Prüfungsregularien für das Studium im 4. und 5. Studienjahr

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1 Prüfungsregularien für das Studium im 4. und 5. Studienjahr Die Unterrichtskommission 2 hat für die Studien- und Praxisblöcke im 4. und 5. Studienjahr Prüfungsregularien erlassen. Jede/r Studierende bestätigt zu Beginn des 4. Studienjahrs (7. Fachsemester) mit Unterschrift von ihnen Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten (siehe Verpflichtungserklärung). Nur wer die Verpflichtungserklärung zu Beginn des 7. Fachsemesters vollständig ausfüllt, fristgerecht im Studiendekanat abgibt und die dort aufgelisteten Regularien einhält, kann im 4. und 5. Studienjahr Leistungen erbringen und diese anerkannt bekommen. Die nachfolgenden Prüfungsregularien gelten ab dem Wintersemester 2015/16. Inhalt: Prüfungsregularien zu den Studienblöcken Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken Zu folgenden Absätzen haben sich im Vergleich zu den Prüfungsregularien für das Studium im 4. und 5. Studienjahr aus dem SS 2015 inhaltliche Änderungen ergeben: Prüfungsregularien zu den Studienblöcken 12. Nach- und Wiederholungsprüfungen Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken 2.4 Einteilung der Studierenden für Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien und Mini-CEX 5. Anrechnung von Praxisunterricht 1

2 Prüfungsregularien zu den Studienblöcken Der Großteil der von der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geforderten Leistungsnachweise wird im 4. und 5. Studienjahr über papierbasierte Klausuren erworben, die mit Hilfe des Item-Management-Systems (IMS) gestaltet werden. Dabei kommen Multiple-Choice (MC)- und/oder Multiple-Select (MS)- Fragen zum Einsatz. Die nachfolgenden Prüfungsregularien gelten vorrangig für alle Klausuren, die im Antwort-Wahl-Verfahren geschrieben werden. Sofern nichts anderes erwähnt, finden die Bestimmungen (z.b. zu Anmeldung und Bewertung) auch auf andere Prüfungsformen im Studienblock (z.b. Klausuren mit Freitextfragen) Anwendung. Fächer, die ihre Leistungsnachweise nicht über die Beantwortung von MC- und/oder MS- Fragen vergeben und für die im Folgenden keine gesonderten Regeln definiert sind, veröffentlichen ihre Prüfungsregularien mindestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin auf ihrer Homepage. Dies betrifft die Fächer Allgemeinmedizin (Modified- Essay-Questions) und Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik (Rechenaufgaben). 1. Anmeldung zu Prüfungen Alle Studierende, die im Rahmen der Online-Belegung ordnungsgemäß für das Studium im vierten oder fünften Studienjahr angemeldet und damit einer Kleingruppe zugeordnet sind (Schiene (inkl. Block E), Schiene ), sind direkt für die regulär vorgesehenen Prüfungen (Abschlussklausuren der Studienblöcke, Prüfungen im Rahmen der Sonderlösungen etc.) der jeweiligen Schiene bzw. des jeweiligen Blocks angemeldet. Studierende, die Prüfungen nach- bzw. wiederholen müssen, müssen sich dafür fristgerecht in HIS-LSF oder direkt beim entsprechenden Fach anmelden. Das Studiendekanat veröffentlicht auf seiner Homepage unter in Absprache mit den Fächern zu Beginn jedes Semesters detaillierte Informationen zu den einzelnen Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen. Dort wird auch bekannt gegeben, wo und bis wann die Anmeldung im Einzelfall erfolgen muss. Studierende, die auf Grund der Umstellung des Curriculums und/oder aus persönlichen Gründen (Schwangerschaft, Krankheit, Pflege von Angehörigen etc.) Sonderlösungen für Studienblöcke oder einzelne Fächer benötigen, die nicht über die regulären Sonderlösungen für die verschiedenen Studierendengruppen abgedeckt sind, müssen diese Lösungen im Vorfeld mit dem Studiendekanat abklären. Für die betroffenen Prüfungen ist eine separate Anmeldung in HIS-LSF oder direkt beim entsprechenden Fach erforderlich! Studierende im Freisemester können im Hinblick auf Fächer mit Sonderlösungen in Einzelfällen auch an den regulären Prüfungen dieser Fächer teilnehmen, wenn dadurch eine (weitere) Verlängerung des Studiums verhindert werden kann. Dies muss vom Studiendekanat im Vorfeld genehmigt werden. Für die betroffenen Prüfungen ist eine separate Anmeldung in HIS-LSF oder direkt beim entsprechenden Fach erforderlich! Die Anmeldefrist für Prüfungen, zu denen eine separate Anmeldung in HIS-LSF oder direkt beim entsprechenden Fach erforderlich ist (siehe oben), läuft in der Regel bis jeweils zwei 2

3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Wird die Anmeldefrist versäumt, besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung/den Prüfungen! 2. Abmeldung von Prüfungen Studierende, die für eine Prüfung angemeldet sind, daran jedoch nicht teilnehmen, müssen sich unverzüglich unter der -Adresse abmelden. Wird ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dasselbe gilt, wenn der/die Studierende nach Beginn der Prüfung von ihr zurücktritt Prüfungsort und Prüfungszeit Der Prüfungsort und die genaue Prüfungszeit werden spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin auf der Homepage des Studiendekanats unter folgender Adresse bekanntgegeben bzw. aktualisiert: 4. Prüfungszulassung Am Prüfungstag wird vor der Prüfung anhand der Anmeldelisten kontrolliert, wer an ihr teilnehmen darf. Die Prüfung ablegen dürfen nur Studierenden, die auf der Teilnehmerliste eingetragen sind und gleichzeitig ihren Studierendenausweis sowie einen Lichtbildausweis (Personalausweis o.ä.) vorzeigen können. Je nach Maßgabe des Studienblocks, in dessen Rahmen die Abschlussklausur stattfindet, ist unter Umständen der Nachweis der Anwesenheit (Laufzettel o.ä.) erforderlich. Wird ein solcher Nachweis verlangt, muss dies vor Beginn des Semesters bzw. spätestens vor Beginn der ersten Veranstaltung angekündigt werden. Studierende, die nachweislich mehr als 15 Prozent des anwesenheitspflichtigen Unterrichts im Studienblock versäumt haben, sind nicht für die zugehörige Prüfung/die zugehörigen Prüfungen zugelassen. Sie werden darüber bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin vom Studiendekanat per informiert. Der entsprechende Studienblock muss komplett wiederholt werden. Im integrierten Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (85 Prozent) an den anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen über einen Laufzettel nachzuweisen. Von den auf dem Laufzettel aufgelisteten Veranstaltungen darf im Studienblock an maximal zwei Terminen gefehlt werden. Im Praxisblock ist maximal ein Fehltag zulässig; in Tutorien ist keine Fehlzeit möglich. Wird die Anwesenheitsgrenze unterschritten, darf der/die Studierende nicht an der Blockabschlussklausur teilnehmen. Der integrierte Studien- und Praxisblock muss im nachfolgenden Semester komplett wiederholt werden. Sollten aufgrund von schwerwiegenden Gründen die zulässigen Fehlzeiten überschritten werden, sind individuelle Absprachen mit dem Blockkoordinator möglich. 1 Für Studierende im Regelstudiengang gibt es keine Begrenzung von Prüfungsversuchen. 3

4 5. Prüfungsformate Jeder Studienblock endet mit einer fächerübergreifenden Abschlussklausur, d.h. jede Blockabschlussklausur enthält Prüfungsfragen aus den am Studienblock beteiligten Fächern. Im Klausurfragebogen ist ersichtlich, welchem Fach jede Prüfungsfrage zugeordnet ist. Die Inhalte der fächerübergreifenden Abschlussklausuren der integrierten Studien- und Praxisblöcke Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle und Lebensphasen beziehen sich sowohl auf die im Studienblock als auch auf die im Praxisblock vermittelten Kenntnisse. Daher finden die Klausuren jeweils erst nach dem achtwöchigen Studien- und Praxisblock statt. Alle Fragen eines Fachs zählen für den zugeordneten Leistungsnachweis. Ist der Leistungsnachweis bereits erbracht, fließen die Fragen als Vertiefungsfragen in die Berechnung der Bestehensgrenze (60 Prozent) der Blockabschlussklausur ein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich von diesen Fragen befreien zu lassen (nähere Informationen hierzu unter Punkt 10 Anrechnung bereits erworbener Leistungsnachweise). Studierende, die im Wintersemester 2013/14 oder später neu mit dem 4. Studienjahr (7. Fachsemester) beginnen, nehmen an den fächerübergreifenden Abschlussklausuren der Studienblöcke bzw. der integrierten Studien- und Praxisblöcke teil und erwerben darüber teilweise kumulativ und über mehrere Semester hinweg die von der ÄAppO geforderten Leistungsnachweise. Folgende Leistungsnachweise werden dabei vollständig über die fächerübergreifende Abschlussklausur eines Studienblocks bzw. eines integrierten Studienund Praxisblocks erworben: Allgemeinmedizin (Studienblock Mensch und Umwelt ) Anästhesiologie (Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle ) Arbeitsmedizin, Sozialmedizin (Studienblock Mensch und Umwelt ) Augenheilkunde (Studienblock Kopf und Nervensystem ) Dermatologie, Venerologie (Studienblock Onkologie ) Kinderheilkunde (Studien- und Praxisblock Lebensphasen ) Klinisch-pathologische Konferenz (Studienblock Onkologie ) Klinische Umweltmedizin (Studienblock Mensch und Umwelt ) Neurologie (Studienblock Kopf und Nervensystem ) Notfallmedizin (Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle ) Orthopädie (Studienblock Bewegungsapparat ) Palliativmedizin (Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle ) Psychiatrie und Psychotherapie (Studienblock Kopf und Nervensystem ) Schmerzmedizin 2 (Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle ) 2 Der Leistungsnachweis Schmerzmedizin ist erstmals bei der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für den Prüfungstermin ab Oktober 2016 vorzulegen. 4

5 Die Abschlussklausuren in den Studienblöcken bzw. den integrierten Studien- und Praxisblöcken werden als papierbasierte Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt. Es können sowohl MC-Fragen mit einer richtigen Antwort aus fünf Antwortmöglichkeiten als auch MS-Fragen mit vier jeweils als richtig oder falsch zu beurteilenden Antwortmöglichkeiten eingesetzt werden. Der Anteil der beiden Fragenformate in einer Klausur ist nicht festgelegt und obliegt dem Fachvertreter/der Fachvertreterin. Die Fragen werden wie folgt bewertet: Klausur mit ausschließlich MC-Fragen: 1 Punkt je richtig beantworteter Frage Klausur mit MC- und MS-Fragen: - MC-Frage: 1 Punkt je richtig beantworteter Frage - MS-Frage: 4 richtige Entscheidungen: 1 Punkt 3 richtige Entscheidungen: 0,5 Punkte 2, 1 oder keine richtige Entscheidung: 0 Punkte IMS-basierte Klausuren werden in mehreren Versionen geschrieben, die sich voneinander in der Reihenfolge der Fragen sowie der Antwortoptionen innerhalb jeder Frage unterscheiden. Die Fächer Allgemeinmedizin, Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik und Kinderheilkunde beteiligen sich nicht bzw. nur zum Teil am Antwort-Wahl- Verfahren, sondern prüfen (auch) in Form von schriftlichen Freitextfragen (Modified-Essay- Questions, Short-Essay-Questions, Rechenaufgaben o.ä.). Dabei gelten folgende Regelungen: Die Klausur der Allgemeinmedizin ist Bestandteil der Abschlussklausur im Studienblock Mensch und Umwelt, findet jedoch an einem separaten Termin statt. Die Prüfung setzt sich aus zehn Modified-Essay-Questions zusammen, für deren Beantwortung die Studierenden 60 Minuten Zeit haben. Jede Frage ist mit vier Punkten bewertet, wobei auch halbe Punkte vergeben werden. Das Ergebnis der Klausur (maximal 40 Punkte) fließt in die Auswertung der Gesamtklausur des Studienblocks Mensch und Umwelt ein. Für die Benotung des Leistungsnachweises und der Abschlussklausur im Studienblock Mensch und Umwelt gelten die unter Punkt 8 Benotung und Punktekumulation festgelegten Regelungen. Die Klausurfragen der Epidemiologie, medizinischen Biometrie und medizinischen Informatik sind Bestandteile der Abschlussklausuren in den Studienblöcken Mensch und Umwelt und Onkologie. Die Klausurfragen werden im Rahmen der entsprechenden Blockabschlussklausuren gestellt und fließen in die Auswertung der jeweiligen Gesamtklausur ein. Die Abschlussklausur im Studienblock Mensch und Umwelt enthält zwei Rechenaufgaben, die in mehrere Unteraufgaben unterteilt sind. Für deren Bearbeitung stehen im Rahmen der Blockabschlussklausur 40 Minuten zur Verfügung. Die Rechenaufgaben sind mit insgesamt zehn Punkten bewertet, wobei auch Viertelpunkte vergeben werden. Die Abschlussklausur im Studienblock Onkologie enthält eine Rechenaufgabe, die in mehrere Unteraufgaben unterteilt ist. Für deren Bearbeitung stehen im Rahmen der Blockabschlussklausur 20 Minuten zur Verfügung. Die Rechenaufgabe ist mit insgesamt fünf Punkten bewertet, wobei auch Viertelpunkte vergeben werden. 5

6 Für den Leistungsnachweis Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik ist neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Mensch und Umwelt und Onkologie die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur im 3. Studienjahr (Block A) erforderlich (siehe Punkt 11 Zusatzleistungen und Sonderregelungen für Leistungsnachweise). Für die Benotung und Punktekumulation gelten die unter Punkt 8 Benotung und Punktekumulation festgelegten Regelungen. Die Klausurfragen des Leistungsnachweises Kinderheilkunde sind Bestandteil der Abschlussklausur im integrierten Studien- und Praxisblock Lebensphasen und fließen in die Auswertung der Gesamtklausur ein. Neben 40 MC- und/oder MS-Fragen werden zehn Short-Essay-Questions gestellt, für deren Bearbeitung im Rahmen der Blockabschlussklausur 30 Minuten zur Verfügung stehen. Die Short-Essay-Questions sind mit insgesamt 20 Punkten bewertet, wobei auch halbe Punkte vergeben werden. Die Fächer Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderchirurgie, Rechtsmedizin und Virologie stellen zu ihren interdisziplinären Themen mit der Kinderheilkunde jeweils zwei bis fünf MC- und/oder MS-Fragen, die in den oben genannten 40 Fragen enthalten sind und somit als Teil des Leistungsnachweises Kinderheilkunde gewertet werden und in dessen Note einfließen. Der Leistungsnachweis Kinderheilkunde umfasst somit insgesamt 60 Punkte. Für die Benotung gelten die unter Punkt 8 Benotung und Punktekumulation festgelegten Regelungen. 6. Fragenanzahl und Klausurdauer Eine fächerübergreifende Blockabschlussklausur besteht in der Regel aus mindestens 60 Fragen. Die Verteilung der Prüfungsfragen auf die an der jeweiligen Klausur beteiligten Fächer basiert auf dem Anteil der fachbezogenen Unterrichtsstunden pro Studierender/ Studierendem im Studienblock. Grundsätzlich gilt: 1 Unterrichtsstunde pro Studierendem/Studierender = 1 MC- oder MS-Frage in der Klausur Die Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen kann auf Vorschlag des Blockkoordinators/der Blockkoordinatorin anders geregelt werden, sie soll jedoch verhältnismäßig sein. Die Zusammensetzung der Blockabschlussklausuren wird von der Unterrichtskommission vor Semesterbeginn verabschiedet und bei Semesterbeginn veröffentlicht. Der maximale Zeitbedarf für die Klausuren berechnet sich wie folgt: Anzahl der MC-Fragen multipliziert mit 1,5 = X Minuten + Anzahl der MS-Fragen multipliziert mit 1,5 = X Minuten 7. Prüfungsinhalte Die Inhalte der Blockabschlussklausuren richten sich nach den von den beteiligten Fächern für diesen Studienblock definierten, prüfbaren Lernzielen. Die Lernziele für die jeweiligen Studienblöcke (und aller Fächer) werden zu Semesterbeginn auf der Homepage des Studiendekanats unter folgenden Adressen veröffentlicht. Für Studierende im 4. Studienjahr: Für Studierende im 5. Studienjahr: 6

7 8. Benotung und Punktekumulation Die Bestehensgrenze für alle schriftlichen Prüfungen liegt gemäß der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bei 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl. Dies gilt sowohl für fächerübergreifende Blockabschlussklausuren als auch für fachspezifische (Einzel-)Klausuren. Werden in einer fächerübergreifenden Blockabschlussklausur weniger als 60 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erzielt, gilt diese Prüfung als nicht bestanden. Es werden keine Punkte (auch nicht für die Kumulation) angerechnet. Bestehen Blockabschlussklausuren aus zwei oder mehr Teilen (z.b. in den Studienblöcken Kopf und Nervensystem und Mensch und Umwelt ), werden die Ergebnisse der Teilprüfungen für die Gesamtauswertung zusammengefügt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl ergibt sich somit aus der Summe der maximal erreichbaren Punktzahl der Teilprüfungen. Der fachbezogene Leistungsnachweis wird erteilt, wenn die entsprechende fächerübergreifende Blockabschlussklausur/die entsprechenden fächerübergreifenden Blockabschlussklausuren bestanden wurde/wurden und dabei mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren kumulierten Punktzahl für das jeweilige Fach erzielt wurden. Ist für die Ermittlung von Punkten oder Noten eine Rundung erforderlich, so gelten gemäß ÄAppO folgende Regeln: a) Werden in der Prüfung ausschließlich ganze Punkte vergeben, wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Beispiel: Besteht eine Klausur, in der nur ganze Punkte vergeben werden (MC-Fragen) aus 67 Fragen (= 67 Punkte), so liegt die Bestehensgrenze von 60 Prozent bei 40,2 Punkten. Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 41 Punkte erreicht werden. b) Werden in der Prüfung auch oder ausschließlich halbe Punkte vergeben, wird auf die nächsthöhere halbe Zahl aufgerundet. Beispiel: Besteht eine Klausur, in der sowohl ganze als auch halbe Punkte vergeben werden (MC- und MS-Fragen) aus 67 Fragen (= 67 Punkte), so liegt die Bestehensgrenze von 60 Prozent bei 40,2 Punkten. Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 40,5 Punkte erreicht werden. c) Werden in der Prüfung auch Viertelpunkte vergeben, wird auf die nächsthöhere Viertelzahl aufgerundet. Beispiel: Besteht eine Klausur, in der auch Viertelpunkte vergeben werden (MC- und MS-Fragen sowie z. B. Rechenaufgaben) aus 67 Fragen (= 67 Punkte), so liegt die Bestehensgrenze von 60 Prozent bei 40,2 Punkten. Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 40,25 Punkte erreicht werden. Für kumulativ zu erwerbende fachbezogene Leistungsnachweise werden die in den verschiedenen Studienblöcken bzw. den integrierten Studien- und Praxisblöcken erworbenen Punkte vom Studiendekanat zur matrikelbezogenen Kumulation an das Studierendenportal übermittelt und dort in einer Datenbank den Studierenden zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt ( Klausurergebnisse ). Für jeden erworbenen Leistungsnachweis wird über die erworbenen Punkte eine Note anhand des vorher veröffentlichten Notenschlüssels ermittelt (siehe Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf). 7

8 Noten sehr gut 90% der Punkte gut 80 bis < 90% befriedigend 70 bis < 80% ausreichend 60 bis < 70% Die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Zentralen Universitätsverwaltung gewährleistet die Noteneinsicht im Studierendenportal ( Prüfungsergebnisse ). 9. Ergebnisbekanntgabe und Einspruchsrecht Jede Blockabschlussklausur wird nach der ersten Auswertung statistisch und inhaltlich durch den jeweiligen Blockkoordinator/die jeweilige Blockkoordinatorin bzw. deren Stellvertreter/innen und die Fachvertreter/innen begutachtet und zur Veröffentlichung freigegeben. Die vorläufigen Ergebnisse werden danach, spätestens jedoch bis vier Wochen nach dem Klausurtermin, im Studierendenportal veröffentlicht. Gegen das Prüfungsergebnis kann von Seiten der Studierenden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse unter der -Adresse pruefungen.studiendekanat@hhu.de Einspruch eingelegt werden. Danach wird das Ergebnis endgültig und sofern der Leistungsnachweis abschließend erworben wurde an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet. 10. Anrechnung bereits erworbener Leistungsnachweise Leistungsnachweise, die bereits an anderen Universitäten im In- oder Ausland erworben und vom Studiendekanat in Absprache mit den jeweiligen Fächern anerkannt wurden oder die in früheren Semestern im ehemaligen Modul- und Blockunterricht im 4. und 5. Studienjahr erbracht wurden, werden bei der individuellen Zusammensetzung der Abschlussklausuren in den Studienblöcken bzw. den integrierten Studien- und Praxisblöcken berücksichtigt. Dies geschieht, indem die Fragen des betroffenen Fachs für den Studierenden/die Studierende aus der Gesamtbewertung herausgenommen werden. Somit ergibt sich eine individuelle Gesamtfragenanzahl, die als Grundlage zur Berechnung der Bestehensgrenze (60 Prozent) der Blockabschlussklausur herangezogen wird. Einschränkungen: a) Die oben genannte Regelung greift nur, wenn der/die Studierende bis mindestens zwei Wochen vor Prüfungstermin das Studiendekanat unter der -Adresse pruefungen. studiendekanat@hhu.de über einen bereits erworbenen Leistungsnachweis informiert. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden alle Fragen auch die, die für den Erwerb des bereits angerechneten Leistungsnachweises gestellt werden als Grundlage für die Bestehensgrenze der Blockabschlussklausur gewertet! b) Fragen, die in der Übersicht der Fragen und Punkteverteilung in den Abschlussklausuren der Studienblöcke im 4. und 5. Studienjahr (siehe Homepage des Studiendekanats unter als Vertiefungsfragen des Fachs gekennzeichnet sind, müssen beantwortet werden. Diese Fragen zählen zur Berechnung der Bestehensgrenze (60 Prozent) der Blockabschlussklausur. Eine Abmeldung von diesen Fragen ist nicht möglich! 8

9 Die Abmeldung von Fachfragen muss jeweils nur einmal pro Semester vorgenommen werden. Sollte das Fach in einer weiteren Prüfung des laufenden Semesters erneut mit Fragen vertreten sein, ist der/die Studierende automatisch von ihnen abgemeldet. 11. Zusatzleistungen und Sonderregelungen für Leistungsnachweise Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik Für den Leistungsnachweis Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik ist neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Mensch und Umwelt und Onkologie die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur im 3. Studienjahr (Block A) bzw. der Sonderklausur des Fachs im 4. Studienjahr (Wintersemester 2013/14, Sommersemester 2014 oder Wintersemester 2014/15) erforderlich. Studierende, die das Fach bisher weder in Block A noch im Rahmen der Sonderlösung im 4. Studienjahr besucht haben, müssen diesen Teilleistungsnachweis zusammen mit den Studierenden im 3. Studienjahr erwerben. Um den Leistungsnachweis abschließend zu erhalten, müssen a) die Klausur im 3. Studienjahr bzw. die Sonderklausur im 4. Studienjahr mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl bestanden sein und b) von den Fragen des Fachs in den Abschlussklausuren der Studienblöcke Mensch und Umwelt und Onkologie kumulativ ebenfalls mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt werden. Für die Studierenden, die vor dem Wintersemester 2014/15 die Klausur der Epidemiologie, medizinischen Biometrie und medizinischen Informatik im 3. Studienjahr bzw. die Sonderklausur im 4. Studienjahr geschrieben haben und bei denen die Bestehensgrenze noch bei 40 Prozent lag, gilt folgende Punkteumrechnung: Alte Punktzahl < 48 Punkte Neue Punktzahl = alte Punktzahl x 1,5 48 Punkte < alte Punktzahl < 60 Punkte Neue Punktzahl = alte Punktzahl Punkte < alte Punktzahl < 96 Punkte Neue Punktzahl = ((alte Punktzahl x 2) : 3) Punkte < alte Punktzahl < 120 Neue Punktzahl = (alte Punktzahl : 2) + 60 Diese Punkte gehen multipliziert mit dem Faktor 0,25 in die Gesamtpunktezahl für den Leistungsnachweis ein. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen Für den Leistungsnachweis Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen ist neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Bewegungsapparat und Mensch und Umwelt die erfolgreiche Teilnahme an einer separaten Klausur erforderlich. Der Funktionsbereich Public Health kündigt die Inhalte der Zusatzklausur zu Beginn des Semesters auf seiner Homepage an. Die Studierenden erwerben das für die Prüfung notwendige Wissen mit Hilfe von Online-Materialien im Eigenstudium. 9

10 Um den Leistungsnachweis abschließend zu erhalten, müssen a) die Zusatzklausur mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl bestanden sein und b) kumulativ mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl (Zusatzklausur + Fachfragen aus den Blockabschlussklausuren) erzielt werden. Humangenetik Das Fach Humangenetik verteilt sich longitudinal über die Studienblöcke bzw. die integrierten Studien- und Praxisblöcke des 4. und 5. Studienjahrs. Prüfungsfragen zu diesem Fach sind in Form von MC- und/oder MS-Fragen in allen Blockabschlussklausuren vertreten, auch wenn keine Präsenzlehre im jeweiligen Studienblock bzw. im integrierten Studien- und Praxisblock stattfindet. Die Inhalte der Prüfungsfragen werden in diesen Fällen über CASUS- Fälle vermittelt und den Studierenden über die entsprechenden Strukturen in ILIAS und über Hinweise auf der Homepage des Instituts und des Studiendekanats bekannt gegeben. Innere Medizin Für den Leistungsnachweis Innere Medizin sind neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Abdomen, Bewegungsapparat, Kopf und Nervensystem, Mensch und Umwelt Thorax, und Onkologie Leistungen aus den Praxisblöcken erforderlich (siehe Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken). Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik Für den Leistungsnachweis Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik ist neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Abdomen, Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle, Onkologie und Thorax die erfolgreiche Teilnahme an der Zusatzklausur im 4. Studienjahr erforderlich. Das Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik kündigt die Inhalte der Zusatzklausur zu Beginn des Semesters auf seiner Homepage an. Die Studierenden erwerben das für die Prüfung notwendige Wissen mit Hilfe von Online-Materialien im Eigenstudium. Um den Leistungsnachweis abschließend zu erhalten, müssen a) die Zusatzklausur im 4. Studienjahr mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl bestanden sein und b) von den Fragen des Fachs in den Abschlussklausuren der Studienblöcke Abdomen, Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle, Onkologie und Thorax, kumulativ ebenfalls mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt werden. Notfallmedizin Für den Leistungsnachweis Notfallmedizin sind neben der erfolgreichen Teilnahme an der Abschlussklausur im integrierten Studien- und Praxisblock Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle Leistungen aus den Praxisblöcken erforderlich (siehe Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken). Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Für den Leistungsnachweis Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist neben der erfolgreichen Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Bewegungsapparat, Kopf und Nervensystem, und Onkologie die erfolgreiche Teilnahme 10

11 des CoMeD-OSCEs erforderlich. Dieser OSCE umfasst zwei Stationen und findet am Ende des 4. Studienjahrs (8. Fachsemester) statt. Die fachspezifischen medizinischen Inhalte werden in den Studienblöcken Abdomen, Bewegungsapparat, Kopf und Nervensystem oder Thorax vermittelt. Die Lehrinhalte zur Kommunikation sind in den Studienblöcken Bewegungsapparat (Thema: Schlechte Nachrichten überbringen) und Thorax (Thema: Aufklärungsgespräch) verankert. Im OSCE werden in beiden Stationen ausschließlich die kommunikativen Kompetenzen geprüft und bewertet. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren Der Leistungsnachweis Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren besteht aus drei Teilen: 1. Allgemeine Rehabilitation 2. Spezifische Rehabilitation 3. Naturheilverfahren Die Allgemeine Rehabilitation findet im 3. Studienjahr (Block A) statt. Studierende, die dieses Fach weder im Rahmen von Block A besucht noch die Sonderveranstaltungen im Wintersemester 2013/14 bzw. Sommersemester 2014 belegt haben, müssen es zusammen mit den Studierenden im 3. Studienjahr belegen und den dortigen Teilleistungsnachweis erbringen. Der Teilleistungsnachweis zur Spezifischen Rehabilitation wird über die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Studienblöcken Abdomen, Bewegungsapparat, Mensch und Umwelt und Onkologie erworben. Der Teilleistungsnachweis Naturheilverfahren wird ab dem Wintersemester 2014/15 über die erfolgreiche Teilnahme an einer separaten Klausur erworben. Der Funktionsbereich für Phoniatrie und Pädaudiologie kündigt die Inhalte der Zusatzklausur zu Beginn des Semesters auf seiner Homepage an. Die Studierenden erwerben das für die Prüfung notwendige Wissen mit Hilfe von Online-Materialien im Eigenstudium. Um den Leistungsnachweis abschließend zu erhalten, müssen a) die Teilklausur Allgemeine Rehabilitation mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl bestanden sein, b) die Teilklausur Naturheilverfahren mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl bestanden sein und c) kumulativ mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl (Teilklausur Allgemeine Rehabilitation + Teilklausur Naturheilverfahren + Fachfragen aus den Blockabschlussklausuren) erzielt werden. Schmerzmedizin Der Leistungsnachweis Schmerzmedizin wird im Rahmen des intergierten Studien- und Praxisblocks Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle vergeben, muss laut ÄAppO jedoch erst ab Oktober 2016 bei der Anmeldung für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorgelegt werden. Kleingruppenunterricht, der ab dem Wintersemester 2014/15 zu diesem Thema im DÜSSELDORFER CURRICULUM MEDIZIN angeboten wird, ist trotzdem anwesenheitspflichtig. In der Blockabschlussklausur des oben erwähnten integrierten Studien- und Praxisblocks werden MC- und/oder MS-Fragen zum Thema Schmerzmedizin gestellt, die bis einschließlich Sommersemester 2015 auf freiwilliger Basis 11

12 beantwortet werden können. Diese Fragen fließen nicht in die Bewertung der Gesamtklausur ein. Für deren Bestehen ist es unerheblich, ob die Fachfragen nicht oder überwiegend falsch beantwortet werden. Werden jedoch mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Gesamtpunkte in Schmerzmedizin erzielt, wird der Leistungsnachweis auf der Aufstellung der Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vermerkt. Ab dem Wintersemester 2015/16 fließen die Fachfragen in die Bewertung der Gesamtklausur ein und müssen dementsprechend beantwortet werden. 12. Nach- und Wiederholungsprüfungen Prüfungen, die bereits erfolgreich abgelegt wurden, können nicht mehr wiederholt werden (z.b. um eine bessere Note zu erlangen). Werden alle fächerübergreifenden Blockabschlussklausuren erfolgreich abgelegt, jedoch kumulativ zu erwerbende, fachbezogene Leistungsnachweise einzelner Fächer nicht bestanden, wird die Nachprüfung durch das jeweilige Fach durchgeführt. Dieses gilt in gleicher Weise für Leistungsnachweise, die ausschließlich über einen Studienblock erworben werden. Es liegt im Ermessen des Fachs, ob Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen im Rahmen der regulären Prüfungen im 4. oder 5. Studienjahr oder in gesonderter Form (z.b. mündlich) stattfinden. Das Studiendekanat veröffentlicht auf seiner Homepage unter in Absprache mit den Fächern zu Beginn jedes Semesters detaillierte Informationen zu den einzelnen Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen. Studierende, die Prüfungen nach- bzw. wiederholen müssen, müssen sich dafür fristgerecht in HIS-LSF oder direkt beim entsprechenden Fach anmelden (siehe Punkt 1 Anmeldung zu Prüfungen). Unter wird bekannt gegeben, wo und bis wann die Anmeldung im Einzelfall erfolgen muss. Die Anmeldefrist läuft in der Regel bis jeweils zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Ausnahmen sind auf der oben genannten Homepage vermerkt. Wird die Anmeldefrist versäumt, besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung/den Prüfungen! Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen orientieren sich inhaltlich an den (ehemaligen) regulären Prüfungen. Von den Lehrverantwortlichen der Fächer werden Besonderheiten mindestens sechs Wochen vor Prüfungstermin bekanntgegeben. Die Lehrverantwortlichen der Fächer sind darüber hinaus erste Ansprechpartner/innen für Fragen zu den Nach- bzw. Wiederholungsprüfungen. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des Studiendekanats unter einsehbar. Punkte, die noch im ehemaligen Modulunterricht des 4. Studienjahrs erworben wurden, werden nicht mehr für Prüfungen berücksichtigt. Die Nach- bzw. Wiederholung der Abschlussklausur der Studienblöcke bzw. der integrierten Studien- und Praxisblöcke erfolgt frühestens im Rahmen der nächsten regulären Blockabschlussklausur in den entsprechenden Schienen des 4. und 5. Studienjahrs. Ein separater Nachprüfungstermin wird nicht angeboten. Die Nach- bzw. Wiederholungsprüfung eines einzelnen Fachs für den fachbezogenen Leistungsnachweis erfolgt in der Regel erst nach der letzten Blockabschlussklausur, in der das Fach mit Fragen und Punkten vertreten ist. Zuvor müssen alle Blockabschlussklausuren, an denen das Fach beteiligt ist, bestanden sein. Eine Ausnahme stellen die im Folgenden 12

13 genannten Prüfungen dar, bei denen eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden muss, um bei den Folgeprüfungen für den fachbezogenen Leistungsnachweis mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erzielen zu können. Sollte diese Mindestpunktzahl unterschritten werden, so können die Fachfragen aus der genannten Blockabschlussklausur zum nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden. Dafür ist eine separate und fristgerechte Anmeldung (siehe Punkt 1 Anmeldung zu Prüfungen) erforderlich. Fach Blockabschlussklausur / Zusatzklausur Maximalpunktzahl Mindestpunktzahl Chirurgie Abdomen 25 1 Frauenheilkunde, Geburtshilfe Hals-Nasen- Ohrenheilkunde Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Lebensphasen 15 3 Kopf und Nervensystem 16 8 Kopf und Nervensystem 12 5 Rechtsmedizin Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle Urologie Abdomen 10 2 Studierende, die nach dem aktuellen Semester am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung teilnehmen wollen und denen für die Anmeldung nur noch zwei Leistungsnachweise fehlen, haben das Recht auf eine zeitnahe Nach- bzw. Wiederholungsprüfung. Diese Nach- bzw. Wiederholungsprüfung wird so angeboten, dass bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung der fehlende Leistungsnachweis rechtzeitig (innerhalb der vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie gesetzten Frist) nachgereicht werden kann. Der Termin für diese Nach- bzw. Wiederholungsprüfung und die Form, in der sie stattfindet, wird in Absprache zwischen dem/der Studierenden, dem Fachvertreter/der Fachvertreterin und der Prüfungskoordination im Studiendekanat festgelegt. Das Recht auf eine zeitnahe Nach- bzw. Wiederholungsprüfung gilt nur, wenn der/die Studierende nachweisen kann, dass ihm/ihr nur noch zwei Leistungsnachweise für die Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung fehlen (z.b. über einen Ausdruck der Leistungsübersicht von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Zentralen Universitätsverwaltung). Jede/r Studierende hat pro Semester Anspruch auf eine Nach- bzw. Wiederholungsprüfung pro Fach. Hat er/sie bereits an einer Nach- bzw. Wiederholungsprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden, hat er/sie keinen Anspruch mehr auf eine weitere kurzfristige Prüfung im aktuellen Semester. Gab es bereits eine Nach- bzw. Wiederholungsprüfung, an der die/der Studierende hätte teilnehmen können, dies aber nicht getan hat, hat er/sie ebenfalls keinen Anspruch mehr auf eine kurzfristige Prüfung in diesem Semester. Besteht der/die Studierende die erste Nach- bzw. Wiederholungsprüfung nicht, hat er/sie keinen Anspruch mehr darauf, dass die Nach- bzw. Wiederholungsprüfung für den zweiten 13

14 Leistungsnachweis kurzfristig noch im aktuellen Semester stattfindet. An der noch fehlenden Nach- bzw. Wiederholungsprüfung kann dann erst regulär im nachfolgenden Semester teilgenommen werden. 13. Übergangsregeln Für Studierende im 5. Studienjahr, denen nur noch die Fächer des ehemaligen Block E fehlen, gelten letztmalig für das Sommersemester 2015 folgende Übergangsregeln 3 : Die Studierenden erwerben die Leistungsnachweise Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie über die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren am Ende des Studienblocks Kopf und Nervensystem. Die Studierenden nehmen an den fächerübergreifenden Abschlussklausuren des Studienblocks teil, für sie wird jedoch jedes oben genannte Fach einzeln gewertet. Für den Leistungsnachweis Neurologie sind neben der erfolgreichen Teilnahme an der entsprechenden Klausur im Studienblock Kopf und Nervensystem Leistungen aus den Praxisblöcken erforderlich (siehe Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken). Die Leistungsnachweise Medizin des Alterns und des alten Menschen und Palliativmedizin sowie die Teilleistungsnachweise Rehabilitation (Reha I) und Naturheilverfahren (Reha II) müssen sofern noch nicht erworben im Rahmen der regulären Angebote erbracht werden. 3 Ab dem Wintersemester 2015/16 gelten auch für Studierende in höheren Fachsemestern im Studienblock Kopf und Nervensystem die allgemeinen Regelungen zu Blockabschlussklausuren. 14

15 Prüfungsregularien zu den Praxisblöcken In den Praxisblöcken des 4. und 5. Studienjahrs werden Leistungen erbracht, die a) als Ärztliche Kompetenzen in die Leistungsnachweise Innere Medizin und Notfallmedizin (bzw. als Übergangsregel in den Leistungsnachweis Neurologie ) eingehen, b) für die Blockpraktika Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde gewertet werden und c) für den Leistungsnachweis Medizin des Alterns und des alten Menschen notwendig sind. 1. Ärztliche Kompetenzen Für Studierende, die im Wintersemester 2013/14 oder später neu mit dem 4. Studienjahr (7. Fachsemester) begonnen haben bzw. beginnen, fließen die Leistungen, die im Rahmen der Praxisblöcke erbracht werden, als Ärztliche Kompetenzen Teil 2a (4. Studienjahr) in den Leistungsnachweis Innere Medizin und als Ärztliche Kompetenzen Teil 2b (5. Studienjahr) in den Leistungsnachweis Notfallmedizin ein. Für Studierende, die im Sommersemester 2015 nur noch die Fächer des ehemaligen Block E belegen, sind Übergangsregeln definiert (siehe Punkt 1.3 Übergangsregeln). Beide Teile der Ärztlichen Kompetenzen (Teil 2a und Teil 2b) umfassen jeweils folgende Prüfungsformen: a) Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz im Rahmen des Lernens an Behandlungsanlässen (Task-based Learning, TbL). Die Behandlungsanlässe sind in der Düsseldorfer Liste der Behandlungsanlässe (Tasks) festgelegt. b) Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien. c) Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) im Rahmen des Unterrichts am Krankenbett (UaK). 1.1 Ärztliche Kompetenzen Teil 2a Die Leistungen der Ärztlichen Kompetenzen Teil 2a werden in den Praxisblöcken des 4. Studienjahrs (7. und 8. Fachsemester) erbracht und sind Bestandteil des Leistungsnachweises Innere Medizin. Die Note dieses Leistungsnachweises ergibt sich aus den Punkten in den Abschlussklausuren der Studienblöcke Abdomen, Bewegungsapparat, Kopf und Nervensystem, Mensch und Umwelt, Thorax und Onkologie (siehe Prüfungsregularien zu den Studienblöcken). Die Ärztlichen Kompetenzen Teil 2a werden nicht benotet, ihre Erbringung ist jedoch Voraussetzung für die Vergabe des Leistungsnachweises. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz Im 4. Studienjahr sind mindestens 32 der in der Düsseldorfer Liste der Behandlungsanlässe (Tasks) aufgeführten Behandlungsanlässe an konkreten Patientenfällen mittels des Lernens an Behandlungsanlässen (TbL) erfolgreich abzuschließen. Behandlungsanlässe, die darüber 15

16 hinaus im 4. Studienjahr erfolgreich bearbeitet werden, können in das 5. Studienjahr übernommen und für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien Im 4. Studienjahr sind mindestens vier Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in den zweimal wöchentlich stattfindenden Tutorien erfolgreich durchzuführen (eine Patientenvorstellung pro Praxisblock). Eine Kumulation mehrerer Patientenvorstellungen in Tutorien auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Patientenvorstellungen in Tutorien, die darüber hinaus im 4. Studienjahr erfolgreich durchgeführt werden, können nicht in das 5. Studienjahr übernommen und nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) Im 4. Studienjahr sind mindestens vier klinisch-praktische Prüfungen am Patienten (Mini- Clinical Examination/Mini-CEX) im Rahmen des UaKs erfolgreich zu absolvieren (ein Mini- CEX pro Praxisblock). Eine Kumulation mehrerer Mini-CEX auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Mini-CEX, die darüber hinaus im 4. Studienjahr erfolgreich durchgeführt werden, können nicht in das 5. Studienjahr übernommen und nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. 1.2 Ärztliche Kompetenzen Teil 2b Die Leistungen der Ärztlichen Kompetenzen Teil 2b werden in den Praxisblöcken des 5. Studienjahrs (9. und 10. Fachsemester) erbracht und sind Bestandteil des Leistungsnachweises Notfallmedizin. Die Note dieses Leistungsnachweises ergibt sich aus den Punkten in der Abschlussklausur des integrierten Studien- und Praxisblocks Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle (siehe Prüfungsregularien zu den Studienblöcken). Die Ärztlichen Kompetenzen Teil 2b werden nicht benotet, ihre Erbringung ist jedoch Voraussetzung für die Vergabe des Leistungsnachweises. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz Im 5. Studienjahr sind mindestens 24 der in der Düsseldorfer Liste der Behandlungsanlässe (Tasks) aufgeführten Behandlungsanlässe an konkreten Patientenfällen mittels des Lernens an Behandlungsanlässen (TbL) erfolgreich abzuschließen. Während des zweiwöchigen Hausarztpraktikums ( Blockpraktikum Allgemeinmedizin im Praxisblock vor dem Studienblock Mensch und Umwelt ) ist es nicht möglich, Tasks zu bearbeiten. Behandlungsanlässe, die bereits im 4. Studienjahr erfolgreich bearbeitet und nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2a angerechnet wurden, können in das 5. Studienjahr übernommen und für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien Im 5. Studienjahr sind mindestens drei Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlass in den zweimal wöchentlich stattfindenden Tutorien erfolgreich durchzuführen. Eine Patientenvorstellung im Tutorium wird im Praxisunterricht des integrierten Studien- und Praxisblocks Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle absolviert, eine weitere im Tutorium des Praxisblocks nach dem Studienblock Onkologie. Die 3. Patientenvorstellung kann entweder im Tutorium vor dem Studienblock Mensch und Umwelt oder im Tutorium im Rahmen des Praxisunterrichts der Frauenheilkunde im integrierten Studien- und Praxisblock Lebenspha- 16

17 sen absolviert werden. Die Mitglieder der Tutoriumsgruppe klären intern, welche/r Studierende in welchem der beiden Tutorien die Patientenvorstellung zum Behandlungsanlass hält. Die Patientenvorstellungen in Tutorien im Praxisunterricht der Pädiatrie und der Geriatrie im Praxisblock Lebensphasen werden dem Leistungsnachweis Blockpraktikum Kinderheilkunde sowie dem Leistungsnachweis Medizin des Alterns und des alten Menschen zugeordnet und können daher nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b verwendet werden! Eine Kumulation mehrerer Patientenvorstellungen in Tutorien auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Patientenvorstellungen in Tutorien aus dem 4. Studienjahr können nicht in das 5. Studienjahr übernommen und nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) Im 5. Studienjahr sind mindestens drei klinisch-praktische Prüfungen am Patienten (Mini- Clinical Examination/Mini-CEX) im Rahmen des UaKs erfolgreich zu absolvieren. Ein Mini- CEX wird im Praxisunterricht des integrierten Studien- und Praxisblocks Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle absolviert, ein weiterer im Praxisblock vor dem Studienblock Mensch und Umwelt und der 3. Mini-CEX im Praxisblock nach dem Studienblock Onkologie. Die Mini-CEX im Praxisblock Lebensphasen werden den Blockpraktika Kinderheilkunde und Frauenheilkunde sowie dem Leistungsnachweis Medizin des Alterns und des alten Menschen zugeordnet und können daher nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b verwendet werden! Eine Kumulation mehrerer Mini-CEX auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Mini-CEX aus dem 4. Studienjahr können nicht in das 5. Studienjahr übernommen und nicht für den Nachweis Ärztliche Kompetenzen Teil 2b angerechnet werden. 1.3 Übergangsregeln Für Studierende im 5. Studienjahr, denen nur noch die Fächer des ehemaligen Block E fehlen, gelten letztmalig für das Sommersemester 2015 folgende Übergangsregeln: Die Leistungen der Ärztlichen Kompetenzen sind Bestandteil des Leistungsnachweises Neurologie. Die Note dieses Leistungsnachweises ergibt sich aus den Punkten in der Abschlussklausur des Studienblocks Kopf und Nervensystem (siehe Prüfungsregularien zu den Studienblöcken). Die Ärztlichen Kompetenzen werden nicht benotet, ihre Erbringung ist jedoch Voraussetzung für die Vergabe des Leistungsnachweises. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz Es sind mindestens 14 der in der Düsseldorfer Liste der Behandlungsanlässe (Tasks) aufgeführten Behandlungsanlässe an konkreten Patientenfällen mittels des Lernens an Behandlungsanlässen (TbL) erfolgreich abzuschließen. Behandlungsanlässe, die bereits in früheren Semestern erfolgreich bearbeitet und nicht für die Leistungsnachweise Innere Medizin und Notfallmedizin angerechnet wurden, können übernommen und angerechnet werden. Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien Es sind mindestens zwei Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in den zweimal wöchentlich stattfindenden Tutorien erfolgreich durchzuführen (eine Patientenvorstellung pro Praxisblock). 17

18 Eine Kumulation der beiden Patientenvorstellungen in Tutorien auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Patientenvorstellungen in Tutorien aus früheren Semestern können nicht übernommen und nicht angerechnet werden. Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) Es sind mindestens zwei klinisch-praktische Prüfungen am Patienten (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) im Rahmen des UaKs erfolgreich zu absolvieren (ein Mini-CEX pro Praxisblock). Eine Kumulation der beiden Mini-CEX auf einen Praxisblock ist nicht möglich. Mini-CEX aus früheren Semestern können nicht übernommen und angerechnet werden. 1.4 Zertifikat über herausragende Leistungen im Praxisunterricht Für Studierende, die im Wintersemester 2013/14 oder später neu mit dem 4. Studienjahr (7. Fachsemester) begonnen haben bzw. beginnen, gilt folgende Regelung: Werden von den während des gesamten Studiums insgesamt geforderten Behandlungsanlässen mindestens 75 Prozent mit überdurchschnittlich bewertet, wird hierfür von der Medizinischen Fakultät ein Zertifikat (z.b. für Bewerbungen) ausgestellt. Um ein solches Zertifikat zu erhalten, wird der/die Studierende gebeten, sich am Ende des 5. Studienjahrs (10. Fachsemester) im Studiendekanat zu melden und die entsprechenden Feedbackbögen vorzulegen. Das Zertifikat wird erst ausgestellt, wenn ausreichend mit überdurchschnittlich bewertete Feedbackbögen vorliegen; eine vorzeitige Teilanrechnung findet nicht statt. Ältere Feedbackbögen mit einer anderen Punkteskala werden vom Studiendekanat umgerechnet. 2. Durchführung und Dokumentation der Ärztlichen Kompetenzen Die Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz, die Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien und die Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/Mini-CEX) werden über Feedbackund Dokumentationsbögen nachgewiesen. Es obliegt dem/der Studierenden, dass die Bögen vollständig ausgefüllt sind (Name der/des Studierenden, Matrikelnummer, Name und Unterschrift des Dozenten/der Dozentin, offizielle Aufnahmenummer des Patienten/der Patientin, Stempel der Station/Ambulanz, Nummer des Behandlungsanlasses etc.). Unvollständig ausgefüllte Dokumentations- und Feedbackbögen werden nicht anerkannt! 2.1 Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/ in der Ambulanz Die Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen (Tasks) auf der Station/in der Ambulanz wird von jedem/jeder Studierenden als Einzelleistung auf dem Dokumentationsbogen für die Patientenvorstellung zum Behandlungsanlass (Task) auf der Station/in der Ambulanz dokumentiert. Jede Patientenvorstellung auf der Station/in der Ambulanz ist unter Vorlage des Dokumentationsbogens einer Lehrperson kurz zu präsentieren (5 bzw. 10 Minuten). Jede/r Studierende erhält darüber ein Feedback, welches von der jeweiligen Lehrperson anhand 18

19 des Feedbackbogens für die Patientenvorstellung zum Behandlungsanlass (Task) auf der Station/in der Ambulanz dokumentiert wird. Den ausgefüllten Feedbackbogen erhält der/die Studierende. Der Dokumentationsbogen und der Feedbackbogen werden nach der Patientenvorstellung auf der Station/in der Ambulanz der Lehrperson zur Unterschrift vorgelegt. Ansprechpartner/in sind jeweils die Lehrenden des Instituts bzw. der Klinik, in denen der/die Studierende zum Zeitpunkt der Vorlage eingeteilt ist. Sollte dies nicht möglich sein da beispielsweise zwischen der Bearbeitung des Patientenfalls am Freitag und der Begutachtung am Montag das Institut bzw. die Klinik gewechselt wird kann die Lehrperson des neuen Instituts bzw. der neuen Klinik oder alternativ der/die zugeordnete Tutor/in dafür angesprochen werden. Die Patientenvorstellung auf der Station/in der Ambulanz wird mit a) bestanden (6-9 Punkte) oder b) nicht bestanden (0-5 Punkte) bewertet. Der/die Lehrende hat bei einer überdurchschnittlichen Leistung (mindestens 7 Punkte) zusätzlich die Möglichkeit, dies auf dem Feedbackbogen entsprechend kenntlich zu machen. Der Dokumentationsbogen sowie der zu diesem Fall zugehörige Feedbackbogen sind jeweils mit der offiziellen Aufnahmenummer des Patienten/der Patientin zu versehen. Über diese Nummer sind beide Dokumente miteinander verknüpft. Eine nicht bestandene Leistung wird wie eine nicht erfolgte Leistung gewertet. 2.2 Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien Jede Patientenvorstellung zum Behandlungsanlass im Tutorium wird von dem zugeordneten Tutor/der zugeordneten Tutorin anhand des Feedbackbogens für die Patientenvorstellung zum Behandlungsanlass im Tutorium beurteilt. Die Patientenvorstellung im Tutorium wird mit a) bestanden (9-15 Punkte) oder b) nicht bestanden (0-8 Punkte) bewertet. Der Tutor/die Tutorin hat bei einer überdurchschnittlichen Leistung (mindestens 13 Punkte) zusätzlich die Möglichkeit, dies auf dem Feedbackbogen entsprechend kenntlich zu machen. Die Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien sollen sich an den Kriterien des Feedbackbogens (einsehbar in ILIAS) orientieren. 2.3 Durchführung klinisch-praktischer Prüfungen (Mini-Clinical Examination/ Mini-CEX) Jeder Mini-CEX wird anhand eines Feedbackbogens (einsehbar in ILIAS) beurteilt. Der Mini-CEX wird mit a) ausgezeichnet erfüllt, b) erfüllt oder 19

20 c) nicht erfüllt bewertet. 2.4 Einteilung der Studierenden für Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien und Mini-CEX Die Einteilung der Studierenden für die Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien und die Durchführung der Mini-CEX erfolgt eigenständig durch die Studierenden innerhalb der Tutoriumsgruppe. Die Studierenden stellen für ihre Tutoriumsgruppe selbst sicher, dass alle Mitglieder die erforderliche Anzahl an Patientenvorstellungen in Tutorien und an Mini-CEX erwerben können. Dabei gelten folgende Regeln: Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen in Tutorien Pro Termin werden zwei Patientenvorstellungen zu Behandlungsanlässen präsentiert. Jede Patientenvorstellung im Tutorium wird von einem/einer Studierenden vorgestellt; Gruppenpräsentationen sind nicht zulässig. Die zweite im jeweiligen Tutorium zu präsentierende Patientenvorstellung wird in der Regel von einem/r anderen Studierenden vorgetragen. Die Studierenden, die für die Patientenvorstellungen eingeteilt sind, stellen sicher, dass nicht der gleiche Behandlungsanlass zweimal hintereinander präsentiert wird bzw. sprechen sich so ab, dass die anderen Mitglieder der Tutoriumsgruppe davon profitieren. Die Tutoriumsgruppe erstellt während des ersten Tutoriumstermins eine Liste, welche/r Studierende wann im Verlauf des laufenden und des noch im gleichen Semester folgenden, zweiten Praxisblocks eine Patientenvorstellung im Tutorium präsentiert. Ein späterer Tausch von Terminen ist möglich, setzt jedoch einen Tauschpartner/eine Tauschpartnerin voraus. Die Organisation obliegt alleine den Studierenden einer Tutoriumsgruppe und deren Tutor/in. Mini-CEX In jeder Woche des Praxisblocks müssen vier Studierende der Tutoriumsgruppe jeweils einen Mini-CEX ablegen. Die Mini-CEX werden jeweils in den Instituten bzw. Kliniken durchgeführt, in denen der/die Studierende in der aktuellen Praxisblockwoche eingeteilt ist. Die für den Praxisblock verantwortliche Lehrperson des Institutes bzw. der Klinik wird jeweils zu Beginn der Praxisblockwoche darüber informiert, ob und wenn ja, wer am Ende der Woche einen Mini-CEX durchführen wird. Die Studierenden werden zu Beginn der Woche über den Inhalt der Mini-CEX informiert. Die Inhalte der Prüfung sollen im Verlauf der Woche Bestandteil des UaKs sein. Ausnahme: Im Praxisunterricht des integrierten Studien- und Praxisblocks Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle wird die Einteilung der Studierenden für die Patientenvorstellungen in Tutorien durchgängig vom Blockkoordinator vorgenommen. Für die Einteilung der Mini-CEX sind die Studierenden von Beginn des integrierten Studien- und Praxisblocks an selbst verantwortlich. 2.5 Dokumentation der Leistungen in den Praxisblöcke Die Studierenden sind verpflichtet, alle ausgefüllten Dokumentations- und Feedbackbögen zu den erbrachten Leistungen in den Praxisblöcken zu archivieren. 20

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