Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Architektur vom 27.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Architektur vom 27."

Transkript

1 Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Masterstudiengang Architektur vom 27. Oktober 2005 Genehmigung: Nach 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 5. November 2007 (GVBl. I S. 710) genehmige ich hiermit die nachstehende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur. Gießen, 8. Juli 2008 Prof. Dr. Günther Grabatin Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Vorbemerkung: Nach 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert am 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 01 Bauwesen am 27. Oktober 2005 die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen- Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz 24/2005 S. 2019), geändert am 31. Januar 2007 (StAnz. 20/2007 S. 968), und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Die amtliche Fassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) vom 27. Oktober 2005 wurde im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 18. August 2008 Nr. 34, S. 2175, veröffentlicht und ist mit Wirkung vom 01. September 2007 in Kraft getreten Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 24/2005 S veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 mit den im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 20/2007 S. 968 veröffentlichten Änderungen vom 31. Januar 2007.

2 Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Studienziele 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Bewerbungsunterlagen, Zulassung, Immatrikulation 4 Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt 5 Mastergrad und Masterurkunde 6 Regelstudienzeit 7 Module, Sprache, Masterarbeit, Kolloquium 8 Kostenpflicht 9 Inkrafttreten Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Architektur zu erbringenden Module Anlage 2 Modulhandbuch (Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen wurden in einer gesonderten Datei veröffentlicht. Siehe MH Architektur (Master) im Verzeichnis Modulhandbücher ) Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Masterzeugnis Masterurkunde Diploma Supplement 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Studienziele (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des stärker anwendungsorientierten Masterstudiengangs Architektur des Fachbereichs Bauwesen. (2) Das Masterstudium baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Fachrichtung an einer Hochschule auf. (3) Studienziel ist die Vermittlung des Wissens, das für qualifizierte Tätigkeiten in der Praxis im Bereich des Entwurfs, der Planung und der Ausführung von Bauwerken erforderlich ist. Es sollen auf wissenschaftlicher Grundlage die notwendigen Kenntnisse über die theoretischen Grundlagen und die Anwendung in der Praxis vermittelt werden. (4) Weiteres Studienziel ist die Vermittlung des Wissens, das dafür qualifiziert, nach einer zusätzlichen Praxiszeit den Baugenehmigungsbehörden als Architektin oder Architekt Bauvorhaben als verantwortliche Entwurfsverfasserin oder verantwortlicher Entwurfsverfassers vorzulegen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Architektur setzt voraus: 1. Hochschulzugangsberechtigung nach 63 HHG, 2. eine Gesamtnote von in der Regel mindestens besser als 2,7 nach 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) im abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudium an einer Hochschule in einer einschlägigen Fachrichtung nach 1 Abs. 2 oder vergleichbaren Fachrichtung nach 2 Abs. 2, 3. bei ausländischen Studienbewerberinnen und bewerbern Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und bewerber (DSH-Prüfung) oder eine äquivalente Prüfung, 4. fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach 3.

3 (2) Bewerberinnen oder Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs an einer Hochschule einer anderen als der in 1 Abs. 2 genannten Fachrichtung sind, können zum Studium zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über Vorkenntnisse verfügen, wie sie beim Absolvieren eines Bachelorstudiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Gießen-Friedberg erworben werden. Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss. 3 Bewerbungsunterlagen, Zulassung, Immatrikulation (1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang Architektur. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache vorliegen, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche beiliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache erforderlich: 1. Bewerbungsbogen mit 2 Lichtbildern neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers, 2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach 63 HHG, 3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nach 1 Abs. 2 bzw. 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, 4. Zeugnisse des Erststudiums sowie ggf. Nachweise der für den Masterstudiengang relevanten Module, Prüfungs- und Studieninhalte des Erststudiums, 5. bei ausländischen Studienbewerberinnen und bewerbern der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nach 2 Abs. 1 Nr. 3. (2) Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen und die Umrechnung ihrer Noten und Prozentpunkte bzw. die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen entscheidet die Fachhochschule. 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) gilt entsprechend. (3) Über die Zulassungen der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der nach 15 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) gebildete Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang. (4) Aufgrund der Entscheidung des Prüfungsausschusses findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Fachhochschule Gießen-Friedberg (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn der Prüfungsausschuss die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat. 4 Ausnahmen, Zulassung unter Vorbehalt (1) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle in 2 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsausschuss nachgewiesen werden. 3 Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem in 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der in 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein.

