Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden Angern Bertingen Born Burgstall Colbitz Cröchern Dolle Glindenberg Heinrichsberg Hillersleben Loitsche Mahlwinkel Neuenhofe Elbe-Heide Rogätz Sandbeiendorf Wenddorf Zielitz 2. Jahrgang Mittwoch, den 1. November 2006 Nummer 11 Woche 44 Paul Kremkau und Marcus Müller 3malige Landesmeister der Kurz-, Mittelund Langstrecke im Kajak-Zweier Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon 0 30 / , Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für das Amtsblatt: Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Elbe-Heide, Rogätz, Magdeburger Str. 40

2 Einweihung der Überdachung auf dem Spielplatz der Kita Loitscher Lausbuben Mit den Sponsorengeldern der Firmen Bestattungswesen M. Stübner Loitsche, Elektronikservice W. Tischler Zielitz, MAGNA GmbH Naturstein Loitsche, Gaßmann KG Land und Gartentechnik Loitsche und den Einnahmen der Weihnachtsfeier 2005 und dem Familienfest vom Mai 2006 konnte eine tolle Überdachung für den Spielplatz der Einrichtung von der Firma Braumann aus Loitsche gebaut werden. Am war es dann endlich soweit, mit Fruchtsaft konnten die Knirpse auf die neue Überraschung anstoßen. Im Sommer können die Kleinen unter der Überdachung Schutz vor der Sonne suchen und sich bei Regenwetter dort unterstellen. Alle Loitscher Lausbuben und ihre Erzieher möchten sich hiermit bei allen Sponsoren und den fleißigen Eltern, die unsere Feste der Einrichtung aktiv unterstützen, ganz herzlich bedanken. A. Kämpfe Foto: B. Erdmann Neuenhofer Karnevalverein bereitet 27. Session vor! Bereits zum 27. Mal wird am 19. Januar 2007 wieder der Schlachtruf Ninefee Helau Jälbeine man tau! zu hören sein. Am 13. August diesen Jahres wurde die neue Session mit einer Mitgliederversammlung eingeläutet. Traditionell begann diese im Gasthaus Preußischer Hof mit einem Imbiss nach Art des Hauses. Die Wirtin Sylva Pucher überraschte uns mit einer finanziellen Spende für den Verein, die sie auch im Namen ihres Mannes überreichte. Diese nette Geste, die auch die jahrelange Verbundenheit zwischen NKV und Wirtshaus zum Ausdruck bringt, wurde unter großem Beifall entgegengenommen. Nach obligatorischem Vorstands- und Kassenbericht diskutierte man über das, was vor uns liegt. Drehund Angelpunkt für die neue Session ist das Motto unter dem die Veranstaltungen durchgeführt werden sollen. Wenn sich im nächsten Jahr der Vorhang öffnet, werden wir unser Publikum in das Reich des Filmes mitnehmen. Alte Klassiker und aktuelle Highlights werden zu sehen und zu hören sein. Unter der Überschrift: Film ab Klappe die 27ste! werden wir unsere Gäste hoffentlich wie immer gut unterhalten. Hier schon einmal eine Übersicht über die Veranstaltungstermine des NKV im Jahr 2007: 19. und 20. Januar, 26. und 27. Januar, 2. und 3. Februar, 9. und 10. Februar, sowie am 16. und 17. Februar immer ab 19:30 Uhr. Der Rentnerkarneval findet am Sonntagnachmittag, dem und der Kinderkarneval am Sonntagnachmittag, dem statt. Der Kartenvorverkauf erfolgt wie bekannt. Die Kartenvorbestellungen sind über die Mitglieder des NKV einzureichen. Letzter Termin dafür ist der 30. November Wer den NKV und 5 weitere Karnevalvereine live bereits in diesem Jahr erleben möchte, kann dieses am ab 19:30 Uhr im Magdeburger AMO (Einlass ab 18:30 Uhr). Dort findet ein ELB-KARNEVAL des Magdeburger Carneval Clubs (MCC) statt. Der Kartenvorverkauf für 9,99 läuft Die alten (Kartoffel)Säcke begeisterte Fans des NKV... mal sehen, wie sie uns 2007 überraschen über die Internetseite de, telefonisch unter 0175/ und im Ticket Service Center Magdeburg. Mit dabei sind auch die Bessendorfer Karnevalisten, die die Schwäbisch- Allemannische Fastnacht in die Elbestadt bringen werden. Wer also gemeinsam mit uns den Beginn der Fünften Jahreszeit feiern möchte, weiß jetzt wo die Party startet. Allen Neuenhofer Karnevalisten wünsche ich eine fruchtbringende Probezeit mit viel Spaß und guter Laune bei der Vorbereitung des Programms. Noch ein kleiner Vers zum Nachdenken... So Mancher muss noch damit leben, hab das Zepter noch nicht abgegeben! Habe Ideen, Spaß und Elan und führe den NKV immer noch an. Freue mich auf Tanz, Gesang und Bütt denn Alle ziehen großartig mit. Ich wünsch uns Allen, dass es so bleibt denn der Karneval ist mein liebster Zeitvertreib! Elke Kühnel, Vereinsvorsitzende

3 1. November 2006 Elbe-Heide 3 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite 1. Satzungen 1.1. Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen Baumschutzsatzung der Gemeinde Burgstall Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Burgstall (Entschädigungssatzung FFW) Bekanntmachung der Gemeinde Colbitz Satzung über die Ergänzungssatzung Am Grünnigkengraben Satzung zur Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen der Gemeinde Loitsche (Beitragssatzung) 2. Öffentliche Bekanntmachungen 2.1. Ausschreibung zur Besetzung der Schiedstelle 3 der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Gemeinden Angern, Bertingen, Burgstall, Mahlwinkel, Rogätz, Sandbeiendorf und Wenddorf nach dem Schiedstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 9 II. Nichtamtlicher Teil 1. Hinweise 1.1. Bereitschaftsdienst der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Aufforderung zur Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder (Einschulung 2008/2009) Gratulationen 10 I. Amtlicher Teil 1. Satzungen 1.1 Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen Der Landkreis Ohrekreis erlässt folgende Genehmigungsverfügung I. Die Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen wird gemäß 7 Abs. 2 GO LSA genehmigt. II. Für diese Verfügung werden keine Kosten erhoben. Begründung: Zu l. Mit Schreiben vom , hier eingegangen am , beantragten Sie die Genehmigung der Hauptsatzung. Der Landkreis Ohrekreis ist nach 134 GO LSA für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag zuständig. Nach 7 Abs. 2 GO LSA bedarf die von den Gemeinderatsmitgliedem beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, soweit die Hauptsatzung mit den Gesetzen nicht vereinbar ist. Die formelle und materielle Prüfung der zur Genehmigung eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Bertingen ordnungsgemäß gefasst wurde und nicht gegen materielles Recht verstößt. Daher genehmige ich gemäß 7 Abs. 2 GO LSA die Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen. Zu II. Die Kostenentscheidung erfolgt nach 2 VwKostG LSA. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Ohrekreis, Gerikestraße 104, Haldensieben, einzulegen. Im Auftrag I. Herzig Dezernentin Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen Aufgrund der 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom (GVBI. LSA S. 128) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bertingen in seiner Sitzung am folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN 1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen Gemeinde Bertingen. 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Bertingen zeigt: auf Weiß (pfahlweise) ein rotes Eichhörnchen mit gelb-grüner Eichel in den Pfötchen auf grünen bewurzelten Stubben mit gelber Schnittfläche sitzend. (2) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet Gemeinde Bertingen. II. ABSCHNITT ORGANE 3 Vorsitz im Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt gemäß 54 Abs. 3 GO LSA für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Gemeinderates einen Stellvertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall. Er vertritt den Bürgermeister auch in der Funktion des Vorsitzenden des Gemeinderates. Der Stellvertreter führt die Bezeichnung stellvertretender Bürgermeister. (3) Der stellvertretende Bürgermeister kann abgewählt werden. Eine Nachwahl hat unverzüglich stattzufinden. 4 Zuständigkeit des Gemeinderates Der Gemeinderat entscheidet über

4 4 Elbe-Heide AMTSBLATT 1. November 2006 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wenn der Vermögenswert 5.000,00 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 5.000,00 Euro übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. 44 Abs. 3 Ziffer 7 und 10 GO LSA, wenn der Vermögenswert 2.500,00 übersteigt. 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. 44 Abs. 3 Ziffer 13 GO LSA, es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung, wenn der Vermögenswert 5.000,00 übersteigt oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung, wenn der Vermögenswert 5.000,00 übersteigt. 5. Rechtsgeschäfte i. S. v. 44 Abs. 3 Ziffer 16 GO LSA, wenn der Vermögenswert 2.500,00 übersteigt, 6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Klageverfahren i. S. v. 44 Abs. 3 Ziffer 22 GO LSA, wenn der Vermögenswert 2.500,00 übersteigt. 5 Ausschüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat bildet keine Ausschüsse. 6 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. 7 Bürgermeister (1) Der Gemeinderat entscheidet über die Zulässigkeit der für die Wahl zum Bürgermeister eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA). Der Wahlleiter ( 9 KWG LSA) gibt den zugelassenen Bewerbern ( 59 Abs. 2 GO LSA, 30 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA) Gelegenheit, sich frühestens am 14. und spätestens am 7. Tag vor der Wahl den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. (2) Der Bürgermeister entscheidet über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Das gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten mit den Aufsichtsbehörden. Er ist für die Einstellung und Entlassung der Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD zuständig. Darüber hinaus entscheidet er abschließend über die in 4 Ziffer 1 bis 6 genannten Rechtsgeschäfte, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden. (3) Im Übrigen erledigt der Bürgermeister in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hierzu gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 5.000,00 nicht übersteigen. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER 8 Unterrichtung der Einwohner und Bürger (1) Einwohnerversammlungen ruft der Bürgermeister ein. Er setzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekannt zu machen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Gemeinderat ist über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. 9 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat hält nach Maßgabe des Bedarfs im Anschluss an ordentliche öffentliche Sitzungen eine Einwohnerfragestunde ab. Der Bürgermeister kann in der Einladung der Sitzung den Beginn der Fragestunde auf einen anderen Zeitpunkt legen. (2) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (3) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (4) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen ggf. als Zwischenbescheid erteilt werden muss. 10 Bürgerentscheid Ein Bürgerentscheid findet ausschließlich über die in 26 Abs. 2 Ziff. 1 bis 4 genannten wichtigen Gründe in Angelegenheiten der Gemeinde Bertingen statt. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER 11 Ehrenbürger Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 12 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die Bekanntmachungen von Satzungen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide den bekannt zu machenden Text enthält. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit, so kann diese durch Auslegung in Rogätz, Magdeburger Straße 40 während der Dienststunden ersetzt werden (Ersatzbekanntmachung). Auf die Ersatzbekanntmachung wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide spätestens am Tage vor deren Beginn hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine Rechtsvorschrift öffentliche Auslegung vorschreibt und keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse werden sofern zeitlich möglich auch bei abgekürzter Ladungsfrist durch Aushang in folgenden Aushängekästen öffentlich bekannt gemacht: a) Am Wartehäuschen b) Vor dem Feuerwehrgerätehaus Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages an den genannten Aushangkasten vollendet. Der Tag des

5 1. November 2006 Elbe-Heide 5 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Der Aushang darf frühestens am Tage nach der Sitzung abgenommen werden. (3) Alle übrigen Bekanntmachungen sind in den unter Abs. 2 Buchstaben a und b genannten Aushängekästen zu veröffentlichen. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages ihres Aushanges in den dafür bestimmten Aushangkasten vollendet. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 13 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 14 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Bertingen vom mit ihrer Änderung vom außer Kraft. Bertingen, den Kronfeldt Bürgermeister Dienstsiegelabdruck: Dienstsiegel 1.2 Baumschutzsatzung der Gemeinde Burgstall Auf der Grundlage des 6 der Gemeindeordnung LSA vom 05.Oktober 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2006 (GVBI. LSA S. 128), der 1,2 und 23 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 (GVBI. LSA S. 454) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) hat der Gemeinderat der Gemeinde Burgstall auf seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen. 1 Schutzzweck Der Bestand an Bäumen, Sträuchern und Hecken (geschützte Gehölze) ist zur 1. Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. Belebung, Gliederung und Pflege des Dorfbildes, 3. Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und den Naturhaushalt, 4. Erhaltung oder Verbesserung des Lokalklimas, 5. Erhaltung eines artenreichen Baum- und Strauchbestandes und der darauf angewiesenen Tierarten sowie zum Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften, 6. Sicherung als Verbindungselemente zur Biotopvernetzung vor schädlichen Einflüssen zu schützen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für das Gebiet der Gemeinde Burgstall innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile der Gemeinde im Sinne von 34 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBI. I S. 1818). 3 Sachlicher Geltungsbereich 1) Geschützte Gehölze sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. 2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind: 1. alle Laub- und Nadelgehölze mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, wenn diese über 90 cm liegt. 2. alle Sträucher mit einer Höhe von mindestens 1,50 m und frei wachsende Hecken. Als Hecken gelten kleinere oft linienhafte gehölzbestandene Flächen von mindestens 3 m Länge. Hecken können von Bäumen und Sträuchern oder nur von Sträuchern gebildet werden. 3. alle Neupflanzen als Flurholzanpflanzung, Biotopverbundmaßnahmen oder Einzelbaumpflanzung bis zum Erreichen der Maße unter Ziffer 1 und alle Bäume, Sträucher, freiwachsende Hecken und Gehölze unabhängig von ihrer Größe, soweit es sich um Ersatzpflanzungen im Sinne dieser Satzung handelt. 3) Vom Schutz dieser Satzung ausgenommen sind: 1. bewirtschaftete Obstbäume. 2. Bäume und Sträucher, die im Rahmen der Bewirtschaftung von Gärtnereien und Baumschulen der Erreichung des Betriebszweckes dienen sowie Beerenobst-, Korbweiden- und Weihnachtsbaumkulturen. 4) Die Vorschriften dieser Satzung gelten nicht: für Parkanlagen gemäß 2 Absatz 2 Ziffer 1 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991 (GVBI. LSA S368, 1992 S. 310) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769), die in das Denkmalverzeichnis nach 18 des Denkmalschutzgesetzes eingetragen sind. 4 Verbote 1) Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Gehölze zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Gehölzen Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen. Dazu zählt auch die Umwandlung natürlicher Wuchsformen in Kopfbäume. 2) Unter die Verbote des Absatzes 1 fallen auch Einwirkung auf den Raum (Wurzel- und Kronenbereich, der Kronenbereich entspricht dem Traufbereich des Baumes, der Wurzelbereich wird mit Traufbereich der Krone + 1,5 m definiert) den geschützte Gehölze zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben des Gehölzes führen oder führen können, insbesondere durch:

6 6 Elbe-Heide AMTSBLATT 1. November 2006 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide 1. Befestigung der Fläche mit einer wasserundurchlässigen Decke (z.b. Asphalt, Beton/Verbundpflaster) oder mehr als geringfügige Verdichtungen des Bodens., dauerhaftes Befahren und Parken von Fahrzeugen sowie Materialablagerung im Wurzelbereich über einen Zeitraum von 3 Wochen. 2. Abgrabungen, Ausschachtungen (z.b. durch Aushebung von Gräben), Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen. 3. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, soweit sie nicht für die Anwendung an oder unter Gehölzen zugelassen sind, sowie 4. Anwendung von Streusalzen und Laugen, soweit nicht durch Verordnungen etwas anderes bestimmt ist. 5 Freistellungen 1) Nicht unter die Verbote des 4 fallen 1. Maßnahmen zur Pflege von Natur und Landschaft. 2. Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze. 3. Maßnahmen zur Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichen Grünflächen. 4. die fachgerecht in regelmäßigen Zeitabständen vom Lastträger durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen an Gehölzen in den Nebenanlagen von Verkehrsstraßen (Bankett und Graben) sowie an Freileitungen. 5. die zur ordnungsgemäßen Unterhaltung von Gewässern notwendigen Maßnahmen an Gehölzen. 6. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder Sachen, welche von geschützten Gehölzen ausgeht. 2) Maßnahmen nach Absatz 1 Ziffer 1-5 sind der Gemeinde vorher anzuzeigen und hinsichtlich des Zeitpunktes und der Ausführungsweise mit ihm abzustimmen. Die Gemeinde kann innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige des Vorhabens, Regelungen zum Zeitpunkt und zur Ausführungsweise treffen, die geeignet sind, Beschädigungen oder Gefährdungen, welche von den Gehölzen ausgehen, entgegenzuwirken. Die im Absatz 1 Ziffer 6 genannten unaufschiebbaren Maßnahmen sind der Gemeinde nach deren Ausführung unverzüglich anzuzeigen. 6 Gebote Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, die Durchführung der von der Gemeinde angeordneten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch die Gemeinde oder des von ihr Beauftragten zu dulden. Die Gemeinde lässt die Maßnahmen nach rechtzeitiger Ankündigung durchführen. 7 Ausnahmen und Befreiungen 1) Ausnahmen von den Verboten des 4 sind auf Antrag zu genehmigen, wenn 1. der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Gehölze zu entfernen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern und er sich nicht in anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann. 2. eine nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. 3. von dem geschützten Gehölz Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, die nicht gegenwärtig sind ( 5 Satz 1), ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können. 4. die geschützten Gehölze sich auf Wohngrundstücken in Gebäudenähe bis zu einer Entfernung von 20 m befinden. 2) Von den Verboten des 4 Abs. 1 kann im übrigen auf Antrag Befreiung erteilt werden wenn 1. die Durchführung der Satzung im Einzelfall a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde, b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder 2. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern. 3) Ausnahmen oder Befreiungen sind bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen. Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteil. Sie kann mit Nebenbestimmung versehen werden. 8 Ersatzpflanzungen 1) Wird auf der Grundlage des 7 eine Ausnahme oder Befreiung erteilt, so soll der Antragsteller im Einvernehmen mit der Gemeinde und auf seine Kosten dafür Ersatzpflanzungen vornehmen. Die Ersatzpflanzungen können auf dem eigenen Grundstück bzw. auf zugewiesenen Standorten innerhalb der Gemeinde erfolgen. 2) Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes, gemessen entsprechend 3 Abs. 2, Ziffer 1 und ist nach der Tabelle für Ersatzpflanzung (siehe Anlage 1) vorzunehmen. Die Tabelle ist Bestandteil dieser Satzung. Auch für geschützte Sträucher, Hecken und Feldgehölze sind bei Entfernung derselben, vom Verursacher Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Der Umfang der Ersatzpflanzung muss in seiner Zielstellung mindestens dem Umfang der entfernten Sträucher, Hecken und Flurgehölzen entsprechen. 3) Von den Regelungen der Absätze 1 und 2 können in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zugelassen werden. In jedem Fall müssen Belange des Baumschutzes ( 1) gewahrt bleiben. 9 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren 1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück vorhandenen geschützten Gehölze im Sinne des 3, ihr Standort, die Gehölzart, der Stammumfang und der Kronendurchmesser einzutragen. Bei Sträuchern ist die Höhe anzugeben und bei Hecken und Gehölzflächen die Größe der von Ihnen eingenommenen Fläche. 2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Gehölze entfernt, zerstört, geschädigt oder verändert werden sollen, so ist der Antrag auf Erlaubnis gem. 7 Abs. 3 dem Bauantrag beizufügen. Die Entscheidung über die beantragte Erlaubnis ergeht nach 7 Absatz 3 dieser Satzung 10 Folgenbeseitigung 1) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes mit geschützten Gehölzen entgegen den Verboten des 4 und ohne, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nach 7 vorliegen geschützte Gehölze entfernt oder zerstört, so hat er für jedes entfernte oder zerstörte geschützte Gehölz Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 2) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigen des Grundstücks mit geschützten Gehölzen entgegen den Verboten des 4 und ohne, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nach 7 vorliegen geschützte Gehölze geschädigt oder wird ihr Aufbau wesentlich verändert, so hat er Schäden oder Veränderungen zu beseitigen oder zu mildern. Ist dies nicht möglich, hat er Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3) Wenn einem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten Schäden an geschützten Bäumen, Sträuchern oder Gehölzen durch Dritte ent-

7 1. November 2006 Elbe-Heide 7 AMTSBLATT stehen, so gilt die bei der Gemeinde vorliegende Regelung für Schadensersatzansprüche bzw. Wiedergutmachung. 4) Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung werden mit Geldbußen geahndet. Die Zahlung des Bußgeldes befreit nicht von Ersatzleistungen. 5) Im Falle des Abs. 4 haften der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte und der Dritte gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des Schadensersatzanspruches des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten, darüber hinaus haftet der Dritte allein. 11 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. geschützte Gehölze entgegen den Verboten des 4 und ohne Ausnahmegenehmigung oder Erteilung einer Befreiung nach 7 entfernt, zerstört, beschädigt oder ihren Aufbau wesentlich verändert. 2. Nebenbestimmung zu einer Ausnahmegenehmigung oder Erteilung einer Befreiung nach 7 nicht erfüllt. 3. seinen Verpflichtungen nach 8 und 10 nicht nachkommt. 4. entgegen 9 Abs. 1 und 3 geschützte Gehölze nicht in den Lageplan einträgt. 5. seiner Verpflichtung zur Anzeige und Abstimmung gemäß 5 nicht nachkommt. 2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß 65 Abs. 2 Nr. 3 NatSchG LSA mit einer Geldbuße bis zu ,- geahndet werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom geändert durch die 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Änderung der Satzung über Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Burgstall (Entschädigungssatzung FFw) Auf der Grundlage der 6, 33 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 128) i.v.m. 15 Abs. 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) vom (GVBl. LSA S. 786) zuletzt geändert am (GVBl. LSA S. 128) und der Verordnung über Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vom (GVBl. LSA S. 320) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am folgende 1. Änderung zur Satzung beschlossen. Artikel 1 2 Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstigen ehrenamtlichen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr 1. Die Aufwandsentschädigung wird für nachstehende Funktionsträger als monatlicher Pauschalbetrag wie folgt gewährt: 1. Wehrleiter 51,00 Euro ( ) 2. Stellv. Wehrleiter 25,00 Euro ( ) 3. Gerätewart 25,00 Euro ( ) 4. Jugendwart 25,00 Euro ( ) 2. Der monatliche Pauschalbeitrag wird quartalsweise gezahlt. Artikel 2 Burgstall, den Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Burgstall, den Heimann Bürgermeister Anlage 1 zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Burgstall Tabelle für Ersatzpflanzungen für 8 Absatz 2 Stammumfang in cm entsprechender Anzahl der Durchmesser in cm Jungbäume ,1-28, ,7-41, ,4-50, ,9-60, ,5-79, ,6-89, ,2-101,9 10 je weitere 20 cm Stammumfang 1 weiteren Jungbaum 1.4 Bekanntmachung der Gemeinde Colbitz Satzung über der Ergänzungssatzung Am Grünnigkengraben Der Gemeinderat Colbitz hat in der öffentlichen Sitzung am 21. September 2006 die Ergänzungssatzung Nr. 1 gemäß 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), tritt die Satzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung und die Begründung wird in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide, August-Bebel-Str. 02 in Colbitz, Bauamt, während der Dienstzeiten Montag und Mittwoch von 9:00-12:00 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr, Dienstag von 9:00-12:00 Uhr u. 13:00-18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag von 9:00-12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereit gehalten; auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.

8 8 Elbe-Heide AMTSBLATT 1. November 2006 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen zur Geitendmachung von Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften hingewiesen. Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften; eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Rogätz, den 16. Oktober 2006 Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes 1.5 Satzung zur Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen der Gemeinde Loitsche (Beitragssatzsatzung) Aufgrund der 6,7, und 44 Absatz 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen Anhalt vom 22. März 2006 (GVBI. LSA S. 128), in Verbindung mit den 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBI. LSA S. 698) und 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Loitsche vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Loitsche in seiner Sitzung am nachstehende Beitragssatzsatzung beschlossen: 1 Beitragssatz Der Beitragssatz für die Investitionsmaßnahmen in der Zeit vom bis zum in der Gemeinde Loitsche Baumaßnahmen Magdeburger- und Ramstedter Straße zur Abrechnung von beitragsfähigen Maßnahmen wird gemäß Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Loitsche vom , zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vom , auf 0, Euro/Quadratmeter der maßgebenden Grundstücksfläche (Beitragsfläche) festgesetzt. 2. Öffentliche Bekanntmachung 2.1 Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle 3 der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Gemeinden Angern, Bertingen, Burgstall, Mahlwinkel, Rogätz, Sandbeiendorf und Wenddorf nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Die Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle 3 der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Gemeinden Angern, Bertingen, Burgstall, Mahlwinkel, Rogätz, Sandbeiendorf und Wenddorf läuft im September 2006 aus. Die Schiedsstelle kann mit bis zu 3 Schiedspersonen besetzt werden. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitfällen, als Vorstufe von gerichtlichen Klagen, aufklärend und schlichtend zu wirken. Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. In das Amt soll nicht berufen werden, wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat. Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft wählt die Schiedspersonen, die Berufung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Haldensleben. Interessierte Bürger der Gemeinden Angern, Bertingen, Burgstall, Mahlwinkel, Rogätz, Sandbeiendorf und Wenddorf bewerben sich bitte schriftlich bis zum bei der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide im Ordnungsamt, Colbitz, August-Bebel-Straße 2 oder unter der Telefonnummer bei Herrn Wolff. Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Loitsche, den Rosenbohm Bürgermeister Ende des amtlichen Teils

9 1. November 2006 Elbe-Heide 9 II. Nichtamtlicher Teil 1. Hinweise Bereitschaft VG Elbe-Heide Bereitschaftstelefon: 0171/ Rufnummer des WWAZ bei Störungen: Bereitschaftstelefon GKVE mbh Klein Ammensleben: Feuerwehrleitstelle Ohrekreis Tel Fundsachen Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinde Elbe-Heide, Sachgebiet Fundsachen, gibt bekannt, dass in der Zeit vom bis im Sportverein Angern diverse Bekleidungsstücke aufgefunden wurden. Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihren Anspruch bis geltend zu machen und diese im Sportverein Angern abzuholen. Werden die Fundsachen nicht bis zum abgeholt, so endet die Aufbewahrungsfrist. Die Fundsachen gehen dann in das Eigentum der Gemeinde über. Öffnungszeiten des Sportvereins: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Horn, Ordnungsamtsleiter Aufforderung zur Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder (Einschulung 2008/09) Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen erfolgt zukünftig die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder bis zum 01. März des lfd. Kalenderjahres für das Folgejahr. Sehr geehrte Eltern, alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind bis zum in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 das 5. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist persönlich vorzustellen. Anmeldungen in der Grundschule Burgstall, Alte Poststr. 17 sind zu folgenden Zeiten möglich: Donnerstag, d von bis Uhr. Bei Bedarf sind Terminvereinbarungen möglich. gez. Kliem Schulleiterin Gratulationen Gemeinde Angern Werner Pechau am zum 77. Elsa Motilewski am zum 84. Herta Gohl am zum 74. Bernhard Motilewski am zum 87. Rudi Wulf am zum 75. Klaus Brand am zum 76. Helmut Kleinhans am zum 79. Gerhard Fischer am zum 76. Anita Schewe am zum 78. Walter Kämpfert am zum 78. Ingeborg Blume am zum 74. Mechthild Pechau am zum 73. Emma Poggensee am zum 87. Christa Barth am zum 73. Werner Specht am zum 77. Richard Wagner am zum 72. Gemeinde Bertingen Hans-Joachim Schmechel am zum 71. Gemeinde Born Heinz Thielecke am zum 73. Herta Brandt am zum 83. Gemeinde Burgstall Gudrun Meyer am Waltraud Bienefeld am zum 83. Edith Bittersmann am zum 76. Erika Siedler am zum 72. Gemeinde Colbitz Erika Kempe am zum 74. Alice Helmholz am zum 76. Erich Kempe am zum 83. Otto Kempe am zum 78. Wilhelm Schrader am zum 73. Martha Specht am zum 75. Brigitte Felchner am zum 71. Lisa Pasche am zum 76. Erich Ebert am zum 88. Karl-Heinz Lesnewitz am zum 75. Otto Bertram am zum 81. Werner Ziem am zum 77. Helga Bierstedt am Eugen Gehrmann am zum 81. Christa Paul am zum 72. Anna Ebeling am zum 72. Elsa Klebe am zum 74. Helmut Müller am zum 73. Carl Hartmann am zum 85. Ruth Reipsch am zum 74. Lisa Fischer am zum 80. OT Lindhorst Willi Lips am zum 80. Otto Instenberg am zum 74. Walter Turbiasch am zum 74. Helga Lips am zum 77. Helmuth Kirschner am zum 79. Bernd Erlecke am zum 74. Herbert Kral am Jan Klarenbeek am zum 76. Hubert Grunert am zum 71. Ingrid Holze am zum 74. Gemeinde Cröchern Martin Holzvoigt am zum 73. Frieda Schulze am zum 89. Erna Schmidt am zum 76. OT Blätz Hans-Joachim Kahnt am zum 77. Ursula Haßmann am zum 85. Fortsetzung auf Seite 10

10 10 Elbe-Heide 1. November 2006 Gratulationen Fortsetzung von Seite 9 Gemeinde Dolle Eugenie Natzel Gerhard Krause Anna Wilke Anna Draeger Franz Poschmann Erika Zabel Emmi Fruth Gertrud Wickert Irmgard Träbert Emil Lilge Elfriede Burzlaff Horst Engler Hedwig Hübner Anna Stephan am am am am am am am am am am am am am am zum 88. zum 77. zum 87. zum 73. zum 87. zum 81. zum 85. zum 77. zum 97. zum 79. zum 72. zum 87. zum 85. Gemeinde Glindenberg Günter Röhle Adolf Frielitz Martin Ohrstedt Heinz Raue Heinz Schäfer Bruno Lietsche Günter Schwichtenberg Frieda Briest Klaus-Werner Wiedemann am am am am am am am am am zum 77. zum 74. zum 76. zum 81. zum 71. zum 91. zum 71. zum 86. zum 78. Gemeinde Heinrichsberg Otto Köppe Ingeborg Wallmann Thea Westphal Franz Stesky am am am am zum 83. zum 74. Gemeinde Hillersleben Ursel Schulze Hanna Müller Ingeborg Privenau Waltraud Frühauf Ursula Marquardt Erika Schulz Lucie Solasse Meta Gresens Christiane Westphal Frida Mehl Lieselotte Günther Jutta Ott Inge Weiß am am am am am am am am am am am am am zum 76. zum 78. zum 73. zum 80. zum 72. zum 85. zum 94. zum 72. zum 80. zum 74. Gemeinde Loitsche Diana Godenhart Günter Monden Herbert Mathiebe Gerhardt Willebrandt Ingrid Braumann Heini Kleinhans Helga Stoek Gertrud Willebrandt am am am am am am am am zum 79. zum 76. zum 87. zum 79. zum 77. zum 76. Gemeinde Mahlwinkel Gerhard Zinke Joachim Dobberkau Liesa Grieß Dr. Helmut Wenzel Margarete Dobberkau am am am am am zum 77. zum 71. zum 78. zum 72. zum 71. Günter Püschel Curt Fischer Helga Mähne am am am zum 75. zum 78. zum 73. OT Zibberick Helene Bamme Ruth Kelm am am zum 85. zum 75. Gemeinde Neuenhofe Edith Walter Käthe Krause Anna Prause Christa Jachert Gerhard Oelze Erich Dielefeld Hans Minder Ewald Schöne Elvira Kunkel Susanna Pätz am am am am am am am am am am zum 85. zum 78. zum 93. zum 80. zum 76. zum 75. zum 73. zum 84. zum 81. Gemeinde Rogätz Annemarie Gehn Siegfried Hahn Werner Helm Paul Knackmuß Peter Knackmuß Elly Ehrecke Hermann Oder Rolf Steffens Klaus Butz Hildegard Griesecke Helga Meyer Regina Winkelmann Anne-Mari Zellmer Irene Koch Anni Peters Ruth Schröder Margarete Meyer Gertrud Neuendorf Ruth Walther Wilfried Bartel Gerda Gessert Christa Neumann Ursula Brandin Erich Grams am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am zum 73. zum 80. zum 76. zum 74. zum 83. zum 72. zum 77. zum 78. zum 89. zum 79. zum 76. zum 77. zum 86. zum 82. zum 71. zum 84. zum 78. zum 71. zum 76. Gemeinde Sandbeiendorf Ursella Theuerkauf Gerhard Finke am am zum 83. zum 78. Gemeinde Wenddorf Christa Koch am zum 73. Gemeinde Zielitz Johannes Böttcher Herbert Fangohr Wolfgang Rischawy Ilse Schwenke Auguste Kablitz Vera Siebeck Inge Fützenreiter am am am am am am am zum 75. zum 82. zum 72. zum 75. zum 86.

11 1. November 2006 Elbe-Heide 11 Kirchliche Nachrichten Pfarrbereich Angern Angern: Sonnabend, , Uhr Familiengottesdienst zum Martinstag anschl. Laternenumzug (Laternen bitte mitbringen) Sonntag, , 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag Frauenkreis I: Dienstag, , Uhr Frauenkreis II: Mittwoch, , Uhr Seniorenkreis: Dienstag, , Uhr Wenddorf Sonntag, Sonntag, , 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Sandbeiendorf Sonntag, , 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, , Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag Frauenkreis: Dienstag, den , Uhr Mahlwinkel/Zibberick Sonntag, , Uhr Abendmahlsgottesdienst (voraussichtlich in Zibberick) Frauenkreis wird noch bekannt gegeben. Pfarrbereiche Colbitz und Burgstall Colbitz: Donnerstag, , Uhr Kindersingekreis Donnerstag, , Uhr Junge Gemeinde Sonntag, , Uhr Gottesdienst Dienstag, , Uhr Frauenstunde Donnerstag, , Uhr Kindersingekreis Donnerstag, , Uhr Junge Gemeinde Samstag, , 8.00 Uhr Uhr Friedhofseinsatz Samstag, , Uhr Martinsfest im Volkshaus anschl. Laternenumzug zur Katholischen Kirche Sonntag, , Uhr Gottesdienst Mittwoch, , Uhr Tischabendmahl zum Buß- + Bettag Donnerstag, , Uhr Kindersingekreis Donnerstag, , Uhr Junge Gemeinde Sonntag, , Uhr Gottesdienst zum Volkstrauertag in der Friedhofskapelle anschl. Kranzniederlegung Dienstag, , Uhr Frauenstunde Donnerstag, , Uhr Kindersingekreis Donnerstag, , Uhr Junge Gemeinde Sonntag, , Uhr Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Sonntag, , Uhr Andacht auf dem Friedhof Lindhorst: Sonnabend, , Uhr Martinsfest in Colbitz Sonntag, , Uhr Gottesdienst Sonntag, , Uhr Gottesdienst zum Volkstrauertag mit Abendmahl und anschl. Kranzniederlegung am Denkmal Sonntag, , Uhr Andacht auf dem Friedhof Dolle: Sonntag, , Uhr Gottesdienst Sonnabend, , Uhr Martinsfest in Colbitz Dienstag, , Uhr Frauenstunde Sonntag, , Uhr Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Friedhofseinsatz dringend notwendig Leider gibt es nach wie vor Nutzer des Friedhofes, die sich nicht an die vorgegebene Spielregeln, sprich Friedhofsordnung halten. Das Bild auf dieser Seite drückt aus, welchen Wert Einige dem Friedhof beimessen. Obwohl klar ist, dass Plaste jeglicher Art mit nach Hause genommen werden soll, stapeln sich die Plastetöpfe samt Paletten am Abfallhaufen. Die Beseitigung der nicht kompostierbaren Abfälle kostet die Kirchengemeinde als Träger des Friedhofes viel Geld. Und es ist eine Schande für die Colbitzer. Da der Friedhof sich wirtschaftlich selbst tragen muss, hat der Gemeindekirchenrat deshalb eine Erhöhung der Grabgebühren zum 01. Januar 2007 beschlossen. Martinsfest am 11. November 2006 Am Sonnabend, d. 11. November laden wir um Uhr zum traditionellen Martinsfest ins Volkshaus ein. Nach dem Programm geht es wieder mit Lampions (keine Fackeln) in die Katholische Kirche. Nach einer kurzen Andacht Um den Friedhof dennoch in einem gepflegten Zustand halten zu können, ist auch in diesem Jahr wieder ein Friedhofseinsatz notwendig. Dieser soll am Sonnabend, d. 11. November 2006, von 8.00 Uhr bis Uhr stattfinden. Es sind alle herzlich eingeladen zu helfen. laufen wir wieder zurück zur Evangelischen Kirche zum Teilen der Martinshörnchen. Zum Abschluss brennen wieder Schwedenfackeln an der Evangelischen Kirche. Mit Glühwein und heißem Tee wird das Martinsfest ausklingen Adventskonzert in der Colbitzer Kirche Zum 1. Adventssonntag, am 3. Dezember 2006 lädt die Evangelische Kirchengemeinde Colbitz um Uhr zum diesjährigen Adventskonzert ein. Neben bekannten internationalen Advents- und Weihnachtslieder sollen Ausschnitte aus der Weihnachtsgeschichte von Max Drischner im Mittelpunkt stehen. Auch wenn die Temperaturen in der Kirche nicht mit einem Konzertsaal zu vergleichen sind. Die Akustik entschädigt allemal. Kein Raum bietet die klanglichen Möglichkeiten, wie sie in unserer Kirche gegeben sind. Die Leitung des Konzertes liegt in den Händen von Kantorin Liv Müller. Der Eintritt ist frei. Zur weiteren musikalischen Arbeit wird am Ausgang um eine Kollekte gebeten. Dieter Kerntopf Burgstall: Sonntag, , Uhr Gottesdienst Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Cröchern: Sonntag, , Uhr Gottesdienst Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

12 12 Elbe-Heide Gräbereinebnung auf dem Colbitzer Friedhof Während des Arbeitseinsatzes am auf dem Colbitzer Friedhof sollen auch abgelaufene Gräber eingeebnet werden. Angehörige, die Gräber einebnen lassen wollen, melden sich bitte umgehend im Evangelischen Pfarramt Colbitz. Dieter Kerntopf Pfarrer FFw Born in eigener Sache Wie viele Bürger wissen, haben einige Kameraden einen Kettensägenlehrgang absolviert. Der Lehrgang fand neben dem Friedhof der Gemeinde statt. Die Bäume, die dort gefällt wurden, gehörten der Feuerwehr und das Holz sollte verkauft werden. Als wir feststellen wollten, wie viel Holz geschlagen wurde, sahen wir, dass nichts mehr da ist. Einladung Am Preisskat und Würfeln für Vereinsmitglieder des SV Mahlwinkel Uhr Skat, Würfeln für Kinder Uhr Würfeln für Erwachsene im Fuchsbau in Mahlwinkel Am , Uhr Vorstandswahl des SV Mahlwinkel, der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein. Ort: in der FFW in Mahlwinkel Sonstiges Ev. Kirchengemeinde Rogätz Gottesdienste: 19. November, Volkstrauertag, Gottesdienst um 9.30 Uhr 26. November, Ewigkeitssonntag, Abendmahlsgottesdierist Christenlehre ab 2. Klasse; dienstags, um Uhr Bibelstunde: mittwochs, um Uhr Frauenkreis: Dienstag, d , um Uhr Die Feuerwehr bedankt sich bei den Bürgern, die es entwendeten, ohne zu fragen und der Feuerwehr nicht einmal ein paar Euro gönnen. Das ist nämlich Diebstahl. Wir hoffen, dass die Bürger so ehrlich sind und sich doch noch melden. Mit kameradschaftlichem Gruß Die Kameraden der FFw Born Weihnachtsfeier Einladung An alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Zielitz und dem Ortsteil Schricke! Am Freitag, dem 1. Dezember 2006 findet um 14:00 Uhr in der Gaststätte Sylvinit die diesjährige Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Zielitz und des Ortsteiles Schricke statt. Dazu sind alle recht herzlich eingeladen. Einlass: 13:00 Uhr Im Namen des Gemeinderates Zielitz Ruffer Bürgermeister Colbitzer RadIer an der Elbe Wieder einmal, nun schon zum dritten Mal, starteten die Colbitzer RadIer zu einer weiter entfernten Radtour. Dieses Mal war Hitzacker an der Elbe in Niedersachsen das Ziel unserer Fahrt. Mit den rechtzeitig vorbestellten Fahrrädern setzten wir mit der Fähre über die Elbe und fuhren auf dem Elbe-Radweg in Richtung Dömitz ins Mecklenburgische. Es ist schon ein schöner Anblick, wenn 30 Radfahrer durch das Elbtal fahren. Da kann man nur sagen: Die Kraniche ziehen! Die Gegend ist herrlich beiderseits der Elbe. Flüsse, Bäche und kleine Seen, weite Landschaft, Wiesen und lichte Wälder, Baudenkmale aus Backstein, Fachwerk und Kleinstadtarchitektur waren zu sehen. Erste Station auf der mecklenburgischen Elbseite war das Dorf Rüterberg, unmittelbar an der ehemaligen Grenze der beiden deutschen Staaten. Die Elbe bildete mit 98 Stromkilometern die Grenze zwischen der DDR und der BRD von Schnackenburg bis Lauenburg wurde das Elbdorf Rüterberg- Broda mit einem zusätzlichen, zweiten, Grenzzaun versehen. Der Zugang zum Dorf war fortan nur durch ein von Grenzposten bewachtes Tor möglich. Nachts war dieser Zugang verschlossen. Die Einwohnerzahl hatte sich zwischen 1961 und 1989 zwangsläufig von ursprünglich 300 auf 150 reduziert, Einladung für Senioren der Gemeinde Rogätz 1. November 2006 Der im sogenannten Schutzstreifen gelegene Ort war zusätzlich mit Hundelaufanlagen und Signalanlagen gesichert wurde der Ortsteil Broda dem Erdboden gleich gemacht, zwei Ziegeleien, ein Sägewerk und zahlreiche Wohngebäude verschwanden, bis auf ein Bewachungsobjekt der Grenztruppen. Unmittelbar nach der Wende 1989 erklärte sich Rüterberg nach dem Vorbild der schweizerischen Urkantone zur Dortrepublik, 1991 erhielt die ehemalige Gemeinde vom Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Recht verliehen, künftig die Bezeichnung Rüterberg Dorfrepublik führen zu dürfen. Frau Möller von der Dömitz-Information hat uns diese Tatsachen sehr emotional und engagiert nahe gebracht, Dinge, die wir Bewohner des Binnenlandes nicht wussten und mit großer Betroffenheit zur Kenntnis nahmen. In Dömitz angekommen, empfing uns die singende Wirtin zu einem deftigen Mittagsmahl. Die Rückfahrt auf der anderen Elbseite über mehr als 20 km nach Hitzacker war von Gegenwind und einer Radpanne (Kettenriss) geprägt. Alles in allem, eine gute Fahrt, die im nächsten Jahr in ähnlicher Art ihre Fortsetzung finden wird. Eckhard Wilke Colbitz Hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen einladen: Uhr Geburtstag des Monats im Bürgerhaus Uhr Fahrt nach Bertingen La Porte Im Krug zum Grünen Kranze Lustige Musikanten und ein Tänzchen in Ehren Uhr Kaffee und Kuchen Uhr 2 Stunden Unterhaltungsprogramm, u. a. dabei Gabi Munk, Ingo Krämer und Horst Urban, der singende Wirt aus Berlin, seit über 10 Jahren bekannt aus der beliebten Fernsehsendung Uhr Pause, damit sich jeder stärken kann Uhr Es darf getanzt werden Eintritt: inkl. Kaffee und Kuchen Uhr Vortrag über Heilkunde im Bürgerhaus Uhr Frau Kranz, Textilhandel Uhr Weihnachtsfeier in der Turnhalle Anmeldung bitte bei Frau Ziem, Bürgerhaus Rogätz unter Telefon: 27890

13 1. November 2006 Elbe-Heide 13

14 14 Elbe-Heide Ein Colbitzer baute das Bundesratsgebäude 1. November 2006 Neben dem weithin bekannten Arzt und Altertumswissenschaftler Johann Heinrich Schulze ( ) hat noch ein zweiter Colbitzer sein Heimatdorf berühmt gemacht, der ebenfalls Schulze hieß und vielleicht zur weiteren Verwandtschaft des ersteren gehörte. Seinem Familiennamen fügte er ein Kolbitz hinzu in der damals üblichen Schreibweise. Johann David Friedrich Otto Schulze wurde am in Colbitz als Sohn des Zimmermanns Johann Gottlieb Sch. geboren. Von 1864 bis 1866 studierte er an der Berliner Bauakademie und war nebenberuflich Assistent des bekannten Baumeisters Professor Friedrich Adler, der von 1875 bis 1881 an der Leitung der deutschen Ausgrabungen in Olympia beteiligt war. In den Kriegen von 1866 und 1870 nahm er als Soldat teil und bestand 1873 die Baumeisterprüfung, danach fand er eine Anstellung in der preußischen Ministerial-Baukommission und wirkte nebenamtlich als Lehrer an der Gewerbeakademie wurde er Mitarbeiter Adlers im Ministerium der Öffentlichen Arbeiten. Nachdem er zwischendurch in der Regierung in Kassel tätig gewesen war, wirkte er ab 1880 wieder maßgebend in der Ministerialbaukommission erlitt er einen Autounfall, dessen Folgen 1909 seinen Ruhestand erzwangen. Er starb am 30. Juli 1912 in Steglitz bei Berlin. Viele Bauten in Berlin verdanken ihm sein Entstehen, wenn auch nicht mehr alle erhalten sind. Ab 1873 leitete er den Erweiterungsbau der Charité, zwei Jahre später den Bau der Tierarzneischule. Er errichtete mehrere Gymnasien, so das Luisengymnasium, die Augustatöchterschule, das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und das Prinz-Heinrich-Gymnasium in Schöneberg, ebenso war er am Umbau oder der Neuerrichtung einiger Kirchen leitend beteiligt, so der Dreifaltigkeitskirche, der Sophienkirche und der Heilandskirche in Moabit. Auch an der Erweiterung des Ministeriums der Öffentlichen Arbeiten und an Bauten im Botanischen Garten in Dahlem und des Rathauses Schöneberg wirkte er mit. Seine bedeutendste, auch heute noch sichtbare Leistung war die Erbauung der beiden Häuser des Preußischen Landtags zwischen der Leipziger Straße und der früheren Prinz-Albrecht-Straße, der heutigen Niederkirchnerstraße, gelegen und durch Funktionsbauten miteinander verbunden. Die obere Kammer des Landtages, das Herrenhaus, sollte in einem barockartigen, dreiflügeligen Palast mit Ehrenhof schon nach außen die Macht Preußens repräsentieren. In ihm hatten die führenden Adelsgeschlechter sowie die vom Kaiser zum Mitglied ernannten Oberbürgermeister und Repräsentanten der Universitäten ihren Sitz. In der Weimarer Zeit amtierte hier der Preußische Staatsrat, dem lange Jahre Konrad Adenauer als Präsident vorstand, der hier eine Dienstwohnung hatte. In der Nazizeit wurde der Bau vom benachbarten Reichsluftfahrtministerium mit benutzt. Nachdem das nahe der Berliner Mauer gelegene Gebäude im Kriege zum großen Teil zerstört worden war, wurde es notdürftig repariert und der Akademie der Wissenschaften der DDR übergeben, die hier das Zentralinstitut für Alte Geschichte und Archäologie mit einer reichhaltigen Bibliothek unterbrachte beschloss der Bundestag, das Gebäude weitgehend in seinem früheren Aussehen wiederherzustellen und es zum Sitz des Bundesrates zu machen. Das Äußere richtete sich weitgehend nach dem Plan von Schulze, es fehlen nur die Wappen der preußischen Landesteile, die in der DDR-Zeit entfernt worden waren. Im Giebelfeld des Mittelrisalits thront weiter die Gestalt der Borussia, umgeben von Figuren, die die preußischen Ministerien symbolisieren sollten. Der 18 m hohe Sitzungssaal ist nun ganz modern in Birke gehalten und von Licht durchflutet. Bei der Wiedererrichtung des Ehrenhofes hat man sich an die Vorgaben Schutzes gehalten. Soviel also zu diesem Bauwerk, an dessen Stelle übrigens früher einmal das Wohnhaus der Familie Mendelssohn Bartholdy gestanden hatte. Das seinerzeit noch nach dem Dreiklassenrecht gewählte preußische Abgeordnetenhaus erinnert an einen italienischen Adelspalast, ist aber erheblich schlichter gehalten, um schon äußerlich den Unterschied zum Herrenhaus sichtbar zu machen. Es ist ein Bau im Stil der Renaissance mit einer großen inneren Freitreppe. Nachdem 1933 das preußische Abgeordnetenhaus aufgehört hatte zu bestehen, wurde der Bau u. a. von der SS benutzt, und nach 1945 beherbergte er das Wirtschaftsministerin der DDR und die Staatliche Plankommission beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus, dieses Gebäude zu seinem künftigen Sitz ausbauen zu lassen. So beherbergen die beiden bedeutendsten Bauten von Friedrich Schulze- Kolbitz besonders wichtige Insti- Das ehemalige Preußisches Abgeordnetenhaus Die Treppenhalle im Abgeordnetenhaus tutionen im heutigen Berlin und jeder Colbitzer, der den Potsdamer Platz besucht, sollte nicht versäumen, zumindest auf den nicht weit entfernten prächtigen Bundesrat in der Leipziger Straße 3-4 einen Blick zu werfen. Beide Häuser sind Stätten, in denen einst bedeutende politische Ereignisse stattfanden und jetzt wieder grundlegende Entscheidungen fallen. Dr. Hans-Dieter Zimmermann Das ehemalige Preußisches Herrenhaus kurz nach seiner Erbauung 1904

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16 16 Elbe-Heide Eine Verwaltungsgemeinschaft tritt groß auf! 1. November 2006 Paul Kremkau (vorn) und Marcus Müller (hinten) sind beide 9 Jahre alt und fahren gemeinsam in Rogätz erfolgreich Kanu. In diesem Jahr starteten beide Sportler auf Landesmeisterschaften der Kurz-, Mittel- und Langstrecke und brachten es im Kajak-Zweier auf 3 Landesmeister-Titel. Unterstützt von ihren Sportkameraden Daniel Stage und Justin Musil erreichten sie auch im Vierer-Kajak den Landesmeister-Titel. Beide Sportler sowie ihre Sportfreunde trainieren dreimal die Woche beim Sportclub Kanu Rogätz und sind auf der Elbe mit ihren Booten unterwegs. Paul, der in Lindhorst wohnt, hat in Rogätz einen Verein gefunden, in dem er freundlich aufgenommen wurde, und sich trotz der Entfernung zu seinem Wohnort sehr wohl fühlt. Das Interesse für den Kanurennsport wurde bei Paul und Marcus vor 3 Jahren geweckt und seither entstehen Freundschaften auf den Regatten bis weit über die Landesgrenzen hinaus. Durch immensen Trainingsfleiß haben sie sich in der Spitze des Kanurennsports in Sachsen-Anhalt etabliert. Im Kajak-Zweier ihrer Altersklasse haben sie in diesem Jahr ungeschlagen die Regatten beendet. Für das nächste Jahr haben sich Marcus und Paul vorgenommen, ihren Verein bei den Ost- deutschen Meisterschaften in Brandenburg zu vertreten. An dieser Stelle sei allen Trainern, Verantwortlichen und Sponsoren gedankt, die diesen Sport für unsere Kinder ermöglichen. Wer Lust auf den Kanurennsport bekommen hat, ist bei den Rogätzer Kanuten herzlich willkommen. Wir trainieren zwei- bis dreimal in der Woche und freuen uns über jeden neuen Nachwuchskanuten. Maik Brandin, Rennsportwart Deutsch-Britischer Schülerdienst Im Sommer führten wir eine dreiwöchige Jugendfahrt nach England mit Schülern aus mehreren europäischen Ländern darunter Jungen und Mädchen aus Colbitz durch. Für alle Teilnehmer war dies ein großartiges Erlebnis. Anbei ein Erinnerungsfoto der Gruppe. Weil es allen Beteiligten sehr viel Spaß gemacht hat, wollen wir im nächsten Jahr zwei solcher Internationalen Begegnungsfahrten veranstalten: In den Osterferien eine zweiwöchige und in den Sommerferien eine dreiwöchige Englandfahrt. Und auch dieses Mal sollen neben jungen Franzosen, Italienern und Spaniern wieder Jungen und Mädchen aus Colbitz teilnehmen, für die bei den beiden Fahrten jeweils 15 Plätze zur Verfügung stehen werden. Die beiden Fahrten werden wieder nach Lowestoft an der englischen Ostküste führen. Jeweils ein deutscher Teilnehmer wird zusammen mit einem Gleichaltrigen aus einem anderen Land wie ein Familienmitglied in einer englischen Familie wohnen. Zur gemeinsamen Freizeitgestaltung findet ein interessantes Programm statt. So fahren wir natürlich wieder nach London und besichtigen zahlreiche Sehenswürdigkeiten (u.a. das Parlament, den Buckingham Palast, den Tower und das Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett). Weitere Exkursionen führen nach Cambridge und Windsor. Auf dem Programm stehen ferner viel Sport, Strandnachmittage, gesellige Abende und Besuche der umliegenden Sehenswürdigkeiten. All diese gemeinsa- men Aktivitäten sollen die Freundschaft unter den Teilnehmern der verschiedenen Länder fördern. Damit auch die Sprachkenntnisse verbessert werden, findet vormittags unter Leitung englischer Lehrer ein Englischkurs statt, der natürlich auf die Ferien zugeschnitten ist. Wir beginnen in Kürze mit der Vorbereitung der beiden Fahrten und der Zusammenstellung der Gruppen. Deshalb bitten wir Colbitzer Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren (mit mindestens einem halben Jahr Schulenglisch!), die Interesse an einer Teilnahme haben, sich umgehend schriftlich an uns zu wenden. Eine Informationsschrift über die beiden Fahrten mit allen Einzelheiten wird unverbindlich jedem Interessenten übersandt. Die Adresse lautet: Deutsch-Britischer Schülerdienst, Ludolfingerweg 44, Berlin.

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18 18 Elbe-Heide 1. November 2006 Herbstausritt des Sportvereins Angern Strahlender Sonnenschein begleitete den traditionellen Herbstausritt der Abteilung Sportvereins Angern am 3. Oktober. Nicht nur die Reiter selbst, sondern auch deren Familienmitglieder waren zu dem Ausflug in die herbstlichen Wälder rings um Angern eingeladen. Wie in den Jahren zuvor steht beim Herbstausritt nicht der sportliche Aspekt im Vordergrund, sondern die Integration von Familie und Reitsport innerhalb der Abteilung Reiten soll gefördert werden. Außerdem haben Reiter mit jungen Pferden die Möglichkeit, ihre Pferde in der Ausbildungsphase an größere Gruppenausritte zu gewöhnen. Das Tempo wird der Gruppe angepasst, sodass kein Risiko für Pferd und Reiter besteht und jeder Spaß und Freude hat. Mit 14 Pferden, 3 Kutschen und einem Traktor mit Anhänger wurde am Morgen vom Reitplatz aus gestartet. Zunächst führte der Weg auf eine Wiese am Jagdschloss Heinrichshorst, wo bei lustigen Reiter-Pferd-Spielen nicht nur die Kinder auf ihre Kosten kamen. Weiter ging es dann in Richtung Colbitz bis zum Siebenarmigen. Hier legte das gesamte Gefolge eine Mittagsrast ein. Während sich die Pferde im Halbschatten ausruhten, konnten sich die hungrigen Zweibeiner bei Schmalzstullen und Gurken stärken. Von dort aus ging es weiter in Richtung Blätz. Auf dem Dorfplatz oberhalb von Blätz wurde nochmal kurz verweilt und schon ging es dann wieder in Richtung Angern. Nachdem alle ihre Pferde im heimatlichen Stall versorgt hatten, fand dieser Tag auf dem Reitplatz einen gemütlichen Ausklang mit selbstgebackenem Kuchen und deftigem Gulasch. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an alle, die bei der Vorbereitung fleissig geholfen haben, Schmalzstullen geschmiert, Kuchen gebacken und die Reiter versorgt haben! Abteilung Reiten des SV Angern siehe dazu nebenstehende Fotos

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20 Sternwanderung zum Jägerstieg am 3. Oktober 2006 Zur traditionellen Sternwanderung zum Gedenkstein am Jägerstieg luden auch in diesem Jahr wieder die Bürgermeister der Heidegemeinden Born, Colbitz, Dolle, Hiliersleben und Neuenhofe sowie der Leiter des Gefechtsübungszentrums, Herr Oberst KrippI, alle Einwohner und Interessenten herzlich ein. Vor fast 10 Jahren, am 12. September 1997, gab die Bundeswehr den Jägerstieg für die Öffentlichkeit frei. Damit war gewährleistet, dass auf ca. 11 km Waldweg die Heidegemeinden Colbitz und Neuenhofe auf direktem Wege durch die Südheide wieder erreichbar waren. Somit waren wieder Wanderungen durch die geliebte Natur zwischen den Heidedörfern auf einer ausgeschilderten Strecke durch die Heide möglich. Aus diesem Grund feiern jährlich am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, die Bundeswehrsoldaten zusammen mit den Anwohnern und Gästen der Heide- Anrainergemeinden auf einer idyllischen Waldlichtung am Jägerstieg ein zünftiges Volksfest. Los ging es am Morgen des 3. Oktober um 11 Uhr am Gedenkstein am Jägerstieg. Die Besucher kamen aus allen Richtungen mit dem Fahrrad, dem Kremser oder zu Fuß. Ein fröhliches Programm der Zackelberger Blasmusikanten aus Neuenhofe und die Akkordeonklänge der Treckebüdels aus Colbitz sorgten für stimmungsvolle musikalische Umrahmung. Die Besucher und Naturliebhaber konnten sich bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Colbitz mit Erbsensuppe laben und die Mitglieder der Gemeindebrigade Colbitz sorgten mit Bier und anderen Getränken für ausreichend Flüssiges. Viele Naturliebhaber ließen sich den leckeren Kaffee und den selbstgebackenen Kuchen oder die deftig-heißen Steaks, Bouletten und Schmorwürste schmecken. Die herrliche Natur und das herbstliche Feiertagsflair ließen viele lockere interessante und lustige Gespräche entstehen und sorgten somit für eine tolle Stimmung an einem wunderschönem sonnigen Herbsttag. Den 3. Oktober 2007 sollten sich wirklich alle Besucher, Gäste und Liebhaber der Heide vormerken, denn da steigt zum 10-jährigen Bestehen der Eröffnung des Jägerstiegs bestimmt wieder eine tolle und uuvergessliche Sternwanderung. Wir freuen uns jetzt schon auf die vielen Besucher und Stammgäste, natürlich auch auf alle Neuen. Wer einmal eine Sternwanderung am Jägerstieg mitgemacht hat, kommt auch garantiert wieder.

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Weida-Land

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