Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern
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- Nele Koch
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1 Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 2. August 20 (Staatsanzeiger Nr. vom , S. 495) geändert durch: Ordnung vom (Staatsanzeiger Nr. 7 vom , S. 576) Ordnung vom (Staatsanzeiger Nr. 29 vom , S. 598) Ordnung vom (Staatsanzeiger Nr. 29 vom , S. 420) Ordnung vom (Verkündungsblatt Nr. vom , S. 5) Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Nr. des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. Nov. 200 (GVBl. S. 46), geändert durch Gesetz vom 09. März 20 (GVBl. S. 47), BS 22 4, hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik und der Fachbereichsrat des Fachbereiches Chemie am die folgende Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern am , Az.: 4/MF-Och, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht Geltungsbereich, Zuständigkeit 2 Zweck der Bachelorprüfung Hochschulgrad 4 Modularität 5 Umfang und Dauer des Studiengangs 6 Gliederung des Studiums 7 Aufbau der Prüfungen, Leistungsüberprüfung 8 Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Studienmodulen 9 Prüfungsverfahren 0 Industrieprojekt Bachelorarbeit 2 Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit Abschlusszeugnis 4 Bachelorurkunde 5 Zusatzfächer 6 Inkrafttreten Geltungsbereich, Zuständigkeit () Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachspezifischen Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren für den Bachelorstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der TU Kaiserslautern. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der allgemeinen Bachelorprüfungsordnung der TU Kaiserslautern (ABPO) festgelegt, ausgenommen ist hierbei jedoch explizit 8. Die ABPO enthält insbesondere Bestimmungen zu folgenden Aspekten: Leistungspunktesystem ( 5 ABPO) Prüfungsausschuss und Prüfungsamt ( 6 ABPO) Prüferinnen und Prüfer und Beisitzerinnen oder Beisitzer ( 7 ABPO) Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ( 8 ABPO) Mündliche und schriftliche Prüfungen ( 9 und 0 ABPO) Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß ( 9 ABPO) Bestehen und Nichtbestehen der Bachelorprüfung, Bescheinigungen ( 20 ABPO) Zeugnis, Diploma Supplement, Bachelorurkunde ( 2, 22 und 2 ABPO) Ungültigkeit der Bachelorprüfung ( 24 ABPO) Informationsrecht der Kandidatin oder des Kandidaten ( 25 ABPO)
2 (2) Für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bachelorstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften ist der gemeinsame Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie zuständig. 2 Zweck der Bachelorprüfung Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat theoretische und praktische Fachkenntnisse erworben hat, um entsprechende berufliche Aufgaben selbstständig zu erfüllen und mit dem erworbenen Wissen kritisch und verantwortungsvoll umzugehen. Hochschulgrad Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science, abgekürzt B.Sc. verliehen. Er ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss und kann mit dem Hochschulzusatz (TU Kaiserslautern) geführt werden. 4 Modularität () Die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs werden im Rahmen von Modulen angeboten. (2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen mit oder ohne Übungen, Praktika (Labore), Seminare, Projekte (Studienarbeiten) und betreutes eigenständiges Studium. Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen ist Deutsch. () Ein Modul besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Jede Lehrveranstaltung wird innerhalb eines Studienganges ausschließlich einem Modul zugeordnet. Über die Zuordnung beschließt der Fachbereichsrat Maschinenbau und Verfahrenstechnik nach Vorschlag des gemeinsamen Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie. (4) Module sollten in der Regel innerhalb von zwei konsekutiven Semestern studierbar sein. Neben der Anzahl der Leistungspunkte (LP) wird der Umfang der Module im direkten Kontaktstudium auch in Form von Semesterwochenstunden (im Folgenden: SWS) angegeben. Ein Modul hat in der Regel einen Umfang von 5 bis 0 LP. Als Umrechnungsschlüssel für die Vergabe von Leistungspunkten gilt, dass eine Vorlesungs-SWS üblicherweise,5 Leistungspunkten und eine Labor/Praktika-SWS einem Leistungspunkt entspricht. Ein Leistungspunkt entspricht etwa einer Arbeitsbelastung von 0 h.. 5 Umfang und Dauer des Studiengangs () Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt sieben Fachsemester. (2) Der Bachelorstudiengang umfasst Leistungen im Umfang von mindestens 20 LP, gegliedert in - Pflicht- und Wahlpflichtmodule im Umfang von 86 LP, von denen 66 LP zu benoten sind, - ein Industriepraktikum bestehend aus einem Vorpraktikum und einem Industrieprojekt, letzteres im Umfang von 2 LP; Details zum Vorpraktikum regelt die Teilgrundordnung über die Durchführung des Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik (die komplette Teilgrundordnung ist verfügbar unter: - die Bachelorarbeit im Umfang von 2 LP. Das Studium wird mit dem letzten Teil der Bachelorprüfung abgeschlossen. 2
3 () Das Bachelorstudium umfasst folgende Teile: 6 Gliederung des Studiums. Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Pflichtmodule 2. Pflichtmodule. Grundlagenlabore und Wahlpflichtfächer Wahlpflichtmodule 4. Softskills Pflichtmodule 5. Industriepraktikum u. Industrieprojekt 6. Bachelorarbeit (2) Der Umfang der Teile nach Absatz sowie deren Prüfungsmodus regelt der Fachbereichsrat Maschinenbau und Verfahrenstechnik nach Vorschlag des gemeinsamen Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie und ist für den Studiengang aus Anhang I zu ersehen. () Art und Umfang der Tätigkeiten und Leistungen, die zur Anerkennung des Industriepraktikums erforderlich sind, regelt die Teilgrundordnung über die Durchführung eines Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik. (4) Im Verlauf der Bachelorstudiengangs ist es möglich, dass Veranstaltungen aus den Studienschwerpunkten des Masterstudiengangs Bio- und Chemieingenieurwissenschaften der TU Kaiserslautern besucht werden. Hierfür muss ein formloser Zulassungsantrag beim gemeinsamen Prüfungsausschuss gestellt werden. Im Bachelorstudiengang erbrachte Studienleistungen aus den Studienschwerpunkten des Masterstudiengangs Bio- und Chemieingenieurwissenschaften der TU Kaiserslautern, die nicht in den Bachelor eingebracht werden, können für das Erreichen des Masterabschlusses im Masterstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften an der TU Kaiserslautern angerechnet werden. Der Besuch von Veranstaltungen der Studienschwerpunkte des Masterstudiengangs Bio- und Chemieingenieurwissenschaften der TU Kaiserslautern ist erst ab dem 5. Fachsemester und nach erfolgreichem Abschluss der folgenden Module möglich: Höhere Mathematik I, II Allgemeine und Anorganische Chemie Organische Chemie I und II Thermodynamik I Elemente der Technischen Mechanik I Mechanische Verfahrenstechnik I Thermische Verfahrenstechnik I Grundlagen der Bioverfahrenstechnik (5) Zu Beginn des. und im 5. Studiensemester erfolgt ein verpflichtendes Gespräch des Studierenden mit einem betreuenden Hochschullehrer. In dem Gespräch werden die bisherigen Studienleistungen evaluiert und im Falle des Gespräches im 5. Semester Wahlvorschläge der zu belegenden Module festgelegt. 7 Aufbau der Prüfungen, Leistungsüberprüfung () Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen der Studienmodule, dem Industrieprojekt und der Bachelorarbeit. (2) Die Vergabe von LP für ein Studienmodul setzt die erfolgreiche Teilnahme voraus. Zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme gehört zu jedem Modul eine Leistungsüberprüfung. () Die Leistungsüberprüfungen richten sich nach der Art des Studienmoduls:
4 . Enthält das Modul eine oder mehrere Vorlesungen, besteht die Leistungsüberprüfung in der Regel aus einer Modulprüfung. In Ausnahmefällen, die vom Fachbereichsrat Maschinenbau und Verfahrenstechnik nach Vorschlag des gemeinsamen Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie zu genehmigen sind, kann eine Modulprüfung aus mehreren Teilen bestehen. Der Fachbereichsrat hat darauf zu achten, dass der Ausnahmefall nicht bei mehr als 25 % der Modulprüfungen zur Anwendung kommt. Jede Teilprüfung muss für sich bestanden sein. Gegenstand der Modulprüfungen sind die Stoffgebiete der den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen. Der Fachbereichsrat Maschinenbau und Verfahrenstechnik beschließt nach Vorschlag des gemeinsamen Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie, welche Studienleistungen (z.b. Übungen, Zwischenklausuren) als Prüfungsvorleistung zu erbringen sind. Die Prüferin oder der Prüfer teilt der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin mit, welche Studierenden die Vorleistungen erbracht haben. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung bleibt die Zulassung in Bezug auf die Prüfungsvorleistung zur Prüfung auch in nachfolgenden Semestern erhalten. 2. Im Falle von Seminaren, Projekten, Praktika (Laboren) und betreutem, eigenständigen Studium erstreckt sich die Leistungsüberprüfung auf veranstaltungsbegleitende Studienleistungen. Im Falle prüfungsrelevanter Studienleistungen wird eine Note vergeben. Im Falle nicht prüfungsrelevanter Studienleistungen entscheidet die Leistungsüberprüfung lediglich über die erfolgreiche Teilnahme ( 5 Abs. ABPO). Eine Modulnote wird in diesem Fall nicht vergeben. (4) Die Dauer einer Modulprüfung richtet sich nach dem im Studienplan festgelegten Umfang des Moduls. Schriftliche Prüfungen haben i. d. R. eine Dauer von 0-0 Minuten pro LP, mindestens jedoch eine Stunde und höchstens vier Stunden. Mündliche Prüfungen haben i. d. R. eine Dauer von 5-0 Minuten pro LP, mindestens jedoch 5 Minuten und höchstens 60 Minuten. (5) Die Prüfungen zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgen schriftlich oder mündlich. Die Zulassung zur Modulprüfung kann gewisse Studienleistungen voraussetzen. Form und Dauer der Modulprüfung, erforderliche Studienleistungen zur Zulassung zur Prüfung, sowie die zugelassenen Hilfsmittel müssen im Modulhandbuch bekannt gegeben werden. 8 Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Studienmodulen () Bezüglich der Häufigkeit des Angebots und der Wiederholung der Modulprüfungen gilt 5 Abs. 2 ABPO. 7 ABPO gilt bezüglich des Zeitraumes, in dem die Wiederholungsprüfung abgelegt werden muss. (2) Jede Modulprüfung mit Ausnahme der Bachelorarbeit muss bis zum 0. Fachsemester erstmalig angemeldet werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Prüfungen als erstmalig nicht bestanden, wenn die Meldefrist um zwei Semester versäumt ist. () Wurde der Erstversuch einer Modulprüfung zur letzten zulässigen Frist nach Absatz 2 unternommen, muss die Wiederholungsprüfung spätestens ein Semester, sonst spätestens zwei Semester nach dem Erstversuch abgelegt werden. (4) Werden die in Absatz 2 und genannten Fristen ohne triftigen Grund versäumt, gelten die versäumten Prüfungsleistungen und Wiederholungsprüfungen als nicht bestanden. (5) Jede nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Zwei Modul- oder Teilmodulprüfungen können ein drittes Mal wiederholt werden (Ergänzungsprüfung). Diese Ergänzungsprüfung ist grundsätzlich als mündliche Einzelprüfung abzuhalten und soll zwischen 5 und 45 Minuten dauern. Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird lediglich darüber entschieden, ob der Kandidat die Note 4,0 oder schlechter erhält. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist ausgeschlossen, wenn die Bewertung nicht ausreichend auf 9 Absatz 2 oder 5 ABPO beruht. Werden Ergänzungsprüfungen von mehr als zwei Modulprüfungen benötigt oder wird eine Ergänzungsprüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, ist die gesamte Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann für ein drittes Fach eine Ergänzungsprüfung gewährt werden. 4
5 (6) Im Bachelorstudiengang absolvierte aber nicht bestandene Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs Bio- und Chemieingenieurwissenschaften werden als Fehlversuch gewertet, die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen sind in 9 der jeweils geltenden Masterprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften geregelt. 9 Prüfungsverfahren () Die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten legt die Termine zur Anmeldung und Durchführung der Modulprüfungen in Abstimmung mit der zuständigen Prüferin oder dem zuständigen Prüfer fest und gibt sie rechtzeitig auf seinen Webseiten bekannt (siehe 5 ABPO). (2) Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann von einer Modulprüfung ohne Angaben von Gründen zurücktreten, wenn sie oder er seinen Rücktritt der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten persönlich oder schriftlich spätestens eine Woche vor dem Termin mitteilt, es sei denn, die Bestimmungen des 8 würden verletzt. Weitere Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstößen sind in 9 ABPO festgelegt. () Die Verfahren zur Leistungsüberprüfung von Studienmodulen außerhalb des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereiches Chemie regelt der zuständige Fachbereich in Abstimmung mit dem Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik nach Vorschlag des gemeinsamen Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik und des Fachbereichs Chemie. 0 Industrieprojekt () Ein Industrieprojekt ist eine Prüfungsleistung. Sie ist eine unter Anleitung selbständig ausgeführte Arbeit konstruktiver, theoretischer und/oder experimenteller Art und soll möglichst außerhalb der Hochschule durchgeführt werden. Sollte kein aufnehmender Betrieb zur Verfügung stehen, so kann die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag eine Durchführung des Industrieprojekts an der TU Kaiserslautern innerhalb eines von der Industrie geförderten Projektes gewähren. (2) Als Gesamtbelastung einer oder eines Studierenden ist ein Umfang von 60 Stunden vorzusehen. Das Industrieprojekt soll in einem Zeitraum von vier Monaten abgeleistet werden. () Das Industrieprojekt kann frühestens im 4. Fachsemester begonnen werden. (4) Das Industrieprojekt wird im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt. Bachelorarbeit () Die Bachelorarbeit wird von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, oder einer Privatdozentin, einem Privatdozenten des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik oder des Fachbereiches Chemie ausgegeben und betreut. Die Ausgabe erfolgt über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten und wird dort mit Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. (2) Der Zeitraum von der Ausgabe der Bachelorarbeit bis zur Abgabe der Ausarbeitung darf maximal sechs Monate betragen. Als reine Bearbeitungszeit ist ein Umfang von 60 Stunden vorgesehen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Abgabetermin einzureichen. () Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind, dass die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 LP erbracht sowie das gesamte Industriepraktikum (Vorpraktikum und Industrieprojekt) abgeleistet hat. Die Bestätigung über die Ableistung des Vorpraktikums ist durch Vorlage entsprechender Be- 5
6 scheinigungen vom Praktikantenamt des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik nachzuweisen. (4) Die Bachelorarbeit muss bis zum 2. Fachsemester erstmalig angemeldet werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden, wenn die Meldefrist um zwei Semester versäumt ist. (5) Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem Vortrag darzustellen. Die Bewertung dieses Vortrags geht zu 20 Prozent in die Bewertung der Bachelorarbeit ein. (6) Weitere Regelungen, insbesondere zur Rückgabe, Bewertung und Wiederholung enthält ABPO. 2 Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit Das Verfahren zur Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit sowie der Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist in 4 ABPO geregelt. Abschlusszeugnis () Nach Bestehen der Bachelorprüfung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Zeugnis sowie ein Diploma Supplement gemäß 2 ABPO ausgestellt. (2) Die im Zeugnis aufgeführte Gesamtnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den mit LP gewichteten Noten der benotet eingebrachten Studienmodule, dem Industrieprojekt und der Bachelorarbeit, wobei die Bachelorarbeit mit doppeltem Gewicht eingeht. Es können nur so viele Module in die Gesamtnote eingehen wie zum Erreichen von 20 LP erforderlich sind. 4 Bachelorurkunde Nach bestandener Bachelorprüfung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten gemäß 22 ABPO eine Bachelorurkunde ausgestellt. 5 Zusatzfächer Das Ablegen von nicht verpflichtenden Prüfungs- und Studienleistungen (Zusatzfächern) regelt 6 Abs. 4. Darüber hinaus gehende nicht verpflichtenden Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur mit Zustimmung des gemeinsamen Prüfungsausschusses erbracht werden. Die Ergebnisse dieser zusätzlichen Leistungsüberprüfungen werden auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten in das Zeugnis eingetragen. Sie werden jedoch nicht auf die Gesamtnote angerechnet. 6 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. Kaiserslautern, den 2. August 20 Technische Universität Kaiserslautern Der Dekan des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik Prof. Dr.-Ing. Bernd S a u e r Der Dekan des Fachbereichs Chemie Prof. Dr. Jens H a r t u n g 6
7 Anhang Umfang und Prüfungsmodus der Module Legende: MNG IWG SK Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Softskills Mod.-Nr. Modulnummer LP Leistungspunkt PM Prüfungsmodus schriftliche Prüfung 2 mündliche Prüfung,2 schriftliche oder mündliche Prüfung Leistungsnachweis (unbenoteter Schein) 4 benoteter Leistungsnachweis (benoteter Schein) Mod. Nr. Modul LP PM MNG Höhere Mathematik I 8 Höhere Mathematik II 8 Höhere Mathematik Differentialgleichungen und Numerik 8 Physik 7 Experimentalphysik I für Ingenieure/innen (4) Physikalisches Praktikum () 4 B9 Allgemeine & Anorganische Chemie Chemie für Ingenieure (6) Praktikum Allgemeine Chemie (4) 4 Anorganische Chemie I () Organische Chemie I 5 Biochemie I 5 Organische Chemie II 6 Praktikum Organische Chemie 8 4 Biologie 8 Mikrobiologie I (Teil aus GM4) (2) Biotechnologie (Teil aus GM2) () Zellbiologie I (Teil aus GM4) () 2 MAT-00-0C-M-0 B8 5 CHE V- CHE V- CHE L- B2 Summe: CHE V B IWG Thermodynamik I Thermodynamik II Wärmeübertragung Strömungsmechanik I Mess- und Regelungstechnik Thermodynamik der Mischungen Chemische Reaktionstechnik (Technische Chemie I) Mechanische Verfahrenstechnik I Thermische Verfahrenstechnik I Bioverfahrenstechnik Grundlagen der Bioverfahrenstechnik Bioreaktor- und Bioprozesstechnik I Aufarbeitung in der Biotechnologie I Werkstoffkunde II für Hörer anderer Fachrichtungen Elemente der TM I Apparatetechnik Prozess- und Anlagentechnik () () () 6 6,2 Grundlagenlabore u. Wahlpflichtfächer 2 Labor (Auswahl aus Liste) Labor 2 (Auswahl aus Liste) Wahlpflichtfächer (Auswahl aus Liste) 2 Summe: 74 0 Summe: 6,2 7
8 44. B25 B5 B06 B26 49 SK Betriebsorganisation für Ing. Anleitung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten Teamarbeit Fremdsprache Forschungsarbeiten Industrieprojekt Bachelorarbeit (BA) Summe: Summe: Liste der Grundlagenlabore 2 Liste der Wahlfächer Eine der Forschungsarbeiten sollte im Ausland absolviert werden. Mod. Nr. Grundlagenlabore LP 77 Labor Bioverfahrenstechnik 78 Labor Mechan. Verfahrenstechnik 79 Labor Therm. Verfahrenstechnik 80 Labor Reaktionstechnik Liste der Grundlagenlabore Die Grundlagenlabore werden mit den jeweiligen Vorlesungen in einer Modulprüfung abgeprüft. Mod. Nr. Modul LP PM CHE V- Lebensmittelchemie und -technol. I 2 CHE V-2 Lebensmittelchemie und -technol. II 2 CHE V- Toxikologie I 2 CHE V- Toxikologie II 2 26 Einführung in die Kunststofftechnik,2 27 Oberflächentechnologie,2 Strömungsmaschinen I 5,2 26 Umweltverfahrenstechnik I,2 26 Systemtheorie,2 RU Grundl. des stoff- und produktbez. Umweltrechts CHE V- Nucleinsäuren und Proteinbiosynthese 4 CHE V- Analytische Chemie 4 CHE V-5 Bioanorganische Chemie 4 2 CHE V- Physikalische Chemie II 4 CHE V- Physikalische Chemie III 4 CHE V- Organische Chemie III CHE V- Organische Chemie IV 4 CHE V- Grundl. der Koordinationschemie 4 CHE V-5 Anorganische Funktionsmaterialien 47 TVT CAE (TVT III),2 WIW-IWR-PAT-V-7 Patentrecht Als Wahlfächer können des Weiteren alle Fächer der Studienschwerpunkte des M.Sc., nicht belegte Grundlagenlabore und weitere Veranstaltungen der Fachbereiche Biologie, Chemie, Physik (Biophysik) und MV belegt werden. 8
9 Anhang 2 Sonderregelungen für die Teilnehmer des integrierten Studiengangs Bio- und Chemieingenieurwissenschaften Kooperation des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der TU Kaiserslautern mit dem Institut National des Sciences Appliquées (INSA) in Rouen Für den integrierten Studiengang gilt:. Studierende aus Kaiserslautern absolvieren die vier ersten Semester im Bachelor an der TU und werden zum deutsch-französischen integrierten Studiengang zu Beginn des vierten Semesters zugelassen, wenn sie zum Ende des dritten Fachsemesters eine Mindestanzahl von 75 ECTS-Punkte erreicht haben und über gute Sprachkenntnisse in den Unterrichtssprachen verfügen. Das Niveau B in der Fremdsprache wird vorausgesetzt und in einem Auswahlgespräch überprüft. Abweichungen müssen im Rahmen einer deutsch-französischen Kommissionssitzung geregelt werden 2. Fehlende Leistungen aus den vier ersten Semestern müssen spätestens nach dem Aufenthalt am INSA Rouen an der TU Kaiserslautern nachgeholt werden.. Nach dem vierten Semester studieren die deutschen gemeinsam mit den französischen Studierenden des integrierten Studiengangs Chimie et procédés die Semester 5 bis 7 am INSA in Rouen. 4. Abweichend zu 4 Abs. 2 ist die Unterrichtssprache der Veranstaltungen am INSA Rouen Französisch. 5. Abweichend von 6 Abs., Abs. 2 und Abs. gilt Anhang 2 I und 2 II. 6. Abweichend von 6 Abs. 5 ist für die Studierenden nur das Gespräch im. Semester mit einem Hochschullehrer verpflichtend. 7. Abweichend von 7 unterliegen die deutschen Studierenden während ihres Aufenthalts an der Partnerhochschule für die am INSA abgelegten Prüfungen den dort üblichen Verfahren und deren Bewertung. 8. Abweichend von 5 (2) und werden das Industrieprojekt und die Bachelorarbeit in Frankreich im letzten Studiensemester am INSA in Rouen (CFI-4.) und nach den dort üblichen Verfahren und deren Bewertung durchgeführt. 9. Abweichend zu 9 und erfolgen die Anmeldungen zu den Modulprüfungen sowie zur Bachelorarbeit gemäß den Bestimmungen des INSA ROUEN während der dortigen Studienzeit direkt am Département CFI des INSA. 0. Die am INSA vergebenen Noten werden bei Bedarf nach folgender Notenumrechnungstabelle durchgeführt: 9
10 Angaben zu den Modulen Anhang 2.I An der TU Kaiserslautern Anhang 2.II Am INSA in ROUEN Anhang 2.I An der TU Kaiserslautern Semester Fächer SWS ECTS Höhere Mathematik I Experimentalphysik I 4 4 Chemie für Ingenieure + 6 Praktikum Allgemeine Chemie 4 4 Mikrobiologie 2 Biologie der Zelle (Zellbiologie) 2 Elemente der Technischen Mechanik + 6 Gesamt Semester 2 Fächer SWS ECTS Höhere Mathematik II Physikal.-techn. Praktikum Anorganische Chemie I 2 Organische Chemie I + 5 Biotechnologie Werkstoffkunde II (für Hörer anderer Fachbereiche) 2+ Apparatetechnik 2+ Gesamt 28 0
11 Semester Fächer SWS ECTS Differentialgleichungen 2+ 4 Organische Chemie II 4+ 6 Biochemie I 2+ 5 Thermodynamik I Strömungsmechanik I + 5 Thermische Verfahrenstechnik I + 6 Grundlagen der Bioverfahrenstechnik 2+ Softskills Betriebsorganisation für Ingenieure 2 2 Gesamt 6 Semester 4 Fächer SWS ECTS Numerische Mathematik 2+ 4 Praktikum Organische Chemie Thermodynamik II 2+ 5 Chemische Reaktionstechnik (Technische Chemie I) 2+ Bioreaktor- und Bioprozesstechnik I 2 Aufarbeitung in der Biotechnologie I + Mechanische Verfahrenstechnik I + 6 Gesamt 2
12 Anhang 2.II Am INSA in ROUEN Semester 5 Fächer Stunden ECTS Organische Chemie (optional) Kernchemie 2 2 Koordinationschemie 0 2 Elektrochemische Methoden zur Analyse 2 2 Labor Spektroskopie und Chromatographie 20,5 Labor Anorganische Chemie 20,5 Grundlagen des Gesundheitschutzes und der Arbeitssicherheit 9 0,5 Synthese der Polymere 2 2 Atomare und molekulare Spektroskopie 2 2 Chemische Reaktionstechnik 0 2 Messtechnik und Signalverarbeitung 2,5 Einführung in die Wärmeübertragung 0 2 Labor Numerische Methoden in der Verfahrenstechnik 2,5 Softskills Betriebswirtschaftslehre 42 Englisch 2,5 Fremdsprache (Spanisch, etc.) 2,5 Sport 2,5 Gesamt 0 Semester 6 Fächer Stunden ECTS Chemie der Lanthanide 8,5 Kristallographie 2,5 Kreisprozesse in der Kernchemie 2,5 NMR-Spektroskopie und Massenspektrometrie 2,5 Chromatographie 2,5 Thermochemie, Thermobiochemie 0,5 + 0,5 2 Synthese der Polymere 2 2,5 Labor Analyse 5 2,5 Labor Polymere 25 2 Labor Organische Chemie (optional) 0 2 Labor Messtechnik und Signalverarbeitung 9 0,5 Stoffübertragung (Grundlagen) 27 2 Einführung in die Werkstoffkunde 2,5 Strömungslehre 27 2 Softskills Einführung in das Projektmanagement 2,5 2
13 Vorträge von Experten aus der Industrie 7,5 0,5 Englisch 2,5 Fremdsprache (Spanisch, etc.) 2,5 Sport 2,5 Gesamt 0 Semester 7 Fächer Stunden ECTS Analyse und Charakterisierung der Polymere 2,5 Organische Chemie 2 (optional) 27 2 Fraktionierung der Mischungen 0 2 Labor Organische Chemie 2 (optional) 0 2 Ein Wahlpflichtfach aus folgenden Kursen: - Chemische Reaktionstechnik (fortgeschritten) - NMR-Spektroskopie und Massenspektroskopie (fortgeschritten) - Energie und Kreisprozesse in der Kernenergie 2,5 Automatisierungstechnik 27 2 Strömungsmechanik,5 2 Thermodynamik der Industrie 2,5 Labor Regelungstechnik 24,5 Werkstoffkunde 2,5 Labor Werkstoffkunde 7,5,5 Vorträge 4 0,5 Softskills Betriebswirtschaftslehre 2,5 Englisch 2,5 Fremdsprache (Französisch) 2,5 Sport 2,5 Wahlpflichtfach aus dem Bereich Softskills 2,5 Vorträge von Experten 5 0,5 Industriepraktikum Technisches Praktikum 9 Wochen,5 Gesamt Die Kurse Organische Chemie, Organische Chemie 2, Labor Organische Chemie und Labor Organische Chemie 2 sind für Studierende der TU Kaiserslautern optional zu belegen, da die Inhalte den Modulen Organische Chemie I, Organische Chemie II und dem Praktikum Organische Chemie an der TU Kaiserslautern entsprechen, die in den Semestern 2 4 absolviert werden. Den Studierenden beider Hochschulen wird empfohlen, im 7. Semester den Kurs «thermodynamique des fluides» des 9. Semesters des INSA Rouen zu besuchen. Studierenden der TU Kaiserslautern wird empfohlen, das Modul Prozess- und Anlagentechnik im 8. Semester im Rahmen des Wahlfachbereiches des MSc. BCI zu belegen.
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