LADY GOLF. Reise Lifestyle Wellness. Mediadaten gültig ab 1. Januar 2014

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1 2014 Mediadaten gültig ab 1. Januar 2014

2 Titelportrait Männer golfen und Frauen entspannen? Das war einmal. Frauen können mittlerweile beides exzellent. Das Magazin LADY GOLF möchte diese Powerfrauen begleiten mit spannenden und aktuellen Themen rund um Lifestyle, Wellness, Reisen und vielem mehr... nicht nur perfekte Voraussetzungen für einen aufregenden Tag auf dem Golfplatz, sondern auch für entspannte Stunden im Spa. Die Zeitschrift SPA inside präsentiert mit ihrem Special LADY GOLF genau diesen golfbegeisterten Frauen ein Medium, das ihren Interessen entspricht: Mit Insider-Tipps für weltweit tolle Golf- und Wellness-Destinationen, kompetenten Regelhilfen von Golf-Pros, gezielten Trainings- Einheiten von Personal Coaches, angesagter Mode auf dem Rasen und davor, Anregungen für mentale Fitness, professionelle Beauty-Tipps für die richtige Hautpflege und Anregungen für eine gesunde Ernährung. LADY GOLF ist vital, sportlich, unabhängig, körperbewusst, modeaffin, polyglott und leidenschaftlich genauso wie ihre Leserinnen. Mehr als eine halbe Million Deutsche spielen regelmäßig Golf und rund 40 Prozent davon sind weiblich. Frauen und Golf das ist inzwischen ein großes Thema, das auch immer mehr erstklassige Wellnesshotels in bester Lage erkannt und für sich entdeckt haben. Sie bieten den Ladies INHALT Titelportrait Seite 2 Verlagsangaben Seite 3 Themenplan Seite 3 Anzeigenpreise/-formate Seite 4 Technische Informationen Seite 5 AGB Seite 6/7 2 LADY GOLF mediadaten 2014

3 Verlagsangaben LADY GOLF Verlag redspa media GmbH Aschmattstraße Baden-Baden info@redspa.de Tel.: Fax: Geschäftsführer Franka Hänig Sascha Bostan Chefredakteurin Christina Feser feser@redspa.de Leitung Marketing Monika Schneider schneider@redspa.de Durchschnittlich verbreitete Auflage Exemplare Distribution/Verteilung Zeitschriftenhandel (Bahnhof, Flughafen) Golfplätze Wellnesshotels Bordexemplare Air Berlin Lesezirkel LADY GOLF liegt dem Magazin SPA inside in der März- sowie in der September-Ausgabe bei. Außerdem wird das Magazin an ausgewählte Golfclubs zur Auslage versendet. Themenplan LADY GOLF 1/ / Türkei Golfen im Urlaubsland Abschlagen in den Alpen Yoga Die innere Balance finden Die neue Frühjahr/Sommer-Mode plus Brillen-Special Früh übt sich... Kinder und Golf Cool down Beautyprodukte, die erfrischen Die schönsten Golfplätze auf Teneriffa Welcome to Miami Die besten Anti-Aging-Produkte, Haarpflege Fit durch den Winter Die neue Herbst/Winter-Mode Geschenke, die Golfer glücklich machen Ausgabe Top-Themen Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss mediadaten 2014 LADY GOLF 3

4 Anzeigenpreise 1/1 Seite 205 x 310 mm 2/1 Seite 410 x 310 mm 1/2 quer 163 x 138 mm 1/2 quer 205 x 155 mm 1/2 hoch 78 x 269 mm 1/2 hoch 102 x 310 mm 1/3 quer 163 x 86 mm 1/3 quer 205 x 103 mm Format: 205 x 310 mm : 163 x 269 mm Angeschnittene Anzeigen zzgl. 3 mm Beschnitt Format Preise 2/ / / / / Titelseite - U U U /3 hoch 44 x 269 mm Malstaffel bei 3 Anzeigen 5% bei 6 Anzeigen 10% 1/3 hoch 68 x 310 mm 1/4 quer 163 x 60 mm Gelegenheitsanzeigen sind nicht rabattfähig. Rabatte für die Kombination mit SPA inside sind möglich. Platzierungszuschlag 15% Beilagen, Beihefter sowie weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage und nach individueller Beratung. Für das Erstellen von Advertorials erheben wir eine zusätzliche Layoutgebühr. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. 1/4 quer 205 x 77 mm 1/4 hoch 27 x 269 mm 1/4 hoch 51 x 310 mm Gelegenheitsanzeigen Format sw 4c 1-spaltig 40 mm 1,90 5,15 2-spaltig 85 mm 3,80 10,30 3-spaltig 130 mm 5,70 15,45 4-spaltig 175 mm 7,60 20,60 Banner Format Preise Leaderboard 728 x 90 Pixel 200 /Monat Medium Rectangle 300 x 250 Pixel 150 /Monat Standard Webbanner 468 x 60 Pixel 100 /Monat 4 LADY GOLF mediadaten 2014

5 Technische Richtlinien zur Anlieferung von digitalen Druckunterlagen LADY GOLF Ansprechpartner: Monika Schneider, Tel , Fax -471, Format: Angeschnittene Anzeigen zzgl. 3 mm Beschnitt Druckverfahren: Bogenoffsetdruck Druckunterlagen Ausschließlich digital, möglichst mit verbindlichem mediengerechten Proof Geschlossenes Datenformat PDF-Daten, PDF/X-3:2002-kompatibel. Ausgabebedingung: FOGRA39, ICC-Profil: ISOcoated_v2_eci Bei Rollenoffsetdruck erfolgt eine interne Anpassung. PDF-Settings unter Offene Datenformate Adobe Creative Suite (möglichst aktuelle Version). QuarkXPress (möglichst aktuelle Version) Office-Programme MS Word, Exel, PowerPoint, MS-Publisher usw. sind Büroprogramme (RGB) und nicht für den Einsatz in der Druckvorstufene entwickelt. Drucktaugliche PDFs aus diesen Programmen erfordern vom Anwender spezielle Kenntnisse (PS-Drucker usw.) Windows-Daten Datenübernahme ausschließlich als PDF Schriftfonts PDF-Dateien: Alle Schriften müssen eingebunden oder in Zeichenwege gewandelt sein Offene Daten: Es werden alle Fonts zu allen im Dokument verwendeten Texten, Logos und Bildern benötigt. (Bei Typ1-Schriften Screen- und PS-Font) Bildauflösungen Bezug ist die effektive Auflösung in der PDF Bitmapbilder: 1200 dpi Graustufen- und Farbilder: 300 dpi Aufgrund von Abweichungen des Papiers von der Bedruckstoff-Referenz der ISO-Norm, kann es zu Unterschieden zwischen ISO-Norm-Proof und dem Druckergebnis kommen. Datenversand Per vorstufe@redspa.de FTP-Server: Nach jeweiliger vorheriger Absprache. Bitte senden Sie uns Ihre Druckunterlagen in sinnvoll benannten Dateien. Hinweis: Bei der Anlieferung offener Datenformate sowie fehlerhafter oder unvollständiger Dateien entsteht ein Mehraufwand durch zusätzliches Datenhandling. Eventuell anfallende Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. mediadaten 2014 LADY GOLF 5

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotos: fotolia.com - Sven Hoppe, takasu 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Der Anzeigenauftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verlag zustande. Vertragspartner des Auftraggebers ist die redspa media GmbH (nachfolgend: Verlag ). 2. Berechtigt der Anzeigenauftrag zur Veröffentlichung mehrerer Anzeigen ohne dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits festgelegt ist, so sind Einzelanzeigen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss der Anzeigenaufträge zur Veröffentlichung abzurufen. Werden nicht alle Einzelanzeigen abgerufen, findet keine Übertragung auf das Folgejahr statt. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu schalten. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die vereinbarungsgemäß ausschließlich bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen zu dem in den Mediadaten genannten Druckunterlagenschluss beim Verlag eingehen, das dem Auftraggeber noch mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung oder Platzierung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige oder Promotion deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah- mestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag Ersatz an. Nach Anzeigenschluss sind Änderungen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Werden Aufträge und Korrekturen fernmündlich erteilt, übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder bei Unbrauchbarkeit der Anzeige auf volle Rückerstattung des Entgelts für die betreffende Anzeige. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren und unmittelbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen und in den übrigen Fällen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren und unmittelbaren 6 LADY GOLF mediadaten 2014

7 Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung, spätestens aber 6 Monate nach Eingang von Rechnung und Beleg. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags wird ein vollständiges Belegexemplar geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe, s und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Es ist deutsches Recht anwendbar. mediadaten 2014 LADY GOLF 7

8 redspa media GmbH Aschmattstraße Baden-Baden Tel Fax info@redspa.de

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

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