Dr. Silvia Menke Prof. Dr. Albrecht F. Michler Dipl.-Kffr. Svenja Wrede

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1 Dr. Silvia Menke Prof. Dr. Albrecht F. Michler Dipl.-Kffr. Svenja Wrede Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Masterstudiengänge WiSe 2014 / aktualisiert am info - 1

2 Studiendekanat und Prüfungsausschuss Studiendekanat Studiendekan Prof. Dr. Albrecht F. Michler stellv. Studiendekanin (Geschäftsführung) Dr. Silvia Menke iqu elearning Dipl.-Kffr. Anne Rubens-Laarmann iqu Hochschuldidaktik und Qualitätsmanagement Dipl.-Kffr. Svenja Wrede Studentische Hilfskräfte Prüfungsausschuss Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Albrecht F. Michler Stellv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Raimund Schirmeister Geschäftsführung des Prüfungsausschusses Dr. Silvia Menke MitarbeiterInnen Markus Penatzer, M. Sc. Petra Schönfeld Studentische Hilfskraft Luisa Bohnsack, stud. iur. info - 2

3 Organisation: Prüfungsamt und Prüfungsausschuss Studierenden- und Prüfungsverwaltung [Akademisches Prüfungsamt] (Geb Verwaltung) Frau Monika Teich Tel.: Prüfungsausschuss besteht aus 2 studentischen Vertretern 1 Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter 4 Hochschullehrern Prüfungsausschuss Büro (Geb Oeconomicum Ebene 00 Räume 10 und 11) Leitung: Frau Dr. Silvia Menke Tel.: Mail:wiwi.pruef@uni-duesseldorf.de info - 3

4 Prüfungsausschuss der Fakultät Aufgaben Bestellung der Prüfer für mündliche und schriftliche Prüfungen; Festlegung der Prüfungstermine; Genehmigung von eingereichten ärztlichen Attesten; Behandlung von Widersprüchen gegen die Bewertung von Klausuren sowie Projekt- und Bachelorarbeiten; Behandlung von Täuschungsversuchen; Anrechnung von Prüfungsleistungen. info - 4

5 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Aufgaben nimmt Anträge an - Widersprüche; - Anerkennung von Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen; - Einstufungen in höhere Fachsemester; - Ausnahmegenehmigungen; - Verlängerung von Bearbeitungszeiten (Bachelor- und Masterarbeiten); Entgegennahme von Krankmeldungen und ärztlichen Attesten!!! sofern Probleme beim Ausstellen von Attesten auftreten, wenden Sie sich vorrangig und unmittelbar an das Büro des Prüfungsausschusses!!! Organisation der Prüfungen Bereitstellung von Vordrucken info - 5

6 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Kontaktaufnahme 1/2 die gesamte Korrespondenz des Prüfungsausschusses läuft zunächst über das Büro, in Abhängigkeit von der Problemstellung erfolgt eine interne Aufteilung Mail: Verwenden Sie keine Mail-Adressen der PA-Mitarbeiter!!! Tel.: Post: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstrasse 1, Geb Oeconomicum D Düsseldorf Sprechstunde: Mo Di 11:00 12:00 Uhr, Do 14:00 15:00 Uhr n.v. Ebene 00 Raum 11 Sprechstunde: Di 13:30 15:00 Uhr (Michler) n.v. Ebene 01 Raum 01 info - 6

7 Prüfungsausschuss der Fakultät Büro Kontaktaufnahme 2/2 geben Sie bei der Korrespondenz immer folgendes an: Name, Vorname; Matrikelnummer; Ihre HHU-Mail-Adresse; (es wird erwartet, dass die HHU-Mailadresse regelmäßig auf Eingänge überprüft wird); Studiengang (BWL, VWL, WiC; Bachelor oder Master); eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht automatisch. info - 7

8 Studierenden- und Prüfungsverwaltung Akademisches Prüfungsamt Aufgaben Anmeldung zu den Prüfungen; Annahme von Rücktritten; Entgegennahme von Krankmeldungen; Eingabe der Noten in das zentrale Prüfungsverwaltungssystem; Ausstellung von Zeugnissen und Leistungsübersichten; [Studierende können jederzeit Online eigene Leistungsübersichten einsehen]!!! Weder das Prüfungsamt noch der Prüfungsausschuss oder die Lehrstühle geben mündliche Auskunft über Klausurergebnisse.!!! Anmeldung zu Bachelor- und Masterarbeiten; Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten. info - 8

9 Relevante Prüfungsordnungen und gesetzliche Regelungen für Studienanfänger im WiSe 2014/2015 PO 2013, erste Änderungsordnung zur PO 2013, Hochschulzukunftsgesetz Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL vom bzw. Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL vom Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL vom xx bzw. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL vom xx Hochschulzukunftsgesetz des Landes NRW vom gültig ab Prüfungsordnungen 2014 Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit wird abweichend von den POs 2014 neu geregelt Regelungen des Hochschulzukunftsgesetzes, die noch nicht in den POs verankert sind und für die es keine Übergangsbestimmungen gibt, werden bei der Anwendung der POs berücksichtigt. info - 9

10 Prüfungsordnungen Gültigkeit von Prüfungsordnungen und Möglichkeiten des Wechsels es gilt grundsätzlich die Prüfungsordnung, die bei Aufnahme des Studiums gültig ist; im konkreten Fall die PO 2014 ein Wechsel der Prüfungsordnung ist möglich, wenn dies in Änderungsbestimmungen explizit vorgesehen ist; ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt i.d.r. auf Antrag des Studierenden; eine nach dem erfolgten Wechsel gewünschte Rückkehr zu einer alten Prüfungsordnung ist nicht möglich; Bestimmungen, die erstmalig in neuen Prüfungsordnungen gültig sind, werden sofern sie die Studierenden nicht benachteiligen häufig auf alle Studierende angewandt (z.b. Belegung von neuen Wahlpflichtmodulen); dies wird üblicherweise durch den Prüfungsausschuss kommuniziert; im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfungsausschuss auf. info - 10

11 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Anmeldung Anmeldefristen und andere Fristen werden per Aushang sowie auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes bekannt gegeben; In Absprache mit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU Düsseldorf erfolgt die Anmeldung zu den Klausuren ab dem WiSe 2014/2015 für alle Studierenden der BWL- und VWL-Studiengänge ausschließlich mithilfe eines Online-Verfahrens über das Studierendenportal. Zu diesem Zweck wurden die in den Informationsveranstaltungen vom 10. Oktober 2014 angekündigten Anmeldefristen nochmals angepasst und erweitert: Anmeldetermine aktuell für die nächsten beiden Prüfungstermine: WiSe 2014/ [12:00] [24:00] Online-Anmeldung SoSe die festgelegten Fristen für die Meldung zu den Prüfungen sind Ausschlussfristen!!!. info - 11

12 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Anmeldung Einzelheiten zum Online-Anmeldeverfahren finden Sie in einem kurzen Informationsvideo in der Mediathek der HHU Düsseldorf ( Die Klausuranmeldung für Studierende anderer Studiengänge erfolgt wie bisher, d.h. entweder in den einzelnen Fakultäten oder bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Geb Ebene 04 bei Frau Teich). Beachten Sie hierbei die jeweils gültigen Vorgaben Ihres Studiengangs. Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen im BWL- bzw. VWL-Masterstudiengang erfolgt weiterhin in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Geb Ebene 04 bei Frau Teich). Für diese Anmeldungen gilt ebenfalls der oben aufgeführte neue Anmeldezeitraum. Beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Überprüfen Sie Online via LSF, ob Sie zu allen gewünschten Klausuren angemeldet sind. Im Fall von Diskrepanzen melden Sie sich unverzüglich bei Frau Teich im Prüfungsamt, damit gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden können. info - 12

13 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Rücktrittsmöglichkeiten bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ist ein Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich; der Rücktritt erfolgt ab dem Wintersemester 2014/2015 ebenfalls Online über das Studierendenportal; bei einem fristgerechten Rücktritt gilt die Prüfung als nicht unternommen; nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur noch in zwingenden Fällen (i.d.r. Krankheit) möglich; ein krankheitsbedingter Rücktritt ist dem Prüfungsamt oder dem Büro des Prüfungsausschusses anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen; bei administrativen Problemen ist unverzüglich Kontakt vorrangig mit dem Büro des Prüfungsausschusses bzw. dem Prüfungsamt (Frau Teich) aufzunehmen; über die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss. info - 13

14 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Rücktrittsmöglichkeiten Nachweis der Prüfungsunfähigkeit Regelungen in den POs ( 14(2) Satz 2 außer Kraft gesetzt) Bei Krankheit muss sofern der Prüfungsausschuss nicht umständehalber darauf verzichtet ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Regelung des Hochschulzukunftsgesetzes (ist ab dem gültig) Gemäß 63 (7) Hochschulgesetz reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus. Nur wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die eine Prüfungsunfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen (nach Wahl der oder des Studierenden zwischen mehreren Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzten). Neue organisatorische Regelungen (z.b. zeitliche Abläufe, Verwendung von Vordrucken etc.) für die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit werden zurzeit mit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung abgestimmt und rechtzeitig vor den Prüfungen im Februar 2015 gegenüber allen Studierenden kommuniziert. info - 14

15 Klausuren Verwendung von Hilfsmitteln in den Klausuren nur die von den Prüfern explizit genannten Hilfsmittel dürfen während der Klausuren verwendet werden; eine Liste mit den zulässigen Hilfsmitteln wird vom Prüfungsausschuss in den Aushängen [Glaskästen des Prüfungsausschusses im Oeconomicum] bekannt gegeben; Gesetzestexte und Bücher dürfen sofern dies nicht explizit durch den Prüfungsausschuss anders geregelt und ausgewiesen ist keine individuellen Eintragungen oder Markierungen aufweisen; der Studierende sollte vor Beginn den Zustand der Unterlagen vollständig überprüfen; dies gilt insbesondere für ausgeliehene Gesetzestexte und Bücher; in den Klausuren darf nur das vom Prüfungsausschuss bereitgestellte Papier verwendet werden: selbst mit gebrachtes Papier ist nicht zulässig und kann als Täuschungsversuch gewertet werden; der Studierende erhält jederzeit zusätzliches Papier, wenn die Anfangsausstattung nicht ausreichend ist. info - 15

16 Klausuren Nachteilsausgleich bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufgrund von Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen kann bei Prüfungsleistungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z.b. verlängerte Bearbeitungszeit in Klausuren); eine entsprechende Empfehlung über den Umfang des Nachteilsausgleichs erfolgt durch den entsprechenden Beauftragten der HHU Düsseldorf; setzen Sie sich direkt mit ihm in Verbindung Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Prof. Dr. med. Matthias Franz auf den ausgestellten Zeugnissen finden sich keinerlei Hinweise auf die gewährten Nachteilsausgleiche aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung!!! Teilen Sie uns rechtzeitig vor jeder Prüfung mit, dass Sie einen Nachteilsausgleich wünschen, damit wir Ihre Prüfung entsprechend organisieren können. Sofern eine dauerhafte Beeinträchtigung testiert wurde, bedarf es im Wiederholungsfall keiner erneuten Stellungnahme des Beauftragten. Seine Empfehlung zum Nachteilsausgleich gilt dann für alle weiteren Prüfungstermine. info - 16

17 Klausurrhythmus Unterschiede zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen Modulabschlussprüfungen zu Wahlpflichtmodulen werden zum Ende des Moduls, das sich über ein oder zwei Semester erstreckt angeboten. Die erste Wiederholungsprüfung soll im Regelfall spätestens zu Beginn des auf die erste Prüfung folgenden Semesters stattfinden. Modulabschlussprüfungen zu Pflichtmodulen werden jedes Semester im Anschluss an die Vorlesungszeit angeboten. Die Bewertung von Modulabschlussprüfungen soll den Studierenden durch die Studierendenund Prüfungsverwaltung im Fall von Wahlpflichtmodulen jeweils nach spätestens sechs Wochen und im Fall von Pflichtmodulen in der Regel spätestens nach acht Wochen bekannt gegeben werden. info - 17

18 Klausurrhythmus Neugestaltung des Klausurrhythmus in allen Studiengängen Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen dürfen vorbehaltlich der Regelung gemäß 19 Absatz 2 Satz 2 zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen des Studiengangs werden jedes Semester einmalig im Anschluss an die Vorlesungszeit angeboten. Die Prüfungstermine für die Wiederholungsprüfungen sind mit den Terminen für die Erstversuche im entsprechenden Modul identisch. Für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen ist immer eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Pflichtmodule - Anmeldeverfahren zu jeder Wiederholungsprüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich info - 18

19 Klausurrhythmus Neugestaltung des Klausurrhythmus in allen Studiengängen Im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt die Anmeldung zum Wiederholungstermin zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters automatisch, soweit die gemäß dieser Prüfungsordnung mögliche Anzahl der Prüfungsversuche nicht überschritten ist. Eine Möglichkeit zur zweiten Wiederholungsprüfung in einem Wahlpflichtmodul soll innerhalb von einem Jahr angeboten werden; in diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Prüfungsart bleibt bei der Wiederholungsprüfung unverändert. Abschlussprüfungen in Wahlpflichtmodulen, die durch sonstige Prüfungsleistungen gem. 6 Absatz 2 Satz 1 abgelegt werden, können erst wiederholt werden, wenn das Modul erneut angeboten wird. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Regelungen gem. Absatz 2 Satz 2 und 3 finden in diesem Fall keine Anwendung. Wahlpflichtmodule - Anmeldeverfahren die Anmeldung zur ersten Wiederholungsprüfung (zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters) erfolgt automatisch; eine Anmeldung zu weiteren Wiederholungsprüfungen muss durch den Studierenden erfolgen. info - 19

20 Projektarbeiten Erwerb von Projektarbeiten der Erwerb von Projektarbeiten wird durch die einzelnen Lehrstühle organisiert; sie geben auch Auskunft über die Art und den Umfang der Projektarbeit; Projektarbeiten können im Prinzip beliebig oft wiederholt werden (allerdings gibt es Einschränkungen z. B. Wiederholungsmöglichkeit am gleichen Lehrstuhl etc.); für die Projektarbeit und den Forschungskurs im VWL-Master erhalten die Studierenden einen Vordruck im Büro des Prüfungsausschusses (Download-Möglichkeit wird in den kommenden Wochen eingerichtet); der vollständige Leistungsnachweis muss bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung eingereicht werden; im BWL-Master werden Leistungsnachweise durch die Themenstellerin oder den Themensteller ausgestellt, die bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung eingereicht werden; der erste eingereichte Leistungsnachweis wird als verbindliche Projektarbeit (MQ05) gewertet Projektarbeiten sind inhaltlich an ein Wahlpflichtmodul gekoppelt; das Bestehen der Projektarbeit ist unabhängig von der Modulabschlussprüfung des jeweiligen Wahlpflichtmoduls. info - 20

21 Schwerpunktbildungen Möglichkeit der Schwerpunktbildung in allen Studiengängen Absolviert eine Kandidatin / ein Kandidat i.d.r. erfolgreich zwei Wahlpflichtmodule (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem im Anhang aufgeführten Schwerpunktbereich und bearbeitet erfolgreich die Masterarbeit aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich, so kann auf schriftlichen Antrag der Kandidatin / des Kandidaten beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine separate Schwerpunktbildung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Sofern durch die Auswahl der Wahlpflichtmodule mehrere Schwerpunktbildungen möglich sind, muss sich die Kandidatin / der Kandidat bei der Antragstellung auf den Ausweis eines Schwerpunkts festlegen. Schwerpunktausweis Masterstudiengänge: i.d.r. 2 Wahlpflichtmodule + Masterarbeit Ausweis auf Antragstellung künftig wird bei der Vergabe auf der Rückseite des Themenblatts ein entsprechender Vordruck für den Antrag bereitgestellt; die Kandidatin/ der Kandidat kann den Schwerpunkt eintragen; Themenstellerin oder Themensteller muss bestätigen, dass das Thema zum entsprechenden Schwerpunkt gehört info - 21

22 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 1/2 Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Accounting and Taxation MW02 Unternehmensprüfung und Controlling MW04 Finanzierung und Investition MW06 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Finance MW03 Theorie der Finanzdienstleistungen MW04 Finanzierung und Investition MW08 Internationale Finanzmärkte MW14 Monetäre Ökonomik MW27 Entrepreneurial Finance MW31 Advanced Economic Theory Unternehmensführung MW01 Verhalten und Personalführung in Organisationen MW02 Unternehmensprüfung und Controlling MW05 Marketing MW16 Personalmanagement MW17 Entrepreneurial Management info - 22

23 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 2/2 Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Human Resources Management MW01 Verhalten und Personalführung in Organisationen MW11 Wirtschaftspsychologie MW16 Personalmanagement Entrepreneurship MW17 Entrepreneurial Management MW27 Entrepreneurial Finance info - 23

24 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Volkswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Finanzmärkte MW08 Internationale Finanzmärkte MW14 Monetäre Ökonomik Wettbewerb und Regulierung MW10 Strategic Competition Analysis MW15 Empirische Wettbewerbsanalyse MW20 Netzwerkökonomik MW29 Advanced Topics in Competition Policy MW30 Advanced Topics in Competition Economics Schwerpunkte Masterstudiengänge sonstige Schwerpunkte (nur VWL-Master) Schwerpunkt Econometrics Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW23 Advanced Econometrics MW32 Advanced Empirical Econometrics info - 24

25 Fristen für Leistungsnachweise Erforderliche Mindestanzahl von ECTS-Punkten bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mindestens 20 v.h. der gemäß Studienverlaufsplan möglichen ECTS-Punkte erreicht sein (die Bestimmung der Punkte erfolgt ohne Nachkommastelle), ansonsten gilt die Masterprüfung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität als endgültig nicht bestanden; bei Nichterreichen der erforderlichen Leistungspunkte bis zum Ende des 2. Fachsemesters ist eine Wiederholungsprüfung zu Beginn des 3. Fachsemesters ausgeschlossen; in der Praxis wird der entsprechende Bescheid des Prüfungsamts zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen noch nicht vorliegen bzw. die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid ist noch nicht abgelaufen; vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit unter Vorbehalt an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen; inwieweit das Studium an einer anderen Hochschule weitergeführt werden kann, hängt von der jeweils gültigen Prüfungsordnung der aufnehmenden Hochschule ab und wird erfahrungsgemäß unterschiedlich gehandhabt. info - 25

26 Masterarbeit Anmeldung zur Masterarbeit die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über das Prüfungsamt (Frau Teich) mithilfe eines Anmeldebogens; das Prüfungsamt händigt dem Studierenden einen Laufzettel aus, in dem ein eigener Themenvorschlag formuliert werden kann; i.d.r. erfolgt die Themenfestlegung gemeinsam mit der Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer; der Themenvorschlag wird von der Hochschullehrerin oder vom Hochschullehrer an den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Kenntnisnahme und Prüfung weitergeleitet; der Prüfungsausschussvorsitzende bestimmt den Zweitgutachter; das Prüfungsamt informiert den Studierenden darüber, dass das Thema der Masterarbeit zur Abholung bereitliegt (sofern das Thema nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung beim Prüfungsamt abgeholt wird, verfällt das Thema). info - 26

27 Masterarbeit Anmeldung zur Masterarbeit Festlegung der Schwerpunktbildungen mit der Anmeldung zur Masterarbeit soll auch die Festlegung der Schwerpunktbildungen erfolgen; zu diesem Zweck beinhaltet der Anmeldebogen eine zweite Seite, auf der die Schwerpunktbildung beantragt werden kann; der Themensteller der Masterarbeit bestätigt auf dieser Seite, dass die geplante Masterarbeit zur beantragten Schwerpunktbildung gehört. info - 27

28 Masterarbeit Masterarbeit: Bearbeitungszeiten und Rückgabemöglichkeiten die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise 4 Monate; sofern es sich um eine empirische Arbeit handelt, kann die Bearbeitungszeit von vornherein auf 5 Monate festgelegt werden; die Bearbeitungszeit kann aufgrund eines begründeten Antrags um maximal 2 Wochen verlängert werden; über die Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer der Arbeit; das Thema der Masterarbeit kann innerhalb von 2 Wochen nach Themenausgabe ohne Begründung zurückgegeben werden; die Möglichkeit der Rückgabe besteht nur ein einziges Mal; eine Rückgabe des Themas ist bei längerer Krankheit während der Bearbeitungszeit auf Antrag des Studierenden möglich; über die Rückgabe entscheidet der Prüfungsausschuss. info - 28

29 Masterarbeit Masterarbeit: allgemeine Bemerkungen nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Lehrstuhl auf, bei dem Sie die Masterarbeit schreiben möchten und erkundigen Sie sich nach den Modalitäten; beachten Sie genau die Abgabefrist der Masterarbeit; stellen Sie sicher, dass diese Frist eingehalten wird; droht eine Verspätung, weil Sie z.b. zum Ende der Bearbeitungszeit krank werden, nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder mit dem Büro des Prüfungsausschusses (Frau Dr. Menke) auf; stellen Sie sicher, dass die potenzielle Ursache für die Verspätung ausreichend dokumentiert werden kann (z. B. zeitnahe Einreichung eines ärztliches Attests). info - 29

30 Belegungsverfahren in HIS/LSF für Seminare info - 30

31 Belegung von Seminaren in HIS/LSF Belegen mit Gruppenprioritäten Allgemeine Bemerkungen 1/2 Sie können sich in der Anmeldephase für mehrere Gruppen eines Kurses bewerben und dabei Ihre Prioritäten für die jeweiligen Gruppen angeben. In einem anschliessend durchgeführten Verteilungsverfahren werden die Plätze so vergeben, dass möglichst viele Studierende möglichst hohe Prioritäten bekommen. Die Prioritäten werden wie Schulnoten vergeben: eins ist die höchste Priorität. Je höher die Zahl wird, desto geringer wird die Priorität. Vergeben Sie also die Priorität 1 an die Gruppe, die Sie am liebsten besuchen würden, Priorität 2 an die zweitliebste Gruppe usw. Je mehr verschiedene Gruppen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance, einen Platz zu erhalten. Sie werden nur für Gruppen zugelassen, für die sie sich auch beworben haben, jedoch für maximal eine pro Veranstaltung. Quelle: Zentrum für Informations- und Medientechnologie ZIM (2012). info - 31

32 Belegung von Seminaren in HIS/LSF Belegen mit Gruppenprioritäten Allgemeine Bemerkungen 2/2 Sollten Sie sich also nur für die Gruppe bewerben, die Ihnen zeitlich am liebsten ist, gehen Sie das Risiko ein, gar keinen Platz zu bekommen. Sie werden nicht in von Ihnen nicht ausgewählte Gruppen gelost! Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Chancen, eine Gruppe zu erhalten dann schmälern, wenn Sie nur eine Gruppe (oder wenige Gruppen) auswählen. Sie können die Veranstaltung vom Anfangsdatum bis zum Enddatum der Frist belegen. Der Zeitpunkt Ihrer Belegung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Weitere Details zum Belegungsverfahren finden Sie sich im Lernraum. Quelle: Zentrum für Informations- und Medientechnologie ZIM (2012). info - 32

33 Zusätzliche Informationsquellen Lernraum für Erstsemester info - 33

34 Lernraum Nützliche Informationen Adresse des Studierendenportals: portale.uni-duesseldorf.de Eingabe von Benutzernamen und Kennwort (haben Sie bereits mit Ihrem Semesterticket erhalten) Login auf portale.uniduesseldorf.de Studierendenportal Lernraum für Studierende Viele nützliche Informationen rund um den Studienstart an der HHU Von A wie Anmeldung zu Klausuren bis Z wie Zulassung Zusätzlich können Sie auch das Angebot der Fachstudienberatung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Anspruch nehmen (wiwi.studienberatung@hhu.de) info - 34

35 Informationendes desprüfungsausschusses Prüfungsausschusses Masterstudiengänge Bachelor-Studiengang BWL Informationen BWL und VWL Lernraum info - 35

36 Lernraum info - 36

37 Lernraum info - 37

38 Lernraum info - 38

39 Zusätzliche Informationsquellen Studierendenportal und E-Learning-Plattform ILIAS info - 39

40 Internet-Auftritt der HHU Düsseldorf info - 40

41 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Zugriff auf das Studierendenportal info - 41

42 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Einstiegsseite Zugriff auf das Studierendenportal info - 42

43 Das Studierendenportal der HHU Düsseldorf Downloadmöglichkeiten Zugriff auf die Veranstaltungen im Studierendenportal SSO konfigurieren! info - 43

44 E-Learning-Plattform ILIAS info - 44

45 Möglichkeiten zum Erwerb von Software über die HHU Düsseldorf Softwareportal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Anmeldung unter ermöglicht teilweise den Erwerb von Software zu reduzierten Preisen aufgrund bestehender Campus- und Landeslizenzen. Beispielsweise kostenloser Zugriff auf Microsoft Software für Studierende durch Erwerb einer Berechtigung für DreamSpark (früher MSDNAA). info - 45

46 Möglichkeiten zum Erwerb von Software über die HHU Düsseldorf Softwareportal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf info - 46

47 Notwendigkeit zum Aufbau eines Virtual Private Networks (VPN) info - 47

48 Angebot der Universitätsbibliothek im Bereich elektronischer Bücher und Zeitschriften Zugriff über die Internetseite der Universitäts- und Landesbibliothek Einstiegsmöglichkeit für E-Books und E-Journals direkte Einstiegsmöglichkeit für E-Journals info - 48

49 Angebot der Universitätsbibliothek im Bereich elektronischer Bücher und Zeitschriften Zugriff über die Internetseite der Universitäts- und Landesbibliothek Zugriffe auf die Seiten der Universitäts- und Landesbibliothek, beispielsweise auf die Semesterapparate, sind auch über das Studierendenportal möglich. Zugriff auf Semesterapparate info - 49

50 Aufbau eines VPN-Kanals ist erforderlich, um bestimmte Dienstleistungen der HHU Düsseldorf abzurufen Notwendigkeit eines Virtual Private Networks (VPN) 1. Ein Zugang zu externen Informationsanbietern von Datenbanken, digitalen Zeitschriften etc. mit einer Universitäts-Identität in den Fällen, in denen die Universitäts- und Landesbibliothek entsprechende Verträge mit den jeweiligen Anbietern bezogen auf einen Zugang mit einer Adresse aus dem Uni-Adressraum geschlossen hat. 2. Ein gesicherter Zugang zu internen Ressourcen innerhalb des Universitäts-Intranet (z.b. Redaktions-Systeme, Dateifreigaben, Lizenz-Server, Administrations-Schnittstellen), die ansonsten aus dem Internet nicht zugänglich sind. Quelle: info - 50

51 Aufbau eines VPN-Kanals ist erforderlich, um bestimmte Dienstleistungen der HHU Düsseldorf abzurufen Funktionsweise eines Virtual Private Networks (VPN) eigener Desktop oder Laptop VPN-Kanal z.b. eigener DSL-Provider Internet hier: HHU-Netz bestimmte Dienstleistungen der Verwaltung, der zentralen Einrichtungen und der Fakultäten können nur innerhalb des HHU-Netzes in Anspruch genommen werden 1. Verbindung zum Internet über beliebigen Provider (z.b. DSL-Provider) wird aufgebaut 2. Verbindung zwischen VPN-Client (eigener Rechner) und VPN-Server (HHU) wird hergestellt 3. Authentisierungsüberprüfung beim VPN-Server 4. Sichere Datenverbindung (IPsec-Tunnel) wird etabliert 5. Eine gesicherte Verbindung zu einem beliebigen Rechner im HHU-Netz ist möglich Quelle: sowie eigene Ergänzungen. info - 51

52 Sicherheit im Virtual Private Network (VPN) Firewall des HHU-Netzes schützt auch den privaten Rechner eigener Desktop oder Laptop VPN-Kanal Internet hier: HHU-Netz Aufbau des VPN-Kanals kann durch die Einstellungen der privaten Firewall verhindert werden. Lösungsalternativen: 1. Die Regeln der eigenen Firewall müssen entsprechend angepasst werden. 2. Vor dem Aufbau des VPN-Kanals wird die eigene Firewall abgeschaltet. Die HHU-Firewall bzw. die Firewall der VPN- Client-Software bietet in aller Regel einen hinreichenden Schutz. Quelle: sowie eigene Ergänzungen. info - 52

53 Einrichtung eines Virtual Private Network (VPN) wird vom ZIM unterstützt ZIM stellt Software OpenVPN für den Aufbau eines VPN zur Verfügung Installationshinweise für VPN info - 53

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