Berufsförderung. Soldaten auf Zeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufsförderung. Soldaten auf Zeit"

Transkript

1 Berufsförderung für Soldaten auf Zeit und BO 41

2 Mein Ihren BFD finden Sie im Internet: Mein Berater / meine Beraterin Beratungstermine und -ort Meine Fragen zur Beratung: Meine Maßnahmen: Was ich noch tun muss: Dieses Merkblatt gibt den Sachstand vom wieder. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem BFD Berater Bundesamt für Wehrverwaltung WE 5 Herausgeber: oder beim BFD des nächstgelegenen es, ob in der Zwischenzeit in einzelnen Punkten Ermekeilstraße 27, Bonn Änderungen eingetreten sind. Merkblatt BF 01 Dieses Merkblatt soll das Beratungsgespräch mit dem BFD ergänzen; es ist auch im Internet verfügbar: 2

3 Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Mit Erfolg in den Zivilberuf Sie haben sich für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr verpflichtet. Da ist es nahe liegend, sich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben zu konzentrieren. Gleichwohl werden Sie sich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehrzeit weiter geht und wer Sie bei der Vorbereitung auf die Rückkehr in den Zivilberuf kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort ist einfach: Wir die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr bieten Ihnen den umfassenden Service, der Ihnen den Schritt in eine zivilberufliche Karriere maßgeblich erleichtern kann. Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist Teil der Wehrverwaltung des Bundes und besteht bundesweit aus 37 Ortsdienststellen, die bestimmten Kreiswehrersatzämtern zugeordnet sind. Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Grundlage unseres Angebotes ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit und Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette von Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen. Wir informieren und beraten Sie, so oft und umfassend Sie es wünschen, über alle Angelegenheiten zivilberuflicher Bildung und Förderung. Bereits während der Wehrdienstzeit bieten wir Ihnen ein weit reichendes Angebot an Lehrgängen und Seminaren zur zivilberuflichen Bildung und Eingliederung und fördern Ihre Teilnahme an diesen und anderen Maßnahmen. Bei der schulischen und beruflichen Bildung an öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen leisten wir in der Regel nach Ende der Wehrdienstzeit bei gleichzeitiger Sicherung Ihres Lebensunterhaltes finanzielle Unterstützung. Wir informieren Sie über die Dienstzeitversorgung mit Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihilfe. Nicht zuletzt bieten wir Ihnen spezielle Eingliederungshilfen für die Rückkehr in das zivile Berufsleben an. 3

4 Als Sonderaufgabe übernehmen wir die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten bis zum Ende der Dienstzeit und bereiten gemeinsam mit den zuständigen Stellen die berufliche Eingliederung nach Ende der Dienstzeit durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation vor. Außerdem sind wir im Bereich der Planung und Durchführung von Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung der SaZ im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (kurz gesagt: ZAW) tätig. Foto: Bildarchiv IMZBw Neugierig geworden? Dann sprechen Sie mit Ihrem Berater beim BFD über alle beruflichen Dinge, die Sie bewegen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie mit ihm einen Beratungstermin! Er hilft Ihnen bei der Orientierung, Planung und finanziellen Förderung Ihrer zivilberuflichen Qualifizierung bis hin zur Eingliederung auf einen Arbeitsplatz. Zur Vorabinformation wollen wir Ihnen nachfolgend den Leistungsumfang und möglichen Verlauf der Berufsförderung darstellen. 4

5 I. Persönliche Beratung und individuelle Betreuung in allen beruflichen Fragen Auch wenn Sie nicht selbst zum Telefon greifen und einen Beratungstermin vereinbaren, laden wir Sie möglichst noch im ersten Dienstjahr zu einem Einzelgespräch ein, um mit Ihnen gemeinsam Ihren ganz persönlichen Karrierefahrplan zu entwerfen. Die erste Beratung Bei diesem Gespräch klären Sie gemeinsam mit Ihrem Förderungsberater Ihr individuelles Anliegen und erörtern Chancen und Möglichkeiten in Ihrem zivilen Wunschberuf. Der Berater erläutert Ihnen dazu die Möglichkeiten der Berufsförderung und zeigt Wege zum Erreichen Ihres Berufsziels auf. Dabei werden Ihre Eignung und Neigung, die für Ihr Berufsziel zu erfüllenden Voraussetzungen, aber auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Der Förderungsplan Das Ergebnis des Beratungsgespräches wird in einem für Sie Maß geschneiderten Förderungsplan festgehalten. Er zeigt im Einzelnen die Schritte auf, wie sich Ihr zivilberufliches Fortkommen mit Unterstützung der Berufsförderung gestalten kann. Verpflichtungszeit, dienstliche Belastung, aber auch persönliche Lebensumstände fließen ebenso in den Förderungsplan ein wie Ihre Leistungsbereitschaft und Ihre Lernfähigkeit. Die weiteren Beratungen Bei nur einem Gespräch wird es nicht bleiben. In der Regel sind mehrere Gespräche notwendig, um den Weg zu Ihrem beruflichen Ziel schrittweise und klar heraus zu arbeiten: In Zwischenberatungen werden die bisherigen Überlegungen konkretisiert. Ihre Teilnahme an beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen wird abgestimmt. Die Verfahren zur Gewährung der Förderungsleistungen werden erläutert und eventuell aufgetretene Schwierigkeiten werden besprochen. Eine spezielle Einweisungsberatung gibt es für SaZ ab einer Verpflichtungsdauer von acht Jahren im Hinblick auf den Besuch des sog. allgemeinberuflichen Unterrichts an Bundeswehr-Fachschulen. Die Eingliederungsberatung informiert über die Möglichkeiten einer bevorzugten Eingliederung in den öffentlichen Dienst unter Inanspruchnahme des Eingliederungs- oder des Zulassungsscheines. In der Antragsberatung wird abschließend geklärt, an welchen Berufsbildungsmaßnahmen Sie am Ende bzw. nach der Wehrdienstzeit teilnehmen und welche Förderungsleistungen Ihnen gewährt werden können.... und wichtig! Die Beratung ist Förderungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass eine Förderung von Maßnahmen ohne vorhergehende Beratung nicht möglich ist. 5

6 Das Wichtig Gefördert wird während der Wehrdienstzeit Anspruch auf Förderung beruflicher Bildung am Ende der Wehrdienstzeit Anspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit SaZ 2-3 SaZ Monate SaZ 6-7 SaZ 8-11 SaZ 8-11 Tausch SaZ SaZ Tausch Vorrangige Ermessensförderung von internen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (Kostenübernahme 100%). Nachrangige Ermessensförderung von externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (Bezuschussung bis 80%, Prüfungsgebühren 100%) 12 Monate 15 Monate* 21 Monate* 36 Monate* 24 Monate* 36 Monate 60 Monate* SaZ mit Studium BO 41 ohne Studium BO 41 mit Studium 24 Monate 36 Monate 24 Monate * Ansprüche vermindern sich, wenn Sie im Rahmen der militärischen Ausbildung einen zivil anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluß erworben haben, auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit einem Unteroffiziersdienstgrad (mindestens mit der zum Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel nachbefördert worden sind. 6

7 ste in Kürze Höchstbeträge für berufliche Bildung Dauer der Zahlung des Ausbildungszuschusses (15 % der DBZ) Leistungen zur beruflichen Eingliederung Dauer der Zahlung der Übergangsgebührnisse (75 % der DBZ) Übergangsbeihilfe (x-fache der DBZ) fach 2.760,- Euro 4.140,- Euro 6.210,- Euro* 8.515,- Euro* 8.515,- Euro ,- Euro* 6.675,- Euro 8.515,- Euro 6 Monate 12 Monate 21 Monate* 21 Monate* 36 Monate 36 Monate 24 Monate 36 Monate Stellenbörse BFD/BA: Arbeitsplatzvermittlung Reisekostenvergütung für Vorstellungsreisen Umzugskostenvergütung Einarbeitungszuschuss Bescheinigungen berufsnaher Verwendungen Übernahme von Kosten für fachberufliche Prüfungen und Umschreibungen militärischer Berechtigungen Eingliederung in den öffentlichen Dienst (nur für SaZ 12+) 6 Monate 4-fach 12 Monate 4-fach 21 Monate* 6-fach 21 Monate* 6-fach 36 Monate 6-fach 36 Monate 6-fach 24 Monate 6-fach Ruhegehalt 6.675,- Euro 24 Monate Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder 7

8 II. Förderung zivilberuflicher Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen während der Wehrdienstzeit Bereits während der Wehrdienstzeit haben Sie die Chance, Ihre zivile Karriere vorzubereiten. Wenn es Ihr Dienstplan zulässt, können Sie an zivilberuflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und z.b. bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen, erweitern oder neue erwerben. Welche Maßnahmen für Sie in Betracht kommen, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Förderungsplan (vergl. Ziff. I.). Sollte Ihr berufliches Konzept andere Berufsbildungsmaßnahmen vorsehen, können ggf. auch diese nach vorheriger Beratung durch Ihren BFD gefördert werden. Interne und externe Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen Sie haben die Möglichkeit, an internen oder externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Die internen Maßnahmen richtet der BFD in Zusammenarbeit mit namhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein; sie sind an dem aktuellen Bildungsbedarf der Soldaten, den Besonderheiten des militärischen Dienstes und des Standortes, den Anforderungen des Bildungs- und Arbeitsmarktes sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet. Erst wenn sich im reichhaltigen Angebot des BFD keine passenden Lehrgänge für Sie finden lassen, fördern wir ggf. Ihre Teilnahme an externen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Lehrgänge im Direktunterricht, die von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Diese Angebote beruflicher Aus- und Weiterbildung stehen allerdings jedem offen und berücksichtigen nicht die besondere Situation der Soldaten. In Ausnahmefällen können auch Fernunterricht und Fernstudiengänge gefördert werden. Berufliche Orientierungsmaßnahmen Sollten Sie noch keinen Beruf erlernt haben und nicht wissen, wie es weiter gehen soll, oder sollten Sie sich beruflich neu orientieren wollen, können Sie Berufsorientierungsseminare besuchen, die der BFD in Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern anbietet. Ausbildungscoaching Längerdienenden Unteroffizieren und Mannschaften mit einer Verpflichtungszeit von acht und mehr Jahren (SaZ 8 +) kann die Teilnahme an Praktika in Unternehmen ermöglicht werden. Für die SaZ 8 + soll das Praktikum insbesondere - dem Kennenlernen eines Berufsfeldes und seiner Anforderungen, - dem Kennenlernen der betrieblichen Wirklichkeit und - der Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Berufswahl dienen. Die Teilnahmevoraussetzungen und das Verfahren des Ausbildungscoaching erläutert Ihnen Ihr Berater. 8