4 5 Mastergrad und Masterurkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Masterstudiengang Architektur wird der akademische Grad Master of Engineering (M. Eng.) mit Urkunde nach Anlage 4 verliehen. 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Architektur beträgt 4 Semester, das entspricht 2 Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. 7 Module, Sprache, Masterarbeit, Kolloquium (1) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Masterstudiengangs Architektur nach Anlage 1 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Masterstudiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg oder anderer Hochschulen erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) sind anzuwenden. (2) Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Das Wahlpflichtprogramm enthält einzelne Module in englischer Sprache (siehe Modulhandbuch, Anlage 2). (3) Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn aus den im Curriculum (Anlage 1) bis einschl. 3. Semester angegebenen Modulen alle bis auf maximal 2 Module erfolgreich absolviert wurden. Für die Zulassung zum Kolloquium müssen alle Module des 3. Semesters erfolgreich absolviert sein. (4) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 27 Creditpoints (CrP). Mit einem Kolloquium muss die oder der Studierende ihre oder seine Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums wird mit 3 CrP bewertet. Die Bewertung des Kolloquiums geht mit ihrer CrP-Gewichtung anteilig in die Note der Masterarbeit ein. Die Präsentation der Masterarbeit im Studiengang Architektur erfolgt in der Regel öffentlich. 8 Kostenpflicht. Für das Masterstudium werden keine Entgelte nach 21 Abs. 3 HHG erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Semesterbeitrags nach 95 Abs. 3 HHG, des Verwaltungskostenbeitrags nach 64 a HHG sowie von Gebühren und Beiträgen nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 9 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2007 in Kraft. Gießen, 8. Juli 2008 Prof. Dietmar Brilmayer Dekan des Fachbereichs O1 Bauwesen

5 Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Architektur zu erbringenden Module (Curriculum) Studienschwerpunkt Entwurfsplanung und Projektsteuerung Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform 1 1 Entwerfen M I 6 4 V, Ü, P 2 1 Entwerfen M II 6 4 V, Ü, P 3 1 Architekturtheorie 3 2 V, Ü 4 1 Konstruktionsentscheidungen im Hochbau 6 4 V, Ü, P 5 1 Projekt Genehmigungsplanung 6 4 V, Ü 6 1 Konfliktmanagement in der Bauabwicklung Summe V, Ü 7 2 Entwerfen M III 6 4 V, Ü, Kolloquium 8 2 Detailkonstruktion 6 4 V, Ü 9 2 Bauschäden und Bauwerksanierung 6 4 V, Ü 10 2 Kalkulation und Claim Management 6 4 V, Ü 11 2 Projektsteuerung mit Projekt 6 4 V, Ü Summe Wahlpflichtmodule Summe Masterarbeit (27CrP) + Kolloquium (3CrP) 30 Summe

6 Wahlpflichtangebot: WP 1 1/2 Bauphysikalische Konzepte 6 4 V, Ü WP 2 1/2 Facility Management (FB WI) 6 4 V, Ü WP 3 1/2 International Real Estate Economics (FB WI) 6 4 V, Ü WP 4 1/2 Ingenieurholzbau 6 4 V, Ü WP 5 1/2 Erweiterte Technologie der Baustoffe und der Massivbaus 6 4 V, Ü, Laborversuche WP 6 1/2 Bauinformatik M 6 4 V, Ü WP 7 1/2 Erweiterte Baustofftechnologie 6 4 V, Ü, P, Laborversuche, Exkursionen WP 8 1/2 Ertüchtigung bestehender Konstruktionen 6 4 V, Ü WP 9 1/2 Brückenbau 6 4 V, Ü WP 10 1/2 WP 11 1/2 WP 12 1/2 WP 13 1/2 WP 14 1/2 WP 15 1/2 Genehmigungs- und Umweltplanung im Verkehrswegebau Energiekonzepte in Städtebau und Hochbau Finanzierung und Förderung von Bauvorhaben Beliebige Module des FB Sozial- u. Kulturwissenschaften Beliebiges Modul aus dem Hochschulangebot auf Antrag Beliebiges Modul aus dem Modulkatalog M(B) V, Ü 3 2 V, Ü 3 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü 6 / 3 4 / 2 V, Ü Es muss mindestens 1 Modul aus dem übergreifenden Angebot genommen werden. Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System SWS = Semesterwochenstunde V = Vorlesung Ü = Übung P = Praktikum FB WI = Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen M(B) = Masterstudiengang Bauingenieurwesen

7 Anlage 2 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen (Das Modulhandbuch und die Modulbeschreibungen wurden in einer gesonderten Datei veröffentlicht. Siehe MH Architektur (Master) im Verzeichnis Modulhandbücher )

8 Anlage 3 Masterzeugnis Inhalt des Zeugnisses Master of Engineering (M. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Zeugnis Master of Engineering (M. Eng.) Frau /Herr geboren am geboren in Matrikel-Nr. hat am die Masterprüfung im Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Bauwesen erfolgreich bestanden und dabei folgende Bewertungen erhalten: Masterarbeit Thema: Note: Prozentpunkte Creditpoints: Prüfungsmodule Bezeichnung der Module: Noten Prozentpunkte Creditpoints Gesamtnote Gießen, den

9 Die Leiterin / Der Leiter Die / Der Vorsitzende des Prüfungsamts (Siegel) des Prüfungsausschusses

10 Anlage 4 Masterurkunde Inhalt der Urkunde Master of Engineering (M. Eng.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Masterurkunde Frau / Herr geboren am geboren in hat am im Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Bauwesen die Masterprüfung bestanden. Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences den akademischen Grad Master of Engineering (M. Eng.) Gießen, den Präsidentin / Präsident (Siegel) Dekanin / Dekan

11 Anlage 5 Diploma Supplement Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences This Diploma Supplement was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international transparency and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. Diploma Supplement Dieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1 HOLDER OF THE QUALIFICATION / INHABER / INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 1.1 Family name / Familienname «Name» 1.2 First name / Vorname «Vorname» 1.3 Date, place, country of birth / Geburtsdatum, Geburtsort und land «Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland») 1.4 Student ID number or code / Matrikelnummer des / der Studierenden «MatrikelNr» 2 QUALIFICATION / ABSCHLUSS 2.1 Name of qualification / Abschlussbezeichnung Master of Engineering (M. Eng.) 2.2 Main field(s) of study / Studiengang

12 Architecture / Architektur 2.3 Institution awarding the qualification / Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt Fachhochschule Gießen-Friedberg / University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 D Giessen Faculty: Building Sciences Type of institution / Responsible body University of Applied Sciences State Institution Fachbereich: Bauwesen Hochschultyp / Trägerschaft Fachhochschule Staatliche Einrichtung 2.4 Institution administering Studies / Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat see 2.3 / siehe 2.3 Type of institution / Hochschultyp see 2.3 / siehe Language(s) of instruction and examination / Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen German / Deutsch 3 LEVEL OF THE QUALIFICATION NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 3.1 Level Niveau des Abschlusses Master of Engineering degree (M. Eng.), Graduate Degree, for details see Sec Master of Engineering (M. Eng.) Aufbaustudium, Einzelheiten siehe Abschnitt Official length of Programm Regelstudienzeit 2 years (4 semesters) 2 Jahre (4 Semester) 3.3 Access requirements Zugangsvoraussetzungen Bachelor or Diploma Degree in architectur (Grade average above 2,7) Bachelor- oder Diplom-Abschluss in Architektur (Notendurchschnitt 2,7 oder besser) 4 CONTENTS AND RESULTS GAINED LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE 4.1 Mode of study Studienform Full time / Part time Vollzeitstudium / Teilzeitstudium 4.2 Programm requirements Anforderungen des Studiengangs / Qualifikationsprofil des Absolventen / der Absolventin The course of studies Master of Engineering (M. Eng.) Architecture leads to a graduate degree which is sci- Der Studiengang Master of Engineering (M. Eng.) Architektur bietet einen zusätzlichen, wissenschaftli-

13 entifically based and practice oriented, providing the graduate with a professional and scientific qualification. The usual length of studies is four semesters. The graduates are familiar with scientific work and methodology. They have acquired theoretical and analytical abilities to deal with new situations openly and creatively. They are able to design buildings down to the details and can manage and supervise the building realisation with respect to costs, deadlines and building qualities. chen, praxisorientierten und berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der in einer Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen ist. Die Absolventinnen/Absolventen werden durch das Studium zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik befähigt. Sie verfügen über theoretisch-analytische Fähigkeiten und sind in der Lage, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen einzustellen. Sie können Bauwerke bis ins Detail entwerfen und die Bauausführung hinsichtlich Kosten, Terminen und Ausführungsqualität steuern und überwachen. 4.3 Programm details Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte See additional document Transcript of Records. Siehe zusätzliches Dokument Transcript of Records. 4.4 Grading Scheme Leistungsbewertung / Notensystem Very good 1,0 1,5 Good 1,6 2,5 Satisfactory 2,6 3,5 Sufficient 3,6 4,0 Insufficient/Fail 5,0 For more detailed Information see Sec. 8.6 ECTS-Grades A (10 %) 1,0. B (25 %) C (30 %) D (25 %) E (10 %) 4,0 sehr gut 1,0 1,5 gut 1,6 2,5 befriedigend 2,6 3,5 ausreichend 3,6 4,0 mangelhaft 5,0 Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6 ECTS-Grades A (10 %) 1,0. B (25 %) C (30 %) D (25 %) E (10 %) 4,0 4.5 Overall classification Gesamtbewertung / -note Gesamtbewertung Gesamtbewertung 5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION STATUS DER QUALIFIKATION 5.1 Access to further studies Zugang zu weiterführenden Studiengängen The master degree is a prerequisite for PhD-studies (Further prerequisites according to the regulations of the degree awarding institute). German Higher Education System (see Sec. 8). Der Master-Abschluss eröffnet den Zugang zu einem Promotionsstudium (Weitere Voraussetzungen gemäß Promotionsordnung der Hochschule, die den Doktorgrad vergibt). Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt. 8). 5.2 Professional status Berufliche Qualifikation Graduates with a master degree in Architecture are allowed (after an additional period of practical experience) to submit building designs to the German Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiengangs Architektur dürfen (nach einer zusätzlichen Praxisphase) Bauanträge als Entwurfsverfasse-

14 Building Regulation Authorities and to act as Responsible Building Supervisors according to German Building Laws during construction process. Their sound knowledge of the design of buildings, CAD, tendering and project management enables the graduates either to found their own architectural offices or to work with construction companies, public building authorities or architectural firms. rin/entwurfsverfasser eigenverantwortlich bei den Baugenehmigungsbehörden einreichen und als verantwortliche Bauleiterin/Bauleiter realisieren. Auf Grund ihrer fundierten Kenntnisse im Entwerfen von Bauwerken sowie in Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung, CAD und Projektsteuerung können sie ein eigenes Architekturbüro eröffnen oder im Angestelltenverhältnis bei Baufirmen, Baubehörden oder Architekturbüros arbeiten. 6 ADDITIONAL INFORMATION WEITERE ANGABEN 6.1 Additional information Weitere Angaben Additional information about the individual studies or special activities of the graduates can be separately certified, if needed. Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums oder besondere Aktivitäten der Absolventin / des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt. 6.2 Further information sources Informationsquellen für ergänzende Angaben General information: see Sec. 8.8 Detailed information on the degree program can be obtained from: Fachhochschule Giessen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 D Giessen Germany Allgemeine Informationen: siehe Abschnitt 8.8 Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei: Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstraße 14 D Gießen Germany 7 CERTIFICATION / ZERTIFIZIERUNG This Diploma Supplement refers to the following original documents: Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: (1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date) / vom«abschlussurkundedatum» (2) Prüfungszeugnis from (date) / vom «AbschlusszeugnisDatum» (3) Transcript of Records from (date) / vom «TranscriptDatum» Giessen, den «DSAusstellDatum» Siegel (Seal) Leiter / Leiterin des Prüfungsamtes Head of the Examination Office Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Chairman, Examination Board

15 You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8) Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8).

Diploma Supplement. (2) Qualification. Bezeichnung der Qualifikation und der verleihenden Institution (Standardtext für Studiengang)

Diploma Supplement. (2) Qualification. Bezeichnung der Qualifikation und der verleihenden Institution (Standardtext für Studiengang) Fachbereich... Diploma Supplement This Diploma Supplement model was developed by the European Commission., Council of Europe and UNWSCO/CEPES. The purpose of the supplement ist to provide sufficient independent

Mehr

1 Zweck und Inhalt der Prüfung

1 Zweck und Inhalt der Prüfung ORDNUNG für die Prüfungen im Studiengang Master of Music, Advanced Education in Music Pedagogy / Musikpädagogische Fort- und Weiterbildung, an der Hochschule für Musik Saar Vom Der Senat der Hochschule

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Health Economics STUDI400

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Health Economics STUDI400 Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft Studiengang Health Economics STUDI00 Der Senator für Bildung und Wissenschaft der Hansestadt Bremen hat der APOLLON

Mehr

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter: Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) 28.02.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 1/2009 76 Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 27.01.2009

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Gesundheitslogistik Bachelor of Arts STUDI500

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Gesundheitslogistik Bachelor of Arts STUDI500 Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft Studiengang Gesundheitslogistik Bachelor of Arts STUDI500 Der Senator für Bildung und Wissenschaft der Hansestadt

Mehr

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung. Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.

Mehr

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Prüfungsordnung vom 08.08.2012 (i.d.f. vom 11.3.2014) Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Fakultät Bauen und Erhalten HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Mehr

university of applied sciences Architektur Bachelor of Engineering Fachbereich 01 Bau Campus Gießen

university of applied sciences Architektur Bachelor of Engineering Fachbereich 01 Bau Campus Gießen university of applied sciences Architektur Bachelor of Engineering Fachbereich 01 Bau Campus Gießen Architektur Der Bachelorstudiengang Architektur Architektinnen und Architekten entwerfen Räume, Gebäude

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung 33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)

Mehr

Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Architektur vom 27.

Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Architektur vom 27. Prüfungsordnung des Fachbereichs 01 Bauwesen der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Architektur vom 27. Oktober 2005 Genehmigung: Nach 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

ORDNUNG für die Prüfungen im Studiengang Master of Music, Solist/Solistin in Jazz und Aktueller Musik, an der Hochschule für Musik Saar Vom

ORDNUNG für die Prüfungen im Studiengang Master of Music, Solist/Solistin in Jazz und Aktueller Musik, an der Hochschule für Musik Saar Vom ORDNUNG für die Prüfungen im Studiengang Master of Music, Solist/Solistin in Jazz und Aktueller Musik, an der Hochschule für Musik Saar Vom Der Senat der Hochschule für Musik Saar hat gemäß 9 Abs. 2 und

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Health Management STUDI300

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Health Management STUDI300 Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft Studiengang Health Management STUDI300 Der Senator für Bildung und Wissenschaft der Hansestadt Bremen hat der APOLLON

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die 1. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge I. Innovations- und Informationsmanagement

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 25. Jahrgang, Nr. 36 Seite 1 22. April 2004 INHALT Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Veranstaltungstechnik

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Universität XY University of XY. XY Fakultät Faculty of XY

Universität XY University of XY. XY Fakultät Faculty of XY Universität XY University of XY XY Fakultät Faculty of XY Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung für das Sommersemester 20 / Vollzeitstudium Teilzeitstudium A. Persönliche Daten Akademischer Titel / Namenszusatz

Mehr

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 81 Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN 21.10.2002 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 3

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

geändert durch Satzungen vom 17. Januar 2011 15. Februar 2013 18. Februar 2014 5. Juni 2014

geändert durch Satzungen vom 17. Januar 2011 15. Februar 2013 18. Februar 2014 5. Juni 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium An den Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Blatt 1 von 4 Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Hiermit beantrage

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Vom 08. September 2011

Vom 08. September 2011 Fachspezifische Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudiengangs Biomedical Engineering / Medizintechnik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Hamburg University of Applied Sciences)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 55 Seite 1 25. August 2005 INHALT Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Medieninformatik

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

für Jens Mustermann Matrikelnummer 108000214568 Geburtsort, -land: Bochum, Deutschland Geburtstag: 01.01.1980

für Jens Mustermann Matrikelnummer 108000214568 Geburtsort, -land: Bochum, Deutschland Geburtstag: 01.01.1980 Diploma Supplement für Jens Mustermann Matrikelnummer 108000214568 1. Angaben zur Person Familienname(n): Mustermann Vorname(n): Jens Geburtsort, -land: Bochum, Deutschland Geburtstag: 01.01.1980 Matrikelnummer:

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 70 19. Dezember 2011 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie (Ophthalmic Optics / Optometry) des Fachbereichs VII der

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Übersicht. 1 Geltungsbereich

Übersicht. 1 Geltungsbereich Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science der Lebensmitteltechnologie / Food Science and Technology des Fachbereichs V der Technischen Fachhochschule Berlin Gemäß 71 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1

Mehr

Wirtschaftskommunikation

Wirtschaftskommunikation Master-Studiengang Studienvoraussetzungen erster akademischer Grad (Bachelor) mit mindestens 180 Leistungspunkten insbesondere Bachelorabschluss oder Gesellschafts- und Bachelor- oder Masterabschluss oder

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs

Mehr

Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang Pro- Water mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.)

Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang Pro- Water mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang Pro- Water mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) Der Fakultätsrat der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung vom 15 Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer

Mehr

vom 13. Januar 2012 Präambel

vom 13. Januar 2012 Präambel Satzung der Hochschule Furtwangen für das Zulassungsverfahren mit Eignungsfeststellungsverfahren im Masterstudiengang Smart Systems (Abschluss Master of Science) vom 13. Januar 2012 Präambel Der Studiengang

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 27. Jahrgang, Nr. 26 Seite 1 11. Juli 2006 INHALT Prüfungsordnung für den konsekutiven Online Master-Studiengang Management

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 292 2013 Verkündet am 29. April 2013 Nr. 92 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education Lehramt an beruflichen Schulen der Universität Bremen Vom 6.

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln

Mehr

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam FBR-Beschluss 30.11.2011, Zustimmung Senat 07.12.2011, vom MWFK mit dem Schreiben vom 15.12.2011 genehmigt Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013 Mitteilungsblatt Nr. 37/2013 vom 4. September 2013 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs MBA Master of Business Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 18.06.2013 Mitteilungsblatt

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. FAQs Master EB: Wann kann ich das Masterstudium beginnen? Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 05.09.2014 - Lesefassung - Der Senat der Carl von Ossietzky

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 10.07.2013 Laufende Nummer: 29/2013 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 310 2013 Verkündet am 30. April 2013 Nr. 95 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Gesundheitsökonomie Master of Arts STUDI200

Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Studiengang Gesundheitsökonomie Master of Arts STUDI200 Studiengangsspezifische Prüfungsordnung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft Studiengang Gesundheitsökonomie Master of Arts STUDI200 Der Senator für Bildung und Wissenschaft der Hansestadt

Mehr

25.08.2015 Nummer 411

25.08.2015 Nummer 411 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc.

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr