LL.M. Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

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1 Institut für Juristische Weiterbildung LL.M. Anwaltsrecht und Anwaltspraxis 1

2 Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Ein Kooperationsstudiengang mit dem DAV 2

3 Kurzbeschreibung des beantragten Studiengangs Der Studiengang Master of Laws Anwaltsrecht und Anwaltspraxis des Instituts für Juristische Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen ist ein anwendungsorientiertes weiterbildendes Studium zur Weiterqualifizierung für Studierende, die in der Regel das erste juristische Staatsexamen bereits erworben haben und im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit anstreben. Es handelt sich um ein Fernstudium, das sowohl im Vollzeitals auch im Teilzeitstudium absolviert werden kann. Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium 2 Semester und verlängert sich bei einem Teilzeitstudium entsprechend. Das Studium ist modular aufgebaut. Die Lehrinhalte vertiefen die im grundständigen juristischen Studium und im Rechtsreferendariat erworbenen Kenntnisse durch die Vermittlung anwaltlichen Spezialwissens auf den Gebieten der Kanzleiorganisation und -führung sowie den prozess- und materiellrechtlichen Aspekten der Bearbeitung von Mandaten. Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet. Nach erfolgreichem Studium wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis verliehen. 3

4 Curriculum 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Formale Zugangsvoraussetzungen Die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs Anwaltsrecht und Anwaltspraxis sind in der Prüfungsordnung des Studiengangs sowie im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Danach kann zum Studium zugelassen werden, wer das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung oder einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben hat. Ebenso kann zugelassen werden, wer nach deutschlandweiter Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erworben hat, der den späteren Zugang zum Anwaltsberuf ermöglicht. Hinzu tritt in jedem Fall das Erfordernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. 1.2 Studiengangsspezifischen Voraussetzungen Die Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die FernUniversität in Hagen (FernU-ZEO, 3 Absatz 3), legt fest, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber seit dem Sommersemester 2006 über einen Rechner mit Internetzugang verfügen muss, um das Studium an der FernUniversität in Hagen durchführen zu können. Zudem sind Kenntnisse der EDV empfehlenswert. Potentiellen Bewerberinnen und Bewerben, deren EDV-Kenntnisse gering sind, wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Studiums entsprechend weiterzubilden. 1.3 Zulassungsverfahren Das Studierendensekretariat prüft anhand der Originaldokumente (bzw. beglaubigter Kopien), ob die formalen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. 1.4 Anerkennung von Studienleistungen Studienzeiten in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen Hochschulen sowie dabei erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuss. 4

5 2. Struktur des Studiengangs Der Studiengang Master of Laws wird als Fernstudium angeboten. Die Regelstudiendauer beträgt für ein Vollzeitstudium zwei, für ein Studium in Teilzeit vier Semester. Sie umfasst die obligatorische Teilnahme an einer viertägigen Präsenzveranstaltung sowie die Anfertigung der Masterarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von 12 bzw. 18 Wochen vorgesehen ist. Die Lehrangebote werden modularisiert angeboten. Die Module des akkreditierten Studiengangs enthalten jeweils ein in sich geschlossenes Stoffgebiet, dessen Eingrenzung und Inhalt sich aus den anerkannten Kategorien der Rechtswissenschaften ergeben. Alle Module werden durchlaufend angeboten und sind ihrem Umfang nach darauf ausgerichtet, dass innerhalb eines Semesters zwei Module bearbeitet und abgeschlossen werden können. Die Studieninhalte bestehen ausschließlich aus Pflichtelementen, die zur Erreichung der Lernziele unerlässlich sind. Die Studierenden müssen im Verlauf des Studiengangs insgesamt vier Pflichtmodule belegen, die jeweils mit einer unter Aufsicht anzufertigenden Modulabschlussklausur vervollständigt werden. Wird zu allen vier Modulen jeweils eine Modulabschlussklausur erfolgreich bearbeitet, kann die bzw. der Teilnehmende zur Anfertigung der Masterarbeit zugelassen werden. Die Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussarbeiten und der Masterarbeit gebildet. Nach erfolgreichem Studium wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis verliehen. 3. Qualifikationsrahmen Verbreiterung und Vertiefung des Wissens und systemische, instrumentale sowie kommunikative Kompetenzen Die Absolventinnen und Absolventen des akkreditierten Masterstudiengangs weisen mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums Wissen und Verstehen nach, das auf den Grundlagen des ersten juristischen Staatsexamens aufbaut und eine wesentliche Vertiefung, Erweiterung und Spezialisierung darstellt. Neben dem anwaltlichen Fachwissen erwerben die Studierenden methodische Kompetenzen, die sie befähigen, die auch zwischen Mandaten aus gleichen Rechtsgebieten immer wieder variierenden Probleme und Fragestellungen auf Basis der vorhandenen Kenntnisse methodisch und den anwaltlichen Gepflogenheiten und prozessrechtlichen Voraussetzungen entsprechend zu bearbeiten und einer auftragsgemäßen außergerichtlichen und/ oder gerichtlichen Lösung zuzuführen. Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten, Chancen, Terminologien und Problemstellungen einer anwaltlichen Tätigkeit zu definieren, zu interpretieren und praxisorientiert umzusetzen. Das Wissen und Verstehen der Studierenden bildet die Grundlage für die Entwicklung und/ oder Umsetzung eigenständigen anwaltlichen Arbeitens. Dass der LL.M.-Studiengang anwendungsorientiert ist, wird nicht nur an der Auswahl der Lehrstoffgebiete deutlich. Die Inhalte der einzelnen rechtswissenschaftlichen Module sind nicht auf die Vermittlung reinen akademischen Wissens zugeschnitten, sondern ermöglichen nach Auswahl und Aufbereitung die praktische Anwendung des Wissens. Dem dienen insbesondere Unterweisungen in praktische Fertigkeiten, wie z.b. Formulierungsstrategien für Schriftsätze. Wesentlich für den Studiengang ist also die Verzahnung von juristischen und berufspraktischen Kompetenzen. 5

6 Im Rahmen von Modul I ( Die Anwaltskanzlei ) erwerben die Studierenden das unabdingbare Wissensfundament für eine dauerhaft erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit. Dieses Fundament bildet gleichsam den Allgemeinen Teil eines Kodex anwaltlicher Berufskenntnisse. Indem es in gleicher Weise wie der allgemeine Teil eines Gesetzes vor die Klammer gezogen und somit an exponierter Stelle am Anfang des Studiums steht, erweist es sich als unerlässlicher Türöffner des sich anschließenden besonderen Teils anwaltlicher Tätigkeit: der Mandatsbearbeitung im eigentlichen Sinne. In dem Studiengang sind verschiedene Elemente, die den Erwerb kommunikativer und sozialer Kompetenzen gewährleisten, verbindlich verankert, wie z.b. die Kurse Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik im Modul IV sowie Historische und gesellschaftliche Grundlagen im Modul III. Die Anfertigung der Masterarbeit ermöglicht unabhängig vom Gegenstand den Praktikerinnen und Praktikern eine gründliche, methodische Auseinandersetzung mit einem Thema. 4 Studienverlauf Das individuelle Curriculum jeder bzw. jedes Studierenden besteht ausnahmslos aus Pflichtmodulen, durch die sichergestellt wird, dass die Absolventinnen und Absolventen über die für eine anwaltliche Tätigkeit unbedingt notwendigen Kenntnisse verfügen. Im ersten Semester sind (bei Vollzeitbelegung) die Module Die Anwaltskanzlei, Privatrecht und Wirtschaftsrecht zu belegen. Im zweiten Semester sollen die Studierenden das Modul Verfahrensrecht absolvieren. Vervollständigt wird das zweite Semester durch die Teilnahme an einer viertägigen Präsenzphase und die Anfertigung der Masterabschlussarbeit. Wird das Studium in Teilzeit durchlaufen, sollte die Bearbeitung des Moduls Die Anwaltskanzlei sowie die hälftige Bearbeitung des Moduls Privatrecht im ersten Semester erfolgen. Im zweiten Semester schließt sich die Vervollständigung des zweiten Moduls Privatrecht sowie die Bearbeitung des Moduls Wirtschaftsrecht an. Das dritte Semester umfasst die Auseinandersetzung mit dem Modul Verfahrensrecht, bevor sich im vierten Semester die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung sowie die Anfertigung der Masterabschlussarbeit anschließen. Die Einhaltung der dargestellten Bearbeitungsabfolge der Module wird aus didaktischen Gründen empfohlen, um eine kontinuierliche Gewöhnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das steigende inhaltliche Anforderungsniveau der Module zu ermöglichen. Die Reihenfolge der Module ist jedoch nicht zwingend einzuhalten, vielmehr soll den Teilnehmenden im Rahmen des von ihnen gewählten Fernstudiums größtmögliche Flexibilität hinsichtlich des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs des Studiums gewährt werden. Im Überblick stellt sich der Studienverlauf bei Vollzeitbelegung wie folgt dar: 6

7 1. Semester Modul I Die Anwaltskanzlei Kurs 1 Gründung, Kauf, Eintritt und Zusammenschluss Kurs 2 Organisation und Qualitätsmanagement Kurs 3 Strategische Ausrichtung und Marketing Kurs 4 Zeitmanagement, Bürotechnik, Dokumentenrecherche Kurs 5 Buchführung, Steuern und Sozialversicherung Kurs 6 Gebührenrecht, Honorargestaltung, Kostenrecht Kurs 7 Berufsrecht, Haftpflicht, Berufsständische Versorgung oo 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht oo Zu erwerbende LP: 10 Modul II Privatrecht Kurs 1 Mietrecht, Grundbuch und Grundstückskauf Kurs 2 Familien- und Erbrecht Kurs 3 Privates Baurecht Kurs 4 Kauf- und Werkvertrag, Sondervertriebsformen Kurs 5 Verkehrsrecht Kurs 6 Versicherungsrecht Kurs 7 IPR- und UN-Kaufrecht oo 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht oo Zu erwerbende LP: 10 Modul III Wirtschaftsrecht Kurs 1: Arbeitsrecht Kurs 2: Sozialrecht Kurs 3: Steuerrecht Kurs 4: Insolvenzrecht Kurs 5: Gesellschaftsrecht Kurs 6: Wettbewerbsrecht Kurs 7: Grundlagen des Anwaltsberufs oo 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht oo Zu erwerbende LP: 10 7

8 2. Semester Modul IV Verfahrensrecht Kurs 1 Verwaltungsrecht Kurs 2 Berufung / Revision / Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und taktik Kurs 3 Zwangsvollstreckung Kurs 4 Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik Kurs 5 Strafverteidigung Kurs 6 Europarecht Teilnahme an einer viertägigen Präsenzveranstaltung oo 4stündige Modulabschlussklausur unter Aufsicht oo Zu erwerbende LP: 15 Masterabschlussarbeit oo 12-wöchig oo Zu erwerbende LP: 15 Hinweis zur Teilnahme an der viertägigen Präsenzveranstaltung Die Präsenzveranstaltung dient dazu, die persönlichen Schlüsselqualifikationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erweitern und zu trainieren. Insbesondere sollen die Kenntnisse der Studierenden in Rhetorik, Verhandlungsführung und Streitschlichtung praktisch angewandt werden und die Fähigkeit der Studierenden, komplexe Sachverhalte aus der Anwaltspraxis hinsichtlich ihres rechtlichen Gehalts und der Berührung mit verschiedenen Rechtsgebieten zu analysieren und klassifizieren, geschärft werden. Renommierte Praktikerinnen und Praktiker referieren im Verlauf der Präsenzveranstaltung zu diesen Themen und ergänzen die in den Modulen bereits grundlegend vermittelten Inhalte um tagesaktuelle Aspekte und Entwicklungen. Rollenspiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer simulieren unter professioneller Anleitung die verschiedenen Gesprächs-, Verhandlungs- und Konfliktsituationen, mit denen sich Anwältinnen und Anwälte in der täglichen Praxis konfrontiert sehen. Indem konstruktiven Kritiken und Anregungen der beteiligten und beobachtenden Kommilitoninnen und Kommilitonen unmittelbar im Anschluss an die Rollenspielsituationen geäußert, reflektiert und umgesetzt werden, können die Querschnittsqualifikationen der Teilnehmenden geschärft und optimiert werden. Der persönliche Kontakt der Studierenden während der Präsenzveranstaltungen dient schließlich auch dem Erfahrungsaustausch und dem Aufbau von persönlichen Kontakten, die im Idealfall über die Dauer des Studiums hinaus fortdauern und zu einer gegenseitigen Unterstützung bei Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit genutzt werden können. Summe aller sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit zu erwerbenden LP: 60 8

9 5 Besonderheiten des Curriculums Je nach persönlichen Studienabsichten können Studierende zwischen einem Voll- und Teilzeitstudium wählen und so ihren zeitlichen Aufwand für das Fernstudium flexibel an ihre persönlichen zeitlichen Bedürfnisse anpassen. Die zeitliche Flexibilität des Studienverlaufs wird unterstützt durch die Konzeption des akkreditierten Studiengangs als Fernstudium, welches über die e-learning-plattform Moodle der FernUniversität in Hagen organisiert wird. 6 Internationalisierung Ein umfassendes juristisches Studium behandelt im Schwerpunkt das Recht, das in einem Staat angewendet wird. Unter den heutigen Bedingungen der trans-, supra- und internationalen Verflechtung der Regulierungsmassen handelt es sich dabei sowohl um das Recht, das vom nationalen Gesetzgeber geschaffen wurde, als auch um ausländisches, transnationales oder internationales Recht, das durch Akte des nationalen Gesetzgebers in den innerstaatlichen Rechtsraum Einlass erhalten hat. In diesem Rahmen ist eine internationale Ausrichtung der Studieninhalte geboten und soll realisiert werden. Die wohl wichtigste Stellung unter den Regelungsmaterien, die nicht vom deutschen Gesetzgeber initiiert werden, nimmt das Europarecht ein. Das Europarecht erfasst bekanntlich zunehmend Rechtsmaterien, die früher ausschließlich nationalstaatlich geregelt wurden; seine Regelungsdichte und tiefe nehmen immer mehr zu. Modul IV widmet dieser Thematik daher einen vollständigen Studienbrief, der die grundlegenden Aspekte des Europarechts aus anwaltlicher Sicht beleuchtet. Der Studiengang verfolgt ergänzend den Ansatz, europarechtliche Voraussetzungen auch integrativ im Zusammenhang mit den übrigen Kursen der jeweiligen Fachmodule zu berücksichtigen. Deshalb enthalten alle Kursein- heiten europarechtliche Bezüge, soweit dieses die Spezialmaterien beeinflusst. Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft fordert in gesteigertem Maße die transnationale Zusammenarbeit von Unternehmen. Damit stellen sich Fragen der zivilrechtlichen Bewertung des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen. Wenn Akteure, die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen unterstehen, rechtlich in Kontakt treten, muss geregelt werden, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt und ob sie Modifikationen unterliegt. Dies wird vom Internationalen Privatrecht geregelt, das im vorliegenden Studiengang explizit in Modul II vertieft wird. 7 Vergabe von Leistungspunkten und Modulzuschnitt Die Vergabe der Leistungspunkte (LP) erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Leistungspunkte werden nur vergeben, wenn die Leistung in der Modulprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wird. Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs wird mit insgesamt 60 Leistungspunkten bewertet. Der inhaltliche Zuschnitt der Module repräsentiert die Unterscheidung zwischen Themenstellungen zur Organisation und funktionellen Gestaltung einer anwaltlichen Tätigkeit auf der einen und drei Modulen zur effektiven und verfahrensfehlerfreien Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Privatrecht und Wirtschaftsrecht auf der anderen Seite. Der Zuschnitt des Umfangs des Workloads eines Moduls mit 300 Arbeitsstunden pro Semester (umgerechnet 10 LP) in Modul I, II und III bzw. mit 450 Arbeitsstunden (umgerechnet 15 Leistungspunkten) in Modul IV trägt dem Umstand Rechnung, dass die Studierenden an der FernUniversität üblicherweise in Teilzeit studieren. Die 450 Arbeitsstunden (AS) entsprechen der Hälfte des für ein Vollzeitstudium empfohlenen Workloads. Von den 450 AS in Modul IV sind 240 AS für die Bearbeitung der Kurse im Selbststudium unter Nutzung des virtuellen Be- 9

10 treuungsangebots vorgesehen. Für die Vorbereitung und Erbringung von Prüfungsleistungen werden 95 AS angesetzt. 25 AS sind im Rahmen der Teilnahme an der viertägigen Präsenzveranstaltung zu erbringen. 90 AS stehen für die freie Lektüre und für die Teilnahme an Online-Seminaren zur Verfügung. Für die Module mit 300 AS ergibt sich eine entsprechende Verteilung von 190 AS, 80 AS und 30 AS. Die abschließende Anfertigung der Masterarbeit erstreckt sich über 450 Arbeitsstunden, für die 15 Leistungspunkte vergeben werden. Insgesamt errechnen sich so 60 Leistungspunkte für die erfolgreiche Teilnahme am Master Anwaltsrecht und Anwaltspraxis 10

11 Im Anwaltsberuf erfolgreich sein Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis im Überblick Zeitlich flexibel neben Referendariat oder Beruf studieren Mit dem Weiterbildungsstudiengang Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis bietet die FernUniversität in Hagen einen Studiengang auch für Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens, der grundlegend und interdisziplinär rechtswissenschaftliche Inhalte unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen des Anwaltsberufs vermittelt. Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für berufstätige Anwältinnen und Anwälte bietet sich durch den LL.M. und seine Konzeption als Fernstudium die Chance, neben Beruf bzw. Referendariat zeitlich flexibel vertiefte Kenntnisse im Hinblick auf die anwaltliche Tätigkeit zu erlangen. Studierende des Master of Laws können ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen schärfen bzw. trainieren. Darüber hinaus handelt es sich beim Master of Laws der Fern- Universität um einen international anerkannten juristischen Hochschulabschluss, der Ihnen die Möglichkeit bietet, sich durch ein differenziertes Ausbildungskonzept von der Masse der Absolventinnen und Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge abzuheben und damit einen wichtigen Grundstein dafür zu legen, im Anwaltsberuf erfolgreich zu sein. Sowohl die Lehre als auch sämtliche Studienmaterialien unterliegen an der FernUniversität in Hagen einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Der Studiengang ist von AQAS akkreditiert. Aufbau des Studiums Das Studium ist modular aufgebaut und besteht aus regulären Mastermodulen (4 Module), einer viertägigen Präsenzphase und der Masterarbeit. Die Module I bis III haben einen Workload von 300, Modul IV von 450 Arbeitsstunden/ pro Semester. Serviceangebot für Studierende Mit der FernUniversität studieren Sie dort, wo Sie es für sinnvoll halten egal ob zu Hause, im Urlaub oder in der Bibliothek. Sie erhalten alle Unterlagen, die Sie für das Studium benötigen, in Form von Lehrbriefen online über unsere virtuelle Lernumgebung, die Ihnen Kontakt zu Lehrenden und anderen LL.M.-Studierenden bietet. Als LL.M.-Studentin oder Student haben Sie auch Zugang zu Beck-Online und dies ohne Zusatzkosten. Studienabschluss Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis 11

12 Im Anwaltsberuf erfolgreich sein Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis im Überblick Einschreibungsvoraussetzungen Sie können in den LL.M.-Studiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis eingeschrieben werden, wenn Sie das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben haben oder nach deutschlandweiter Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erworben haben, der den späteren Zugang zum Anwaltsberuf ermöglicht. Hinzu tritt das Erfordernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. Jedoch werden Rechtsreferendarinnen und Referendare zum Studiengang zugelassen, sobald sie die rechtsverbindliche Zusage über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beifügen. Regelstudiendauer 2 Semester Vollzeit (bei 2 Modulen im Semester) incl. Masterarbeit oder mit entsprechender Verlängerung bei Teilzeit Bezugsgebühren 2.990,- Euro für den gesamten Studiengang. Weitere Informationen Fragen zur Zulassung und zum Studium Ein Weiterbildungsstudiengang des Instituts für Juristische Weiterbildung in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein e.v. Ass.jur. Stefanie Scheifler Stefanie.Scheifler@fernuni-hagen.de Ass.jur. Mandy Peters Mandy.Peters@fernuni-hagen.de Institut für Juristische Weiterbildung Abteilung II: Anwaltsrecht Universitätsstraße 21/AVZ Hagen Leistungspunkte 60 ECTS (Credit Points nach dem European Credit Point Transfer System) 12

13 Datene rf. am: Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis 1. Hörerstatus: 8 (Weiterbildungsstudierende) von Uni auszuifüllen Anträge bitte senden an: Institut für Jur. Weiterbildung FernUniversität in Hagen, Hagen Daten erf. am Matrikel-Nr. (Posteingangsstempel) 2. Name: 3. Vorname: 4. Geschlecht: W = weibl. 5. ggf. Namenszusatz M = männl. (z.b. "Dr.") 6. Geboren am: 7. geb. in: 8. Geburtsname: 9. Staatsangehörigkeit (Nationalitätenkennz.): zusätzlich nur wenn außerhalb der Bundesrepublik Klartextangabe: Versandanschrift: 10. Straße/Platz, Haus-Nr.: 11. Nationalitätenkennzeichen: 12. Postleitzahl: (nur bei Versand ins Ausland) 13. Ortsangabe: 14. ggf. Zusatz: (c/o, Postfach) 15. Tel. Festnetz: 16. Handy: 17. Studiengangschlüssel: 98066? Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet. Ich bin mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Deutschen Anwaltverein, Littenstr. 11, Berlin zum Zwecke der Durchführung der Präsenzveranstaltung einverstanden. Der DAV wird diese Daten nur im Rahmen der vorgenannten Ausbildung verwenden. Datum Unterschrift 13

14 Zusätzliche Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen (Bitte Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie beifügen) Ich habe das Erste Juristische Staatsexamen / einen gleichwertigen ausländischen juristischen Abschluss erworben, Tag der mündlichen Prüfung: Ich bin Referendar/in / habe mich zum Referendariat angemeldet. Ich habe gelesen und akzeptiere: Die Anmeldung ist verbindlich. Die Gebühren für den weiterbildenden Masterstudiengang Anwaltsrecht und Anwaltspraxis entstehen nach den Bestimmungen der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen mit der Antragstellung und werden mit der Entstehung fällig. Eine Rückziehung des Antrags nach erfolgter Zulassung entbindet nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühren. Die Gebühren werden nach Zuteilung des Passwortes für den Download der Dateien mit einem entsprechenden Gebührenbescheid erhoben. Ich versichere, dass die Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen zutreffen. Datum Unterschrift Für Studiengangswechslerinnen und Studiengangswechsler Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Zulassungsantrag. Matrikel-Nr Q Weitere Informationen Ich bin eingeschrieben für die BASIS-Ausbildung (DAV) BASISPLuS-Ausbildung (DAV) O O Ass.jur. Stefanie Scheifler Ass.jur. Mandy Peters Telefax

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