BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS

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1 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule Unterrichtsfächer: Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung Beleuchtung und Stromversorgung Beschallung Antriebe und Steuerungen Veranstaltungsmanagement Bühnen- und Sicherheitstechnik Medientechnik Jahrgangsstufen 10 bis 12 Februar 2003

2 Die Lehrplanrichtlinien wurden mit KMBek vom Nr. VII.6-5S9414F23-1 in Kraft gesetzt und gelten mit Beginn des Schuljahres 2003/2004. Herausgeber: Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, Rosenkavalierplatz 2, München, Telefon 089/ , Telefax 089/ Internet: Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastr. 5, München, Telefon 089/ , Telefax 089/ shop@hintermaier-druck.de

3 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG SEITE 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule 5 2 Ordnungsmittel und Stundentafeln 6 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsschulen 7 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien 8 5 Übersicht über die Fächer und er 9 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen 10 LEHRPLANRICHTLINIEN Jahrgangsstufe 10 Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung 12 Beleuchtung und Stromversorgung 14 Beschallung 17 Bühnen- und Sicherheitstechnik 19 Jahrgangsstufe 11 Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung 20 Beleuchtung und Stromversorgung 21 Beschallung 23 Bühnen- und Sicherheitstechnik 24 Antriebe und Steuerungen 26 Jahrgangsstufe 12 Beleuchtung und Stromversorgung 27 Veranstaltungsmanagement 28 Bühnen- und Sicherheitstechnik 29 Medientechnik 30 ANHANG: Mitglieder der Lehrplankommission 31 Verordnung über die Berufsausbildung Seite 3

4 Einführung Seite 4

5 Einführung EINFÜHRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemein bildende Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen dabei in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Aufgabe der Berufsschule konkretisiert sich in den Zielen, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und der Gesellschaft gerecht zu werden; auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemein bildenden Unterricht, und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf die Kernprobleme unserer Zeit eingehen, wie z. B. Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Gewährleistung der Menschenrechte. Seite 5

6 Einführung 2 Ordnungsmittel und Stundentafeln Ordnungsmittel Den Lehrplanrichtlinien 1 liegen der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom und die Verordnung über die Berufsausbildung zur vom (BGBl. I, Nr. 46, S ff.) zugrunde. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Elektrotechnik zugeordnet. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Stundentafeln Den Lehrplanrichtlinien liegen die folgenden Stundentafeln zugrunde: Einzeltagesunterricht 1,5 Tage 1 Tag 1 Tag Fächer Jgst. 10 Jgst. 11 Jgst. 12 Religionslehre Deutsch Sozialkunde Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung 2,5 1 - Beleuchtung und Stromversorgung 3 1,5 1,5 Beschallung 2,5 1 - Bühnen- und Sicherheitstechnik 1 0,5 1,5 Antriebe und Steuerungen Veranstaltungsmanagement - - 1,5 Medientechnik - - 1,5 Englisch Zusammen Lehrplanrichtlinien unterscheiden sich von herkömmlichen Lehrplänen darin, dass die Formulierungen der Lernziele und Lerninhalte aus den KMK-Rahmenlehrplänen im Wesentlichen unverändert übernommen werden. 2 Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan für die Berufsschule: Englisch für gewerblich-technische Berufe, Juni 1997 Seite 6

7 Einführung Blockunterricht 12 Block- 12 Block- 9 Blockwochen Fächer Jgst. 10 Jgst. 11 Jgst. 12 Religionslehre Deutsch Sozialkunde Sport Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung Beleuchtung und Stromversorgung Beschallung Bühnen- und Sicherheitstechnik Antriebe und Steuerungen Veranstaltungsmanagement Medientechnik Englisch Zusammen Wahlunterricht (bis zu 2 Stunden je Fach) 3 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsschulen Lernen hat die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit zum Inhalt und zum Ziel. Geplantes schulisches Lernen erstreckt sich dabei auf vier Bereiche: Aneignen von bildungsrelevantem Wissen; Einüben von manuellen bzw. instrumentellen Fertigkeiten und Anwenden einzelner Arbeitstechniken, aber auch gedanklicher Konzepte; produktives Denken und Gestalten, d. h. vor allem selbstständiges Bewältigen berufstypischer Aufgabenstellungen; Entwickeln einer Wertorientierung unter besonderer Berücksichtigung berufsethischer Aspekte. Diese vier Bereiche stellen Schwerpunkte dar, die einen Rahmen für didaktische und methodische Entscheidungen geben. Im konkreten Unterricht werden sie oft ineinander fließen. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist das grundsätzliche didaktische Anliegen der Berufsausbildung. Für die Berufsschule heißt das: Theoretische Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und der Einübung von Fer- 3 gemäß BSO in der jeweils gültigen Fassung Seite 7

8 Einführung tigkeiten sind im Unterricht verstärkt überfachliche Qualifikationen anzubahnen und zu fördern. Lernen wird erleichtert, wenn der Zusammenhang zur Berufs- und Lebenspraxis immer wieder deutlich zu erkennen ist. Dabei spielen konkrete Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle. Methoden, die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsplanung angemessen berücksichtigt werden. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Dieses Konzept lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Im Unterricht ist zu achten auf eine sorgfältige und rationelle Arbeitsweise, Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz, die gewissenhafte Beachtung aller Maßnahmen, die der Unfallverhütung und dem Umweltschutz dienen, sorgfältigen Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Hinblick auf die Fähigkeit, Arbeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, sind vor allem die bewusste didaktische und methodische Planung des Unterrichts, die fortlaufende Absprache der Lehrer für die einzelnen Fächer bis hin zur gemeinsamen Planung fächerübergreifender Unterrichtseinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist im Sinne einer bedarfsgerechten Berufsausbildung eine kontinuierliche personelle, organisatorische und didaktisch-methodische Zusammenarbeit mit den anderen Lernorten des dualen Systems sicherzustellen. 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien Die Ziele und der Lehrplanrichtlinien bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Im Rahmen dieser Bindung trifft der Lehrer seine Entscheidungen in pädagogischer Verantwortung. Die der Lehrplanrichtlinien werden innerhalb einer Jahrgangsstufe in der Reihenfolge behandelt, die sich aus der gegenseitigen Absprache der Lehrkräfte zur Abstimmung des Unterrichts ergibt. Sind mehrere er in einem Fach gebündelt, so ist deren Reihenfolge nicht verbindlich. Ebenso sind dann die Zeitrichtwerte der er als Anregung gedacht. Seite 8

9 Einführung 5 Übersicht über die Fächer und er Jahrgangsstufe 10 Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung Geschäftsprozesse planen Kundenberatung und Auftragsbearbeitung Beleuchtung und Stromversorgung Energieversorgung und Beleuchtungsanlagen planen und aufbauen Energieversorgung für Veranstaltungen bereitstellen und prüfen Beschallung Beschallungsanlagen planen und aufbauen Beschallungsanlagen konfigurieren und prüfen Bühnen- und Sicherheitstechnik Veranstaltungstechnische Konstruktionen planen und aufbauen 48 Std. 12 Std. 96 Std. 12 Std. 60 Std. 12 Std. 48 Std. Jahrgangsstufe 11 Betriebswirtschaftliche Prozesse und Datenverarbeitung Kundenberatung und Auftragsbearbeitung Beleuchtung und Stromversorgung Energieversorgung für Veranstaltungen bereitstellen und prüfen Komplexe Beleuchtungsanlagen einrichten und bedienen Beschallung Beschallungsanlagen konfigurieren und prüfen Bühnen- und Sicherheitstechnik Veranstaltungstechnische Konstruktionen planen und aufbauen Technische Sicherheit von Veranstaltungen Antriebe und Steuerungen Einrichtungen zur Realisierung von Bewegungsabläufen 72 Std. 72 Std. 12 Std. 72 Std. 12 Std. 24 Std. 36 Std. Jahrgangsstufe 12 Beleuchtung und Stromversorgung Komplexe Beleuchtungsanlagen einrichten und bedienen Veranstaltungsmanagement Technische Realisierung von Produktionen planen 45 Std. 72 Std. Seite 9

10 Einführung Bühnen- und Sicherheitstechnik Technische Sicherheit von Veranstaltungen Medientechnik Medieneinsatz planen und durchführen 36 Std. 72 Std. 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen Die en und der er des Rahmenplans sind so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Mit Blick auf den technischen Wandel beschränken sich die im Rahmenplan ausgewiesenen weitgehend auf exemplarische Beispiele. Sie sollen entsprechend dem technischen Wandel fortgeschrieben werden. Aus Gründen der Erhöhung der Mobilität der zukünftigen Facharbeiter und Facharbeiterinnen wurde auf eine Differenzierung des Rahmenlehrplanes nach den Schwerpunkten der Ausbildungsordnung verzichtet. Die en gelten grundsätzlich für beide Schwerpunkte gleichermaßen. Insbesondere die en im 12 sind jedoch so gehalten, dass auch gegebenenfalls eine Differenzierung in schwerpunktbezogene Fachklassen vorgenommen werden kann. Bei der Umsetzung des Rahmenplanes sind Methoden anzuwenden, welche die Handlungskompetenz fördern. Dies unterstützen pädagogisch begründete Konzepte, wie z. B. schüleraktiver Experimentalunterricht, Unterricht im Praxisraum bzw. im integrierten Fachunterrichtsraum sowie praxisgerechte Übungen im realitätsnahen Bühnenraum. Mathematische, naturwissenschaftliche und fremdsprachliche sind integrativ zu vermitteln, damit sie zur Klärung fachtheoretischer Zusammenhänge dienen können. Dabei sind SI-Einheiten, technische Vorschriften und Normen durchgehend einzuhalten. Über den verpflichtenden Englischunterricht hinaus empfiehlt es sich, auch im fachlichen Unterricht englischsprachige Unterrichtsmittel zu verwenden. Der zugrunde liegende Rahmenlehrplan geht von folgenden übergreifenden schulischen Zielen aus: Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen beruflicher Handlungen situationsgerecht mit Kunden kooperieren und kommunizieren; Arbeits- und Geschäftsprozesse unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gestalten; bei der Auftragsbearbeitung und Auftragsausführung geltende Normen und Verordnungen sowie Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften anwenden; geforderte Qualitätsstandards einhalten; dramaturgische und gestalterische Gesichtspunkte bei der technischen Realisierung von Veranstaltungen berücksichtigen; sich im Team organisieren, miteinander kommunizieren und Strategien zur Konflikt- und Problemlösung anwenden; Auswahl und Anwendung der Materialien, deren Auswirkungen auf die Umwelt einschätzen und auf umweltgerechte Entsorgung achten; Seite 10

11 Einführung technische Beschreibungen und Anweisungen in deutscher und englischer Sprache auswerten sowie in Arbeits- und Geschäftsprozessen anwenden; Fehler in Geräten, Anlagen oder Anlagenkomponenten eingrenzen, Maßnahmen zur Störbeseitigung einleiten. Seite 11

12 Lehrplanrichtlinien LEHRPLANRICHTLINIEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PROZESSE UND DATENVERARBEITUNG Jahrgangsstufe Std. Geschäftsprozesse planen Die Schülerinnen und Schüler können die Abwicklung eines Kundenauftrags planen. Dazu organisieren sie ihre Informationsbeschaffung und erstellen selbstständig die erforderlichen Unterlagen unter Zuhilfenahme von IT-Systemen. Abwicklung eines Geschäftsprozesses Vertragsrechtliche Rahmenbedingungen Erstellen und lesen von erforderlichen Plänen Überschlagskalkulation Informationsbeschaffung und -verarbeitung in deutscher und englischer Sprache Einrichtung des PC-Arbeitsplatzes Nutzung von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Datenbanksoftware sowie weltweiter Netze, z. B. Internet Seite 12

13 Lehrplanrichtlinie 12 Std. Kundenberatung und Auftragsbearbeitung Die Schülerinnen und Schüler treten als Repräsentanten des Betriebes beim Kunden auf. Sie erfassen die Kundenerwartungen, beraten die Kunden und entwickeln in Absprache mit den Kunden und anderen Beteiligten Veranstaltungskonzepte. Sie planen die Beschaffung und Bereitstellung von Fremdleistungen. Sie sind in der Lage, mit Kunden und anderen Beteiligten situationsgerecht zu kommunizieren. Die Schülerinnen und Schüler kennen betriebswirtschaftliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Betrieb. Sie nutzen Kommunikationsmittel, um Informationen zur Auftragsbearbeitung einzuholen, auszuwählen und weiterzuleiten. Dabei beachten sie die Urheber- und Nutzungsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz. Sie dokumentieren ihre Arbeit und präsentieren diese adressatengerecht. Kommunikation (verbale und nonverbale) Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösungsstrategien Geräte-, Anlagen- und Konzeptberatung Erstellen von Anlagenbeschreibungen und technischen Unterlagen zur Inbetriebnahme und Bedienung Präsentationstechniken Nutzung von Kommunikationsnetze- und Komponenten Nutzung von Bild-, Ton- und Datenmaterial Urheber- und Nutzungsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz Marktanalyse und Preisgestaltung Organisieren und Bewerten von Fremdleistungen Kalkulation Seite 13

14 Lehrplanrichtlinien BELEUCHTUNG UND STROMVERSORGUNG Jahrgangsstufe Std. Energieversorgung und Beleuchtungsanlagen planen und aufbauen Die Schülerinnen und Schüler können die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektrosicherheit in Bezug auf die elektrische Energieversorgung anwenden. Sie bemessen Leitungen, führen Messungen durch und bestimmen Kenngrößen elektrischer Energie. Sie erkennen Fehler und leiten Maßnahmen zu deren Beseitigung ein. Sie planen einfache Lichtanlagen nach Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und technischen Vorschriften. Stromkreise, Leistungsbetrachtung Spannungsarten Messen elektrischer Größen Leitungen Spannungsfall, Strombelastbarkeit und Abschaltbedingungen bei Leitungen Sicherheitsregeln beim Arbeiten in elektrischen Anlagen Maßnahmen zur Hilfe bei Stromunfällen Fehlerstromkreis, Fehlerarten Wirkungen des elektrischen Stromes im Fehlerfall Überstrom-Schutzorgane Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Schritte zur Inbetriebnahme mobiler Unterverteilungen (Baustromverteiler) Licht als dramaturgisches Element Lichttechnische Grundgrößen Messen lichttechnischer Größen Farbenlehre und Farbpsychologie Leuchtmittel Scheinwerfer Informationsbeschaffung aus deutschen und englischen Gerätebeschreibungen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Scheinwerfer und Leuchtmittel Grundlagen der technischen Optik Seite 14

15 Lehrplanrichtlinie Einfache Beleuchtungspläne erstellen Einsatz von Lichtstellpulten Seite 15

16 Lehrplanrichtlinien 12 Std. Energieversorgung für Veranstaltungen bereitstellen und prüfen Die Schülerinnen und Schüler beurteilen, organisieren und überwachen Energieversorgungsanlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen. Sie überprüfen elektrische Schutzmaßnahmen. Sie erkennen Fehler und leiten Maßnahmen zu deren Beseitigung ein. Netzsysteme (TN-, TT- und IT-System) Transformator Schutzklassen Schutzarten Schutzmaßnahmen Erdungsanlagen und Potenzialausgleich Prüfen der Schutzmaßnahmen nach BGV A2/GUV 2.10, VDE 0701 und VDE 0702 Schritte zur Inbetriebnahme von Stromaggregaten Normen und Vorschriften für Errichtung und Betrieb von Energieversorgungsanlagen Geräte und Verfahren zum Messen und Prüfen von Energieversorgungsanlagen Methoden und Verfahren der Fehlersuche in Energieversorgungsanlagen Leistungsbetrachtung (Leistungsfaktor) Leistungssteuerung (Dimmer) Seite 16

17 Lehrplanrichtlinie BESCHALLUNG Jahrgangsstufe Std. Beschallungsanlagen planen und aufbauen Die Schülerinnen und Schüler kennen den prinzipiellen Aufbau von Beschallungsanlagen. Sie wenden die Grundlagen der Audiotechnik beim Planen und Aufbauen von Beschallungsanlagen an. Sie messen die Kenngrößen der Beschallungstechnik. Sie planen den Einsatz der Geräte nach Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Bestimmungen und Vorschriften. Physikalische und physiologische Grundlagen der Akustik Analoge und digitale Signale Mikrofone Lautsprecher Aufbau von Beschallungsanlagen Kenngrößen der Filter Klangbeeinflussung Informationsbeschaffung aus deutschen und englischen Gerätebeschreibungen Installations- und Beschallungspläne lesen und erstellen Seite 17

18 Lehrplanrichtlinien 12 Std. Beschallungsanlagen konfigurieren und prüfen Die Schülerinnen und Schüler Schüler konfigurieren, prüfen und bedienen Beschallungsanlagen und interne Kommunikationseinrichtungen. Sie führen Messungen zur Fehleranalyse bei Störungen durch. Sie kennen und bedienen Tonmischpulte. Sie können Tonsignale beurteilen und kennen verschiedene Verfahren zur Tonbeeinflussung und Pegelanpassung. Lärmschutzvorschriften Pegelmessungen und -anpassungen Drahtlose Mikrofone Mischpulte Übertragungsstörungen und deren Behebung Auswahlkriterien für den Einsatz von Effektgeräten Interkom-Anlagen Seite 18

19 Lehrplanrichtlinie BÜHNEN- UND SICHERHEITSTECHNIK Jahrgangsstufe Std. Veranstaltungstechnische Konstruktionen planen und aufbauen Die Schülerinnen und Schüler Schüler kennen die grundlegenden Arbeitstechniken, Begriffe und Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Werkstoffe. Sie können Lasten und Tragwerke der Veranstaltungstechnik auswählen. Sie können bühnen- und szenentechnische Einrichtungen sowie Veranstaltungsaufbauten auswählen und einrichten. Sie kennen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie führen Berechnungen für den Zusammenbau einfacher Konstruktionen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durch und fertigen die erforderlichen Pläne an. Unfallverhütungsvorschriften Eigenschaften ausgewählter Werkstoffe Verbindungstechnik Gefahrstoffe/Umweltschutz Standsicherheit Wirkung von Kräften Berechnung von Kräften und Lasten Auswahlkriterien für: Traversen, Anschlag-, Trag- und Sicherungsmittel, Hebezeuge Anfertigen und lesen einfacher Konstruktionszeichnungen und Pläne Anwenden von CAD-Software Seite 19

20 Lehrplanrichtlinien BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PROZESSE UND DATENVEARBEITUNG Jahrgangsstufe Std. Kundenberatung und Auftragsbearbeitung Die Schülerinnen und Schüler treten als Repräsentanten des Betriebes beim Kunden auf. Sie erfassen die Kundenerwartungen, beraten die Kunden und entwickeln in Absprache mit den Kunden und anderen Beteiligten Veranstaltungskonzepte. Sie planen die Beschaffung und Bereitstellung von Fremdleistungen. Sie sind in der Lage, mit Kunden und anderen Beteiligten situationsgerecht zu kommunizieren. Die Schülerinnen und Schüler kennen betriebswirtschaftliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Betrieb. Sie nutzen Kommunikationsmittel, um Informationen zur Auftragsbearbeitung einzuholen, auszuwählen und weiterzuleiten. Dabei beachten sie die Urheber- und Nutzungsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz. Sie dokumentieren ihre Arbeit und präsentieren diese adressatengerecht. Kommunikation (verbale und nonverbale) Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösungsstrategien Geräte-, Anlagen- und Konzeptberatung Erstellen von Anlagenbeschreibungen und technischen Unterlagen zur Inbetriebnahme und Bedienung Präsentationstechniken Nutzung von Kommunikationsnetze- und Komponenten Nutzung von Bild-, Ton- und Datenmaterial Urheber- und Nutzungsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz Marktanalyse und Preisgestaltung Organisieren und Bewerten von Fremdleistungen Kalkulation Seite 20

21 Lehrplanrichtlinie BELEUCHTUNG UND STROMVERSORGUNG Jahrgangsstufe Std. Energieversorgung für Veranstaltungen bereitstellen und prüfen Die Schülerinnen und Schüler beurteilen, organisieren und überwachen Energieversorgungsanlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen. Sie überprüfen elektrische Schutzmaßnahmen. Sie erkennen Fehler und leiten Maßnahmen zu deren Beseitigung ein. Netzsysteme (TN-, TT- und IT-System) Transformator Schutzklassen Schutzarten Schutzmaßnahmen Erdungsanlagen und Potenzialausgleich Prüfen der Schutzmaßnahmen nach BGV A2/GUV 2.10, VDE 0701 und VDE 0702 Schritte zur Inbetriebnahme von Stromaggregaten Normen und Vorschriften für Errichtung und Betrieb von Energieversorgungsanlagen Geräte und Verfahren zum Messen und Prüfen von Energieversorgungsanlagen Methoden und Verfahren der Fehlersuche in Energieversorgungsanlagen Leistungsbetrachtung (Leistungsfaktor) Leistungssteuerung (Dimmer) Seite 21

22 Lehrplanrichtlinien 12 Std. Komplexe Beleuchtungsanlagen einrichten und bedienen Die Schülerinnen und Schüler planen komplexe Lichtanlagen nach Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten und wählen Lichtsteuerungen aus. Sie programmieren und bedienen Lichtstellpulte. Sie wirken bei der Gestaltung von veranstaltungstechnischen Spezialeffekten mit. Sie sind in der Lage, Spezialeffekte unter sicherheitstechnischen Aspekten zu bewerten. Künstlerische und dramaturgische Elemente einer Produktion Stilkunde Scheinwerfer für Lichteffekte Spezialeffekte, u. a. Feuer-, Nebel- und Raucheffekte Geräte zur Erzeugung von Spezialeffekten Komplexe Beleuchtungspläne erstellen und lesen Lichtsteuerung über Datenprotokolle Programmierung und Einsatz verschiedener Lichtstellpulte Beleuchtungsprotokolle Fehler bei der Lichtsteuerung und Datenübertragung sowie deren Behebung Computergestützte Lichtsteuerung Seite 22

23 Lehrplanrichtlinie BESCHALLUNG Jahrgangsstufe Std. Beschallungsanlagen prüfen und konfigurieren Die Schülerinnen und Schüler Schüler konfigurieren, prüfen und bedienen Beschallungsanlagen und interne Kommunikationseinrichtungen. Sie führen Messungen zur Fehleranalyse bei Störungen durch. Sie kennen und bedienen Tonmischpulte. Sie können Tonsignale beurteilen und kennen verschiedene Verfahren zur Tonbeeinflussung und Pegelanpassung. Lärmschutzvorschriften Pegelmessungen und -anpassungen Drahtlose Mikrofone Mischpulte Übertragungsstörungen und deren Behebung Auswahlkriterien für den Einsatz von Effektgeräten Interkom-Anlagen Seite 23

24 Lehrplanrichtlinien BÜHNEN- UND SICHERHEITSTECHNIK Jahrgangsstufe Std. Veranstaltungstechnische Konstruktionen planen und aufbauen Die Schülerinnen und Schüler Schüler kennen die grundlegenden Arbeitstechniken, Begriffe und Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Werkstoffe. Sie können Lasten und Tragwerke der Veranstaltungstechnik auswählen. Sie können bühnen- und szenentechnische Einrichtungen sowie Veranstaltungsaufbauten auswählen und einrichten. Sie kennen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie führen Berechnungen für den Zusammenbau einfacher Konstruktionen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durch und fertigen die erforderlichen Pläne an. Unfallverhütungsvorschriften Eigenschaften ausgewählter Werkstoffe Verbindungstechnik Gefahrstoffe/Umweltschutz Standsicherheit Wirkung von Kräften Berechnung von Kräften und Lasten Auswahlkriterien für: Traversen, Anschlag-, Trag- und Sicherungsmittel, Hebezeuge Anfertigen und lesen einfacher Konstruktionszeichnungen und Pläne Anwenden von CAD-Software Seite 24

25 Lehrplanrichtlinie 24 Std. Technische Sicherheit von Veranstaltungen Die Schülerinnen und Schüler kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Brandschutzes und wenden diese an. Sie planen und überprüfen Notbeleuchtungen, Kennzeichnungen und Fluchtwege. Sie überwachen und bedienen sicherheitstechnische Einrichtungen. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für die Pyro- und Lasertechnik und wenden diese an. Sie bewerten pyrotechnische und lasertechnische Effekte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Brandschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Versammlungsstättenverordnung Verhalten bei Bränden Kennzeichnungen und Fluchtwegeplan Aktiver und passiver Brandschutz Brandmeldetechnik Notbeleuchtung als Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung Sprengstoff- und Waffengesetz sowie zugehörige Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Pyrotechnik Klassifizierung pyrotechnischer Artikel (Sätze) Schutzmaßnahmen (UVV Laserstrahlung ) und Klasseneinteilung für sichtbare Laserstrahlung Seite 25

26 Lehrplanrichtlinien ANTRIEBE UND STEUERUNGEN Jahrgangsstufe Std. Einrichtungen zur Realisierung von Bewegungsabläufen Die Schülerinnen und Schüler können Antriebe elektrisch und mechanisch anschließen und überprüfen die Bewegungsabläufe. Sie können Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen. Unfallverhütungsvorschriften Antriebe Schutzeinrichtungen Sensoren, Bedienungselemente Steuerungsarten Hubbühnen und Versenkeinrichtungen Seite 26