9 Berufliche Bildungsmaßnahmen Durch die Teilnahme an fachberuflichen Bildungsgängen können bereits erworbene berufliche Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Hierunter fallen je nach Berufsbild z.b. Ausbildungen im Schweißen, im Bedienen computer-numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen, Lehrgänge über die Wartung und Reparatur moderner Kfz-Technik sowie auch Seminare zu betriebswirtschaftlichen Themen. Sie können auch an Kursen mit berufsübergreifenden Themen und Inhalten teilnehmen, die auf den Erwerb der immer wichtiger werdenden Schlüsselqualifikationen gerichtet sind. Diese umfassen u.a. Fremdsprachen, Elektronische Datenverarbeitung, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Förderung der Teamfähigkeit und vieles mehr. Darüber hinaus können Sie auch an schulischen Bildungsgängen teilnehmen, um allgemein anerkannte Schulabschlüsse zu erwerben oder Ihr Wissen in Einzelbereichen zu vertiefen, wie z.b. Mathematik für technische Berufe. Neben Bildungsmaßnahmen fördern wir auch Ihre Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, um die Eingliederung auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zu den klassischen Eingliederungsmaßnahmen zählt beispielsweise das Angebot zur Teilnahme an einem Bewerbungstraining. Grundsätzlich findet die berufliche Bildung im Inland statt. In begründeten Ausnahmefällen ist aber auch eine Förderung im Ausland möglich. Ein Anspruch auf Förderung einer bestimmten Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahme besteht nicht, da es sich bei der dienstzeitbegleitenden Berufsförderung um sog. Ermessensleistungen handelt, die zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Auch fördern wir keine Maßnahmen, die dem Hobbybereich oder dem Bereich der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Anträge auf Förderung stellen Sie bitte so früh wie möglich. Die entsprechenden Vordrucke hierfür erhalten Sie von Ihrem Berater. Sie füllen das Formblatt aus, lassen von Ihrem Einheitsführer bestätigen, dass Ihrer Teilnahme keine dienstlichen Gründe entgegen stehen und reichen den Antrag so rechtzeitig beim BFD ein, dass dieser noch vor Beginn der Maßnahme über die Förderungsfähigkeit entscheiden kann. So erhalten Sie rechtzeitig Gewissheit über die Förderung. Sollte der Kurs schon begonnen haben, kann die Förderung ausnahmsweise rückwirkend vom Ersten des Monats an erfolgen, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wird Ihrem Antrag entsprochen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, dem Sie alles weitere entnehmen können. 9

10 So werden Sie finanziell unterstützt Im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und entsprechend der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit ermöglicht es Ihnen der BFD, in einem bestimmten finanziellen Umfang auf Kosten des Bundes an Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Teilnahme an internen Maßnahmen ist für Sie kostenfrei, da Vertragspartner der Bildungseinrichtung der BFD ist. Entstehende Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel und Prüfungsgebühren werden vom BFD zu 100% getragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss zu den notwendigen Mehraufwendungen an Fahrkosten für die Fahrten zwischen dem Standort, ggf. Wohnort und dem Veranstaltungsort unter Anrechnung eines Eigenanteils. Mit Ihrem Antrag melden Sie sich verbindlich zur Teilnahme an der beruflichen Bildungsoder Eingliederungsmaßnahme an. Sollten Sie die Ausbildung nicht antreten oder abbrechen, werden die anteiligen Lehrgangskosten im Regelfall gleichwohl auf den für Sie vorgesehenen Kostenrichtwert (Förderungsbetrag) angerechnet. Deshalb sollten Sie zur Vermeidung förderungsrechtlicher Nachteile alle Umstände, die Ihre Teilnahme an der Maßnahme betreffen, unverzüglich Ihrem BFD mitteilen. Die Teilnahme an externen Maßnahmen wird bezuschusst. Für Lehrgangsgebühren und den Erwerb der vorgeschriebenen Lernmittel übernimmt der BFD 80% der Kosten. Die Prüfungsgebühren erstatten wir grundsätzlich in vollem Umfang. Dazu kommt noch wie bei den internen Maßnahmen ein Fahrkostenzuschuss. Sie sind Vertragspartner der jeweiligen Bildungseinrichtung mit der Folge, dass Sie die vereinbarten Kosten zunächst selbst zahlen müssen. Die bewilligten Kosten können Ihnen erst nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der Originalrechnung und der Bestätigung der ordnungsgemäßen Teilnahme (d.h. Beteiligung an mindestens 80% der nach dem Lehrplan vorgesehenen Gesamtstunden sowie ggf. an vorgesehenen Prüfungen) von Ihrem BFD erstattet werden. Bitte beachten! Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme bzw. Abbruch der Maßnahme ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Abbruch erfolgt aus dienstlichen oder zwingenden persönlichen Gründen. In diesem Fall werden die entstandenen notwendigen Kosten übernommen und der Fahrkostenzuschuss wird bis zum Tage der letztmaligen Teilnahme erstattet. Die Kosten für Fernlehrgänge werden gleichfalls anteilig zu 80% bezuschusst, jedoch nur für die tatsächlich durchgearbeiteten und korrigierten Lerneinheiten. Hinzu kommt eine Kommunikationspauschale, die entstandene Kosten für den Versand des Lehrmaterials u.ä. abdecken soll. Für die Erstattung der Kosten gelten auch hier die zuvor genannten Grundsätze. 10

11 III. Freistellung vom militärischen Dienst für schulische Bildung am Ende der Wehrdienstzeit ab SaZ8 Erfordert Ihr Berufsziel einen höherwertigen Schulabschluss, ist bei einer Verpflichtung auf mindestens 8 Jahre der Besuch einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) ein weiterer wichtiger Baustein für Ihre zivilberufliche Karriere. Im Regelfall können Sie ab einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren in den letzten 15 Monaten Ihrer Dienstzeit, ab einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren sogar in den letzten 24 Monaten Ihrer Dienstzeit am allgemeinberuflichen Unterricht der BwFachS teilnehmen. Die Bundeswehrfachschulen Die 17 bundesweit vertretenen BwFachS sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Die ausschließlich zivilen Lehrkräfte haben ihre Befähigung durch eine Ausbildung im Landesschuldienst erworben. Das Angebot der BwFachS umfasst Lehrgänge vom Auffrischen der Hauptschulkenntnisse bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Auf den Schulbesuch können Sie sich durch Teilnahme an einem Fernlehrgang vorbereiten. Er findet bereits ein Jahr vor Beginn des schulischen Vollzeitunterrichtes statt. Mit diesem Lehrgang können Sie Ihr Wissen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auffrischen. Der daran anschließende Direktunterricht in der BwFachS ist erwachsenengerecht gestaltet und bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Neben schulischer Bildung bieten die BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge wie Staatlich anerkannter Erzieher und Bürokaufmann an. Mehr über die Ausbildungsinhalte erfahren Sie in der Broschüre Die Bundeswehrfachschule, die Sie bei jeder BwFachS anfordern können. 11

12 Bundeswehrfachschulen (BwFachS) Wehrbereichsverwaltung Nord Weh BwFachS Flensburg Fördestraße Flensburg Tel BwFachS Hamburg Osdorfer Landstraße Hamburg Tel BwFachS Hannover Langenforther Straße Hannover Tel BwFachS Kiel Herthastraße Kiel Tel BwFachS Neubrandenburg Fünfeichen Neubrandenburg Tel BwFachS Oldenburg Ulmenstr Oldenburg i.o. Tel Wehrbereichsverwaltung West BwFachS Kassel Eugen-Richter-Straße Kassel Tel BwFachS Köln Kardorfer Straße Köln Tel BwFachS Koblenz Kurfürstenstraße Koblenz Tel BwFachS Mainz * Wallstraße Mainz Tel BwFachS Münster Hoher Heckenweg Münster / Westf. Tel Wehrbereichsverwaltung Süd BwFachS Karlsruhe Rintheimer Querallee Karlsruhe Tel BwFachS Würzburg Oberdürrbacher Straße Veitshöchheim Tel BwFachS München Infanteriestraße München Tel BwFachS Ulm Stuttgarter Straße Ulm Tel Wehrbereichsverwaltung Ost BwFachS Berlin General-Steinhoff Kaserne Kladower Damm Berlin Tel BwFachS Naumburg Kösener Straße Naumburg Tel * Die BwFachS wird zum geschlossen. Mit Fragen zum Lehrgangsangebot der BwFachS wenden Sie sich bitte an Ihren BFD Berater. 12

13 So erhalten Sie Ihre Förderung Als Soldat ab einer achtjährigen Verpflichtungszeit erhalten Sie ca. 4 Monate vor Beginn eines möglichen Besuchs der BwFachS einen Fachschulbogen und die zuvor genannte Broschüre Die Bundeswehrfachschule von ihrer militärischen Dienststelle. Das Formblatt Fachschulbogen füllen Sie sorgfältig aus und senden es an die militärische Dienststelle nicht an den BFD! zurück. Daraufhin wird die personalbearbeitende Stelle Ihre Kommandierung zur BwFachS veranlassen. Dort absolvieren Sie Ihre schulische Bildungsmaßnahme. So werden Sie finanziell unterstützt Sie besuchen die BwFachS als Soldat und erhalten weiterhin Ihre Dienstbezüge. Den Jahresurlaub können Sie in den Sommerferien der BwFachS nehmen. Der Besuch der BwFachS ist kostenfrei. Freistellung vom militärischen Dienst für berufliche Bildung (sog. Fachausbildung) am Ende des Wehrdienstes ab SaZ 8 Wenn Sie sich für mindestens 8 Jahre verpflichtet haben und für den angestrebten Beruf bereits über die nötige Schulbildung verfügen, können Sie anstelle des Besuchs der BwFachS eine Berufsbildungsmaßnahme absolvieren, indem Sie Ihren Anspruch auf Besuch der BwFachS in Fachausbildung tauschen. Auch umgekehrt ist ein Tausch möglich. Die Freistellung vom militärischen Dienst am Ende der Wehrdienstzeit kommt ausschließlich für Berufsbildung im Direktunterricht in Betracht, durch die Ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen wird. Über das Bewilligungsverfahren der Berufsbildung unter Freistellung vom militärischen Dienst informiert Sie im Einzelnen Ihr Förderungsberater des BFD. 13

14 Minderung des Berufsförderungs- und Freistellungsanspruchs Sollten Sie während der Dienstzeit im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflichen Abschluss erworben haben, befinden Sie sich im Vorteil gegenüber den Kameraden, deren dienstliche Verwendung keine zivil nutzbaren Abschlüsse vorsah. Ihr Berufsförderungsanspruch mindert sich dann um 6 bis maximal 24 Monate. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit einem Unteroffiziersdienstgrad (mind. mit der Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder zum Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel nachbefördert worden sind. Einen förderungsrechtlichen Nachteil erleiden Sie durch die Minderung gleichwohl nicht, weil mit dem Gesetz zur Verbesserung der Berufsförderung im Jahre 1990 eine entsprechende Erweiterung der Ansprüche vorgenommen wurde, die allerdings nur denjenigen Soldaten zugute kommen soll, die während der Wehrdienstzeit keine zivilberuflichen Abschlüsse erwerben können. Auf den Förderungszeitraum am Ende der Dienstzeit werden die Zeiten einer während der Dienstzeit unter Freistellung vom militärischen Dienst absolvierten schulischen Bildung angerechnet. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung am Ende der Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den Zeitraum der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen sind beizufügen. Die Freistellung vom militärischen Dienst ist gleichzeitig zu beantragen. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem BFD Berater.... und wichtig! Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung am Ende der Wehrdienstzeit muss spätestens vor Beginn der Berufsbildungsmaßnahme gestellt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Förderung der beruflichen Bildung nicht bewilligt werden. 14

