Modulhandbuch. Dualer Bachelor-Studiengang Public Management. Fakultät Wirtschaft und Soziales Department Public Management

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1 Walter Frerichs, Sabine Rasch (Hrsg.) Modulhandbuch Dualer Bachelor-Studiengang Public Management Fakultät Wirtschaft und Soziales Department Public Management Stand:

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3 Walter Frerichs, Sabine Rasch (Hrsg.) Modulhandbuch Dualer Bachelor-Studiengang Public Management 2. überarbeitete Auflage Fakultät Wirtschaft und Soziales Department Public Management Department Public Management der Fakultät Wirtschaft und Soziales Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Berliner Tor 5, Hamburg Tel.: , Fax: Hamburg, Oktober 2007

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5 Inhaltsverzeichnis I Vorwort 7 II Vorwort zur ersten Auflage 9 III Einleitung 11 IV Ziele des Studiums 12 V Das Curriculum 13 VI Modularisierung und Credits 16 VII Hinweise zum Aufbau der Modulbeschreibungen 18 VIII Übersicht Modul- und Unitbeschreibungen mit Seitenangaben 20 IX Modul- und Unitbeschreibungen 26 X Übersicht über die Module, Units und Prüfungsleistungen 151 XI Modulprüfungen und Termine für die StGrp. 07 x,y und z 154 XII Präsentation Bachelor-Studiengang Public Management 157 XIII vorläufige Studien- und Prüfungsordnung 168 XIV Studienübersicht Dualer Bachelor Public Management 189

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7 I Vorwort Nach einem Jahr Bachelor-Studiengang Public Management sind die Studierenden und die Lehrenden erprobt in der Durchführung von studienbegleitenden Prüfungen und bewegen sich sicher im System von Workload, Credits und Modulen. Im Oktober 2007 begrüßen wir den zweiten Jahrgang Bachelor-Studierender. Ein großer Erfolg ist das abgeschlossene Akkreditierungsverfahren des Studiengangs. Die Akkreditierung erfolgte ohne Auflagen durch die Zentrale Akkreditierungs- und Evaluationsagentur Hannover (ZEvA) im Februar Sie ist gültig bis zur Reakkreditierung in fünf Jahren. Die hier vorliegende Fassung des Modulhandbuches des Bachelor-Studiengangs Public Management ist die zweite überarbeitete Auflage. Die Erfahrungen mit der ersten Studienkohorte, die im Oktober 2007 ihr drittes Semester, das erste berufspraktische Semester, beginnt, sind in diese Auflage eingeflossen. Das Seminarangebot wurde ergänzt, einige Modulbeschreibungen leicht modifiziert, redaktionelle Fehler korrigiert, die Literaturangaben aktualisiert und die vorläufige Studien- und Prüfungsordnung eingefügt. Hamburg, 01. Oktober 2007 Prof. Dr. Walter Frerichs Sabine Rasch 7

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9 II Vorwort zur ersten Auflage Am 2. Oktober 2006 werden erstmalig 54 Studierende ihr Bachelor-Studium am Department Public Management der Fakultät Wirtschaft und Public Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg aufnehmen. Der Diplom-Studiengang Allgemeine Verwaltung wird damit gemäß eines Gesetzesauftrages durch den dualen Bachelor- Studiengang Public Management abgelöst. Der duale Studiengang führt sowohl zu dem Studienabschluss Bachelor of Arts als auch zu der bundesweit anerkannten Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Vertreterinnen und Vertreter der dualen Partner, nämlich der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg haben in einem gemeinsamen, sehr zügigen und effektiven Prozess die hier vorliegenden Ergebnisse erarbeitet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit ist für uns ein Ausdruck einer hervorragenden Kooperation zwischen Hochschule und der beruflichen Praxis. Besonders erwähnen möchten wir die sehr gute, lösungsorientierte und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ausbildungsleitungen, die in den Behörden und Ämtern für die berufspraktische Ausbildung der Studierenden verantwortlich sind. Außerdem hervorzuheben ist die wichtige Unterstützung durch die Fach- und Führungskräfte aus Dienststellen der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, die uns im Rahmen einer umfangreichen Abnehmerinnen- und Abnehmerbefragung (n=260) sowie einer Absolventinnen- und Absolventenbefragung (n=400) wertvolle Auskünfte und Einschätzungen zu notwendigen beruflichen Handlungskompetenzen sowie wünschenswerten Fach- und Methodenkenntnissen der zukünftigen Beamtinnen und Beamter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst gegeben haben. Die Ergebnisse der Befragungen wurden umfassend bei der Gestaltung des Lernangebotes des Studiengangs berücksichtigt. Die Einrichtung des Studiengangs wird mit Mitteln der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) im Rahmen des Modellprojektversuchsprogramms Weiterentwicklung dualer Studienangebote im tertiären Bereich für drei Jahre gefördert. Die Umsetzung des Vorhabens wäre ohne die finanzielle Unterstützung durch die BLK in diesem Rahmen nicht möglich gewesen. Kernstück des Konzeptes des Studiengangs ist das hier vorliegende Modulhandbuch, dem eine detaillierte Beschreibung aller Lerninhalte, die künftig in modularisierter Form angeboten werden, zu entnehmen ist. Gemäß den Anforderungen an eine modularisierte Studienstruktur wurden für jedes Modul die zu erwerbenden Kompetenzen beschrieben und 9

10 die Zeitanteile für das Präsenz- und das Selbststudium (Workload) der Studierenden bestimmt, die sich als Gesamtsumme in der Anzahl der Credits wieder finden. Außerdem wurden die Prüfungsleistungen definiert, deren erfolgreiches Bestehen die Voraussetzung für den Erwerb der Credits darstellt. Neben dem Studienbeginn im Oktober wird der nächste bedeutende Meilenstein die Akkreditierung durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEVA) sein. Der Akkreditierungsantrag ist gestellt, die formale Vorprüfung des Antrages wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Akkreditierungsverfahren wird voraussichtlich im März 2007 abgeschlossen sein. Die Beschreibung der Module (Teil VIII) macht den Hauptteil des hier vorliegenden Modulhandbuches aus. Den Modulbeschreibungen sind Erläuterungen zum Gesamtkonzept des Bachelor-Studiengangs, des Gesamtcurriculums sowie Grundsätzen zur Modularisierung und Zuordnung und Vergabe der Credits (Teile II VI) vorangestellt. Aus der Übersicht Teil IX werden alle Module, einschließlich der zugehörigen Units und Prüfungsleistungen, ersichtlich. Sie enthält außerdem die Angabe der Semester, in denen die jeweiligen Module absolviert werden müssen und die Angabe der verantwortlichen Lehrenden, die für die Koordination der Module zuständig sind. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind hauptamtliche Professorinnen und Professoren des Studiendepartments Public Management. Die terminliche Positionierung der Prüfungsleistungen kann der Übersicht X entnommen werden. Essentials zur Entwicklung, zum Inhalt und zum Ablauf des Studiengangs Public Management enthält die beigefügte Präsentation Bachelor Public Management (Teil XI), die im Rahmen einer Einführungsveranstaltung für die ersten Bachelor-Studierenden gehalten wurde. Am Ende (Teil XII) befindet sich eine Gesamtübersicht die den Ablauf des 6-semestrigen Studiums verdeutlichen soll. Aus dieser Übersicht sind auch die zeitlichen Anteile der verschiedenen Modularten - Allgemeine Pflichtmodule, Schwerpunktbezogene Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule, sowie dem Berufspraktischen Studienanteilen und der Bachelor- Thesis - pro Semester zu entnehmen. Ebenso sind die studienbegleitenden Prüfungsleistungen aufgeführt, die pro Semester abzuleisten sind. Hamburg, 01. Oktober 2006 Prof. Dr. Walter Frerichs Sabine Rasch 10 10

