Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302"

Transkript

1 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. BERUFSBILDUNG l DER GW 301 KUNDEN- SERVICE Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Mit über 600 Angeboten Herbst 2014 Frühjahr 2015

2 Bildungsbausteine 2 Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschaftlicher Verein Josef-Wirmer-Straße Bonn Telefon Telefax info@dvgw.de Fotos DVGW (Fotograf: Roland Horn, Berlin) Das Titelfoto wurde für den Fotografen gestellt und dient ausschließlich illustrativen Zwecken. Es bildet nicht in jedem Fall eine realistische Arbeitssituation unter Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften ab. Gestaltung mehrwert intermediale kommunikation GmbH Stand August Änderungen von Inhalten, Terminen und Preisen sind vorbehalten.

3 Vorwort Das GW 301 Serviceangebot des DVGW Die Versorgungsnetze binden einen wesentlichen Teil des Anlagekapitals eines Unternehmens. Über viele Jahrzehnte wurden Materialien und Verfahren eingeführt und weiterentwickelt, um dauerhaft leistungsfähige Rohrleitungsnetze zu errichten und zu betreiben. Die Qualifizierung der ausführenden Mitarbeiter gewinnt vor diesem Hintergrund einen immer höheren Stellenwert. Deshalb genießt die Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 zur Qualifizierung von Rohrleitungsbauunternehmen seit Jahrzehnten eine hohe Akzeptanz bei den Versorgungsunternehmen, Netzbetreibern und Rohrleitungsbauunternehmen selbst. 3 In der aktuellen Fassung von DVGW-GW 301 werden die formalen, personellen und sachlichen Anforderungen sowie die Vorgaben zur Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von Rohrleitungsbauunternehmen definiert. Ziel ist, das erreichte Niveau der Zertifizierung abzusichern und deren Grundlagen transparent darzulegen. Für den Neuantrag oder eine Verlängerung einer Zertifizierung nach DVGW-GW 301 (oder -GW 302) ist der Nachweis von qualifiziertem Personal notwendig. Gemeinsam mit leistungsstarken Partnerzentren bieten wir die dafür erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen praxisnah aus einer Hand an. Nutzen Sie auch unseren Kundenservice zum Thema GW 301/GW 302. Dieser bietet Ihnen einen schnellen und direkten Zugang zu relevanten DVGW-Informationen z.b. aus den Bereichen Regelwerk, Zertifizierung und Bildung. Für die Planung einer Weiterbildung steht Ihnen mein engagiertes Team gern persönlich zur Verfügung, um Sie telefonisch oder auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu unterstützen. Ich freue mich auf ein weiteres Jahr der Zusammenarbeit. Dipl.-Ing. Reinhold Krumnack Bereichsleiter Berufsbildung und Kommunikation

4 Bildungsbausteine 4 Inhalt Die aktuelle GW 301 Seite 6 Übersichtstabellen Seite 8 Bildungsbausteine Seite 14 Ihre Vorteile auf einen Blick Seite 58 Kontakt Seite 59

5 Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW Diese Broschüre bietet Ihnen folgenden Mehrwert G Informationen zur aktuellen GW 301 Was Sie wissen sollten! G eine Übersicht aller Schulungsmaßnahmen, die für einen Neuantrag oder eine Verlängerung der GW 301/302 Zertifizierung notwendig sind G fachliche Detailinhalte zu allen genannten Schulungsangeboten, in sortierter Reihenfolge nach den Schulungsnummern G eine Übersicht unserer leistungsstarken Partnerzentren G eine Zusammenfassung Ihrer Vorteile im Rahmen des GW 301 Kundenservice G die Kontaktdaten zu Ihrem GW 301 Kundenservice Diese Broschüre steht für Sie auch in digitaler Version mit verschiedenen Suchmöglichkeiten zur Verfügung unter

6 Bildungsbausteine 6 Die aktuelle GW 301 Was Sie wissen sollten! Das DVGW-Arbeitsblatt GW 301 dient als Prüfgrundlage für die Zertifizierung von Leitungsbauunternehmen und Netzdienstleistern. Die aktuelle Ausgabe der GW 301, die im November 2011 mit Stand 10/2011 veröffentlicht wurde, soll das erreichte Niveau der Zertifizierung absichern, ihre Grundlagen transparenter gestalten und somit den Kompetenznachweis der Fachunternehmen stärken und profilieren. Zu den Grundlagen einer sicheren Gas- und Wasserversorgung gehört die technisch einwandfreie Verlegung von Gasund Wasserrohrleitungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Mit innovativen Verlegetechniken und Arbeitsverfahren sowie neuen Materialien in der Gas- und Wasserversorgung sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die ausführenden Unternehmen gewachsen. Die aktuelle GW 301 trägt dieser Entwicklung Rechnung; die Mindestanforderungen an das vorhandene Fachpersonal sind gestiegen. Was müssen Fachunternehmen künftig in Bezug auf die personellen Anforderungen beachten? G Nachweis von mindestens drei fest angestellten Mitarbeitern im Rohrleitungsbau pro Fachunternehmen (geschult und fachlich unterwiesen): Der Nachweis ist seitens des Fachunternehmens z. B. durch Dokumentenvorlage zu erbringen. Der verantwortliche Fachmann heißt nun verantwortliche Fachaufsicht. Die Fachaufsichten und auch die verantwortlichen Schweißaufsichten müssen fest und ausschließlich im Unternehmen angestellt sein, mit einer vertraglichen Mindestarbeitszeit von einem halben Vollarbeitsverhältnis. G Nachweis von Schulungen und jährlichen fachlichen Unterweisungen (gemäß Kapitel 5.1 der GW 301): Der Nachweis ist seitens des Fachunternehmens z. B. durch Dokumentenvorlage zu erbringen. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Arbeitsblatt von Juli 1999: G Die neue GW 301 beschränkt sich auf die offene Bauweise; die Zusatzgruppen der Rehabilitation (R 1-4) und der grabenlosen Neuverlegung (GN 1-3) werden künftig über das Arbeitsblatt GW 302 zertifiziert. G Die formalen, personellen und sachlichen Anforderungen wurden konkretisiert. G Der Begriff Verantwortlicher Fachmann wurde durch Verantwortliche Fachaufsicht ersetzt, ohne Beschränkung der diesbezüglichen Anzahl an Personen pro Fachunternehmen. G Die Einführung eines Betrieblichen Managementsystems (BMS) wird verpflichtend. DVGW CERT GmbH hat Zertifizierungsverfahren neu geregelt: Neuantrag / Verlängerung: Bei Neuanträgen oder Verlängerung (Rezertifizierung) wird seit dem 1. April 2012 verbindlich nach der neuen GW 301 zertifiziert. Unternehmen, die beide Verfahren nach GW 301 und GW 302 gemeinsam beantragen, nutzen Synergieeffekte und profitieren von reduzierten Entgelten. Das Verfahren setzt sich zusammen aus der Vorprüfung des Antrags innerhalb der DVGW CERT GmbH sowie der Prüfung durch Experten in den Unternehmen vor Ort: G Fachgespräche mit der/den verantwortlichen Schweißaufsicht(en) und der/den verantwortlichen Fachaufsicht(en) G einer Baustellenüberprüfung

