Zuzahlungsleistungen im Lichte der neuen GOZ
|
|
- Hennie Lang
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zuzahlungsleistungen im Lichte der neuen GOZ Dr. Henning Otte 1 Haus der Wissenschaft Braunschweig
2 Schnittstellen zur GKV/GOZ Wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen in der Zahnheilkunde zeigen unterschiedliche Therapiemöglichkeiten, die nicht im Leistungskatalog der GKV beschrieben sind. 2 Hierüber ist auch jeder GKV- Versicherte aufzuklären, denn er das grundsätzliche Wahlrecht zwischen vertrags- und außervertraglicher Leistung.
3 Schnittstellen zur GKV/GOZ Schmerzbehandlung immer GKV- Leistung unzureichender Honorierung, Budgetüberschreitung berechtigen nicht zur Privatvereinbarung zahnärztlicher Leistungen Schriftl. Vereinbarung vor Behandlungsbeginn wird zur rechtsicheren Liquidation empfohlen 3
4 Schnittstellen GKV / GOZ Werden zahnärztliche Leistungen mit GKV- Patienten vereinbart, die nicht als Sachleistung im BEMA enthalten sind, ist Grundlage für die Berechnung die GOZ. 4
5 Zuzahlungsverbot in der GKV Leistung muss selbständig sein, keine besondere Ausführungsform einer Leistung. Beispiel: digitales Röntgen - besondere Art der Ausführung Elektrometrische Längenbestimmung selbständige Leistung 5
6 Zuzahlungsverbot in der GKV 2 Abs. 2 SGB V Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sachleistungen( ). 32 SGB I - Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. Daraus folgt: Vereinbarung von Privatleistungen mit GKV-Versicherten ist nur in den gesetzlich/bundesmantelvertraglich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. 6
7 Ausnahmen vom Zuzahlungsverbot 13 Abs. 2 SGB V Wahl der Kostenerstattung durch Versicherte 28 Abs. 2 SGB V Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen 55 Abs. 4 SGB V Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht Private Kostenübernahmevereinbarung Leistungen, die in der GKV nicht verankert sind Leistungen, die nicht den Richtlinien entsprechen Wunschbehandlungen 7
8 13 Abs. 2 SGB V Wahl der Kostenerstattung durch Versicherte 13 Abs. 2 Satz 1-4 und Satz 12 (1)Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. (2)Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. (3)Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahmen der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. (4)Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. (12)Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Endgültige Dauer der Bindung: Satzung der Kasse ausschlaggebend 8
9 13 Abs. 2 SGB V Erklärung des Versicherten zur Kostenerstattung Name und Anschrift des Versicherten Name der Gesetzlichen Krankenversicherung Als Mitglied der oben genannten gesetzlichen Krankenkasse bin ich von meiner Zahnärztin/meinem Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über die Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistungen und der Kostenerstattung nach 13 Abs. 2 SGB V aufgeklärt worden. Ich wurde auch darüber informiert, dass im Rahmen der Kostenerstattung die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von mir selbst zu tragen sind. Meine Krankenkasse wird von mir vor Inanspruchnahme von Leistungen über die Wahl der Kostenerstattung informiert. Die Erstattung der Kosten kläre ich selbst mit meiner Krankenkasse ab. Die Erläuterungen habe ich verstanden und erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Kostenerstattung wähle und auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) behandelt werden möchte. Datum und Unterschrift des Versicherten 9 unterschriebenes Formular kommt in die Patientendokumentation
10 13 Abs. 2 SGB V Schreiben des Versicherten an seine GKV Name und Anschrift des Versicherten Versichertennummer Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden Sie mir eine Kopie der aktuell gültigen Satzungsbestimmungen zum Thema Kostenerstattung nach 13 SGB V, insbesondere: zum Verfahren (Abwicklung der Kostenerstattung), zu den Abschlägen auf die Gesamtsumme der Liquidation für Ihre Verwaltungskosten, zum eventuell festgelegten Bindungszeitraum an die Wahl der Kostenerstattung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und werde mich ggf. wieder an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen 10
11 13 Abs. 2 SGB V Heil- und Kostenplan 11
12 13 Abs. 2 SGB V Rechtsprechung zum Leistungsumfang BSG (Az. B 1 KR 24/99 R) vom Durch die in 13 Abs. 2 Satz 1 SGB V für freiwillige Mitglieder und ihre mitversicherten Familienangehörigen vorgesehene Möglichkeit, anstelle von Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung zu wählen, wird der sachliche Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse nicht verändert. Versicherte, die wie die Klägerin von diesem Wahlrecht Gebrauch machen, erhalten Krankenbehandlung in demselben Umfang und in denselben Grenzen, als wenn sie im Sachleistungssystem verblieben wären. In beiden Fällen müssen die Leistungen sowohl den Anforderungen des 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechen als auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des 12 Abs. 1 SGB V genügen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte auch im Wege der Kostenerstattung nicht beanspruchen 12
13 28 Abs. 2 SGB V Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. 13 Ohne schriftliche Mehrkostenvereinbarung kein rechtlich durchsetzbarer Honoraranspruch
14 28 Abs. 2 SGB V Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen 14
15 Vereinbarung für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen 55 Abs. 4 SGB V: Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß 56 Abs. 2 hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, haben sie die Mehrkosten gegenüber den in 56 Abs. 2 Satz 10 aufgelisteten Leistungen selbst zu tragen. 15
16 Festsetzung der Regelversorgungen 56 SGB V 16 Die Bestimmung der Befunde erfolgt auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses. Dem jeweiligen Befund wird eine zahnprothetische Regelversorgung zugeordnet. Diese hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund im Sinne von Satz 1 nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören. Bei der Zuordnung der Regelversorgung zum Befund sind insbesondere die Funktionsdauer, die Stabilität und die Gegenbezahnung zu berücksichtigen. Zumindest bei kleinen Lücken ist festsitzender Zahnersatz zu Grunde zu legen. Bei großen Brücken ist die Regelversorgung auf den Ersatz von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer und bis zu drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet begrenzt. Bei Kombinationsversorgungen ist die Regelversorgung auf zwei Verbindungselemente je Kiefer, bei Versicherten mit einem Restzahnbestand von höchstens drei Zähnen je Kiefer auf drei Verbindungselemente je Kiefer begrenzt. Regelversorgungen umfassen im Oberkiefer Verblendungen bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier.
