Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Glattbach

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Glattbach Nr Mai Jahrgang Rathaus Glattbach Telefon Telefax Parteiverkehr Montag Freitag Uhr und Donnerstag Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Uhr außerdem nach Terminvereinbarung Sprechstunde des Bürgermeisters: Donnerstag Uhr außerdem nach Terminvereinbarung

2 Bereitschaftsdienste (Notrufe Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle 112 Polizei 110 Gasversorgung Main-Spessart GmbH Notruf Bereitschaftsdienst der Gemeindewerke (Elektrizitäts- u. Wasserversorgung) Während der Geschäftszeiten, das ist Mo. Do. von und Uhr, Fr. von Uhr, ist der Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr zu erreichen. Außerhalb dieser Geschäftszeiten ist ein Bereitschaftsdienst über die Wach- und Schließgesellschaft in Aschaffenburg unter der Telefon-Nr zu erreichen. Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich nur auf Störungen bis zur Hausanschlusssicherung bzw. bis zur Wasseruhr. Hausarzt-Notruf Bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen, dem Notfalleinsatz sowie der Vermittlung von Krankentransporten ist die Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes zuständig, erreichbar unter der Rufnummer 112. Dienstbereite Apotheken Samstag, 9. Mai 2015: Frohsinn-Apotheke, Aschaffenburg, Frohsinnstr. 13, Tel /27142 Liebig-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr.19, Tel / St. Georgs-Apotheke, Sailauf, Pfarrwiese 6, Tel /8544 Sonntag, 10. Mai 2015: Brunnen-Apotheke, Weibersbrunn, Hauptstr. 84, Tel /796 Hofgarten-Apotheke, Aschaffenburg, Würzburger Str. 28, Tel /22080 Mühlen-Apotheke, Glattbach, Hauptstr. 49, Tel / Montag, 11. Mai 2015: Löwen-Apotheke, A burg-nilkheim, Geschw.-Scholl-Platz 6, Tel /63570 Rats-Apotheke, Heigenbrücken, Hauptstr. 7, Tel /471 Apotheke am Schlosspark, Alzenau-Wasserlos, Bezirksstr. 30, Tel / Dienstag, 12. Mai 2015: Lukas-Apotheke, Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 87, Tel /97341 Aschaff-Apotheke, Waldaschaff, Aschaffenburger Str. 45, Tel /789 Laurentius-Apotheke Kleinostheim, Goethestr. 60, Tel /6622 Mittwoch, 13. Mai 2015: Marien-Apotheke, Aschaffenburg, Sandgasse 60, Tel /25519 Liebig-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr.19, Tel / Donnerstag, 14. Mai 2015: easy-apotheke, Mainaschaff, Main-Park-Center, Am Glockenturm 1, Tel / Engel-Apotheke, Aschaffenburg, Lamprechtstr. 1, Tel /22506 Freitag, 15. Mai 2015: Hauckwald-Apotheke, Alzenau, In den Mühlgärten 61, Tel /8463 Mohren-Apotheke, Aschaffenburg, Goldbacher Str. 7, Tel /24810 Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG EWG MediaNet TELEKOMMUNIKATION Während der Zeiten Mo. Fr Uhr Sa Uhr ist der Störungsdienst unter der Telefon-Nr / zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten über die Wach- und Schließgesellschaft Telefon-Nr / Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils ab 8.30 Uhr früh und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. Sozialstation St. Stephanus Hösbach Tel Alle Angaben ohne Gewähr Öffnungszeiten der Postagentur Glattbach Grubenhohle 5 (geg. Schule) Tel Unsere Öffnungszeiten: Mo. Di. u. Do. Fr. Mi. Sa Uhr Uhr Uhr Katholisches Pfarramt Öffnungszeiten der Bücherei: Telefon Samstag Uhr Sonntag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr 2

3 Die Umwelt-Ecke Öffnungszeiten des Recyclinghofes im Bauhof (Wiesengrund): montags von Uhr und samstags von Uhr kostenlose Windelentsorgung (Container) Folgende Wertstoffe werden hier angenommen: Bauschutt (rein), Eisen, Aluminium, Alufolie, verwertbare Brillen, Schuhe, Styropor (rein-weiß), Holz (keine Jägerzäune, nicht druckimprägniert!), Fillchips, Kork, CDs, Toner, Farbkartuschen, Tintenstrahlpatronen u. PU- Schaumdosen. Dringend hinweisen möchten wir, dass nur rein weißes Verpackungsstyropor erfasst werden darf, keine Dämmmaterialien (= Abfall) untergemischt werden dürfen, die Styropor-Chips separat zu erfassen sind. Grünabfälle und Rasenschnitt (kostenpflichtig laut Aushang). Restmüllsammlung: Montag, Biomüllsammlung: Montag, Papiertonne: Samstag, Gelber Sack: Dienstag, Grünabfall: Freitag, Problemabfall: Samstag, Uhr Festplatz Papiersammlung durch Vereine Samstag, Umladestation zur Anlieferung von Restmüll: Obernburger Str. 25, Aschaffenburg (Nilkheim) Tel.: 06021/83831 Fax: 06021/89742 Kreisrecyclinghof zur Anlieferung von Wertstoffen: Obernburger Str. 25, Aschaffenburg (Nilkheim) Tel.: 06021/448620; Fax: Öffnungszeiten für Umladestation und Kreisrecyclinghof: Montag - Freitag Uhr samstags Uhr Grünabfallsäcke für die Grünabfallsammlung in Glattbach Grünabfallsäcke gibt es auch in der Glattbacher Zettelstub (Hauptstraße 95) zum Preis von 0,50 Euro pro Sack. Grünabfallsäcke sind verwendbar für kompostierbare Gartenabfälle (Laub, Rasenschnitt, Pflanzenreste) und können bei der Grünabfallsammlung bereitgestellt werden. Einladung zur Ausstellung von Rainer Bergmann Von 8. Mai bis 17. Mai 2015 stellt Rainer Bergmann aus Goldbach zum ersten Male seine Werke in der Gewölbegalerie aus. Er zeigt Szenen aus dem Alltag von Menschen. Die großformatigen Acrylbilder erzählen Geschichten von seinen Reisen. Die Eröffnung ist am Freitag, den 8. Mai 2015, um 19 Uhr. Wir freuen uns über ihren Besuch. Fridolin Fuchs, 1. Bürgermeister Verkehrshelfer gesucht! In Glattbach wird der Schulweg derzeit an einem Übergang (Hauptstr./Ecke Grubenhohle) durch Verkehrshelfer am Morgen gesichert. Wir möchten den Verkehrshelferdienst, der mittlerweile in Glattbach schon 7 Jahre aufrecht erhalten wird, gerne weiterführen. Hierfür werden für das kommende Schuljahr neue Verkehrshelfer gesucht. Es wäre schön, wenn sich einige Personen für die Glattbacher Kinder 20 min pro Woche Zeit nehmen würden. Helfen Sie mit, den Schulweg für unsere Kinder sicherer zu machen! Nähere Informationen erhalten Sie vom Jugendbeauftragten der Gemeinde Glattbach Jürgen Meßenzehl (Tel ). 3

4 Amtliche Bekanntmachungen Muttertag 2015 Wie sagt ein arabisches Sprichwort: Weil Gott nicht überall sein konnte, schuf er die Mutter. Ich möchte allen Müttern auf das Herzlichste zum Muttertag gratulieren. Feiern Sie mit ihren Lieben diesen besonderen Tag. Fridolin Fuchs, 1. Bürgermeister Aus dem Rathaus Maibaum 2015 Am 30. April 2015 wurde wieder der Maibaum aufgestellt. Diese Aufgabe hat in diesem Jahr für die Gemeinde der Turnverein, der St. Johanniszweigverein, der Obst- und Gartenbauverein, der Musikverein, der Kindergarten Storchennest und die Nächstenhilfe übernommen. Nach der Aufstellung des Maibaumes sind alle Glattbacher zum Bayer. Bierabend in der Halle des Turnvereins hervorragend bewirtet worden. Dafür vielen Dank. Danke auch an meine Mitarbeiter aus dem Rathaus und vom Bauhof, der Brauerei Bergmann, der Fa. Eder-Brauerei, der Feuerwehr, dem Musikverein und dem Gesellschaftsverein sowie allen weiteren Helfern. Ein besonderer Dank dem Musikverein für die große Unterstützung für den Dorfbus. Dies ist eine schöne Tradition, die in unserer Gemeinde gepflegt wird. Fridolin Fuchs, 1. Bürgermeister Einladung zur Sitzung Am Dienstag, 12. Mai 2015, Uhr, findet im Sitzungssaal des Glattbacher Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen. A) Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom sowie Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom /03.02./ und Sitzung des Bau-, Umweltund Verkehrsausschusses vom Caritas Sozialstation St. Stephanus e.v.; Stärkung der sozialen Zusammenarbeit in Glattbach - Vortrag 3. Soziale Mitte Glattbach; Antrag auf Übernahme der Kosten für Versicherung (Haftpflicht und Kasko) und Kfz-Steuer durch die Gemeinde Glattbach sowie Antrag auf Gewährung eines Stellplatzes auf einem Gemeindegrundstück 4. SPD-Ortsverein und -Fraktion; Antrag auf Einstellung eines Sozialarbeiters 5. Verabschiedung Haushalt 2015 a) Beratung b) Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans c) Beschluss über den Stellenplan d) Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung 6. Bericht des Bürgermeisters Glattbach, den Fridolin Fuchs, 1. Bürgermeister Ferienprogramm 2015 Um das diesjährige Ferienprogramm abzusprechen, treffen wir uns am Donnerstag, 21. Mai 2015, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Alle Vereine und Gruppierungen sollen sich bitte den Termin vormerken. Es wäre schön, wenn wieder viele mit dazu beitragen würden ein umfangreiches Programm für unsere Kinder und Jugendlichen zu gestalten. Passamt: Die "neuen Personalausweise", für die ein PIN-Brief versandt wurde sowie die bis zum beantragten Reisepässe, können im Rathaus abgeholt werden. Fundtieranzeige: Im Tierheim am Schönbusch wurde am ein Kater (EKH - braungetigert auf weiß) abgeliefert. Wichtige Information Ihres Passamtes! Betreff: Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen Der Kinderreisepass ist gem. 5 Abs. 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig. Nach 5 Abs. 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung darstellt. Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist jedoch, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Es wird somit eine Neuausstellung erforderlich. Für die bis zum Jahr 2005 ausgestellten Kinderausweise ist generell keine Verlängerung mehr möglich. 4 Information des Ordnungsamtes Betr.: Versicherungsamt Das Aufnehmen der Rentenanträge bzw. die Durchsicht Ihrer Versicherungsunterlagen bedarf in der Regel Zeit. Für diese Zwecke stehen die vom Parteiverkehr freigehaltenen Nachmittage zur Verfügung. Bitte denken Sie rechtzeitig daran im Rathaus (evtl. telefonisch) einen Termin auszumachen. Der Antrag auf Altersrente sollte ca. drei Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze gestellt werden. # Antwort An die Gemeinde Glattbach Hinweis an die Gemeindeverwaltung Mir ist folgendes aufgefallen: o Straßenbeleuchtung ausgefallen o Verkehrszeichen / Straßenschild beschädigt / fehlt o Fahrbahnmarkierung unkenntlich o Fahrbahndecke / Fußweg schadhaft o Fahrbahnmarkierung unkenntlich o Gully verstopft o Kanaldeckel locker o wilde Müllkippe / Autowracks etc. o überhängende Äste o o o Zutreffendes bitte ankreuzen! Bitte genaue Ortsangabe: Datum: Absender: Telefon-Nr.: (für den Fall, dass eine Rückfrage erforderlich wird) #

5 Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen in der Gemeinde Glattbach Die Gemeinde Glattbach erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand, Widmungszweck und Verwaltung (1) Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung betreibt die Gemeinde Glattbach den gemeindlichen Friedhof und das gemeindliche Leichenhaus als eine öffentliche Einrichtung. (2) Der gemeindliche Friedhof ist insbesondere den verstorbenen Gemeindeeinwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet. (3) Der gemeindliche Friedhof wird von der Gemeinde als Friedhofsträgerin verwaltet und beaufsichtigt (Friedhofsverwaltung). 2 Bestattungsanspruch (1) Auf dem gemeindlichen Friedhof ist die Beisetzung 1. der verstorbenen Gemeindeeinwohner, 2. der durch Grabnutzungsrechte berechtigten Personen, 3. der im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist, zu gestatten. (2) Die Bestattung anderer als der in Absatz 1 genannten Personen bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. (3) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsgesetzes. 3 Schließung und Entwidmung (1) Der Friedhof oder Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). (2) Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Grabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Grabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Grabstätten Bestatteten werden auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet, sofern die Ruhezeit bzw. die Nutzungszeit der Grabstätte noch nicht abgelaufen ist. (4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie einem Angehörigen des Verstorbenen bzw. dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof oder Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes. II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 (1) Der Friedhof ist während der durch die Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. Weitere Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. (2) Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Rollschuhen/Rollerblades/ Skateboards, einschließlich Kinderrollern und -rädern, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und geeignete Fahrzeuge der nach 6 zugelassenen Gewerbetreibenden, b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) zu werben, d) an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren. f) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, g) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, h) zu lärmen, zu spielen und zu rauchen, i) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür bestimmten Plätze abzulagern, j) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, k) ohne Berechtigung, die auf Verlangen nachzuweisen ist, Pflanzen, Erde, Grabzubehör oder sonstige Sachen von den Grabstätten und Anlagen wegzunehmen, l) unwürdige Gefäße, insbesondere Konservenbüchsen, Einmachgläser und Flaschen aufzustellen oder Gießkannen und Geräte am Grabe unterzubringen. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 3 Werktage vor ihrer Durchführung anzumelden. 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbebetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Der Antragsteller erhält einen Zulassungsbescheid, der auch als Ausweis für die Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten (Berechtigungsschein) gilt und dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist. (3) Durch die Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. Der bei der Ausübung der Arbeiten anfallende, nicht kompostierbare Abfall ist auf eigene Kosten abzufahren. (4) Die Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof kann von der Gemeinde entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind oder wenn der Gewerbetreibende mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder gegen berechtigte Anordnungen des Friedhofspersonals verstoßen hat. Ein einmaliger schwerer Verstoß ist ausreichend. (5) Unbeschadet des 5 Abs. 3 Buchstabe d) dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während der von der Gemeinde festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den Fällen des 4 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt. III. Bestattungsvorschriften 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ist auf Verlangen der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. (3) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Friedhofsverwaltung im Benehmen mit den Angehörigen und dem jeweiligen Pfarramt fest.

6 8 Särge (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen, Sargabdichtungen und Sargbeigaben dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. (2) Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und höchstens 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. 9 Ausheben der Gräber (1) Das Ausheben und Wiederverfüllen der Gräber ist von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen, das von den Bestattungspflichten beauftragt wird. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Grabhügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. 10 Ruhezeit Die Ruhefrist für Leichen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 10 Jahre. Die Ruhefrist für Aschen beträgt 15 Jahre. 11 Umbettung (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen erfolgen, vorbehaltlich der Regelung des Abs. 8, nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen bzw. der jeweilige Grabnutzungsberechtigte. (5) Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung infolge leichter Fahrlässigkeit entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. IV. Grabstätten 12 Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Glattbach. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Familiengrabstätten b) Doppelgrabstätten c) Urnengrabstätten d) Kindergrabstätten (3) Die Nutzungsrechte an den Gräbern werden durch Zahlung der festgesetzten Gebühr begründet. Über den Erwerb wird eine Urkunde ausgestellt. (4) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Familiengrabstätten, Doppelgrabstätten (1) Familiengrabstätten und Doppelgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Doppel- oder Familiengrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. (2) Es werden eingerichtet: a) Familiengrabstätten für eine Belegung mit 4 Personen, b) Doppelgrabstätten für eine Belegung mit 2 Personen. (3) Das Nutzungsrecht kann um den gleichen Zeitraum oder in Zeitabschnitten von jeweils fünf Jahren wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte möglich. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde, ersatzweise mit dem Tag der Bestattung. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 6 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt ist, durch einen Hinweis für die Dauer von 6 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht nach Abs. 8 durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Stiefkinder, 6 d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) g) fallenden Erben. Innerhalb der Gruppen b) d) und f) h) wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Sind keine Angehörigen der Gruppe a) h) vorhanden oder zu ermitteln, so kann das Nutzungsrecht mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung auch von einer anderen Person übernommen werden. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen; er bedarf hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung und der betroffenen Person. Der Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auch auf eine andere Person mit deren Zustimmung und der Zustimmung der Friedhofsverwaltung übertragen. (9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Grabstätte beigesetzt zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatten, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten zu lassen. (11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. 14 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnengrabstätten (Urnengrab) b) Urnenkammern in Urnenstelen c) Baumgrabstätten d) Grabstätten für Erdbestattungen (2) Urnengrabstätten, Urnenkammern und Baumgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. In einer Urnengrabstätte (Urnengrab) können gleichzeitig bis zu 4 Urnen, in einer Urnenkammer der Urnenstelen 2 Urnen und in Baumgrabstätten bis zu 2 Urnen bestattet werden. (3) Urnenstelen bestehen aus einzelnen Kammern mit vorgesetzter Abdeckplatte. Die Urnenkammern werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit ( 10) bereitgestellt. (4) Baumgrabstätten sind mit Rasen bedeckte Grabstätten, die kreisförmig unter einem Baum gruppiert sind. (5) Für die Urnen in den Urnenkammern sowie Baumgrabstätten muss eine verrottbare Aschenkapsel in einer dauerhaften Überurne verwendet werden. (6) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Familiengrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

7 15 Kindergrabstätten (1) Kindergrabstätten werden eingerichtet für die Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Sie werden für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts am Kindergrab ist möglich. (2) In einer Kindergrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten. V. Gestaltung der Gräber 16 Abteilungen mit allgemeinen und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (1) Auf dem Friedhof werden Abteilungen mit allgemeinen und Abteilungen mit zusätzlichen Ge-staltungsvorschriften eingerichtet. Die einzelnen Abteilungen werden im Belegungsplan ausgewiesen. (2) Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung mit allgemeinen oder zusätzlichen Gestaltungsvorschriften zu wählen. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese Wahlmöglichkeit vor dem Erwerb eines Nutzungsrechtes hinzuweisen. 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Alle Grabstätten sind unbeschadet der Anforderungen für Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften ( 19 und 26) so zu gestalten, dass sie dem Friedhofszweck (würdige Ruhestätte, Pflege des Andenkens der Verstorbenen), den Erfordernissen des Wasserhaushalts und der öffentlichen Sicherheit entsprechen. VI. Grabmale 18 Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften unterliegen unbeschadet der Bestimmungen des 17 in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen. (2) Es ist jedoch verboten, völlig ungewöhnliche Werkstoffe oder aufdringliche Farben zu verwenden sowie provokative Zeichen und Grabinschriften anzubringen. (3) Grabmäler dürfen die maximale Höhe von 1,60 m nicht überschreiten. Die Eigenstandfestigkeit der Grabmale muss durch eine entsprechende Stärke der Grabmale gewährleistet sein. Zur Sicherung der natürlichen Verwesung dürfen Gräber nur bis zu 2/3 ihrer Fläche mit liegenden Grabmalen oder Steinplatten abgedeckt werden. (4) Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist. 19 Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (1) Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften sind der Rasenfriedhof und die Urnengräber. (2) Die Grabmale im Rasenfriedhof müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche und unbearbeitet bruchrauhe Steine sind zugelassen. b) Nicht zugelassen ist insbesondere die Verwendung von Beton, Gips, le, Glas, Kunststoff, Farben, Gold und Silber für die Herstellung des Grabmales oder am Grabmal. c) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Die Grabmale aus Naturstein müssen aus einem Stein hergestellt sein. 2. Schriften, Ornamente und Sym bole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. (3) Die Größe der Grabmale auf den Grabstätten im Rasenfriedhof wird auf eine maximale Ansichtsfläche, maximale Breite und maximale Höhe wie folgt begrenzt: a) Familiengrabstätte: Ansichtsfläche max. 0,90 m² Breite max. 1,20 m Höhe max. 1,20 m b) Doppelgrabstätte: Ansichtsfläche max. 0,70 m² Breite max. 0,85 m Höhe max. 1,20 m (4) Für die einheitliche Gestaltung der Urnengräber werden liegende Grabplatten in der Größe von 0,60 x 0,45 m angeordnet. (5) Für die einheitliche Gestaltung der Urnenkammern in den Urnenstelen werden die Verschlussplatten aus Sandstein bereit gestellt und bleiben im Eigentum der Gemeinde. Es ist nicht gestattet, die Verschlussplatten der Urnenkammern zu verändern. Als Beschriftung ist möglich: Vorname und Name des/der Verstorbenen/Geburtsname/Geburtsdatum/Sterbedatum/Religiöse Symbole in Schriftgröße und gleichem Schrifttyp. Eine darüber hinausgehende Beschriftung darf nicht vorgenommen werden. Insbesondere ist unzulässig, Verschlussplatten zu öffnen und Urnen zu entnehmen oder Befestigungen an den Urnenstelen oder Verschlussplatten für Kränze, Bilder, Blumen oder anderen Schmuck anzubringen. (6) Bei den Baumgrabstätten werden kleine Platten bereit gestellt, auf denen der Name des/der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbedatum an den vorhandenen Steinen angebracht wird, bei Doppelbelegung beide Namen auf eine Platte. Die Gemeinde Glattbach gibt die Gravur der Platten in Auftrag und bringt sie an den Steinen an. Die Beschriftungs- und Montagekosten werden anschließend in Rechnung gestellt. Aufbringung von Grabschmuck oder die Aufstellung von Grablichtern ist nicht zulässig, mit Ausnahme von 26 Abs. 5 und 6. (7) Soweit es der Friedhofsträger unter Beachtung des 19 für vertretbar hält, kann er Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 1 bis 6 und auch sonstige bauliche Anlagen als Ausnahme im Einzelfall zulassen Zustimmung (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. (2) Die Genehmigung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung zu beantragen. Den Anträgen sind der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung beizufügen. Soweit es erforderlich ist, kann die Friedhofsverwaltung im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. (3) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (4) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften dieser Satzung entspricht. 21 Ersatzvornahme Ohne Genehmigung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben nicht übereinstimmende Anlagen müssen seitens des für das Grab Sorgepflichtigen oder seitens des Nutzungsberechtigten entfernt oder den Zeichnungen und Angaben entsprechend verändert werden, sofern eine Genehmigung nachträglich nicht erteilt wird. Die Friedhofsverwaltung kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Berechtigten die Anlage entfernen lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von zwei Monaten abgeholt wird, kann die Friedhofsverwaltung mit ihr entsprechend den Vorschriften der 383 ff BGB verfahren. Hierauf ist in der Aufforderung hinzuweisen. 22 Fundamentierung und Befestigung (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Grabstätten nicht umstürzen oder sich senken können. (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung gleichzeitig mit der Zustimmung nach 22. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale ist im 18 Abs. 3 geregelt. (4) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich von der Friedhofsverwaltung durch Rüttelproben überprüft.

8 23 Unterhaltung (1) Die Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist insoweit der jeweilige Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird. (4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und - pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. 24 Entfernung (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des 23 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. Dies gilt jedoch nur, sofern der Nutzungsberechtigte insoweit bei Erwerb der Grabstätte oder der Antragstellung im Sinne von 20 schriftlich sein Einverständnis erteilt hat. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit von Grabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. (3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung des Inhabers der Grabnummernkarte oder des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen. (4) Die Gemeinde kann Urnen nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit entfernen und sie im Friedhof an geeigneter Stelle dauerhaft der Erde übergeben. Eine Ausgrabung ist danach nicht mehr möglich. Dies gilt auch für die Überurnen in den Kammern der Urnenstelen, die vom Nutzungsberechtigten binnen eines Monats nach Ablauf des Grabrechts nicht abgeholt sind. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten 25 Herrichtung und Unterhaltung (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. 7 Abs. 7 Satz 4 bleibt unberührt. (2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die anderen Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. (4) Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung bzw. nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide (z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) bei der Grabpflege sind verboten. Im übrigen wird auf die Re-gelung des 9 Abs. 5 verwiesen. 26 Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (1) Im Rasenfriedhof sind nur kleine Pflanzflächen vor den Grabmalen zulässig. Die Pflanzflächen betragen beim Doppel- und Familiengrab max. 80 x 80 cm. Eine Einfassung der Pflanzbeete ist nur mit bodengleich verlegten Natursteinen, max. 10 cm breit, zulässig. (2) Die Art der Anpflanzung ist dem Grabnutzungsberechtigten weitgehend freigestellt. Unzulässig sind jedoch das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern. (3) Die Rasenflächen werden durch die Gemeinde einheitlich angelegt und unterhalten. (4) Pflanzschalen, Leuchten oder sonstige Grabgegenstände sind jeweils innerhalb der Pflanzbeete aufzustellen, um die gemeindliche Pflege der Rasenflächen zu gewährleisten. (5) Bei der Trauerfeier ist es erlaubt, Grabschmuck unterhalb der Urnenkammer auf dem Weg abzulegen. Der Schmuck 8 ist max. 4 Wochen nach einer Beisetzung zu entfernen. (6) An den Baumgrabstätten ist Blumenschmuck oder das Abstellen von Kerzen, Vasen oder Gestecken nur für die Dauer von max. 4 Wochen nach einer Beisetzung zulässig. Nach Ablauf der Frist muss der Nutzungsberechtigte für die Abräumung sorgen. Im Übrigen übernimmt die Gemeinde die Pflege im Bereich der Baumgrabstätten. Sie ist berechtigt, die nicht weggeräumten Sachen ohne Ersatz zu entsorgen, wenn diese die Pflege der Anlage behindern (Rasenpflege). Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die von ihr abgeräumten Teile aufzubewahren. (7) Soweit es die Friedhofsverwaltung für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen von den Vorschriften des Abs. 1 im Einzelfall zulassen. 27 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche ( 28 Abs. 3) nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleiben die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung a) die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen oder b) das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. VIII. Leichenhaus 28 Benutzung des Leichenhauses (1) Das Leichenhaus dient der Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung. Es darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der seitens der Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. 29 Benutzungszwang Leichen von Verstorbenen, die auf dem Friedhof beigesetzt werden, müssen spästens 24 Stunden vor der Beisetzung in das gemeindliche Leichenhaus gebracht werden.

9 IX. Schlussvorschriften 30 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Im Übrigen gilt diese Satzung. 31 Haftung Die Gemeinde Glattbach haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht satzungsmäßige Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Gemeinde Glattbach nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über die Amtshaftung bleiben unberührt. 32 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Satzung können gemäß Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,00 DM / 250,00 1 geahndet werden. 33 Gebühren Für die Benutzung des von der Gemeinde Glattbach verwalteten Friedhofs und ihrer Einrichtung sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 34 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das Bestattungswesen in der Gemeinde Glattbach vom mit nachfolgenden Änderungen außer Kraft. Glattbach, den gez. Fuchs 1. Bürgermeister Die Satzung berücksichtigt die letzte Änderung vom Maibaumaufstellung Am Donnerstag, den 30. April, wurde in Glattbach der Maibaum aufgestellt. Ausgestattet mit unseren neuen Storchennest- T-Shirts durften die Kinder die Parade anführen. Trotz Regen haben die Männer es geschafft mit viel Hau-Ruck den Maibaum an Ort und Stelle zu bringen. Vielen Dank auch an die Papas die hierbei tatkräftig zugepackt haben. Happy Birthday to you, liebes Storchennest! 1995 war es soweit, die ersten kleinen Störche sind ins Storchennest eingezogen. Heute sind es erwachsene Menschen, zum Teil schon mit eigenen Kindern. Wir sind gespannt auf viele herzliche Begegnungen. Aber auch bei unseren jetzigen Störchen wächst die Spannung. Ihr großer Auftritt lässt das Lampenfieber steigen. Gerne wollen sie allen Gästen zeigen, was uns das ganze Jahr über schon begleitet und bewegt. Mit Aschenputtel und Dornröschen wollen sie die Zuschauer mit ins Land der Märchen nehmen. Unser Festprogram am Samstag, den 09. Mai 14 Uhr Start unseres Festes Uhr Aufführung der Kindergartenkinder Anschl. Kaffee und Kuchen Uhr Spiel und Spaß mit Hüpfburg, Torwand, Kinderschminken, malen Basteln und Spielen Ab 15 Uhr Kunstaktion mit allen ehemaligen Kindern des Storchennestes 17 Uhr Start unserer Luftballonaktion für benachteiligte Kinder in der Ukraine Gemütlich wollen wir den Tag in Gemeinschaft ausklingen lassen Wir laden ALLE herzlich ein, mit uns den 20. Geburtstag unseres Storchennestes zu feiern! Für das Storchennest-Team Lioba Schmitt Annahmeschluss für die nächste Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes ist wegen des Feiertages»Christi Himmelfahrt«Dienstag, , 12 Uhr! Bitte unbedingt beachten. Nachmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 9 Aus dem Freundkindergarten Unser Projektthema für die nächsten Wochen lautet Gemeinsam sind wir stark Soziale Beziehungen sind eine wichtige Ressource in unserem Leben. Wer Freunde hat, findet Unterstützung und Halt in schwierigen Situationen. Darüber hinaus tragen soziale Kontakte grundsätzlich entscheidend zur Lebensqualität bei. Im Team schafft man manches, was alleine nicht möglich gewesen wäre. Die Kinder sollen in unserem Projekt erfahren, wie schön es ist, gemeinsam etwas zu meistern, wie es ist, sich einander beizustehen und zu trösten. Unsere Haltung und unser Handeln sind geprägt durch das Miteinander. Durch die gemeinsame Vorbereitung des Sommerfestes soll dies unter anderem gefördert werden. Auch unsere Vorschüler haben in einer Kinderkonferenz beschlossen, dass sie sich in den nächsten Tagen mit dem Thema Mein Körper beschäftigen möchten. Sie wollen erfahren warum man zum Atmen Sauerstoff benötigt, welche Knochen sich im Körper befinden und welche davon die größten sind u.v.m. Ich glaube das wird ein spannendes Thema für unsere schlauen Füchse. Im April haben wir noch die Geburtstage von Tarja und Sophie beide 5 Jahre, Luis, Rafael und Phillip 3 Jahre, Mia und Carlotta 4 Jahre und Pepe 2 Jahre gefeiert. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Hurra, wir haben Verstärkung bekommen. Seit dieser Woche dürfen wir Marco Trapp in unserem Team begrüßen. Herzlich Willkommen, wir freuen uns auf eine gemeinsame Zukunft. Außerdem dürfen wir ab Mai Remo in der U3 Gruppe Windelflitzer begrüßen. Herzlich Willkommen in unserm Kindergarten. Termine: Anmeldetag (falls Sie an diesem Tag verhindert sind - bitte vereinbaren sie telefonisch einen Termin mit uns) Betriebsausflug, der Kindergarten hat geschlossen Büchereibesuch der Grashüpfer 12./ Erste Hilfe Kurs für die schlauen Füchse Anmeldetag Bis bald Eure Nici Mitgliederversammlung des St. Johanniszweigverein Glattbach e.v. Die diesjährige Mitgliederversammlung unseres Kindergartenträgervereins findet am um 19:15 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus statt. Bitte beachtet auch den Beitrag des St. Johanniszweigerein Glattbach in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes. Robert Schnatz 1. Vorsitzender Trägerverein des Freundekindergarten St. Marien

10 Sonstiges Vollzug des Tierseuchenrechts; Bekämpfung der Varroatose Das Landratsamt Aschaffenburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Bienenhalter haben im Jahr 2015 im gesamten Gebiet des Landkreises Aschaffenburg alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln. 2. Zur Behandlung können alle zur Bekämpfung der Varroatose der Bienen in Deutschland zugelassenen Präparate gemäß den Herstellerangaben im Rahmen der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften verwendet werden. 3. Ausnahmen von dem Behandlungsgebot sind nur auf Antrag zu Versuchszwecken (zur Resistenzzucht) nach entsprechender Genehmigung möglich. 4. Überdurchschnittliche Bienenverluste sind umgehend dem Landratsamt Aschaffenburg - Veterinäramt - zu melden. 5. Diese Allgemeinverfügung wird für sofort vollziehbar erklärt. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweise 1. Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können im Dienstgebäude des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstraße 18, Aschaffenburg, Zimmer Nr (Erdgeschoss) eingesehen werden. 2. Durchgeführte Behandlungen sind in das Bestandsbuch gemäß 2 der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, einzutragen. 3. Die Behandlung ist während der trachtfreien Zeit durchzuführen. 4. Bei der Verwendung von Perizin sollen die Völker brutfrei sein. 5. Nähere Auskünfte zu den zulässigen Behandlungsmethoden erteilt das Landratsamt Aschaffenburg Veterinäramt -, Merlostraße 1-3, Aschaffenburg (Tel / oder -107). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Burkarderstraße Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Allgemeinverfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl Nr. 13 vom , S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Allgemeinverfügung Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG Aschaffenburg, 27. März 2015 Mit freundlichen Grüßen Erwin Stenger Oberregierungsrat Informationsabend zur Ausbildung der staatl. anerkannten Erzieherin/des staatl. anerkannten Erziehers und zur Erlangung der Fachhochschulreife an der Fachakademie für Sozialpädagogik Um Interessenten frühzeitig die Möglichkeit zu geben, unsere Einrichtung kennen zu lernen, führen wir am Dienstag, , um Uhr in den Räumen unserer Fachakademie einen Informationsabend zum Aufbau der Ausbildung der staatl. anerkannten Erzieherin/des staatl. anerkannten Erziehers und zur Erlangung der Fachhochschulreife durch. Dabei wird ausführlich auf die Zulassungsvoraussetzungen, den Aufbau des Studiengangs, die Berufsfelder der Erzieherin/des Erziehers und berufliche Perspektiven eingegangen. Eingeladen sind insbesondere alle interessierten Schülerinnen/Schüler und deren Eltern. 10 Die Ruth-Weiss-Realschule informiert zum Übertritt von der Grundschule (4. Klasse) oder Mittelschule (5. Klasse) an die Ruth-Weiss-Realschule Staatliche Realschule für Mädchen Aschaffenburg im Schuljahr 2015/2016 Die bayerische Realschule - ein direkter Weg zum mittleren Bildungsabschluss: Die Realschule ist eine allgemeinbildende Schule für bildungswillige junge Menschen, die zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Die Realschule baut auf der Grundschule auf und führt dann in sechs Jahren zum Realschulabschluss. Neben allgemeinbildenden Pflichtfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Erdkunde, Geschichte usw. bietet die Realschule bereits ab der 7. Klasse berufsorientierte Fächer an. Sie kommt hierdurch den individuellen Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entgegen und schafft Voraussetzungen für die spätere Berufswahl. Der nur mit einer für ganz Bayern zentral gestellten Prüfung zu erreichende Realschulabschluss befähigt zur Übernahme vielfältiger Aufgaben in den Berufsfeldern Technik, Verwaltung und Wirtschaft sowie im gestalterischen, musischen und sozialen Bereich. Für Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Realschulabschluss nicht sofort für eine berufliche Ausbildung entscheiden, ist der Weg offen in weitere schulische Bildungsgänge (z. B. Fachoberschule, Fachakademie, Berufsfachschule, Gymnasium). Vielfältige Ausbildungsrichtungen: An der Ruth-Weiss-Realschule werden ab der 7. Klasse alle an bayerischen Realschulen möglichen Ausbildungsrichtungen angeboten: Mathematisch-technischer Zweig mit verstärkter Mathematik und Abschlussprüfung im Fach Physik (ggf. mit Knabenrealschule) Wirtschaftlich-kaufmännischer Zweig mit Abschlussprüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Sprachlicher Zweig mit Abschlussprüfung in der zweiten Fremdsprache Französisch Sozialer Zweig mit Abschlussprüfung im Fach Sozialwesen Alle vier Zweige sind gekoppelt mit dem Fach Informationstechnologie. NEU: Als einzige Realschule am bayerischen Untermain ist die Ruth-Weiss-Realschule an dem von der Universität Augsburg wissenschaftlich begleiteten Modellversuch Bestenförderung in Talentklassen beteiligt. Schülerinnen mit guten Leistungen haben im Rahmen dieser Bestenförderung die Möglichkeit, im wirtschaftlich-kaufmännischen und im sozialen Zweig das Fach Französisch als zusätzliches fünftes Abschlussprüfungsfach zu wählen. Das besondere Profil der Ruth-Weiss- Realschule: Als Bildungseinrichtung für Mädchen will unsere Schule neben dem für alle öffentlichen bayerischen Realschulen verbindlichen Pflichtprogramm junge Frauen für das persönliche und berufliche Leben stark machen. Deshalb setzen wir seit Jahren besondere Schwerpunkte und halten vielfältige, über den täglichen Pflichtun-

11 terricht hinausgehende Angebote bereit: Offene Ganztagsschule, d. h. kostenfreie Nachmittagsbetreuung bis 16:15 Uhr Mensa mit warmem Mittagessen für alle Schülerinnen (z. Zt. 3,50 1 pro Menü) Förderunterricht in den Kernfächern für schwächere Schülerinnen Profilklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (z. B. Chor, Sport, naturwissenschaftliche Projekte, soziale Aktivitäten) Bestenförderung in Talentklassen ab Jahrgangsstufe 7 (siehe oben) Umfangreiches Wahlfachangebot, besonders im musischen Bereich (z. B. Theater, Chorgesang, Instrumentalmusik, Band) mit jährlichen Darbietungen auf Großveranstaltungen in der Stadthalle Schullandheimaufenthalte (5. Klasse), Orientierungstage (7. Klasse), Sport- Aktiv-Wochen (8. Klasse) und Studienfahrten (10. Klasse) Schüleraustausch mit Frankreich und Sprachreisen nach England Organisation von Betriebspraktika (verpflichtende sowie freiwillige) Vertiefte Berufsorientierung mit der Gesellschaft für berufliche Förderung (8. und 9. Klassen) Verleihung international anerkannter Sprachzertifikate in Englisch und Französisch (PET, BEC, DELF) Hohes soziales Engagement, vor allem langjährige Schulpatenschaft zu Waisenkindern in Lusaka/Sambia Intensive Förderung des sozialen Engagements für die Schule und die Gemeinschaft in der SMV, als Pausenhelfer und im Sanitätsdienst Werteerziehung und soziales Lernen nach Lion s Quest Intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. der Pfadfinderinnenschaft St. Georg und dem Tanzsportclub Schwarz-Gold Sportliche Aktivitäten und Schulmannschaften (z. B. Handball, Judo, Tanzsport) Fächerübergreifende Projekttage Tutorinnen für 5. Klassen, d. h. ältere Schülerinnen stehen den jüngeren zur Seite Beste Rahmenbedingungen in einem komplett sanierten Schulhaus und Pausenhof Aufnahmevoraussetzungen für den Übertritt an die Realschule im September 2015: In die Eingangsklasse der Realschule, d. h. in die 5. Klasse, können im September 2015 Schülerinnen eintreten, die derzeit die 4. Klasse der Grundschule oder die 5. Klasse der Mittelschule besuchen und am 31. Oktober 2015 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Übertrittsbestimmungen für Schülerinnen aus der 4. Klasse der Grundschule: Im Übertrittszeugnis der Grundschule wird die Eignung für den Besuch von weiterführenden Schulen vermerkt. Ausschlaggebend ist der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Schülerinnen mit einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser können ohne weitere Bedingungen an die Realschule übertreten. Schülerinnen mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter müssen sich einem Probeunterricht an der Realschule in den Fächern Deutsch und Mathematik unterziehen. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem der beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erzielt wird. Bei Note 4 in beiden Fächern können die Schülerinnen auf Antrag der Eltern an die Realschule übertreten. Bei Note 5 oder 6 in einem der beiden Fächer ist ein Übertritt an die Realschule nicht möglich. Übertrittsbestimmungen für Schülerinnen aus der 5. Klasse der Mittelschule: Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt von 2,5 und besser aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis (dennoch Voranmeldung mit Halbjahreszeugnis zum u. g. Termin). Die endgültige Anmeldung für Schülerinnen aus der 5. Klasse und aus höheren Jahrgangsstufen der Mittelschule/des Gymnasiums erfolgt mit dem Jahreszeugnis 2015 in der Zeit vom 3. bis 4. August 2015 von 8:30 bis 12:00 Uhr. Eine Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen der Realschule ( Klasse) kann nur dann ohne Aufnahmeprüfung erfolgen, wenn im Jahreszeugnis der Regelklasse einer Mittelschule ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht wird und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch teilnehmen oder in einer M-Klasse das Klassenziel mit höchstens einer 5 erreicht wurde. Anmeldung: Die Anmeldung für die Realschule erfolgt in der Zeit vom Mai 2015 von 9:00 15:00 Uhr und am 15. Mai 2015 von 9:00 12:00 Uhr im Sekretariat der Ruth-Weiss-Realschule Aschaffenburg, Darmstädter Str. 2 Bei der Anmeldung sind vorzulegen: die Geburtsurkunde ggf. der Sorgerechtsbeschluss das Übertrittszeugnis im Original ein Passbild (für Buskarte von Fahrschülern) Probeunterricht: Für Schülerinnen, die sich dem Probeunterricht unterziehen müssen, findet dieser am 19., 20. u. 21. Mai 2015, jeweils ab 8:15 Uhr, an der Ruth-Weiss-Realschule statt. Hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung ein gesondertes Merkblatt. Vorbereitung für Eltern: Kontakt: Die Schulleitung der Ruth-Weiss-Realschule Aschaffenburg ist gerne bereit offene Fragen zu beantworten: Telefon: / Fax: / rsm-ab@t-online.de Homepage: Georg Strobel, Schulleiter Staatliche Realschule Hösbach In der Zeit vom bis können die übertrittswilligen Schülerinnen und Schüler vor allem der Grundschulen von den Erziehungsberechtigten an der Staatlichen Realschule Hösbach angemeldet 11 werden und zwar am Montag, , in der Zeit von 13:30 bis 16:00 Uhr, Dienstag, , in der Zeit von 13:30 bis 18:00 Uhr, Mittwoch, , in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag, , in der Zeit von 8:30 bis 10:30 Uhr. Mitzubringen sind dazu: - Übertrittszeugnis der Grundschule - die Geburtsurkunde - 2 Passbilder - Erfassungsbogen (nur Fahrschüler) - ggf. einen Sorgerechtsbeschluss und - ggf. schulpsychologische Bescheinigung einer Legasthenie oder LRS. Die Staatliche Realschule Hösbach weist darauf hin, dass die Anmeldung eines Kindes bei einem gemeinsamen Sorgerecht nur mit beiden Unterschriften getrennt lebender Eltern möglich ist. Ebenso werden zu diesem Zeitpunkt Voranmeldungen übertrittswilliger Hauptschüler der Gelenkklassen und Gymnasiasten angenommen. Am Mittwoch, , von 13:30 bis 16:00 Uhr steht unsere Beauftragte für Legasthenie für Schüler mit bereits attestierter Legasthenie/LRS (aktuelles Gutachten erforderlich) zur Verfügung und nimmt Anmeldungen entgegen. Um die Wartezeiten bei der Anmeldung für die neuen 5. Klassen zu verkürzen, können in der Zeit von 04. bis durch die Erziehungsberechtigten alle für die Anmeldung relevanten Daten in ein Formular auf der Homepage der Realschule Hösbach ( eingetragen werden. Für die Fahrkarte steht ein Download unter service/formulare/bildungkultur im Internet zur Verfügung. Wir bitten, dieses Formular mittels PC oder Schreibmaschine auszufüllen, da der Antrag automatisiert weiterverarbeitet wird. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bereits bei der Anmeldung in die Schule mitgebracht werden. Bei Unterlagen die verspätet vorliegen, muss damit gerechnet werden, dass die Fahrausweise nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn bereitgestellt werden können. Auch dieses Jahr bieten wir an unserer Schule die Aufnahme in eine Chorklasse an. Genauere Informationen hierzu liegen bei der Anmeldung aus. Außerdem ist ebenso eine Anmeldung bzw. Voranmeldung zur Offenen Ganztagsschule, die in Kooperation mit dem Albert-Schweizer- Werk angeboten wird, an zwei bis vier Wochentagen möglich. Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Staatlichen Realschule findet dann vom bis (Dienstag mit Donnerstag) für Schülerinnen und Schüler der Grundschule statt. Für Rückfragen steht selbstverständlich das Direktorat der Staatlichen Realschule Hösbach unter der Telefonnummer 06021/ montags bis donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und freitags 8:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Väth, Schulleiterin

12 Amt für Ernährung Essen am Familientisch Vortrag: Was brauchen 1- bis 3-Jährige und was nicht? Babybrei und was kommt dann? Lebensmittel und Getränke sinnvoll gewählt. Umgang mit Süßigkeiten und Kinderlebensmitteln. Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung richtig interpretieren. Tipps bei Essproblemen und Allergien. Ernährungserziehung zeitgemäß. Referentin: Renate Bleistein, Ökotrophologin Termin: Dienstag, 19. Mai 2015 von bis Uhr. Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antoniusstr. 1, Aschaffenburg Anmeldung: (nur vormittags) beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Außenstelle Aschaffenburg unter der Tel.-Nr / (Frau Steg) oder 06021/ Der Kurs ist kostenfrei! Gemeinde Glattbach Fridolin Fuchs, 1. Bürgermeister Ende des amtlichen Teils -Adresse für Ihre Beiträge: Kirchliche Nachrichten Ich bin auch nur ein Mensch Wenn wir uns hoffnungslos überfordert fühlen und meinen, da wird zu viel, ja fast Unmenschliches verlangt, kommen uns manchmal die Worte über die Lippen. "Ich bin auch nur ein Mensch!" Mit diesem Satz "Ich bin auch nur ein Mensch" hoffen wir auf Einsicht beim anderen, dass unsere Kraft für die Bewältigung von Aufgaben begrenzt ist und sie nicht in uns unerfüllbare Erwartungen setzen. "Auch ich bin nur ein Mensch", diese Worte rutschen auch Petrus in der Lesung des kommenden Sonntags heraus. Aber in einem etwas anderen Sinn. Im Text aus der Apostelgeschichte wird erzählt, wie ein Mensch für einen Menschen zum Glaubensvermittler werden kann. Dies geschieht nicht von oben herab, indem ein Christ meint, er hätte einen höheren Wertoder Wissensstatus und müsste den religiös Interessierten belehren. Glaubensvermittlung kann nur gelingen, wenn Menschen sich auf gleicher Augenhöhe begegnen. Es wird berichtet, wie Petrus predigt und versucht einen Hauptmann namens Kornelius und andere Anwesende in die Grundlehren des Glaubens einzuführen. Noch während der Predigt des Petrus funkt Gott dazwischen und schickt den heiligen Geist über alle. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es Gott selbst ist, der die Herzen von Menschen bewegt und in ihnen Interesse für den christlichen Glauben aufbrechen lässt. Das Entscheidende bewirkt Gott selbst, der Glaubensvermittler kann beruhigt sagen: "Auch ich bin nur ein Mensch!" Einen gesegneten Sonntag im Namen des Seelsorgeteams und allen Müttern einen wunderschönen Muttertag wünscht Ihr Diakon Alexander Fuchs Gottesdienstordnung der Pfarreiengemeinschaft Glattbach - Johannesberg vom bis G-RZ = Glattbach Roncalli-Zentrum G-AK = Glattbach Alte Kirche J-JE = Johannesberg St. Johannes Enthauptung 12 R-KE = Rückersbach Kreuzerhöhung S-VC = Steinbach Verklärung Christi B-GH = Breunsberg Kapelle zum Guten Hirten Samstag, Kollekten für die Aufgaben unserer Pfarrgemeinden Uhr J-JE Trauung mit Brautamt v. Yvonne Mengel u. Johannes Stadtmüller Uhr J-JE Trauung v. Kerstin Rausch u. Patrick Kromhout mit Taufe v. Till Titus Rausch Uhr G-RZ Rosenkranz Uhr G-RZ Eucharistiefeier am Vorabend für die Pfarreiengemeinschaft u. f. Fritz Reiß u. Ang. / f. Peter u. Johanna Däsch u. Ang. / f. d. Verst. der Fam. Leidl u. Lehrbach / f. Franz Ebele / f. Fam. Deller u. Haas u. Ang. / f. Toni Heininger Sonntag, SONNTAG DER OSTERZEIT Kollekten für die Aufgaben unserer Pfarrgemeinden Uhr R-KE Eucharistiefeier f. Helmuth Volk u. Ang. / f. Helmuth Hock, Eltern, Schwiegereltern u. Geschwister Uhr G-AK Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung Uhr J-JE Eucharistiefeier f. Rudolf Bayer u. Ang. / f. Alfred Wagner, Josef Dahlheimer u. Ang. / f. Alfons Bauer (2. SG) / f. Hans Zimmer, Hedwig Wüst u. Monika Seipel

13 Montag, Uhr Bittprozession der Pfarreiengemeinschaft im Glattbacher Wald (s. Mitteilungen) Donnerstag, CHRISTI HIMMELFAHRT Uhr G-AK Eucharistiefeier f. Maria Freund u. Ang Uhr J-JE Eucharistiefeier für die Pfarreiengemeinschaft u. f. Elfriede Stadtmüller u. Schwiegertochter Brigitte / f. Notburga Barrett, Andreas u. Gerhard Pfeifer u. Ang. / f. Gottfried u. Irene Sauer u. Ang. Samstag, Hl. Johannes Nepomuk Uhr G-AK Trauung von Florian Flörchinger und Viveka Birgitta Lilian Ehlert Uhr G-RZ Rosenkranz Uhr G-RZ Eucharistiefeier am Vorabend f. Horst Steigerwald (3. SG) / f. Maria Schoppe u. verst. Ang. / f. Rosa u. Benno Gumbel u. Eckart Henz / f. Rudi Bieber, Anna Herzog u. Ang. / f. Ludwig u. Magdalena Kunkel u. Ang. / f. Hella u. Michael Debes Uhr S-VC Eucharistiefeier am Vorabend für die Pfarreiengemeinschaft u. f. Josef u. Rosa Hock u. Söhne Sonntag, SONNTAG DER OSTERZEIT Uhr G-AK Eucharistiefeier - Eröffnung der Iglauer Krippe - f. d. Verst. d. Fam. Kuhn, Hein und Schäffer Uhr J-JE Familiengottesdienst / Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung Pfarreiengemeinschaft St. Maria und Johannes d. T. Kirchenverwaltung Johannesberg Die Jahresrechnung 2014 wurde in der letzten Kirchenverwaltungssitzung durch Kirchenpflegerin Helga Scherer vorgestellt und einstimmig angenommen. Diakon Alexander Fuchs dankte auch im Namen der KV-Mitglieder für die sorgfältige Fertigung der Jahresrechnung. Die Kirchenrechnung 2014 liegt in der Zeit von bis im Pfarrbüro Johannesberg aus und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Kollekte am 10. Mai 2015 in der Johannesberger Kirche Die Kollekte an diesem Sonntag ist für den Kauf von Blumen für den Kirchenschmuck vorgesehen. Unser Blumenschmuckteam gestaltet unsere Kirche sehr ansprechend mit viel Engagement. Um hierfür regelmäßig frische Blumen anschaffen zu können, bitten wir Sie heute um eine großzügige Spende. Bittprozession der Pfarreiengemeinschaft am Montag, Für Glattbach gilt: Bei gutem Wetter (Glockenläuten um Uhr): Treffen um Uhr an der 2. Kreuzwegstation. Um Uhr ist mit den Johannesbergern eine gemeinsame Eucharistiefeier am Waldkreuz, anschl. können Sie noch Ihr mitgebrachtes Vesper verzehren. Getränke gibt es zu kaufen. Bei Regen findet die Prozession nicht statt. (Glockenläuten um Uhr): Treffen am Johann-Desch-Platz, Glattbach um Uhr. Wir fahren gemeinsam nach Johannesberg zur Eucharistiefeier um Uhr, Johannes Enthauptung, anschl. Begegnung im Mehrgenerationenhaus. Wir bitten die Fahrer/innen, den nicht motorisierten Personen eine Mitfahrgelegenheit anzubieten. Für Johannesberg gilt: Bei gutem Wetter findet die Bittprozession statt. Die Glocken läuten um Uhr: Treffen um Uhr im Hainefeldweg. Um Uhr ist mit den Glattbachern eine gemeinsame Eucharistiefeier am Waldkreuz, anschl. können Sie noch Ihr mitgebrachtes Vesper verzehren. Getränke gibt es zu kaufen. Bei Regen findet die Prozession nicht statt (Glockenläuten um Uhr). Um Uhr Eucharistiefeier in Johannesberg, Johannes Enthauptung, anschl. Begegnung im Mehrgenerationenhaus. Pfarrgemeinderat Glattbach Die nächste Sitzung des Pfarrgemeinderats findet am Mittwoch, den , um Uhr im Besprechungszimmer im Pfarrhaus statt. Maiandachten: Donnerstag, , Uhr, Breunsberg Freitag, , Uhr, Rückersbach Sonntag, , Uhr, Maiandacht der KAB am Dormeswaldhelgen Mittwoch, , Uhr, Glattbach Donnerstag, , Uhr, Breunsberg Freitag, , Uhr, Johannesberg St. Georgskapelle Donnerstag, , Uhr, Breunsberg Freitag, , Uhr, Johannesberg Maiandacht Rückersbach am Freitag, Bitte beachten: Anfangszeit Uhr Krankenkommunion: Die nächste Krankenkommunion findet aus gegebenem Anlass an Pfingsten statt. 13 Wallfahrt nach Walldürn: Damit wir das Leben haben => Dieses Jahr an einem Samstag zu einer späteren Uhrzeit Warum? - Es bleibt der Sonntag als weiterer arbeitsfreier Tag zur Erholung bzw. als Familientag - Die regulären Gottesdienste in unserer Heimatpfarrei entfallen nicht für die Daheimgebliebenen - Man kann länger schlafen Auch, wenn der Eine oder Andere das frühere Laufen liebt, so ergeht doch im Rahmen der Pfarreiengemeinschaft die herzliche Einladung zur diesjährigen Wallfahrt am Samstag, den Fußwallfahrt Abfahrt nach Schneeberg ist um 6.00 Uhr an der Johannesberger Kirche. Weitere Haltestellen: Enzlinger Berg und REWE- Markt Glattbach. Gebets- und Liedtexte werden wieder ausgeteilt. Beginn des feierlichen Pilgeramtes mit Dekan Uwe Nimbler ist um Uhr. 2. Buswallfahrt Für alle, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder einfach lieber direkt hinfahren möchten, fährt ein Bus. Planmäßige Abfahrt ab Kirchplatz Johannesberg ist um 9.00 Uhr, Zusteigemöglichkeiten sind: Am Kreuz Oberafferbach, Dreschhalle, Jahnstraße, Johann-Desch-Platz u. Ortsausgang Glattbach. In Gemeinschaft feiern wir dann das feierliche Pilgeramt um Uhr. Um Uhr besteht die Möglichkeit, die Wallfahrtsandacht zu besuchen. Fahrtkosten: Pro Person 10 Euro, Jugendliche zahlen die Hälfte, Kinder sind frei. Zum Zeichen der Gemeinschaft möchten wir wieder die Schals mit unserem Pfarreiengemeinschafts-Emblem tragen. Wer im vergangenen Jahr einen erworben hat, möge ihn bitte mitbringen. Während der Hinfahrt können im Bus weitere Schals erworben werden (Stückpreis: 5 Euro). Alle Pilger, ob zu Fuß oder mit dem Bus, können zur Mittagszeit das Essen in einem selbst gewählten Gasthaus einnehmen, in einem Cafe Einkehr halten oder alternativ ein mitgebrachtes Vesper im Garten rund um den Basilikaplatz verzehren. Wer ein gemeinsames Mittagessen in einem Gasthaus wünscht, gebe dies bitte bei der Anmeldung an. Wir versuchen dann, entsprechend Plätze zu reservieren. Ebenso besteht samstags die Möglichkeit, in den Geschäften Walldürns zu bummeln. Wegen der Bus- und Gasthausreservierung ist es in diesem Jahr erforderlich, dass die Anmeldung bis spätestens Donnerstag, den 28. Mai, im Pfarrbüro Glattbach (Tel ) oder im Pfarrbüro Johannesberg (Tel ) vorgenommen wird. Entsprechend den eingegangenen Anmeldungen bis zum genannten Stichtag entscheidet sich, ob eine gemeinsame Rückfahrt um Uhr oder zwei einzelne (13.30 Uhr und Uhr) angetreten werden. Über eine rege Beteiligung freuen sich Ottilie, Andrea, Patrick und Friedel Tauftermine: , Uhr, Glattbach , Uhr, Johannesberg , Uhr, Glattbach , Uhr, Johannesberg 50 plus X-CLUB Mai Maria Buchen Am Dienstag, den 19. Mai, fahren wir um Uhr ab den üblichen Haltestellen nach Maria Buchen. Ab der Abzweigung Lohr/Steinbach laufen wir 3 km durch das Buchental zur Buchenmühle. Dann geht es zur Wallfahrtskirche Maria Buchen. Dort feiern wir eine kurze Maiandacht. Alle, die nicht laufen können, fahren mit dem Bus bis zur Buchenmühle. Nach der Andacht geht es wieder hinab zur Buchenmühle mit Kaffee und Abendessen. Um Uhr sind wir wieder zu Hause. Die Fahrtkosten betragen 10,-- Euro. Die Fahrt ist zur Zeit ausgebucht! Juni Gläwischer Kerb Am Montag, den 01. Juni, treffen wir uns um Uhr zur Gläwischer Kerb auf dem Festgelände im Pausenhof der Grundschule. (Es wird ein Fahrdienst eingerichtet.) Walldürn Am Samstag, den 13. Juni, findet unser großer Wallfahrtstag nach Walldürn statt. Die Abfahrt für die Fußwallfahrer (Haltestelle Rewe-Markt) ist um 6.00 Uhr. Die Abfahrt für alle, die nicht laufen wollen oder können, ist ab den üblichen Haltestellen um 9.00 Uhr. Um Uhr findet dann der Gottesdienst in der Basilika statt.

14 Danach gehen wir gemeinsam zum Mittagessen. Nach der Blutandacht um Uhr fahren wir wieder zurück. Ankunft: Glattbach Uhr. Um besser planen zu können bitten wir um baldige Anmeldung bei Heribert Englert - Tel Bitte Bescheid sagen Fuß-, oder Buswallfahrt - Mittagessen ja oder nein. Wiesbaden & Weinfest Am Freitag, den 26. Juni, fahren wir um Uhr nach Wiesbaden. Wir werden auf den Neroberg fahren und die Orthodoxe Kirche besuchen. (Eventuell Kurpark Wiesbaden.) Danach geht es weiter nach Ülversheim zum Weingut Götz. Dort findet das Weinfest statt (keine Weinprobe). Fahrtkosten 14,-- Euro pro Person. Die Rückfahrt erfolgt um Uhr nach Glattbach. Die Fahrt ist zur Zeit ausgebucht! Juli Pfarrfest am 05. Juli um das Roncalli- Zentrum - Kaffee 50 plus X - Kuchenspenden erbeten! Listen liegen in beiden Kirchen aus oder telefonisch bei Heribert Englert - Tel Sommerreise Die Sommerreise führt uns dieses Jahr an den Haiminger Berg am Eingang des Ötztales im Hotel Ferienschlössl. Der Reisetermin ist Sonntag, der 12. Juli, bis Sonntag, den 19. Juli Bis zum 15. Mai ist die Stornierung noch kostenfrei! Restzahlung bis 15. Juni Die Fahrt ist zur Zeit ausgebucht! September Am feiern wir ab Uhr unser Weinfest im Pfarrsaal mit Musik. Oktober Dettelbach & Abtswind Am Donnerstag, den 08. Oktober, findet der gemeinsame Ausflug mit den Johannesberger Senioren statt. Die Abfahrt ist um Uhr. Gottesdienst in Dettelbach um Uhr. Danach fahren wir 20 Minuten weiter nach Abtswind zum Weingut Behringer. Ankunft in Glattbach um Uhr. Die Fahrt ist zur Zeit ausgebucht! Öffnungszeiten der Pfarrbüros: Glattbach: Montag und Donnerstag von 9.00 bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Messbestellungen: montags von 9.00 bis Uhr Johannesberg: Montag und Mittwoch von 9.00 bis Uhr Donnerstag von bis Uhr Messbestellungen für Johannesberg und Filialen: Donnerstag, , bis Uhr Die Termine sind in der Regel am 2. Donnerstag im Monat und werden regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Kath. Pfarramt Glattbach Tel , Fax-Nr Kath. Pfarramt Johannesberg Tel , Fax Diakon Alexander Fuchs: Handy 0175/ Pastoral. Mitarbeiter Richard Rosenberger: Tel oder 0151/ Beichtgespräche bei Pfarrer Karl Mödl und Pfarrer Erwin Nimbler sind auch möglich. Hierfür bitte mit dem Pfarrbüro einen Termin vereinbaren. Mail-Adresse: pg.johannesberg@bistum-wuerzburg.de Homepage Aktuelle Berichte, Fotos und Informationen rund um das Leben unserer Pfarreiengemeinschaft finden sich auch im Internet: - Tel /46478 oder über Caritas-Verband Aschaffenburg, Tel / Frau Wiltrud Knorr, Tel Heilands Ökumenischer Kirchenladen, Roßmarkt 23, Aschaffenburg, Tel Caritas-Sozialstation St. Stephanus e.v. Hösbach, Brunnenstraße 40 - Tel Öffnungszeiten der Bücherei: Samstag Uhr Sonntag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Unsere Telefonnummer: Ihr Büchereiteam Evangelische St. Paulusgemeinde Anschrift: Evang.-Luth. St. Paulusgemeinde Paulusstr. 15, Aschaffenburg Tel.: AB , Fax: pfarramt.stpaulus.ab@elkb.de Homepage St. Paulusgemeinde: Sprechstunde: Sprechstunde Pfarrerin V. Wölfle: Am ist keine Sprechstunde. Sprechstunde Pfarrerin Dr. I. Kreile nach Vereinbarung, mobil 0151/ Pfarramtsbüro: S. Schlüter Paulusstr. 15, Aschaffenburg Tel.: AB , Fax: Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Am Freitag, 15. Mai, bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns über unseren Anrufbeantworter. 14 Termine Donnerstag, 07. Mai Uhr Abfahrt der Tagesfahrt mit dem Paulusverein nach Weilburg und Bad Ems, Pauluskirche Freitag, 08. Mai Uhr Offene Frauengruppe, Kräuterführung mit Gabriele Staab, Kräuterpädagogin, Start: Uhr Gemeindehaus Bei Interesse gerne im Pfarrbüro anmelden. Sonntag, 10. Mai Uhr Gottesdienst mit Einführung Pfarrerin Dr. I. Kreile, Dekan R. Rupp, V. Wölfle anschließend Empfang Gemeindehaus Montag, 11. Mai Uhr Frauenkreis, Lutherkirche Mittwoch, 13. Mai Uhr Sprachkurs, Krypta Uhr Bücherei, Gemeindehaus Freitag, 15. Mai Uhr Sprachkurs, Krypta Sonntag, 17. Mai Uhr Gottesdienst, A. Kobler, Lutherkirche Uhr Gottesdienst, A. Kobler, Pauluskirche Konfirmation 2015 Unsere Konfirmanden hatten am 03. Mai einen sehr schönen Gottesdienst, der durch die Band Fries Brothers mitgestaltet wurde. Wir wünschen ihnen Gottes Segen für ihren weiteren Weg. Kleidersammlung für Bethel Wir möchten Sie schon jetzt auf unsere Sammlung für Bethel vom 18. bis 22. Mai hinweisen. Sie können zu den Bürozeiten ihre Spenden im Kreuzgang abstellen. Flyer oder Spendenbeutel hierfür liegen im Pfarr-amt, der Kirche und im Gemeindehaus für Sie bereit. Vorschau Konfirmation 2016 Wir bereiten den neuen Konfirmanden- Kurs vor. Dazu laden wir alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 14 Jahren ein. Wenn Sie bis jetzt keine persönliche Einladung erhalten haben, scheuen Sie sich nicht und melden Sie sich bei uns. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Unser Info- Abend zum neuen Kurs findet am um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in der Boppstr. 17 statt. Studienreise Mit dem Paulusverein an die schönsten Städte der Ostsee. Vom 21. bis 25. September veranstaltet der Paulusverein eine Studienfahrt zu den alten Hansestädten. Schwerin, Rostock, Güstrow, Greifswald und Wismar werden u. a. Ziele sein. Reisepreis bei mind. 35 Personen, pro Person im DZ ca. 450, Auch zu dieser Fahrt werden schon Anmeldungen im Pfarramt entgegengenommen. Wiederkehrende Termine Die Paulaner... Hauskreis, montags, Uhr Kontakt: A. + J. Kobler (über Pfarrbüro) Musik. Früherziehung für Kinder im Alter von 3 bis 4,5 Jahren, dienstags, Uhr; Gemeindehaus.

15 Danach findet der Klavierunterricht statt. Für Schnupperstunde bitte tel. Voranmeldung: Dipl.-Musikpäd. T. Degtarev: 06021/ Präventionskurs für Herz/Kreislauf mit Dr. K. Junk, donnerstags um Uhr im Gemeindehaus Krabbelgruppen Die Krabbelgruppe sucht neue Mamis (gerne auch Papis). Derzeit finden keine Treffen statt. Bei Interesse gerne wieder, bitte kommen Sie auf uns zu! Infos: Pfarramt Aktuelles aus dem Verein Das FSV-Sportheim ist diese Woche Donnerstag und Freitag ab 18 Uhr und Sonntag ab 10 Uhr geöffnet! Samstag öffnen wir nach Vereinbarung für Feierlichkeiten oder Sitzungen: (Kontakt: ). Abteilung Fußball: Sprachkurse für russlanddeutsche Frauen jeweils ab 9.00 Uhr, Krypta mittwochs: Sprachkurs I Deutsch für Teilnehmerinnen mit sehr geringen Vorkenntnissen freitags: Sprachkurs II für Teilnehmerinnen mit Vorkenntnissen freitags: Sprachkurs III für Fortgeschrittene Info u. Anmeldung (auch Russisch): Elena, Tel Öffnungszeiten Bücherei mittwochs von Uhr sonntags von Uhr Aus Vereinen und Verbänden Fußballsportverein Glattbach 1928 e.v. 1. Mannschaft FSV Glattbach A-Klasse 2 Aschaffenburg SV A'burg Damm - FSV Glattbach 1:0 Enttäuschende Leistung gegen Damm! Gegen den noch abstiegsbedrohten Gastgeber aus Damm erreichte trotz gut bespielbarem Rasen und nahezu idealen Wetterbedingungen keiner unserer Spieler Normalform. Nach einer ausgeglichenen ersten Halbzeit mit wenig herausgespielten Torchancen auf beiden Seiten sollte es im zweiten Abschnitt nicht viel besser werden. Im Gegenteil, denn nach Ballverlust im Mittelfeld konnte sich der Dämmer Rechtsaußen durchsetzen und zu seinem in der Mitte völlig freistehenden Mitspieler passen, der den Ball ohne Abwehrmöglichkeit für unseren Keeper Furkan Kabul im Netz versenkte (59.). In der Folgezeit fanden wir kein Mittel, um uns klare Einschussmöglichkeiten zu erarbeiten und hatten somit letztendlich an diesem Tag auch keinen Punkt verdient. Gegen starke Gegner zeigen wir stets gute bis sehr Leistungen, doch im Gegenzug passen wir uns gegen vermeintlich schwächere Mannschaften deren Spielniveau an und das gilt es in der Zukunft unbedingt abzustellen. Am kommenden Sonntag ist der SV Weibersbrunn zu Gast. Anpfiff ist um 13 und 15 Uhr. Training: Dienstag, 19 Uhr Donnerstag, 19 Uhr (entfällt am wegen des Feiertages) Vorschau: Sonntag, , 15Uhr FSV Glattbach - SV Weibersbrunn 2. Mannschaft FSV Glattbach II Training siehe 1. Mannschaft. Vorschau: Sonntag, , 13 Uhr FSV Glattbach II - SV Weibersbrunn II Abteilung Fußball-Jugend U19-Junioren (Jahrgang 1996 und 1997) SG Hösbach/Goldbach/ Oberafferbach/ Strietwald/Glattbach (SG) FC Hösbach - (SG) DJK Wenighösbach 8:1 (4:1) Tore: Fabian Eheim (4x), Andreas Kern (2x), Fabio Linnebacher, Henri Hoff Kein hochklassiges, aber ein torreiches Spiel. Die Wenighösbacher hätten durchaus 2-stellig verlieren können, doch vergab die SG leichtfertig zu viele Chancen. Der 1. Mai lag einigen Spielern noch in den Knochen. (SG) FC Hösbach 2 - FC Laufach 1:3 (0:0) Tor: Niklas Simmermeier Training Dienstag, 19-20:30 Uhr, Sportgelände des VfR Goldbach Donnerstag, 19-20:30 Uhr, Sportgelände des VfR Goldbach Vorschau U19/1 (A1): Samstag, , 16 Uhr (SG) Miltenberger SV - (SG) FC Hösbach Samstag, , 16 Uhr (SG) FC Hösbach - SV Alemannia Haibach Samstag, , 16 Uhr JFG Mittlerer Kahlgrund - (SG) FC Hösbach Vorschau U19/2 (A2): Freitag, , 18:30 Uhr (SG) FC Hösbach 2 - JFG Mittlerer Kahlgrund 2 Samstag, , 16 Uhr JFG Bayrischer. Maingau - (SG) FC Hösbach 2 U17-Junioren (Jahrgang 1998 und 1999) SG DJK Wenighösbach/Oberafferbach/ Unterafferbach/Glattbach (SG) DJK Wenighösbach - SG A'burg Strietwald 4:3 Tore: Marius Kraft (2), Leon Leuschner, Martin Kühnberger (SG) DJK Wenighösbach - TSV Mainaschaff 1:8 (0:5) Tor: Marius Kraft Training Mi., 19-20:30 Uhr, Sportgelände der DJK Wenighösbach Fr., 17:30-19 Uhr, Sportgelände der DJK Wenighösbach 15 Vorschau U17 (B): Sonntag, , 10:30 Uhr (SG) SV Schneppenbach-Hofstädten - (SG) DJK Wenighösbach Sonntag, , 10:30 Uhr (SG)SC Geiselbach - (SG)DJK Wenighösbach U15 Junioren (Jahrgang 2000 und 2001) SG FC Unterafferbach/Glattbach/Oberafferbach/Wenighösbach/ U15/1-Junioren Die U15 gewinnt den Baupokal im Kreis Aschaffenburg! Beim Finalturnier in Großheubach konnte unser Team sensationell den Baupokal auf Kreisebene gewinnen. Baupokal-Halbfinale: (SG) FC Unterafferbach - Tus Leider 2:0 (HZ1:0) Tore: Jakon Zang, Marvin Roth Im Halbfinale trafen wir auf den TuS Leider. Von Anfang an stimmte die Aggressivität und wir erarbeiteten uns gleich gute Chancen. Es dauerte allerdings bis zur 30. Minute bis wir den Führungstreffer erzielen konnten. Voll konzentriert ging es in Hälfte 2 weiter. In der 60. Spielminute erhöhten wir auf 2:0 und ließen danach nichts mehr anbrennen. Baupokal-Finale SV Erlenbach - (SG) FC Unterafferbach 7:8 (nach Elfmeterschießen) Tor: Hornung Paul Im Finale taten wir uns gegen Erlenbach, die fast nur mit langen Bällen agierten, zunächst schwer und mussten gleich in der 7. Minute den 0:1-Treffer hinnehmen. Die Jungs ließen sich aber nicht entmutigen und spielten weiter nach vorne. Kurz vor der Pause konnten wir den hochverdienten Ausgleichstreffer erzielen. In der Hälfte Zwei dominierten wir das Spiel klar, die Erlenbacher konnten sich kaum noch aus der eigenen Spielhälfte befreien. Der erlösende Siegtreffer wollte aber einfach nicht gelingen, so dass die Entscheidung in einem dramatischen Elfmeterschießen fallen musste. Fazit: Sensationeller Turniersieg unserer C-Jugend dank einer geschlossenen Mannschaftsleistung, ein besonderer Dank an die zahlreichen Fans, die die Jungs super anfeuerten! (SG) TV Wasserlos - (SG) FC Unterafferbach 1:2 (Hz. 0:2) Tore: Emil Beucker, Christoph Staab Gute und technisch starke erste Hälfte. In der zweiten Halbzeit verflachte das Spiel zusehends und die Torabschlüsse verfehlten das Tor knapp. Spielverlauf: Auf dem schwer zu bespielenden und sehr kleinen Platz taten sich unsere Jungs zu Beginn des Spiels sehr schwer. Der Gegner versuchte mit aggressivem Spiel uns zu stören. Mit zunehmender Spieldauer wurde die Technik und das Passspiel von uns besser und wir gingen durch eine schöne Kombination mit 1:0 in Führung. Infolge dominierten wir das Spiel nach Belieben und mit dem Pausenpfiff gingen wir durch eine Standardsituation mit 2:0 in Führung. In der 2. Hz. verflachte das Spiel zusehends und wir taten zu wenig was den Gegner wiederum etwas mehr ins Spiel brachte. Kurz vor Ende bekamen wir durch eine Unachtsamkeit den einzigen Gegentreffer was aber an unseren verdienten Sieg keine Rolle mehr spielte. Fazit: Verdienter Arbeitssieg gegen Wasserlos.

16 Ausblick Am Samstag treffen wir auf die JFG Hochspessart im schönen Wiesenthal (Brückenstr. 13). Training C1 Dienstag, 17:15-19 Uhr, Sportgelände des FC Unterafferbach Freitag, 17-18:45 Uhr, Sportgelände des FC Unterafferbach Vorschau U15/1 (C1): Samstag, , 14 Uhr JFG Hochspessart - (SG) FC Unterafferbach Samstag, , 12 Uhr (SG) FC Unterafferbach - (SG) FC Hösbach Dienstag, , 18 Uhr (SG) FC Unterafferbach - (SG) SpVgg Westerngrund U15/2-Junioren Spiel wurde verschoben. Training U15/2 C2 Dienstag, 17:15-19 Uhr, Sportgelände des FC Unterafferbach Donnerstag, 17:15-19 Uhr, Sportgelände des FC Unterafferbach Vorschau Rückrunde U15/2 (C2): Samstag, , 14 Uhr (SG) FC Unterafferbach 2 - JFG Bessenbachtal 2 U13-Junioren (Jahrgang 2002 und 2003) SG FSV Glattbach/Oberafferbach/Unterafferbach U13/1-Junioren: (SG) FSV Glattbach - SV Stockstadt 2:2 (Hz. 2:1) Tore: Lukas Brückner, Mateo Seibold Guten Offensivfußball konnte man am Samstag auf dem Pfaffenberg in Glattbach erleben. Nach nur 5 Minuten ging das Team verdient in Führung. Die Stockstädter konnten nach einem Freistoß zwar ausgleichen, doch unsere Mannschaft ließ sich nicht aus dem Rhythmus bringen und ging nach einem verwandelten Foul-9-Meter wieder in Führung. Zu Anfang der zweiten Halbzeit kamen die Stockstädter besser ins Spiel und glichen überraschend aus. Auf beiden Seiten vereitelten die Tormänner dann Großchancen im Minutentakt. Aber die Latte und das Außennetz retten den Stockstädtern einen Punkt. Vorschau D1 Samstag, , 11:30 Uhr TV Aschaffenburg - (SG) FSV Glattbach Samstag, , 13:15 Uhr (SG) FSV Glattbach - (SG) FC Hösbach U13/2-Junioren: spielfrei Vorschau D2 Freitag, , 18 Uhr (SG) FSV Glattbach 2 - (SG) TV Wasserlos Training Dienstag, 18-19:30 Uhr, Sportplatz am Weihersgrund Donnerstag, 18-19:30 Uhr, Sportplatz am Weihersgrund E-Junioren (Jahrgang 2004/2005) Rundenspiel am : SV Alemannia Haibach - FSV Glattbach 10:2 (5:0) In einem von beiden Seiten fairen Spiel waren wir an diesem Tag nicht in der Lage einem starken Gegner aus Haibach Paroli zu bieten. Keiner unserer Jungs konnte seine Normalform erreichen, und so lagen wir zur Halbzeit bereits mit 0:5 zurück. In der zweiten Halbzeit wurde es etwas besser, aber der Gegner war einfach zu stark für unsere Truppe. Wir konnten lediglich nach dem 0:9 ein wenig Ergebniskosmetik betreiben. Marlon und Bastian erzielten noch zwei Tore, wodurch das Spiel dann mit 10:2 verloren ging. Mit etwas mehr Kampfgeist und besserer Einstellung hätten wir das Spiel sicher ausgeglichener gestalten können. Also bitte mehr Biss beim nächsten Mal! Wir wissen doch dass ihr es besser könnt! Die nächsten Spiele sind: , (11:30 Uhr) FSV Glattbach - SpVgg Hösbach-Bahnhof FC Oberafferbach - FSV Glattbach (ACHTUNG: Spiel wurde auf diesen Termin verschoben!) (11:30 Uhr) FSV Glattbach - TV 1860 Aschaffenburg (18 Uhr) BSC Schweinheim - FSV Glattbach Training: Dienstag, 17:30-19 Uhr, Sportplatz am Weihersgrund Donnerstag, Uhr, Sportplatz am Weihersgrund F-Junioren (Jahrgang 2006/2007) Unser für Samstag, , angesetztes Spiel wurde wegen Spielermangels beim Gegner auf den verschoben. Die nächsten Spiele sind: (10:30 Uhr) VfR Goldbach - FSV Glattbach (10:30 Uhr) FSV Glattbach - FC Oberafferbach (11 Uhr) SV Straßbessenbach - FSV Glattbach (10:30 Uhr) FSV Glattbach - TSV Rothenbuch Training: Mittwoch, 17:30-19 Uhr, Sportplatz auf dem Weihersgrund Freitag, 17:30-19 Uhr, Sportplatz auf dem Weihersgrund G-Junioren (Jahrgang 2008/2009/2010): Turnier bei RW Daxberg am : An diesem Turnier spielten: Lenny, Lars, Ben, Rose, Noah, Emilian, Justin, Milo, Julian 1. Spiel: FC Mömbris - FSV Glattbach 3:2 Nach gutem Start und sehr schneller Führung (Ben Bonfig konnte bereits nach 36 Sekunden den Führungstreffer erzielen) dann leider doch noch verloren. 0:1 Ben, 0:2 Emilian 2. Spiel: FSV Glattbach - FC Oberafferbach 0:0 Das Ergebnis beschreibt auch das Spielgeschehen. Es ergaben sich auf beiden Seiten nicht viele Chancen. 3. Spiel: RW Daxberg - FSV Glattbach 0:4 Im letzten Spiel des Tages zeigten wir dann endlich was wir können. 0:1 Emilian, 0:2 Ben, 0:3 Emilian, 0:4 Emilian Wir freuen uns bereits auf das nächste Turnier und wieder so tolle, spannende Spiele. Super, weiter so Jungs und Mädels! Die nächsten Spiele sind: Turnier beim FC Oberafferbach ab 10:00 Uhr Turnier beim FC Mömbris ab 10:00 Uhr Turnier beim FSV Glattbach ab 10:00 Uhr Training: Freitag, 16:30-17:30 Uhr, Sportplatz auf dem Weihersgrund Abteilung Alte Herren Training Die "Alten Herren" trainieren ab sofort wieder jeden Freitag von 19 bis 21:00 Uhr am Weihersgrund. Neuzugänge sind herzlich willkommen. Bitte auch die Mails für kurzfristige Änderungen beachten und in den Verteiler aufnehmen lassen! an peter. koerndl@t-online.de genügt. Jeden 1. Freitag im Monat Kartenabend nach dem Training im Vereinsheim! Abteilung Boule Am Samstag, den , ist es wieder so weit. Um 14:30 Uhr wird auf unserem Hartplatz wieder Boule gespielt. Vorausgesetzt, das Wetter spielt mit und es ist trocken. Danach setzen wir uns wieder bei Kuchen und Kaffee zusammen. Gäste sind wie immer willkommen. Nähere Auskünfte wie immer bei Kurt Keller, Tel Abteilung Tanzen Aktuelle Informationen zu den Tanzcamps finden Sie auf unserer Homepage: Gruppe 1 (Jg. 00/01/02): Donnerstag, Uhr Gruppe 2 (Jg. 02/03) Donnerstag, Uhr Gruppe 3 (Jg. 04/05/06) Donnerstag, Uhr Gruppe 4 (06/07/08) Freitag, Uhr Ansprechpartner: Christina Bogensperger, Tel.: Abteilung Mountainbiker Training Wir treffen uns jeden Montag um 18:30 Uhr (außer bei schlechtem Wetter) an der Kapelle in der Kapellenstraße in Glattbach und fahren für ca. 1 ½ Stunden durch die heimischen Wälder. Anmerkung: Wir weisen darauf hin, dass Gastfahrer nach dreimaliger Teilnahme an unserem Training aus versicherungsrechtlichen Gründen nur im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft weiterhin an unseren Touren teilnehmen können. Bei unseren Ausfahrten besteht grundsätzlich Helmpflicht. Euer Guide Lothar und Coach Robert Abteilung Laufen Training Wir treffen uns jeden Mittwoch um 19 Uhr am Sportgelände auf dem Pfaffenberg. Verschiedenes aus dem Verein Vermietung Vereinsheim Möchten Sie unser Vereinsheim für eine Feierlichkeit mieten? Nehmen Sie einfach mit unserem Verantwortlichen Kontakt. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Kontakt: markushesbacher77@gmail.com oder

17 Frauengymnastik am Abend jeden Dienstag von bis Uhr in der TVG-Turnhalle Gymnastik von Kopf bis Fuß donnerstags, 9.45 bis Uhr TVG-Turnhalle Wirbelsäulengymnastik mittwochs von bis Uhr in der Schulturnhalle Aerobic-Training dienstags von bis Uhr in der Schulturnhalle Body-Styling donnerstags von bis Uhr in der Schulturnhalle Zumba donnerstags von bis Uhr in der Schulturnhalle Freizeitsport Basket-/Volleyball (mixed) montags, Uhr in der Schulturnhalle Faustballtraining mittwochs; Beginn Feldrunde Uhr, Hallenrunde Uhr Ski- und Konditionsgymnastik jeden Montag von bis Uhr in der Schulturnhalle NORDIC WALKING sonntags von 9.30 bis Uhr freitags von 7.45 bis 9.00 Uhr Start: Festplatz im Wiesengrund Infos unter Tel WALKING dienstags, bis Uhr Start: Parkplatz am Wiesengrund Bambini-Turnen Jungs u. Mädels, 3 6 Jahre montags von bis Uhr TVG-Turnhalle ZUMBA for KIDS Jungs u. Mädels, 7 11 Jahre mittwochs von bis Uhr in der Schulturnhalle MINIHANDBALL MINI 1 Jungs u. Mädels Jahrgang 2007 montags von bis Uhr in der TV-Halle BAMBINOS Jungs u. Mädels Jahrg. 2008/teils 2009 dienstags von bis Uhr in der TV-Halle Handball-Kindergarten Jungs u. Mädels Jahrg. teils 2009/2010 montags von bis Uhr in der TV-Halle Die Trainingszeiten der weiteren Handball-Mannschaften können auf der TVG- Website von den Mannschaftsseiten entnommen werden! Abteilung Handball HANDBALL AKTIVE Turnverein Glattbach 1895 e.v. Ergebnisse vom Wochenende Herren 1 TV Glattbach - TSG Offenbach-Bürgel 23:16 Herren 2 TV Glattbach II - HSG Aschaffenburg 08 25:26 Damen TV Glattbach - FSG Dieburg/Gr.-Zimmern II 55:12 Einfach nur BÄRENSTARK Die 1. Mannschaft hatte in ihrem letzten Heimspiel der Saison nochmal ein sehr dickes Brett zu bohren. Zu Gast im Weberdome war die TSG Offenbach-Bürgel, die vor dieser Begegnung noch eine kleine rechnerische Chance auf die Meisterschaft hatte und mit dem zweitbesten Angriff der Liga um Topscorer N. Lenort aufwarten konnte. Während es für die Gäste also noch irgendwie um etwas ging, wollte der TVG einfach nur seine Heimstärke unter Beweis stellen und den zahlreich erschienenen Fans einen gelungenen Saison- (heimspiel)abschluss präsentieren. Dies gelang auf ganzer Ebene, da man an diesem Tag den richtigen Bohrer eingepackt hatte. In den ersten Minuten prägten auf beiden Seiten die Torhüter das Bild, denn alles was auf den jeweiligen Kasten kam, wurde prompt entschärft. Es dauerte über 4 Minuten, ehe der TVG das erste Tor der Partie erzielte. Überhaupt waren es die Abwehrreihen, die die Begegnung - zumindest in der 1. HZ - prägten. Die Gäste agierten mit einer sehr offensiven Deckung, gegen die der TVG zunächst nicht die richtigen Mittel fand. Ähnlich erging es jedoch auch den Gästen, die ein ums andere Mal am hochagressiven und agilen Glattbacher Abwehrbeton um einen herausragenden Sandro Friedrich im Tor scheiterten. Nach dem 2:2 hatten die Mannen von Trainer Stanzel aber den Dreh raus und übernahmen das Kommando. Zwar fand immer noch nicht jeder Ball den Weg ins Tor, doch weil die Mannschaft in der Abwehr an diesem Tage so dermaßen gut spielte, schoss sich der TVG nach etwas mehr als 16 Minuten eine 7:3- Führung heraus. Als Zuschauer konnte man sich schon ein wenig verwundert die Augen reiben ob dieses Spielstandes. Bürgel fand einfach überhaupt keine Mittel gegen unsere Jungs, die fast alles richtig machten. Und kam doch mal einer durch, stand wie erwähnt der hochmotivierte S. Friedrich in seinem letzten Spiel für den TVG zwischen den Pfosten. Am Ende der Begegnung sollte er eine Klasse-Quote von über 50% gehaltener Bälle aufweisen. Nach besagter 7:3-Führung verlief die Begegnung relativ ausgeglichen, wobei beide Teams mit dem Torewerfen weiter geizten und daher zur Pause beim 10:7 nur 17 Treffer auf der Anzeigetafel standen. Die zweite HZ begann mit einem schnellen Tor der Gäste zum 10:8. Doch nun drehte der TVG auf. Mittlerweile auch sehr agil und beweglich im Angriff mit häufigem Auflösen auf 2 Kreisläufer stellte man die Gäste immer wieder vor unlösbare Probleme und schoss sich eine relativ beruhigende 16:8- Führung heraus. Hier waren schon wieder mehr als 10 Minuten gespielt und der TVG hatte in dieser Zeit nur einen Treffer kassiert, da er da weitermachte, wo er vor der Pause aufgehört hatte. Nun versuchte der Gästetrainer, dem TVG mit einer defensiveren 6:0-Deckung beizukommen, doch auch hierauf hatten die Jungs immer wieder eine Antwort parat. Allerdings gab es nun eine kleine Phase mit Unachtsamkeiten im Abwehrbereich, die Bürgel einige einfachere Treffer ermöglichte. Doch auf 17 mehr als 6 Tore ließ der TVG den Gast nicht mehr herankommen und hatte dem Favoriten mit der Zeit endgültig den Zahn gezogen. Am Ende dieser bärenstarken 60 Minuten durfte ein so sicher nicht erwarteter Sieg gefeiert werden. Die Fans quittierten dies völlig zurecht mit stehenden Ovationen. Torschützen: Stanzel F. 6, Beißler S. 4, Parr S., Schwob A. je 3, Schwob S. 3/1, Dittrich A. 2, Parr A., Hock T. je 1. Mehrfach Comeback wird nicht belohnt Am vergangenen dreifach Heimspieltag musste unsere 2. Mannschaft in ihrem letzten Rundenspiel gegen die erste Mannschaft der HSG Aschaffenburg ran. Die Favoritenrolle war klar den Gästen zugeteilt, die sich vor dem Spiel mit 34:16 Punkten auf Platz drei fanden - unsere Jungs, nach einer schwachen Rückrunde hingegen, nur auf Platz elf (19:33 Punkte). Auch der wieder einmal sehr dünne Kader des TVG (nur ein Auswechselspieler + Torwart) ließ nichts Gutes verheißen, als die Schiedsrichter das Spiel anpfiffen. Was die zahlreich erschienenen Zuschauer dann jedoch sahen, war das, was man in der gesamten Rückrunde so schmerzlich vermisste. Nun gut, die erste Halbzeit war wahrlich kein Augenschmaus, denn vor allem unser Keeper Danny Küppers war es immer wieder der den Kasten für die Gäste vernagelte und unseren Jungs damit den A llerwertesten rettete. Im Angriff war in den ersten 30 Minuten auch noch etwas Sand im Getriebe, jedoch konnte man bis zum 7:8 den Vorsprung der HSG bei nur einem Tor halten. Jetzt machten sich aber die wenigen Wechselmöglichkeiten bemerkbar, so dass die Aschaffenburger bis zum Halbzeitpfiff noch auf sechs Tore (8:14) davon ziehen konnten. Das hier noch nichts entschieden war, war allen Spielern bewusst. Ziel in der zweiten Hälfte war vor allem eines: man wollte den TVG-Fans ein ansehnliches Spiel bieten und sich nicht, wie schon zu oft in dieser Runde, mit zehn oder mehr Toren abschießen lassen. So entwickelte sich im zweiten Durchgang ein recht ansehnliches Spiel. Immer wieder zwang man die HSG zu unkontrollierten Abschlüssen und konnte im Gegenzug einen Treffer landen, so dass man sich Zug um Zug wieder heran kämpfte. Beim 16:17 war es dann so weit und unser TVG war wieder auf Augenhöhe. In Folge verpasste man aber leider noch einen drauf zu setzen, was die Aschaffenburger prompt nutzten um wieder auf zwei (16:18) bzw. drei Tore (17:20, 20:23) zu erhöhen. Nun konnten unsere Jungs aber er-