15 IV. Berufliche Bildung nach Ende der Verpflichtungszeit ab SaZ 4 Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit (sog. Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht schon ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt. Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit wird regelmäßig im Direktunterricht in Vollzeitform vermittelt und umfasst die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fortbildung. Sie baut auf den beruflichen Bildungsmaßnahmen auf, die Sie während Ihrer Wehrdienstzeit absolviert haben. Nicht zur beruflichen Bildung zählen der Erwerb beruflicher Praxis, die Einarbeitung am Arbeitsplatz sowie Hobbymaßnahmen und Persönlichkeitsbildung. Foto: Bildarchiv IMZBw 15

16 Die Ausbildung findet in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen statt. Die Ausbildungsstätte wählen Sie selbst. Sie muss für die ordnungsgemäße erwachsenengerechte Durchführung der Berufsbildungsmaßnahme geeignet sein. Sind mehrere Bildungseinrichtungen geeignet, kann nur die Berufsbildungsmaßnahme gefördert werden, die die niedrigsten Gesamtkosten verursacht. Eine Vollzeit-Berufsbildung im Direktunterricht ist am effektivsten; nur sie entspricht der Intention des Gesetzgebers. Deshalb ist dieser Ausbildungsform der Vorzug zu geben. Teilzeitmaßnahmen können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Eine berufliche Bildung soll sich unmittelbar an die aktive Dienstzeit anschließen. Ist dies aus sachlichen Gründen nicht möglich, kann ein zeitliches Hinausschieben der beruflichen Bildung ohne Anspruchsverlust ermöglicht werden. In Ausnahmefällen kann die Fachausbildung bereits während der Wehrdienstzeit durchgeführt bzw. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses begonnen werden. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann auch eine berufliche Bildung im Ausland gefördert werden. Sollten Sie eine solche Maßnahme planen, lassen Sie sich frühzeitig von Ihrem Berater die Förderungsmöglichkeiten darlegen. Sofern Ihr beruflicher Förderungsplan zunächst den Erwerb oder die Auffrischung schulischer Bildung vorsieht, wird Ihnen auf Antrag schulische Bildung an der BwFachS an Stelle von Fachausbildung gewährt. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung nach der Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den Zeitraum der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen sind beizufügen. Sofern notwendig, ist gleichzeitig die Freistellung vom militärischen Dienst zu beantragen. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Förderungsberater des BFD.... und wichtig! Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit muss spätestens vor Ihrem Dienstzeitende gestellt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Förderung beruflicher Bildung generell nicht mehr bewilligt werden. 16

17 So werden Sie finanziell unterstützt Die notwendigen Kosten der beruflichen Bildung trägt der Bund. Der Umfang richtet sich nach der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit. Wie bei den externen Maßnahmen während der Wehrdienstzeit treten Sie auch hier in Vorleistung und rechnen die Ihnen entstandenen Kosten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit dem BFD ab. Notwendig ist auch hier der Nachweis Ihrer regelmäßigen Teilnahme an der Bildungsmaßnahme und das Vorlegen der Originalrechnung. Sollten Sie an den Ausbildungsort oder in dessen Nähe umziehen wollen, kann Ihnen ggf. finanzielle Unterstützung für einen Umzug gewährt werden. Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen Sie die Einzelheiten Ihrer Förderung und insbesondere, welche Kosten der BFD übernimmt. So ist Ihr Lebensunterhalt gesichert Während der schulischen oder der beruflichen Bildung am Ende der Wehrdienstzeit (unter Freistellung vom militärischen Dienst) sind Sie Soldat und erhalten weiterhin Ihre Dienstbezüge. Nach dem Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese dienen dazu, Ihren Lebensunterhalt beim Übergang in das zivile Erwerbsleben insbesondere während der beruflichen Bildungsphase zu sichern. Die Höhe dieser Dienstzeitversorgung beträgt 75% der Dienstbezüge des letzten Monats, die zu versteuern sind. Die Länge des Bezugs orientiert sich an der Dauer des Anspruchs auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit. Wenn Sie als Empfänger von Übergangsgebührnissen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen und daraus ein Einkommen beziehen, so werden die Übergangsgebührnisse nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gewährt. Beide Einkommen unterliegen der Steuerpflicht. Während Ihrer geförderten Fachausbildung nach Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie einen Ausbildungszuschuss, wenn die Maßnahme mindestens 21 Stunden in der Woche umfasst. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15% Ihrer letzten Bruttodienstbezüge und wird steuerfrei gezahlt. Im Gegensatz zu den Übergangsgebührnissen ist diese Leistung an eine berufliche Bildungsmaßnahme gebunden. Erzielen Sie ein Einkommen aus der Ausbildung, wird dieses auf den Ausbildungszuschuss angerechnet. Die Dauer der Zahlung ist im Bewilligungsbescheid festgelegt. 17