7 G Nachweispflicht nach GW 331 für den Werkstoff PE: Die zu zertifizierenden Fachunternehmen müssen künftig im Rahmen der Antragstellung eine verantwortliche Schweißaufsicht für den Werkstoff PE benennen. Die benannte Person wird dann im Rahmen der Zertifizierung in einem Prüfgespräch bzgl. ihrer fachlichen Qualifikation geprüft. G Nachweispflicht nach GW 128: Das Fachunternehmen muss den Nachweis entsprechend GW 128 beispielsweise durch Qualifikations- und Schulungsnachweise von Mitarbeitern belegen können. G Nachweispflicht nach GW 129: Bei in Eigenleistung des Unternehmens durchzuführenden Tiefbauarbeiten ist der Nachweis seitens des Fachunternehmens beispielsweise durch Qualifikations- und Schulungsnachweise von Mitarbeitern zu belegen. Bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten in Fremdleistung ist das Fachunternehmen nach GW 301 verpflichtet, nur einen Nachauftragnehmer mit entsprechend geschultem Personal gemäß GW 129 einzusetzen (Nachweis seitens des Nachauftragnehmers beispielsweise durch Qualifikations- und Schulungsnachweise von Mitarbeitern). Für eine erfolgreiche (Re-)Zertifizierung (Erst- oder Verlängerungszertifizierung) nach GW 301 ist die Mitarbeiterqualifikation ein entscheidender Faktor. Die dafür erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen werden schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich an DVGW-anerkannten Kursstätten durchgeführt. Gemeinsam mit den DVGW-Partnerzentren bietet Ihnen das DVGW-Bildungswerk zudem ein weitreichendes Serviceangebot. Informieren Sie sich gerne in dieser Broschüre oder unter Die folgende Aufstellung zeigt alle relevanten Qualifizierungsmaßnahmen auf einen Blick. In Abhängigkeit vom Zertifikatsumfang (Gas/Wasser, Werkstoff, Zielgruppe) lassen sich alle verbindlichen und empfohlenen Schulungsmaßnahmen problemlos filtern. Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten geordnet nach der Bausteinnummer. Die entsprechenden Termine können Sie im Einhefter entnehmen. 7 G einer Überprüfung des Betriebshofs G der Überprüfung des Betrieblichen Managementsystems (BMS) Umstellung: Alle gültigen Zertifikate sollten zeitnah, möglichst innerhalb von 36 Monaten bis zum 31. Oktober 2014, auf die neuen Anforderungen umgestellt werden. Hierbei bietet es sich an, die Umstellung von alt auf neu im Rahmen von Überwachungs-, Verlängerungs- oder anderen Prüfungen innerhalb dieser Frist durchzuführen. Alle Zertifikate nach dem vorherigen Arbeitsblatt GW 301 (Stand 07/1999) bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit auch ohne Deltaprüfung bestehen. Die Umstellung erfolgt mittels einer so genannten Deltaprüfung, die als separate Prüfung von der DVGW CERT GmbH kostenpflichtig angeboten wird und vom Fachunternehmen in jedem Fall vorab beantragt wird. Bei der Umstellung des Zertifikats im Rahmen einer Überwachungs- oder Verlängerungsprüfung entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deltaprüfung. Für eine Umstellung im Zuge einer Höherstufung, der Beantragung einer neuen Gruppe bzw. beim Wechsel des verantwortlichen Fachmanns o. ä. können unter Umständen zusätzliche Kosten entstehen, wenn die anstehende Prüfung die Deltaprüfung nicht ganz abdeckt. Die DVGW CERT GmbH hat bereits seit vielen Jahren wesentliche Bestandteile der neuen Festlegungen von GW 301 in ihre Zertifizierung integriert. Fachunternehmen mit Zertifikaten der DVGW CERT GmbH haben daher den Vorteil, dass sie bereits heute einen Großteil der neuen Anforderungen erfüllen! Z.B. verfügen bereits alle von der DVGW CERT GmbH zertifizierten GW 301-Unternehmen über ein geprüftes und überwachtes BMS. Weitere Informationen zum Zertifizierungsverfahren unter

8 Schulungsangebot 8 Alle relevanten Qualifizierungsmaßnahmen auf einen Blick DVGW-Schulungsprogramm als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Titel (Nummer, Rhytmus) Neuantrag Verlängerung Zielgruppe Gruppe Werkstoff Zertifizierungsverfahren und betriebliches Managementsystem Zertifizierungsverfahren nach DVGW- Arbeitsblatt GW 301/GW 302 a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Betriebliches Managementsystem im Rohrleitungsbau a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Werkstoffbezogene Qualifizierungsmaßnahmen PE-Schweißer gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 G Verlängerungsprüfung erforderlich q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser PE Verlängerungsprüfung für PE-Schweißer gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser PE G bei planmäßiger Überwachung: 3 Jahre; ohne planmäßige Überwachung: 1 Jahr PE-Schweißaufsicht gemäß DVGW- Merkblatt GW 331 G Nachschulung erforderlich q Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser PE Weiterbildung für die PE-Schweißaufsicht gemäß DVGW-Merkblatt GW 331 q Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser PE G Gültigkeit wie GW 301/GW 302- Zertifikat; innerhalb dieser Zeit ist eine Nachschulung nachzuweisen Fachkraft für Muffentechnik gemäß DVGW- Arbeitsblatt W 339 a a Verantw. Fachaufsicht Wasser Gusseisen; Stahl GFK-Rohrleger gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 324 q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser GFK Erläuterungen: 1) q verbindlich a empfohlen

9 9 DVGW-Schulungsprogramm als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Titel (Nummer, Rhytmus) Neuantrag Verlängerung Zielgruppe Gruppe Werkstoff Werkstoffbezogene Qualifizierungsmaßnahmen Verlängerungsbestätigung GFK-Rohrleger gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 324 q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser GFK Nachumhüllen von Rohren, Armaturen und Formstücken gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 15 (Modul A, B, C und D) Lehrgang und Prüfung G Nachschulung erforderlich q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser Gusseisen; Stahl Verlängerungsprüfung Nachumhüllen von Rohren, Armaturen und Formstücken gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 15 (Modul A, B, C und D) G 5 Jahre q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser Gusseisen; Stahl Schweißaufsicht gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 350 a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser Stahl Erfahrungsaustausch Asbest-Sachkundige nach TRGS 519 Abs. 5.2 a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser Asbestzement Rohrleitungsbau Bau und Prüfung von Gasverteilungsnetzen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Stahl, PE, Gusseisen, PVC Abnahme von Druckprüfungen an Gasrohrleitungen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Stahl, PE, Gusseisen, PVC Bau und Prüfung von Wasserverteilungsanlagen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser alle

10 Schulungsangebot 10 Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Firmenzertifizierung nach GW 301/GW302 DVGW-Schulungsprogramm als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Titel (Nummer, Rhytmus) Neuantrag Verlängerung Zielgruppe Gruppe Werkstoff Rohrleitungsbau Abnahme von Druckprüfungen an Trinkwasserrohrleitungen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser alle Planung und Bau von Gas-Hausanschlüssen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Stahl, PE Planung und Bau von Wasser- Hausanschlüssen a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser Stahl, PE Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen Trinkwasserqualität/- hygiene a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser alle Grundschulung Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung G 3/5 Jahre (Länderspezifisch) a a Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Wasser alle Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen (GW 128 / S 128) G Nachschulung erforderlich q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Verlängerungsbestätigung Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen (GW 128 / S 128) G 3 Jahre q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Erläuterungen: 1) q verbindlich a empfohlen

11 11 DVGW-Schulungsprogramm als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Titel (Nummer, Rhytmus) Neuantrag Verlängerung Zielgruppe Gruppe Werkstoff Erd- und Oberflächenarbeiten Baustellensicherung an Straßen Zweitägiger Lehrgang nach MVAS 99 a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Baustellensicherung an Straßen Eintägiger Lehrgang nach MVAS 99 q q Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Technische Sicherheit bei der Erstellung von Leitungsgräben und Baugruben DIN 4124 G jährlich a a Verantw. Fachaufsicht & Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Erdbautechnik und Oberflächenwiederherstellung beim Leitungsbau a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen gem. GW 129 G 3 Jahre q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen gem. GW 129 G 5 Jahre q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Aufbruch, Verfüllung und Oberflächenwiederherstellung bei Leitungsverlegungen gemäß ZTV A-StB a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Arbeitssicherheit Jährliche Sicherheitsunterweisung DGUV Regel (BGR 500 Kapitel 2.31) Arbeiten an Gasleitungen q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas alle G jährlich Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Baustellen-Koordinatoren nach RAB 30, Anlage B a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle

12 Schulungsangebot 12 Qualifizierungsmaßnahmen als Grundlage der Firmenzertifizierung nach GW 301/GW 302 DVGW-Schulungsprogramm als Grundlage der Zertifizierung nach GW 301/GW 302 Titel (Nummer, Rhytmus) Neuantrag Verlängerung Zielgruppe Gruppe Werkstoff Arbeitssicherheit Spezielle Koordinatorenkenntnisse für SiGe- Koordinatoren nach RAB 30, Anlage C a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Weiterbildung SiGe-Koordinatoren nach RAB 30, Anlage C a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Weiterbildung der Verantwortlichen für die Bauüberwachung des Verteilnetzes Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom a a Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Besondere Qualifikationen für für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren Geräteführer A/B für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren q q Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Bauleiter A/B für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren q Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Fachaufsicht A/B für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren q Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Lehrgänge mit staatliche Abschlüssen (IHK) Geprüfter Netzmonteur Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom nach BBiG 46 (1) a Verantw. Fachkraft/ Mitarbeiter Gas Wasser alle Geprüfter Netzmeister Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom q Verantw. Fachaufsicht Gas Wasser alle Erläuterungen: 1) q verbindlich a empfohlen

13 l Ihre Vorteile beim DVGW l Mit leistungsstarken Partnerzentren bieten wir Ihnen praxisorientierte Schulungen rund um das Thema GW 301/GW 302 l Nutzen Sie regionale Angebote nach Ihrer Wahl l Sie sparen 10, bei Online-Anmeldung l Erhalten Sie einen Kostenvorteil durch die DVGW Regelwerkflatrate l Knüpfen Sie Ihr Netzwerk, indem Sie bei den DVGW-Schulungen auch Vertreter der Auftraggeberseite treffen Regional und zeitlich flexibel: Nutzen Sie unsere Inhouse- Angebote! Sprechen Sie uns an! Unter der Hotline 0228/ ist ein persönlicher Ansprechpartner für Sie werktäglich für alle Ihre Fragen erreichbar!

14 Bildungsbausteine 14 Alle relevanten Qualifizierungsmaßnahmen sortiert nach Schulungsnummer VORBEREITUNGSLEHRGANG Geprüfter Netzmonteur Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom nach BBiG 46 (1) Regelwerk DVGW-Arbeitsblätter G 1000, W 1000; AGFW-Arbeitsblatt FW 1000; DIN VDE , VDE-AR-N 4001 (S 1000) Zielgruppe Fachkräfte von Netzbetreibern, aus Netzservice-, Rohrleitungsbau- und Wasserversorgungsunternehmen, die für Fachaufgaben in einem neuen Handlungsfeld qualifiziert werden sollen ca Wochenblöcke IHK-Zeugnis (MG) (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer werden auf die IHK-Fortbildungsprüfung [ 46 (1) BBiG] zur/zum Geprüften Netzmonteurin/Geprüften Netzmonteur Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom nach der Besonderen Rechtsvorschrift der zuständigen prüfenden Stelle vorbereitet. Zulassungsvoraussetzungen 2 Zulassungsvoraussetzungen der Besonderen Rechtsvorschrift der zuständigen prüfenden Stelle zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: G Zur Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische Qualifikationen einen anerkannten Facharbeiterabschluss (Metall-, Elektro- oder Bauberuf) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder einen sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit zwei bis fünf Jahren einschlägiger Berufspraxis G Zur Teilprüfung Fachpraktische Qualifikationen ist zugelassen, wer die Teilprüfung Fachübergreifende und fachrichtungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat und noch mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Inhalte G Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen G Betriebswirtschaftliches und rechtsbewusstes Handeln G Kundenorientiertes Handeln G Fachrichtungsspezifische Qualifikationen G Technologie/Funktionsanalyse Handlungsfeld Gas G Technologie/Funktionsanalyse Handlungsfeld Wasser G Technologie/Funktionsanalyse Handlungsfeld Fernwärme G Technologie/Funktionsanalyse Handlungsfeld Strom

15 25001 VORBEREITUNGSLEHRGANG 15 Geprüfter Netzmeister Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom Regelwerk DVGW-Arbeitsblätter G 1000, W 1000, AGFW-Arbeitsblatt FW 1000, DIN VDE , VDE-AR-N 4001 (S 1000) Zielgruppe Mitarbeiter/-innen mit oder ohne Berufsabschluss von Netzbetreibern, aus Netzservice-, Wasserversorgungs- und Rohrleitungsbauunternehmen G ca. 7 oder 15 Monate in Wochenblöcken im Vollzeitoder Blocklehrgang G ca. 30 Monate mit Präsenzphasen im Teilzeitlehrgang IHK-Zeugnis (MG) (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer werden auf die IHK-Prüfung zur/zum Geprüften Netzmeisterin/Geprüften Netzmeister Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom nach der Besonderen Rechtsvorschrift der zuständigen prüfenden Stelle vorbereitet. Zulassungsvoraussetzungen G Der Nachweis über den Erwerb eines AEVO-Prüfungszeugnisses gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) soll vor der Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen erbracht werden. G 3 Zulassungsvoraussetzungen der Besonderen Rechtsvorschrift der zuständigen prüfenden Stelle zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: G Zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in, einen anerkannten Facharbeiterabschluss mit wesentlichen Bezügen zum in der Prüfung angestrebten Handlungsfeld und eine einjährige Berufspraxis oder ohne Berufsabschluss eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis G Zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen die Teilprüfung Grundlegende Qualifikationen soll nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis im jeweiligen Handlungsfeld ist nachzuweisen. Inhalte G Grundlegende Qualifikationen G rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln G Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung G Zusammenarbeit im Betrieb G Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten G Handlungsspezifische Qualifikationen Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom G Handlungsbereich Technik Handlungsfeld Gas, Wasser, Fernwärme, Strom G Handlungsbereich Organisation, Führung und Personal

16 Bildungsbausteine WORKSHOP Betriebliches Managementsystem im Rohrleitungsbau Handlungshilfe für GW 301 und zum Aufbau eines betrieblichen Managementsystems (BMS) DVGW-Bescheinigung Die technischen Fach- und Führungskräfte, sowie Organisations- und Managementbeauftragte von Netzbetreibern, Netzservice- und Rohrleitungsbauunternehmen werden an die erweiterten Anforderungen an die Qualitätssicherung und betriebliche Organisation im Rahmen der GW 301/GW 302 herangeführt und mit dem Konzept des Betriebliches Managementsystem im Rohrleitungsbau (BMS) vertraut gemacht. auf Anfrage INFORMATIONSVERANSTALTUNG Zertifizierungsverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301/GW 302 DVGW-Bescheinigung Die technischen Fach- und Führungskräfte von Rohrleitungsbauunternehmen werden über die Abläufe und relevanten Anforderungen für die Fachunternehmenszertifizierung informiert und erhalten Hinweise zur Erstellung der Antragsunterlagen, dem Fachgespräch, der Baustellenüberprüfung und dem Leitfaden zur Selbsteinschätzung für betriebliche Managementsysteme im Rohrleitungsbau (BMS). 220 (MG) 250 (NMG)

17 42001 LEHRGANG 17 Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Baustellen-Koordinatoren nach RAB 30, Anlage B Regelwerk RAB 30 Zielgruppe SiGeKo, technische Fachkräfte von Netzbetreibern, aus Netzservice-, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Ingenieurbüros sowie Bauunternehmen (z. B. Meister, Techniker bzw. Ingenieure mit einschlägiger Berufserfahrung bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen). 4 Tage DVGW-Zertifikat Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B 595 (MG/NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zum Arbeitsschutz nach RAB 30, Anlage B, die Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV vom 10. Juni 1998 sind. Inhalte G Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem G Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes G Grundzüge Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG G Unfallverhütungsvorschriften GGBaustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen GGSicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen GGMaßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten G Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration G Einrichtungen der Ersten Hilfe GGTagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen GGPersönliche Schutzausrüstungen GGArbeitszeitregelungen

18 Bildungsbausteine LEHRGANG Spezielle Koordinatorenkenntnisse für SiGe-Koordinatoren nach RAB 30, Anlage C Regelwerk RAB 30 Zielgruppe Technisches Fachpersonal von Netzbetreibern, aus Netzservice-, Wasserversorgungs- und Rohrleitungsbauunternehmen sowie Ingenieur- und Planungsbüros (z. B. Meister, Techniker bzw. Ingenieure mit einschlägiger Berufserfahrung bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen inkl. arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B). 4 Tage DVGW-Zertifikat SiGe-Koordinator nach RAB 30, Anlage C 595 (MG/NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben spezielle Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30, Anlage C für die Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV vom 10. Juni 1998, zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816). Insbesondere wird die Erarbeitung der bzw. der Umgang mit den erforderlichen Werkzeugen trainiert. Inhalte GGRechtliche Grundlagen (Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) GGDie Baustellenverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10. Juni 1998 / RAB 30, Anlage C, geändert durch Artikel 15 der Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinien 98/24/EG u.a. vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) GGPflichten und Aufgaben des Bauherren GGAnforderungen an den SiGe-Koordinator GGRechte, Pflichten und Aufgaben des SiGe-Koordinators GGPflichten und Aufgaben der beauftragten Unternehmen (Arbeitgeber) GGOrdnungswidrigkeiten/Strafvorschriften GGKoordination in der Planungsphase GGLeistungsbild für die Koordination in der Planungsphase GGZusammenwirken der Beteiligten GGDer "SiGe-Plan" RAB 31: Inhalt, Ausarbeitung, Übung Erarbeiten eines SiGe-Plans G GBedeutung des SiGe-Plans in der Praxis/Beispiele GGDie "Unterlage" RAB 32: Inhalt, Ausarbeitung, Übung Ausarbeitung einer Unterlage G GBedeutung der Unterlage in der Praxis/Beispiele GGKoordination in der Ausführungsphase G GLeistungsbild für die Koordination in der Ausführungsphase G GInstrumente der Ausführungskoordination G GArbeit mit den in der Ausführungsphase erstellten bzw. eingesetzten Instrumenten des SiGe-Koordinators GGZusammenarbeit des SiGe-Koordinators mit den am Bau Beteiligten G GGrundlagen für Bauverträge G GStellung des SiGe-Koordinators, Beziehung zu den Beteiligten/Informationsfluss/ Verantwortung und Haftung G GKoordination als Vertragsgegenstand

19 42006 ERFAHRUNGSAUSTAUSCH 19 Weiterbildung für SiGe-Koordinatoren Regelwerk RAB 30 Zielgruppe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Betriebsbeauftragte DVGW-Bescheinigung 295 (MG) 375 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erhalten Informationen und Erläuterungen zu aktuellen Änderungen im Regelwerk und in der Rechtsprechung bezogen auf die Aufgabe als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Die Veranstaltung aktualisiert und vertieft vorhandene Fachkenntnisse und bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch sowie zur Klärung von Fragen aus der Praxis des SiGeKo. Inhalte GGGesetzliche Rahmenbedingungen GGAnforderungen an die SiGeKo-Aus- und Weiterbildung GGZusammenwirken der Beteiligten GGEntwicklung des Unfallgeschehens GGAuswirkungen aktueller Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technische Regeln auf die Gefährdungsbeurteilung sowie den SiGe-Plan und die Unterlage GGDarstellung des Ist-Zustandes bei der BaustellV GGwirtschaftliche Situation am Bau GGAkzeptanz der SiGeKo-Funktion GGHandlungsbedarf des Gesetzgebers, der Behörden sowie Bauherren GGAnalysen zur Umsetzung der BaustellV GGallgemeine Grundsätze GGSiGeKo und SiGe-Plan GGVorankündigung GGRechtsfragen der SiGe-Koordination (Haftung, Rechtsprechungen, Urteile) GGAngebote für die Praxis, Beispiele aus der Praxis und Diskussion

20 Bildungsbausteine SACHKUNDELEHRGANG Grundschulung Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung Regelwerk DVGW-Hinweis W 261; TrinkwV; DVGW-Arbeitsblatt W 551; DIN EN ISO 19458; VDI/DVGW 6023 Zielgruppe Technisches Fachpersonal aus Wasserversorgungs- und Rohrleitungsbauunternehmen, aus Ingenieurbüros, von Netzbetreibern (z. B. Probennehmer, Wasser- und Netzmeister, Maschinisten) und Gesundheitsbehörden (Gesundheitsaufseher), aus Laboratorien öffentlicher und privater Einrichtungen sowie Sachverständige DVGW-Zertifikat Sachkunde für die Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung 510 (MG) 630 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse, um in ihren Unternehmen als Sachkundige für die Entnahme von Wasserproben zur Trinkwasseruntersuchung benannt und ggf. in das QM-System einer akkreditierten Untersuchungsstelle aufgenommen zu werden. Inhalte GGNaturwissenschaftliche und technische Grundlagen, Informationen zum Wasser GGphysikalische und chemische Eigenschaften GGWasserkreislauf, -dargebot, -verwendung GGWasserinhaltsstoffe GGWassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung GGGesetzliche und normative Aspekte für eine sachkundige Entnahme von Wasserproben GGTrinkwasserverordnung in der aktuellen Fassung, AVBWasserV GGDIN 2000, DIN 2001 Teile 1 und 2, DIN ISO , DIN EN ISO , DIN EN ISO GGUBA-Empfehlungen GGDVGW-Regelwerk GGBestandteil des QM-Systems einer akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstelle GGGrundlagen der Probennahme GGBegriffe, Definitionen GGAusrüstung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit GGDurchführung der Probennahme GGApparative Voraussetzungen GGUnfallverhütung GGDokumentation der Probenahme GGEntnahmestellen (Rohwasser, Wasserwerk, Verteilungsnetz, Trinkwasser-Installation) GGProbenvorbehandlung und -konservierung GGVor-Ort-Messungen GGProbenahme für chemische Untersuchungen (u.a. Schwermetalle, Anionen, Kationen) GGProbenahme für mikrobiologische Untersuchungen (u.a. Legionellen, E. coli) GGTransport GGQualitätssicherungsaspekte GGPraktikum in Gruppen GGVor-Ort-Messungen (ph-wert, elektrische Leitfähigkeit, Sauerstoff, Desinfektionsmittel, Temperatur) GGDurchführung von Probennahmen aus Trinkwasser-Installationen zur Untersuchung auf mikrobiologische und physikalisch-chemische Parameter GGDokumentation GGPrüfung (Sachkundenachweis)

21 62001 LEHRGANG 21 Baustellensicherung an Straßen Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA Zweitägiger Lehrgang nach den Vorgaben des MVAS 99 Regelwerk StVO, RSA, ZTV-SA Zielgruppe Mitarbeiter/-innen von Netzbetreibern, Netzservice-, Versorgungs- und Rohrleitungsbauunternehmen; Schulungsgruppen gemäß MVAS 99: GGAuftraggeber (C): Ausschreibung, Vergabe, Kontrolle, Abnahme GGAuftragnehmer (D): verantwortliche Bauleiter DVGW-Zertifikat Nachweis der Qualifikation gemäß MVAS / 360 * (MG) 420 / 440 * (NMG) * ab Zielsetzung Die Teilnehmer alle Personen, die mit Ausschreibung, Vergabe, Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind erwerben die Fachkenntnisse über die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Ziel ist die Qualifikation für Auftraggeber (C) und Auftragnehmer (D) nach RSA für Arbeitsstellen von längerer und kürzerer, innerorts und auf Landstraßen. Inhalte Ausführliche Darstellung und Erläuterung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Detaillierte und praxisbezogene Ausarbeitungen von Rechtsgrundlagen zur Arbeitsstellensicherung, Verkehrsführung und -regelung, Beschilderung, Markierung, Absicherung und Beleuchtung und schriftlicher Kenntnisnachweis. GGStraßenverkehrs-Ordnung mit Verwaltungsvorschrift (StVO/VwV-StVO) GGVerkehrszeichenkatalog (VzKat) GGGefahrzeichen GGVorschriftzeichen GGRichtzeichen GGVerkehrseinrichtungen GGRichtlinien für die Arbeitsstellensicherung an Straßen (RSA) Straßenverkehrsrecht GGZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit Technischen Lieferbedingungen (TL) für Elemente zur Arbeitsstellensicherung (Straßenverkehrstechnik) GGMerkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)

22 Bildungsbausteine SEMINAR Baustellensicherung an Straßen Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA Eintägiger Lehrgang nach den Vorgaben des MVAS 99 Regelwerk StVO, RSA, ZTV-SA Zielgruppe Mitarbeiter/-innen von Netzbetreibern und Netzserviceunternehmen, die Aufgaben bei der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Ausführung, Abnahme bzw. Überwachung von Tagesbaustellen im öffentlichen Verkehrsraum wahrnehmen sowie Vorarbeiter/Kolonenführer von Rohrleitungs- oder Tiefbauunternehmen, die direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle haben. Inhaber eines DVGW-Zertifikats Nachweis der Qualifikation gemäß MVAS 99. DVGW-Bescheinigung 190 / 200 * (MG) 240 / 250 * (NMG) * ab Zielsetzung Vermittlung von Fachkenntnissen über die Sicherung von Tagesbaustellen im öffentlichen Verkehrsraum für alle Personen, die mit Ausschreibung, Vergabe, Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind (Unternehmen als AG und AN, Behörden). Ziel ist die Qualifikation des Verantwortlichen nach RSA für Arbeitsstellen innerorts/landstraßen von kürzerer. Das Seminar ist auch als Weiterbildung für bereits geschulte Teilnehmer geeignet, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen. Hinweis Die Teilnahme gilt als Nachweis der Qualifikation für die Wahrnehmung der Aufgaben als Verantwortlicher (Schulungsgruppe E bzw. C) für Tagesbaustellen gemäß MVAS 99. Inhalte G Gesetze, Verordnungen, Richtlinien G Arbeitsstellen von kürzerer/längerer (Maßnahmen vor/während der Bauzeit) G Verantwortlichkeiten vor und während der Bauzeit G Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht G Ordnungswidrigkeiten G Notmaßnahmen G Sonderrechte GGKennzeichnung von Fahrzeugen, GGAnforderungen an die Warnkleidung G Verkehrszeichen und -einrichtungen (Verkehrszeichenpläne)

23 62004 SEMINAR 23 Technische Sicherheit bei der Erstellung von Leitungsgräben und Baugruben DIN 4124 Regelwerk DIN 4124, Ausgabe 2012; DVGW-Hinweis GW 315; DVGW-Merkblatt GW 118; RSA / ZTV SA Zielgruppe Technische Fach- und Führungskräfte von Netzbetreibern, aus Versorgungsunternehmen, Netzservice-, Leitungs-, Tiefund Straßenbauunternehmen sowie Ingenieurbüros und Straßenbaulastträgern aus den Bereichen Planung, Bauausführung, Bauaufsicht und Betrieb DVGW-Bescheinigung Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben fundierte Fachkenntnisse zur sicheren Abwicklung von Leitungstiefbaumaßnahmen. Neben der Ausgestaltung von Gräben mit Böschungen, Verbau und Arbeitsräumen, ist die Verkehrsabsicherung und der Schutz von vorhandenen Leitungssystemen von maßgeblicher Bedeutung. Inhalte GGGesetzliche Vorgaben / Regelwerk GGDIN 4124, Ausgabe 2012 GGBodenmechanische Grundlagen GGGeböschte Baugruben und Gräben GGVerbaute Baugruben und Gräben (waagerechter Verbau, senkrechter Verbau, Grabenverbaugeräte) GGArbeitsraumbreiten GGSicherung von Arbeitsstellen GGErkundigung und Auskunft GGQualifizierte Baufirmen 225 / 250 * (MG) 270 / 290 * (NMG) * ab

24 Bildungsbausteine SEMINAR Erdbautechnik und Oberflächenwiederherstellung beim Leitungsbau Regelwerk ZTV A-StB 12; ATB-BeStra; DIN 4124, DIN 1998; DVGW-Hinweis GW 315; DVGW-Merkblatt GW 118; RSA/ZTV SA Zielgruppe Technische Fach- und Führungskräfte aus Netzservice-, Versorgungs-, Leitungs-/Tief-/ Straßenbauunternehmen und von Netzbetreibern, Ingenieurbüros/Straßenbaulastträgern, die Aufgaben bei der Planung, Ausschreibung, Bauausführung und Überwachung von Leitungsbaumaßnahmen wahrnehmen. DVGW-Bescheinigung 490 / 510 * (MG) 610 / 630 * (NMG) * ab Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse aus der Erd- und Straßenbautechnik als Basis für die technische und wirtschaftliche Ausführung und Abwicklung von Leitungstiefbau- Maßnahmen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften. Ziel ist die Stärkung der Fachkompetenz bei Planung, Ausführung und Beaufsichtigung der Arbeiten. Inhalte GGKostenaspekte GGBauvorbereitung / Schutz von Versorgungsleitungen GGErdbautechnik GGGrundlagen der Bodenmechanik GGBodenverdichtung, Prüfungen GGFlüssigboden GGOberflächenarbeiten GGGrundlagen der Straßenbautechnik GGAsphaltbefestigungen GGPlatten- und Pflasterbeläge GGAufgrabungen in Verkehrsflächen GGAufbruch und Verfüllen der Leitungsgräben GGOberflächenwiederherstellung GGForderungen der Straßenbaulastträger, ZTV A-StB 12 GGSicherheit an Baustellen GGBaugruben und Gräben, Arbeitsraum, DIN 4124 GGVerkehrssicherung, RSA GGBaustellenmanagement GGUmweltschutz

