Amtsblatt der Stadt Gerbstedt

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1 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt mit den Ortsteilen Augsdorf, Freist, Friedeburg, Friedebürgerhütte, Gerbstedt, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz, Zabenstedt Jahrgang 2 Freitag, den 25. März 2011 Nummer 3/2011 Ein kleiner Frühlingsgruß von den Kindern der Kindertagesstätte Bummi, Ihlewitz - Einladung Graben- und Gewässerschau Seite 2 - Service- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gerbstedt Seite 2 - Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates Gerbstedt vom Seite 2 - Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Gerbstedt vom Seite 3 - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungs-, Sicherheits- und Katastrophenschutzausschusses der Stadt Gerbstedt am Seite 3 - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Gerbstedt am Seite 3 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Freist für das Haushaltsjahr 2008 Seite 3 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Friedeburg für das Haushaltsjahr 2008 Seite 3 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Friedeburgerhütte für das Haushaltsjahr 2008 Seite 4 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Heiligenthal für das Haushaltsjahr 2008 Seite 4 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Welfesholz für das Haushaltsjahr 2008 Seite 4 - Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Gerbstedt für das Haushaltsjahr 2008 Seite 4 - Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida Seite 4 - Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Saale Seite 6 - Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe Seite 7 - Mikrozensus 2011 Seite 8 In dieser Ausgabe aktuell: Foto: K. Schima - Zensus 2011 Seite 9 - Bekanntmachung Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Ortschaft Friedeburg - Danksagung der Jugendfeuerwehr Seite 10 Ortschaft Siersleben - Übergabe Fördermittelbescheid Bau neues Feuerwehrgerätehauses Seite 10 Kirchliche Nachrichten Seite Geburtstage Seite 11 Verbände und Vereine - FSV Grün-Weiß Gerbstedt Einladung zur Jahreshauptversammlung Seite 12 - Integrative Kindertagesstätte Zu den Zwergen Gerbstedt Seite 12 - Aufgepasst! Osterfeuer in Gerbstedt Seite 12 - Städtepartnerschaft Gerbstedt-Grefrath-Frèvent Seite 13 - Malwettbewerb des Vereins Rassekaninchen G30 Gerbstedt e. V. Seite 13 - Buchlesungen in der Bücherei Seite 13 - Feriensprachreisen im Sommer 2011 und High School-Aufenthalte 2011/2012 Seite 14 - Grundschule Siersleben - Erfolgreiche Teilnahme am Landesfinale Schach Seite 14 - Osterfeuer in Siersleben Seite 14 - Hundesportverein - Ortsverein Gerbstedt e. V. Seite 14 - Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins Augsdorfer Badfreunde e. V. Seite 15 - Weiterbildung zum Kulturlandschaftsführer für GästeführerInnen und Interessierte Seite 16

2 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe Körperschaft des öffentlichen Rechts Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe, OT Peißen, Grönaer Weg 6, Bernburg Einladung Graben- und Gewässerschau 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, der UHV Westliche Fuhne/Ziethe hat sein Verbandsgebiet in 5 Schaubezirke eingeteilt. Die Abgrenzung ist in der beiliegenden Anlage ersichtlich. Zuzüglich der Schaubeauftragten werden das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die zuständigen Naturschutz- und unteren Wasserbehörden der Landkreise und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz- und Wasserwirtschaft eingeladen. Der Termin für Ihren Schaubezirk (SB 5) ist am Uhr Geschäftsstelle UHV, Grönaer Weg 6 und wird gegen ca Uhr beendet sein. Mit freundlichen Gruß Hendrich Geschäftsführer Tourenplan Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes Untere Saale Termin: Montag, den , 9.00 Uhr Treffpunkt: Betrifft Schauführer: Landwirt: Naturschutz: Stadt Gerbstedt, Marktplatz Stadt Gerbstedt (mit allen Ortsteilen) Stadt Könnern (OT Zickeritz) Stadt Hettstedt Herr Sommer Herr Beier Herr Huth Termin: Dienstag, den , 9.00 Uhr Treffpunkt: Hedersleben, Lawekestraße Lutherstadt Eisleben Betrifft: Stadt Eisleben (mit OT Burgsdorf, Polleben, Volkstedt, Hedersleben) Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land (mit OT Neehausen, Dederstedt, Stedten, Wansleben) Klostermansfeld Schauführer: Herr Schreiber Landwirt: Herr Pietsner Naturschutz: Herr Huth Termin: Treffpunkt: Betrifft Schauführer: Landwirt: Naturschutz: Mittwoch, den , 9.00 Uhr Gemeinde Salzatal, am Rathaus Gemeinde Salzatal (mit allen Ortsteilen) Frau Elbe-Trümme Herr Otto Herr Thiel Service- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gerbstedt Servicezeiten: Montag - Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Stadtverwaltung Gerbstedt Telefon: / Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten: Hauptamt, Kämmerei/Kasse Ordnungsamt, Bauamt Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Einwohnermeldeamt Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Standesamt: Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Gewerbeamt: Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeiten: Für Aufgaben der Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeit die Einsatzleitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz anzurufen, über welches eine Benachrichtigung des Diensthabenden der Stadt Gerbstedt erfolgt. Telefon: / Schwarz Bürgermeister Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates Gerbstedt vom Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt fasste in seiner öffentlichen Sitzung/nichtöffentlichen Sitzung am nachfolgende Beschlüsse: BV BV BV Beschluss angenommen BV BV BV BV Beschlussfassung zur Überprüfung der hinzugekommenen Vertreter des Stadtrates Gerbstedt nach dem Stasiunterlagengesetz Beratung und Beschlussfassung über die geplante Änderung des Schuleinzugsbereiches für Grundschüler des Ortsteils Weifesholz ab dem Schuljahr 2012/2013 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Freist Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Friedeburg Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Friedeburgerhütte Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Heiligenthal Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Weifesholz BV Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Gerbstedt BV Teilnahme am kommunalen Teilentschuldungsprogramm Sachsen-Anhalt STARK II

3 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt BV BV BV BV BV BV BV gez. Olze Vorsitzende des Stadtrates Einvernehmen der Stadt Gerbstedt zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage in Hübitz Abschluss von Verträgen zur Errichtung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Gerbstedt Verkauf des Grundstücks Kloster mansfeld er Straße 55 in Gerbstedt OT Thondorf Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung Siersleben Flur 9 Flurstück 35/26 Kauf des Grund und Bodens in der Gemarkung Siersleben Flur 3 Flurstück 8/93 Kauf von Grund und Boden in der Gemarkung Heiligenthal Veräußerung von Grund und Boden in der Gemarkung Gerbstedt Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Gerbstedt vom Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Gerbstedt fasste in seiner öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss: BV gez. Laue Vors. d. BVA Stadt Gerbstedt Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Stadtkernsanierung Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sicherheits-, Ordnungs- und Katastrophenschutzausschusses der Stadt Gerbstedt Dienstag, den , Uhr, Gerbstedt, Markt 1, Gaststätte Ratskeller, Blaues Zimmer Tagesordnung: öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßen 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift 5. Informationen des Ordnungsamtes 6. Feuerwehrangelegenheiten 7. Aufnahmen und Beförderungen von Kameradinnen und Kameraden in die Freiwilligen Ortsfeuerwehren 8. Satzung Wasserwehr 9. Anregungen und Anfragen 10. Einwohnerfragestunde Schließung der Sitzung gez. Kürbis Vors. des Sicherheits-, Ordnungs- und Katastrophenschutzausschusses Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Gerbstedt Donnerstag, den , Uhr, Gerbstedt, Markt 1, Gaststätte Ratskeller, Blaues Zimmer Tagesordnung: öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßen 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift vom Anregungen und Anfragen 6. Einwohnerfragestunde 7. Information des Bauamtes nichtöffentlicher Teil: 8. Vergabe von Bauleistungen; Erneuerung der Stützmauer Markt Vergabe von Bauleistungen; Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Siersleben - Elektroarbeiten 10. Vergabe von Bauleistungen; Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Siersleben - Sanitär- und Heizungsinstallation 11. Anträge auf Fördermittel im Rahmen der Stadtkernsanierung Schließung der Sitzung gez. Laue Vors. d. Bau- und Vergabeausschusses Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Freist für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Freist. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GO LSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Friedeburg für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Friedeburg. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GO LSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister

4 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Friedeburgerhütte für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Friedeburgerhütte. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GOLSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Heiligenthal für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Heiligenthal. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GO LSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Welfesholz für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Welfesholz. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GOLSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister Bekanntmachung der Jahresrechnung der Ortschaft Gerbstedt für das Haushaltsjahr 2008 Beschluss-Nr Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt berät und beschließt in seiner Sitzung am über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 der Ortschaft Gerbstedt. Für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 177 und 170 GO LSA 1. Die Jahresrechnung in der vorliegenden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz geprüften Fassung festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der vorstehende Beschluss über das Jahresrechnungsergebnis 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß 170 Abs. 5 GO LSA öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude Kaplanstraße 7, während der Sprechzeiten öffentlich aus. gez. S. Schwarz Bürgermeister Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida Aufgrund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBI. LSA S. 248), zuletzt geändert durch das 5. Gesetz vom 10. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 637), 4, 6, 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 648, 677), und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVBI. LSA S. 452), hat der Stadtrat der Stadt Gerbstedt in der Sitzung am die folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Gerbstedt ist aufgrund 104 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband Wipper-Weida. Der Unterhaltungsverband unterhält die in seinem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer zweiter Ordnung so, dass die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses gewährleistet ist. (2) Die Gemeinden des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida haben auf Grundlage der Verbandssatzung Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten des Verbandes sowie zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. Umgelegt wird entsprechend dieser Satzung der Beitrag, zu dessen Zahlung die Stadt Gerbstedt als Mitglied des Unterhaltungsverbandes von diesem herangezogen wird. (3) Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers zweiter Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. (4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Gerbstedt legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehen, auf die Umlageschuldner um (Umlage).

5 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt (2) Zum Stadtgebiet der Stadt Gerbstedt gehören alle Flurstücke der Gemarkungen der Ortsteile der Stadt. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Sind Eigentümer des Grundstücks oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides das Grundstück nutzt. (4) Mehrere Umlageschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid. 5 Umlagemaßstab (1) Der Umlagemaßstab setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Fläche mit dem die Stadt Gerbstedt am Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida beteiligt ist (Flächenbeitrag) und dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Stadt Gerbstedt zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida. (2) Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Gerbstedt im Unterhaltungsverband Wipper-Weida beträgt laut der unter 1 bezeichneten Satzung des Verbandes 12 v. H. (3) Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist der 31. Dezember des vorletzten Kalenderjahres bezogen auf das Veranlagungsjahr ( 149 Gemeindeordnung). (4) Wird das Gemeindegebiet von beitragsfreien Flächen geschnitten, so ist die Einwohnerzahl der beitragspflichtigen Flächen maßgebend. (5) Wird das Gemeindegebiet von Flächen verschiedener Verbandsgebiete geschnitten, so ist die Einwohnerzahl für die Flächen des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida maßgebend. 6 Umlagesatz (1) Grundlage für die Ermittlung des Umlagesatzes sind der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar des Unterhaltungsverbandes für die im Verbandsgebiet gelegenen Flächen und der jährliche Erschwernisbeitragssatz pro Einwohner für die Grundstücke, auf denen Einwohner gemeldet sind. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2010 als Flächenbeitragssatz 6,23 /ha Grundstücksfläche und aus Erschwernisbeitragssatz 0,79 /Einwohner. (2) Sind Teile eines Grundstücks beitragsfrei, ist die einwohnerbezogene Umlage nach den beitragspflichtigen Bruchteilen des Grundstücks zu bemessen. (3) Die Mindestumlage nach 106 Abs. 1 Satz 3 WG ist der Flächenbeitragssatz nach 6 Abs. 1. (4) Zur Berechnung der Umlage werden alle beitragspflichtigen Grundstücksflächen des Umlageschuldners innerhalb des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida in der Stadt Gerbstedt zu Grunde gelegt. Die Mindestfläche zur Umlage beträgt 5000 qm. 7 Fälligkeit (1) Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. (2) Im Abgabenbescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert. 8 Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen des Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannten Beweismittel angibt. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Gerbstedt binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. (5) Die Stadt Gerbstedt ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, werden Vorschriften des 8 über die Auskünfte- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen Monats der Stadt anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 10 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) durch die Stadt Gerbstedt zulässig. (2) Die Stadt Gerbstedt darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanzund Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Sie ersetzt die Satzungen zur Umlage der Verbandsbeiträge der ehemaligen Gemeinden Augsdorf, Siersleben, Hübitz, Weifesholz und der Stadt Gerbstedt. Gerbstedt, den

6 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Saale Aufgrund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBI. LSA S. 248), zuletzt geändert durch das 5. Gesetz vom 10. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 637), 4, 6, 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 648, 677), und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 200S (GVBI. LSA S. 452), hat der Stadtrat der Stadt Gerbstedt in der Sitzung am die folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Saale beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Gerbstedt ist aufgrund 104 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband Untere Saale. Der Unterhaltungsverband unterhält die in seinem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer zweiter Ordnung so, dass die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses gewährleistet ist. (2) Die Gemeinden des Unterhaltungsverbandes Untere Saale haben auf Grundlage der Verbandssatzung Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten des Verbandes sowie zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. Umgelegt wird entsprechend dieser Satzung der Beitrag, zu dessen Zahlung die Stadt Gerbstedt als Mitglied des Unterhaltungsverbandes von diesem herangezogen wird. (3) Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers zweiter Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. (4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Gerbstedt legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehen, auf die Umlageschuldner um (Umlage). (2) Zum Stadtgebiet der Stadt Gerbstedt gehören alle Flurstücke der Gemarkungen der Ortsteile der Stadt. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Sind Eigentümer des Grundstücks oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides das Grundstück nutzt. (4) Mehrere Umlageschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid. 5 Umlagemaßstab (1) Der Umlagemaßstab setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Fläche mit dem die Stadt Gerbstedt am Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Untere Saale beteiligt ist (Flächenbeitrag) und dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Stadt Gerbstedt zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Untere Saale. (2) Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Gerbstedt im Unterhaltungsverband Untere Saale beträgt laut der unter 1 bezeichneten Satzung des Verbandes 14 v. H. (3) Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist der 31. Dezember des vorletzten Kalenderjahres bezogen auf das Veranlagungsjahr ( 149 Gemeindeordnung). (4) Wird das Gemeindegebiet von beitragsfreien Flächen geschnitten, so ist die Einwohnerzahl der beitragspflichtigen Flächen maßgebend. (5) Wird das Gemeindegebiet von Flächen verschiedener Verbandsgebiete geschnitten, so ist die Einwohnerzahl für die Flächen des Unterhaltungsverbandes Untere Saale maßgebend. 6 Umlagesatz (1) Grundlage für die Ermittlung des Umlagesatzes sind der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar des Unterhaltungsverbandes für die im Verbandsgebiet gelegenen Flächen und der jährliche Erschwernisbeitragssatz pro Einwohner für die Grundstücke, auf denen Einwohner gemeldet sind. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2010 als Flächenbeitragssatz 8,94 /ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,54 /Einwohner. (2) Sind Teile eines Grundstücks beitragsfrei, ist die einwohnerbezogene Umlage nach den beitragspflichtigen Bruchteilen des Grundstücks zu bemessen. (3) Die Mindestumlage nach 106 Abs. 1 Satz 3 WG ist der Flächenbeitragssatz nach 6 Abs. 1. (4) Zur Berechnung der Umlage werden alle beitragspflichtigen Grundstücksflächen des Umlageschuldners innerhalb des Unterhaltungsverbandes Untere Saale in der Stadt Gerbstedt zu Grunde gelegt. Die Mindestfläche zur Umlage beträgt 5000 qm. 7 Fälligkeit (1) Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. (2) Im Abgabenbescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert. 8 Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen des Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannten Beweismittel angibt. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Gerbstedt binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. (5) Die Stadt Gerbstedt ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

7 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des 8 über die Auskünfte- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen eines Monats der Stadt anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 10 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) durch die Stadt Gerbstedt zulässig. (2) Die Stadt Gerbstedt darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanzund Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Sie ersetzt die Satzungen zur Umlage der Verbandsbeiträge der ehemaligen Gemeinden Augsdorf, Freist, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz, Zabenstedt und der Stadt Gerbstedt. Gerbstedt, den Satzung der Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziehte Aufgrund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBI. LSA S. 248), zuletzt geändert durch das 5. Gesetz vom 10. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 637), 4, 6, 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBI. LSA S. 648, 677), und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVBI. LSA S. 452), hat der Stadtrat der Stadt Gerbstedt in der Sitzung am die folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Gerbstedt ist aufgrund 104 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe. Der Unterhaltungsverband unterhält die in seinem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer zweiter Ordnung so, dass die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses gewährleistet ist. (2) Die Gemeinden des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe haben auf Grundlage der Verbandssatzung Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten des Verbandes sowie zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. Umgelegt wird entsprechend dieser Satzung der Beitrag, zu dessen Zahlung die Stadt Gerbstedt als Mitglied des Unterhaltungsverbandes von diesem herangezogen wird. (3) Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers zweiter Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. (4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Gerbstedt legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehen, auf die Umlageschuldner um (Umlage). (2) Zum Stadtgebiet der Stadt Gerbstedt gehören alle Flurstücke der Gemarkungen der Ortsteile der Stadt. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Sind Eigentümer des Grundstücks oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides das Grundstück nutzt. (4) Mehrere Umlageschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid. 5 Umlagemaßstab (1) Der Umlagemaßstab setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Fläche mit dem die Stadt Gerbstedt am Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe beteiligt ist (Flächenbeitrag) und dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Stadt Gerbstedt zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe. (2) Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Gerbstedt im Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe beträgt laut der unter 1 bezeichneten Satzung des Verbandes 16 v. H. (3) Stichtag für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist der 31. Dezember des vorletzten Kalenderjahres bezogen auf das Veranlagungsjahr ( 149 Gemeindeordnung). (4) Wird das Gemeindegebiet von beitragsfreien Flächen geschnitten, so ist die Einwohnerzahl der beitragspflichtigen Flächen maßgebend.

8 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 (5) Wird das Gemeindegebiet von Flächen verschiedener Verbandsgebiete geschnitten, so ist die Einwohnerzahl für die Flächen des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe maßgebend. 6 Umlagesatz (1) Grundlage für die Ermittlung des Umlagesatzes sind der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar des Unterhaltungsverbandes für die im Verbandsgebiet gelegenen Flächen und der jährliche Erschwernisbeitragssatz pro Einwohner für die Grundstücke, auf denen Einwohner gemeldet sind. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2010 als Flächenbeitragssatz 7,07 /ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 1,09 /Einwohner. (2) Sind Teile eines Grundstücks beitragsfrei, ist die einwohnerbezogene Umlage nach den beitragspflichtigen Bruchteilen des Grundstücks zu bemessen. (3) Die Mindestumlage nach 106 Abs. 1 Satz 3 WG ist der Flächenbeitragssatz nach 6 Abs. 1. (4) Zur Berechnung der Umlage werden alle beitragspflichtigen Grundstücksflächen des Umlageschuldners innerhalb des Unterhaltungsverbandes Westliche Fuhne/Ziethe in der Stadt Gerbstedt zu Grunde gelegt. Die Mindestfläche zur Umlage beträgt 5000 qm. 7 Fälligkeit (1) Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. (2) Im Abgabenbescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert. 8 Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen des Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannten Beweismittel angibt. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Gerbstedt binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. (5) Die Stadt Gerbstedt ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen eines Monats der Stadt anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 10 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) durch die Stadt Gerbstedt zulässig. (2) Die Stadt Gerbstedt darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanzund Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Sie ersetzt die Satzungen zur Umlage der Verbandsbeiträge der ehemaligen Gemeinden Ihlewitz, Zabenstedt und der Stadt Gerbstedt. Gerbstedt, den Mikrozensus rund Haushalte werden befragt Bereits seit Jahresbeginn 2011 erhalten Haushalte Sachsen- Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit 15 Bundesstatistikgesetz Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an

9 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2010 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Besonderheit 2011: Parallel zum Mikrozensus findet zum Stichtag 9. Mai 2011 der Zensus 2011 statt. Erstmals seit 1987 werden in der Bundesrepublik wieder flächendeckend Strukturdaten zur Bevölkerung sowie den Wohngebäuden und Wohnungen erfragt. Bei dieser Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung (beteiligt sind alle EU Mitgliedsländer) ist der Bewegungsumfang deutlich geringer. Mit dem Zensus können dafür aber regional tiefer gegliederte Ergebnisse ausgewiesen werden. Soweit möglich, werden die Informationen für den Zensus aus Verwaltungsregistern entnommen, nur ca. 10 % der Bevölkerung wird direkt befragt. Zensus Haushaltsbefragung Im Jahr 2011 findet in Deutschland und darüber hinaus in allen Mitgliedsstaaten der EU eine Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung, der Zensus 2011, statt. Die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen im früheren Bundesgebiet im Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR aus dem Jahr Wesentliches Ziel des Zensus im Jahr 2011 ist die Gewinnung aktueller und umfassender Datengrundlagen für eine Vielzahl von (häufig) weit reichenden politischen Entscheidungen in fast allen gesellschaftlichen Belangen. So ist z. B. die tatsächliche Einwohnerzahl (der Hauptwohnsitz) in den Kommunen entscheidend für die finanziellen Zuweisungen durch Bund und Länder, oder die Festlegung der Länderstimmanteile im Bundesrat. Im Unterschied zu traditionellen Volkszählungen wird beim registergestützten Zensus nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern lediglich ca. 10 % der Bevölkerung. Um diese Befragung durchzuführen sind im Land Sachsen-Anhalt 37 Erhebungsstellen eingerichtet worden. Eine dieser örtlichen Erhebungsstellen ist die Stadt Hettstedt. Zum Erhebungsbereich Hettstedt gehören die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, die Verbandsgemeinde Stadt Mansfeld, die Verbandsgemeinde Stadt Arnstein und die Verbandsgemeinde Stadt Hettstedt. Zu befragen sind in der Stadt Gerbstedt: Augsdorf 6 Haushalte Freist 1 Haushalt Freist/Elben 1 Haushalt Freist/Oeste 1 Haushalt Freist/Zabitz 4 Haushalte Friedeburg(Saale) 7 Haushalte Friedeburgerhütte/Adendorf 3 Haushalte Gerbstedt 41 Haushalte Heiligenthal 13 Haushalte Helmsdorf 1 Haushalt Hübitz 4 Haushalte Ihlewitz 1 Haushalt Ihlewitz/Pfeiffhausen 1 Haushalt Ihlewitz/Straußhof 2 Haushalte Ihlewitz/Thaldorf 1 Haushalt Rottelsdorf 2 Haushalte Siersleben 19 Haushalte Siersleben/Thondorf 2 Haushalte Welfesholz 3 Haushalte Zabenstedt 1 Haushalt Es handelt sich dabei um bislang veranschlagte Angaben, die geringfügig erhöht werden könnten. Zensusstichtag ist der 9. Mai In der Regel finden die Interviews anhand eines Fragebogens mündlich vor Ort statt. Für die Beantwortung der Fragen besteht Auskunftspflicht. Einige Zeit vor der Befragung wird den Haushalten per Postkarte der Besuch einer Interviewerin oder eines Interviewers angekündigt. Es werden jeweils Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern abgefragt. Gefragt wird beispielsweise nach Alter, Geschlecht und Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion, sowie Bildung und Berufstätigkeit. Die Angabe zum Religionsbekenntnis ist freiwillig. Des Weiteren erfolgt eine Befragung in so genannten Sonderanschriften, wie Wohnheime oder Alten- und Pflegeheime, in den jeweiligen Orten. Wenn ein Haushalt keine Befragung durch einen Erhebungsbeauftragten wünscht, gibt es auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbstständig auszufüllen und der Erhebungsstelle zu übersenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Antworten in Form eines Online-Fragebogens über das Internet zu übermitteln. Die Erhebungsstelle Hettstedt hat ihren Sitz im Rathaus der Stadt Hettstedt, Markt 1-3, Hettstedt. Ansprechpartner sind Herr Nico Melcher ( / ), Frau Jana Kaufmann ( / ) und Frau Carola Adolph ( / ). Liebe Einwohnerinnen und Einwohner bitte unterstützen Sie die Interviewer bei ihrer Arbeit die Haushaltsbefragung durchzuführen. Mehr Informationen unter: Nico Melcher Erhebungsstellenleiter Anlage 1 Bekanntmachung Erörterungstermin Stadt Gerbstedt Stadt/Gemeinde Datum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Ausbau der B 180n von OU Hettstedt 3. PA bis Knoten JVA Volkstedt in den Gemarkungen Volkstedt, Siersleben, Hübitz und Klostermansfeld, Landkreis Mansfeld-Südharz Bekanntmachung Durchführung des Erörterungstermines im Rahmen des Anhörungsverfahrens 1. Der Erörterungstermin beginnt am 03. Mai 2011, Uhr im Ratssitzungssaal der Lutherstadt Eisleben, Markt 1 in Lutherstadt Eisleben. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. 2. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich. 3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und dass

10 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 7. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. Die Dipl.-Ing. W. Bender GmbH & Co. KG, mit Stammhaus in Hessen, ist mit einer Außenstelle seit 1991 im Gewerbegebiet Apfelborn, Siersleben ansässig. Hier fertigen 70 Mitarbeiter Erzeugnisse der Elektrosicherheitstechnik. Die Firmenphilosophie - Verbesserung der Sicherheit - macht bei den elektronischen Bauteilen jedoch nicht halt. Der Sicherheitsgedanke ist umfassender Natur. Deswegen unterstützt der Betrieb die Feuerwehr Siersleben. Die Geschäftsleitung übergab der Sportgruppe der Feuerwehr einen Wettkampfanhänger, der die weitere Ausbildung der jungen Einsatzkräfte unterstützen und fördern soll. Unterschrift Danke! Am führte die Firma Franke Naturstein ihren Tag der offenen Tür durch. Dort wurde eine Tombola durchgeführt. Der Erlös ging an die Jugendfeuerwehr Friedeburg. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Ein Dankeschön geht auch an unsere Ortsbürgermeisterin Ute Schneider. Die Kids der Jugendfeuerwehr + Jugendwart Mario Heidler Was lange währt wird gut! Die Feuerwehr von Siersleben fiebert schon seit Jahren einem neuen Gerätehaus entgegen, das auch den Bedingungen eines zeitgemäßen Brandschutzes entspricht. Der erste Schritt erfolgte bereits. Die Hülle für den Sozialtrakt wartet schon auf seinen Innenausbau. Und eine Halle für die Einsatzfahrzeuge soll daneben entstehen. Die Finanzierung dieses Vorhabens wurde im diesjährigen Haushalt der Stadt Gerbstedt festgesetzt. Für solche wichtigen Bauvorhaben besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt. Begründet durch die Bedeutung der Sierslebener Wehr - auch für den Landkreis - wurde der Stadt ein Fördermittelbescheid für den Ausbau des Gerätehauses übergeben. Damit beteiligt sich das Land mit rund einem Drittel an den Baukosten. Übergabe des Schecks der W. BENDER GmbH & Co. KG an die Sportgruppe der Ortsfeuerwehr Siersleben Kirchengemeinde Gerbstedt St. Johannes Monat April April Uhr Gottesdienst 10. April 2011 Fahrt des Pfarrbereichs nach Wittenberg 13. April Uhr Senioren-Treff (50 Jahre Landarzt: Dr. Kuminek, Bad Bibra) 17. April Uhr Gottesdienst 22. April Uhr Gottesdienst (Karfreitag) 24. April Uhr Gottesdienst (Ostersonntag) Pfarrer Weusten hat freitags von 10 bis 12 Uhr Sprechstunde. donnerstags Uhr Christenlehre Uhr Chorprobe Kirchspiel Friedeburg Übergabe des Zuwendungsbescheides an Herrn Bürgermeister S. Schwarz durch Innenminister H. Hövelmann und den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Th. Leimbach Gottesdienste im April April 2011 Gemeinde-Fahrt nach Wittenberg Abfahrten werden noch bekannt gegeben. 24. April Uhr Gottesdienst Friedeburg (Ostersonntag) Uhr Gottesdienst Freist 25. April Uhr Gottesdienst Thaldorf (Ostermontag) Pfarrer Weusten hat Sprechstunde: dienstags von bis Uhr

11 Nr. 3/2011 Kirchliche Nachrichten März/April Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Evangelisches Kirchspiel Siersleben Augsdorf - Hübitz - Siersleben - Thondorf Gottesdienste Für alle Gemeinden des Kirchspiels Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr jump to jesus; Nachmittag für kleine und große Leute Gemeindenachmittag Mittwoch, den , Uhr Mittwoch, den , Uhr Christenlehre Jeden Freitag um Uhr Mittwoch um Uhr Flötenunterricht, Flötenkreis Frau Cornelia Georg, Gemeindepädagogin i. E. - ist im Evangelischen Pfarramt Klostermansfeld unter der Ruf-Nr / zu erreichen. Besuche, Sprechzeiten nach Absprache. Infos im Internet: Friedhofsverwaltung Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung in Siersleben: Jeden Freitag, Uhr bis Uhr im Pfarrhaus Aus gegebenem Anlass wird dringend darauf hingewiesen, dass das Entfernen und Einebnen von Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten nach der geltenden Friedhofsordnung untersagt ist. Jegliche Veränderungen an Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Ev. Pfarramt Polleben Pfarrer Olaf Meyer Rampe Polleben Tel / Gottesdienste für den Pfarrbereich Polleben Wachet und betet, dass ihr nicht in Anfechtung fallt! Matthäus 26,41 Sonntag, Uhr Gottesdienst in Polleben Sonntag, Uhr Gottesdienst in Polleben Uhr Gottesdienst in Heiligenthal Karfreitag, Uhr Gottesdienst in Hedersleben Ostersamstag, Uhr Osternacht in Seeburg Ostersonntag, Osterspaziergang Uhr Andacht in Bösenburg Uhr Andacht in Burgsdorf Uhr Andacht in Polleben Ostermontag, Uhr Gottesdienst in Dederstedt Frauenkreis: am um Uhr in Polleben Konfi-Treff: am um Uhr (Gruppe 1) und am um Uhr (Gruppe 2) im Pfarrhaus Polleben Christenlehre: freitags, außer in den Ferien, um Uhr in Polleben und mittwochs, am um Uhr in Dederstedt Es wird herzlich eingeladen. Pfarramt Polleben, Rampe 4, Polleben Tel / Büro geöffnet: dienstags von Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr Herzlichen Glückwünsche am Frau Ingeborg Kappel zum 79. Geburtstag am Frau Elfriede Döring zum 74. Geburtstag am Frau Inge Markus zum 72. Geburtstag am Herrn Manfred Wagner zum 75. Geburtstag am Frau Elsa Fiedler zum 76. Geburtstag am Herrn Willfried Günther zum 75. Geburtstag am Herrn Detlef Haeckert zum 70. Geburtstag am Frau Anneliese Muck zum 87. Geburtstag am Herrn Werner Müller zum 75. Geburtstag am Frau Anni Reimann zum 76. Geburtstag am Herrn Werner Reise zum 80. Geburtstag am Frau Ottilie Schöppl zum 80. Geburtstag am Herrn Gerhard Brückner zum 81. Geburtstag am Herrn Kurt Elzemann zum 75. Geburtstag am Frau Erika Hildebrandt zum 71. Geburtstag am Herrn Horst Wohlhaupt zum 83. Geburtstag am Frau Anna Fellberg zum 78. Geburtstag am Herrn Siegfried Kneisel zum 72. Geburtstag am Frau Helga Stelzig zum 83. Geburtstag am Frau Gertrud Grande zum 84. Geburtstag am Frau Johanna Kraska zum 78. Geburtstag am Frau Juliane Philipps zum 86. Geburtstag am Frau Hanna Röcke zum 70. Geburtstag am Frau Elisabeth Panholzer zum 75. Geburtstag am Herrn Otto Rothe zum 90. Geburtstag am Frau Ingeborg Silabetschki zum 80. Geburtstag am Frau Gisela Weiß zum 73. Geburtstag am Herrn Manfred Henze zum 77. Geburtstag am Frau Margrit Hinze zum 76. Geburtstag am Frau Erika Höhndorf zum 75. Geburtstag am Frau Helene Horn zum 90. Geburtstag am Frau Emma John zum 86. Geburtstag am Frau Marie Krzebek zum 82. Geburtstag am Frau Helga Osterland zum 75. Geburtstag am Herrn Hans-Dieter Rölecke zum 73. Geburtstag am Frau Irmgard Ermisch zum 73. Geburtstag am Frau Sonja Griese zum 78. Geburtstag am Herrn Joachim Rockrohr zum 71. Geburtstag am Frau Wallerie Schmidt zum 80. Geburtstag am Herrn Helmut Brost zum 74. Geburtstag am Herrn Erich Mertens zum 74. Geburtstag am Herrn Hugo Schliebe zum 80. Geburtstag am Frau Anneliese Schumann zum 83. Geburtstag am Herrn Hans Winkler zum 73. Geburtstag am Herrn Erich Agte zum 84. Geburtstag am Herrn Herbert Zimmermann zum 74. Geburtstag am Herrn Kurt Förster zum 76. Geburtstag am Herrn Kurt Grasemann zum 81. Geburtstag am Herrn Günter Mähne zum 82. Geburtstag am Herrn Walter Orlowski zum 77. Geburtstag am Frau Rosemarie Proft zum 72. Geburtstag am Frau Lisa Sido zum 73. Geburtstag am Herrn Horst Winkler zum 78. Geburtstag am Frau Ingeburg Dietrich zum 74. Geburtstag am Frau Inge Hermert zum 72. Geburtstag am Frau Magdalena Prußeit zum 85. Geburtstag am Herrn Hans Kowielsky zum 75. Geburtstag am Frau Helene Leye zum 78. Geburtstag am Frau Gerda Neumann zum 74. Geburtstag am Frau Theresia Saalbach zum 84. Geburtstag am Frau Anni Unverricht zum 85. Geburtstag am Frau Ruth Danz zum 83. Geburtstag

12 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 am Herrn Hans-Joachim Leiste zum 75. Geburtstag am Frau Irmgard Leiste zum 75. Geburtstag am Frau Liesbeth Eisenblätter zum 89. Geburtstag am Herrn Kurt Krause zum 89. Geburtstag am Frau Agnes Sarembe zum 79. Geburtstag am Frau Sonja Spengler zum 88. Geburtstag am Frau Sunhild Zeising zum 82. Geburtstag am Herrn Adolf Dylakiewicz zum 74. Geburtstag am Frau Elli Gafron zum 76. Geburtstag am Herrn Kurt Karnahl zum 78. Geburtstag am Frau Gisela Bähr zum 71. Geburtstag am Frau Marie-Luise Hildebrandt zum 73. Geburtstag am Frau Gerta Müller zum 73. Geburtstag am Frau Erika Reinhardt zum 70. Geburtstag am Frau Ella Weise zum 89. Geburtstag am Frau Margarete Zeising zum 74. Geburtstag am Frau Ilsa Dockhorn zum 71. Geburtstag am Frau Brunhild Drusselmann zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Knocke zum 87. Geburtstag am Herrn Walter Rindermann zum 72. Geburtstag am Frau Margarete Rohrmann zum 94. Geburtstag am Frau Erika Apel zum 85. Geburtstag am Frau Elfriede Block zum 85. Geburtstag am Herrn Konrad Hübner zum 81. Geburtstag am Frau Hella Kilian zum 87. Geburtstag am Frau Marie Pape zum 79. Geburtstag am Frau Gisela Schlag zum 76. Geburtstag am Herrn Erhard Lüttge zum 72. Geburtstag am Frau Gisela Teimel zum 71. Geburtstag am Herrn Manfred Wechselberger zum 74. Geburtstag am Frau Erika Zierdt zum 72. Geburtstag am Herrn Reinhard Dobe zum 86. Geburtstag am Frau Christel Hoppe zum 72. Geburtstag am Herrn Günther Koch zum 81. Geburtstag am Frau Gerda Hartkopf zum 91. Geburtstag am Herrn Horst Lothal zum 70. Geburtstag am Herrn Karlheinz Nordmann zum 78. Geburtstag am Frau Brunhilde Geppert zum 72. Geburtstag am Herrn Heinrich Grande zum 86. Geburtstag am Herrn Heinz Grundmann zum 77. Geburtstag am Herrn Joachim Kowielsky zum 74. Geburtstag am Herrn Siegfried Lampert zum 71. Geburtstag am Frau Edith Lummel zum 79. Geburtstag am Frau Hilda Tannenberg zum 84. Geburtstag am Herrn Egon Brandt zum 88. Geburtstag am Herrn Günther Zeising zum 76. Geburtstag am Frau Luise Mock zum 89. Geburtstag am Herrn Günther Hartkopf zum 71. Geburtstag am Frau Gertrud Reuschel zum 72. Geburtstag am Herrn Fritz Schuster zum 88. Geburtstag am Frau Waltraud Zober zum 75. Geburtstag am Frau Josefine Axel zum 76. Geburtstag am Herrn Werner Dietrich zum 75. Geburtstag am Frau Margarethe Pape zum 76. Geburtstag am Frau Margit Dylakiewicz zum 70. Geburtstag am Herrn Kurt Förster zum 84. Geburtstag am Frau Dorothea Köhler zum 80. Geburtstag Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, dem 21. April 2011 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 11. April 2011 Einladung zur Jahreshauptversammlung des FSV Grün-Weiß Gerbstedt e. V. Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem um Uhr im Sport- und Vereinsheim Gerbstedt statt. Dazu laden wir alle Mitglieder ganz herzlich ein und bitten um rege Teilnahme. Tagesordnung: 01. Eröffnung der Jahreshauptversammlung 02. Begrüßung der Anwesenden 03. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit 04. Bestätigung der Tagesordnung 05. Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden 06. Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters 07. Bericht des Kassenprüfers 08. Entlastung des Vorstandes 09. Würdigung verdienter Mitglieder 10. Verschiedenes 11. Wahl der Wahlkommission 12. Wahl des 1. Vorsitzenden/des Vorstandes/des Ehrenrates 13. Schlusswort des 1. Vorsitzenden gez. der Vorstand FSV Grün-Weiß Gerbstedt, Am Sportplatz, Gerbstedt Integrative Kindertagesstätte Zu den Zwergen Gerbstedt 6. Kleider- und Spielzeugbörse am Samstag, dem 2. April 2011, von 9 bis 13 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Gerbstedt Angeboten werden außer Baby- und Kinderbekleidung von Größe 50 bis 176 auch Babyausstattung, Spielzeug, Bücher... Aufgepasst! Osterfeuer in Gerbstedt am Gründonnerstag, dem 21. April 2011 Der Laternenumzug führt Uhr vom Markt zum Kap-Sportplatz Süße Überraschungen bringt der Osterhase Es laden ein: Der Förderclub und das Team der Integrativen Kindertagesstätte der Volkssolidarität KV MS e. V. Zu den Zwergen Gerbstedt

13 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Städtepartnerschaft Gerbstedt - Grefrath - Frèvent - Wir geben uns am heutigen Tag das feierliche Versprechen, ein dauerhaftes freundschaftliches Verhältnis zwischen unseren Partnerstädten zu erhalten... Dies sind die Anfangszeilen im Partnerschaftsvertrag, welcher vor 15 Jahren in Grefrath unterzeichnet wurde von den damaligen Vereinsvorsitzenden im Beisein der Bürgermeister der Partnerstädte. Die Partnerschaft zwischen Grefrath und Gerbstedt besteht laut Urkunde seit 1992, die von den damaligen Bürgermeistern unterschrieben wurde. In diesen fast 20 Jahren ist viel passiert und die regelmäßigen Treffen zu Pfingsten waren immer interessant und herzlich. Wir haben Land und Leute kennen gelernt. Es gab immer etwas Neues zu entdecken. Im Laufe der Zeit hat sich viel verändert. Neue Leute kamen dazu, andere blieben weg, Freundschaften vertieften sich. Die Vorsitzenden der Vereine zu den Städtepartnerschaften wechselten aufgrund gesundheitlicher Probleme. In Frèvent hat sich ein neuer Vorsitzender noch nicht gefunden, aber die Vereinsarbeit geht weiter unter der Obhut des Bürgermeisters. In Grefrath hat hier seit ein paar Jahren Herr Titulaer den Vorsitz übernommen. In Gerbstedt ist es nach wie vor Frau B. Höhndorf. Auch die Bürgermeister der Partnerstädte haben nach Kommunalwahlen gewechselt. In der Stadt Gerbstedt ist es auch hier nach wie vor der Bürgermeister Siegfried Schwarz, der sich von Anfang an für die Partnerschaft mit engagiert hat und immer dabei war und den Verein in seiner Arbeit unterstützt hat. In der Stadt Frèvent in Frankreich ist seit ein paar Jahren J.-F. Théret der Bürgermeister. Er war ebenfalls immer bei den Treffen dabei, zuerst als Mitglied des dortigen Vereins und jetzt als Bürgermeister und Organisator. Die Gemeinde Grefrath in Nordrhein-Westfalen hat seit der letzten Kommunalwahl auch einen neuen Bürgermeister, Herrn Lommetz. Wenn es hier heißt Gemeinde Grefrath, so ist diese Gemeinde auch aus mehreren Gemeinden zusammengefügt und hat eine Einwohnerzahl von über , also sichtlich größer als die gesamte Stadt Gerbstedt heute. Frèvent ist eine französische Gemeinde im Gebiet Pas-de-Calais in der Nähe von Arras, Nordfrankreich, mit einer Einwohnerzahl von ca Der Verein der Freunde von Grefrath und Frèvent und Gerbstedt organisiert die Treffen und Zusammenkünfte der Bürger dieser Städte einmal im Jahr oder zu besonderen Anlässen. So war auch ein besonderer Anlass die 1025-Jahr-Feier von Gerbstedt, zu der wir eingeladen hatten und Gäste gekommen sind. Die Bürgermeister der Städte haben sich sehr wohlgefühlt und mit uns gefeiert. Siegfried Schwarz Jean Francois Théret Manfred Lommetz Bürgermeister der Bürgermeister von Bürgermeister von Stadt Gerbstedt Frèvent Grefrath 2011 wird Gerbstedt zum Pfingstfest wieder Gastgeber des Treffens der Partnerstädte sein. Zur Vorbereitung dieses Treffens werden sich die Freunde und Gastfamilien des Vereins Gerbstedt Anfang April 2011 zusammenfinden. Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben. Neue Freunde oder Gastfamilien sind immer willkommen und können sich bei mir melden. Barbara Höhndorf Ortschaftsbürgermeister und Vorsitzende des Vereins Malwettbewerb des Verein Rassekaninchen G30 Gerbstedt e. V. Liebe Grundschüler!!! Wir machen einen Malwettbewerb. Male ein Kaninchen, mit eigenen Ideen und Kreationen! Wir bitten um eure Hilfe. Die 3 besten Bilder erhalten einen Preis! 3. Platz: Kaninchenkuscheltier 2. Platz: Kaninchenhausschuhe 1. Platz: lebendes Kaninchen Dies kann selbst ausgesucht werden aus dem Tierbestand unseres Vereins! Die Preise werden zu unserer Kaninchenausstellung am Samstag, dem , zur Eröffnung Uhr übergeben. Alle Bilder werden zur Kaninchenausstellung ausgehängt. Einsendeschluss der Bilder ist der bei Sandra Röcke Hohe Straße 10A, Gerbstedt. Buchlesungen in der Bücherei In den Winterferien, am 8. Februar, war es wieder einmal so weit. Die Hortkinder der Grundschule Gerbstedt waren zur Buchlesung in die Stadtbücherei eingeladen. Februar ist Karnevalszeit, und da der Kobold Pumuckl bekannt ist für lustige Geschichten, fiel die Wahl auf seine Streiche in der Schule. Das fanden die Kinder natürlich sehr lustig. Mit dem Hinweis, dies nicht nachzumachen, bekamen die Kinder und ihre Hortnerin Frau Prütz noch eine selbst gebastelte Überraschung. Leider kam zur Buchlesung am 2. Februar 2011 für die Kinder aus dem Ort keiner. Geplant sind regelmäßige Veranstaltungen an jedem 3. Mittwoch im Monat. Die Termine werden rechtzeitig als Aushang an der Bücherei oder in Geschäften bekannt gegeben. Der nächste Termin ist der 13. April, Uhr. Wir würden uns über zahlreiches Erscheinen freuen. Euer Büchereiteam

14 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 Feriensprachreisen im Sommer 2011 und High School-Aufenthalte 2011/2012 Ein Schuljahr in den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum. Im Ausland zur Schule gehen, Land und Leute kennen lernen, die Sprachkenntnisse verbessern, Freunde fürs Leben finden und einfach mal über den eigenen Tellerrand hinaus sehen, ist meist die Motivation, den vielleicht schönsten Teil der Schulzeit im Ausland zu verbringen. Wer das Schuljahr 2011/2012 (ein halbes oder ein ganzes Schuljahr) im Ausland verbringen möchte, für den wird es höchste Zeit, sich für einen High School-Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. Besonders interessant sind die Austauschprogramme nach Kanada, Australien und Neuseeland für diejenigen, die sich gerne gezielt den Ort und die Schule aussuchen möchten. Auf der Website de kann man sich online bewerben und weitere interessante Informationen wie z. B. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern sehen. Wer sich für eine Feriensprachreise im Sommer 2011 interessiert, für den hat TREFF auch einiges zu bieten. In Hastings und Bournemouth, aber auch in der Universitätsstadt Cambridge, in Cap d Ail an der Cote d Azur oder auf der attraktiven Ferieninsel Malta bietet sich die Möglichkeit abwechslungsreiche, interessante Ferien zu verbringen, die Sprachkenntnisse zu verbessern, Land und Leute sowie neue Freunde aus aller Welt kennen zu lernen. Das Besondere am Angebot von TREFF: Am Unterricht-, Freizeit-, Ausflugs- und Sportprogramm nehmen Jugendliche aus vielen verschiedenen Ländern teil. Dadurch wird auch in der Freizeit überwiegend die Fremdsprache gesprochen und die vielen Aktivitäten in internationalen Gruppen machen einfach Spaß. Außer den Feriensprachreisen bietet TREFF bereits seit 1984 auch Sprachreisen für Erwachsene (z. B. Intensivkurs oder Business-Englisch) an. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie zu Sprachreisen für Schüler und Erwachsene erhalten Sie bei: TREFF - International Education e. V., Negelerstraße 25, Reutlingen Tel.: / , Fax.: / info@treff-sprachreisen.de, Erfolgreiche Teilnahme am Landesfinale Schach Erstmalig nahm eine Mannschaft am Bundeswettbewerb der Schulen im Schach im Rahmen Jugend trainiert für Olympia am in Magdeburg teil und belegte den 4. Platz von 20 Mannschaften. Unseren Glückwunsch für: Philipp Goldschmidt Oliver Bendzko Niclas Cechini Florian Dylakiewicz Begeistert spielen an der GS Siersleben mittlerweile alle Klassen Schach. Ein Dank für die Unterstützung von Herrn Michael und Frau Schneider hier einmal an dieser Stelle. Osterfeuer in Siersleben Zum 14. traditionellen Osterfeuer laden die Feuerwehr Siersleben und der Verein zur Förderung der FF Siersleben e. V. - am Samstag, dem um 19 Uhr auf den Sportplatz Siersleben ein. - Fackel- und Laternenumzug mit Spielmannszugbegleitung - Röst- und Bockwurst - reichhaltiges Getränkeangebot - freie Fahrt auf dem Kinderkarussell - Musik für Jung und Alt - Osterüberraschung für unsere Kleinsten mit dem Osterhasen Hundesportverein - Ortsverein Gerbstedt e. V. Hallo liebe Gerbstedter und Bürger der umliegenden Gemeinden, die Zeit sie läuft wir laufen mit, nun haben wir schon März aber das Jahr hat doch gerade angefangen? Aber das ist auch gut denn endlich können wir wieder Hundesport auf unserem Übungsplatz machen. Aber erst möchte ich noch über unseren Fasching berichten. Am 19. Februar hatten sich die Narren des Hundesportvereines um Uhr im Sportlerheim eingefunden wie die Bilder zeigen. Jeder hatte sich Mühe gegeben und ein Kostüm oder besser gesagt eine Verkleidung angelegt. Für die gute Stimmung und

15 Nr. 3/ Amtsblatt der Stadt Gerbstedt für den Fasching zutreffende Musik war wieder unser Helmut Klaes der richtige Mann. An dieser Stelle möchten wir ihm recht herzlich danken für seinen Einsatz, denn Helmut macht das immer nur aus Freude an der Geselligkeit und erhebt an den Verein keinerlei Kosten, also Danke Helmut! Eine Woche später am 27. Februar haben wir unsere Mitgliederversammlung durchgeführt. Der Vorsitzende und die Obmänner haben endsprechend ihres Aufgabengebietes Rechenschaft abgelegt über ihre Arbeit zum Zeitraum September 2010 bis Februar Ein ganz wichtiger Teil war die Diskussion und Verabschiedung des Finanzplanes für 2011, unser Schatzmeister Sportf. Fred Steinhoff hatte wieder ganze Arbeit geleistet, auch für ihn an dieser Stelle ein Dankeschön! Am gleichen Tag hatte unser Sportf. David Bönisch seinen 42. Geburtstag zu dem von allen gratuliert wurde. Außerdem wurden Sportf. Gerhard Kasten für seine 40-jährige Zugehörigkeit und Sportf. Volker Hain für seine 10-jährige Zugehörigkeit ausgezeichnet. Unsere Frühjahrsprüfung ist am 30. April um 9.00 Uhr auf dem Hundeplatz am Kümmelloch, wir freuen uns über jeden Besucher. Bis dahin bleiben sie schön gesund wünscht Ihnen Joachim Ulrich Obmann für Öffentlichkeitsarbeit IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Gerbstedt für die Ortschaften: Augsdorf, Freist, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz, Zabenstedt Das Amtsblatt erscheint jeden letzten Freitag im Monat. - Herausgeber: Stadt Gerbstedt, Gerbstedt, Markt 1, Tel.: ( ) Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax Redaktion: ( ) Geschäftsführer: Marco Müller - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Herr Siegfried Schwarz - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / , Funk: 0171/ Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schaden ersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Rita Smykalla berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ rita.smykalla@wittich-herzberg.de

16 Amtsblatt der Stadt Gerbstedt Nr. 3/2011 Was ist Landschaft? Was bedeutet Landschaft für jeden Einzelnen? Wie kann ich Kenntnisse und Begeisterung für meine Heimat anderen Menschen vermitteln? Ein Kulturlandschaftsführer ist Botschafter seiner Region. Er ist der wichtigste Ansprechpartner für Gäste. Von ihm hängt ab, welche Eindrücke der Besucher mit nachhause nimmt. Er präsentiert die Sehenswürdigkeiten seiner Heimat auf abwechslungsreiche Art und Weise. Er kann Gäste interessieren, ihnen die Augen für besondere Details öffnen und sie für seine Region begeistern. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburger Straße 21, Halle (Saale) Tel.: 03 45/ , Fax: 03 45/ info@lhbsa.de Ansprechpartner: Dr. Annette Schneider, Projektkoordinatorin im Landesheimatverbund Sachsen-Anhalt e. V. (LHB) Prof. Dr. Bernd Reuter, Leiter der Weiterbildung, Arbeitskreis Kulturlandschaften im LHB Henrik Hass, Projekt Vital Landscapes im LHB Diane Gerth, Projekt Vital Landescapes im LHB keb - Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e. V. Bernburger Straße 12, Halle (Saale) Tel.: 03 45/ , Fax: 03 45/ keb-halle@keb-sachsen-anhalt.de Ansprechpartnerin: Sabina Lenow, Zweigstellenleiterin Gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Weiterbildung zum Kulturlandschaftsführer im Rahmen des EU-Projektes Vital Landscapes - Lebendige Landschaften Kursziel Im Rahmen des Kurses erhalten die Teilnehmer die fachlichen Grundlagen zur selbstständigen Erfassung und Vermittlung der landschaftlichen und kulturellen Besonderheiten Sachsen-Anhalts am Beispiel des Naturparks Unteres Saaletal. Umfang Der Umfang der Weiterbildung umfasst 80 Unterrichtsstunden einschließlich einer Exkursion. Kurszeit bis Uhr Kurstage Mo., /Mo., /Mo., /Di., Mo., /Mo., /Mo., Mo., /Mo., Mo., /Di., /Mo., /Mo., Mo., /Mo., Mo., /Mo., /Mo., /Mo., Exkursionen Sa., /Sa., Veranstaltungsort Außenstelle Halle der KEB Bernburger Straße 12, Halle (Saale) Tel.: 03 45/ , Fax: 03 45/ keb-halle@keb-sachsen-anhalt.de Zertifikat Der Lehrgang Kulturlandschaftführer ist ein Modul im Rahmen der nach DIN EN zertifizierten Gästeführerausbildung. Bedingung für die Erlangung des Zertifikats ist die Teilnahme an mindestens 80 % des Kurses sowie an einer Exkursion im unteren Saaletal. Kursinhalte Grundlagen Kulturlandschaft - was ist das? Die Aspekte der historischen Kulturlandschaft Definition der Kulturlandschaft im Kontext der modernen Auffassungen von Landschaft Die identitätsstiftende Wirkung von Landschaft - der Heimatbegriff Die Reflexion der Landschaft durch die Menschen Gegenwärtige Veränderungen der Kulturlandschaft Der Natur- und Denkmalschutz in der Kulturlandschaft Warum ist das Wissen über Kulturlandschaft bedeutsam? Die Funktionen und die Bedeutung der Kulturlandschaft Kurzgefasste Landschaftsgeschichte Mitteldeutschlands: Der Mensch als Gestalter Sachsen-Anhalt als kulturgeschichtlich wichtiges Bundesland Bereiche der Kulturlandschaft (Auswahl) Burgen und Schlösser, Wälle, Gräben, Wehren und Wachten, Tore, Mauern, Türme, Grenzbefestigungen und - markierungen Siedlungen, Orts- und Flurnamen Gewerbe und Verkehr Fischzucht und Fischfang Ackerbau, Weinbau, Bergbau, Waldnutzung Zeugnisse der Religion, Bildung und Erziehung, von Militär, Recht und Verwaltung und des Krankenwesens Parks und Gärten Methodische Grundlagen und Hinweise Erfassung, Analyse, Dokumentation und Vermittlung von Zeugnissen der Kulturlandschaft Arbeit mit historischen Karten, Archiv- und Literaturrecherche Arbeit mit dem Internet und GPS Vorbereitung und Durchführung thematischer Führungen Rückmeldung Bitte schicken Sie mir weitere Informationen sowie Anmeldeunterlagen zum Kurs Name: Vorname: Adresse: Telefon/Fax: ggf. Institution: Landesheimatverbund Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburger Straße Halle (Saale)

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