18 Schließlich gehört zur Dienstzeitversorgung auch die Übergangsbeihilfe. Sie dient u.a. dazu, alle die Kosten abzudecken, die im Rahmen Ihres Anspruchs auf Berufsbildung nach der Wehrdienstzeit nicht erstattet werden können. Der Umfang der Übergangsbeihilfe beträgt je nach Länge der Wehrdienstzeit ein Mehrfaches Ihrer letzten Dienstbezüge und ist ab ,00 Euro steuerpflichtig. BeiInanspruchnahme eines Ein- gliederungs- oder Zulassungsscheines wird die Übergangsbei hilfe gemindert. Für die Zahlung der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe ist kein Antrag notwendig. Über die Gewährung eines Ausbildungszuschusses wird im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Förderung der beruflichen Bildung entschieden. V. Besondere Leistungen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben Diese besonderen Hilfen bilden den Abschluss Ihrer Berufsförderung, mit der Sie Ihren Einstieg in den Zivilberuf unter Dach und Fach bringen. Die Leistungen beinhalten: Arbeitsvermittlung über die Stellenbörse BFD/BA Für den Fall, dass Sie nach Ende der Wehrdienstzeit einen Arbeitsplatz suchen: Im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit akquirieren wir für Sie freie Stellen. Melden Sie sich frühzeitig vor Ablauf der Verpflichtungszeit bei den Mitarbeitern der Stellenbörse und lassen Sie sich für eine Vermittlung eintragen. Sie erhalten dann Arbeitsplatzangebote, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Regionale Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Zuschuss zu den Kosten für Vorstellungsreisen Um einen Arbeitsplatz zu erlangen, müssen Sie sich z.b. bei Ihrem künftigen Arbeitgeber persönlich vorstellen oder werden zu einer Eignungsprüfung eingeladen: Sofern der potenzielle Arbeitgeber die Auslagen für Ihre Fahrkosten nicht übernimmt, erhalten Sie vom BFD einen Zuschuss. Beachten Sie bitte, dass rechtzeitig vor Antritt der Fahrt ein Antrag bei uns zu stellen ist notfalls per Telefax oder telefonisch. Zur Abrechnung der Kosten müssen Sie durch Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen, wann Sie sich vorgestellt haben und dass vom Arbeitgeber hierfür keine Kosten übernommen werden. 18

19 Einarbeitungszuschuss Angenommen, Sie kehren in den vor Ihrer Bundeswehrzeit erlernten Beruf zurück, sind aber erst nach einer bestimmten Einarbeitungszeit wieder voll leistungsfähig und produktiv: Damit Sie den vollen Lohn erhalten bzw. Ihrem Arbeitgeber kein finanzieller Nachteil entsteht, gleichen wir Ihnen oder dem Arbeitgeber auf Antrag übergangsweise die Lohn-/Leistungsdifferenz aus. Dies gilt grundsätzlich nur für das erste Arbeitsverhältnis, das Sie nach Ihrer Dienstzeit aufnehmen. Bescheinigungen über berufsnahe Verwendung Falls Sie für eine Fortbildung den Nachweis einer Berufspraxis während Ihrer Bundeswehrzeit brauchen: Auf Ihren Antrag wird der BFD die von Ihrer Einheit bestätigte militärische Verwendung auf eine zivilberufliche Vergleichbarkeit hin prüfen. Ist die Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigen wir Ihnen die zivilberufliche Verwendbarkeit. Diese Bescheinigungen können Sie z.b. bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern als Nachweis von fachpraktischen Tätigkeiten anlässlich von Prüfungsanmeldungen vorlegen. Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivile Erlaubnisse Wenn Sie bei der Bundeswehr militärische Berechtigungen erworben haben, die Sie für den Zivilberuf benötigen, erstatten wir Ihnen in bestimmtem Umfang die Kosten für die Umschreibung. 19

20 Eingliederung in den öffentlichen Dienst Falls Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen möchten, können Sie bei einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren entweder den Eingliederungs- oder den Zulassungsschein in Anspruch nehmen. Damit können Sie sich auf Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst bewerben, die bevorzugt für Soldaten vorbehalten sind. Bei Eignung und Bestehen der Ausbildungsprüfung haben Sie Anspruch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Bf

21 Umzugskostenvergütung (UKV) Wenn Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung haben und Sie vor Beendigung der Wehrdienstzeit oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung Ihrer Wehrdienstzeit oder Ihrer Fachausbildung an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort umziehen, können Ihnen bestimmte Umzugskosten vergütet werden. Daneben kann Ihnen ein Zuschuss zu den Umzugsauslagen für den Umzug an den Ort der Ausbildung erstattet werden, wenn die Förderung der Berufsbildungsmaßnahme für mindestens 1 Jahr bewilligt worden ist und ein Anspruch auf Erstattung von Trennungsauslagen besteht. Der Zuschuss wird bis zur Höhe des Betrages gewährt, der durch den Umzug voraussichtlich an Trennungsauslagen eingespart wird. Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen Zeiten der geförderten Ausbildung und des Wehrdienstes ganz oder teilweise auf die Berufs- und/oder Betriebszugehörigkeit sowie ggf. auf die Dienstzeit angerechnet werden. Wenn Sie sich für nicht mehr als 3 Jahre verpflichtet haben, kann in bestimmten Fällen die Zeit des auf den Grundwehrdienst anrechenbaren Wehrdienstes in einem späteren Beamtenverhältnis bei der Anstellung sowie im Zivilberuf bei der Zulassung zu weiter führenden Prüfungen berücksichtigt werden. Anrechnung truppenfachlicher Ausbildung und Verwendung als Praktikantenzeit Die Anrechnungszeiten sind vom Grad der Übereinstimmung der wahrgenommenen Tätigkeiten mit den Richtlinien der Praktikantenämter bzw. Fachbereiche der Hochschulen abhängig. Es wird empfohlen, sich diese Richtlinien frühzeitig zu besorgen, da diese je nach Bundesland und Hochschule verschieden sein können. Der Nachweis ist zu erbringen durch ein vom Studienbewerber von Beginn der Dienstzeit an zu führendes Praktikantenbuch, in dem alle relevanten Arbeitszeiten einzutragen sind und ein am Ende der Dienstzeit vom Disziplinarvorgesetzten auszustellendes Zeugnis, aus dem Art und Dauer der in der Bundeswehr ausgeübten einschlägigen Tätigkeiten ersichtlich sein müssen. Hoch- und Fachhochschulen mit technischen Fachbereichen erkennen in bestimmten Fällen die von Soldaten absolvierten internen oder externen Bildungsmaßnahmen (z.b. Metallbearbeitung) als Praktika an. 21

22 VI. Sozialversicherungs- und versorgungsrechtliche Fragen In allen Fragen der Krankenversicherung der Rentenversicherung der Pflegeversicherung des Beihilferechts und der Dienstzeitversorgung für Soldaten geben Ihnen die Sozialberater der Bundeswehr fachkundig Rat und Auskunft. Vor allem zur Sicherstellung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich rechtzeitig vor Beendigung der Wehrdienstzeit mit dem Sozialdienst Ihrer Standortverwaltung in Verbindung setzen. Das Beratungsangebot des Sozialdienstes gilt auch für die Zeit nach dem Wehrdienst (siehe hierzu auch das Merkblatt BMVg PSZ V 1 Info Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der SaZ ). VII. Berufliche Rehabilitation Die berufliche Rehabilitation behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten obliegt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Soldaten, die infolge eines Gesundheitsschadens ihre frühere oder ihre nachweisbar angestrebte zivilberufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, werden bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr vom BFD besonders betreut. Durch enge Zusammenarbeit und rechtzeitige Abstimmung mit den zuständigen künftigen Leistungsträgern wird sichergestellt, dass vom BFD begonnene Maßnahmen zweckmäßig sind und nach Dienstzeitende weiter geführt werden. Noch während ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr werden die notwendigen Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen eingeleitet. Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst führt ein ziviler Träger die Rehabilitationsmaßnahmen fort. Der Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung bleibt von der Rehabilitationsmaßnahme unberührt. Im Falle e i nes Gesundheitsschadens, der eine berufliche Betroffenheit erwarten lässt, ist die sofortige Kontaktaufnahme mit dem BFD dringend geboten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes. Wir sind für Sie da. 22

23 Wehrbereichsverwaltungen Wehrbereichsverwaltung Nord - Dezernat II 4 - Hans-Böckler-Allee Hannover Tel Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel - Dezernat II 4 - Feldstraße Kiel Tel Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat II 4 - Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf Tel Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden - Dezernat II 4 - Moltkering Wiesbaden Tel Wehrbereichsverwaltung Süd - Dezernat II 4 - Heilbronner Straße Stuttgart Tel Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München - Dezernat II 4 - Dachauer Straße München Tel Wehrbereichsverwaltung Ost - Dezernat II 4 - Prötzeler Chaussee Strausberg Tel

24 Anschriften der Berufsförderungsdienste HAMBURG, MECKLENBURG- VORPOMMERN, SCHLESWIG-HOLSTEIN WBV Nord Hamburg Sophienterrasse 1 a Hamburg Tel.: BwKennzahl: Kiel Rostocker Str Kiel Tel.: BwKennzahl: Kiel - Berufsförderungsdienst Neumünster - Färberstraße Neumünster Tel.: BwKennzahl: Neubrandenburg Weg am Hang Neubrandenburg Tel.: BwKennzahl: Schleswig Moltkestr Schleswig Tel.: BwKennzahl: Schwerin Walther-Rathenau-Str Schwerin Tel.: BwKennzahl: BREMEN, NIEDERSACHSEN Bremen Falkenstr Bremen Tel.: BwKennzahl: Hannover Fliegerstr Hannover Tel.: BwKennzahl: Hannover - Berufsförderungsdienst Hildesheim - Waterloostr Hildesheim Tel.: BwKennzahl: Lüneburg Meisterweg Lüneburg Tel.: BwKennzahl: Oldenburg Bremer Str Oldenburg Tel.: BwKennzahl: Oldenburg - Berufsförderungsdienst Wilhelmshaven - Rheinstr Wilhelmshaven Tel.: BwKennzahl: Stade - Berufsförderungsdienst Bremerhaven - Am Leher Tor Bremerhaven Tel.: BwKennzahl: WBV West NORDRHEIN-WESTFALEN Detmold - Berufsförderungsdienst Paderborn - Elsener Str Paderborn Tel.: BwKennzahl: Dortmund - Berufsförderungsdienst Unna - Kamener Straße Unna Tel.: BwKennzahl: Essen Am Zehnthof Essen Tel.: BwKennzahl: Köln Brühler Str Köln Tel.: BwKennzahl: Münster Nieberdingstr Münster Tel.: BwKennzahl: HESSEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND Kaiserslautern - Berufsförderungsdienst Neustadt/W. - Kastanienweg Neustadt/W. Tel.: BwKennzahl: Kassel Ludwig-Mond-Str Kassel Tel.: BwKennzahl: Koblenz Ellingshohl Koblenz Tel.: BwKennzahl: Trier Eurener Str Trier Tel.: BwKennzahl: WBV Süd BADEN-WÜRTTEMBERG Heilbronn - Berufsförderungsdienst Tauberbischofsheim - Albert-Schweitzer-Str Tauberbischofsheim Tel.: BwKennzahl: Karlsruhe Rintheimer Querallee 4 a Karlsruhe Tel.: BwKennzahl: Ulm - Berufsförderungsdienst Sigmaringen - In der Vorstadt Sigmaringen Tel.: BwKennzahl: BAYERN Augsburg Von-der-Tann-Str Augsburg Tel.: BwKennzahl: Deggendorf - Berufsförderungsdienst Feldkirchen - Gäuboden-Kaserne Geb Feldkirchen Tel.: BwKennzahl: Kempten Hinterm Siechenbach Kempten Tel.: BwKennzahl: München Dachauer Str München Tel.: BwKennzahl: Nürnberg Allersberger Str Nürnberg Tel.: BwKennzahl: Regensburg Bajuwarenstr Regensburg Tel.: BwKennzahl: Würzburg Balthasar-Neumann-Kaserne Oberdürrbacher Str Veitshöchheim Tel.: BwKennzahl: WBV Ost BERLIN, BRANDENBURG, SACHSEN, SACHSEN-ANHALT, THÜRINGEN Chemnitz Glösaer Str Chemnitz Tel.: BwKennzahl: Cottbus - Berufsförderungsdienst- Karl-Liebknecht-Str Cottbus Tel.: BwKennzahl: Erfurt Zeppelinstr Erfurt Tel.: BwKennzahl: Halle Albert-Schweitzer-Str Halle Tel.: BwKennzahl: Potsdam Berliner Str Potsdam Tel.: BwKennzahl:

Die Bundeswehr stellt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft jährlich 13.000 Ausbildungsplätze für Soldaten bereit. Die Ausbildungen in 71 anerkannten

Die Bundeswehr stellt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft jährlich 13.000 Ausbildungsplätze für Soldaten bereit. Die Ausbildungen in 71 anerkannten Überblick Jährlich scheiden ca. 15.000 Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr aus. Zur beruflichen Reintegration stehen dem BFD pro Jahr ca. 130 Millionen EUR zur Verfügung. ivilberufliche Aus- & Weiterbildung

Mehr

Berufsförderung. für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten

Berufsförderung. für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten Lieferbare Informationsblätter zur Berufsförderung BF 01 Berufsförderung für Soldatinnen und

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Herausgeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Brühler Str. 309 50968 Köln

Herausgeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Brühler Str. 309 50968 Köln Berufsförderung für Soldatinnen auf Zeit / Soldaten auf Zeit und Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze, deren Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde Der Berufsförderungsdienst

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Berufsförderung. für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze.

Berufsförderung. für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze. Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze Streitkräftebasis Wehrverwaltung Lieferbare Informationsblätter zur Berufsförderung

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste

Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Sie wollen Berufskraftfahrer ausbilden? Keine Ausbildung möglich Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Alle Fertigkeiten und Kenntnisse

Mehr

Meister-BAföG. Informationen zur. Förderung nach AFBG. Geld vom Staat Förderungsleistung Antragsverfahren. für Studieninteressierte

Meister-BAföG. Informationen zur. Förderung nach AFBG. Geld vom Staat Förderungsleistung Antragsverfahren. für Studieninteressierte Meister-BAföG Informationen zur Förderung nach AFBG Geld vom Staat Förderungsleistung Antragsverfahren für Studieninteressierte Aktuell Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016 Mit Inkrafttreten

Mehr

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Berufsförderungsdienst. Berufsförderung. für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten

Berufsförderungsdienst. Berufsförderung. für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten Berufsförderungsdienst Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende und Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten Mein Ihren BFD finden Sie im Internet: http://bfd.bundeswehr.de Mein Berater

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Betriebsrente - das müssen Sie wissen renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld

Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

Dienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität

Dienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität Dienstvereinbarung über Fort- und Weiterbildung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat der Carl von Ossietzky Universität wird gemäß 65 Abs. 1 Nr.

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Bekanntmachung. Richtlinie

Bekanntmachung. Richtlinie Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die ab 1. Januar 1998 geltende Fassung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION

IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION IHR PARTNER AUF DEM WEG INS BERUFSLEBEN SRH BERUFLICHE REHABILITATION IHR WEG ZURÜCK IN DIE ARBEIT: BERUFLICHES TRAINING Wenn eine psychische Erkrankung das Leben durcheinanderwirft, ändert sich alles:

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Arten und Formen der Weiterbildung

Arten und Formen der Weiterbildung Arten und Formen der Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Weiterbildung, was ist das eigentlich? 3 Lernarten Formales Lernen 3 Nicht formales Lernen 4 Informelles Lernen 5 Lernformen 6 2 Weiterbildung, was

Mehr

IHR BERUFLICHER NEUSTART MIT EINER UMSCHULUNG

IHR BERUFLICHER NEUSTART MIT EINER UMSCHULUNG IHR BERUFLICHER NEUSTART MIT EINER UMSCHULUNG inkl. staatlich anerkanntem Berufsabschluss und international anerkannten Zertifikaten www.cbw-weiterbildung.de KNOW-HOW FÜR DIE JOBS VON MORGEN 2 Herzlich

Mehr

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung

Mehr

Lehre für die Karriere

Lehre für die Karriere Ausbildung Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Lehre für die Karriere Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung.

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Digitale Kontrollgerätekarten

Digitale Kontrollgerätekarten Digitale Kontrollgerätekarten Eine kurze Übersicht von autorent zu den wichtigsten Fragen rund um den digitalen Tacho. Wer benötigt digitale Kontrollgeräte? Fahrer von Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Mehr

Informationen zum Praktikum

Informationen zum Praktikum Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement

Mehr

Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will!

Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will! Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will! Wo finde ich mehr Informationen? Sie können sich auf der Homepage des Weiterbildungskollegs und Abendgymnasiums oder auf der Seite des Ministeriums

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Kurzanleitung Schüler Online 2016

Kurzanleitung Schüler Online 2016 Kurzanleitung Schüler Online 2016 zur Vorbereitung auf das zentrale Anmeldeverfahren 2016 für die Berufskollegs und zur gymnasialen Oberstufe an den beruflichen Gymnasien, Gesamtschulen und Gymnasien möchten

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr