Leitlinien zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitlinien zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen"

Transkript

1 Leitlinien zur 78. Sitzung des Studienausschusses vom 10. Juni 2010 I. Hintergrund Das Ziel des Bologna-Prozesses, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen und die Internationalisierung als wichtiges Qualitätsmerkmal der neuen Studienstrukturen zu verankern, kann nur über eine Förderung der studentischen Mobilität erreicht werden. Dazu ist es notwendig, dass die im Ausland erbrachten Leistungen möglichst vollständig anerkannt werden. Das Übereinkommen von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region ( Lisbon Recognition Convention ), das die Verfahren zur möglichst vollständigen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erheblich erleichtern sollte, ist in Deutschland seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft. Dennoch wird derzeit nach Erkenntnissen des DAAD die Hälfte der erbrachten Leistungen im Ausland nur teilweise oder überhaupt nicht angerechnet 1. Anerkennungsgarantien (z.b. aus Erasmus-Verträgen) und Learning Agreements werden bundesweit häufig nicht berücksichtigt. Auch gut dokumentierte Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Ausland werden oft in großem Umfang inhaltlich kontrolliert und überprüft. Dies führt zum einen zu Studienzeitverlängerungen, zum anderen aber auch zur sinkenden Attraktivität von Auslandsaufenthalten, und ist nicht zuletzt mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. So ist Sicherheit bei der Anerkennung laut DAAD nach der Finanzierung der wichtigste Faktor für Mobilitätsbereitschaft 2. Auch Deutschland hat sich dem Ziel der Ministerkonferenz in Leuven (April 2009) verschrieben, wonach im Jahr 2020 mindestens 20 % der Hochschulabsolventen im Studium mobil gewesen sein sollen. Die UdS strebt eine möglichst pragmatische und flexible Anerkennung von im Ausland (weltweit) erworbenen Leistungen an und hat dies in ihren Qualifikationszielen Lehre und Studium verankert. Durch die Unterzeichnung der Erasmus-Charta hat sich die UdS verpflichtet, alle im Rahmen von Erasmus-Partnerschaften erworbenen Leistungen vollständig anzuerkennen. Darüber hinaus soll im Rahmen des Projekts Universität der Großregion die vollständige gegenseitige Anerkennung von an Partneruniversitäten in der Großregion (Kaiserslautern, Liège, Luxemburg, Metz, Nancy und Trier) erbrachten Leistungen erreicht werden. II. Empfehlungen zur nach den Bestimmungen des Lissabon-Übereinkommens ( ) 3 Grundprinzip: Im Ausland erbrachte Studienleistungen sollten grundsätzlich vollständig anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied belegt werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist nicht mehr die Äquivalenz der Studieninhalte und Prüfungsform, sondern die Gleichwertigkeit der Lernergebnisse und Qualität der Programme. 1 Anerkennung (k)ein Problem? Ergebnisse einer Umfrage des DAAD im Jahr 2009 zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Studierenden deutscher Hochschulen, DAAD, Juni Ebd. 3 Um die Internationalisierung auch über die Grenzen Europas hinweg voranzutreiben, sollten diese Grundsätze auch bei Auslandsaufenthalten im nicht-europäischen Ausland Anwendung finden. Kontakt: Qualitätsbüro, Dr. S. Schwarz (3490, s.schwarz@univw.uni-saarland.de) Projekt Universität der Großregion, K. Weich Hondrila (2630, k.weich-hondrila@ugr.uni-saarland.de)

2 An der UdS sieht die Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge daher in Art. 14. folgende Bestimmung vor: Studienzeiten, Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen anderer deutscher Universitäten oder gleich gestellter Hochschulen in denselben Fächern werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Darüber hinaus können Teile der Bachelor- bzw. Master-Prüfung bzw. anderer Prüfungen auf Antrag des Kandidaten / der Kandidatin anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied der Studienzeiten und erbrachten Leistungskontrollen in Lernergebnissen, Inhalt, Umfang und Anforderungen des betreffenden Faches an der Universität des Saarlandes nachgewiesen werden kann. Die wichtigsten Grundsätze und Änderungen bei den Anerkennungsverfahren 4 : 1. Transparenz: Es muss sichergestellt werden, dass Verfahren und Kriterien, die bei der Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen angewendet werden, durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sind. (Artikel 3.2., Lissabon-Übereinkommen) Planung im Vorfeld und Nutzung der ECTS-Instrumente: Damit bei einem Auslandsaufenthalt möglichst viele der erbrachten Leistungen anerkannt werden können und sich die Studienzeiten nicht verlängern, sollte der Auslandsaufenthalt mit Hilfe der verschiedenen ECTS-Instrumente sorgfältig geplant werden: - Beratung der Studierenden, zu welchem Zeitpunkt ein Auslandsaufenthalt empfohlen wird ( Mobilitätsfenster ) und welche Bereiche des Curriculums am flexibelsten sind und daher am einfachsten im Ausland absolviert werden können (z.b. Ba-Optionalbereich, fachspezifische Wahlbereiche, Wahlpflichtmodule, Praktikumsmodule,...) - Nutzung der in Information Packages der ausländischen Hochschulen zusammengestellten Informationen über deren Modulangebot (lernzielorientierte Modulbeschreibungen sowie Angaben zum Arbeitsaufwand in ECTS-Punkten) - Abschluss eines Learning Agreements (unter Beteiligung von Studierendem/r, Fach, International Office und Partnerhochschule): Es handelt sich hierbei um verbindliche Verträge zwischen Heimat- und Gasthochschule. Learning Agreements sollten daher nur von Fach- bzw. Fakultätsvertretern abgeschlossen werden, die hierzu bevollmächtigt sind. - Auflistung aller erbrachten Leistungen im Transcript of Records mit nationalen Noten und ggf. ECTS-Noten Transparente Fristen und Ansprechpartner: Fristen und Ansprechpartner sollten bei der Anerkennung transparent gemacht werden. Auch hat die Anerkennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen. So sollte es für jedes Studienfach klare Ansprechpartner für Anerkennungsfragen geben, mit denen die Studierenden vor und nach Auslandsaufenthalten in engem Kontakt stehen. Es sollte von dem Studierenden nicht erwartet werden, dass er/sie sich nach dem Auslandsaufenthalt persönlich an mehrere Personen (z. B. Dozenten) wenden muss, um die Anerkennung von Studienleistungen zu erreichen. Umsetzung an der UdS: An der UdS dienen als Ansprechpartner vor allem die Erasmus-Koordinatoren. Darüber hinaus können auch die Fachkoordinatoren oder Fachstudienberater sowie das International Office (zu allgemeinen Fragen) als Anlaufstelle dienen. Der Koordinator, der das Learning Agreement unterzeichnet, sollte vom Prüfungsausschuss, der formal über die Anerkennung entscheidet, dazu bevollmächtigt werden. Alle Anerkennungsfragen (z.b. mit einzelnen Dozenten) sollten vom Koordinator vor der Unterzeichnung des Learning Agreements geklärt werden, so dass nach dem Auslandsaufenthalt anhand des Transcripts of Records nur noch überprüft wird, ob die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. 4 Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften & DAAD: 2

3 Best-Practice-Beispiele: a) Medizin: ein Ansprechpartner für alle Medizin-Studierenden (Koordinator) es existieren Vergleichslisten / Äquivalenzlisten für 35 Partneruniversitäten bei darüber hinausgehenden Anerkennungsfragen setzt sich der Koordinator mit den einzelnen Teilfächern in Verbindung (pro Fach gibt es jeweils einen Ansprechpartner) Learning Agreements werden für alle Outgoings vom Koordinator unterzeichnet ( vorgeschalteter Prüfungsausschuss ) b) Informatik: Ansprechpartner für alle Studierenden des Fachs (Studienkoordinator), allerdings Kontakt zu den einzelnen Professoren zusätzlich erforderlich Transparente Informationen zum Anerkennungsverfahren auf der Website: Vorlage zur Auflistung der Studien- und Prüfungsleistungen, für die Anerkennung beantragt wird c) Anglistik: ein Ansprechpartner für alle Studierenden des Fachs (Studienfachberater) Formblätter zum verpflichtenden Auslandsaufenthalt in Bachelor, Master und Lehramt mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen Learning Agreements werden für alle Outgoings vom Koordinator unterzeichnet ( vorgeschalteter Prüfungsausschuss ) Info-Veranstaltung zur Planung des Auslandsaufenthaltes CLIX-Community zum Auslandsaufenthalt mit Erfahrungsberichten, Dokumenten, FAQ- Sammlung 2. Beweislastumkehr: Die Beweislast, dass ein Antrag nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle (Artikel I- II.3.(5), Lissabon-Übereinkommen) Es liegt nicht in der Verantwortung der Studierenden nachzuweisen, dass die im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen gleichwertig und damit anzuerkennen sind. Der Antragssteller muss lediglich ausreichende Informationen über die Leistungen bereitstellen. Die Nicht-Anerkennung muss von der zuständigen Stelle begründet werden. 3. Beschwerdeweg: Bei Ablehnung der Anerkennung muss dem Studierenden ein Beschwerdeweg eröffnet werden. Die Ablehnung von Anerkennung hat schriftlich zu erfolgen und sollte dem Studierenden Wege aufzeigen, wie er die Anerkennung doch noch erlangen könnte. Bei Nicht- Anerkennung sollen sich die Studierenden an eine Beschwerdestelle wenden können. An der UdS steht für studentische Beschwerden, die nicht mit den Fachvertretern gelöst werden können, die beim Vizepräsidenten für Lehre und Studium angesiedelte Kontaktstelle Studienqualität (studienqualitaet@uni-saarland.de) als Anlaufstelle zur Verfügung 4. Nicht-Anerkennung: Wird die Anerkennung versagt oder erfolgt keine Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden (vgl. Artikel III.5, Lissabon-Übereinkommen). Der Studierende kann gegen Nicht-Anerkennung Widerspruch einlegen und ggf. Klage einreichen, da das Lissabon-Übereinkommen durch die Ratifizierung durch die Bundesregierung am 1. Oktober 2007 in geltendes Recht überführt wurde. Hinweis: Mit Inkrafttreten des Lissabon-Übereinkommens gelten bestehende zwischenstaatliche Abkommen zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen und -leistungen auch weiterhin. 3

4 Viele von ihnen regeln die Anerkennung in einem höheren Detailgrad. Eine Übersicht über bestehende Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern 5 ist auf der Webseite abrufbar. III. FAQ - Häufig gestellte Fragen bzgl. der Anerkennung von Leistungen Worin kann z.b. ein wesentlicher Unterschied liegen, der zu einer Nicht-Anerkennung führt? Gemäß der Recommendation on Criteria and Procedures for the Assessment of Foreign Qualifications 6 kann ein wesentlicher Unterschied liegen in: - zu unterschiedlichen Lernergebnissen, - so starken Unterschieden in der Struktur von Lehrveranstaltung bzw. Studiengang, dass Lernergebnisse nicht gleichwertig sein können, - zu großen, nachweislichen Qualitätsunterschieden, - zu unterschiedlichen akademischen oder berufsrechtlichen Berechtigungen, zu denen ein Abschluss führt und - zu hohem Alter der erworbenen Qualifikation. Im Ausland wurde eine ECTS-Note ausgestellt, wie kann diese in eine nationale Note umgerechnet werden? Erhält ein/e Studierende/r für seine im Ausland erbrachten Leistungen von der ausländischen Hochschule eine relative ECTS-Note, so muss zunächst geprüft werden, welche Note(n) an der UdS an die besten 10%, die nächsten 25% etc. im vergleichbaren Modul vergeben wurden. Genau diese Note muss dann auch an den Studierenden vergeben werden. Dazu ist allerdings eine zuverlässige Datengrundlage und eine angemessene Bezugsgruppe (z.b. mehrere Kohorten) erforderlich, die tragfähige Aussagen über die prozentuale Verteilung ermöglichen. Ist dies in den ersten Semestern nach der Einführung der Bachelor-Studiengänge noch nicht der Fall, so sollten in der Übergangszeit weiterhin die Noten mit Hilfe von Umrechnungstabellen bestimmt werden. Die im Ausland erbrachten Leistungen sind unbenotet, die Studienordnung der UdS sieht jedoch eine Benotung vor. Im Regelfall wird vor dem Auslandsaufenthalt durch ein Learning Agreement sichergestellt, dass auch die im Ausland zu erbringenden Leistungen benotet werden, sofern die Benotung gemäß UdS-Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderlich ist. Legt jedoch im Ausnahmefall ein/e Studierende/r im Ausland erbrachte Leistungen vor, die nur mit dem Vermerk bestanden (unbenotet) im Transcript of Records gekennzeichnet sind, für die gemäß Prüfungsordnung jedoch eine Benotung erforderlich ist, so ist nachdrücklich davon abzuraten, diese Leistung mit ausreichend (4,0) zu bewerten, da im studienbegleitenden Prüfungssystem der neuen Studiengänge eine solche Modulnote eine erhebliche Verschlechterung der Gesamtnote zur Folge hätte. In diesen Fällen sollte den Studierenden entweder die Möglichkeit einer zusätzlichen Prüfung zur Feststellung einer Note oder die Möglichkeit des Einbringens unbenoteter Leistungspunkte eingeräumt werden. Im konkreten Fall könnte hier der Prüfungsausschuss beschließen, dass im Falle von Auslandsaufenthalten die entsprechenden Module ggf. auch unbenotet eingebracht werden dürfen (Eintrag 000 in POS), unter der Voraussetzung, dass immer noch mehr als 50% der Leistungen des Studiengangs benotet sind. -> Beispiel: im Rahmen der Lehramtsstudienfächer Französisch, Italienisch, Spanisch und Englisch Prüfungsausschuss-Beschluss zur unbenoteten Anrechnung von Fremdsprachenassistententätigkeit 5 Die Vereinbarung mit Frankreich wird derzeit überarbeitet und wird vermutlich 2011 neu verabschiedet