25 62006 SEMINAR 25 Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen für Ausführende, Aufsichtführende und Planer gemäß DVGW-Hinweis GW 129 und/oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 129 (theoretische Schulung mit 3 Jahren Gültigkeit) Regelwerk DVGW-Hinweis GW 129, VDE/FNN-Technischer Hinweis S 129 Zielgruppe Technisches Fachpersonal aus Ver- und Entsorgungsunternehmen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G/W 1000, G 1010, AGFW- Arbeitsblatt FW 1000, Merkblatt DWA-M 1000, VDE-AR-N 4001 (S 1000); Bauleiter; Baubeauftragte; Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren; Aufsichtführende/Planer von Rohrleitungsbau-, Erd-, Tiefbau-, Garten-, Landschaftsund Straßensicherungsbauunternehmen sowie Baumaschinenführer DVGW-Zertifikat und bundesweit gültiger BALSibau-Ausweis mit 3 Jahren Gültigkeit gemäß DVGW-Hinweis GW 129 und/ oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S (MG/NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erweitern praxisbezogen deren Kenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit zum Schutz der Mitarbeiter und dritter Personen bei Bauarbeiten in Leitungsnähe. Das Erkennen der tatsächlichen Lage vorhandener Leitungen und die Sensibilisierung für die Folgen einer möglichen Beschädigung stehen im Mittelpunkt. Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Unfällen und das richtige Verhalten bei einem eingetretenen Schaden werden anhand von reellen Situationen in Film- und Bilddokumenten vermittelt. Gültigkeit Die Bescheinigung gilt 3 Jahre. Danach ist eine Nachschulung durchzuführen. Spätestens nach 6 Jahren muss eine Schulung an einer Baggerschadendemonstrationsanlage (BSDA) durchgeführt werden. Ist die Schulung an einer BSDA durchgeführt worden, hat die Bescheinigung eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Nachschulung durchzuführen. Inhalte GGRechtliche Grundlagen GGUnterirdische Versorgungsanlagen, wichtige Erkennungsmerkmale für die Medien Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom, Telekommunikation etc. GGDVGW-Hinweis GW 315 Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten GGDGUV Regel (BGR 500 Kap Arbeiten an Gasleitungen) GGDGUV Information (BGI 560) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz GGBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten GGGefahrenpotenziale der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom, Telekommunikation etc. im Bezug auf Beschädigungen GGVerhalten im Schadensfall GGSchriftlicher Kenntnisnachweis

26 Bildungsbausteine SEMINAR Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen für Ausführende, Aufsichtführende und Planer gemäß DVGW-Hinweis GW 129 und/oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 129 (theoretische und praktische Schulung mit 5 Jahren Gültigkeit) Regelwerk DVGW-Hinweis GW 129, VDE/FNN-Technischer Hinweis S 129 Zielgruppe Technisches Fachpersonal aus Ver- und Entsorgungsunternehmen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G/W 1000, G 1010, AGFW- Arbeitsblatt FW 1000, Merkblatt DWA-M 1000, VDE-AR-N 4001 (S 1000); Bauleiter; Baubeauftragte; Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren; Aufsichtführende/Planer von Rohrleitungsbau-, Erd-, Tiefbau-, Garten-, Landschaftsund Straßensicherungsbauunternehmen sowie Baumaschinenführer DVGW-Zertifikat und bundesweit gültiger BALSibau-Ausweis mit 5 Jahren Gültigkeit gemäß DVGW-Hinweis GW 129 und/ oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S (MG) 210 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erweitern praxisbezogen deren Kenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit zum Schutz der Mitarbeiter und dritter Personen bei Bauarbeiten in Leitungsnähe. Das Erkennen der tatsächlichen Lage vorhandener Leitungen und die Sensibilisierung für die Folgen einer möglichen Beschädigung stehen im Mittelpunkt. Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Unfällen und das richtige Verhalten bei einem eingetretenen Schaden werden anhand von reellen Situationen in Film- und Bilddokumenten sowie praktischen Demonstrationen und Übungen auf einer BSDA vermittelt. Gültigkeit Ist die Schulung an einer BSDA durchgeführt worden, hat die Bescheinigung eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach ist eine Nachschulung durchzuführen. Inhalte GGRechtliche Grundlagen GGUnterirdische Versorgungsanlagen, wichtige Erkennungsmerkmale für die Medien Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom, Telekommunikation etc. GGDVGW-Hinweis GW 315 Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten GGDGUV Regel (BGR 500 Kap Arbeiten an Gasleitungen) GGDGUV Information (BGI 560) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz GGBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten GGGefahrenpotenziale der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom, Telekommunikation etc. im Bezug auf Beschädigungen GGVerhalten im Schadensfall GGSchriftlicher Kenntnisnachweis GGPraktischer Teil auf einer Baggerschadensdemonstrationsanlage (BSDA)

27 GW 129 / S 129-qualifiziert In jeder Situation richtig reagieren und handeln sicher und unfallfrei arbeiten Über 30% weniger Schäden bei Einsatz von GW 129/S 129-qualifiziertem Personal im Tiefbau Spartenübergreifende Kenntnisse, praxisnahes Training und nachhaltige Information das Konzept für mehr Sicherheit Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Leitungsbetreiber zur Schadensminimierung im Bau Über im BALSibau-Konzept GW 129/S 129-Qualifizierte tragen bereits zur Erhöhung der Sicherheit und Vermeidung von Schäden und deren Folgen bei und können dies mit ihrem BALSibau-Ausweis auf der Baustelle dokumentieren. GW 129/S 129-Schulungstermine finden Sie hier oder unter:

28 Bildungsbausteine ERST-SCHULUNG Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen gemäß DVGW-Merkblatt GW 128 und/oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 128 (Erst-Schulung) Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt GW 120, VDE-AR-N 4201 Zielgruppe Mitarbeiter aus Fachfirmen und Versorgungsunternehmen, die neben Ihrer sonstigen Tätigkeit die Aufgabe haben, Einmessungen durchzuführen und Aufnahmeskizzen zu erstellen DVGW-/VDE-Bescheinigung Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen gemäß DVGW-Merkblatt GW 128 und/oder VDE/FNN- Technischer Hinweis S (MG) 550 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben Fachkenntnisse um die Aufgaben der Vermessung im Bereich der Leitungsdokumentation/Planwerk zu unterstützen. Anhand von praxisnahen Übungen werden die erforderlichen Fähigkeiten für die Durchführung einfacher vermessungstechnischer Arbeiten und die Erstellung der zugehörigen Aufnahmeskizze vermittelt. Inhalte GGTheoretischer Teil GGAufgabe und Bedeutung der Leitungsdokumentation GGPlanwerke nach DIN 2425, DIN 18702, GW 120 und VDE-AR-N 4201 (Skizze, Bestandsplan, Übersichtsplan, Signaturen, Interpretation eines Bestandsplanes) GGeinfache Vermessungsinstrumente (Längenmessgeräte, einfache Hilfsmittel, Winkelprisma) GGhandwerkliche Grundlagen (Längenmessung, Fluchten, der rechte Winkel) GGvermessungstechnische Aufnahmeverfahren (Orthogonal, Einbinde- und Bogenschnittverfahren) GGKontrollen / Fehlerquellen GGdie Aufnahmeskizze (informative Daten, Messdaten, Überdeckungsmaß, Schreibweise der Messzahlen, Übernahme der Messung, Qualitätssicherung) GGPraktischer Teil GGUmgang mit den Längenmessgeräten GGFluchten GGUmgang mit dem Winkelprisma GGErstellen der Aufnahmeskizze GGKontrolle der Ergebnisse GGSchriftlicher Kenntnisnachweis

29 62010 VERLÄNGERUNGSBESTÄTIGUNG 29 Einfache vermessungstechnische Arbeiten an Versorgungsnetzen gemäß DVGW-Merkblatt GW 128 und/oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 128 (Verlängerungsbestätigung) Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt GW 120, VDE-AR-N 4201 Zielgruppe Mitarbeiter aus Fachfirmen und Versorgungsunternehmen, die eine Verlängerungsbestätigung nach DVGW-Merkblatt GW 128 und/oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 128 aller drei Jahre benötigen Verlängerungsbestätigung in der Bescheinigung Zielsetzung Die Teilnehmer aktualisieren ihre Fachkenntnisse um die Aufgaben der Vermessung im Bereich der Leitungsdokumentation/Planwerk zu unterstützen. Anhand von praxisnahen Übungen werden die erforderlichen Fähigkeiten für die Durchführung einfacher vermessungstechnischer Arbeiten und die Erstellung der zugehörigen Aufnahmeskizze aktualisiert und vertieft. Inhalte GGTheoretischer Teil GGAktueller Stand der vermessungstechnischen Verfahren in der Netzdokumentation GGAktueller Stand der DIN 2425, DIN 18702, DIN 18709, DGUV Regel (BGR 178), GW 120 und VDE-AR-N 4201 GGQualitätssicherung GGWiederholung der vermessungstechnischen Aufnahmeverfahren GGWiederholung der Inhalte einer Aufnahmeskizze GGPraktischer Teil GGUmgang mit Winkelprisma (Aufwinkeln vorgegebener Punkte, Abstecken rechter Winkel) GGErstellen der Aufnahmeskizze (Anfertigen einer Aufnahmeskizze, Auswahl des Messverfahrens, Festlegung der Fluchten und Messungslinien, Qualitätssicherung) Bitte bringen Sie ihre vorliegende Bescheinigung gemäß DVGW-Merkblatt GW 128 und/ oder VDE/FNN-Technischer Hinweis S 128 zur Nachtragung mit! 260 (MG) 340 (NMG)

30 Bildungsbausteine SEMINAR Schweißaufsicht gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 350 Herstellung Prüfung Bewertung von Schweißnähten an Stahlrohrleitungen Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt GW 350 Zielgruppe Schweißaufsichtpersonen gemäß DIN EN ISO von Netzbetreibern, aus Netzservice- und Rohrleitungsbauunternehmen sowie Ingenieurbüros DVGW-Bescheinigung 260 (MG) 340 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben Fachwissen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von Stahlrohrleitungen. Anhand neuer Normenausgaben und Veränderungen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Regeln werden diese Kenntnisse aktualisiert und vertieft. Inhalte G Einführung G Rechtliche und technische Rahmenbedingungen G Technische Regelwerke (GW 350) G Prüfen und Bewerten von Schweißnähten nach ISO 5817 G Neue, aktuelle Normenausgaben G Werkstoff-, Rohr- und Schweißzusatzbezeichnungen G Schweißer- und Verfahrensprüfung G Hinweise zu Neuerungen/Veränderungen Unfallverhütungsvorschriften [DGUV Regel (BGR 500 Kapitel 2.31 Arbeiten an Gasleitungen)] G Schweißen von Rohrleitungen aus Stahl in Rohrgräben und Baugruben G sicheres Schweißen von Gasleitungen G Einbindungen/Umschlüsse G Schweißtechnisches Qualitätsmanagement (DIN EN 805/DIN EN 12732)

31 LEHRGANG 31 PE-Schweißer gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt GW 330 Zielgruppe Technisches Fachpersonal von Netzbetreibern, aus Versorgungs- und Netzserviceunternehmen, das PE-Schweißarbeiten ausführen soll DVGW-Prüfbescheinigung PE-Schweißer gemäß DVGW- Arbeitsblatt GW (MG) 970 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben die Qualifikation für die Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren in der Gas- und Wasserverteilung und weisen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der abschließenden Prüfung nach. Inhalte G Der Werkstoff PE G unterschiedliche Arten und Typen G Zustands- und Verarbeitungsbereiche G mechanische Eigenschaften, chemische Beständigkeit G Rohre und Rohrleitungsteile aus PE G Rohrdimensionierung, Rohrreihen, SDR G Kennzeichnung, Lieferformen, Rohrleitungsteile, Verbindungsarten G Grundlagen des Schweißens von PE G Werkstoffeignung, Einflußgrößen, Schweißverfahren, Schweißvorgang G Schweißrestspannungen, Qualitätskontrolle, Verarbeitungshinweise der Hersteller G Praktische Ausbildung Heizelementstumpfschweißen (HS) G Schweißnahtvorbereitung, Handling der Geräte G Ermitteln der Schweißparameter unter Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse G Schweißprozess, Protokollierung G Praktische Ausbildung Heizwendelschweißen von Muffen und Anbohrarmaturen (HM) G Schweißnahtvorbereitung, Handling der Geräte G Ermitteln der Schweißparameter unter Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse G Schweißprozess, Protokollierung, Anbohren G Grundlagen der Verlegetechnik G Spezielle Hinweise für die Anwedung im Trinkwasser- und Gasbereich, Verlegerichtlinien, Transport- und Lagerungshinweise, lösbare Rohrverbindungen, Anbohrarmaturen G Sicherheitsregeln, Dichtheitsprüfung, Reparaturtechnik, Möglichkeiten der Absperrung von unter Druck stehender Leitung (z. B. durch Abquetschen) G Theoretische und praktische Prüfung

32 Bildungsbausteine 32 VERLÄNGERUNGSPRÜFUNG PE-Schweißer gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt GW 330 Zielgruppe DVGW-geprüfte PE-Schweißer von Netzbetreibern, aus Versorgungs- und Netzserviceunternehmen Verlängerungsbestätigung der DVGW-Prüfbescheinigung Zielsetzung Die Teilnehmer weisen nach, dass sie weiterhin über die notwendigen Fertigkeiten zur Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren in der Gas- und Wasserverteilung verfügen. Ergänzend werden die Teilnehmer über einschlägige Neuerungen in Regelwerk und Technik informiert. Inhalte G Neue Technologien/Gerätetechnik G Praktische Prüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330, Anlage VII G Heizelementstumpfschweißen HS G Heizwendelschweißen HM Bitte bringen Sie die ggf. die Nachweise der planmäßigen Überwachung durch die PE-Schweißaufsicht gemäß Anlage V GW 330 mit! 365 (MG) 395 (NMG)

33 62017 LEHRGANG 33 PE-Schweißaufsicht gemäß DVGW-Merkblatt GW 331 Regelwerk DVGW-Merkblatt GW 331 Zielgruppe Schweißfachmänner, Meister, Techniker und Ingenieure von Netzbetreibern, aus Versorgungs- und Netzserviceunternehmen, die PE-Schweißarbeiten beaufsichtigen und die planmäßige Überwachung der Schweißer/Schweißverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durchführen sollen. DVGW-Prüfbescheinigung PE-Schweißaufsicht gemäß DVGW-Merkblatt GW (MG) 900 (NMG) Zielsetzung Die Teilnehmer erwerben die Qualifikation für die Beaufsichtigung von Schweißarbeiten an PE-Rohren in der Gas- und Wasserverteilung sowie der Überwachung von Schweißern/ Schweißverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 und weisen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der abschließenden Prüfung nach. Inhalt G Werkstoffe G Struktur, Einteilung und Zustandsbereiche der Kunststoffe G Rohrwerkstoff PE (PE-HD als Rohrwerkstoff, weitere PE-Rohrwerkstoffe, Fließverhalten) G Lieferformen der Rohre und Rohrleitungsteile aus PE-HD G Schweißverfahren G Grundlagen des Schweißens thermoplastischer Kunststoffe G Heizelementstumpfschweißen, Heizelementmuffenschweißen G Prüfverfahren, Fehlerkennung und Überwachung G Praktische Ausbildung Herstellen, Prüfen, Bewerten von Schweißverbindungen G Herstellen von Schweißverbindungen (Heizelementstumpfschweißen von Rohren und Armaturen, Heizelementwendelschweißen von Anbohrarmaturen und Fittings, Heizelementmuffenschweißen) G Prüfen und Bewerten von Schweißverbindungen (visuelle Prüfung; zerstörungsfreie Prüfung; zerstörende Prüfung gemäß Richtlinien DVS 2203, Teile 1, 2 und 5: Zugversuch, technologischer Biegeversuch) G Theoretische und praktische Prüfung

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Landesfachabteilung Leitungsbau. Aus- und Weiterbildung im Leitungsbau

Landesfachabteilung Leitungsbau. Aus- und Weiterbildung im Leitungsbau Landesfachabteilung Leitungsbau - Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen - Aus- und Weiterbildung im Leitungsbau 11.01.2911 Bau-ABC Rostrup C:\Laptop13\Eigene_Dateien\Rohrleitungsbau\KompetenzCentrum_Leitungstiefbau.ppt

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217 Seite 1 von 3 770 1 Allgemeines Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Gesundheitsamt. Betriebshandbuch. (Mustervorlage für nichtkommunale Trinkwasserversorgungsunternehmen des Hochsauerlandkreises)

Gesundheitsamt. Betriebshandbuch. (Mustervorlage für nichtkommunale Trinkwasserversorgungsunternehmen des Hochsauerlandkreises) Gesundheitsamt Betriebshandbuch (Mustervorlage für nichtkommunale Trinkwasserversorgungsunternehmen des Hochsauerlandkreises) gemäß DVGW W 1000/W 1010 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Kunststoff-Kompetenzcenter Mendig. Dienstleistungen rund um den Rohrleitungs- und Kunststoffapparatebau. www.tuv.com

Kunststoff-Kompetenzcenter Mendig. Dienstleistungen rund um den Rohrleitungs- und Kunststoffapparatebau. www.tuv.com Industrie Service KUNSTSTOFF Kunststoff-Kompetenzcenter Mendig Dienstleistungen rund um den Rohrleitungs- und Kunststoffapparatebau www.tuv.com Drei-Punkt-Biegemaschine in Aktion Wir sind akkreditierte

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Qualitätsmanagementbeauftragte/-r

Qualitätsmanagementbeauftragte/-r Qualitätsmanagementbeauftragte/-r (IHK) Lehrgangsort: Bielefeld Ansprechpartner: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Ina Konstanty Uwe Lammersmann Telefon: 0521 554-266

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Sachkundeseminar nach ChemKlimaSchutzV Seminar Nr.: 8218. Klimatechnik

Sachkundeseminar nach ChemKlimaSchutzV Seminar Nr.: 8218. Klimatechnik Sachkundeseminar nach ChemKlimaSchutzV Seminar Nr.: 8218 Klimatechnik Der kleine Kälteschein Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.v. 36341 Lauterbach Ausgangslage Seit

Mehr

Zertifizierter Verkaufsleiter (S&P)

Zertifizierter Verkaufsleiter (S&P) Zertifizierter Verkaufsleiter (S&P) Zertifizierten Verkaufsleiter (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte Programm eine fundierte Ausbildung auf höchstem Niveau

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische

Mehr

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) 2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen

Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen Für weitere Gesetzestexte besuchen Sie die VTU public NRW auf www.stoffliste.de oder klicken Sie hier 74.1-16 Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in.

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (IHK)

Ausbildung der Ausbilder (IHK) Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Berufsbegleitende Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder (IHK) 7. März bis 18. April 2015 (4 Samstage) 30. März bis 2. April 2015 (Blocktage) Ihre Ansprechpartnerin

Mehr

EU-Zulassung für Großküchen

EU-Zulassung für Großküchen DE EV 9999999 EG EU-Zulassung für Großküchen Strengere Auflagen für das Hygienemanagement Jetzt Klarheit über Zulassungspflicht verschaffen! Rechtliche Grundlagen der EU-Zulassung Welche Betriebe benötigen

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing?

Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing? INFORMATIONEN ZUM WEITERBILDUNGSLEHRGANG: GEPRÜFTER LEASINGFACHWIRT / GEPRÜFTE LEASINGFACHWIRTIN STAND: MÄRZ 2016 Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing?

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

EN1090 In Kooperation mit der

EN1090 In Kooperation mit der Die EN1090-Zertifizierung Einfach mit CLOOS! QUALIFIED WELDING PROCESS EN1090 In Kooperation mit der Mannheim Schweißtechnik Lernen und Verstehen Das neue EU-Zertifikat EN1090 Die neue Norm EN1090 für

Mehr

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Aufstiegsfortbildung. Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in. Informationen für Kundinnen und Kunden. (im Distance-Learning-Konzept)

Aufstiegsfortbildung. Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in. Informationen für Kundinnen und Kunden. (im Distance-Learning-Konzept) Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in (im Distance-Learning-Konzept) Informationen für Kundinnen und Kunden Aufstiegsfortbildung bei der Deutschen Angestellten-Akademie Der/die Technische/-r

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011 über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutischkaufmännische Angestellte 1 Verabschiedet von

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

INFORMATION FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON FACHFIRMEN FÜR ELEKTROAKUSTISCHE NOTFALLSYSTEME (ENS)

INFORMATION FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON FACHFIRMEN FÜR ELEKTROAKUSTISCHE NOTFALLSYSTEME (ENS) ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz INFORMATION FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON FACHFIRMEN FÜR ELEKTROAKUSTISCHE NOTFALLSYSTEME (ENS) Dokumentencode: I 10

Mehr

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Berufsbildung und Kommunikation

Berufsbildung und Kommunikation Berufsbildung und Kommunikation Mehr als 28.000 Teilnehmer haben 2012 das Bildungs- und Qualifizierungsprogramm des DVGW- Berufsbildungswerkes genutzt. Veränderungsprozesse in den Unternehmen der Versorgungswirtschaft

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Der -Online- Ausbilderkurs

Der -Online- Ausbilderkurs Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten

Mehr

Technische Bewertungsgrundlage für die Objektuntersuchung Legionellen im Trinkwasser

Technische Bewertungsgrundlage für die Objektuntersuchung Legionellen im Trinkwasser Technische Bewertungsgrundlage für die Objektuntersuchung Legionellen im Trinkwasser Bei der Bewertung von Trinkwassersystemen und deren Korrosionsverhalten legen wir im Wesentlichen folgende Vorschriften

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Presseartikel Luxemburg, den 18. Juni 2015 Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Wenn man den Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, ist es empfehlenswert sich zuerst von einem Energieexperten

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

VDI/DVGW 6023. Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation

VDI/DVGW 6023. Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation VDI/DVGW 6023 Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation Warum eine Schulung VDI/DVGW 6023? Die novellierte Trinkwasserverordnung fordert, dass bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr