Merkblatt für Arbeitgeber zum Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Politik- und. Verwaltungswissenschaft. 1. Anforderungen des Studiengangs

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1 Merkblatt für Arbeitgeber zum Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Politik- und Verwaltungswissenschaft Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft Universitätsstraße 10 D Konstanz Tel Fax Dieses Merkblatt umfasst Informationen für Arbeitgeber, die Interesse daran haben, eine Praktikumsstelle für Studierende des Fachbereichs Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Konstanz anzubieten. 1. Anforderungen des Studiengangs Der Bachelor-Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft führt zu einem Bachelor of Arts mit einer interdisziplinären, internationalen und praxisorientierten Ausrichtung. Das Studium gliedert sich in ein Basisstudium von drei Semestern, eine berufspraktische Ausbildung (Arbeitsaufenthalt) von einem Semester (sechs Monate) und ein Vertiefungsstudium von zwei Semestern. Der Studiengang vermittelt sozialwissenschaftliche Fachkenntnisse, welche die analytischen Kompetenzen von Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Managementlehre verbinden. Die Ausbildung beinhaltet politik- und verwaltungswissenschaftliche Grundlagen der Staats- und Demokratietheorien, der Policy- Analyse, der vergleichenden Politikwissenschaft und der internationalen Beziehungen sowie Grundlagen aus den unterschiedlichen Bereichen der Managementlehre wie Organisations- und Personalmanagement und Strategie und Führung. Darüber hinaus werden fundierte Methodenkompetenzen der empirischen Politik- und Verwaltungsforschung und der Statistik vermittelt. Von einem interdisziplinären Ansatz ausgehend beinhaltet das Studium zudem Grundlagen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft sowie benachbarter Disziplinen wie Soziologie, Geschichte oder Philosophie. Neben den akademischen Kenntnissen erwerben die Studierenden berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen wie Diskussions- und Urteilsfähigkeit, Problemlösungskompetenz, analytische Fähigkeiten, Informationsmanagement und Präsentationstechniken als integrierte Bestandteile der Lehrveranstaltungen. Zusätzliche sprachliche und fachliche

2 Seite 2/ Qualifizierungen werden durch ein optionales integriertes Auslandsstudium an inner- und außereuropäischen Partneruniversitäten gefördert. Das sechsmonatige Praktikum in der Mitte des Studiums zielt darauf ab, die im ersten Teil des Studiengangs erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Studierende können sich mit späteren Berufsfeldern vertraut machen und berufsfeldorientierte Erfahrungen sammeln. Ziel des Studiums ist eine interdisziplinäre Ausbildung, welche ermöglichen soll, organisatorische und administrative Strukturen auf der Führungsebene zu gestalten. Die Ausbildung vermittelt, neben der Voraussetzung zur akademischen Weiterqualifikation, die Grundlagen für verschiedene Berufsfelder und Führungspositionen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in internationalen Institutionen, in der Politik auf Bundes-, Länderoder Kommunalebene, der Wirtschaft, in nationalen wie internationalen Nichtregierungsorganisationen oder in Verbänden und Vereinen. 2. Bestimmungen für den Arbeitsaufenthalt Der Arbeitsaufenthalt ist ein Pflichtpraktikum und stellt als berufspraktische Ausbildungsphase einen integralen Bestandteil des Studiums im Fach Politik- und Verwaltungswissenschaft dar. Für den Bachelor Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft ist der Arbeitsaufenthalt in 10 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Darin heißt es: Als Studienleistung ist eine sechsmonatige berufspraktische Ausbildungsphase (Arbeitsaufenthalt) in der Regel unmittelbar nach dem Basisstudium abzuleisten. Die Wahl der Arbeitsaufenthaltsstelle im In- bzw. Ausland erfolgt im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt. Studierende, die eine Berufstätigkeit mit internationaler Orientierung anstreben bzw. einen weiteren wissenschaftlichen Abschluss in einem auslandsbezogenen Studiengang erwerben wollen, sind gehalten, den Arbeitsaufenthalt im Ausland abzuleisten. Zum Arbeitsaufenthalt ist ein Berichtsverfahren einzuhalten. Daraus folgend beginnt im normalen Studienplan das sechsmonatige Praktikum im Rahmen des Bachelor Studiengangs Politik- und Verwaltungswissenschaft in der Regel zum 1. März (bzw. 1. April) eines Jahres und dauert bis Ende August (bzw. Ende September). In Ausnahmefällen absolvieren die Studierenden das Praktikum von 1. September (bzw. 1. Oktober) bis Ende Februar (bzw. Ende März).

3 Seite 3/ Anforderungen an die Praktikumsstelle Um den Zielen der berufspraktischen Ausbildungsphase im Rahmen des Studienganges angemessen entsprechen zu können, sind an das Praktikum entsprechende Anforderungen zu stellen: Das Praktikum soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden Gelegenheit geben, ihre bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, neues praxisorientiertes Wissen zu erwerben, sich mit Berufsfeldern vertraut zu machen sowie berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Im Praktikum sollen die Studierenden nach kurzer Einarbeitungszeit möglichst vollständig in die Arbeitsabläufe integriert werden. Sie sollen im Rahmen von Zielvorgaben bzw. Zuweisungen allein oder im Team selbständig, verantwortungsvoll und mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten anspruchsvolle und herausfordernde, qualifizierte und weiterbildende Aufgaben wahrnehmen. Ziel des Praktikums ist es, Erfahrungen zu sammeln, die zur Vertiefung und Erweiterung von Kompetenzen und Qualifikationen für das weitere Studium und künftige Berufsmöglichkeiten beitragen. Entsprechend der interdisziplinären und internationalen Ausrichtung, sowie der Studiengangstruktur, die auf eine breite Vielfalt möglicher Berufsfelder ausgerichtet ist, bestehen für die Studierenden umfassende und vielfältige Wahlmöglichkeiten für das Praktikum nach Sachgebieten, Sektoren ( öffentlicher Sektor, Privatwirtschaft, Dritter Sektor usw.), Institutionen, Abteilungen, Funktionen, Aufgaben und Tätigkeiten. Vorstellbar sind Tätigkeiten in privaten Unternehmen, internationalen Organisationen, öffentlichen Verwaltungen oder Nichtregierungsorganisationen. 4. Verfahren Studierende kümmern sich eigenständig um einen Praktikumsplatz, werden dabei aber vom Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt unterstützt und betreut. Die Auswahl, Durchführung und Anerkennung des Praktikums erfolgt im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Arbeitsaufenthalt. Zur Anerkennung des Praktikums müssen die Studierenden ein Berichtsverfahren einhalten. Dies umfasst einen Vorbericht, einen Endbericht sowie einen Anerkennungsbogen. Der Arbeitsgeber ist für zwei Formulare für die Studierenden verantwortlich: den Vorbericht, der vor Beginn des Praktikums als Bestätigung auszufüllen ist. Im

4 Seite 4/ Vorbericht werden kurz aber genau in Stichpunkten die wesentlichen zu erwartenden Aufgabenbereiche und Tätigkeiten dargestellt. Zum Ende des Praktikums füllt der Arbeitgeber den Anerkennungsbogen aus, in dem in Stichpunkten die Tätigkeiten beschrieben werden, die der Studierende tatsächlich durchgeführt hat. Weitere Berichte sind vom Arbeitgeber nicht vorzulegen. 5. Rechtliche Rahmenbedingungen Studierende müssen ihr Praktikum im Rahmen einer Vollzeitarbeit ableisten. Die Aufgaben sollten daher in dem für den Tätigkeitsbereich üblichen Arbeitsumfang und innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erfüllt werden. Entsprechend sollte ihnen ein in diesem Tätigkeitsbereich üblicher Urlaub gewährt werden. Beispielsweise orientieren sich Arbeitsumfang, Arbeitszeit und Urlaub unserer Studierenden in der öffentlichen Verwaltung an den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes. Genaue Vorgaben werden seitens des Fachbereichs für Politik- und Verwaltungswissenschaft nicht gemacht, da Arbeitsumfang, Arbeitszeiten und Urlaubsbedingungen je nach Tätigkeitsfeld (und Land) variieren. Es wird aber empfohlen, diese Rahmenbedingungen in einem Praktikumsvertrag zu regeln. Studierende sind während des Praktikums weiterhin an der Universität Konstanz eingeschrieben. Sie schließen im Normalfall selbstständig einen Praktikumsvertrag mit ihrer Arbeitsstelle ab, in dem die genauen Konditionen bilateral geregelt werden. Die einzigen Bedingungen seitens des Fachbereichs für Politik- und Verwaltungswissenschaft sind, dass das Praktikum sechs Monate in Vollzeit dauert und dass die Tätigkeit die oben beschriebenen Ansprüche erfüllt. Ausnahmen müssen im Einzelfall besprochen werden. Weitere formale Vorgaben bestehen nicht. Dies gilt insbesondere für die Aufwandsentschädigung, die ganz von der Absprache zwischen Praktikant und Arbeitsstelle abhängt. Die Erfahrung zeigt, dass einige Studierende keine Aufwandsentschädigung erhalten, andere dagegen Beträge von 400 Euro bis zu 1500 Euro im Monat erhalten. Bei Bedarf unterstützt der Beauftragte für den Arbeitsaufenthalt die Studierenden bei der Beratung bezüglich Stipendien oder Fragen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.b. BAföG. Bezüglich einer Unfallversicherung sind Studierende während der Praktikumszeit nicht über die Universität Konstanz versichert. Für einen entsprechenden Versicherungsschutz müssen die Studierenden selbst Sorge tragen. In Deutschland sind die Studierenden, da sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, nicht

5 Seite 5/ sozialversicherungspflichtig. Im Ausland können unterschiedliche Regelungen bezüglich der Sozialversicherung gelten, die im Einzelfall von den Studierenden oder dem Arbeitgeber geklärt werden müssen. Studierende der Universität Konstanz müssen zur Immatrikulation und Rückmeldung eine Krankenversicherung nachweisen. Dies gilt ebenfalls für die Zeit des Praktikums. Gesonderte Zusatzversicherungen für das Ausland fallen aber in den Verantwortungsbereich der Studierenden. 6.Praktikumsangebote Sollten Sie Interesse daran haben einen Studierenden des Fachbereichs für Politikund Verwaltungswissenschaft als Praktikanten anzustellen, schlagen wir folgendes Verfahren vor: Sie senden uns Ihr Praktikumsangebot per zu. Das Angebot sollte eine Kurzbeschreibung der zu erwartenden Tätigkeiten, eventuelle Konditionen, sowie Kontaktinformationen enthalten. Das uns zugegangene Angebot werden wir über unseren verteiler und im Rahmen von Beratungsgesprächen bei den Studierenden bekannt machen. Interessierte Studierende setzen sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung, hierbei fungiert der Fachbereich als erster Vermittler und die Studierenden kümmern sich um alles andere selbstständig. 7. Kontakt Der Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft ist sehr daran interessiert, den Studierenden Kontakte zu interessanten Praktikumsplätzen bereitzustellen. Wir würden uns deshalb sehr über ein Praktikumsangebot freuen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder uns ein Praktikumsangebot zu-kommen lassen wollen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Michael Schuhmacher Universität Konstanz Fach D82 D Konstanz Tel.: **49 (0) Fax: **49 (0)

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