des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung und Meister Krumbach und Weißenhorn November 2014

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1 Mitteilungen des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung und Meister Krumbach und Weißenhorn November 2014 Liebe Mitglieder unseres Verbandes, obwohl unser ehemaliger Geschäftsführer Georg Stark seinen Arbeitsplatzseit Anfang MärzinMünchen hat, führte er die Geschäfte des VLF noch biszur AmtsübergabeEnde August mit vollemengagement aus. Dafür möchteich mich nochmals recht herzlich beiherrn Starkbedanken. Seit 1. Septemberführt nunder neue BehördenleiterHerrHeißdie Geschäfte desvlf/vlm Krumbach- Weißenhorn. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Heiß recht herzlich bedanken, dass er sich bereit erklärt hat, als gelernter Förster die Geschäftsführungdes doch landwirtschaftlich orientierten Verbandes zu übernehmen. Dassdieskeine Selbstverständlichkeitist, zeigt dietatsache, dass Herr Heiß dererste Behördenleiter in Bayern ist, derals Försterdie Geschäftsführungeines VLF übernimmt. Ich sehediesauch als klares Signal, dass auch zukünftig dielandwirtschaft Chefsache in Krumbach ist. Über weiterevereinsinterneangelegenheiten möchte ichsie hier informierenund um ihrverständnis bitten: Seit längerer Zeit schon wird von staatlicher Seite gefordert, dass die vereinsinternen Angelegenheiten nicht mehr von staatlichen Mitarbeitern des Amtes organisiert und verwaltet werden sollen. Die Vorstandschaft hat sich deshalb entschlossen, eine eigene Bürokraft auf 450 Basis anzustellen. Mit Frau Elser habenwir dazu eine Mitarbeiteringefunden, diebisher schon alshalbtagskraft im Amt Krumbach beschäftigt unddamit auch mit der Arbeit desvlf bestensvertraut ist. Die Kassenführung übernimmt ab sofort kommissarisch Frau Martina Fendt. Dem bisherigen Kassier, Herrn Frank, dankeich ganz herzlichfür seine Tätigkeit. Peter Zanker -Vorstand Liebe Mitglieder des VLF/VLM Krumbach-Weißenhorn, heute darf ich Sie erstmals an dieser Stelle in meiner neuen Funktion als Geschäftsführer und Nachfolger von Herrn Georg Stark begrüßen. Herr Stark hat durch die Weiterführung der Geschäfte bis zu meiner Übernahme sowie durch die Unterstützung meiner ersten Schritte in dieser neuen Funktion für einen perfekten Übergang gesorgt. Hierfür möchte auch ich ihm nochmals sehr herzlich danken. Die Unterstützung des VLF/VLM durch das Amt hat lange Tradition und begründet sich in der gemeinsamen Zielsetzung: die landwirtschaftlichen Betriebe durch Informations- und Fortbildungsangebote gut durch den steten Wandel der Zeiten zu begleiten. Die Bayerische Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie der gesamte ländliche Raum stehen vor großen Herausforderungen. Hierbei will Sie Ihr Verband auch weiterhin tatkräftig informieren. Die Neuerungen im Rahmen der GAP-Reform sind aktuell besonders wichtig, weshalb wir dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes etwas mehr Umfang zugebilligt haben. Ich wünsche mir, dass Sie dem Heft viele für Sie gewinnbringende Informationen entnehmen können. 1 Axel Heiß -Geschäftsführer

2 VLF/VLM-Lehrfahrten Moskau und St. Petersburg sind immer eine Reise wert Mit 48 Teilnehmern startete der VLF Krumbach-Weißenhorn seine diesjährige große Lehrfahrt, um die beiden russischen Metropolen St. Petersburg und Moskau näher kennenzulernen. Das erste Ziel war die Regierungshauptstadt Moskau, deren Großraum mehr als 12 Mio. Einwohner zählt und entsprechend stark war der Straßenverkehr. Zwar sind die Verkehrswege und das U-Bahnnetz sehr gut ausgebaut, aber der Individualverkehr im Stadtbereich ist teilweise chaotisch. Sehr beeindruckt waren wir von der Effizienz der Metro, die mehr als 300 km Länge zählt und täglich mehr als 3 Mio. Fahrgäste befördert. Wer morgens pünktlich bei der Arbeit sein will, schafft dies nur mit der U-Bahn. Aber auch die künstlerische Ausgestaltung der U-Bahn-Halte- und Umsteigestationen hat uns bei einer Probefahrt sehr beeindruckt. Bei der Stadtbesichtigung begegneten wir auf Schritt und Tritt der russischen Geschichte seit dem 14. Jahrhundert bis in die Gegenwart - Perestroika - zur Zeit des Präsidenten Gorbatschow. Einen besonderen Aufschwung erfährt derzeit das kirchliche Leben der Russisch-Orthodoxen Kirche. Viele Gotteshäuser, die in der Zeit Lenins und Stalins säkularisiert worden waren, wurden der Russischen Kirche zurückgegeben oder mit Hilfe des Staates hervorragend renoviert. Sehr beeindruckt waren wir von den zahlreichen hervorragend herausgeputzten Kirchen und Verwaltungsgebäuden im und um das Kremlgelände wie z. B. das Bolschoi-Theater oder die bereits 1550 erbaute Basiliuskathedrale, die als die Russische Kirchenarchitektur schlechthin gilt. Wenn auch die 80 Jahre währende kommunistische Zeit viel historisches Kulturgut zerstört hat, so lebt die Kulturgeschichte der Zarenzeit allerorts wieder auf. Der Besuch des Kolomenskoje Parks, der ehemalige Sommersitz der Zaren, mit seinen zahlreichen Gebäuden legt ein beredtes Zeugnis dafür ab. Nach einer 4-stündigen Zugfahrt bei herrlichem Wetter erreichten wir St. Petersburg, das noch weit mehr an Architektur und Kulturgüter zu bieten hat. Die Stadt wurde 1703 von Zar Peter der Große gegründet und nach seinem Namenspatron St. Petersburg benannt. Diese Stadt, an der Newa gelegen und gegen den Finnischen Meerbusen offen, wurde zum Tor nach Mittel- und Westeuropa und Peter der Große hat Dank der Kontakte zu Preußen und Skandinavien bis heute währende Beziehungen zu Mitteleuropa geknüpft. Was St. Petersburg an Sehenswürdigkeiten zu bieten hat, konnten wir in den 4 Tagen unseres Aufenthaltes nur zum geringen Teil erleben. Angefangen an der St. Peter und Paulfestung bis zur Eremitage (Winterpalast) mit seinen 4 Abteilungen, die alles überragende St. Isaakkathedrale, die Erlöserkirche vom Heiligen Blute, die Admiralität oder der einmalig schön gestaltete Schloßplatz mit der 47 m hohen Alexandersäule. Ein Ausflug nach Zarskoje Selo zum Katharinenpalast mit dem legendären Bernsteinzimmer und den großen Parkanlagen durfte ebenfalls nicht fehlen. Ein weiteres Ziel war der im Jahr 2000 eröffnete Deutsche Soldatenfriedhof Sologubowka, auf dem heute rund sterbliche Überreste gefallener und verstorbener deutscher Soldaten beigesetzt sind. Hier wurden wir an die Grausamkeiten des 2.Weltkrieges erinnert, als Leningrad für 900 Tage eingeschlossen war und dort mehr als Menschen aus der Stadt den Hunger- und Kältetod starben. Um einen Einblick in die dortige Landwirtschaft zu erhalten, besichtigten wir nördlich von St. Petersburg eine Agrar AG vormals Kolchose mit ha LF und Stück Rindvieh, davon Milchkühe mit einer Leistung von kg/kuh der Rasse Holstein Frisian. Der Hauptaktionär, der zugleich Betriebsleiter ist, zeigte uns bereitwillig die ausgedehnten Stallanlagen mit einem Melkkarussell von 36 Plätzen. Vor den Toren Moskaus besuchten wir die Lenin-State-Farm mit rund ha LF, wovon 400 ha als Sonderkulturen mit Erdbeeren genutzt werden, die Dank der Direktvermarktung ein einträgliches Geschäft sind. Auf einem nahegelegenen zweiten Standort wird eine Rinderherde von Stück, davon 400 Kühen, gehalten. Die Milch wird für einen angemessenen Erlös an die Molkerei Ehrmann, die in der Nähe Moskaus einen Verarbeitungsbetrieb unterhält, geliefert. Dank des lukrativen Milchpreises wird die Kuhhaltung derzeit aufgestockt ein Stallgebäude mit 600 Plätzen ist bereits im Bau. Fazit: Insgesamt eine erlebnisreiche Studienfahrt, die uns ob der gewaltigen Umwälzungen in der Russischen Föderation viele neue Eindrücke vermittelte. F.X. Mayershofer 2

3 VLF-Reisegruppe vor der Kulisse des Katharinenpalastes in Zarskoje Selo Herbstlehrfahrt nach Venetien Die viertägige Herbstlehrfahrt ging diesmal wieder in den Süden. Ziel war die Region Venetien mit ihrer Hauptstadt Venedig. Um die große Nachfrage befriedigen zu können, wurden wieder 2 Busse eingesetzt. Für die Organisation und Reiseleitung war Bernhard Reiter verantwortlich, der zweite Bus wurde vom Vorsitzenden Peter Zanker betreut. In Montegrotto, inder Nähe von Padua am Rande der Euganeischen Hügel, bezog die Gruppe Quartier. Diese Gegend ist geprägt von vielen Thermalquellen, so dass sich mit Abano Therme, Montegrotto und Galzignano drei große Kurorte entwickelten. Auch unser Hotel war mit einer eigenen Thermalquelle und einer großzügigen Badelandschaft ausgestattet, was von den Reiseteilnehmern rege genutzt wurde. Der ganztägige Besuch Venedigs war für den zweiten Tag vorgesehen. Dabei brachte der Bus die Teilnehmer nach Chioggia. Von dort ging es mit dem Schiff in einer zweistündigen Fahrt durch die Lagune nach Venedig. Eine herrliche und sehr interessante Fahrt, bei der uns unsere italienische Reiseführerin Gudrun sehr viel über das Leben in Venedig und die Probleme der Venetianer mit dem Wasser und den vielen Touristen erzählte. Bei einem Gang durch die Stadt zeigte uns Gudrun die schönsten Seiten Venedigs, vom imposanten Markusplatz durch kleine Gassen mit hübschen Brücken bis zur monumentalen Rialtobrücke. Eine Fahrt mit der Gondel über den Kanal Grande durfte nicht fehlen. Ein besonderes Erlebnis war das Abendessen direkt am Kanal Grande, von wo uns Taxiboote zum Bahnhof brachten. Mit dem Zug ging es zurück nach Montegrotto. Am nächsten Tag stand der Besuch eines Orchideen-Zuchtbetriebes auf dem Programm. Der Betrieb Menin in Carceri wird von 4 Brüdern geleitet. Eine Million Orchideen werden hier jährlich umgesetzt. Neben 10 Familienangehörigen sind noch 20 Angestellte beschäftigt. Die Setzlinge kommen aus Holland, werden hier weiterentwickelt und in Italien verkauft. 4,5 ha Fläche sind unter Glas. Neben Orchideen werden auch Anthurien (Flamingoblume) produziert. 3

4 Ganz in der Nähe, in Este, wurde ein Hersteller von getrocknetem Schinken (Prosciutto) besucht. In Italien gibt es drei geographische Gebiete, die den DOP kontrollierten Schinken als geschützte Marke herstellen dürfen: Das Gebiet um Parma (Parmaschinken), San Daniele in Friaul und Venetien. Der Familienbetrieb bezieht nur Schinken von Schweinen, die aus der Poebene stammen. Die vorgeschriebene Rasse ist eine Kreuzung aus Deutsche Landrasse und Duroc. Das Fleisch kommt eingesalzen an und durchläuft in Kühlzellen bei bestimmter Luftfeuchtigkeit eine 6-monatige Reifezeit. Die Reiseteilnehmer konnten sich vom hervorragenden Geschmack des Endproduktes überzeugen. Ein sehr interessanter Betrieb mit der Produktion von Prosecco, Kiwi und Kaninchen stand am letzten Tag auf dem Programm. Die kleinbäuerliche Struktur um Montebelluna macht eine hohe Intensität der Betriebe notwendig. Drei Brüder bewirtschaften einen Betrieb mit 9 ha Wein, 3 ha Kiwi, 2400 Mutterkaninchen und etwas Mais und Getreide. Der Prosecco wird fast ausschließlich in Flaschen verkauft, während der Rotwein zum größten Teil lose in den Handel kommt. Diese Gegend stellt das größte Kaninchenmastgebiet Europas dar. Die Tiere werden in Käfigen gehalten und ausschließlich mit Fertigfutter gefüttert. In ca. 80 Tagen erreichen die Jungtiere die Schlachtreife. Die Haltungsform wurde von den Reiseteilnehmern eher kritisch beurteilt. Auf 3 ha Kiwi-Anbaufläche erntet der Betrieb ca. 40 Tonnen Früchte. Durch die 3 verschiedenen Betriebszweige erwirtschaftet der Betrieb ein ausreichendes Einkommen für die 3 Betriebsleiterfamilien. Die Mahlzeiten wurden mehrmals auf Agriturismo-Betrieben eingenommen. Dies sind landwirtschaftliche Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof, Ferienwohnungen und Direktvermarktung anbieten. Die Qualität dieser Essensangebote ist hervorragend, was von den Reiseteilnehmern sehr geschätzt wurde. Auf diesem Gebiet ist die italienische Landwirtschaft deutlich weiterentwickelt als bei uns. Eine Lehrfahrt mit vielen neuen Eindrücken ging zu Ende. Dabei wurde eine Region kennen gelernt, die sich mit ihrer Hauptstadt Venedig von ihrer schönsten Seite zeigte. Bernhard Reiter Bus 2 vor der Rialto-Brücke in Venedig 4

5 Verbandsinformationen Jubiläumstreffen der Fachschulabsolventen Krumbach Termine: Ort: 13./14. Januar 2015, 13:30Uhr Saal der Landw.-Schule Krumbach Die Absolventen der entsprechenden Entlassjahrgänge werden gesondert eingeladen. Neuzugänge Benz Walburga, Elchingen Frank Hertha, Holzheim Höfner Christian, Reisensburg Kling Hubert, Dietershofen Kober Josef, Ebersbach Wir gratulieren zum Jubiläumsgeburtstag zum 90. zum 85. zum 80. zum 75. Schmid Andreas, Biberach Zeh Anton, Burlafingen Hörmann Johann, Bibertal Merkle Hermann, Niederhausen Miller Franz, Jedesheim Ritter Erwin, Glöttweng Rueß Karl, Remmeltshofen Saumweber Andreas, Deubach Wöhrle Johann, Pfaffenhofen Bartenschlager Anton, Winzer Bischof Xaver, Tiefenbach Bleher Richard, Hausen Fackler Anton, Niederraunau Goller Martin, Leipheim Jutz Martin, Bergenstetten Kling Ernst, Hittistetten Konrad Georg, Hausen Maucher Stefan, Emershofen Meissle Resi, Schneckenhofen Merkle Hans, Illereichen Merkle Theresia, Niederhausen Riederle Philipp, Burgau Rittler Fanny, Ingstetten Schick Adolf, Ichenhausen Veit Ernst, Oberhagenried Wilhelm Wilhelm, Balzhausen Wuchenauer Lorenz, Hetschwang Bader Leonhard, Mindelaltheim Bissinger Josef, Ellzee Ederle Maria, Asch Gast Barbara, Kleinkötz Glöckler Dora, Burlafingen Hartner Thea, Kadeltshofen Konrad Sybille, Waldstetten Konrath Franz, Leinheim Luible Ludwig, Waldstetten Maier Fanny, Unterfahlheim Meyer Ernst, Riedheim Miller Friedrich, Mindelzell Ölberger Johann, Wullenstetten Reiser Josef, Witzighausen Römer Ottilie, Biberach Rothermel Konrad, Attenhausen Sauter Alois, Obenhausen 5 zum 75. zum 70. Schleifer Johann, Hochwang Schmid Edeltraud, Kadeltshofen Schweizer Luise, Kissendorf Berchtold Maria, Schnuttenbach Bischof Josef, Grafertshofen Frank Adolf, Holzheim Frank Hertha, Holzheim Ganser Georg, Waldstetten Ganser Martina, Stoffenried Goede Dorothea, Steinheim Haider Anna, Waltenhausen Mair Viktoria, Jettingen-Scheppach Mayer Ingeborg, Deffingen Niebling Irmgard, Burlafingen Rittler Johann, Unteregg Schaich Eleonore, Bellenberg Schiefele Josef, Waldkirch Schiegg Brigitte, Wiesenbach Schnitzler Hans, Witzighausen Strass Heinrich, Mindelzell Süß Ernst, Offingen Weber Maria, Attenhofen Wild Anton, Gerlenhofen Wuchenauer Gisela, Unterelchingen Zinth Alfons, Halbertshofen Wir trauern um unsere verstorbenen Mitglieder: Mitgliedsbeitrag 2015 Sehr geehrte Mitglieder des VLF Krumbach- Weißenhorn, letztes Jahr stellten wir auf das einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird beim SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch folgende Gläubiger-ID: Mandatsreferenz: Doser Josef, Thalfingen Gruß Dorothea, Steinheim Heinz Ottilie, Neu-Ulm Huber Zenta, Attenhofen Junginger Rosa, Aufheim Kempter Rudolf, Wettenhausen Kober Josef, Ebersbach DE78VLF und VLF-KRU-WH (+ ihre Mitgliedsnummer bzw. Initialen +Geburtsdatum) gekennzeichnet und erscheint auf ihrem Kontoauszug. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, Änderungen der Bankverbindung bzw. Adressdaten umgehend mitzuteilen. Den Mitgliedsbeitrag 2015 in Höhe von 8,-- ziehen wir zum 01. April 2015 ein. Martina Fendt Kassiererin

6 Fridolin Bissinger und Ludwig Brunnhuber 65 Jahre alt Mitte September feierten der frühere Vorsitzende des VLF Krumbach Fridolin Bissinger sowie der frühere Behördenleiter und VLF-Geschäftsführer Ludwig Brunnhuber ihren 65. Geburtstag. Vorsitzender Peter Zankerund Frauenvorsitzende Monika Aigstergratuliertenbeiden bei derfeier in Ichenhausen. Fridolin Bissinger führte den VLF Krumbach von1997 bis 2009 biszur Fusion, deren Impulsgeber erauchwar. Lange Jahrewar er auch Organisator desfrüherenvlf-faschingsballes. Seit einigenjahrenbetreut Bissinger auch die Krippenfahrt des VLF. Ludwig Brunnhuber war von 1991 bis 2007 Behördenleiter des Krumbacher Amtes, Leiter der Landwirtschaftsschule und Geschäftsführer desvlf Krumbach und des VLF Weißenhorn. Als glühender Verfechter des Maschinenring-Gedankens und Initiator der Zuckerrübenrode- und Transportgemeinschaft hat Brunnhuber Zeichen gesetzt. Was Bissinger und Brunnhuber gemeinsam verbindet ist nicht nur Alter und VLF, sondern auch der Ackerbaumit Zuckerrüben und Kartoffeln. Auch wenn beideinder Zwischenzeit ihre Betriebe anihre Söhne übergebenhaben, sosind sie doch sehr intensiv imalltagsgeschehen alssenior-arbeitskraft eingebunden. (von links): Georg Stark, Monika Aigster, Ludwig Brunnhuber, Fridolin Bissinger und Vors. Peter Zanker VLF-Hoigarta an Kathrein Termin: Ort: Essen: Programm: Sonntag, 23. November 2014, 20:00 Uhr Edelstetten, GH Bischof Warmes Buffet Unterhaltung mit MariaBreitinger undder Gruppe Mafi Bavaria Ball der Landwirtschaft Der Ball der Landwirtschaft wird wieder vom VLF organisiert und richtet sich an alle Mitglieder, Freunde und Partner der Branche Landwirtschaft. Als Einlage wird die Faschingsgesellschaft Knoronia auftreten. Für musikalische Unterhaltung sorgt die Tanz- und Partyband Combo Six. Termin: Samstag, 17. Januar 2015, 20:00 Uhr, Einlass19:00 Uhr Ort: Kulturzentrum Vöhringen Platzreservierungen: unter Tel

7 Einladung zur Hauptversammlung VLF/VLM Krumbach Weißenhorn Montag, , 20:00 Uhr in Oberwiesenbach (GH Adler) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresrückblick 2. Geschäfts- und Kassenbericht 3. Kassenprüfungund Entlastungder Vorstandschaft 4. Information und Beschlussfassung zur Eintragung des VLF ins Vereinsregister 5. Notwendige Nachwahlen 6. Vortrag von Johann Miller ehemaliger Leiter des Fachzentrums Milchviehhaltung Nordschwaben: Wachstum Alternativlos?! 7. Ehrungen 8. Wünsche undanträge Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreichen Besuch. Kulturfahrt nach München Der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung und Meister Krumbach-Weißenhorn bietet am 09. Dezember 2014 wieder eine Kulturfahrt nach München an. Auf dem Programm steht eine Führung durch das Schloss Nymphenburg. Danach findet eine Fahrt ins Zentrum mit anschließendem Stadtbummel über den Weihnachtsmarkt statt. Am Abend besuchen wir die Operette Wiener Blut von Johann Strauß im Historischen Cuvillies-Theater in der Residenz. Nähere Auskünfte und Anmeldung bei der VLF-Geschäftsstelle in Krumbach unter Tel Große Lehrfahrt nach Portugal Die große Lehrfahrt des Verbandes für Landwirtschaftliche Fachbildung und Meister Krumbach- Weißenhorn findet vom 10. bis 17. Mai 2015 nach Portugal statt. Das Programm beginnt mit einer Stadtrundfahrt in Lissabon. Der weitere Reiseverlauf führt nach Porto, um dann über Fatima zu einer der schönsten und bekanntesten Küsten Portugals zu gelangen: der Algarve. Natürlich werden auch wieder mehrere Agrarbetriebe mit den Schwerpunkten Obst- und Gemüsebau sowie ein Zuchtbetrieb für Rinder, Schafe und Ziegen besucht. Anmeldungen können bei der VLF-Geschäftsstelle in Krumbach unter Tel getätigt werden, die auch weitere Auskünfte erteilt. Herbstlehrfahrt 2015 Beim Nachtreffen der diesjährigen Lehrfahrt mit Bilderrückschau wurde entschieden, dass das Ziel für die Herbstlehrfahrt 2015 eine Kombination von Schwarzwald und Elsaß sein wird. Die Fahrttermine sind August und September Das Quartier wird auf deutscher Seite im 4-Sterne Hotel Badischer Hof in Prinzbach im Schwarzwald sein. Im Elsaß werden wir neben den Städten Straßburg und Colmar auch einen Bergbauernhof in den Vogesen besuchen. Im Schwarzwald sehen wir typische Schwarzwälder Betriebe, eine Keramikmanufaktur und die malerische Altstadt von Freiburg. Nähere Auskünfte und Anmeldung an der VLF-Geschäftsstelle in Krumbach unter Tel

8 VLF/VLM-Fortbildungen Termine Besichtigung der Kaffeerösterei in Günzburg mit anschließender Einkaufsmöglichkeit Termin: Freitag, 21. November 2014, 14:00 Uhr Treffpunkt:: Firma Strehle, Auweg 1, Günzburg Winterlehrfahrt mit Besuch des Weihnachtsmarktes in Affing Termin: Freitag, 12. Dezember 2014 Abfahrt: 08:10 Uhr Neuer Bahnhof Weißenhorn 08:30 Uhr Ichenhausen (Kirche) TN-zahl: max. 50 Personen Programm: Wir fahren zu Lumara nach Hainsfarth. Hier bekommen wir eine Backvorführung von süßen und pikanten Leckereien, die wir nebenbei auch gleich probieren und verzehren dürfen (keine Verkaufsveranstaltung). Schwerpunkt: Dekorieren und Verzieren von Gebäck, Herzhaftes zwischen dem Jahreswechsel. Die Kosten für Lumara betragen 7 /Person. Danach Fahrt nach Aichach in Deutschlands größtes Frauengefängnis; dort steht eine Museumsführung und nähere Informationen über die JVA auf dem Programm. Die Führung ist kostenlos. Zum Abschluss besuchen wir den Weihnachtsmarkt in Affing. Anmeldung unter Tel Krippenführung Schwäbische Krippen in der Region Termin: Sonntag, 11. Januar 2015, ab 13:30 Uhr Treffpunkt: Kindergarten in Oxenbronn Besichtigung der Käserei Herzog in Schießen Es findet eine Besichtigung mit kleiner Verköstigung statt. Die Dauer beträgt ca. 1,5 bis 2,5 Std. je nach Fragen. Termin: Kosten: TN-zahl: Montag, 26. Januar 2015, 14:30 Uhr 5 /Person max. 50 Personen Anmeldung bis 22. Januar 2015 unter Tel In Bewegung mit Schüßler-Salzen Ein Vortrag für alle, die mehr über die Möglichkeiten und die Wirkungsweise von Schüßler- Salzen erfahren wollen. Der Vortrag findet in Zusammenarbeit mit der Dorfapotheke Kötz statt. Termin: Mittwoch, 04. Februar 2015, 20:00 Uhr Ort: Jugendheim Großkötz, Schloßplatz 1, Kötz Referentin: Frau Bergmeier, Heilpraktikerin Anmeldung bis 30. Januar 2015 unter Tel Weidenflechten Termin: Montag, 09. Februar 2015, 13:00 bis16:00 Uhr Dienstag, 10. Februar 2015, 09:00 bis 12:00 oder 13:00 bis16:00 Uhr Ort: Saal der Landwirtschaftsschule Kosten: 15 Kursgebühr pro TN +4 je kg des geflochtenen Stücks TN-zahl: max. 14 Personen Kursleiterin: Frau Luzia Birle Frau Birle bringt Muster mit, welche angefertigt werden können, sowie das Werkzeug, das benötigt wird. Anmeldung bis 30. Januar 2015 unter Tel Getreidelager und Feuerbällchenproduktion Die Raiffeisen Waren GmbH Iller-Roth-Günz gehört zu den größeren Warengenossenschaften in Bayern. Derzeit wird von ihr in Ichenhausen ein Haus- und Getränkemarkt sowie ein Düngerund Getreidelager gebaut. Wir haben Gelegenheit, die Geschäftsphilosophie kennenzulernen und das Getreidelager und die Feuerbällchenproduktion in Altenstadt zu besichtigen. Termin: Freitag, 27. Februar 2015 Zeit: 13:30 Uhr Ort: Altenstadt/Herrenstetten an der ST 2031 Social Media Facebook, Twitter & Co. nur was für die Jugend oder auch was für Erwachsene? Chancen und Risiken Termin: Ende Februar 2015 Ort/Zeit: werden noch bekanntgeben Anmeldung unter Tel

9 1-tägiger Klauenpflegekurs In Theorie und Praxis werden die Grundlagen der funktionellen Klauenpflege geübt. Termin: 07. März 2015 Ort: wird noch bekanntgegeben Referent: Herr Dr. Stefan Nüske Gebühr: ca. 60 (nach Anzahl der Teilnehmer) Anmeldung unter Tel Fischkochkurs Termin: Freitag, 13. März 2015, 13:00 bis16:00 Uhr Ort: Schulküche Kosten: ca. 20 /Person TN-zahl: max. 20 Personen Kursleiter: Herr Paravicini Herr Paravicini von der Fischereifachberatung gibt uns eine Kochvorführung von einheimischen Frischfischen. Er zeigt uns, wie man Fisch filetiert und kocht (4 bis 5 Gerichte, u.a. als Vorspeise, Fingerfood). Die Fischgerichte dürfen anschließend auch verköstigt werden. Anmeldung bis 6. März 2015 unter Tel Sachkundenachweis Pflanzenschutz Aufgabe des VLF ist u.a.auch die Weiterbildung seiner Mitglieder. Vorstand und Hauptausschuss haben deshalb beschlossen, zukünftig auch Anmeldungen für den Sachkundenachweis im Pflanzenbau anzunehmen. Inwieweit wir uns dann anderen Kursen anschließen oder eigene Veranstaltungen mit einem eigenen Referenten -organisieren hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Übrigens: mit Ihrer Anmeldung unterstützen Sie auch Ihren Kreisverband. Anmeldungen bitte bei der Geschäftsstelle. Hauswirtschafterinnen aufgepasst!!! Schüler-/innen der allgemeinbildenden Schulen haben die Möglichkeit, während des Schuljahres für eine Woche eine Schnupperlehre zu absolvieren. Wir suchen Hauswirtschafterinnen, die bereit sind, Interessierte in ihrem Haushalt eine Woche mitarbeiten zu lassen. So können diese einen Eindruck gewinnen, wie vielseitig der Beruf der Hauswirtschafterin ist. Bitte melden Sie sich beim BBV, Maschinenring oder bei der VLF-Vorsitzenden Frau Aigster. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Landwirtschaftsschule Fortbildungen/Termine Pflanzenbautage Aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Pflanzenbau und Pflanzenschutz in Zusammenarbeit mit AELF Augsburg, FZPflanzenbau. Termin: Ort: Termin: Ort: Futterbautag Mittwoch, 07. Januar 2015, 09:00 Uhr Attenhofen, Gasthaus Hirsch Donnerstag, 08. Januar 2015, 09:00 Uhr Hochwang, Musikheim Aktuelle Informationen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz, insbesondere zumais und Grünland in Zusammenarbeit mit AELF Augsburg, FZ Pflanzenbau. Termin: Ort: Montag, 19. Januar 2015, 09:00 Uhr Unterroth, Gasthaus Linde Ausbildung und Beratung Erfolgreicher Berufsabschluss Landwirt Im Ausbildungsberuf Landwirt haben aus den Landkreisen Günzburg und Neu Ulm in 2014 insgesamt 18 Männer und zwei Frauen ihren Gehilfenbrief Landwirt erhalten. Dabei sind im Zuständigkeitsbereich der Bildungsämter Mindelheim und Augsburg sowie des Fachdienstes Landwirtschaft am Landratsamt Ulm 6 Auszubildende über die reguläre duale Ausbildung und 14 über das sog. Bildungsprogramm Landwirt erfolgreich geprüft worden. - Duale Ausbildung: Gleich Johannes, Thannhausen Schwehr Josef Daniel, Ebersbach Stolle Philip, Anhofen Denzel Dominique, Holzheim Schlecker Fabian, Weiler Steinle Christoph, Illertissen 9

10 - Bildungsprogramm: Blaschke Katharina, Burgau Duscher Georg, Aletshausen Knöpfle Markus, Schönebach Lachenmaier Vera Maria, Münsterhausen Leitenmaier Norbert, Ziemetshausen Lohr Anton, Großkötz Rittler Christoph, Stoffenried Stelzle Michael, Reisensburg Buck Tobias, Neu-Ulm Hofmayr Matthias, Roggenburg Mayer Philipp, Attenhofen Schuler Emanuel, Pfuhl Unseld Ralph, Steinheim Zeh Markus, Burlafingen Berufsausbildung zum Landwirt 2014 Die Ausbildungszahlen im Bereich des Berufsbildungsamtes Mindelheim (Landkreise Unterallgäu mit Stadt Memmingen, Günzburg und Neu-Ulm) haben sich weiter stabilisiert. Trotz der vielfältigen außerlandwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten und einer deutschlandweit herausragend niedrigen Arbeitslosenquote erweist sich der Beruf Landwirt/in für junge Menschen als attraktiv und zukunftssicher. Dies liegt sicher nicht zuletzt an den zahlreichen Erwerbsmöglichkeiten ausgebildeter Landwirte auch außerhalb des eigenen Betriebes, z. B. in Beratung und Verwaltung, in der Betriebshilfe und im Landhandel. Die nachfolgende Tabelle zeigt die momentane Verteilung der Auszubildenden nach Herkunft und Ausbildungsjahr: Im Juli 2014 fand die schriftliche und betriebliche Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in statt. Wir danken den Familien Hemmerle, Rimmel und Mayer/Wißmiller in Apfeltrach, Immerz in Dirlewang und Kienle in Salgen für die Bereitstellung der Betriebe und die angenehme Zusammenarbeit! 34 Prüflinge meldeten sich dieses Jahr zur Prüfung an, 32 konnten sie erfolgreich beenden und nahmen am im Forum Mindelheim bei der gemeinsam mit der Staatlichen Berufsschule Mindelheim veranstalteten Feier ihre Zeugnisse und Urkunden zum Staatlich geprüften Landwirt entgegen. Unter ihnen waren auch 14 Teilnehmer, die nach Abschluss ihres Erstberufes und einer mindestens vierjährigen praktischen Tätigkeit in der Landwirtschaft am Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) teilnahmen. Allen erfolgreichen Absolventen nochmals herzlichen Glückwunsch! Heimatlandkreis Günzburg Neu- Ulm Unterallgäu gesamt BGJ betriebl. Ausb.jahr /3. betriebl. Ausb.jahr gesamt Von einem Rückgang der ausbildungswilligen Betriebe kann im Gegensatz zu anderen Berufen in der Landwirtschaft noch nicht die Rede sein. 76 anerkannte Ausbildungsbetriebe mit einer sehr vielfältigen Betriebsstruktur und moderner technischer Ausstattung ermöglichen es jedem Auszubildenden, den für ihn/sie passenden Lehrbetrieb zu finden. Eine frühzeitige Bewerbung und ein vorausgehendes Schnupperpraktikum werden aber auf jeden Fall empfohlen! 10

11 Bildungsprogramm Landwirt Organisiert vom Berufsbildungsamt Mindelheim bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach und Mindelheim gemeinsam zahlreiche Module aus dem Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) an. Zielgruppe sind (zukünftige) Betriebsleiter von Nebenerwerbsbetrieben, aber auch Personen, die erst in die Landwirtschaft, z. B. durch Einheirat, einsteigen. Sie bekommen hier das nötige Wissen vermittelt. Die angebotenen Module können gesamt, aber auch einzeln gewählt und je nach betrieblicher Ausrichtung kombiniert werden: Grundlagen der pflanzlichen Produktion mit Sachkundenachweis Pflanzenschutz Grundlagen der tierischen Produktion Grundlagen des Ökolandbaus Schwerpunktseminar Grünland und Konservierung Schwerpunktseminar Getreidebau und Vermarktung Schwerpunktseminar Ackerfutterbau und Konservierung Schwerpunktseminar Milchviehhaltung und Vermarktung Schwerpunktseminar Rinderaufzucht, Rindermast und Vermarktung Betriebswirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Ergänzungsseminar zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Tierschutz beim Tiertransport (Lehrgang für Befähigungsnachweis) Grundkurs Motorsäge und Waldarbeit (2- tägig) Im Winterhalbjahr werden die Basisseminare Grundlagen der Pflanzenproduktion mit Sachkundenachweis, Milchviehhaltung, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Tierschutz beim Tiertransport durchgeführt. Die Teilnahme an diesen drei Modulen ist auch eine der Antragsvoraussetzungen für eine spätere Investitionsförderung. Teilnehmer, die alle genannten Module belegen und eine mindestens vierjährige landwirtschaftliche Praxis nachweisen können, erwerben sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung im Beruf Landwirt und somit auch zum Besuch der Landwirtschaftsschule bis hin zur Meisterprüfung. Das detaillierte Programm finden Sie unter der Rubrik Bildung/Erwachsenenbildung auf unserer Homepage Anmeldungen sind laufend möglich. Ansprechpartner für Berufsausbildung und Bildungsprogramm Landwirt: Markus Hofmann Hallstattstr Mindelheim Tel / oder markus.hofmann@aelf-mh.bayern.de 11 In Krumbach starten wir mit dem Modul Grundlagen der pflanzlichen Produktion ab 5. November 2014 um 19:30 Uhr im Saal der Landwirtschaftsschule. Der erste Teil umfasst 4Abende. Der 2. Teil Pflanzenschutz, zugleich Vorbereitungslehrgang zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz schließt ab 09. Februar 2015 um 19:00 Uhr an. Anmeldungen zum Sachkundelehrgang sind bis spätestens Montag, 05. Januar 2015 unter der Telefon-Nr möglich. Alle Termine sind auf der Homepage des Amtes (Link zum AELF Mindelheim) veröffentlicht oder können telefonisch unter erfragt werden. Aktuelle Informationen zur Berufsausbildung in der Hauswirtschaft NEU: Ausbildung mit dualem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Ab dem Ausbildungsjahr 2014/15 besteht für alle bayerischen Auszubildenden in der Hauswirtschaft die Möglichkeit, die 3-jährige Ausbildung in dualer Form zu absolvieren. Dabei wird vom ersten Jahr an ein Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb geschlossen. Die praktische Ausbildung dort wird durch das theoretische Wissen in der Berufsschule ergänzt. Diese Form des BGJ bietet für die hauswirtschaftlichen Auszubildenden aus ganz Bayern das Berufliche Schulzentrum Gunzenhausen an. Der Unterricht wird in Blockform durchgeführt, die Übernachtung vor Ort ist im Wohnheim möglich. Abschlussprüfung 2014 Über Ihre bestandene Prüfung freuten sich 125 Hauswirtschafterinnen bei der Zeugnisverleihung an den Berufsfachschulen und am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg. Der Abschluss bestätigt den Absolventinnen eine umfassende hauswirtschaftliche Professionalität und hohe soziale Kompetenz. Ihnen wird der Zugang zu einem interessanten und zukunftsfähigen Dienstleistungsmarkt, der immer stärker nachgefragt wird, geöffnet. Gerne informieren die Ausbildungsberaterinnen über verschiedene Ausbildungswege, Fortbildungsberufe und helfen bei der Ausbildungsplatzsuche. Tel. Nr.: oder

12 Erfolgreiche Hauswirtschafterinnen, die im Landkreis Günzburg die duale Ausbildung absolviert haben: - Duale Ausbildung: Mumme Jana, Kraus Selina Albertus Magnus Werkstätten Günzburg Hardy Nina, Faulhaber Julia, Reeka Natalia, Berufsbildungswerk Ursberg Gabriel Lydia, Krumbad - Dienstleistungshelferin Hauswirtschaft Spielmann Sabrina, Schuster Sabrina, Berufsbildungswerk Ursberg Infomesse Beruf &Studium in Günzburg In Günzburg haben wir am11. Oktober über die Berufsausbildung in der Haus- und Landwirtschaft umfassend informiert: die beiden Bildungsberater Frau Steinacker (AELF Augsburg) für die Hauswirtschaft und Herr Hofmann (AELF Mindelheim) für die Landwirtschaft, der Bayerische Bauernverband, der Maschinen- und Betriebshilfsring und der Ländliche Dienst Bayern. Alle Beteiligten haben mit interessierten Jugendlichen und deren Eltern informative Gespräche geführt, um diese für unsere Ausbildungsberufe zu begeistern. Die erstmalige Beteiligung von Bauernverband, Maschinenring und zwei Dorfhelferinnen hat die Veranstaltung bereichert und zu einem guten Gelingen beigetragen. Meisterfortbildung in der Hauswirtschaft 99 Frauen haben heuer in Bayern erfolgreich die Meisterprüfung Hauswirtschaft abgelegt. Den Meisterbrief erhalten sie am17. Oktober in Ansbach von Herrn Landwirtschaftsminister Brunner. 36 der frischgebackenen Meisterinnen stammen aus dem Bereich des Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Landsberg am Lech (22 aus Schwaben und 14 aus Oberbayern-West). 7 davon werden auf Grund ihrer besonders guten Ergebnisse mit dem Meisterpreis ausgezeichnet. Die Arbeitsbereiche der Hauswirtschaftsmeisterinnen sind sehr vielfältig. Folgende Beispiele zeigen nur einige auf. Die Einsatzgebiete reichen z.b. vonder Entwicklung undeinführungeines maßgeschneiderten Qualitätsmanagementsystems in einem Cateringunternehmen über die Ausarbeitung von Hygiene- und Reinigungsplänen für Kindergärten mit entsprechender Schulung und Begleitung des Personals bis zur Leitung des hauswirtschaftlichen Bereichs von Bildungshäusern, Senioreneinrichtungen und Kindertagesstätten, etc. Das meisterliche Management des eigenen Haushalts, evtl. mit angeschlossenen Ferienwohnungen oder Direktvermarktung, oder dieführung einesgehobenen, fremden Haushaltes sind weiterhin wichtige Betätigungsfelder für Meisterinnen. Daneben wird die Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen ein immer wichtigeres Einsatzgebiet von Hauswirtschaftsmeisterinnen. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Bedeutung der Hauswirtschaft zunimmt und entsprechend die Nachfrage nach hauswirtschaftlichenfach- und Führungskräften steigen wird. Wer diesen Trend nutzen und sich zur Führungskraft der Hauswirtschaft fortbilden möchte, hat auch im nächsten Jahr in Landsberg am Lech undinaugsburgdie Gelegenheit dazu. Die Landwirtschaftsverwaltung und auch der Verbraucherservice Bayern beginnen Anfang 2015 mit einem neuen Vorbereitungslehrgang. HabenSie Interesse? Dannrufen Siean! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Für alle Fragen rund um die Meisterfortbildung Hauswirtschaft stehen Eva Maslanka 08191/ und Roswitha Liebenstein 08191/ vom Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft (FBZ) Landsberg am Lech ( poststelle@fbzll.bayern.de) gerne zur Verfügung. Mitteilungen aus den Abteilungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abteilung 1: Förderung GAP-Reform 2015 Das neue Direktzahlungssystem wird ab 2015 aus einer Basisprämie, einer Greening-Zahlung, einer Junglandwirteförderung sowie einer Umverteilungsprämie für die ersten Hektare bestehen. Kleinere Betriebe haben auch die Möglichkeit, sich für eine Kleinerzeugerprämie zu entscheiden. Die Durchführungsvorschriften für die Direktzahlungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, weshalb sich noch Änderungen ergeben können. 12

13 1. Basisprämie Sie ist zu Beginn in jedem Bundesland unterschiedlich (BY ca. 187 /ha), wird aber bis 2019 auf bundesweit einheitlich ca. 175 /ha angeglichen. Für die Beantragung sind Zahlungsansprüche (ZA) erforderlich, die 2015 an den Bewirtschafter neu verteilt werden. Dieser muss dazu aktiver Landwirt sein und 2013 Direktzahlungen erhalten haben. UmHärtefälle zu vermeiden, wird es aber Sonderregelungen geben, z. B. bei Betriebsübergaben, Zusammenschlüssen von Betrieben, Neueinsteigern usw. Ebenfalls neu: Es gibt keine Rangfolge mehr. Aktiviert ein Betriebsinhaber zwei Jahre nacheinander nicht alle ZA, verliert er die überschüssigen ZA. Künftig können ZA auch ohne Fläche verpachtet werden. Auf den neuen ZA werden nur noch die Werte an Basisprämien ausgewiesen. Weder der Wert der Greeningprämie noch der Zuschlag auf die ersten Hektare oder die Junglandwirteförderung fließen in den Wert der ZA ein. 2. Greening-Prämie Die Greening-Zahlung, die die Landwirte für zusätzliche Umweltleistungen bekommen, wird bundeseinheitlich 2015 ca. 87 /ha betragen. Die Einhaltung der Greening- Vorgaben ist für alle Antragsteller verpflichtend. Das Greening umfasst drei Anforderungen: - Anbaudiversifizierung - Erhalt des Dauergrünlands - Ökologische Vorrangflächen Dauerkulturen sind von den Greening- Bestimmungen befreit. Ebenso sind ökologisch wirtschaftende Betriebe, Betriebe mit mehr als 75%Grünlandanteil bzw. Brache und zugleich mit maximal 30haAckerfläche sowie Betriebe, die ander Kleinerzeugerregelung teilnehmen, von den Bestimmungen der Anbaudiversifizierung und der ökologischen Vorrangflächen ausgenommen. Anbaudiversifizierung Betriebe mit bis zu10haackerfläche sind von dieser Greeningbestimmung ausgenommen. Auch Betriebe, die mit mehr als 50 % Tauschflächen jährlich wirtschaften, sind befreit, wenn sie anhand von Geodaten auf dem Ackerland den Anbau einer anderen Kulturpflanze als im Vorjahr nachweisen. Betriebe ab 10 ha Ackerfläche müssen ab 2015 nach derzeitigem Stand im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli in ihrer Anbausituation 13 - bei bis zu 30 ha Ackerfläche mindestens 2 Kulturen im Betrieb haben, wobei die größte Hauptfrucht maximal 75 %Anteil einnehmen darf. - ab30haackerfläche mindestens 3Kulturen anbauen, wobei die Hauptkultur bis 75%und die beiden größten Kulturen zusammen bis 95 % Anteil einnehmen dürfen. Als eigenständige Hauptkulturen sind grundsätzlich alle Arten einer Gattung anzusehen sowieabweichenddavon bei Kreuzblütler (z.b. Raps), Nachtschattengewächsen (z.b. Kartoffeln) und Kürbisgewächsen jeweils dieeinzelnen Arten. Sommer- und Winterarten einer Kultur gelten als zwei verschiedene Kulturarten, also beispielsweise Sommer- und Wintergerste. Als jeweils eine Hauptkultur zählen somit: - Körner- und Silomais - Weichweizen, Hartweizen, Dinkel, Emmer und Einkorn - Ackergräser sowie sonstige Grünfutterpflanzen (Kleearten, Luzerne) und Kleegrasgemische. Erhaltung des Dauergrünlands Für das besonders umweltsensible Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) gilt weiterhin ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot. Für das übrige Dauergrünland ist eine Umwandlung in eine andere Nutzung künftig im Wesentlichen nur noch möglich, wenn dafür an anderer Stelle neues Dauergrünland angelegt wird. Zusätzlich ist zu prüfen, ob naturschutz- und wasserrechtliche Belange einem Grünlandumbruch entgegenstehen. Der Umbruch einer Dauergrünlandfläche bedarf seit Juni 2014 einer Genehmigung durch das zuständige AELF. Ein Umbruch ohne bzw. vor der Genehmigung führt zu Kürzungen in allen Flächenförderprogrammen. Betroffen sind alle Flächen mit einem DG-Status, also Flächen die im Jahr 2014 mit den Nutzungscodes , 546, 567, 592 und 994 beantragt waren. Die Genehmigungspflicht besteht für alle landwirtschaftlichen Betriebsinhaber mit DG-Flächen in Bayern, die CC-relevante Zahlungen (Betriebsprämie, Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten, Agrarumweltmaßnahmen) beantragen. Für Flächen außerhalb Bayerns gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Unter Umbruch im Sinne dieser Regelung ist der Umbruch von Dauergrünland mit anschließender Nutzung als Ackerland oder mit Dauerkulturen zu verstehen. Wird zur Sanierung eines Dauergrünlandbestands eine Fläche umgebrochen und anschließend

14 wieder als Grünland angesät, ist zwar keine Genehmigung durch das AELF notwendig, es gelten jedoch weiterhin die Bestimmungen des Fachrechts (z.b. aus dem Naturschutz- oder Wasserrecht) bzw. freiwillig eingegangener Förderverpflichtungen aus KULAP und VNP. Antragsvordrucke sind am AELF erhältlich. Die für den Umbruch vorgesehene Fläche und die Fläche, auf der im Gegenzug die Neuanlage von Dauergrünland geplant ist, sind im Antragsformular aufzuführen. Im Falle von Pachtflächen ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers sowohl für den Umbruch als auch für die geplante Neuanlage erforderlich. Falls nur Teilflächen betroffen sind, ist ein Auszug aus der Digitalen Feldstückskarte notwendig, in der die Abgrenzung deutlich sichtbar eingezeichnet ist. Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass sowohl die umzubrechenden Flächen als auch die im Gegenzug einzusäenden Flächen dem Antragsteller am 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen und von diesem im FNN seines Mehrfachantrages aufgeführt werden. Ökologische Vorrangflächen - Betriebe mit bis 15 ha Ackerfläche sind von dieser Bestimmung befreit. - Betriebe ab 15 ha Ackerfläche haben 5% als ökologische Vorrangflächen vorzuweisen. Eine Fläche kann für ein Antragsjahr immer nur einmal als ökologische Vorrangfläche berücksichtigt werden. Gewisse Flächen insbesondere auf oder an Ackerflächen sollen auch in Deutschland bei den ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden können. Das EU-Recht lässt dafür die in der Tabelle genannten Anrechnungsfaktoren zu. Maßnahme Faktor je ha Zwischenfrüchte 0,3 N-bindende Eiweißpflanzen 0,7 Stilllegung 1,0 Pufferstreifen 1,5 Ackerstreifen am Wald Brache 1,5 Ackerstreifen am Wald genutzt 0,3 Terrassen 1,0 Landschaftselemente 1,0 2,0 Kurzumtriebspflanzungen 0,3 Erstaufforstung 1,0 Betriebe, die 2015 Winterzwischenfrüchte bei den ökologischen Vorrangflächen anbauen wollen, müssen die Zwischenfrüchte nach der Ernte 2015 bis zum 1. Oktober 14 eingesät haben. Der Zwischenfruchtanbau ist mit organischer Düngung möglich. Ausgeschlossen sind Mineraldünger und Klärschlamm. Der Bestand ist bis Mitte Februar des Folgejahres zu erhalten. Die Saatmischung muss mindestens 2Arten enthalten. 3. Umverteilungsprämie Analog zum Verfahren in Gestaffelte Prämie (Zuschlag von 50 /ha für die ersten 30 ha und 30 /ha für die nächsten 16 ha) - Teilnahme freiwillig 4. Zahlung für Junglandwirte Junglandwirte (max. 40Jahre) erhalten für max. 5 Jahre seit Niederlassung einen ca. 44 -Zuschlag je aktivierten ZAfür max. 90 aktivierte ZA 5. Kleinerzeugerprämie - Betriebsinhaber mit ZA in 2015 können (einmalig) Kleinerzeugerregelung wählen - Freistellung von Cross-Compliance und Greening - max /Jahr Bayerische Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Mit der GAP-Reform 2015 wird auch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) neu aufgelegt. Nachdem in den vergangenen Jahren AUM-Maßnahmen nur eingeschränkt beantragt werden konnten und auslaufende Maßnahmen nur jahrweise verlängert wurden, können voraussichtlich ab Dezember 2014 wieder Neuanträge mit fünfjähriger Verpflichtung gestellt werden. Denken Sie daran! AUM-Verpflichtungen gelten grundsätzlich für ganze Kalenderjahre. Viele agrarökologische Blühflächen laufen 2014 aus. Wer die Verpflichtungen nicht bis zum 31. Dezember einhält, riskiert die Rückforderung der gewährten Zuwendungen. Informationsveranstaltungen zu den Förderprogrammen ab2015 Nach Veröffentlichung der neuen Richtlinien zum KULAP plant das AELF Krumbach voraussichtlich in der ersten Januarhälfte jeweils zwei Informationsveranstaltungen für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm. Neben den Neuerungen zum KULAP wird über die Direktzahlungen ab 2015 einschließlich den Greening- Auflagen informiert. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

15 Abteilung 2: Beratung und Bildung Bauarbeitskreis: Was ist bei der Planung Ihres Bauvorhabens zubeachten? Das AELF Krumbach bietet in Zusammenarbeit mit dem AELF Mindelheim und dem Fachzentrum Milchviehhaltung in diesem Jahr wieder einen Bauarbeitskreis an. Bei der Vorbereitung eines Bauvorhabens sind vielfältige technische und rechtliche Fragen zu beachten. Entscheidungen, die im Rahmen der Planung getroffen werden, prägen Ihren Betrieb über viele Jahre. Durch die Diskussion mit Berufskollegen, durch Vorträge von Spezialisten und durch die Besichtigung wegweisender Stallbaulösungen kann jeder für seine Baumaßnahme profitieren. Geplant sind je nach Wunsch der Teilnehmer die Themenbereiche Laufstallplanung, Melktechnik, aber auch Themen wie Baugenehmigung, Baubetreuung, Finanzierung, Förderung und steuerliche Aspekte. Wer in den kommenden Jahren den Bau eines neuen Stalles plant, sollte am Bauarbeitskreis teilnehmen. Der Bauarbeitskreis beginnt am Interessenten melden sich bitte an beim AELF Krumbach, Tel.: Milchviehtag 2014 Quotenende 2015: Milchmarkt vor unbekannten Wegen!? Arbeitswirtschaft und CC Auch in dieser Wintersaison findet wieder ein Milchviehtag im Landkreis Neu-Ulm/Günzburg statt. Organisiert wird er vom AELF Krumbach gemeinsam mit dem Fachzentrum Rinderhaltung (AELF Mindelheim). Besprochen werden verschiedene Themenbereiche, die den Milchviehhaltern derzeit auf den Nägeln brennen. Der erste Schwerpunkt beschäftigt sich mit dem Milchmarkt nach dem Auslaufen der Milchquotenverordnung. Dabei ist von vorneherein klar, dass es hier nicht um Vorhersagen gehen kann, sondern vielmehr um eine sachliche Einschätzung des Milchmarktes, der neben vielen anderen Faktoren nun auch durch das Ende der Milchquote beeinflusst werden könnte. Unter diesem Aspekt spricht Ludwig Huber vom LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte zum Thema Milchmarkt ohne Quote Wie sind die Perspektiven?. Veränderungen am Milchmarkt gibt es zwar schon immer, könnten aber ausgeprägter auftreten, je freier die Märkte werden. Dies verlangt der Molkereiwirtschaft viel Anpassungsdynamik ab. Wie Susanne Nüssel vom Verband der bayerischen privaten Milchwirtschaft e.v. die Situation einschätzt, erläutert sie unter dem Thema Milchverarbeitung nach 2015 Chancen und Risiken der neuen Rahmenbedingungen. Zweites Schwerpunktthema ist die Arbeitswirtschaft auf den Milchviehbetrieben. Angesichts der Tatsache, dass die Milchkuhbestände auch beiuns wachsen, aberdie Zahlder Arbeitskräfte nicht ingleichem Maße mithält, eine boomende Fragestellung! International verständliche Begriffe wie z.b. Work-Life-Balance zeigen auf, dass das Problemweder einlokal- nochein branchenbegrenztes Phänomen ist. Im Praktikerbericht Nicht indie Arbeitsfalle geraten! schildert ein erfahrener Milchviehhalter, wie er diearbeitauf dem Betrieb so organisiert, dass man dabei auch weiter Mensch bleiben kann. Für diesen Teil konnte der Landwirt Viktor Schill aus Aalen gewonnen werden. Im dritten Thema informieren die Veterinärämter GZ und NU über die Cross-Compliance- Bestimmungen im tierischen Bereich. Die Bestimmungen für die Betriebsprämie schreiben entsprechende Überprüfungen vor, wobei für den Kontrollbereich Tier die Zuständigkeiten bei den Veterinärämtern liegen. Aus den Erfahrungen daraus lassen sich wertvolle Hinweise dafür ableiten, wie man diesen Kontrollen gelassen entgegenblicken kann. Außerdem soll noch kurz auf das neue Tierarzneimittelrecht und auf evtl. sonstige aktuelle Themen eingegangen werden. Termin: Donnerstag, 27. November 2014 Ort: Oberwiesenbach, GHAdler Beginn: 09:30 Uhr Ende: ca. 15:00 Uhr Keine Anmeldung erforderlich! Bäuerinnentag 2014 Der Bäuerinnentag wird unter fachlicher Federführung des Fachzentrums Rinderhaltung (AELF Mindelheim) organisiert. Der inhaltlich/fachliche Schwerpunkt liegt daher in der Regel eher im Rinderbereich. Da der Erfahrungsaustausch auch ein wichtiger Bestandteil dieses Tages ist, sind jedoch selbstverständlich alle interessierten Bäuerinnen eingeladen. Dieses Jahr umso mehr, als die Referentin am Nachmittag ein allgemein wichtiges Thema ansprechen wird. Termin: Dienstag, 27. Januar 2015, Ort: Waldstetten, GH Zum Goldenen Engel Beginn: 10:00 Uhr Ende: 15:00 Uhr Programm: Vormittag: Homöopathische Behandlung von Stoffwechselerkrankungen Ketose, Acidose, Milchfieber Referentin: Ursula Lechl, Sauerlach Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 15

16 Nachmittag: Landwirtschaft in der Gesellschaft Erfahrungen einer Bäuerin aus Wassertrüdingen Referentin: Ruth Maurer, Wassertrüdingen Erfahrungsaustausch bei Kaffee und Kuchen. Anmeldung erforderlich unter Tel Baulehrfahrt Das AELF Krumbach plant zusammen mit dem VLF für den Zeitraum Februar/März 2015 eine eintägige Baulehrfahrt. Näheres entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Tagespresse. Antibiotikadatenbank ab Meldepflicht haben Betriebe, welche im Durchschnitt des Kalenderhalbjahres mehr als folgende Tiere halten: 20 Mastkälber (a b dem Ab setzen vom Muttertier bis 8 Monate) 20 Mastrinder (ü ber8monate) 250 Mastferkel(ab dem Absetzen vom Muttertier bis 30kg) (entspricht ca. 60 bis 90 Zuchtsauen, je nach Anzahl abgesetzter Ferkel) 250Mastschwein e(über 30 kg) Mastputen (ab dem Schlu pf) Masthähnchen (a bdem Schlupf) Die Antibiotika-Datenbank wird unter www1.hi-tier.de/hitcom/login.asp aufgerufen. Ab müssen nun alle Tierbewegungen und Antibiotikaanwendungen aufgezeichnet werden. Die Behandlungen von bis müssen dann bisspätestens in HIT eingetragen sein. Im Gegensatzzur QS- Antibiotikadatenbank sind Einzeltierbewegungen, d.h. alle Zugänge (Geburt, Zukauf) und Abgänge (Tod, Verkauf) Tag genau zu melden. Die Angabe der Zahl der durchschnittlich genutzten Mastplätze wie im QS-System genügt nicht. Diese Meldungzum Antibiotikaeinsatz umfasst folgende Angaben: Bezeichnung des Antibiotikums, insgesamt angewendete Menge der Antibiotika, Nutzungsart, Anzahl der behandelten Tiere und die Behandlungsdauer bzw. Wirkdauer intagen. Es muss getrennt für jede VVVO-Nummer und jede Nutzungsart gemeldet werden. Tipp: Alle Datensaubererfassen undstrukturiert ablegen, damit diese anschließend nur noch in das HIT- System eingetragen werden müssen. Achten Sie hierbei auf die Leserlichkeit der Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege! Der Tierhalter kann den Tierarzt oder Dritte zur Antibiotikameldung beauftragen. Dies muss dem zuständigen Veterinäramt gegenüber angezeigt werden. Weitere Infos auch unter AMG_Info_Nutzungsart_nach_58a_ pdf bzw. bei ihrem zuständigen Veterinäramt. 16 Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung wird nach der großen Nachfrage im Jahr 2013, nun mit geänderten Konditionen weitergeführt. Grundsätzlich sind Investitionen im Bereich der Tierhaltung förderfähig. Neu hinzukommen wird Förderung gebäudegebundener Technik (z. B. automatisches Melksystem) unabhängig von baulichen Investitionen. Im Bereich der Tierhaltung unterscheidet man zwischen einer Basisförderung (Fördersatz 15%)und einer Premiumförderung (35 %). Bereits bei der Basisförderung sind schon Grundanforderungen an die tiergerechte Haltung einzuhalten. Die Premiumförderung zeichnet sich durch erhöhte Anforderungen an die tiergerechte Haltung aus. Die Anforderungen sind voraussichtlich 12Jahre einzuhalten. Daneben ist auch eine Förderung klimatisierter Lagerhallen für Obst, Gemüse und Kartoffeln (15 %) sowie von Investitionen im Bereich der Diversifizierung (25 %)vorgesehen. Im Gespräch ist auch, dass evtl. Heutrocknungen auf der Basis regenerativer Energien in die Förderung aufgenommen werden (spezielles Landesprogramm). Zukünftig müssen bereits für die Basisförderung besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllt sein. Eine Bewilligung der ersten Anträge ist für Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein genehmigter Bauplan vorliegen muss. Deshalb sollte mit den Planungen möglichst frühzeitig begonnen werden. Weitere Informationen zur EIF erhalten Sie unter rung Wenn auch Sie Interesse haben, die Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Anspruch zu nehmen, dann kontaktieren Sie ihre Ansprechpartner am AELF: Reinhard Frank (08282/ ) Sabine Wachter (08282/ ). Warnwestenpflicht seit auch für Schlepperfahrer Seit dem benötigen alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen mindestens eine Warnweste. Die Regelung gilt auch für Fahrten mit dem Schlepper.

17 Neues Beratungsangebot in der Verbundberatung : Landwirtschaftliches Bauen Eine neutrale und qualifizierte Bauberatung hat angesichts der Höhe und der langfristigen Bindung der Finanzmittel und des damit verbundenen Rechtsrahmens für die Landwirte zentrale Bedeutung. Der Beratungsbedarf kann von den Beratungskräften der Landwirtschaftsverwaltung aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität der Aufgaben sowie wegen des Personalabbaus nicht mehr im erforderlichen Maß bedient werden. Mit Hilfe anerkannter Verbundpartner wird das Angebot an landwirtschaftlicher Bauberatung seit bedarfsgerecht ergänzt. Eine enge Abstimmung sowie eine vorbehaltlose und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landwirtschaftsverwaltung und Verbundpartner gewährleisten ein fachlich optimales Beratungsangebot für bauwillige Landwirte und einen sachgerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Betriebe und des Gemeinwohls. Oberstes Ziel ist es, den Beratungsbedarf der Landwirte in der Fläche Bayerns umfassend und lückenlos zu bedienen. Der Verbundpartner ergänzt die staatliche Bauberatung. Beratungsinhalt ist imwesentlichen die Erarbeitung eines Planungskonzeptes (Bauskizzen) und eine Kostenschätzung. Für Interessierte Landwirte besteht die Möglichkeit, über ihr zuständiges Landwirtschaftsamt oder direkt beim Verbundpartner BBV LandSiedlung GmbH mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen. Kontaktadresse Verbundpartner -BBV Land- Siedlung GmbH: Zentrale: Zuständiger Mitarbeiter: Karolinenplatz 2,80333 München, Tel Siegfried Geiger Ernährung, Haushaltsleistungen Gesund und fit im Kinder-Alltag -Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und Bewegung Im Oktober 2014 startet unser neues Angebot für Familien mit Kindern von 3bis 6Jahren imbereich Ernährung und Bewegung. Es ist Teil des Netzwerkes Junge Eltern/Familien. DieElternund Kinder sollenfür dasthema Alltagskompetenzen junger Familien in den Bereichen Ernährung und Bewegung sensibilisiert und in ihrer Handlungskompetenz unterstützt 17 werden. Der Zugangsweg an die Eltern und Kinder erfolgt über das Setting Kindertageseinrichtung. In den Landkreisen Günzburg und Neu- Ulm nehmen je2kindergärten teil. Die 6Angebote (Frühstückswoche, Eltern-Kind-Kochen, Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln, Komm mit, wir gehen zum Bauernhof, Wanderung mit Picknick und Fitness-Olympiade) werden in diesem Kindergartenjahr durchgeführt. Junge Eltern/Familien mit Kindern Der Flyer für das 2.Halbjahr 2014 kann angefordert oder auf unserer Homepage eingesehen werden. Ernährungstage Im Rahmen der Ernährungstage fand die interaktive Ausstellung Richtig gut essen imlandratsamt in Neu-Ulm statt. Die Lebensmittelverschwendung ist ein wichtiges Thema. In der Ausstellung wurde der Wert der Lebensmittel aus unterschiedlicher Sicht beleuchtet. In 4 Stationen erhielten die Verbraucher konkrete Tipps, um die Lebensmittelverschwendung im eigenen Umfeld zu reduzieren. Fachzentrum Agrarökologie Grünlandbewirtschaftung zum Gewässerschutz Selbst wenn das Grünland entlang von Gräben und Bächen keine Gefahr des Eintrags von Boden beherbergt, kann es dennoch zu Abschwemmungen von Nähstoffen bei entsprechenden Regenereignissen kommen. Ziel muss es deshalb sein, das Austragsrisiko von Nährstoffen aus dem Grünland möglichst gering zu halten. Hierzu bieten sich dem Landwirt zahlreiche Möglichkeiten: - Anlegen von Rand- bzw. Pufferstreifen mit mindestens 5mBreite am Gewässer - Einsatz bodennaher Ausbringtechnik, Grenzstreueinrichtung, etc. - Bodenschonende Bewirtschaftung, Vermeidung von Narbenschäden - Nachsaat zum Schließen von entstandenen Lücken - Schaffung von ausreichendem Güllelagerraum - Besondere Vorsicht bei Warnungen vor Starkregen und Unwettern

18 Anlegen von Rand- bzw. Pufferstreifen Die Düngeverordnung schreibt für die Breitverteilung von Wirtschaftsdüngern einen Gewässerabstand von mind. 3 Metern ab der Böschungsoberkante vor. Nur mit Maschinen, wo die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht kann bis auf 1m an die Böschungsoberkante gedüngt werden. Je nach Geländegestaltung ist es sinnvoll, diesen Abstand zuvergrößern. Untersuchungen der LfL haben ergeben, dass auf einer 14% geneigten Fläche bereits ein 5 Meter breiter ungedüngter Randstreifen den Phosphateintrag in angrenzende Gewässer erheblich senken kann. Besonders wichtig sind diese ungedüngten Pufferstreifen bei unsicheren Wetterlagen und Gewitterneigung. Einsatz bodennaher Ausbringtechnik (Schleppschuh, Schleppschlauch etc.) Aufgrund der streifenförmigen Düngerablage lassen sich das Abschwemmrisiko für Wirtschaftsdünger und die Futterverschmutzung mittels bodennaher Ausbringtechnik reduzieren. Gerade bei sehr wüchsigem Wetter erweitert sich so das Zeitfenster für die Düngerausbringung um mehrere Tage. UmÄtzschäden und Verdunstungsverluste zu minimieren, ist eine Verdünnung der Gülle und Biogasgärreste mit Wasser oft vorteilhaft. Durch die Verwendung fest vorgegebener Arbeitsbreiten (Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler, Schlitzgerät und Grenzstreueinrichtung bei Mineraldüngerstreuern) kann zudem ja auch der Abstand zu Gewässern auf mindestens 1 Meter ab Böschungsoberkante verringert werden. Bodenschonende Bewirtschaftung Bei jedem Arbeitsgang sollte auf eine optimale Bodenschonung geachtet werden. Wichtig ist dabei die Wahl des richtigen Reifendruckes und eine den Bodenverhältnissen angepasste Fahrweise. Narbenverletzungen durch übermäßigen Schlupf oder gar ein Festfahren sollten vermieden werden. Um einen dichten Grasbestand und gleichbleibend hohe Erträge zu erhalten, ist bei jeder Nutzung eine Schnitthöhe von 6 8 cm zu empfehlen. Dadurch wird die Konkurrenzkraft der Gräser gestärkt und die Schmackhaftigkeit des Futters verbessert. Geräte, wie Zettwender und Schwader, benötigen keine besonders aggressive Einstellung, um sauber zu arbeiten. Die Grasnarbe wird durch die Zinken damit weniger geschädigt und der Maschinenverschleiß sowie der Kraftstoffverbrauch nehmen ab. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Pflanzenbauberater beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an die zuständige Wasserberaterin Anita Högenauer am AELF Augsburg, Tel: "Erhalt Artenreicher Grünlandbestände" Extensives Grünland gehört zu den artenreichsten Pflanzenbeständen überhaupt. Während im Mittel in bayerischen Grünlandbeständen 19 Pflanzenarten gefunden wurden (Grünlandmonitoring der LfL), können extensive Grünlandflächen weit mehr Arten enthalten und tragen somit erheblich zum Erhalt der Biodiversität und dem Artenschutz in unserer Kulturlandschaft bei. Ab 2015 ist deshalb imneuen KULAP unter anderem die Einführung einer Maßnahme geplant, bei der die Prämie nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Bewirtschaftung von Grünlandflächen gewährt wird. Das bedeutet, dass nicht eine bestimmte Bewirtschaftungsweise gefordert wird, wie z.b. der Verzicht auf Mineraldünger und flächendeckenden chemischen Pflanzenschutz bzw. ein später Schnitttermin, vielmehr soll das Vorhandensein eines artenreichen Grünlandbestandes an sich honoriert werden. Die Artenvielfalt und damit die Förderfähigkeit des Grünlandbestandes muss anhand einer bereits festgelegten Kennartenliste bewertet werden. Vorteil ist dabei, dass der Landwirt selbständig, ohne einschränkende Maßnahmen oder starre Termine, eine für den Schlag angepasste Bewirtschaftung durchführen kann. Von den 35 in der Liste aufgeführten Kennarten müssen nur 4 Arten auf der Fläche vorkommen, um aus dem Maßnahmenteil Erhalt artenreicher Grünlandbestände eine Förderung zu erhalten. Als Kennarten für artenreiches Grünland wurden typische Grünlandarten gewählt, die auffällig blühen und somit leicht erkennbar sind, wie z.b. Margeriten und Schlüsselblumen. Sie dienen als Anzeiger dafür, dass in solchen Wiesen und Weiden eine hohe Artenvielfalt vorhanden ist. Zumeist ist deshalb eine Beibehaltung der bisherigen Bewirtschaftung sinnvoll. Die genaue Förderhöhe kann noch nicht veröffentlicht werden, da sich das Neue KULAP noch im Entwurfsstadium befindet (beim Vertragsnaturschutzprogramm, das diesen Programmteil vermutlich ebenfalls enthalten wird, müssen mindestens sechs Kennarten nachgewiesen werden). Ob ein Landwirt hierfür eine geeignete Fläche hat, wäre am einfachsten festzustellen, wenn die Kennarten sich in der Blüte befinden. Beim 18

19 kommenden Antragstellungstermin können die Grünlandflächen nach diesen Kriterien jedoch in den meisten Fällen so nicht mehr ausgewählt werden. ImBetrieb vorhandene extensiv genutzte, artenreiche Grünlandflächen, auf denen Kennarten von der Bildtafel vorkommen, könnten sich jedoch dennoch für das KULAP eignen und sollten unter diesem Gesichtspunkt abgeprüft werden. Im Normalfall erfolgt die Erfassung vorhandener Kennarten durch den Bewirtschafter entlang der längst möglichen Gerade durch den Schlag. Die Zählstrecke beginnt dann nach fünf Metern über eine Breite von 2 Metern entlang der Strecke. einen Mindestabstand von etwa 100 Meter zum nächsten Wald haben und aufgrund der Standortansprüche der vorkommenden Arten möglichst wenig gemäht werden. Eine Kombination mit offener Bodenfläche oder Rotationsbrachen fördern die Feldvögel besonders. Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass Blühflächen die Biodiversität in der Agrarlandschaft erhöhen und auch über die Schlaggrenze hinaus die Landschaft bereichern. Die Kennartenliste (mit Bildtafeln) und die genaue Methode wird in der LfL-Information Artenreiches Grünland Ergebnisorientierte Grünlandnutzung vorgestellt und kann unter bestellt und heruntergeladen werden. Das neue KULAP befindet sich noch im Entwurfsstatus. Es können noch keine Maßnahmen beantragt werden. Blühflächen erhöhen die Biodiversität Blühflächen wirken dem Artenschwund entgegen und steigern die Biodiversität in unserer Kulturlandschaft. Nicht immer ist also die Farbenpracht einer Blühfläche entscheidend, sondern die Nahrungsverfügbarkeit und Deckung sind die ausschlaggebenden Faktoren agrarökologischer Blühflächen. Im Rahmen vonuntersuchungen durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden auf Blühflächen in Bayern über 1000 Tierarten festgestellt. Die verschiedenen Tiergruppenwaren auf Blühflächen artenreicher und häufiger als auf benachbarten Kontrollflächen vertreten. Ebenso war auf den blühflächennahen Ackerflächen ein größerer Artenreichtum feststellbar. Im Bereich der Vögel konnte gezeigt werden, dass Blühflächen den Artenreichtum und deren Anzahl in der Agrarlandschaft erheblich erhöhen. Vögel wie zum Beispiel die Dorngrasmücken und Goldammern profitieren von ihnen. Im Winterhalbjahr wurden auf Blühflächen nachweislich mehr Arten und Individuen gefunden als auf den Vergleichsäckern. Für die Praxis bedeutet das, dass die agrarökologischen Blühflächen: möglichst groß sind, in intensive Ackerlagen eingebettet sind, 19 Pflanzenschutz und Gewässerschutz Das Risiko des Wirkstoffaustrages in Gewässer verringern! Die neuesten Grundwasseruntersuchungen der Wasserwirtschaft bzw. des Landesamtes für Umwelt zeigen, dass in Bayern 9Grundwasserkörper mit aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen über dem Grenzwert belastet sind. Das Ziel, dass diese den guten chemischen Zustand (nach EU-Wasserrahmenrichtlinie) bis 2021 erreichen werden, ist unwahrscheinlich. Um diese Wirkstoffe auch in Zukunft für die Landwirtschaft verfügbar zu halten, ist daher unbedingt ein sensibler und sachkundiger Umgang bei der Anwendung auf landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Die Trinkwasserverordnung in Deutschland schreibt u.a. für Pflanzenschutzmittel einschließlich ihrer toxischen Hauptabbauprodukte einen Grenzwert von 0,1 µg/l für den einzelnen Wirkstoff vor. Dieser Grenzwert ist als reiner Vorsorgewert aufzufassen und nicht toxikologisch begründet. Er wird jedoch zur Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit herangezogen. Eine Menge von 0, g pro Liter Trinkwasser erscheint dabei unvorstellbar gering - das sind 1g auf 10 Millionen Liter Trinkwasser!

20 Pflanzenschutzmittel sind künstliche, chemische Substanzen, die bereits in kleinsten Mengen eine hohe biologische Aktivität entfalten. Moderne und effiziente Wirkstoffe wie z.b. Sulfonylharnstoffe sind bereits mit g pro Hektar (zehntausend m²!) in der Lage, die standortspezifische Unkrautflora erfolgreich auf dem Acker zu kontrollieren. Etwa 40 % aller PSM-Einträge in Gewässer entstehen durch Abschwemmung (Run-Off) oder Erosion, d.h. mit abfließendem Wasser gelangen darin gelöste Wirkstoffe in Oberflächengewässer. Maßnahmen wie bewachsene Randstreifen, reduzierte Bodenbearbeitung oder Mulchsaaten können das Risiko des Austrages deutlich verringern. Um die Gefährdung auf der eigenen Fläche vor Ort einschätzen zu können, gibt es inzwischen eine praxistaugliche und geprüfte Bewertungsmethode nach TOPPS. Die örtlich zuständigen Wasserberater an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Nördlingen und Kempten geben hierzu gerne weitere Auskünfte bzw. erstellen mit Ihnen zusammen auf Ihrer Fläche vor Ort eine Risikoabschätzung mit Empfehlungen für betriebsindividuelle und umsetzbare Vermeidungsmaßnahmen. Ihre schwäbische Wasserberatung des Fachzentrums Agrarökologie in Krumbach LEADER LEADER in Bayern Das Auswahlverfahren für die neue Förderperiode wurde mit der Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 23/2014 vom 6. Juni 2014 eröffnet. Die erforderlichen Unterlagen müssen bis 28. November 2014 beim LEADER-Manager am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen eingereicht werden. LEADER in Bayern ist ein bewährtes Instrument zur nachhaltigen und selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern, das Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fordert und fördert. Auch in der Förderperiode wird LEADER wieder im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt. LEADER legt besonderen Wert auf Entwicklungsinitiativen aus der Bevölkerung, aus Unternehmen, Vereinen und Verbänden. Vertreter können sich zu verschiedenen Themenfeldern in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) einbringen. 20 Im dem Dienstgebiet des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach gibt es momentan mit der neu gegründeten Initiative Regionalentwicklung Landkreis Neu Ulm (siehe Folgeartikel) und dem Schwäbischen Donautal e. V. zwei Organisationen, welche am Auswahlverfahren Interesse zeigen. LEADER-Trägerverein ist gegründet Am Dienstag, 30. September 2014, fand in den Bürgerstuben in Neu-Ulm/Reutti die Gründungsversammlung des LEADER-Trägervereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm statt. Dazu waren insgesamt 40 Personen gekommen, von denen schließlich 26 Gründungsmitglieder des neuen Vereins wurden. Für weitere Beitritte steht der Verein jederzeit offen. Landrat Thorsten Freudenberger wurde von den Gründungsmitgliedern ohne Gegenstimme zum 1. Vorsitzenden gewählt. Den Vorstand komplettieren: Sendens Bürgermeister Raphael Bögge und der Attenhofer Bio-Müller Alexander Engelhard (jeweils als stellvertretende Vorsitzende) sowie als Schatzmeisterin Monika Stadler, Leiterin des Fachbereichs Rechnungsprüfung im Landratsamt Neu-Ulm und frühere Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises. Unser Ziel ist es, alle Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises sowie möglichst viele Unternehmen, Institutionen, Vereine und auch Privatpersonen mit ins Boot zu holen, sagte Simon Schrag, der als Wirtschaftsbeauftragter des Landkreises Neu-Ulm für die LEADER- Bewerbung zuständig ist. LEADER-Mittel könnten beispielsweise für Projekte in den Bereichen Kommunalentwicklung, Tourismus, Kultur, Kulinarik und Regionalvermarktung, Existenzgründungen sowie Jugend und Bildung fließen. Forst Neue Waldbauförderrichtlinie Um den Aufbau stabiler Mischwälder in Bayern zu beschleunigen, hat Staatsminister Brunner die forstliche Förderung für private und kommunale Waldbesitzer neu ausgerichtet und wirksame Anreize geschaffen, um die Waldbesitzer noch stärker für die Pflege und Bewirtschaftung ihrer Wälder zu motivieren. Sie ist seit 1. August 2014 in Kraft getreten. Ansprechpartner zum aktuellen Stand der Förderung und zur Antragstellung sind unsere Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Homepage

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