17 Vereinbarung für über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen Ausfüllhinweise zum HKP Stand Anlage 3 BMV-Z/Anlage 4 EKV-Z: Vor Beginn der Behandlung hat der Vertragszahnarzt einen Heilund Kostenplan (HKP) nach dem in der Anlage beigefügten Muster (Teil 1 und Teil 2) zu erstellen. Der Teil 2 ist nur auszufüllen, wenn gleich- oder andersartige Leistungen geplant werden... Der Heil- und Kostenplan Teil 2 ist - sofern gleich- und/oder andersartige Versorgungen geplant sind - dem Versicherten zusammen mit dem Heil- und Kostenplan/Teil 1 zu übersenden. Der Vordruck kann auch individuell per EDV erstellt werden, hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur nicht verändert werden. 17
18 Vereinbarung für über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen Ausfüllhinweise zum HKP Stand Vertragszahnarzt hat im Heil- und Kostenplan den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung anzugeben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapieschritten erfolgen. Damit für die Krankenkasse erkennbar ist, dass die Versorgung des Gesamtbefundes in Therapieschritten erfolgt, muss dies im Heil- und Kostenplan unter Bemerkungen" aufgeführt werden. Für die tatsächlich geplante Versorgung sind Art, Umfang und Kosten der Versorgung anzugeben. Der Vertragszahnarzt kennzeichnet auf dem Heil- und Kostenplan die Fälle, in denen die Auszahlung der Festzuschüsse direkt von der Krankenkasse an den Versicherten zu erfolgen hat mit "D". 18
19 55 Abs. 4 SGB V Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht 19
20 Private Behandlungsvereinbarung vertragliche Bestimmungen 4 Abs. 5d BMV-Z Der Zahnarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern, wenn und soweit der Versicherte klar erkennbar verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten zu treffen. 7 Abs. 7 EKV-Z Darüber hinaus darf der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung für Leistungen, die im BEMA enthalten sind, nur fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich wünscht, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Vertragszahnarzt soll sich den Wunsch des Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, schriftlich bestätigen lassen. 20
21 Vereinbarungen mit GKV Patienten für Leistungen außerhalb der GKV außervertragliche Leistungen Leistungen, die im einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht beschrieben, sind in der GKV nicht abrechenbar. - z.b. PZR, elektrometrische Längenbestimmung, antibakterielle subgingivale medikamentöse Lokalapplikation Leistungen, die gegen die Behandlungsrichtlinien verstoßen und deshalb unwirtschaftlich sind. - Füllungen an Zähnen ohne Antagonisten, Endo- Richtlinien 21
22 Vereinbarungen mit GKV Patienten für Leistungen außerhalb der GKV Gesetzlich ausgeschlossene Leistungen ( 28 SGB V) in der Regel: kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen In der Regel: Implantatversorgung Austausch intakter plastischer Füllungen 22
23 Schriftliche Vereinbarung für Leistungen außerhalb der GKV 23
24 Schriftliche Behandlungsvereinbarung und HKP 24
25 Schriftliche Behandlungsvereinbarung und HKP 25
26 Heil- und Kostenplan zur schriftlichen Behandlungsvereinbarung Dr. Fritz Zahn Zahnstraße Musterstadt Herrn Max Muster Musterstraße Musterstadt Herrn Max Muster Sehr geehrter Herr Muster, 26
27 Schriftliche Behandlungsvereinbarung mit Leistungen 27
28 Schriftliche Behandlungsvereinbarung mit Leistungen 28
29 Private Behandlungsvereinbarung mit Leistungen PZR 29
30 Leistungen außerhalb der GKV A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen 30
31 Zuschläge GOZ 2012 OP Mikroskop GOZ 2012 Leistungsbeschreibung 1- fach 0110 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern Der Zuschlag nach der Nummer 0110 ist je Behandlungstag nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. 22,50 2,3- fach 3,5- fach Kosten OP Mikroskop ca % MwSt. = ,00 Euro Finanzierung über 60 Monate bei 6.43 % effektiv (IKB) 415,95 pro Monat = gesamt , Anwendungen, also ca. 5 x pro Woche bis Kosten in 60 Monaten gedeckt noch kein Gewinn eingefahren 31 Zuschlag neben Leistungen des BEMA nicht berechnungsfähig
32 Zuschläge GOZ 2012 Laser GOZ 2012 Leistungsbeschreibung 0120 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern 2410 (WK), 3070 (Exc1), 3080 (Exc2), 3210 (SMS), 3240 (Vestibulumplastik), 4080 (Gingivektomie), 4090 (Lappenop. FZ), 4100 (Lappenop), 4130 (Chirurg. Maßnahmen Verbreiterung Gingiva), 4133 (Schleimhauttransplantat) und 9160 (Entfernung unter der SH liegender Materialien) Der Zuschlag nach der Nummer 0120 beträgt 100 v.h. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, jedoch nicht mehr als 68 Euro. Der Zuschlag nach der Nummer 0120 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig. 32 Zuschlag neben Leistungen des BEMA nicht berechnungsfähig 32
33 Private Behandlungsvereinbarung beim Einsatz eines Lasers als selbständige Leistung Entsprechend 6 Abs. 1 GOZ kann berechnet werden: Periimplantitistherapie durch photoaktivierte Chemeotherapie (PACT), je Implantat Keimreduktion sowie Konditionieren des Wurzelkanals in getrennter Sitzung nach Kanalaufbereitung, je Wurzelkanal Sulcusbehandlung durch photoaktivierte Chemotherapie, je Parodont Aphthenbehandlung Bleaching 33
34 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Periimplantitisbehandlung durch photoaktivierte Chemotherapie (PACT), je Implantat 34
35 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Keimreduktion im Wurzelkanal nach Wurzelkanalaufbereitung in getrennter Sitzung mit Laser, je Wurzelkanal 35
36 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Sulcusbehandlung durch photoaktivierte Chemotherapie (PACT), je Parodont 36
37 Leistungen außerhalb der GKV B. Prophylaktische Leistungen 37
38 Leistungen außerhalb der GKV GOZ 2012 Leistungsbeschreibung Pkte. 1- fach 1000 Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten 1010 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten 2,3-f 3,5- f ,25 25,87 39, ,62 12,94 19,68 Für Versicherte der GKV nach Vollendung des 30. Lebensmonats und bis Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht vereinbarungsfähig. Werden Leistungen erbracht, die über die Richtlinien und/oder Abrechnungsbestimmungen des BEMA hinausgehen, ist die Geb. Nr /1010 vereinbarungsfähig. Die Regelungen zur Vereinbarung von Privatleistungen sind zu beachten. 38
39 1000 und 1010 GOZ im Rahmen der PAR-Vorbehandlung 39
40 Leistungen außerhalb der GKV 1030 GOZ Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer 40
41 Leistungen außerhalb der GKV 1040 GOZ Professionelle Zahnreinigung 1040 GOZ Leistungsbeschreibung: Supra-/gingivale Beläge Wegen Leistungsüberschneidung nicht in gleicher Sitzung mit 107-Zst BEMA möglich 41
42 Leistungen außerhalb der GKV Klinisch erreichbare subgingivale Belagsentfernung 1040 GOZ Professionelle Zahnreinigung Leistungsbeschreibung: Supra-/gingivale Beläge Klinisch erreichbare subgingivale Belagsentfernung von 1040 GOZ nicht erfasst, deshalb Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ möglich nachstehende Position beispielhaft: 42 Geb.-Nr. Leistung S.F. Betrag a 4030 Entfernen von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1,0 2,3 3,5 1,97 4,53 6,89
43 Leistungen außerhalb der GKV PZR und Entfernen von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen a 43
44 Leistungen außerhalb der GKV C. Konservierende Leistungen 44
45 Leistungen außerhalb der GKV 2020 GOZ Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität 45 Für Versicherte der GKV nur im Ausnahmefall vereinbarungsfähig, wenn die Leistung über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgeht, z.b. temporärer speicheldichter Verschluss wegen lang andauernder Urlaubsreise.
46 Vereinbarungsfähig bei PAR Vorbehandlung und zur Füllungspflege 2130 GOZ Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration 46
47 28 Abs. 2 SGB V Mehrkostenvereinbarung Füllung Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. 47
48 Füllungen in der GKV Nur anerkannte und erprobte plastische Füllungsmaterialien gemäß ihrer medizinischen Indikation. Berücksichtigung der aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen Alle indizierten plastischen Füllungen sind auch im Seitenzahnbereich im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erbringen. Adhäsiv befestigte Füllungen im Seitenzahngebiet sind nur in Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Im Frontzahnbereich sind in der Regel adhäsiv befestigte Füllungen das Mittel der Wahl. Mehrfarbentechnik im Sinne einer ästhetischen Optimierung ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. 48
49 Mehrkostenfähig nach 28 Abs. 2 SGB V sind: Compositrestauration in Adhäsivtechnik im Seitenzahnbereich individuell charakterisierte Compositrestaurationen in der Front (Mehrfarbentechnik) adhäsivbefestigte Keramikrestaurationen Gussfüllungen Compositresstaurationen unter Verwendung von Inserts adhäsiv verankerte Aufbaufüllungen im Seitenzahnbereich 49
50 Mehrkostenvereinbarung 28 Abs. 2 SGB V Mehrkostenvereinbarung nach 28 SGB V: Unterschriften im voraus Vereinbarung dient Patientenschutz bzgl. der entstehenden Kosten Worst-Case Aufklärung 50
51 Aufbaufüllungen sind mehrkostenfähig Honorare in GOZ und GKV Das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone ist in der GKV nach der Nr. 13a oder b abzurechnen. Abrechnungsfähig mehrmals je Zahn, wenn die Kavitäten keinen Kontakt zu einander haben GOZ Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone Also nur einmaliger Ansatz pro Zahn. BEMA Vdek PW 0,9381 GOZ 2012 S.F. 1- fach S. F. um GKV Honorar zu erhalten 13b 37, ,44 4,4 2 x 13b 74,26 1 x ,44 8,79 51
52 Leistungen außerhalb der GKV Mehrkostenvereinbarung Aufbaufüllung 52
53 Keine Mehrkostenvereinbarung nach 28 Abs. 2 GOZ Kavitätenpräparation mit diamantierten oszillierenden Instrumenten kinetischer Energie Lasergestützt Chemo-mechanischen Mitteln 53
54 Nicht mehrkostenfähig nach 28 Abs. 2 SGB V und keine GKV- Leistung sind: Austausch intakter Füllungen Behandlung von Schmelzveränderungen Präendodontischer Aufbau 54
55 Leistungen außerhalb der GKV Austausch einer intakten Füllung Leistungen nach 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. 55
56 Facing Versiegelung mittels Adhäsivtechnik bei Schmelzerosionen oder -fehlbildungen eine in die GOZ nicht aufgenommene Leistung Analogberechnung Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anz. Euro a Versiegelung von Schmelzerosionen oder Schmelzfehlbildungen in Adhäsivtechnik entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik 1,0 2,3 3,5 29,64 68,17 103,74 56
57 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ dentinadhäsiv- verankerte präendodontische Flächenrekonstruktion 57 57
58 Geb.- Nr. Leistungen außerhalb der GKV Adhäsiver Aufbau eines Zahnes ohne Krone mit intrakanalärer Verankerung Text GOZ 12 2,3- fach 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.ä. zur Aufnahme einer Krone 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) 2190 Adhäsive Zahnrekonstruktion entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau GOZ 12 3,5-fach 38,31 59,05 16,82 25,59 58,21 88,58 Nicht in die GOZ 2012 aufgenommene Leistung, als Komplexleistung 58
59 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Adhäsiver Aufbau eines Zahnes ohne Krone mit intrakanalärer Verankerung 59
60 Wiederherstellungsmaßnahmen an provisorischen Kronen im Vertretungsdienst beim GKV - Patienten Da kein Festzuschussanspruch besteht, ist im Vertretungsdienst kein HKP auszustellen. Damit ist die vertretende Praxis nicht an eine Abrechnung nach BEMA gebunden und kann nach Maßgabe der GOZ diese Leistungen in Rechnung stellen. Es ist zu empfehlen, die Rechnungsstellung in solchen Fällen an den Kosten zu orientieren, die bei einem eigenen Patienten angefallen wären 60
61 Provisorische Krone im Notdienst eingegliedert In die GOZ nicht aufgenommene Leistung Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ Zahn Geb.-Nr. Leistung S.F. Betrag a Eingliederung einer herausgefallenen provisorischen Krone im Notdienst entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung 1,0 2,3 5,62 12,93 Der 2,3- fache Steigerungsfaktor bildet die durchschnittliche schwierige Leistung ab. Sollte dementsprechend die analoge Geb.-Nr. ausgewählt werden? Zahn Geb.-Nr. Leistung S.F. Betrag a Eingliederung einer herausgefallenen provisorischen Krone im Notdienst entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung 1,0 2,3 15,19 34,93 61
62 Leistungen außerhalb der GKV Eingliedern einer prov. Krone im Notdienst 62
63 Leistungen außerhalb der GKV 2300 GOZ - Entfernung eines nicht abgebrochenen Wurzelstiftes Die Nr. 23 BEMA (Ekr) ist nur für die Entfernung eines abgebrochenen Wurzelstiftes abrechnungsfähig. Wird beim Versicherten der GKV ein nicht abgebrochener Wurzelstift entfernt, so ist dies nach Nr GOZ vereinbarungsfähig. 63
64 Absolutes Zuzahlungsverbot bei Endo Zur Sachleistung: Trep, VitE, WK, Med, WF Keine Berechnungsmöglichkeit für maschinelle Aufbereitung von NiTi-Feilen thermoplastischen WF- Materialien 64
65 Endobehandlung in der GKV Gute Prognose für WF nach vorheriger Röntgendiagnostik Guter Zugang und Erreichbarkeit des zu behandelnden Zahnes und des Wurzelkanalsystems Aufbereitbarkeit und Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze (RL B.III. 9.1.) Wurzelfüllung soll nach ausreichender mechanisch- chemischer Aufbereitung und Desinfektion bis zur apikalen Konstriktion gefüllt werden (RL B.III.9.5) Keine anatomischen Besonderheiten wie z. B. Wurzelkrümmung und keine Paro-/Endoläsion In der Regel ist der Zahn zu entfernen, wenn nach diesen RL nicht erhaltbar (RL B.III.10.) 65
66 Privatliquidation möglich, wenn richtlinienkonforme Versorgung nicht möglich, z.b. kein Abfüllen bis zur apikalen Konstriktion möglich fraglicher Erhalt des Zahnes wegen kombiniert endodontisch- parodontaler Läsion Bei Molaren: keine geschlossene Zahnreihe keine Vermeidung einseitiger Freiendsituation funktionsuntüchtiger Zahnersatz auf dem Molaren 66
67 Leistungen außerhalb der GKV endododontische Behandlung 67
68 vereinbarungsfähige Leistungen bei Endo Elektrometrische Längenbestimmung Anwendung physikalisch- chemischer Methoden Keimreduktion im Wurzelkanal nach Wurzelkanalaufbereitung in getrennter Sitzung mit Laser 68
69 Revision von Wurzelkanalfüllungen in der GKV Allgemeine Behandlungsrichtlinie Nr. A. I. 4. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bestimmt der Zahnarzt nach entsprechender Aufklärung und unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen. Der Zahnarzt hat auf eine zweckmäßige Verwendung der von der Gemeinschaft aufgebrachten Mittel der Krankenversicherung zu achten. Das Maß des medizinisch Notwendigen darf nicht überschritten werden. Allgemeine Behandlungsrichtlinie Nr. III. 9.4 Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit - eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, - eine einseitige Freiendsituation vermieden wird, - der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird 69
70 Entfernen von definitiven Wurzelfüllungsmaterial Das Entfernen von vorhandenen Wurzelfüllmaterialien aus dem Wurzelkanal ist eine selbständige Leistung. Das Entfernen von Wurzelfüllmaterial ist nicht Leistungsbestandteil der Geb.-Nr GOZ. Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ möglich mit GKV Versicherten nur vereinbar, wenn der gesamte Endokomplex aufgrund der RiLi außerhalb der GKV privat vereinbart wird 70
71 Leistungen außerhalb der GKV Entfernen von definitiven Wurzelfüllungsmaterial Nur im Endo-Komplex außerhalb der GKV möglich. 71
72 OP- Mikroskop Gesamte Endobehandlung muss außerhalb der GKVvereinbart werden. Zuschlagsberechnung nicht möglich 72
73 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Verschluss via falsa durch ProRoot MTA 73
74 77,00 74
75 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstruments 75
76 Therapie von Zähnen mit weit offenem Apex Allgemeine Behandlungsrichtlinie A. III. Nr. 9.1.a) 9.1 Für alle endodontischen Maßnahmen gilt insbesondere: a) Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind. 76
77 Therapie von Zähnen mit weit offenem Apex Bei Zähnen mit weit offenem Foramen apikale ohne physiologische Konstriktion (nicht abgeschlossenes Wurzelwachstum, traumatisch oder durch Resorptionen bedingt) ist die ist die Apexfikation (Schaffen einer Barriere auf orthogradem Weg mittels MTA/Minaral Trioxid Aggregat nicht Leistungsbestandteil der Geb.-Nr GOZ. Die Leistung ist entsprechend 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen 77
78 Leistungen außerhalb der GKV E. Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodonts 78
79 Leistungen außerhalb der GKV 4005 GOZ Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI) Vereinbarungsfähig, wenn GKV- Leistungsanspruch erschöpft, wenn anderer Index als der PSI-Code erhoben wird 79
80 Leistungen außerhalb der GKV Zusätzliche Zahnsteinentfernung im Kalenderjahr 80
81 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Belagsentfernung an Verbindungsvorrichtungen und Stegen 81
82 Leistungen außerhalb der GKV 4025 GOZ Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn Für Versicherte der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung in der GKV nicht vorhanden ist. Als selbständige Leistung zusätzlich zu den Nrn. P 200 ff. BEMA (Systematische Behandlung von Parodontopathien) berechenbar, z.b. für Elyzol- Gel, Perio-Chip. Die verwendeten antibakteriellen Medikamente sind gesondert berechnungsfähig. 82
83 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Implantat 83
84 Leistungen außerhalb der GKV F. Prothetische Leistungen 84
85 Leistungen außerhalb der GKV F. Prothetische Leistungen Gleichartiger Zahnersatz: Vollkeramikkrone 15 Glasfaserstift Aufbaufüllung adhäsiv verankert 85
86 Leistungen außerhalb der GKV Gleichartiger Zahnersatz: Vollkeramikkrone 15 Glasfaserstift Aufbaufüllung adhäsiv verankert 86
87 Leistungen außerhalb der GKV Gleichartiger Zahnersatz: Vollkeramikkrone 15 Glasfaserstift Aufbaufüllung adhäsiv verankert 87 Aufbaufüllungen : Abrechnungsbestimmung Nr. 3 Das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone ist nach der Nr. 13a oder b abzurechnen. 13 b: 39 Pkte: PW vdek 2012: 0, , GOZ: Einfachsatz 8,44 4,4 -fach
88 Leistungen außerhalb der GKV Aufbaufüllungen : 13 b mit 39 Pkten bewertet PW vdek 2012: 0, , GOZ: Einfachsatz 8,44 4,4fach Honorarvereinbarung 2 Abs. 1 u. 2 GOZ 88
89 Leistungen außerhalb der GKV Eingliedern einer provisorischen Brücke im Notdienst eine in die GOZ nicht aufgenommene Leistung Analogberechnung Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anzahl Euro a Wiedereingliedern einer prov. Brücke, je Brückenanker im Notdienst entsprechend 6 Abs. 1 GOZ Provisorische Brücke im direkten Verfahren 1,0 2,3 3,5 13,50 31,05 47,24 89
90 Leistungen außerhalb der GKV 5220 und 5230 GOZ Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht. Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden. BZAEK- Kommentar September
91 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Cover- Dentureversorgung regio 43 Implantat, 33 Teleskopkorne Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anzahl Euro UK 5330a Cover-Denture Versorgung bei vorhandener Restbezahnung entsprechend 6 Abs. 1 Eingliederung einer Resektionsprothese 1,0 2,3 3,5 157,48 362,20 551,17 91
92 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Zahnkrone nach Extraktion umgearbeitet, adhäsiv in der Lücke verankert löst keinen Festzuschuss nach Befundgruppe 5 aus Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anzahl Euro a Adhäsive Befestigung der natürlichen Zahnkrone in einer Zahnlücke entsprechend 6 Abs. 1 Versorgung eins Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke 1,0 2,3 3,5 41,06 94,43 143,70 92
93 Leistungen außerhalb der GKV 6 Abs. 1 GOZ Zahnkrone nach Extraktion umgearbeitet, adhäsiv in der Lücke verankert 93
94 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 94
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für
MehrBerechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten
Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten ZÄK Berlin GOZ Referat Bei der endodontischen Behandlung von gesetzlich Versicherten sind nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2010 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2010 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2011 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2011 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.01.2015
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8969 Bundesmittelpreise Zahntechnik
MehrFestzuschussbeträge ab 01.01.2015
1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festzuschuss- Liste 2016 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2016 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19
MehrFestzuschüsse in EURO. Befunde. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. 1. Erhaltungswürdiger Zahn
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse), Beschluss des G-BA vom 03. November 2004 unter dem Vorbehalt der Prüfung des BMGS Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger
MehrGesetzentwurf. Drucksache 13/3695. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3695 06. 02. 96 Sachgebiet 860 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
MehrBeispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008
Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Im Nachgang zum Informationsdienst 7/2007 vom 19.11.2007 haben wir nachfolgend zu den Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008
MehrKieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrBefunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V - ohne Fortschreibung des zahnärztlichen Honorars - Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8358 Zahntechnik-Preise ab 01.01.2015 Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,7771 ab 01.01.2012 Zahntechnik-Preisfortschreibung: + 1,98
MehrFestsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014
Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8969 Bundesmittelpreise Zahntechnik
MehrEndodontische Abrechnung im BEMA und erlaubte Zuzahlungen Eine Übersicht
Juli August 2015 7 8 427 Endodontische Abrechnung im BEMA und erlaubte Zuzahlungen Eine Übersicht Andrea Räuber, Manuela Hackenberg Mit der Novellierung des BEMA zum 01.01.2004 sind besonders im Bereich
MehrBefunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz
und in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz Gültig seit: 1.4.2014 10 BEFUNDE UND FESTZUSCHÜSSE IN DER VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN VERSORGUNG MIT ZAHNERSATZ 1. Erhaltungswürdiger Zahn Ohne Bonus
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Befunde Festzuschüsse in EURO Nr. FZ Mit Bonus Dopp. FZ 20% 30% 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender
MehrÜbersicht über die Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Übersicht über die Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
MehrAbrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 1
November 0 607 Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil Andrea Räuber, Manuela ackenberg Gerade bei der Versorgung von älteren Patienten mit reduziertem
MehrFestzuschüsse in EURO. Befunde. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. 1. Erhaltungswürdiger Zahn
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse), Beschluss des G-BA vom 03. November 2004 unter dem Vorbehalt der Prüfung des BMGS Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger
MehrBefunde und Festzuschüsse 2015. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz
und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz Gültig seit: 1. Januar 2015 10 BEFUNDE UND FESTZUSCHÜSSE IN DER VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN VERSORGUNG MIT ZAHNERSATZ 1. Erhaltungswürdiger
Mehrüber die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Abkommen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße 70-72,
MehrDer Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus. Erstattungsbeispiele zu Zahnersatz und Inlays aus der Praxis
Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus Erstattungsbeispiele zu Zahnersatz und Inlays aus der Praxis Einleitung Diese Präsentation soll Ihnen anhand einiger Beispiele aus der Praxis die Erstattung bei
MehrSie haben gut lachen,...
Barmenia Krankenversicherung a. G. Schließen Sie schon heute mit einer Ergänzungsversicherung für den Zahnbereich mögliche Lücken von morgen. Krankenversicherung Sie haben gut lachen,... ... wenn Sie jetzt
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrZahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus: Grundsätzliche Fragen (FAQ`s)
Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus: Grundsätzliche Fragen (FAQ`s) Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus: werden Keramikverblendungen übernommen? Ja, die Kosten für Verblendungen werden bis zu den
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED TARIFE DT50 / DT85 / DBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED FÜR IHRE ZAHNGESUNDHEIT. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Zum Zahnarzt geht niemand gern
MehrDGSMP Jahrestagung 2012
Mitglied der DGSMP Jahrestagung 2012 12. bis 14.09.2012, Essen Es spricht Mitglied der Dr. med. dent. Linda Buff Referat Zahnmedizin Mitglied der Die Versorgung der genetisch bedingten Nichtanlage bleibender
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Das sind Ihre Ansprüche als gesetzlich
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. bis 50 % 50-70 % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 %
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Leistungen bei sind mir... Wie hoch soll die Erstattung durch die Zahn-Zusatzversicherung
MehrStatement Dr. Herbert Michel:
Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,
MehrGebührenverzeichnis. Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen
enverzeichnis Anlage 4 Bu- Leistung Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen ab 01.01.2015 Beträge in EUR 1 Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes
MehrDer Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen
5 Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan 3 Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage
MehrFOR dent by Kerstin Salhoff * Schreiberhauer Str. 3 * 90475 Nürnberg * Tel. 0911 98 83 68-0 * Fax 0911 98 83 68-20 * www.salhoff.de * info@salhoff.