11 III Einleitung Im Dezember 2004 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das Gesetz zur Neuordnung der Studiengänge an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung beschlossen, auf dessen Grundlage die damalige interne Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHÖV) aufgelöst 1 und der Fachbereich Allgemeine Verwaltung mit dem gleichnamigen Diplom- Studiengang an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) verlagert wurde. Gleichzeitig wurde die Einrichtung eines dualen Bachelor-Studiengangs Public Management gesetzlich verankert. Am 01. Oktober 2006 startete der 6-semesterige duale Bachelor-Studiengang Public Management an der HAW als Angebot des Studiendepartments Public Management der Fakultät Wirtschaft und Public Management 2. Der Studiengang löst den bisherigen Diplom- Studiengang Allgemeine Verwaltung ab. Die Studierenden des dualen Studiengangs erwerben den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) und gleichzeitig die bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Verantwortung für die Durchführung des Studiengangs tragen zwei duale Partner das Department Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für die fachtheoretische Ausbildung und das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg für die berufspraktischen Studienanteile. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung haben sich beide Partner auf enge Zusammenarbeit verständigt, wodurch ein in sich schlüssiges und fachlich-inhaltlich hochwertiges Studium gewährleistet wird. Der Bachelor-Studiengang ist ausschließlich Studierenden vorbehalten, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Studium zugelassen werden oder am prüfungsgebundenen Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst teilnehmen. Die Regelbewerberinnen und -bewerber richten daher ihre Bewerbung an das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg, das in einem anspruchsvollen Verfahren die Studienanfängerinnen und anfänger auswählt. Das Auswahlverfahren besteht aus drei Teilen: 1. eine Vorauswahl nach formalen Kriterien, 2. einen ca. fünfstündigen Eignungstest und 3. einem Vorstellungstermin, der wiederum eine Gruppendiskussion, ein Einzelinterview und ein Kurzreferat beinhaltet. Die formale Voraussetzung für die Aufnahme in das Auswahlverfahren ist eine Hochschulzugangsberechtigung mit mindestens befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, 1 Gesetz zur Neuordnung der Studiengänge an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung vom Zum wurden die Fakultäten Wirtschaft und Public Management und Soziale Arbeit und Pflege zur Fakultät Wirtschaft und Soziales zusammengeführt

12 Mathematik, Politik/Gemeinschaftskunde und Englisch oder in einer anderen Fremdsprache. Weiterhin werden die Bewerbungsform, Schuldauer, Fehlzeiten, Motivation, Engagement, Verwendungsbreite, Stringenz im Lebenslauf und nachschulische Leistungen berücksichtigt. Bei der Planung des Studienangebotes wurden die Vorgaben des Positionspapiers der Innenministerkonferenz für eine bundesweite Anerkennung des Bachelor-Abschlusses als Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in vollem Umfang berücksichtigt. Das Akkreditierungsverfahren, das alle Bachelor-Studiengänge durchlaufen müssen, wird von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) durchgeführt und wird voraussichtlich Ende des Jahres 2006 abgeschlossen sein. IV Ziele des Studiums und zu erwerbende Handlungskompetenzen Von den Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Veraltungsdienst wird erwartet und gefordert, dass sie nach Ausbildungsabschluss über eine besonders hohe Verwendungsbreite und Flexibilität verfügen, da sie später in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern und grundsätzlich in allen Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg einsetzbar sein müssen. 3 Das Studium ist im Zusammenwirken von Lehrenden und Lernenden auf den Erwerb der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie der berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse gerichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes erforderlich sind. Die Studierenden sollen nach Abschluss des Studiums befähigt sein, sich auf jedem Dienstposten im Eingangsamt der Laufbahn in angemessener Zeit einzuarbeiten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Fortbildung zu erweitern und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Insbesondere sollen sie über fundierte methodische und fachliche Kenntnisse in den für das Tätigkeitsfeld der Laufbahn wesentlichen Gebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungs- sowie Sozialwissenschaften in den Aufgabenbereichen Personal, Organisation, Haushalt und Planung sowie in der Informations- und Kommunikationstechnologie verfügen, fähig und bereit sein, - Entscheidungen sachgerecht und effizient vorzubereiten sowie zügig zu treffen, - sich in Sprachverhalten und Schreibweise auf ihre jeweiligen Partnerinnen und Partner einzustellen, 3 Gesetz zur Neuordnung der Studiengänge an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung vom

13 - in Teams und Projekten mitzuarbeiten und andere zu motivieren, - Veränderungsprozesse aktiv mitzugestalten, - eigene Standpunkte einzunehmen und Konflikte sachbezogen auszutragen, die Funktion der Verwaltung im freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat kennen und auf der Grundlage dieser Kenntnis verantwortlich handeln können, ihre Persönlichkeit dahingehend entwickeln, dass sie bereit und in der Lage sind, - demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Wertvorstellungen zu entsprechen, - den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen, - persönliche Werturteile und Verhaltensweisen zu reflektieren, - selbstständig und eigeninitiativ zu handeln sowie Verantwortung zu übernehmen, - im Zusammenleben und in der Zusammenarbeit mit anderen Toleranz, Solidarität und Kooperationsbereitschaft zu zeigen, - sich auf wandelnde Arbeits- und Umweltbedingungen einzustellen und die Notwendigkeit lebenslangen Lernens zu akzeptieren. V Das Curriculum Der Bachelor-Studiengang Public Management ist ein 6-semestriger dualer Studiengang, der Vollzeit studiert wird und in zwei Schwerpunkten angeboten wird, und zwar einem rechtswissenschaftlichen und einem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt. Die Schwerpunktbildung findet ab dem ersten Semester statt und erfolgt in den Bereichen: der schwerpunktbezogenen Pflichtmodule, der schwerpunktbezogenen Auswahl der Wahlpflichtmodule, der schwerpunktbezogenen Ausrichtung der Theorie-Praxis-Module, der schwerpunktbezogenen Ausrichtung der berufspraktischen Semester sowie des Themenschwerpunkts der Bachelor-Thesis. Um flexibel auf Änderungen der Bedarfe des Abnehmers eingehen zu können, sind die schwerpunktbezogenen Pflichtmodule : Besonderes Verwaltungsrecht I und II sowie Besondere BWL der öffentlichen Verwaltung I und II inhaltlich offen gehalten, müssen allerdings vor Beginn eines Studiendurchgangs konkretisiert werden. Dies gilt auch im Bereich der Wahlpflichtmodule für alle Pro- und Hauptseminare. Das konkrete Angebot für den Studienbeginn zum ist in diesem Modulhandbuch dokumentiert

14 Das Gesamtstudium besteht aus vier fachtheoretischen Semestern und zwei berufspraktischen Semestern. Es teilt sich in den ersten Studienabschnitt bis einschließlich drittem Semester und den zweiten Studienabschnitt vom vierten bis einschließlich sechstem Semester. Das erste Semester beginnt mit einer geblockten Orientierungseinheit, in der die Einführung ins Studium erfolgt und die Studierenden sich Techniken wissenschaftlichen Arbeitens aneignen. Der Studiengang hat eine nationale Ausrichtung, da die Studierenden mit dem Status als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf für eine spätere Tätigkeit vorrangig im Bereich der Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg ausgebildet werden. Internationale Studieninhalte, die für diese Tätigkeit notwendig sind, werden selbstverständlich vermittelt, wie z.b. Fach- und Methodenkompetenzen, die sich auf die Europäische Union beziehen, oder Kenntnisse im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management. Wegen der in der Abnehmerbefragung zum Ausdruck kommenden gegenwärtig noch begrenzten Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen werden die Lehrveranstaltungen in der Regel in deutscher Sprache abgehalten. Bestandteile des Curriculums sind jedoch im Wahlpflichtbereich verschiedene Seminare in englischer Sprache: 1. Sem.: Basics in Economics and Business Administration 2. Sem.: Basics in Public Administration 4. Sem.: Business Communication 5. Sem.: Intercultural Communication im Umfang von jeweils 2 Credits. Es ist zu erwarten, dass im weiteren Verlauf der europäischen Integration die Bedeutung von Englisch-Kenntnissen in der öffentlichen Verwaltung zunehmen wird. Für diesen Fall ist geplant, Teile von Pflichtmodulen insbesondere solche mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten in Englisch abzuhalten, wie dies im Studiendepartment Wirtschaft bereits seit längerer Zeit praktiziert wird. In einem zweiten Schritt könnten auch ausgewählte schwerpunktbezogene Pflichtmodule komplett in Englisch abgehalten werden. Das Department Public Management der HAW Hamburg ist für die Durchführung der theoretischen Studienabschnitte im 1., 2., 4. und 5. Semester und das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg für das berufspraktische Studium im 3. und 6. Semester verantwortlich

15 Studienübersicht : Dualer Bachelor-Studiengang Public Management Orientierungseinheit (3 Wochen) 1 Fachwissenschaftliche Module: - Allgemeine Pflichtmodule (Basismodule der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) - Schwerpunktbezogene Pflichtmodule (jeweils für den rechtswissenschaftlichen und den wirtschaftswissenschaftlichen Studienschwerpunkt) - Wahlpflichtmodule Theorie-Praxis-Modul: Moderne Verwaltung Hausarbeit 2 Fachwissenschaftliche Module: - Allgemeine Pflichtmodule (Basismodule der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) - Schwerpunktbezogene Pflichtmodule (jeweils für den rechtswissenschaftlichen und den wirtschaftswissenschaftlichen Studienschwerpunkt) - Wahlpflichtmodule Theorie-Praxis-Modul: Moderne Verwaltung 3 Berufspraktisches Studium Berufspraxis 1. Ausbildungsstation 13 Wochen Berufspraktisches Studium Berufspraxis 2. Ausbildungsstation 13 Wochen Theorie-Praxis-Projekt-Modul: Innovative Verwaltung 4 5 Fachwissenschaftliche Module: - Allgemeine Pflichtmodule (Arbeitsfeldbezogene interdisziplinäre Module) - Schwerpunktbezogene Pflichtmodule (jeweils für den rechtswissenschaftlichen und den wirtschaftswissenschaftlichen Studienschwerpunkt) - Wahlpflichtmodule Theorie-Praxis-Projekt-Modul: Innovative Verwaltung Fachwissenschaftliche Module: - Allgemeine Pflichtmodule (Arbeitsfeldbezogene interdisziplinäre Module) - Schwerpunktbezogene Pflichtmodule (jeweils für den rechtswissenschaftlichen und den wirtschaftswissenschaftlichen Studienschwerpunkt) - Wahlpflichtmodule thesisvorbereitendes Methodenseminar Beginn Bachelor-Thesis Abschluss Bachelor-Thesis 6 Berufspraktisches Studium 23 Wochen in einer Ausbildungsstation mit praxisbegleitender Arbeitsgemeinschaft Mündliche Abschlussprüfung Die Bachelor-Thesis wird Ende des fünften und zu Beginn des sechsten Semesters verfasst. Sie umfasst sechs Wochen Bearbeitungszeit, die bei Bestehen der Mündlichen Abschlussprüfung, die die Verteidigung der Bachelor-Thesis beinhaltet, mit 10 credits honoriert wird. Die Bachelor-Thesis bereiten die Studierenden durch das sog. thesisvorbereitende Methodenseminar im Laufe des 5. Semesters vor

16 VI Modularisierung und Credits Das gesamte Studienangebot ist entsprechend den Vorgaben für die Einrichtung von Bachelor- Studiengängen 4 modularisiert. Module bezeichnen einen Verbund von Lehrveranstaltungen, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Es sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheiten, die sich aus den Lernelementen wie Präsenzstudium, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und Prüfungen zusammensetzen. Sie können sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen, sind aber nicht mit diesen gleichzusetzen 5. Durch das modularisierte Studienangebot rückt das Lernen der Studierenden in den Vordergrund, da durch die Prinzipien der Modularisierung der zu erreichende Lernerfolg im Hinblick auf die Berufsbefähigung am Ende des Studiums im Zentrum steht. Bei der Planung der Module war die Output-Orientierung handlungsleitend, d.h. welche Kompetenzen sollte die Studentin bzw. der Student am Ende des Moduls erworben haben. In der Regel werden die Beschreibungen der Handlungskompetenzen, die in Fach- und Methodenkompetenzen und Sozial- und Selbstkompetenzen aufgeschlüsselt sind, mit dem Satz Die Studierenden sind in der Lage eingeleitet. Zudem erfolgt für jedes Modul die Ausweisung des Workloads (Studentischer Arbeitsauswand) in Credits und die Unterteilung in Präsenz- und Selbststudium in Stunden für die gesamte Laufzeit des Moduls, so dass die Studierenden wie bisher den Lehrveranstaltungsumfang erkennen können, aber darüber hinaus auch den Anteil an Eigenleistung einschätzen können. Die angegebenen Werte des Arbeitsaufwandes für das Eigenstudium haben teilweise den Charakter von Durchschnitts- und Erfahrungswerten auf der Basis des bisherigen Diplom- Studienganges, teilweise aber auch einen konzeptionellen Charakter, durch den eine Neuorientierung von Inhalten sowie Lehr- und Lernformen zum Ausdruck kommt. Im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation des Departments Public Management werden die Studierenden nach ihrem Arbeitsaufwand für das Selbststudium regelmäßig befragt. Credits sind Leistungspunkte, die das rein quantitative Maß für den studentischen Arbeitsaufwand (Workload) bezeichnen. Für einen Credit werden 30 Stunden Arbeitszeit berechnet. Pro Semester können bei erfolgreich bestandenen Prüfungen 30 Credits erworben werden, 180 Credits für das gesamte Studium. Endgültig nicht erfolgreich bestandene Prüfungen können im Umfang bis zu 4 Credits pro Studienabschnitt durch erfolgreiche Prüfungen in zusätzlichen Wahlpflichtveranstaltungen kompensiert werden. 4 Vgl. KMK-Beschluss vom i.d.f. vom : Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen; KMK-Beschluss vom : Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen 5 Vgl. Bund-Länder-Kommission: Modularisierung in Hochschulen. Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen. Heft 101, Bonn

17 Das Curriculum des Studiengangs besteht aus den fachtheoretischen Modulen, und zwar den allgemeinen Pflichtmodulen, die alle Studierenden belegen müssen, schwerpunktbezogenen Pflichtmodulen, die die Studierenden entweder des rechtswissenschaftlichen oder des wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktes belegen müssen, Wahlpflichtmodulen, die in Form von Seminaren als offenes Angebot von den Studierenden ausgewählt werden können, wobei mindestens jeweils ein Seminar aus dem Schwerpunkt stammen muss, weiterhin aus zwei berufspraktischen Modulen, die das berufspraktische Studium im 3. und 6. Semester beinhalten, das alle Studierenden absolvieren müssen, sowie einem Modul Bachelor-Thesis, das die Erarbeitung der Abschlussarbeit im 5. und 6. Semester umfasst. Die fachtheoretischen Module des Studiengangs haben einen Umfang von 4 bis 11 Credits und untergliedern sich in der Regel in jeweils zwei Lehrveranstaltungen (Units), für die ebenfalls gesonderte Beschreibungen vorhanden sind. Alle Module werden in einem jährlichen Turnus angeboten. Für die hier vorgenommene Strukturierung der Units sind vor allem zwei Gründe maßgeblich: Erstens fordert die Innenministerkonferenz in ihrem Positionspapier vom für die bundesweite Anerkennung des Studienganges den expliziten Nachweis fachgebietsspezifischer Studienanteile in Verbindung mit Mindest-Credits für die rechtswissenschaftlichen Studienanteile (vgl. Anlage 25) Die hier vorliegenden Units tragen dieser Anforderung Rechnung. Zweitens soll in realistischer Weise eine Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass den Studierenden der Departments Public Management, Wirtschaft, Soziale Arbeit und Information der wechselseitige Besuch von Lehrveranstaltungen dieser Departments und deren Anerkennung für den eigenen Studiengang möglich ist. Auf der Ebene vollständiger Module wäre dies sehr problematisch, da sich ganz überwiegend immer nur Teilüberlappungen zwischen den verschiedenen Studiengängen ergeben. Auf der Ebene der hier konstruierten Units hingegen, insbesondere im Wahlpflichtbereich sind ganz ausgeprägte inhaltliche Übereinstimmungen bzw. Affinitäten festzustellen. Die fachtheoretischen Module des ersten und zweiten Semesters sind vorwiegend Basismodule und orientieren sich an Fachgebieten, während im 4. und 5. Semester arbeitsfeldbezogene interdisziplinäre Module angeboten werden

18 Das berufspraktische Studium 6 des dritten Semesters besteht aus zwei Phasen, die in verschiedenen Praxisstationen abgeleistet werden. Für den erfolgreiche Abschluss werden jeweils 14 Credits vergeben. Zusammen mit dem Theorie-Praxis-Projekt-Modul Innovative Verwaltung, das von den Ausbildungsleitungen der hamburgischen Behörden geleitet wird, ergeben sich 30 Credits für das berufspraktische Studium im 3. Semester. Das sechste Semester absolvieren die Studierenden in einer Ausbildungsbehörde. Sie erwerben 26 Credits. Zusammen mit dem zeitlichen und inhaltlichen Praxisanteil der Bachelor-Arbeit ergeben sich auch hier 30 Credits für das berufspraktische Studium im 6. Semester. Die Bachelor-Thesis wird am Ende des 5. und zu Beginn des 6. Semesters geschrieben. Sie umfasst einschließlich eines thesisvorbereitenden Methodenseminars im 5. Semester einen Gesamtarbeitsaufwand von 300 Stunden, entsprechend 10 Credits. Jedes Modul wird mit mindestens einer studienbegleitenden Prüfungsleistung abgeschlossen, teilweise erfolgen Prüfungsleistungen, die sich auf einzelne Units beziehen. Die Regel sind aber abschließende Modulprüfungen. Das erfolgreiche Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für die Vergabe der Credits. Prüfungsformen sind Klausuren unterschiedlichen Umfangs, teilweise mit Fallbearbeitung, eine Hausarbeit sowie Projektberichte, Referate und Präsentationen. Die berufspraktischen Module werden jeweils mit einem Referat bzw. einer Klausur oder Hausarbeit und einem Praxisbericht sowie einem Befähigungsbericht, der von den Ausbildungsverantwortlichen erstellt wird, abgeschlossen. An die Bachelor-Thesis schließt sich Ende des 6. Semesters eine 1-stündige mündliche Prüfung an, die sich aus der Verteidigung der Bachelor-Thesis im Umfang von 30 Minuten, einer berufspraktischen Prüfung im Umfang von 15 Minuten und einer schwerpunktbezogenen Fachprüfung im Umfang von 15 Minuten zusammensetzt. VII Hinweise zum Aufbau der Modulbeschreibungen Die folgenden Modulbeschreibungen wurden nach einem einheitlichen Muster erstellt. Jedes Modul besteht in der Regel aus zwei Units. Für jedes Modul wurden eine Gesamtmodulbeschreibung und die zugehörigen Unit-Beschreibungen erstellt. Die Beschreibungen enthalten Angaben über die verantwortlichen Modulkoordinatorinnen bzw. Koordinatoren, die beteiligten Dozentinnen bzw. Dozenten, den Angebotszeitraum, 6 Vgl. dazu Kapitel III 18 18

19 die Anzahl der zu erwerbenden credits, den Anteil des Präsenz- und des Selbststudiums, die zu erwerbenden Kompetenzen, die Inhalte, die Lehr- und Lernformen, die Prüfungsleistungen und Literaturangaben. Die Modulnummern geben Auskunft über den Status des Moduls und die Semester, in dem das Modul angeboten wird. Außerdem ist in alle Modulnummern eine laufende Nummer enthalten. Beispiel: MP.4.12 Modul Pflicht laufende im 1. u.2. Nummer Semester Bedeutung der Abkürzungen der Modulnummern: MP = Allgemeine Pflicht Pflichtmodule MSR = Schwerpunktbezogene Pflichtmodule Rechtswissenschaftlicher Schwerpunkt MSW = Schwerpunktbezogene Pflichtmodule Wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt MWP = Wahlpflichtmodule MBP = Modul Berufspraktisches Studium 19 19

20 VIII Übersicht der Modul- und Unitbeschreibungen mit Seitenangaben 1. Module des 1. und 2. Semesters 1.1 Allgemeine Pflichtmodule Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite MP.1.12 OE&WA Orientierungseinheit u. wissenschaftliches Arbeiten (propädeutisches Modul) MP.2.12 ÖR Öffentliches Recht (Basismodul) MP.3.12 RA&ZR Methoden der Rechtsanwendung und Zivilrecht (Basismodul) 33 MP.4.12 WiWi Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften und der öffentlichen Finanzwirtschaft (Basismodul) 37 Unit 1: Volkswirtschaftslehre und öff. Finanzwirtschaft I..38 Unit 2: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre I und öff. Finanzwirtschaft II MP.5.12 SoWi Grundlagen der Sozialwissenschaften (Basismodul) 43 Unit 1: Grundlagen der Soziologie und Politologie Unit 2: Psychologie am Arbeitsplatz. 46 MP.6.12 PM Public Management in der Praxis (Theorie-Praxis-Modul : Moderne Verwaltung)...47 Unit 1: Angewandte Staats- und Organisationslehre und moderne Arbeitstechniken Unit 2 : Informationstechnologie I Schwerpunktbezogene Pflichtmodule Rechtswissenschaftlicher Schwerpunkt Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite MSR.7.01 PR1 Personalrecht MSR.8.02 BVR1 Besonderes Verwaltungsrecht I Offenes Angebot aus 2 Units, die jeweils aktuell zu konkretisieren sind. Für den Studienbeginn zum sind dies: Unit 1: Ordnungswidrigkeitenrecht Unit 2: Sozialrecht

21 1.2.2 Wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt MSW.9.01 VMQM Verwaltungsmarketing und Qualitäts- Management Unit 1: Verwaltungsmarketing 60 Unit 2: Qualitätsmanagement...61 MSW BBWL1 Besondere BWL der öffentlichen Verwaltung I.. 63 Offenes Angebot aus 2 Units, die jeweils aktuell zu konkretisieren sind. Für den Studienbeginn zum sind dies: Unit 1: Teamarbeit und Teamentwicklung...64 Unit 2: Interkulturelles Management Wahlpflichtmodule MWP PS1 Proseminare I...66 Offenes Angebot an vertiefenden oder erweiternden Gebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aus denen 2 Proseminare auszuwählen sind, davon mindestens eines aus dem Schwerpunkt. Unit 1: Proseminar aus dem Schwerpunkt Unit 2: Proseminar aus dem Gesamtangebot Für den Studienbeginn zum werden konkret angeboten: Aktuelle Ansätze im Personalmanagement.67 Ansätze des New Public Management I Ausgewählte Probleme der Politologie Basics in Economics and Business Administration.70 Einführung in das Europarecht...71 Finanzbuchhaltung in der Privatwirtschaft...72 Methoden individueller Anpassung von Standard-Software..73 Staatsorganisation und Verfassungsgrundsätze.74 Straßen- und Straßenverkehrsrecht

22 Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite MWP PS2 Proseminare II.. 76 Offenes Angebot an vertiefenden oder erweiternden Gebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aus denen 2 Proseminare auszuwählen sind, davon mindestens eines aus dem Schwerpunkt. Die Proseminare bauen z.t. auf PS1 auf, sind aber überwiegend unabhängig hiervon wählbar. Unit 1: Proseminar aus dem Schwerpunkt Unit 2: Proseminar aus dem Gesamtangebot Für den Studienbeginn zum werden konkret angeboten: Aktuelle Grundrechtsprobleme Ansätze des New Public Management II..78 Ausgewählte Probleme der Stadtsoziologie.79 Basics in Public Administration..80 Rechtsschutz und Europäische Gerichtsbarkeit...81 Finanzverfassung und Finanzausgleich 82 Hardware, Rechnernetze und Web-Publishing 83 Kundenorientierung und Qualitätsmanagementkonzepte..84 Schul- und Hochschulrecht Berufspraktisches Studium im 3. Semester MBP BPE1 Berufspraxis in der 1. Ausbildungsstation (Einübungsphase 1).86 MBP BPE2 Berufspraxis in der 2. Ausbildungsstation (Einübungsphase 2) MP IVW Innovative Verwaltung (Theorie-Praxis-Projektmodul im 3. und 4. Sem.) Module des 4. und 5. Semesters 3.1 Allgemeine Pflichtmodule MP IVW Innovative Verwaltung..89 (Theorie-Praxis-Projektmodul im 3. und 4. Sem.) Fortsetzung aus dem 3. Sem. MP VuR Verwaltung und Recht..91 Unit 1: Allgemeines Verwaltungsrecht II..92 Unit 2: Zivilrecht II...94 MP IPE Informationsmanagement, Planung und Entscheidung..95 Unit 1: Informationstechnologie II und Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre II Unit 2: Informationstechnologie III

23 Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite MP FMRK Öffentliches Finanzmanagement, Rechnungswesen und Kontrolle Unit 1: Kosten- und Leistungsrechnung Unit 2: Öffentliche Finanzwirtschaft III MP POM Personal- und Organisationsmanagement Unit 1: Organisationsmanagement.104 Unit 2: Personalmanagement Schwerpunktbezogene Pflichtmodule Rechtswissenschaftlicher Schwerpunkt MSR PR2RW Personalrecht II (RW) MSR StER Staats- und Europarecht II MSR BVR2 Besonderes Verwaltungsrecht II Offenes Angebot aus 2 Units, die jeweils aktuell zu konkretisieren sind, für den Studienbeginn zum : Unit 1: Datenschutzrecht Unit 2: Wirtschaftsverwaltungsrecht Wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt MSW PRWW Personalrecht (WW).116 MSW CO Controlling MSW BBWL2 Besondere BWL der öffentlichen Verwaltung II Offenes Angebot aus 2 Units, die jeweils aktuell zu konkretisieren sind, für den Studienbeginn zum : Unit 1: Projektmanagement.121 Unit 2: Finanzierung öffentlicher Betriebe

24 Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite 3.3 Wahlpflichtmodule MWP HS1 Hauptseminare I Offenes Angebot an vertiefenden oder erweiternden Gebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aus denen 2 Hauptseminare auszuwählen sind, davon mindestens eines aus dem Schwerpunkt. Die Hauptseminare bauen z.t. auf Proseminaren auf, sind aber überwiegend unabhängig hiervon wählbar. Unit 1: Hauptseminar aus dem Schwerpunkt Unit 2: Hauptseminar aus dem Gesamtangebot Für den Studienbeginn zum werden angeboten: Aktuelle Probleme des Sozialversicherungsrechts Arbeitszeitflexibilisierung und Karrieremanagement Bilanzen und Bilanzanalyse Business Communication Fälle zum Europarecht 130 Entwicklung von Datenbank-Benutzeroberflächen Familienrecht Geschäftsprozessmanagement Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beamtenrechts MWP HS2 Hauptseminare II Offenes Angebot an vertiefenden oder erweiternden Gebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aus denen 2 Hauptseminare auszuwählen sind davon mindestens eines aus dem Schwerpunkt. Die Hauptseminare bauen z.t. auf HS1 auf, sind aber überwiegend unabhängig hiervon wählbar. Unit 1 : Hauptseminar aus dem Schwerpunkt Unit 2 : Hauptseminar aus dem Gesamtangebot Für den Studienbeginn zum werden angeboten: Ausgewählte Controllingkonzepte Ausgewählte Fragestellungen moderner Arbeitsorganisation. 137 Familienrecht II Intercultural Communication Die Auswirkungen von Europäischer Integration und Globalisierung auf das Verwaltungshandeln IuK-Projekte im Verwaltungsbetrieb 141 Organisationsformen öffentlicher Betriebe. 142 Personalführung..144 Umweltrecht

25 Kennung Abkürzung Inhalt/Units Seite 3.4 Bachelor-Thesis MP BTS Bachelor-Thesis vorbereitendes Methoden-Seminar.146 BTB Bearbeitung des Bachelor-Thesis (Beginn 3 Wochen vor Ende des 5. Sem. bis 3 Wochen nach Beginn des 6. Sem.) 4. Berufspraktisches Studium im 6. Semester MP BTB Bearbeitung der Bachelor-Thesis (Fortsetzung aus dem 5. Sem. bis 3 Wochen nach Beginn des 6. Sem.) MBP BPA Berufspraxis in einer Ausbildungsstation (Anwendungsphase) AG Praxisbegleitende Arbeitsgemeinschaft

26 IX Modul- und Unitbeschreibungen 1. Module des 1. und 2. Semesters 1.1 Allgemeine Pflichtmodule Modul MP.1.12 (OE&WA) Modulkoordination Dozentinnen/ Dozenten Orientierungseinheit und wissenschaftliches Arbeiten Prof. Dr. Frerichs alle hauptamtlichen Dozenten/-innen des Departments, Ausbildungsleitungen, Lehrbeauftragte Semester Angebotsturnus Jeweils zu Beginn der ersten beiden Semester als geblockte Studienphase Beginn jedes Wintersemester Credits 4 (120 h) Arbeitsaufwand (Workload) Status Teilnahmevoraussetzungen Präsenzstudium 60 h, Selbststudium 60 h allgemeines Pflichtmodul keine Zu erwerbende Kompetenzen Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, zukünftige Arbeitsfelder zu benennen und einzuschätzen, Ziele für ihr weiteres Studium zu benennen, wissenschaftliche Literatur und Quellen zu recherchieren, zu analysieren und auszuwerten, wissenschaftliche Texte zu erstellen, den Text schlüssig durchzustrukturieren und zu gliedern, verwendete Literatur korrekt zu zitieren, den Ablauf einer Präsentation zu planen und umzusetzen, Präsentationsmedien zielgerichtet und zweckmäßig auszuwählen. Sozial- und Selbstkompetenz Die Studierenden sind in der Lage, Inhalte ihre Kompetenzen und künftigen Lernbedarf in Bezug auf Wissenschaftliches Arbeiten einzuschätzen, Netzwerke zum Gegenlesen selbst erstellter Texte zu bilden, sich angemessene Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Schreiben zu schaffen, Feedback anzunehmen und angemessen zu geben. In diesem Modul erfolgt im ersten Semester die Einführung in den Studiengang und die Vorstellung zukünftiger Arbeitsbereiche beim Arbeitsgeber Freie und Hansestadt Hamburg. Darüber hinaus werden an Hand eines gestellten Themenkomplexes Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens sowie eine erste Einführung in Vortrags-, Moderations- und Präsentationstechniken erlernt. Im zweiten Semester erfolgt die Erstellung einer Hausarbeit (vgl. Hausarbeitsrichtlinien des Studiengangs) unter Berücksichtigung der erlernten Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Die Inhalte im Einzelnen: Einführung in den Studiengang: Ablauf, Anforderungen, Studienort 26 26

27 Einführung in den Ablauf und die Anforderungen der berufspraktischen Ausbildung Arbeitsbereiche im Bereich der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg Wissenschaftliches Arbeiten - Einarbeitung in die Benutzung der Bibliothek - Internetrecherche Techniken und Standards der Bearbeitung einer Hausarbeit oder eines Referates - Themenfindung und eingrenzung - Quellenerschließung - Gliederungstechnik - Wissenschaftliches Schreiben - Zitiertechnik - Literaturverzeichnis - Besonderheiten von Gemeinschaftshausarbeiten - Präsentation und Medieneinsatz - Moderation - Vortragsgestaltung Erarbeitung eines Kurzreferates Erstellung einer Hausarbeit Zugehörige Units Lehr- und Lernformen Prüfungsleistungen Literatur 1. Semester: Einführung in Studiengang, Praxis und wissenschaftliches Arbeiten 2. Semester: Bearbeitung einer Hausarbeit Übungen, Literaturstudium, Exkursionen, Vorträge, Kleingruppenarbeit, Fragebogen zur Selbsteinschätzung Literaturstudium, Vortragsplanung, Erstellung einer Hausarbeit Präsentation im 1. Semester Hausarbeit im 2. Semester Hausarbeits- und Referatsrichtlinien des Departments Public Management, Stand Juli 2007 Franck, Norbert: Fit fürs Studium. Erfolgreich reden, lesen, schreiben, 7. Aufl., München 1998 Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt, Ohne Schreibblockaden durchs Studium, 11. Aufl., Frankfurt/Main 2005 Stickel-Wolf, Christine, Wolf, Joachim: Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken, Erfolgreich studieren gewusst wie, 3. Aufl., Wiesbaden

28 Modul MP.2.12 (ÖR) Modulkoordination Dozentinnen/ Dozenten Öffentliches Recht Prof. Rohr Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1. und 2. Semester Beginn jedes Wintersemester Credits 8 (240 h) Arbeitsaufwand (Workload) Status Teilnahmevoraussetzungen Präsenzstudium 144 h, Selbststudium 96 h allgemeines Pflichtmodul keine Gesamtziele Die Studierenden sollen die wesentlichen Grundlagen des Staats- und Europarechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts erlernen. Am Ende der Veranstaltungszeit sollen die Studierenden leichte bis mittelschwere Fälle aus den beiden Rechtsgebieten selbständig lösen können. Zu erwerbende Kompetenzen Vgl. Beschreibung der Units Inhalte Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht Zugehörige Units ÖR Unit 1: Staats- und Europarecht I ÖR Unit 2: Allgemeines Verwaltungsrecht I 4 SWS 4 SWS Lehr- und Lernformen Prüfungsleistung Präsenzstudium: Seminaristischer Unterricht mit Übungen und Fallanalysen Selbststudium: Vor- und Nachbereitung, Übungen, Prüfungsvorbereitung 4-std. Klausur am Ende des 2. Semesters (juristische Fallbearbeitung) 28 28

29 Modul MP.2.12 (ÖR) ÖR Unit 1 Dozentinnen/ Dozenten Öffentliches Recht Staats- und Europarecht I Prof. Dr. Jach, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1. und 2. Semester Beginn jedes Wintersemester Arbeitsaufwand Teilnahmevoraussetzungen Präsenzzeit 72 h, Selbststudium 48 h (4 Credits) keine Zu erwerbende Kompetenzen Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts zu erläutern, die Grundrechte hinsichtlich ihrer Geltung und Bedeutung zu erläutern, die staatlichen Grundprinzipien des Grundgesetzes zu erläutern und im Rahmen des Verwaltungshandelns zu berücksichtigen, das Europarecht zu überblicken. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, Inhalte die Wertentscheidungen des Grundgesetzes darzustellen und zu reflektieren, bei Entscheidungen gegenüber dem Bürger die Wertentscheidungen der Grundrechte zu berücksichtigen, den Zusammenhang von nationaler und supranationaler Rechtsordnung zu erkennen. 1. Grundfragen des Staatsrechts Begriff des Staates Staatszugehörigkeit Funktionen der Verfassung Rang der Verfassung 2. Entstehung und Entwicklung des Grundgesetzes 3. Grundrechte Arten und Funktionen der Grundrechte Träger von Grundrechten Bindung an die Grundrechte Einschränkbarkeit von Grundrechten Schutz der Grundrechte 4. Rechtsstaatsprinzip Begriff, Merkmale und Ziele des Rechtsstaates Grundsatz der Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte Verfassungsgerichtsbarkeit Gewaltenteilung 5. Demokratieprinzip Geschichtliche Entwicklung Kernbereich des Demokratieprinzips 29 29

30 Bedeutung des Demokratieprinzips für das Verwaltungshandeln 6. Sozialstaatsprinzip Geschichtliche Entwicklung Begriff und Wesen des Sozialstaates 7. Bundesstaatsprinzip Geschichtliche Entwicklung Begriff und Wesen des Bundesstaates Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern 8. Staatsziel Umweltschutz 9. Überblick über das Europarecht Struktur, Ziel, Grundwerte und Organe der Europäischen Union Aufgaben, Organe, Rechtsquellen und Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft 10. Institutionelles Gemeinschaftsrecht Organe und Einrichtungen der EU Arten und das Zustandekommen des Gemeinschaftsrechts Umsetzung und Vollzug des Gemeinschaftsrechts in der Bundesrepublik Deutschland Einwirkungsmöglichkeiten des Landes Hamburg auf die Willensbildungsprozesse in der Europäischen Union die Bedeutung es EG-Rechts für das Verwaltungshandeln 11. Materielles Gemeinschaftsrecht das Diskriminierungsverbot die Wahrenverkehrsfreiheit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Lehr- und Lernformen Prüfungsleistung Seminaristischer Unterricht mit Übungen und Fallanalysen, Selbststudium: Vor- und Nachbereitung, Übungen, Prüfungsvorbereitung 4-std. Klausur am Ende des 2. Semesters (juristische Fallbearbeitung) als abschließende Modulprüfung Literatur Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, 22. Aufl., Heidelberg 2006 Katz, Alfred: Staatsrecht, Grundkurs im öffentlichen Recht, 16. Aufl., Heidelberg 2005 von Münch, Ingo: Staatsrecht, Band 1, 6. Aufl., Stuttgart

31 Modul MP.2.12 (ÖR) ÖR Unit 2 Dozentinnen/ Dozenten Öffentliches Recht Allgemeines Verwaltungsrecht I Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1 und 2. Semester Beginn jedes Wintersemester Arbeitsaufwand Teilnahmevoraussetzungen Präsenzzeit 72 h, Selbststudium 48 h (4 Credits) keine Zu erwerbende Kompetenzen Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, Struktur und Formen des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu überblicken, Verwaltungsakte unter Beachtung der allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen zu erlassen Widersprüche gegen Verwaltungsakte zu bearbeiten, Anträge auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zu bearbeiten. Sozial- und Selbstkompetenz Die Studierenden sind in der Lage, das Verwaltungsverfahren über dessen zwingende Vorschriften hinaus soweit vertretbar bürgerfreundlich durchzuführen, Ermessen unter Abwägung der verschiedenen Interessen sachgerecht auszuüben, Verwaltungsakte so abzufassen, dass sie von dem Bürger sprachlich verstanden, inhaltlich nachvollzogen und akzeptiert werden können. Inhalte 1. Struktur und Formen des Allgemeinen Verwaltungsrechts Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Verwaltungsrecht Begriff der Verwaltung Träger der Verwaltung Arten des Verwaltungshandelns, insbesondere der Verwaltungsakt Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (Arten, Rechtmäßigkeit) 2. Rechtmäßigkeitsanforderungen an Verwaltungsakte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorrang, Vorbehalt) Folgen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ( Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Formelle Rechtmäßigkeitsanforderungen (Zuständigkeit, Verfahren, Form) Prüfung von Ermächtigungsgrundlagen für Verwaltungsakte Prüfung der Rechtsfolge zwingender Normen Prüfung der Rechtsfolge von Ermessensnormen (Ermessensfehlerlehre, insbesondere Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit, Gleichheit, Vertrauensschutz, Möglichkeit der Befolgung) Prüfung der Anforderungen an begünstigende Verwaltungsakte und die Ablehnung begünstigender Verwaltungsakte 3. Anfertigung von Verwaltungsakten, u.a. Anordnung der sofortigen Vollziehung Zwangsmittelhinweis Rechtsbehelfsbelehrung 31 31

32 4. Bekanntgabe von Verwaltungsakten 5. Prüfung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakten 6. Prüfung des Wiederaufgreifens des Verfahrens Lehr- und Lernformen Prüfungsleistung Präsenzstudium: Seminaristischer Unterricht mit Übungen und Fallanalysen Selbststudium: Vor- und Nachbereitung, Übungen, Prüfungsvorbereitung 4-std. Klausur am Ende des 2. Semesters (juristische Fallbearbeitung) als abschließende Modulprüfung Literatur Treder, Lutz; Rohr, Wolfgang: Prüfungsschemata Verwaltungsrecht, 4. Aufl. Heidelberg 2006 Giemulla, Elmar; Jaworsky, Nikolaus; Müller-Uri, Rolf: Verwaltungsrecht, 7. Aufl., Köln 2004 Ipsen, Jörn: Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl., Köln 2005 Peine, Franz-Joseph: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl., Heidelberg 2006 Suckow, Horst; Weidemann, Holger: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtssschutz, 15. Aufl., Stuttgart

33 Modul MP.3.12 (RA&ZR) Modulkoordination Dozentinnen/ Dozenten Methoden der Rechtsanwendung und Zivilrecht Prof. Rohr Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1. und 2. Semester Beginn jedes Wintersemester Credits 8 (240 h) Arbeitsaufwand (Workload) Status Teilnahmevoraussetzungen Präsenzstudium 144 h, Selbststudium 96 h allgemeines Pflichtmodul vgl. Beschreibung der Units Gesamtziele Die Studierenden sollen den methodisch sicheren Umgang mit Rechtnormen sowie die wesentlichen Grundlagen des Zivilrechts erlernen. Am Ende der Veranstaltungszeit sollen die Studierenden leichte bis mittelschwere Fälle selbständig lösen können. Zu erwerbende Kompetenzen Vgl. Beschreibung der Units Inhalte Rechtsmethodik, Zivilrecht I Zugehörige Units RA&ZR Unit 1: Rechtsmethodik Lehr- und Lernformen RA&ZR Unit 2: Zivilrecht I 4 SWS 4 SWS Präsenzstudium: Seminaristischer Unterricht mit Übungen und Fallanalysen Selbststudium: Vor- und Nachbereitung, Übungen, Prüfungsvorbereitung Prüfungsleistung 4-std. Klausur am Ende des 2. Semesters (juristische Fallbearbeitung) 33 33

34 Modul MP.3.12 (RA&ZR) RA&ZR Unit 1 Dozentinnen/ Dozenten Methoden der Rechtsanwendung und Zivilrecht Rechtsmethodik Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1. Semester jedes Wintersemester Arbeitsaufwand Teilnahmevoraussetzungen Präsenzzeit 72 h, Selbststudium 48 h (4 Credits) keine Zu erwerbende Kompetenzen Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, das Wesen des Rechts zu überblicken, die Grundprinzipien des Rechts zu überblicken, öffentliches und privates Recht zu unterscheiden, die Bedeutung des Rechts für die Verwaltung zu überblicken, Recht anzuwenden, die Arten der Rechtsquellen zu überblicken, die Anforderungen an juristische Hausarbeiten und Klausuren umzusetzen. Sozial- und Selbstkompetenz Die Studierenden sind in der Lage, Inhalte dem Bürger die Rechtsanwendung zu erläutern, dem Bürger den Rechtschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung zu erläutern. 1. Begriff Recht, Abgrenzung von Religion, Sitte und Moral 2. Grundprinzipien des Rechts Gesetzmäßigkeit Gerechtigkeit Rechtssicherheit Vertrauensschutz Treu und Glauben 3. Einteilung des Rechts in Öffentliches und Privatrecht Strukturunterschiede zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht Theorien zur Abgrenzung beider Rechtsgebiete 4. Recht und Verwaltung Bedeutung des Rechts für das Verwaltungshandeln Formen des Verwaltungshandelns Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln 5. Anwendung des Rechts Struktur von Rechtsnormen Arten von Rechtsnormen Auslegung von Rechtsnormen Schließung von Lücken im Recht Juristische Schlüsse 34 34

35 Auslegung von Verwaltungsakten Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen Subsumtion unter Rechtsnormen 6. Rechtsquellen Arten der Rechtsquellen Einteilung der Rechtsquellen Rangordnung der Rechtsquellen 7. Juristische Arbeiten Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten Anforderungen an juristische Hausarbeiten Anforderungen an juristische Klausur Lehr- und Lernformen Prüfungsleistung Präsenzstudium: Seminaristischer Unterricht mit Übungen und Fallanalysen Selbststudium: Vor- und Nachbereitung, Übungen, Prüfungsvorbereitung 4-std. Klausur am Ende des 2. Semesters (juristische Fallbearbeitung) als abschließende Modulprüfung Literatur Adomeit, Klaus: Rechtstheorie für Studenten. 4. Aufl., Wien 1998 Mastronardi, Philippe: Juristisches Denken, 2. Aufl., Bern 2003 Schmalz, Dieter: Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl., Baden-Baden 1998 Schwacke, Peter: Juristische Methodik. 4. Aufl., 2003 Treder, Lutz: Methoden und Technik der Rechtsanwendung, Heidelberg

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