UMSETZUNG HOCHWASSERMANAGEMENT AARGAU CONTROLLING 2013

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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau April 2014 UMSETZUNG HOCHWASSERMANAGEMENT AARGAU CONTROLLING 2013

2 Einleitung Mit der Gefahrenkarte Hochwasser hat der Kanton Aargau seine Schutzstrategie vor 5 Jahren neu ausgerichtet: So soll nur dort gebaut werden, wo es nicht gefährlich werden kann; bestehende gefährdete Gebäude sind falls notwendig durch übergeordnete Hochwasserschutzmassnahmen an den Gewässern (z.b. Hochwasserrückhaltebecken) zu schützen; Einsatzdispositive geben vor, wo im Ernstfall eingegriffen wird; im Schadenfall aber auch zur baulichen Vorsorge greift die Versicherung. Das Hochwassermanagement Aargau koordiniert die Programme und Massnahmen der Akteure von Kanton und Gemeinden. Der vorliegende Controllingbericht zeigt, welche Entwicklung im Hochwassermanagement Aargau in den letzten 5 Jahren stattgefunden hat und wo wir heute stehen. Hochwasser-Vorsorge Flächenvorsorge Raumplanung Bauvorsorge Objektschutz Elementarschadenversicherung Staatl. Gebäudeversicherung Private Versicherungen Gefahrenkarte und Massnahmenplanungen Wasserbau Gewässerunterhalt Schutzwasserbau Hochwasser-Abwehr Vorhersage/Warnung Katastrophenschutz Abb. 1: Hochwassermanagement im Kanton Aargau Vorgehen Für jeden Bereich des Hochwassermanagements wird mindestens ein bestimmt, welcher im Controlling überprüft wird. Die Datenerhebung und Prüfung der en erfolgt durch die Abteilung Landschaft und Gewässer in Zusammenarbeit mit der Aargauischen Gebäudeversicherung und mit den Abteilungen Raumentwicklung und Militär- und Bevölkerungsschutz. Im Jahr 2009 wurde das erste Controlling durchgeführt. Ins Controlling 2013 wird als neuer zusätzlicher die Umsetzung des sogenannten Freihaltegebiets Hochwasser aufgenommen. 2 von 16

3 Hochwasservorsorge Raumplanung à Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung Bearbeitungsstand Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen. 250 Anzahl Gemeinden in Bearbeitung rechtskräftig keine Umsetzung nötig ausstehend Abb. 2: Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in die Gesamtrevision der Nutzungsplanungen Der Hochwasserschutz gehört zur Grundaufgabe jeder Nutzungsplanung. Er wird auch in jeder Teilrevision der Nutzungsplanungen und bei Sondernutzungsplanungen wie Erschliessungs- und Gestaltungsplänen berücksichtigt. Ende 2013 befanden sich 86 (40 %) der 216 Gemeinden im Planungsprozess zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser (Abb. 2 und Abb. 3, "in Bearbeitung"). In 36 Gemeinden (17 %) war Ende 2013 die Umsetzung rechtskräftig. In 15 Gemeinden (7 %) weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder unbedeutende Flächen mit Schutzdefizit aus. Eine Umsetzung der Gefahrenkarte erübrigt sich. Bei 36 % der 216 Gemeinden wurde die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung noch nicht angegangen. 3 von 16

4 Full -Reuenthal Koblenz Rietheim Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kaiseraugst Rheinfelden Olsberg Magden Leibstadt Klingnau Bad Schwaderloch Zurzach Leuggern Kaiserstuhl Wallbach Teger- Rekingen Böttstein Mettauertal Melli- Rümikon felden Fisi- Möhlin kon Baldingen Wisli- bach Sisseln Laufenburg Mandach Döttingen kofen Unterendingen Böbikon Zeiningen Mumpf Stein Eiken Siglistorf Münch- Würen- Ober- Kaisten Gansingen wilen Villigen lingen Endingen Lengnau Zuzgen mumpf Oeschgen Schneisingen Mönthal Remigen Schupfart Elfingen Untersiggenthal Hellikon Frick Rüfenach Freienwil Hornussen Oberkon Berg- Ehren- Gipf-Oberfrick Bözen siggenthal Wegen- Riniken dingen Effingen Bözberg stetten Ueken Turgi Brugg Ennet- Wittnau Gebenstorf baden Windisch Herznach Villnachern Zeihen Baden Wettingen Wölflinswil Habs- Birmenstorburg Hausen Schinznach-Dorf Densbüren Mülligen -Bad Scherz Lupfig Neuenbach Würenlos Oberhof B hof Thalheim Ober- Birr- Fislisbach flachs Holder- Birr hard Veltheim bank Oberwil Eggenwil Killwangen Mellingen rohrdorf Küttigen Biberstein Auenstein Möriken Erlinsbach Brunegg Wohlen- Nieder- Spreiten- -Wildegg Mägen- schwil Rupperswil Nieder- Othmarschiken Niederwil Remetsch- Stetten wil lenz singen Tägerig Hägg- Bellidietikon Aarau Buchs Lenzburg Hunzen- Hend- lingen Künten schwil Staufen Dottikon Suhr Schafis- Rudolfstetten Ammers- Fischbach Unterentfelden heim -Friedlisberg wil -Göslikon Widen Dinti- Bremgarten Oberentfelden Berikon Seon Egliswil kon Wohlen Gränichen Villmergen Zufikon Oberwil- Kölliken Walten- Seengen Aarwald Wiliberg Moos- rued Gonten- Beinwil Meren- Muhen Hermetbüren Ober- Lieli Te ufe n- Hallwil schwil burg Büttikon schwil Unter- thal Bünzen Islisberg Safenwil Holzi- Hirschthal Dürren- Uezwil lunkhofen Arni ken Unterkulm Boniswil Oftringen äsch Sarmens- Besen-Rottenschwil Meister- torf Uerkheim Schöftland Leutwil Kallern schwanden Rothrist Oberkulm Jonen Fahr- Boswil Schlossrued Birrwil wangen Aristau Zofingen Bottenwil Zetzwil Bettwil Str engelschwil schwand Staffelbach Kirchbach Vo rdem - leerau Schmied- Leimbach Muri Attelwil Buttwil leerau Reinach Brittnau Reitnau Geltwil Murgenthal Menzi- ken Burg Mühlau Beinwil Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in die Gesamtrevision der Nutzungsplanungen Stand Legende ausstehend in Bearbeitung rechtskräftig nicht nötig, kein Schutzdefizit Auw Sins Abtwil Oberrüti Dietwil km Abb. 3: Bearbeitungsstand Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in die Gesamtrevision der Nutzungsplanungen, Stand ist bei rund einem Drittel der Gemeinden die Umsetzung der Gefahrenkarte noch ausstehend, da diese seit der Erstellung der Gefahrenkarte noch keine Gesamtrevision durchgeführt haben. In Anbetracht des Zeithorizonts einer Gesamtrevision geht die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung gut voran. Abb. 4: Gemeinde Döttingen: Beispiel einer im 2013 rechtskräftig umgesetzten Gefahrenkarte mit der Ausscheidung einer Hochwassergefahrenzone 4 von 16

5 Hochwasservorsorge Raumplanung à Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser zum Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Bearbeitungsstand Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser bei Gesamtrevisionen des Kulturlandplans. Der beste Schutz vor Hochwasser besteht darin, gefährdetes Gebiet auch ausserhalb des Baugebiets nicht zu überbauen. Denn heute bestehende Überflutungsgebiete ausserhalb des Siedlungsgebiets sind wichtig für den Hochwasserrückhalt oder dienen als Abflusskorridore bei Hochwasser. Der Kanton Aargau hat zum Erhalt dieser Gebiete im Richtplan 2011 das Freihaltegebiet Hochwasser (FHHW) aufgenommen. Dieses regelt die Hochwasservorsorge ausserhalb des Siedlungsgebiets. Es umfasst alle Gebiete ausserhalb der Bauzonen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern. In der Nutzungsplanung sind die Gemeinden verpflichtet, das FHHW durch die Aufnahme von Vorschriften in die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu berücksichtigen und umzusetzen. Bei einer aussergewöhnlichen Bedeutung des FHHW, wie beispielsweise die Überflutungsräume entlang der Aare (Abbildung 5), scheiden die Gemeinden zusätzlich eine überlagerte Schutzzone auf dem Kulturlandplan aus. Im Baubewilligungsverfahren wird ebenfalls überprüft, ob sich ein Bauvorhaben im Freihaltegebiet befindet. Ist dies der Fall, darf die Baubewilligung nur in Ausnahmefällen (z.b. im Rahmen der Besitzstandsgarantie) erteilt werden. Die Umsetzung des FHHW wird auch bei bereits laufenden Verfahren vorgenommen. Im Jahr 2013 befanden sich 25 Gemeinden im Planungsprozess zur Umsetzung des Freihaltegebiets in ihrer Nutzungsplanung. Freihaltezone Hochwasser verlangt Wald oder bereits bestehende Schutzzone (keine Freihaltezone notwendig) Gefahrenstufe erhebliche Gefährdung mittlere Gefährdung geringe Gefährdung Restgefährdung Abb. 5: Die Überflutungsräume sind als Freihaltegebiet durch eine überlagerte Schutzzone (Freihaltezone) zu sichern Mit dem Freihaltegebiet Hochwasser wurde ein neues Instrument in den Richtplan aufgenommen. Zur Unterstützung der Planer und Gemeinden wurden für die Umsetzung in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren im Jahr 2013 ein Merkblatt und Mustervorschriften für die BNO 1 erarbeitet. Die Umsetzung basierend auf diesen Grundlagen funktioniert in den meisten Fällen gut. 1 Das Merkblatt und die Muster BNO können unter: -> Gefahrenkarte Hochwasser -> Merkblätter/Publikationen heruntergeladen werden. 5 von 16

6 Hochwasservorsorge Information / Schulung à Information und Unterstützung von Gemeindebehörden, Planer, Architekten, etc. in der Anwendung und Umsetzung der Gefahrenkarte. Präsentationen und Schulungen zum Thema Anwendung und Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser Für die Bauverwalter startete die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) Mitte 2013 mit einer Serie von neun lokalen Informationsveranstaltungen zum Thema Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren. Im Jahr 2014 sind in verschiedenen Gemeinden zusätzlich weitere neun Informationsveranstaltungen für Bauverwalter geplant. Die Sektion Wasserbau stellte die Anwendung und Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser an zwei Veranstaltungen vor. Unter dem Thema "Lässt sich das vermeiden?" wurde Anfang 2013 in Zusammenarbeit mit der AGV die Gefahrenkarte Hochwasser sowie Objektschutzmassnahmen an einer Informationsveranstaltung des sia Aargaus präsentiert. An der kantonalen Siedlungsentwässerungstagung konnte die Gefahrenkarte Hochwasser und Schutzmassnahmen ebenfalls den Planern vorgestellt werden. Abb. 6: Weiterbildung der Bauverwalter zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren in der Gemeinde Seon (Bild AGV) Damit die Gefahrenkarte Hochwasser frühzeitig bei der Planung von Bauvorhaben miteinbezogen wird, ist es wichtig, dass Bauverwalter und Planer (Architekten, Ingenieure) Kenntnis von der Gefahrenkarte Hochwasser haben und Schutzmassnahmen beurteilen bzw. planen können. Mit den Informationsveranstaltungen der AGV kann individuell auf die Fragen der Bauverwalter eingegangen werden und es findet ein Erfahrungsaustausch statt. Die Beiträge an der Veranstaltung der sia Aargau und der Siedlungsentwässerungstagung hatten zum Ziel, Planer auf das Thema Gefahrenkarte Hochwasser und Hochwasserschutz zu sensibilisieren. 6 von 16

7 Hochwasservorsorge Baubewilligungsverfahren à Berücksichtigen der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren. Anzahl vertiefte Abklärungen zu Hochwasserschutznachweisen / Selbstdeklarationen Anzahl Bauversicherungsanträge Abklärungen zu Hochwasserschutznachweis / Selbstdeklaration Abb. 7: Anzahl notwendige Abklärungen zu Hochwasserschutznachweisen/Selbstdeklarationen im Vergleich zu der Gesamtzahl der Bauversicherungsanträge Die Bauversicherungsanträge werden seit Mitte 2009 hinsichtlich Hochwasser und Oberflächenwasser systematisch überprüft. Im Jahr 2013 wurden von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) insgesamt 5'290 Bauversicherungsanträge auf die Hochwasser- oder Oberflächenwasservorsorge hin kontrolliert (Abb. 7). Davon wurden 781 hochwassergefährdete Neubauten genauer geprüft und bei Bedarf geeignete Massnahmen in Form eines Hochwasserschutznachweises vereinbart. Erfahrungen zeigten, dass den Bauverwaltern die Umsetzung der Gefahrenkarte im Baubewilligungsverfahren Mühe bereitet. In einigen Fällen wurde die Gefahrenkarte nicht oder falsch berücksichtigt, sodass erst beim Abschluss der Bauversicherung festgestellt wurde, dass Schutzmassnahmen notwendig gewesen wären. Deswegen hat die AGV im Jahr 2013 eine Serie von Informationsveranstaltungen für Bauverwalter lanciert (siehe Kapitel Information/Schulung). Um den Vollzug der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren zu erleichtern, wurden im Jahr 2013 ebenfalls das Formular Hochwasserschutznachweis/Selbstdeklaration und das Merkblatt zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren 2 angepasst. 2 Das Merkblatt kann unter: -> Gefahrenkarte Hochwasser -> Merkblätter/Publikationen heruntergeladen werden. 7 von 16

8 Hochwasservorsorge Objektschutzmassnahmen à Verbesserung der Schadenempfindlichkeit von Neubauten und bestehenden Gebäuden, die von Naturgefahren betroffen sind. Anzahl Beratungen und Begehungsanalysen der Aargauischen Gebäudeversicherung im Hinblick auf Objektschutzmassnahmen. Anzahl Beitragszusagen der Aargauischen Gebäudeversicherung an Objektschutzmassnahmen. Anzahl Objektschutzberatungen Naturgefahren Begehungsanalysen Naturgefahren Beitragszusagen Nachführung Gefahrenkarte Beitragszusagen Objektschutz andere Naturgefahren Beitragszusagen Objektschutz Hochwasser / Oberflächenwasser Abb. 8: Anzahl Objektschutzberatungen, Begehungsanalysen und Beitragszusagen der Aargauischen Gebäudeversicherung Im Jahr 2013 hat die Aargauische Gebäudeversicherung insgesamt 286 Beratungen zu Objektschutzmassnahmen gegen Naturgefahren durchgeführt. In 87 Fällen (30 %) wurden Beiträge an Objektschutzmassnahmen zugesagt, wobei 45 der Beitragszusagen gegen Hochwasser/Oberflächenwasser und 42 gegen andere Naturgefahren gesprochen wurden. Beiträge an Nachführungen der Gefahrenkarte Hochwasser wurden in 4 Fällen in Aussicht gestellt. Die schweren Hagelereignisse im 2011 verursachten aussergewöhnlich viele Beratungen und Beitragszahlungen für Sturm/Hagel für das Jahr Im Jahr 2013 waren diese Anträge grösstenteils abgearbeitet, weswegen die Anzahl der Beratungen und Beitragszusagen im Jahr 2013 wieder abgenommen hat. Die Beitragszusagen für den Objektschutz Hochwasser/Oberflächenwasser nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 40 % zu. Ursache für die Zunahme war das schwere Hochwasserereignis im Fricktal vom 2. Mai 2013 (siehe Kapitel Ereigniskataster). 8 von 16

9 Elementarschadenversicherung Aargauische Gebäudeversicherung à Unterstützung von baulichen Schutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden durch die Aargauische Gebäudeversicherung. Jährlich ausbezahlte Mittel aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden der Aargauischen Gebäudeversicherung. 1.2 Mio. Franken Fonds zur Verhütung von Elementarschäden, Objektschutz Beiträge Nachführung Gefahrenkarte Beiträge Objektschutz Hochwasser / Oberflächenwasser Beiträge Objektschutz Übrige Naturgefahren wie Hagel usw Abb. 9: Anteil der Beiträge an Objektschutzmassnahmen Im Jahr 2013 konnten aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden Beiträge in der Gesamthöhe von rund 0.68 Mio. Franken an Objektschutzmassnahmen gesprochen werden. Der Anteil der Beiträge an Objektschutzmassnahmen Hochwasser / Oberflächenwasser betrug dabei 0.38 Mio Franken, jener an übrige Naturgefahren wie Hagel / Sturm 0.29 Mio Franken. Zusätzlich zu den Beiträgen an Objektschutzmassnahmen wurden rund Franken an Nachführungen der Gefahrenkarte Hochwasser geleistet. Abb. 10: Objektschutzmassnahme zum Schutz vor Oberflächenwasser (Bild AGV) Die Höhe der geleisteten Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einzelne sehr aufwändige Objektschutzmassnahmen können beispielsweise die Höhe der gesprochenen Beiträge stark beeinflussen. Hochwasserereignisse, wie jenes im Fricktal 2013, oder Informationskampagnen, wie nach dem Hagelereignis 2011, haben ebenfalls einen Einfluss auf die Anzahl Anträge und die daraus folgenden Beitragszusagen aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden. 9 von 16

10 L:\ALG\ _G ewässern utzung\burger\gis\real isierungsstand HWS; ks; Wasserbau Wasserbauliche Massnahmen à Behebung der Schutzdefizite mit baulichen Massnahmen, sofern Gewässerunterhaltsarbeiten und raumplanerische Massnahmen keine Verbesserung bringen. Reduktion der Flächen mit Schutzdefizit nach Ausführung von Wasserbauprojekten > 1 Mio. Franken. Gemeinde/ Talschaft Projekt Kosten [Mio Fr.] Reduktion Schutzdefizitfläche [ha] Status Vorprojekt Projekt Bau Jonen Hochwasserschutz, Renaturierung und Sanierung Jonen x Beinwil Freiamt Hochwasserschutz Wissenbach, Wiehnachtsbach, Sembach x Rothrist, Vordemwald Hochwasserschutz Pfaffern x Wettingen Hochwasserschutzprojekt Dorfbach/Gottesgraben x Würenlos Hochwasserschutz und Renaturierung Furtbach x Ehrendingen Hochwasserschutz diverser Bäche x Bünztal Regionaler Hochwasserschutz Bünztal x Möhlintal Hochwasserschutz Möhlintal x Surbtal Hochwasserschutz Surbtal x Suhrental Hochwasserschutz Suhrental x Waltenschwil Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz x Zofingen, Strengelbach Hochwasserschutz Wigger x Zofingen, Seitenbäche Hochwasserschutz Altachen, Riedtalbach x x Oftringen, Brittnau Hochwasserschutz Wigger x Gipf Oberfrick Hochwasserschutz Bruggbach x Boswil Hochwasserschutz Wissenbach x Lupfig Hochwasserschutz Dorfbach x Eggenwil Hochwasserschutz Gemeinde Eggenwil x Hallwil Hochwasserschutz Wannemoosbach x Aarau Kraftwerke Aarau und Rüchlig k.a 44.2 x x Ammerswil Hochwasserschutz x Bremgarten Hochwasserschutz Bremgarten Reuss x Abb. 11: Übersicht Hochwasserschutzprojekte > 1 Mio. Franken, Stand Full -Reue ntha l Koblenz Rietheim Departement Bau, Verkehr und Umwelt Rheinfelden Kaiseraugst Olsberg Magden Möh lin Rothrist Wallbach Mumpf Zeiningen Stein Mü nch - wile n Ob erm um pf Zu zge n Of tring en Zo finge n Strengelbach He llikon Wegenstetten Aarburg Holziken Vordemwald Brittnau Murgen thal Eike n Sisseln Schupfart Frick Ue ken Gipf-Oberfrick Wittnau Wölflinswil Oberhof Erlinsbach Safenwil Oeschgen Uerkheim Aa rau Kölliken Bottenwil Staffelbach Kaisten Ho rnu ssen Herzn ach De nsbü ren Küttigen Unterentfelden Oberentfelden Muh en Hirsch thal Schöftland Kirchlee rau Wiliberg Moo s- Attelwil lee rau Re it nau Schwaderloch Me ttaue rta l Laufenburg Bözen Biberstein Buchs Schlossrued Leibst adt Leuggern Klingnau Böttstein Bad Zurzach Kaiserstuhl Teg erfelden Re king en Mellikon Rü miko n Wisli- Fisibach Baldingen kofen Bö biko n Siglistorf Würen- Endingen Gansingen Villigen lingen Lengnau Schneisingen Re migen Mö ntha l Elfingen Unter- Rüf enach siggenthal Freien wil Ob er- Effingen Riniken sigg enth al Ehrendingen Bözberg Turgi Br ugg Ennet- Gebenstorf baden Windisch Villnachern Baden Zeihen Wettingen Hab s- Birmens- bu r g Hau se n to rf Schinznach Mü llige n Sch erz Würenlos -B ad Lupfig Neuen- Birr- B hof Fislisbach Birr hard Ho lde r- Killwan gen Veltheim Oberwil bank roh rdo rf Brunegg Wohlen- Melling en Spreiten- Möriken Auenstein sch wil Nie der- bach -Wildeg g Mägen- Rem etschwil Ru ppe rswil Nieder- Ot hma r- Stetten len z Tägerig sin gen Häggdietikon Bellikon Berg- Lenzburg ling en Hunzenheim -Gö slikon Widen He nd- Künten schwil Staufen schiken Niede rwil Dott ikon Eggenwil Sch afis- Fischba ch Ammers- Ru dolfstet ten wil -Fried lisbe rg Dintikon Berikon Egliswil Wohlen Gränichen Seon Br emgar ten Villmergen Zu fiko n Ob erw il-lieli Waltenschwil Seengen Te ufen - Hallwil Büttikon Bünzen Un terthal lunkhofen Unterkulm Dürren- Uezwil Besenbüren schwil Rott en- Oberäsch Bo niswil Sarmenstorf Leutwil Meister- Kallern Oberkulm schwanden Jo nen Fahr- Bo swil Ar istau Birrwil wa nge n Bettwil Zetzwil Leimbach Muri Schmiedrue d Beinwil Go nten sch wil Buttwil Re ina ch Me ren schwand Geltwil Menzi- ken Müh la u Burg Beinwil Auw Th alheim Suhr Man dach Dö ttin ge n Arni Islisberg Hochwasserschutzprojekte (HWS) (> 1 Mio Fr.) Realisierungsstand per HWS gebaut seit 1998 HWS in Planung Basiskarte HWS im Bau HWS im Bau (regionales Projekt) HWS in Planung (regionales Projekt) Hochwasserschutz Reusstal Gewässernetz Gefahrenhinweisgebiete Hochwasser Siedlungsgebiet Sins Abtwil Oberrüti km Dietwil Abb. 12: Realisierungsstand Hochwasserschutzprojekte > 1 Mio. Franken per von 16

11 Im Jahr 2013 konnten viele Projekte bis auf Stufe Bauprojekt ausgearbeitet werden. Für das regionale Hochwasserschutzprojekt im Bünztal hat der Regierungsrat Ende 2013 die Projektgenehmigung erteilt, mit dem Bau kann demnächst begonnen werden. Die Bauarbeiten im Surbtal schritten im 2013 gut voran. So wurde anfangs 2013 mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Chilwis in Endingen begonnen (Abbildung 13) und das HRB Ried in Ehrendingen wurde bis auf wenige Arbeiten fertiggestellt (Abbildung 14). Abb. 13: Baustelle Hochwasserrückhaltebecken Chilwis in Endingen Abb. 14: Hochwasserrückhaltebecken Ried in Ehrendingen Am 11. November 2013 hat der Regierungsrat eine Leistungsanalyse vorgestellt, die eine Änderung der Finanzierungsmechanismen für Hochwasserschutzprojekte und den Gewässerunterhalt beinhaltet. Neu sollen die Gemeinden stärker belastet werden und die Gebäudeversicherung soll befristet auf 10 Jahre jährlich einen Beitrag von 3 Millionen Franken für Hochwasserschutzprojekte übernehmen. Die Beschlüsse des Grossen Rats zu diesen Änderungen stehen noch aus. 11 von 16

12 Hochwasserabwehr Notfallplanung und -organisation à Überarbeiten resp. Erarbeiten der Notfallplanungen und -organisationen der Gemeinden und der regionalen Organisationen nach Vorliegen der Gefahrenkarte Hochwasser. Überprüfte bzw. neu ausgearbeitete Notfallplanungen und -organisationen. Die Überprüfung resp. die Ausarbeitung von Notfallplanungen und -organisationen liegt in der Kompetenz der Gemeinden. Zur Unterstützung der Feuerwehren bei der Umsetzung der Notfallplanung führte die Abteilung Feuerwehrwesen der Aargauischen Gebäudeversicherung im Jahr 2013 einen Fachkurs für Feuerwehroffiziere durch. Die Ausbildung behandelte am Beispiel der Gemeinden Oberkulm und Unterkulm die Einsatzvorbereitung für den Ereignisfall. Während des Hochwassers vom 31. Mai bis 2. Juni 2013 wurden mobile Hochwassersperren (Beaverschläuche) an den Standorten Aarau, Brugg und Wallbach erstmals im Ernstfall eingesetzt (siehe auch Kapitel Ereigniskataster). Abb. 15: Beavereinsatz in der Gemeinde Wallbach während des Rheinhochwassers 2013 Dank den Beaverschläuchen konnten grössere Schäden in der Gemeine Wallbach verhindert werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kantonalen Führungsstab (KFS), dem kantonalen Pikettdienst Hochwasser, dem Kantonalen Katastrophen Einsatzelement (KKE) und den lokalen Feuerwehren ermöglichte die Beaverschläuche zeitgerecht aufzubauen. Für den Aufbau ergab sich ein Richtwert von 220 m Beaver/h. Das Einsatzdispositiv kann aufgrund der Erfahrungen aus dem Einsatz optimiert werden. Der im Jahr 2013 durchgeführte Fachkurs für Feuerwehroffiziere zum Thema Einsatzplanung und Einsatzführung wurde sehr gut besucht und wird 2014 wiederholt werden. 12 von 16

13 Gefahrenkarte und Massnahmenplanung Nachführung Gefahrenkarte à Nach der Ausführung von Massnahmen am Gewässer mit Veränderung der Gefahrensituation, die eine Reduktion der Flächen mit Schutzdefizit zur Folge haben, ist die Gefahrenkarte Hochwasser zu überprüfen und nachzuführen. Nachgeführte Gefahrenkarten Hochwasser. Durch Massnahmen an und ausserhalb der Gewässer ändert sich die Gefährdungssituation stetig. Im kantonalen Richtplan ist festgehalten, dass die Gefahrenkarte Hochwasser an neue Gefährdungssituationen anzupassen ist. Im Jahr 2013 wurde die Gefahrenkarte Hochwasser in sieben Gemeinden nachgeführt. Auslöser für die Nachführungen waren mehrheitlich ausgeführte Hochwasserschutzprojekte. Departement Bau, Verkehr und Umwelt Eiken Wölflinswil Biberstein Windisch Obersiggenthal Neuenhof Fislisbach Mellingen Oberrohrdorf Nachführung Gefahrenkarte Hochwasser Stand Legende nachgeführte Gefahrenkarten Hochwasser in den Jahren: Vordemwald Brittnau Wohlen Unterentfelden Oberentfelden Menziken Boswil Buttwil Widen Oberwil-Lieli km Abb. 16: Nachführung Gefahrenkarte Hochwasser, Stand Der kantonale Richtplan (Kapitel L 1.2) sieht vor, dass der Verursacher einer Änderung der Hochwassergefährdung für die Nachführung der Gefahrenkarte zuständig ist. Der Kanton koordiniert die Nachführungen und unterstützt diese zusammen mit der Aargauischen Gebäudeversicherung finanziell. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere bei Durchlassanpassungen und baulichen Veränderungen ausserhalb des Gewässers Informationsbedarf besteht. Zur Unterstützung der Gemeinden und Planer wurde im Jahr 2013 ein Merkblatt zur Nachführung der Gefahrenkarte Hochwasser 3 erstellt. 3 Das Merkblatt kann unter: -> Gefahrenkarte Hochwasser -> Merkblätter/Publikationen heruntergeladen werden. 13 von 16

14 Gefahrenkarte und Massnahmenplanung Ereigniskataster à Regelmässige Nachführung des Ereigniskatasters. Registrierte Hochwasserereignisse. Am 2. Mai 2013 um 21 Uhr führte ein Gewitter im Fricktal über den Gemeinden Laufenburg und Kaisten zu grossen Schäden durch Hochwasser und Oberflächenwasser. Im Ortsteil Sulz der Gemeinde Laufenburg wurde ein Ehepaar im Auto von den Wassermassen erfasst und in den Bach getrieben. Die Frau konnte nur noch tot geborgen werden. Der Mann wurde von Anwohnern gerettet. Das Hochwasserereignis wurde durch sehr heftige Starkniederschläge ausgelöst. An der Messstation des Sulzerbachs (Einzugsgebiet 8.25 km 2 ) schwoll der Abfluss innert 50 min von m 3 /s auf über 21 m 3 /s an. Die gemessene Spitze hatte eine Jährlichkeit zwischen einem 300-jährlichen (HQ300 = 18 m 3 /s) und einem Extremereignis (EHQ = 26 m 3 /s) und lag daher über dem Schutzziel. Luftbildaufnahmen am Tag nach dem Ereignis zeigten grossflächige Oberflächenabflüsse. Viele Seitenbäche übersarten (Abb 17). Teilweise erodierten die Bachgerinne bis auf den Fels. Die Ereignisgrösse sowie die bei den Zuflüssen des Sulzerbachs teilweise unzureichende Abflusskapazitäten der Eindolungen und Durchlässe waren die Hauptursache für die Überschwemmungen. An den Seitenbächen wurden Massnahmen eingeleitet. Abb. 17: Aufnahme am Morgen nach dem Hochwasser vom 2. Mai 2013 im Ortsteil Sulz Intensiver Dauerregen führte Ende Mai zu schweren Hochwassern in Mitteleuropa. Dieser liess ebenfalls die Wasserstände an den Hauptgewässern des Kantons Aargau anschwellen. An der Aare wurde am 31. Mai / 1. Juni eine Hochwasserspitze mit einer Jährlichkeit von ca. einem 5-jährlichen Hochwasserereignis und am Rhein eine Spitze in der Grössenordnung eines 30-jährliches Hochwasserereignisses gemessen. An der Reuss wurde in Bremgarten ein bordvoller Abfluss erreicht (Abb. 18). Das Reusshochwasser hatte eine Jährlichkeit eines 20-jährlichen Hochwasserereignisses. 14 von 16

15 Abb. 18: Höchststand an der Reuss in Bremgarten am 1. Juni Mit dem Projekt Hochwasserschutz Bremgarten werden die Schwachstellen behoben. Zum Hochwasserschutz wurden an drei Standorten Beaverschläuche eingesetzt. Dank den Beaverschläuchen konnten in der Gemeinde Wallbach grössere Überschwemmungen verhindert werden. Abbildung 19 zeigt den Ereigniskataster des Kantons Aargau seit Die Beavereinsatzorte des Hochwassers 2013 sind auf der Karte mit einem Stern markiert. ) Wallbach Wölflinswil Oberhof Kaisten Laufenburg Aarau ) Thalheim ) Brugg Unterkulm Uerkheim Bottenwil Schlossrued Gontenschwil Schmiedrued Lengnau Geltwil Muri Buttwil Ereigniskataster Hochwasser Stand Legende registrierte Hochwasserereignisse pro Gemeinde in den Jahren: ) Departement Bau, Verkehr und Umwelt Beavereinsatz 2013 Hauptflüsse Kt. AG km Abb. 19: Ereigniskataster Hochwasser, Stand traten im Kanton Aargau zwei grössere Hochwasserereignisse auf. Im Gegensatz zum Ereignis im Fricktal, bei welchem die Vorwarnzeit sehr gering war, konnte beim Ereignis Ende Mai / Anfangs Juni dank den Prognosen und dem Einsatz der Notfallorganisationen frühzeitig auf die Hochwasser an den Hauptflüssen reagiert werden. 15 von 16

16 IMPRESSUM Kanton Aargau Departement, Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Landschaft und Gewässer Kathrina Steffen Entfelderstrasse Aarau Tel.: , In Zusammenarbeit mit der Abteilung Raumentwicklung, der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz und der Aargauischen Gebäudeversicherung 16 von 16

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