Reise- und Geschäftsbedingungen

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1 Reise- und Geschäftsbedingungen Lieber Reiseteilnehmer, bitte lesen Sie die unter stehenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragverhältnis zwischen Planeta Verde und Sie regeln, sorgfältig durch. Diese Voraussetzungen berühren auf den Grundlagen der Neufassung der 651 a if BGB, deren Anerkennung Sie uns mit der Abgabe der unterschriebenen Reiseanmeldung schriftlich bestätigen. 1. Anmeldung und Bestätigung Mit der Anmeldung des Reisenden bietet dieser Planeta Verde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung der Reise sollte schriftlich mit Hilfe des im Katalog befindlichen Anmeldeformulars erfolgen. Für die vertraglichen Verpflichtungen der in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer hat der Reisende ebenfalls einzustehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Planeta Verde verbindlich zustande. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch die Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Planeta Verde vor, an das Planeta Verde für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt. 2. Umfang der Leistungen L und Preis- bzw. Leistungsänderung Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt von Planeta Verde und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Angaben von Dritten (z.b. von Leistungsträgern, Touristeninformationen u.a.) sind für Planeta Verde nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden. Planeta Verde behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten) oder der Abgaben und Gebühren wie Flughafengebühren oder Einreisegebühren oder eine Änderung des für die betroffene Reise geltenden Wechselkurses in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten bzw. Abgaben/Gebühren bzw. des Wechselkurses pro Sitzplatz (im Falle der Beförderungskosten), pro Person (im Falle der Abgaben/Gebühren) sowie in Höhe des Mehrbetrages für Planeta Verde auf den Reisepreis pro Person (im Falle der Wechselkurserhöhung) auf den Reisepreis auswirkt. Dies gilt nur, sofern zwischen Vertragschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Preisänderung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht vorlagen und bei Vertragsschluss für Planeta Verde auch nicht vorhersehbar waren. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung ist unter den genannten Umständen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Über Leistungsänderungen bzw. abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages oder über eine Änderung des Reisepreises wird der Reisende unverzüglich informiert. Leistungsänderungen sind nur möglich, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Für den Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei Reisepreiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Er kann alternativ eine Vertragsänderung derart verlangen, dass ihm die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise ohne höhere Kosten aus

2 dem Angebot von Planeta Verde ermöglicht wird. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Leistungsänderung gegenüber Planeta Verde erklären. 3. Mindestteilnehmerzahl Planeta Verde kann vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl beziffert, vorher in der jeweiligen Buchungsgrundlage angekündigt und die Information über den Rücktritt von Reisevertrag durch Planeta Verde wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden bis zum 14. Tag vor Reiseantritt bekannt gemacht wurde. In diesem Fall erhält der Reisende Beträge, die auf den Reisepreis bezahlt worden sind, in voller Höhe und unverzüglich zurück. 4. Zahlung Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB angenommen werden. Mit Reiseanmeldung und Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Nicht erstattungsfähige und lediglich vermittelte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des Reisepreises sind wie die Kosten für Gorilla-Erlaubnisse, abgeschlossene Versicherungen, etwaige Visumsgebühren etc., sind zum gleichen Zeitpunkt mit der Anzahlung zu begleichen. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der fällige Reisepreis dann nicht vollständig bezahlt, obgleich der Reisende einen Sicherungsschein erhalten oder mangels bisheriger Zahlung nicht erhalten hat und obwohl eine gegebenenfalls erforderliche und vereinbarte Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde, wird Planeta Verde von der Leistung frei, wenn der Reisende nach Mahnung und Fristsetzung nicht zahlt, obwohl er ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht hat. Planeta Verde ist in diesem Fall berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und kann vom Reisenden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Die Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. 5. Rücktritt durch den Reisenden Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so verliert Planeta Verde den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die herausgegebenen Reiseunterlagen sind vollständig an Planeta Verde zurück zu geben. Planeta Verde hat den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbartem Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert; diese Schadenspauschale wird wie folgt gestaffelt: Rücktritt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises Rücktritt ab 99. bis 50. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises. Rücktritt ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises. Rücktritt ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises. Rücktritt ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises. Ab 6. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises. Bei Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag: 95 % des Reisepreises. Maßgeblich für die Höhe der Schadenspauschale ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Planeta Verde. Planeta Verde empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Nicht erstattungsfähige und lediglich vermittelte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des

3 Reisepreises sind, wie die Kosten für Gorilla- Erlaubnisse, Visagebühren etc., werden nicht erstattet und dem Reisenden im Fall eines Rücktritts zusätzlich zur Stornogebühr und unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts berechnet. Planeta Verde behält sich vor, den konkreten, möglicherweise höheren Schadensersatz unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen oder anders verwendeten Leistungen abweichend von den genannten Schadenspauschalen zu fordern. Der Nachweis, dass Planeta Verde kein oder ein geringerer Schaden als die berechnete Schadenspauschale entstanden ist, wird dem Reisenden ausdrücklich gestattet. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Planeta Verde kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Planeta Verde gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Rücktritt durch Planeta Verde Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, ist Planeta Verde berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung behält Planeta Verde den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich allerdings ersparte Aufwendungen sowie Erstattungen und das, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, anrechnen lassen. 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höhere Gewalt Wird die Reise infolge beim Vertragschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Planeta Verde als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Planeta Verde zahlt den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Planeta Verde ist verpflichtet die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnamen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind hälftig von Planeta Verde und dem Reisenden zu tragen. Im Übrigen fallen etwaige Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von Planeta Verde - der Mitwirkung des Reisenden. Dieser hat den Mangel gegenüber Planeta Verde in Berlin, bei Unerreichbarkeit von Planeta Verde der Reiseleitung bzw. der Person gegenüber anzuzeigen, die in den Reiseunterlagen als Vertretung bzw. örtlicher Partner von Planeta Verde benannt ist. Jeder andere Anzeigeadressat als Planeta Verde ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Eine Minderung des Reisepreises wegen Reisemangels tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Unabhängig davon ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich

4 beeinträchtigt und leistet Planeta Verde innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Reisende diese verlangt hat, so kann er den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Planeta Verde erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Reisende Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Planeta Verde nicht zu vertreten hat. 9. Haftung und Haftungsbeschränkungen Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. Die vertragliche Haftung von Planeta Verde für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Planeta Verde herbeigeführt worden ist oder wenn Planeta Verde für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Planeta Verde für Sachschäden ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis pro Reisendem und Reise beschränkt. Dies gilt nicht, sofern diese Sachschäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit fußen. Andere eventuell höhere Ansprüche zum Beispiel aufgrund internationaler Übereinkommen werden hiervon nicht berührt. Bei einer vom Leistungsträger zu erbringenden Beförderung, auf die die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder dem Montrealer Übereinkommen anwendbar sind, gelten die dortigen Haftungsvoraussetzungen. Die Haftung von Planeta Verde ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Störungen, Körper- und Sachschäden bei lediglich vermittelten Fremdleistungen, bei sportlichen Betätigungen, wie Trekking, Rafting, etc. sowie bei allen Unternehmungen, die nicht zum Besichtigungsprogramm gehören, beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Planeta Verde, Dänenstrasse 15, Berlin, geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Planeta Verde empfiehlt, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem Planeta Verde die Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Reisenden und Planeta Verde Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Planeta Verde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Gepäckschäden, -verlust oder verspätung nach Flugreisen sollen bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Ort

5 unmittelbar nach Feststellung mit einer Schadensanzeige ( P.I.R. ) angemeldet werden, da Fluggesellschaften häufig eine Regulierung ohne diese Schadensanzeige nicht durchführen. Bei Verlust gilt eine Anzeigefrist von 7 Tagen, bei Verspätung eine solche von 21 Tagen. Es wird eine Reisegepäckversicherung empfohlen. 11. Pass-,, Visa-,, Zoll-,, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Planeta Verde weist im Programm und in der Buchungsbestätigung auf die Bestimmungen für das Reiseland hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist dazu verpflichtet, das Visum bei seinem zuständigen Konsulat zu beantragen. Visumanträge sind auf Anfrage bei Planeta Verde erhältlich. Wir informieren die Teilnehmer über wichtige Änderungen vor Antritt der Reise. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich ebenso wie für die Beschaffung und das Beisichführen der erforderlichen Dokumente. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation durch Planeta Verde bedingt sind. Eine Haftung dafür, dass ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird, wird von Planeta Verde auch dann nicht übernommen, wenn der Reisende einen entsprechenden Auftrag zur Visumbeschaffung erteilt hatte; der Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn Planeta Verde eine Pflichtverletzung schuldhaft zu vertreten hat. 12. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Laut der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 hat Planeta Verde bei der Buchung die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so hat Planeta Verde dafür zu sorgen, dass der Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so hat Planeta Verde sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Wird das dem Fluggast mitgeteilte ausführende Luftfahrtunternehmen in die gemeinschaftliche Liste aufgenommen, hat dies eine Betriebsuntersagung und somit eine Annullierung des Fluges zur Folge. Wurde Planeta Verde nicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet, so ist er für die Nichteinhaltung der Vorschriften dieses Artikels nicht verantwortlich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die Planeta Verde zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 15. Rechtswahl und Gerichtstand Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin-Mitte als Sitz von Planeta Verde für Klagen gegen Planeta Verde. Für Vertragspartner von Planeta Verde, die Kaufleute, juristische Personen oder Personen, die entweder Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland haben bzw. deren Wohnsitz oder Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, sind, gilt

6 der Gerichtsstand des Sitzes von Planeta Verde als vereinbart. Sofern unabdingbare Bestimmungen internationaler Abkommen den genannten Gerichtsständen entgegenstehen, gelten die unabdingbaren Bestimmungen. Planeta Verde Dänenstrasse Berlin Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0)

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