5 Im Ausland wurde keine Prüfungsleistung erbracht bzw. Prüfungstermine im Ausland liegen zu spät. Möglichkeit, nach Rückkehr aus dem Ausland an der UdS die entsprechende Prüfung abzulegen, wenn die entsprechenden Inhalte im Ausland erworben wurden (-> Beispiel Medizin). Aufgrund inkompatibler Semesterzeiten können Prüfungen an der UdS nicht mehr mitgeschrieben werden, da der Auslandsaufenthalt bereits begonnen hat. Möglichkeit, Prüfungsdokumente an die Partneruniversität zu schicken, die die Klausur durchführt und zur Korrektur zurück an die UdS gibt (-> Beispiel Ingenieurwissenschaften). Die an den Partnerhochschulen angebotenen Module haben eine andere inhaltliche Ausrichtung. Möglichkeit der Anrechnung in Wahlbereichen, bei denen ggf. auch weitere Schwerpunkte angerechnet werden können. -> Beispiel: Anerkennung im Optionalbereich oder in einem Wahlbereich (z.b. UdS: Auswahl zwischen 4 Schwerpunkten, Anerkennung eines 5. Schwerpunkts aus dem Ausland) An den Partnerhochschulen wurde ein anderes Modularisierungskonzept verfolgt. Werden äquivalente Studieninhalte unterschiedlich modularisiert (z.b. werden an der Partnerhochschule alle einführenden Veranstaltungen zu einem Einführungsmodul zusammengefasst, während an der UdS die Elemente zu Themenmodulen zusammengefasst wurden), so gibt es die Möglichkeit, einzelne Teilmodule/Modulelemente anzuerkennen und ggf. die im Ausland erworbene Modulnote in POS doppelt (z.b. bei zwei verschiedenen Modulelementen) zu verbuchen. An den Partnerhochschulen gibt es andere Modulgrößen. In der Regel sollte eine großzügige Anerkennung gewährt werden, sofern die Lernergebnisse äquivalent sind. Die HRK empfiehlt, zur Feststellung der Gleichwertigkeit möglichst lernergebnisorientierte Anerkennungsverfahren anzuwenden, die sich nicht auf das quantitative Maß an bescheinigten ECTS-Punkten beschränkt. 7 Wird z.b. ein Modul mit 6 CP (Modulgröße UdS) anerkannt, obwohl an der Partnerhochschule Modulgrößen von 5 CP existieren, so können bei einem größeren CP- Überschuss aus dem Ausland (z.b. 4 x 8 CP im Ausland erworben, an UdS 4 x 6 CP in ähnlichen Modulen einbringbar), die weiter erbrachten CP ggf. in einem Wahlbereich anerkannt werden. Die Voraussetzungen für das erfolgreiche Absolvieren eines äquivalenten Moduls im Ausland unterscheiden sich von denen an der UdS. Anerkennung der im Ausland nach ausländischem Recht erfolgreich absolvierten Module keine Überprüfung, ob Voraussetzungen gemäß UdS-Regelungen gegeben waren (z.b. Latinum als Voraussetzung, Kompensieren von nicht-bestandenen Leistungen innerhalb eines Moduls,...), ggf. auch Befreiung von bestehenden Zulassungsvoraussetzungen zu nachfolgenden (Teil-)Modulen, wenn die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fällt Wie können Learning Agreements abgeschlossen werden, wenn vor der Abfahrt keine (endgültigen) Lehrpläne und Modulbeschreibungen vorliegen? Es ist durchaus gängige Praxis, auch vorläufige Learning Agreements auszustellen, diese können auch noch während des Auslandsaufenthaltes (in Rücksprache mit Heimathochschule) angepasst werden. 7 ECTS im Kontext: Ziele, Erfahrungen und Anwendungsfelder, HRK-Empfehlung vom

6 Die im Ausland erworbenen und an der UdS anerkannten Leistungen sollten als solche im Transcript of Records kenntlich gemacht werden. Hierzu kann vom Prüfungssekretariat in POS in dem Feld Zusatztext Prüfung" eine Bemerkung eingetragen werden, wie z.b. Leistung an der Universität Luxemburg im SS 2010 erbracht (ansonsten erscheint als Prüfungsdatum nur das Datum der Anerkennung / Eintragung in POS). Im Curriculum ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt vorgesehen; der/die Studierende kann ihn aufgrund chronischer Krankheit, Behinderung, Erfüllung von Familienpflichten (insbesondere Erziehung eines minderjährigen Kindes sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) nicht wahrnehmen. Entscheidung des Prüfungsausschusses über Härtefallregelungen, z.b. Verkürzung des Auslandsaufenthaltes und/oder Festlegung von zusätzlich zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen in Höhe des für den Auslandsaufenthalts angesetzten Workloads (z.b. Sprachkurse, Übungen zur Landeskunde etc.). Studierende aus dem Ausland, die sich für einen Studienwechsel an die UdS interessieren (insbesondere Master), richten Anfragen über Anerkennungsmöglichkeiten der bisher studierten Module ist hier bereits eine formelle Anerkennungsentscheidung notwendig? (z.t. sehr aufwändig, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich die Studierenden ggf. doch für eine andere Hochschule entscheiden) Die Angaben der Studierenden sollten insoweit geprüft werden, dass den Studierenden klare Informationen gegeben werden können, wie viel ungefähr anerkannt werden kann und wie viel ggf. nachstudiert werden muss, eine formale Entscheidung des Prüfungsausschusses ist jedoch erst bei tatsächlichem Studienwechsel an die UdS im Rahmen eines Einstufungsbescheids bzw. im Rahmen des Zugangs zum Masterstudium notwendig. IV. Notenumrechnung Bei der Umrechnung von Noten kommt es immer wieder zu Problemen, insbesondere wenn die Bewertungskulturen zwischen Heimatland und Land der Partnerhochschule sehr unterschiedlich aussehen, wie z.b. in Frankreich. Derzeit gibt es keine verbindlichen Notenumrechnungstabellen und die Hochschulen benutzen z.t. sehr unterschiedliche Umrechnungsmethoden. An der UdS werden zur Zeit die folgenden Modelle praktiziert: a) Umrechnung über KMK-Umrechnungstabellen bzw. Umrechnungstabelle des International Office -> Nachteil: in Frankreich werden tendenziell eher schlechtere Noten vergeben, diese werden dann in entsprechend "schlechte" deutsche Noten umgerechnet b) Umrechnung über relative ECTS-Noten -> Nachteil: nur durchführbar, wenn a) Partnerhochschule relative ECTS-Noten (Ranking) ausstellt und b) man an der UdS Vergleichsmodule hat, zu denen man die Noten sinnvoll in Bezug setzen kann c) Unbenotete Einbeziehung der Module der Partnerhochschule -> Nachteil: unterschiedliches Gewicht der Noten der Partnerhochschulen an der Endnote (fraglich, ob Partner damit einverstanden sind) d) Entwurf einer eigenen Umrechnungstabelle und Verankerung in der Kooperationsvereinbarung -> Nachteil: aufwändig, muss mit den Partnern im Detail abgestimmt werden, unterschiedliche Einzellösungen in jedem Studiengang eigentlich nicht wünschenswert 6

7 => Empfehlung: Eine einheitliche Handhabung an der UdS wäre zwar wünschenswert, erscheint aufgrund der zu beachtenden Besonderheiten (s.o.) jedoch eher schwierig umsetzbar. Fächern, die derzeit noch kein zufriedenstellendes Umrechnungskonzept haben, wird empfohlen sofern möglich Variante b) (Umrechnung über ECTS-Noten) anzuwenden. V. Beurlaubung und Auslandsaufenthalt Hintergrund: Auszug aus der Immatrikulationsordnung 9 Beurlaubung (1) Studierende können auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund beurlaubt werden [...] (2) Wichtige Gründe sind insbesondere: [...] 3. studienbedingter Auslandsaufenthalt, 4. in Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebene oder empfohlene Praktika außerhalb der Universität, die erhebliche Teile der Vorlesungszeit beanspruchen, [...] (5) Während der Dauer der Beurlaubung ruhen die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten der Studierenden.[...] Gemäß Immatrikulationsordnung 9 Abs. 5 ruhen während der Dauer der Beurlaubung die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten der Studierenden. Demnach hat der Studierende keinen Anspruch (!) auf Anerkennung der während dieser Zeit abgelegten Prüfungen; der Prüfungsausschuss hat jedoch durchaus das Recht, eine Anerkennung vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn z.b. nichtbestandene Prüfungen aus dem vorangegangenen Semester während der Beurlaubung (Auslandsaufenthalt) wiederholt werden etc. Abgesehen von solchen Ausnahmeregelungen sollte es jedoch auch generell möglich sein, während des Auslandsaufenthaltes beurlaubt zu werden und dennoch alle erbrachten Leistungen (CP) anerkannt zu bekommen. Dies bietet die folgenden Vorteile: Schaffung von Anreizstrukturen zur Mobilitätsförderung im Sinne des Bologna- Prozesses Durch Nichtanrechnung auf Fachsemester Kompensation des Mehraufwands für die Organisation des Auslandsaufenthaltes Durch Beurlaubung Möglichkeit der Rückerstattung von Semesterticket 8 (und ggf. Befreiung von Studiengebühren bei Aufbau-Studiengängen) Studierende, die keinen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, könnten die Regelung zwar als Ungleichbehandlung empfinden, da Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Eine Ungleichbehandlung von Gleichem liegt dabei jedoch insofern nicht vor, als durch den mit dem Auslandsaufenthalt notwendigerweise verbundenen Mehraufwand ein sachlicher Grund für die Vorgehensweise gegeben ist. Zudem besteht für jeden Studierenden grundsätzlich die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Daher wurde, ausgehend vom Beispiel der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg, folgende Ergänzung der Immatrikulationsordnung beschlossen: Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus; davon ausgenommen sind insbesondere 1. die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorangegangenen Semesters, 2. die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden, 3. die Ablegung von Prüfungen, bei deren Anmeldung der Beurlaubungsgrund noch nicht bestand sowie 4. die Ablegung von Prüfungen im Rahmen von studienbedingten Auslandsaufenthalten nach 9 Abs. 2 Nr. 3. Der zuständige Prüfungsausschuss kann weitere Ausnahmen gestatten. 8 vgl. 4 Beitragsordnung Studentenschaft 7

8 VI. Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse 1. Anerkennung von europäischen Hochschulabschlüssen Auch bei der Anerkennung europäischer Hochschulabschlüsse (z.b. im Rahmen der Zulassung zur Promotion) entsteht durch die Feststellung der Gleichwertigkeit jedes einzelnen Abschlussdiploms durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen teilweise noch ein erheblicher administrativer Aufwand und Zeitverlust. Die Anerkennung von europäischen Hochschulabschlüssen könnte erheblich erleichtert werden, indem die Fächer bzw. Fakultäten den Vorgaben der KMK folgen: Die KMK hat eine Länderliste mit Vorgaben zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erstellt, welche über die Behörden-Version der Webseite abrufbar ist (der Zugang erfordert lediglich eine Anmeldung). So gilt für die meisten europäischen Hochschulabschlüsse (u.a. für die Nachbarländer Frankreich, Belgien und Luxemburg), dass die Abschlüsse, welche dort zur Aufnahme zu einem Master-Programm oder Promotion berechtigen, als gleichwertig eingestuft und dementsprechend auch in Deutschland prinzipiell anerkannt werden. Auch im Rahmen des Projekts Universität der Großregion wird angestrebt, dass die Abschlüsse der Partnerhochschulen gegenseitig anerkannt werden und z.b. ohne weitere Auflagen zur Promotion berechtigen. Best-Practice-Beispiel: Philosophische Fakultäten Hier ist im Promotionsausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst worden, demzufolge der Ausschuss bei der Zulassung zur Promotion grundsätzlich den Vorgaben der KMK folgt. So muss die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschüsse nur noch in Einzelfällen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn festgestellt werden. 2. Anerkennung nicht-europäischer Abschlüsse Auch bezüglich nicht-europäischer Abschlüsse kann die ZAB in Bonn die Gleichwertigkeit feststellen. Außerdem kann die Echtheit ausländischer Urkunden bei Verdachtsfällen von der ZAB überprüft werden, dies kann jedoch bis zu einem halben Jahr in Anspruch nehmen. Für Abschlüsse aus China und Vietnam hat das Auswärtige Amt ein gesondertes Verfahren eingeführt und Akademische Prüfstellen in den deutschen Botschaften in diesen beiden Ländern eingerichtet. Diese stellen chinesischen und vietnamesischen Studienbewerbern als Zulassungsvoraussetzung für ihr Hochschulstudium in Deutschland ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung aus, auf deren Grundlage sie ein Visum beantragen können. 9 Sollten Zugangsvoraussetzungen zu Masterstudiengängen z.b. Eignungstests o.ä. vorsehen, so sollte bei ausländischen Bewerbern ggf. der Einsatz von Telefon oder Internet als Möglichkeit erwogen werden. Sollten sich im Rahmen des Zugangsverfahrens zu Masterstudiengängen vermehrt Studierende mit ausländischem Bachelorabschluss bewerben, so ist es empfehlenswert, Positivlisten mit den als äquivalent eingestuften Bachelorabschlüssen zu erstellen, sodass nicht jedes Jahr erneute Einzelfallprüfungen durchgeführt werden müssen. 9 vgl. in Deutschland/ Seite APS.html (Deutsche Botschaft in China) und de/06/aps Hanoi.html (Deutsche Botschaft in Vietnam) 8

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Kriterien der Anerkennung

Kriterien der Anerkennung HOCHSCHULE FÜR TECHNIK, WIRTSCHAFT UND KULTUR LEIPZIG University of Applied Sciences Kriterien der Anerkennung Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. International Relations Coordinator Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Erasmus+ Learning Agreement Ausfüllhilfe

Erasmus+ Learning Agreement Ausfüllhilfe Erasmus+ Learning Agreement Ausfüllhilfe Anlage B - Learning Agreement before studies Seite 1 Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten an. Email: Bitte keine Hotmail, Live oder andere Microsoft basierte

Mehr

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

Auslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen

Auslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Auslandsstudium Wintersemester / Sommersemester 2012/2013 International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsablauf Suchen, lesen und fragen: NOVEMBER und DEZEMBER Welches

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die

Mehr

Facheinführung Mathematik

Facheinführung Mathematik Facheinführung Mathematik für die Lehrämter an Haupt-,Real- und Gesamtschulen Daniel Frischemeier Institut für Mathematik Wintersemester 2014/2015 Gliederung Aufbau des Studiums Leistungen im Studium Ansprechpartner

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung 15. April 2013 Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung Dipl.-Kfm. Frank Hesse Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsinformatik Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Prüfungsausschuss und Prüfungsverwaltung

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Learning Agreements und Transcripts of Records DAAD Workshop

Learning Agreements und Transcripts of Records DAAD Workshop Learning Agreements und Transcripts of Records DAAD Workshop Astrid Sebastian Inhalt des Workshops Allgemeine Informationen 1. Umsetzung des Bologna- Prozesses 2. Das ECTS-System (ECTS Key Features) 3.

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen

Mehr

Vom 22. September 2006

Vom 22. September 2006 Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) (Magisterprüfungsordnung) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 22. September

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden - Kann ich mir Prüfungsergebnisse anrechnen lassen?

Mehr

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts)

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) 49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) (1) Allgemeines a) Der Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) ist ein Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern.

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Besuch eines fachsprachlichen Englischkurses des Sprachenzentrums der TU Dortmund mit Abschlussprüfung Alternativ: Absolvierung des Test

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

Module und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik

Module und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik FB Mathematik und Informatik Modulprüfungsausschuss Lehramt Der Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Bauer Hans-Meerwein-Straße 35032 Marburg Telefon: 06421 282 54 90 tbauer@mathematik.uni-marburg.de www.mathematik.uni-marburg.de/

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze

Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze Regelungen der Interfakultären MD PhD Kommission IMPK Zusätze Januar 2013 1. Neue Regelungen zur Zulassung zum MD PhD Program... 2 2. Finanzierung MD PhD... 2 3. Finanzierung des Master of Science in Medical

Mehr

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang. Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge

Mehr

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL - 184-5 Studienbegleitende Prüfungen und Bildung der Modulnoten Für die studienbegleitenden Prüfungen und die Bildung der Noten gilt Ziffer 1 5 der fachspezifischen Bestimmungen für das Beifach Latein

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät

Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät Studiengangskoordination Dr. Christian Dölle International Day 2016 20. April 2016 17:00-18:00 Uhr (ITZ) R 017 Inhaltlicher

Mehr

Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz

Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft. über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz Richtlinie der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz (Beschlussfassung im Senat vom 10. Juni 2009) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss Merkblatt zum Formular Wer benötigt dieses Formular? Studierende, die ihr Abschlussziel und/oder Studienfach innerhalb der Europa-Universität Viadrina wechseln wollen, von einer anderen Hochschule kommen

Mehr

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Prof. Dr. Till Tantau Studiengangsleiter MINT Universität zu Lübeck 29. Juni 2011 Gliederung Zertifikate Wer, Wann, Was Ablauf der Zertifikaterstellung

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des

Mehr

Europa-Universität Viadrina Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Wesentlicher Unterschied und Beweislastumkehr.

Europa-Universität Viadrina Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Wesentlicher Unterschied und Beweislastumkehr. Europa-Universität Viadrina Abteilung für Internationale Angelegenheiten Wesentlicher Unterschied und Beweislastumkehr Torsten Glase Key Facts Viadrina kleine Universität ca. 6300 Studenten 70 Professoren

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014 Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Auslandssemester (29.10.14)

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Auslandssemester (29.10.14) Fakultät für Betriebswirtschaft Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Auslandssemester (29.10.14) Studienbüro BWL Seite 1 30.10.2014 Fakultät für Betriebswirtschaft Tagesordnung 1.

Mehr

Das Learning Agreement for Studies

Das Learning Agreement for Studies ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das Learning Agreement for Studies 3 Besteht aus: ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: Was ist das Learning Agreement

Mehr

FAQ zum Deutschlandstipendium

FAQ zum Deutschlandstipendium FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

FAQ. Deadlines. Bewerbungsunterlagen

FAQ. Deadlines. Bewerbungsunterlagen FAQ Deadlines Bis wann kann ich mich für ein Auslandssemester bewerben? Regel Bewerbungsfrist SoSe: 1. Oktober Regel Bewerbungsfrist WS: 1. April Bewerbungsfrist USA: Aushänge beachten (in der Regel im

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

ERFAHRUNGSBERICHT AUSLANDSSEMESTER AN DER UNIVERSIDAD DE CÁDIZ SOMMERSEMESTER 2013 (FEBRUAR JUNI) MARTIN BUSER

ERFAHRUNGSBERICHT AUSLANDSSEMESTER AN DER UNIVERSIDAD DE CÁDIZ SOMMERSEMESTER 2013 (FEBRUAR JUNI) MARTIN BUSER ERFAHRUNGSBERICHT AUSLANDSSEMESTER AN DER UNIVERSIDAD DE CÁDIZ SOMMERSEMESTER 2013 (FEBRUAR JUNI) MARTIN BUSER 1. Vorbereitung: Learning Agreement: Am besten sucht man sich eine Partnerhochschule der eigenen

Mehr

Nr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119

Nr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119 Nr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM), mit dem Abschluss

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen

Mehr

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 05.09.2014 - Lesefassung - Der Senat der Carl von Ossietzky

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr