entscheidungen heraus, gibt lediglich gesetzliche Rahmenbedingungen vor. Die verschiedenen Player im Gesundheitswesen gestalten diesen Freiraum und übernehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Im Vordergrund steht dabei der Konsens. Trotz unterschiedlicher Interessen müssen sich die Beteiligten etwa Krankenkassen und Ärzte miteinander auf gemeinsame Lösungen verständigen, mit denen alle leben können. Diejenigen, die es angeht, entscheiden also, wo es langgeht: Das ist demokratischer Alltag in der Selbstverwaltung, von dem die meisten Menschen nur wenig mitbekommen. Prinzipiell unterscheidet man in der Selbstverwaltung zwei Bereiche: Die Gemeinsame und die Soziale Selbstverwaltung. In der Gemeinsamen Selbstverwaltung sitzen Beteiligte aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens an einem Tisch Krankenkassen verhandeln etwa mit den Ärzten oder den Krankenhäusern über Leistungen und die Vergütung. Innerhalb der einzelnen Sozialversicherungsträger etwa Kranken- und Rentenkassen spricht man hingegen von der Sozialen Selbstverwaltung. 5
6 Der Verwaltungsrat in der AOK Arbeitgeber und Versicherte zahlen jeweils die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages. Deshalb wird die AOK von Versicherten und Arbeitgebern selbst verwaltet wer zahlt, hat Mitspracherecht. Das wichtigste Organ der AOK-Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Dieser ist zu vergleichen mit dem Aufsichtsrat einer großen Aktiengesellschaft. Hier wird der Kurs der Kasse maßgeblich bestimmt. Der Verwaltungsrat wird je zur Hälfte von Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gebildet. Hier greift das Konsens-Prinzip der Selbstverwaltung: Zwar haben Arbeitgeber und Versicherte zunächst unterschiedliche Interessen, doch aufgrund der paritätischen Besetzung im Verwaltungsrat lassen sich Lösungen nur gemeinsam erarbeiten. Dabei konzentriert sich die Arbeitgeberseite vor allem darauf, mit einem niedrigen Beitragssatz die Lohnnebenkosten im Zaum zu halten. Sorgen und Nöte der Versicherten Für die Versichertenseite steht im Vordergrund, allen Versicherten eine qualitativ möglichst hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat sind daher in erster Linie Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Versicherten. Sie setzen sich im Widerspruchsausschuss für die Versicherten ein und überprüfen dort schnell und unbürokratisch leistungsrechtliche Entscheidungen wie zum Beispiel die Ablehnung einer Kur durch einen AOK-Mitarbeiter. Die Verwaltungsräte der AOK sitzen direkt vor Ort. Jede der 17 Landes- AOKs hat einen eigenen Verwaltungsrat ganz nah, ganz unkompliziert, nicht fernab in irgendeiner anonymen Unternehmenszentrale. Das ist gelebt Bürgernähe. 6
7 Sozialwahlen 2005 Wo die Basis das Sagen hat (psg). Mit der Sozialwahl entscheiden Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen. Der nächste Termin für Sozialwahlen ist der 1. Juni Sozialwahlen sind nach den Bundestagswahlen die zweitwichtigste Wahl in Deutschland, sagt der Bundeswahlbeauftragte, Hans-Eberhard Urbaniak. Denn sie gehen fast jeden an: Immerhin 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind in der deutschen Sozialversicherung gegen Krankheit und andere Wechselfälle des Lebens abgesichert. Rund 70 Millionen Deutsche profitieren täglich von der Arbeit der Selbstverwaltung in ihrer jeweiligen Kranken- und Pflegekasse. Selbstverwaltungs-Gremium ist der Verwaltungsrat. Hier wird der Kurs der Kasse maßgeblich bestimmt. Doch nur wenige Versicherte wissen, dass Krankenund Pflegekassen nicht willkürlich ihren Verwaltungsrat selbst bestimmen können. Die Mitglieder des Verwaltungsrates bei den Sozialwahlen werden nämlich demokratisch gewählt. Für den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen, Hans-Eberhard Urbaniak, hat diese Wahl einen besonders hohen Stellenwert. Auch das Finanzvolumen der Sozialversicherungen ist riesig: Allein im Jahr 2001 wurden rund 420 Milliarden Euro für die verschiedenen Leistungen bezahlt. Finanziert werden diese Ausgaben mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Schon vor diesem Hintergrund ist es nötig, dass Versicherte und Arbeitgeber an der Kontrolle der Finanz- und Leistungspolitik ihres Versicherungsträgers mitwirken, betont Urbaniak. Hans-Eberhard Urbaniak, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen Wer zahlen darf, soll auch mitbestimmen dürfen Der Verwaltungsrat wird bei der AOK je zur Hälfte von der Versichertenund der Arbeitgeberseite gebildet. Gewerkschaften nehmen dabei die Stellvertreterfunktion für die Versicherten ein, Arbeitgeberverbände vertreten die einzelnen Arbeitgeber. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wählen voneinander getrennt im Verlauf der Sozialwahl die Vertreter ihrer Gruppe. Dafür erstellt zunächst jede Seite Vorschlagslisten mit Experten aus den eigenen Reihen, die für das Ehrenamt im 7
8 Verwaltungsrat geeignet sind. Versicherte und Arbeitgeber können sich auch direkt über so genannte freie Listen beteiligen. Diese Listen müssen bis zum 18. November 2004 für die Sozialwahl im Juni 2005 bei den Sozialversicherungsträgern eingereicht werden. Demokratie ohne Wahlkampfgetöse Die Sozialwahl läuft anders als Bundes- oder Landtagswahlen meist ohne jegliches Wahlkampfgetöse ab. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einigen sich jeweils vor dem eigentlichen Wahltermin in einem intensiven demokratischen Abstimmungsprozess auf die jeweils besten Kandidaten. Nur diese ausgewählten Experten kommen dann auf die Vorschlagsliste. Die Sozialwahl verläuft dann meist als Friedenswahl. Eine Friedenswahl findet statt, wenn Versicherte und Arbeitgeber jeweils nur eine Vorschlagsliste einreichen oder auf mehreren Listen insgesamt nicht mehr Bewerber stehen, als gewählt werden können. Diese Kandidaten gelten dann als gewählt. Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Sozialwahl nehmen die Sozialpartner vor. Das sind auf der Versichertenseite in erster Linie Gewerkschaften oder Sozialverbände und auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgebervereinigungen wie beispielsweise die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Über die Verwaltungsräte der 17 AOKs wird, wie bei den meisten anderen Sozialversicherungsträgern, überwiegend in Friedenswahlen entschieden. Gibt es mehr Bewerber als Listenplätze, kommt es zu einer Urwahl. Versicherte und Arbeitgeber wählen dann per Briefwahl ihre jeweiligen Vertreter für den Verwaltungsrat. 8
9 So funktioniert die soziale Selbstverwaltung Verwaltungsrat ehrenamtlich sozial und unternehmenspolitische Grundsatzfragen der AOK Wahl und Kontrolle des Vorstandes Festlegen medizinischer Mehrleistungen der AOK wählt Vorstand hauptamtlich operative Verantwortung für das unternehmerische und politische Handeln der AOK Verwaltung der Krankenkasse gerichtliche und außergerichtliche Vertretung wählen Versicherte Arbeitgeber Grafik: AOK-Mediendienst Mit der Sozialwahl entscheiden Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen. Bei der AOK stellen beide Gruppen jeweils die Hälfte der Sitze im Verwaltungsrat. Dieser wählt und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand. Das wichtigste Organ der AOK-Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Dieser ist zu vergleichen mit dem Aufsichtsrat einer großen Aktiengesellschaft. Hier wird der Unternehmenskurs der Kasse bestimmt: Die ehrenamtlichen Verwaltungsräte wählen und kontrollieren beispielsweise den Vorstand oder legen den Beitragssatz fest. Der Verwaltungsrat wird paritätisch das heißt je zur Hälfte von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gebildet. Diese beiden Gruppen wählen alle sechs Jahre in der Sozialwahl ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Grafik: AOK-Mediendienst Die Grafik kann bei Quellenangabe kostenfrei verwendet werden: (AOK-Bilderservice / Auswahl: Gesundheitswesen, Grafiken) 9 Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Otmar Müller, Fanny Hagel (Grafik)
10 FAQs Häufig gestellte Fragen Sechs Fragen, sechs Antworten Was ist die soziale Selbstverwaltung? In der sozialen Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter im Verwaltungsrat über wesentliche Belange der Sozialversicherung. Der Verwaltungsrat wird bei der AOK paritätisch, das heißt in gleicher Anzahl, aus Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gebildet. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates stehen in direktem Kontakt zur Basis und können so die Probleme sachgerecht und lebensnah lösen. Wer wählt den Verwaltungsrat in der sozialen Selbstverwaltung? In der Regel wählen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Damit erhalten diejenigen Einfluss, die mit ihren Beiträgen die soziale Absicherung im Wesentlichen finanzieren. Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter getrennt aufgrund von Vorschlagslisten. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern, so auch bei der AOK, ist die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahll eine Friedenswahl, weil die beiden Gruppen nur eine Liste einreichen oder weil insgesamt nicht mehr Kandidaten benannt sind, als in den Verwaltungsrat gewählt werden können.von mehr als 550 Sozialversicherungsträgern haben in der Sozialwahl 1999 lediglich 15 ihre Verwaltungsräte (bzw. Vertreterversammlungen) über Urwahlen gebildet. Der Einigung auf eine Vorschlagsliste geht innerhalb einer Gruppe ein demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozess voraus. Dadurch sind bei Arbeitgebern und Gewerkschaften die Regionen, Branchen und Fachgruppen ausgewogen vertreten. Welche Aufgaben erfüllt der Verwaltungsrat der Krankenkassen? Haushalt: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt wie ein Parlament den Haushalt der Gesundheitskasse. Mehr als 50 Milliarden Euro gibt die AOK bundesweit an Leistungen für ihre Versicherten aus. Beiträge: Mit dem Haushalt legen Versicherten- und Arbeitgebervertre- 10
11 ter auch die Höhe des Beitragssatzes fest. Wahl des Vorstandes: Die hauptamtliche Leitung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat gewählt. Leistungen: Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten und Patienten. Weichenstellungen: Welche Struktur soll das Unternehmen AOK in fünf Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für ihre Versicherten einsetzen beispielsweise in der Debatte um die Gesundheitsreform oder in der Frage Bürgerversicherung oder Kopfpauschale?. Auch solche gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat. Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung? Weil die Sozialversicherungsträger öffentliche Aufgaben erfüllen, die sonst der Staat wahrzunehmen hätte, muss dieser die Aufgabenerfüllung überwachen. Die soziale Selbstverwaltung findet in der staatlichen Aufsicht die notwendige Ergänzung und Begrenzung. Über Sozialversicherungsträger, die über ein Bundesland hinausreichen, führt das Bundesversicherungsamt in Bonn die Aufsicht. Für die anderen sind die obersten Verwaltungsbehörden der Länder oder von diesen bestimmte Behörden zuständig. Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung? Von der sozialen Selbstverwaltung innerhalb der AOK ist die Gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser zu unterscheiden. Ihr oberstes Gremium ist der Anfang 2004 neu gegründete Gemeinsame Bundesausschuss. Ihm gehören Vertreter der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung an. Seit Januar 2004 haben auch Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht im Bundesausschuss. Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss? Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt 11
12 werden,ergänzen oder einschränken. Dabei soll der Ausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat der Bundesausschuss ein fachlich unabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet, das den Ausschuss mit Analysen und Expertisen unterstützen soll. Zu den ersten Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses gehören das Zusammenstellen einer Liste der erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimittel, Regelungen zum Zahnersatz und die Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen. Die AOK entsendet in die fünf wichtigsten Ausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses jeweils drei Vertreter. 12
13 Internet-Adressen AOK-Bundesverband Hier erfahren Sie, wie die soziale Selbstverwaltung der AOK aufgebaut ist. AOK - Die Gesundheitskasse Versichertenservice der AOK. Hier finden Sie Informationen über die Selbstverwaltungsorgane der jeweiligen Landes-AOK. (rechte Navigation: Selbstverwaltung) Bundesministerium für Gesundheit und Soziales Das BMGS bietet viele Informationen rund um die Sozialwahlen und den Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen. (Navigation: Ministerium; Beauftragter für die Sozialversicherungswahlen) Gemeinsamer Bundesausschuss Der GBA ist das wichtigste Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Hier erfahren Sie alles über den Aufbau und die Aufgaben des Bundesausschusses. Deutscher Gewerkschaftsbund Der DGB bietet zu den Sozialwahlen im nächsten Jahr eine eigene Internetadresse an. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Wissenswertes zur Sozialwahl aus Arbeitgebersicht (Navigation: Themen; Soziale Sicherung; Soziale Selbstverwaltung) Kassenärztliche Bundesvereinigung Informationen der KBV zur Selbstverwaltung Die Sozialversicherungen Überblick über das System der verschiedenen deutschen Sozialversicherungen 13
14 Dialog-Fax: 0228/ Telefon: 0228/ psgpresseservice gesundheit Thema Redaktion AOK-Mediendienst Presseservice Gesundheit Kortrijker Straße Bonn Name:... Redaktion:... Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Fax: Adressenänderung Bitte senden Sie den psg Thema künftig an folgende Adresse: Name:... Redaktion:... Straße:... PLZ/Ort:... Tel./Fax:... Ich will den Informationsvorsprung von drei Tagen nutzen. Bitte senden Sie mir den psg Ratgeber künftig nicht mehr per Post, sondern per Ich interessiere mich auch für die Politik-Ausgabe des psg: Bitte schicken Sie mir den psg Politik per Post an die oben angegebene Adresse. Bitte schicken Sie mir den psg Politik per an folgende Bitte streichen Sie mich aus dem Verteiler für den psg Thema. Sonstige Wünsche und Bemerkungen:
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