ZENOSTAR Krone von WIELAND korrekt abgerechnet Die neue ZENOSTAR Krone aus dem Hause WIELAND Dental + Technik ist eine tolle Alternative zur herkömmlichen, richtlinienkonformen NEM-Versorgung. In Anbetracht
MehrMAXDENTA Zahnversicherungen
MAXDENTA Zahnversicherungen Bewertungsdarstellung ***** sehr gut **** gut *** mittel Leistungen Zahnversicherung Zahnersatz Testsieger im Vergleich CSS Zahnarzt plus ARAG Z-100 BAREMANIA ZG NÜRNBERGER
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrInhaltsübersicht. Zahnersatz. Normen
Zahnersatz Normen 55 ff. SGB V Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie)
MehrFestzuschüsse für Zahnersatz ab 1. Januar 2005 in Euro
Festzuschüsse für Zahnersatz ab 1. Januar 2005 in Euro Befundklassen 0% 1. Erhaltungswürdiger Zahn Befund Nr. 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende
MehrAngehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.
Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz
MehrVereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen
Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen
MehrFestzuschussbeträge ab 01.04.2014
1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
MehrFESTZUSCHÜSSE: BEFUNDKLASSEN
FESTZUSCHÜSSE: BEFUNDKLASSEN 1. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone 2. Zahnbegrenzte Lücke mit höchstens vier fehlenden Zähnen 3. Zahnbegrenzte Lücke mit mehr als vier
MehrInformationen Ihrer Beihilfestelle. Zahnärztliche Leistungen ( 14 bis 17 BBhV)
Generalzolldirektion Seite 1 von 6 Stand: 04.01.2016 Informationen Ihrer stelle Zahnärztliche Leistungen ( 14 bis 17 BBhV) Aufwendungen für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Untersuchungen
MehrDER Kommentar BEMA-Z Sonder-Edition Festzuschüsse
DE Kommentar BEMA-Z Sonder-Edition Festzuschüsse von olf Liebold, Alexander aff, Karl H. Wissing Grundwerk mit 4. Ergänzungslieferung. Stand: 03/2009 DE Kommentar BEMA-Z Sonder-Edition Festzuschüsse Liebold
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festzuschuss- Liste 2012 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2012 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19
MehrZahnersatz. KKF-Verlag. Zahnersatz 2015. Das leistet Ihre BKK zu Kronen, Brücken & Co. Wichtig für den Bonus: Jährliche Zahngesundheitsuntersuchung.
Zahnersatz Zahnersatz 2015 Das leistet Ihre BKK zu Kronen, Brücken & Co. Wichtig für den Bonus: Jährliche Zahngesundheitsuntersuchung. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, ein vollständiges
MehrVeneers. Veneers für ein perfektes Aussehen. Lust auf schöne Zähne
Veneers Veneers für ein perfektes Aussehen. Lust auf schöne Zähne Veneers Die Ästhetik Ihrer Frontzähne Der erste Eindruck, den man bewusst oder unbewusst von einem Menschen hat, hängt unter anderem von
MehrZahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger.
Zahnersatz Zahnersatz fast zum Nulltarif Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die gesetzlichen Krankenkassen leisten zum Zahnersatz als Festzuschüsse
MehrKlartext häufige Fragen zu den KombiMed Zahn Tarifen KDT50 und KDT85
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 UND KDT85 > FAQ-LISTE NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG Klartext häufige Fragen zu den KombiMed Zahn Tarifen KDT50 und KDT85 Seite Frage Seite Frage 2 1. Sehen die Tarife Wartezeiten
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrTotalprothetik. Natürliche Ästhetik auch bei den Dritten. Lust auf schöne Zähne
Totalprothetik Natürliche Ästhetik auch bei den Dritten. Lust auf schöne Zähne Totalprothetik Die Dritten für mehr Lebensqualität Die Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten, erreicht heute jedoch leider
Mehrwww.inter.de INTER QualiMed Z Die Private Krankenzusatzversicherung für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt
www.inter.de INTER QualiMed Z Die Private Krankenzusatzversicherung für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt 1 Private Krankenzusatzversicherung Für Ihr schönstes Lächeln INTER QualiMed Z Zahn das sind
MehrImplantate Anwendung in unserer Praxis
PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. SEHR GUT (1,4) KombiMed Tarif KDT85 + KDBE SEHR GUT (1,4) KombiMed
MehrGemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. 91 Abs. 6 SGB V empfiehlt folgende Gemeinsame Erläuterungen der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss, der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit
MehrKieferorthopädie. (Erstattung 135 Euro) Keine PZR für Personen unter 21 Jahren
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Zahnersatz Leistungen bei Zahnersatz sind mir... Wie hoch soll die Erstattung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrBürgerinformationen Festzuschüsse beim Zahnersatz
Bürgerinformationen Festzuschüsse beim Zahnersatz Stand: 1. Januar 2010 Seit dem 1. Januar 2005 haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz (Kronen, Brücken,
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festzuschuss- Liste 2013 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2013 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die PremiumLeistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Warum entscheiden Sie nicht selbst, wie
MehrWissenswertes und Aktuelles zur GOÄ
GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und wie
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrKranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre
Kranken GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Attraktive Leistungen schon ab 12,24 EUR monatlich Kranken Jetzt speziell für Personen über 60 Jahre:
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festzuschuss- Liste 2014 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.04.2014 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19
MehrHöhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V
Festzuschuss- Liste 2015 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2015 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19
MehrAnlage 3 zum BMV Z/Anlage 4 EKVZ
Anlage 3 zum BMV Z/Anlage 4 EKVZ Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach 87 Abs. (1a) SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz 1. Vor Beginn der Behandlung hat der
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrPräsentationsthema I
Präsentationsthema I Handhabung der neuen GOZ RA/FA für Medizinrecht Stephan Gierthmühlen Kieferorthopädische Vortragsreihe 2012/2013 Hannover, 16.11.2012 Präsentationsthema I 2 1 Jahr GOZ 377 Tage nach
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrInformationen zu Ihrem individuellen Zahnschutz
Informationen zu Ihrem individuellen Zahnschutz 1. ZAHN-ZUSCHUSS-PLUS (Tarif ZZP) doppelten Festzuschuss bei Zahnersatz Leistungen für Implantate 2.1 ZAHN-ERSATZ (Tarif ZAB) Zahnersatzbehandlungen 2.2
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. bis 50 % 50-70 % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 % Sehr Wichtig Wichtig Unwichtig
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Leistungen bei sind mir... Wie hoch soll die Erstattung durch die Zahn-Zusatzversicherung
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. bis 50 % 50-70 % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 % Sehr Wichtig Wichtig Unwichtig
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Zahnersatz Leistungen bei Zahnersatz sind mir... Wie hoch soll die Erstattung
MehrImplantate fürs Leben
Implantate fürs Leben IMPLANTATE FÜRS LEBEN Wie natürliche Zähne Zahnimplantate sind eine sichere, zuverlässige und bewährte Lösung für dauerhaften Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Sie können
MehrLeistungsbeschreibung. BEMA Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl GOZ/ GOÄ 1,0 = 5,06 2,3 = 11,64 3,5 = 17,72
Kap. 8 Seite 24 Bemerkung: keine Datumsangabe: Erforderlich (bei mehreren Sitzungen/Tag gesonderte Kennzeichnung notwendig Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl / GOÄ Leistungsbeschreibung Versiegelung von kariesfreien
MehrPrivate Leistungen bei Wurzelkanalbehandlungen (WKB)
Private Leistungen bei Wurzelkanalbehandlungen (WKB) Wann bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung (gkv) und wann ist es private Leistung? Dies ist in den BEMA-Verträgen und den dazugehörenden Richtlinien
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. 50-70 % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 %
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Zahnersatz Leistungen bei Zahnersatz sind mir... Wie hoch soll die Erstattung
MehrGönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard
Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatzmaßnahmen nur noch sogenannte Befundorientierte Festzuschüsse.
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. bis 50 % 50-70 % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 %
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Zahnersatz Leistungen bei Zahnersatz sind mir... Wie hoch soll die Erstattung
MehrFür die Teilnahme der Versicherten an folgenden Versorgungsformen sind Wahltarife anzubieten:
Wahltarife Normen 53 SGB V Kurzinfo Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den Krankenkassen seit dem 01.04.2007 die Möglichkeit eingeräumt fünf verschiedene Wahltarife anzubieten (vgl. 53 Abs.
MehrSmile! ZahnBasis. Der Zahnersatzschutz zum kleinen Preis.
Smile! ZahnBasis. Der Zahnersatzschutz zum kleinen Preis. Besuchen Sie Ihren Schlechte Nachrichten für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, denn die Versicherten müssen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrZahnbehandlung / Zahnersatz / Implantate. Stand: 06/2016. Informationstag für Beihilfeberechtigte
Zahnbehandlung / Zahnersatz / Implantate Informationstag für Beihilfeberechtigte Zahnbehandlung Prophylaktische Maßnahmen Erstellung und Kontrolle des Mundhygienestatus Fluoridierung zur Verbesserung der
MehrDen Geb.-Nrn. 2200-2220 GOZ sind Voll- und Teilkronen in jeder zahntechnischen Ausführung (Metall-, Verblend-, Vollkeramikkronen, etc.) zuzuordnen.
Kronen und Brücken Geb.-Nr. 2200 GOZ Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) Geb.-Nr. 2210 GOZ Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Implantate sind heute in vielen Fällen geeignet, den Traum eigener, fest verankerter Zähne
MehrGönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard
Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Kranken - kas sen für Zahnersatz maß nahmen nur noch sogenannte Befundorientierte
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrAmelogenesis imperfecta
Amelogenesis imperfecta OPG 18.07.2007 www.dresden-zahnarzt.de Lisa Henze 2 OPG 12.11.2008 www.dresden-zahnarzt.de Lisa Henze 3 OPG 02.11.2010 www.dresden-zahnarzt.de Lisa Henze 4 Anamnese und Befund Der
MehrFreies Wahlrecht zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE Beschlussnr. BuVo09.024 Freies Wahlrecht zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung Eine eindeutige Aussage traf Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler beim Bundesverband der
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
Mehr