Name, Vorname. Matrikelnummer. Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Studiengang Fahrzeugentwicklung (StgPo 2018)

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1 Name, Vorname An den Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik Sonnenstraße Dortmund Matrikelnummer Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Studiengang Fahrzeugentwicklung (StgPo 2018) Ich beantrage die Anerkennung der umseitig aufgeführten Prüfungsleistungen, da hinsichtlich der dort erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die entsprechenden Nachweise und die Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen erforderlich sind, liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Der Notenspiegel ist mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Hochschule versehen. Prüfungsleistungen aus einem Studiengang an der FH Dortmund, Studiengang: einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie in Deutschland: Name: Ort: einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Ausland: Name: Staat: Ort: bei studienbezogenem Auslandsaufenthalt während des hiesigen Studiums zusätzlich folgende Angaben: Staat: Dauer (in abgerundeten Monaten): Anfangsdatum: Enddatum: Aufenthaltsart (bitte ankreuzen): o Studium o Praktikum: o anderer studienbezogener Aufenthalt: Art des Mobilitätsprogramms (bitte ankreuzen): o EU-Programm (EU-gefördert, z. B. Erasmus) o sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z. B. Hochschulpartnerschaft) o kein Programm, selbst organisiert Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Stand: 11/2018 Seite 1 von 4

2 Dieses Formular ist zusammen mit dem Original-Notenspiegel bzw. in amtlich beglaubigter Kopie von der Hochschule, an der die Leistungen erbracht worden sind, vom/ von der Studierenden im Studienbüro vorzulegen. Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS/ SWS Note mind. 4,0 Mathematik / 6 Guias Physik / 3 Eden / Gebhard Physik 1 TN BE Eden / Gebhard Chemie / 2 Appel Elektrotechnische Grundlagen / 6 Bittner Technisches Zeichne / 2 Kleinschnittger Technisches Zeichnen TN BE Kleinschnittger Konstruktionselemente / 5 Kleinschnittger Statik / 4 W. Fischer Ingenieurmethodik / 2 Eden / Gebhard Ingenieurmethodik TN BE Eden / Gebhard Vehicle Components TN BE Usher Mathematik / 4 Guias Physik / 3 Eden / Gebhard Physik 2 TN BE Eden / Gebhard Grundlagenpraktikum / 2 Eden / Gebhard Grundlagenpraktikum TN BE Eden / Gebhard Grundlagen der Fahrzeugelektronik Grundlagen der Fahrzeugelektronik TN / 2 Krüger BE Krüger Fahrzeugelektronik / 6 Krüger Name/Datum/Unterschrift des/ der Lehrenden Seite 2 von 4

3 Bauelemente und Schaltungen /4 Ludvik Bauelemente und Schaltungen TN BE Ludvik Grundlagen der Informatik / 3 N.N. Grundlagen der Informatik TN BE N.N. Informatik / 6 N.N. Grundlagen der Informatik TN BE N.N. Werkstoffe in der / 4 Eden / Lueg Fahrzeugentwicklung Festigkeitslehre / 6 W. Fischer Thermodynamik / 3 Rosefort Strömungsmechanik / 3 Rajamani Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik / 4 N.N. Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik TN BE N.N. Fahrzeugantriebe / 6 N.N. Fahrzeugantriebe TN BE N.N, Controller- und / 6 Krüger Prozessortechnik ( FE) Fahrzeugkonstruktion (FT) / 6 Linder / Kleinschnittger Software Engineering (FE) / 6 Ludvik Dynamik / Fahrzeugdynamik I / 6 Rajamani (FT) MATLAB / Simulink / 4 Felderhoff / Ludvik Bordnetze und Leistungshalbleiter (FE) / 4 Krüger Seite 3 von 4

4 Fahrwerktechnik (FT) / 6 Rosefort Praktikum / 4 Krüger Fahrzeugelektronik (FE) Praktikum Fahrzeugelektronik (FE) TN Krüger Fertigungstechnik (FT) / 4 Peters Fertigungstechnik TN BE Peters Praxissemester (20 W.) BE W. Fischer Praxisseminar BE W. Fischer Sondergebiete der / 4 Appel Fahrzeugtechnik (FT) Sondergebiete der / 4 Ludvik Fahrzeugelektronik (FE) Ingenieurmäßiges Arbeiten / 6 Wahlpflichtbereich Die durch die Fachvertreter/innen geprüften äquivalenten Leistungen werden anerkannt. Datum Prof. Dr. Ing. M. Ludvik, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Seite 4 von 4

5 Fachhochschule Dortmund Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik University of Applied Sciences and Arts Merkblatt zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Geben Sie im Anerkennungsformular die Module/Prüfungen an, für die Sie eine Anerkennung beantragen. 2. Für das Anerkennungsverfahren haben Sie die erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen bereit zu stellen. Vorzulegen ist eine von der jeweiligen Hochschule ausgestellte Bescheinigung (z. B. Notenspiegel) sowie entsprechende Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. 3. Die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie der Antrag auf Anerkennung sind bei der Fachdozentin/dem Fachdozenten des entsprechenden Moduls vorzulegen, welche/welcher in dem jeweiligen Semester das Modul bzw. den TN auch prüfen wird, bzw. geprüft hat. Der Antrag auf Anerkennung ist von jeweiligen Fachdozenten beim anzuerkennenden Fach zu unterschreiben und die jeweilige Note einzutragen. 4. Nach Abschluss sämtlicher Anerkennungsprüfungen ist der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie der Notenspiegel der jeweiligen Hochschule im Studienbüro einzureichen. Dort erfolgt abschließend die Vorlage an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die anschließende Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen. 5. Hinweis: Eine anerkannte Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden (keine Notenverbesserung möglich)! WICHTIG!!!! Für Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Auslandsstudium ist zusätzlich noch folgendes zu beachten: Notenübersichten bzw. bescheinigungen sowie Inhaltsbeschreibungen sind von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die anzurechnenden Noten lassen Sie bitte im International Office umrechnen.

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