27 Lehrplanrichtlinie BELEUCHTUNG UND STROMVERSORGUNG Jahrgangsstufe Std. Komplexe Beleuchtungsanlagen einrichten und bedienen Die Schülerinnen und Schüler planen komplexe Lichtanlagen nach Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten und wählen Lichtsteuerungen aus. Sie programmieren und bedienen Lichtstellpulte. Sie wirken bei der Gestaltung von veranstaltungstechnischen Spezialeffekten mit. Sie sind in der Lage, Spezialeffekte unter sicherheitstechnischen Aspekten zu bewerten. Künstlerische und dramaturgische Elemente einer Produktion Stilkunde Scheinwerfer für Lichteffekte Spezialeffekte, u. a. Feuer-, Nebel- und Raucheffekte Geräte zur Erzeugung von Spezialeffekten Komplexe Beleuchtungspläne erstellen und lesen Lichtsteuerung über Datenprotokolle Programmierung und Einsatz verschiedener Lichtstellpulte Beleuchtungsprotokolle Fehler bei der Lichtsteuerung und Datenübertragung sowie deren Behebung Computergestützte Lichtsteuerung Seite 27

28 Lehrplanrichtlinien VERANSTALTUNGSMANAGEMENT Jahrgangsstufe Std. Technische Realisierung von Produktionen planen Die Schülerinnen und Schüler planen die technische Realisierung von kleinen Produktionen in Versammlungsstätten, auf Messen oder im Freien nach Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten. Sie können die Veranstaltungen durchführen und die Nutzer in die Handhabung der technischen Einrichtungen einweisen. Sie überprüfen die Anforderung für Produktionen mit Publikum und gehen verantwortungsvoll mit der Sicherheit der Zuschauer und Beschäftigten um. Sie wenden die Vorschriften und Verordnungen für Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und den Betrieb von Versammlungsstätten an. Sie dokumentieren und bewerten die Prozessabläufe. Projektplanung und -durchführung Beantragung von Genehmigungen Dramaturgische und gestalterische Bedingungen der Produktion Ablauf von Produktionen Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation Organisation von Komponenten und Fremdleistung Organisation der Energieversorgung Kalkulation Aufbau, Einrichtung, gegebenenfalls Durchführung und Abbau der Produktion Prüfen der Anlagen und Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen Fachbezogene Vorschriften für Versammlungsstätten Vorschriften für Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz Dokumentation in deutscher und/oder englischer Sprache Prozessmanagement Controlling Seite 28

29 Lehrplanrichtlinie BÜHNEN- UND SICHERHEITSTECHNIK Jahrgangsstufe Std. Technische Sicherheit von Veranstaltungen Die Schülerinnen und Schüler kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Brandschutzes und wenden diese an. Sie planen und überprüfen Notbeleuchtungen, Kennzeichnungen und Fluchtwege. Sie überwachen und bedienen sicherheitstechnische Einrichtungen. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für die Pyro- und Lasertechnik und wenden diese an. Sie bewerten pyrotechnische und lasertechnische Effekte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Brandschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Versammlungsstättenverordnung Verhalten bei Bränden Kennzeichnungen und Fluchtwegeplan Aktiver und passiver Brandschutz Brandmeldetechnik Notbeleuchtung als Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung Sprengstoff- und Waffengesetz sowie zugehörige Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Pyrotechnik Klassifizierung pyrotechnischer Artikel (Sätze) Schutzmaßnahmen (UVV Laserstrahlung ) und Klasseneinteilung für sichtbare Laserstrahlung Seite 29

30 Lehrplanrichtlinien MEDIENTECHNIK Jahrgangsstufe Std. Medieneinsatz planen und durchführen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Geräte und Netze zur Bild-, Ton und Datenverarbeitung und Präsentation. Sie kennen Anwendersoftware zur Bild- und Tonbearbeitung. Sie fertigen Bild- und Tonaufnahmen unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte an. Sie wählen geeignete Projektionsgeräte und -verfahren aus und wenden diese an. Aufnahme und Speicherung von Bild, Ton und Daten Norm- und Formatwandlung Bild- und Tonbearbeitungssoftware, Grafikprogramme Anschluss von bild-, ton- und datentechnischen Geräten an Netze Projektionsverfahren Projektionsgeräte Seite 30

31 Lehrplanrichtlinie ANHANG Mitglieder der Lehrplankommission: Dr. Fritz Acksteiner Stephan Held Robert Resch München München ISB München Seite 31

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