18 neut mit zwei Toren in Folge zum 22:23 aufschließen, doch auch hierauf wusste der Gegner an diesem Tag zu kontern und zog so fünf Minuten vor Spielende seinerseits wieder mit drei Toren in Front (22:25). In den vergangenen Partien des TVG2 wäre dies sicherlich der Zeitpunkt gewesen die Köpfe hängen zu lassen, doch angefeuert von den lautstarken Fans konnte man kurz vor Ende zum zweiten Mal (nach dem 1:1) in der Partie ausgleichen. (25:25) Leider gelang der HSG im Anschluss aber noch ein Treffer, den man in den verbleibenden 40 Sekunden nicht ausgleichen konnte, so dass man nach einer kämpferisch starken Partie doch wieder mit leeren Händen da stand. (Endstand: 25:26) Der TVG2 bedankt sich an dieser Stelle für die zahlreich erschienen Zuschauer, Trommler, Anfeuerer und Mitfieberer. Des weiteren gilt ein ganz besonderes Dankeschön unserem Danny Küppers, der an diesem Tag sein wohl letztes Spiel im Outfit des TVGs gemacht hat, da er ab der kommenden Runde noch einmal mit der dritten Mannschaft der HSG Aschaffenburg die Hallen unsicher machen möchte. DANKE für ein paar super Jahre - du bist immer wieder herzlich willkommen bei uns! Für den TVG spielten: TW Danny Küppers, TW Dominik Bergmann, Tim Wenzel 8, Valentin Schwinger 5/1, Bastian Prediger 5/3, Lukas Stumpf 4, Christopher Heeg 2, Thorsten Leidl 1, Stefan Krämer, Philipp Kömm Weste bleibt blütenweiß - mit 48:0 Punkten Meister Einen klaren Pflichtsieg fuhren die Handballfrauen des TV Glattbach am vergangenen Sonntag zuhause gegen den Tabellenneunten der Oberligareserve, FSG Dieburg/Groß-Zimmern, ein. Mit 55:12 gewann der TVG im Weberdome deutlich. Die FSG agierte gegen Glattbach lange Zeit sehr nervös, sie wussten noch was im Hinspiel geschehen ist, und wollten keinen falls wieder so unter die Räder kommen - das gesteckte Ziel: keine 40 Tore vom Aufsteiger zu bekommen. Doch die TVG-Mädels hatten einen anderen Plan - die Friedrichcrew nahm sich am letzten Spieltag vor, noch einmal alles zu geben und auch die letzten beiden Punkte der Saison einzuheimsen. Die TVG Fans bekamen ein Handballspiel zu sehen, was mit wenigen TVG-Angriffssituationen gespickt war. Jede Spielminute fiel ein Tempogegenstoßtor, nach 8 Minuten stand es 8:0 für den Gastgeber und auch in dieser Spielphase wäre die erste von drei roten Karten (die aber vom Unparteiischen nicht gegeben wurden) fällig gewesen. Sie hatten es wohl an diesem Tag auf die TVG-Spielführer abgesehen - bei klaren freien Wurf auf das Tor wurden 2 x Judith Ludwig und 1 x Johanna Möckl in den Wurfarm gelangt. Die Gastgeberinnen hatten kein Mitleid mit der FSG, denen die Puste recht früh ausging, die über den 10:2-Zwischenstand auf 23:2 davonzogen. Die letzten zehn Spielminuten der ersten Halbzeit war das Team zu nachlässig und Angriffe wurden überhastet abgeschlossen bzw. der Ball unnötig ins Leere nach vorne geworfen. Somit gelang es den Gästen aus Hessen, erst unmittelbar vor dem Halbzeitpfiff, sich vier Tore auf ihre Ergebnistafel zu sichern. (26:4) Nach dem Seitenwechsel hatte es noch weitere fünf Minuten gebraucht bis man nach einem Weckruf von Trainer Friedrich wieder mit dem Kopf auf dem Spielfeld war. (28:6) Die Abwehr stand nun in der Defensive besser und viele Bälle, die manchmal doch noch durch die Abwehrreihen schlüpften, wurden sichere Beute der Torhüterin Celine Sauer. Die sattelfeste Abwehr war der Grundstein dafür, dass der TVG mit etlichen Tempogegenstößen auf ein 43:6 davonziehen konnte. Dabei sah man immer wieder Eike Buhler und Johanna Möckl nach vorne flitzen während sich der Rest der Truppe am 6-Meterpunkt auf die zurück kommenden freute. Wenn mal keine erste Welle nach vorne getragen wurde, sondern tatsächlich ein Positionsspiel dabei war, wurden diese nach starken Anspielen an den Kreis oder über Links- und Rechtsaußen eingenetzt. Die Grün-Weißen TVG- Damen ließen nichts mehr anbrennen und setzten sich von Angriff zu Angriff immer deutlicher ab. Die FSG Dieburg/Großzimmern II konnte in den letzten Minuten nur noch etwas "Ergebniskosmetik" zum 55:12 betreiben. In dieser Saison wurden 24 Partien für den TVG gewonnen, 838 Tore wurden geworfen und man bekam 305 Tore, was eine Tordifferenz von 533 Toren ergibt. Die TV Glattbach-Damen bedanken sich nach dem ersten Jahr für eine wahnsinnig erste Saison bei allen TVG-Verantwortlichen, Sponsoren, Aktiven und Fans. Es war ein tolles erstes Jahr bei euch und gemeinsam mit eurer Unterstützung konnte das Projekt Aufstieg umgesetzt werden. Nun wird die Meisterschaft und die kurze Trainingspause genossen, bis es wieder zur Vorbereitung für die BOL Saison 15/2016 ran geht. Für den TVG spielten: Kerstin Wüst, Katharina Kujundzija 5, Anna Müller 2, Nadine Müller 7, Christina Roch 1, Johanna Möckl 8/2, Judith Ludwig 6, Tabea Traup 6, Christina Kraus, Stephanie Orschler 2, Eike Buhler 18/5, Anabell Ott und Celine Sauer im Tor HANDBALL JUGEND Ergebnisse vom Wochenende mc Jugend JSG Hörstein/Michelbach - TV Glattbach 35:19 me Jugend HSG Kahl/Kleinostheim 1 - TV Glattbach 34:12 wc Jugend TV Bürgstadt - TV Glattbach 31:25 we Jugend HSG A`burg 08 - TV Glattbach 24:5 Sieg zum Auftakt der BOL-Quali Im Auftaktspiel der Qualifikationsrunde für die Bezirksoberliga traf die ma-jugend letzten Samstag auswärts im Derby auf die HSG Aschafftal. Zunächst war das Spiel sehr ausgeglichen, aber unsere Jungs konnten sich nach einigen Minuten absetzen und erreichten so eine Halbzeitführung von 8:16. Am Anfang der zweiten Halbzeit lief das Spiel ähnlich wie in der ersten Halbzeit, doch nach einigen Minuten ließ die Qualität der Abschlüsse etwas nach, so dass der Gegner noch mal etwas näher heran kam. Zum Ende hin spielten unsere Jungs aber wieder konzentrierter und gewannen das Spiel deutlich mit 21:34. Für den TVG spielten: Max Ecke (TW), Lukas Maier (TW), Julian Rickert (TW), Tim Hock (6), Philipp Sauer (2), Felix Flaschenträger (2), Philipp Meyer (6), Nick Messner (3), Matteo Sickenberger (1), Sebastian Eschenbrücher (4), Valentin Kramer, Levin Bernhard (5), Florian Steigerwald (5). 18 Kleine Truppe mit guter Leistung Bereits am vorletzten Wochenende trafen unsere Jungs von der männlichen C-Jugend auf die HSG Rodenstein. Leider konnten wir nicht komplett antreten und auch unser Trainer-Duo konnte nicht pünktlich zum Anwurf anwesend sein. Deshalb wurde die Mannschaft in diesem Spiel von Helmut Kaup betreut. VIELEN DANK HELMUT! Der Gegner aus dem Odenwald erwischte den besseren Start und zog schnell auf 1:6 davon. Vor allem das Zusammenspiel zwischen den Rückraumspielern und dem robusten Kreisläufer machte unseren Jungs Probleme. Durch Umstellungen in der Abwehr konnten wir besser ins Spiel finden und auch im Angriff wurden nun fast alle Torchancen genutzt. So ging es mit dem Zwischenstand von 8:11 in die Halbzeit. In der zweiten Halbzeit wurden unsere Jungs etwas fahrlässig. So wurden im Angriff leider zu viele Chancen nicht genutzt und auch in der Abwehr fehlte die Abstimmung. So gingen das Spiel über die Zwischenstände 9:13; 12:16; 13:19 zum Endstand von 15:21 leider verloren. In den kommenden Trainingseinheiten sollte an der Chancenverwertung und am Abwehrverhalten trainiert werden, denn mit etwas mehr Konzentration und allen Spielern, wäre durchaus mehr möglich gewesen. Für den TVG spielten: J. Breitinger, A. Busch (1), J. Gärtner (1), V. Hain, L. Hemberger, J. Lindauer (8) J. Reus (3) C. Sorace und F. Weigand (2) Hohe Niederlage nicht zu vermeiden! Im 2. Qualifikationsspiel der Sommerrunde 2015 hatte die männliche E-Jugend am Samstagnachmittag bei der HSG Kahl/ Kleinostheim anzutreten. Aufgrund der zuvor erzielten Ergebnisse beider Teams war das mit nur 2006er Jungs besetzte TVG- Team krasser Außenseiter gegen die überwiegend mit 2005er Jungs angetretene HSG. Erschwerend kam dazu, dass beim TVG 4 Spieler nicht einsatzfähig waren und man in der großen Maingauhalle ohne Auswechselspieler auflaufen musste. So nahm der aus TVG-Sicht befürchtete einseitige Spielverlauf nach dem 4:2-Zwischenstand seinen Lauf und die überlegenen Gastgeber zogen bei der Spielweise 2 x 3:3 auf 12:2 und nach dem 12:3 auf 21:3 bis zur Halbzeitpause davon. Trotz eines lobenswerten Einsatzes der TVG-Rumpftruppe setzte sich der aus TVG-Sicht wenig erfreuliche Spielverlauf auch in der 2. Hälfte bei der Spielweise '6:6 offene Manndeckung' fort und führte zum 33:6-Zwischenstand. Nun folgte ein deutliches Zeichen für die nicht nachlassenden Bemühungen des TVG-Teams. Mit 6 Toren in Folge konnten die TVG-Jungs in den letzten ca. 9/10 Minuten auf 33:12 verkürzen und das Endergebnis mit 34:12 zumindest etwas freundlicher gestalten. Für die 7 tapferen TVG-Jungs Luis Görz 2, Peter Herold 5, Constantin Herwig 1, Jakob Hove 1, Paul Krebs, Meriton Saiti 3 u. Flavio Sorace gab es auf dem Nachhauseweg doch noch ein willkommenes Erfolgserlebnis: Ein leckeres Eis aus einer italienischen Eisdiele! Gute Leistung trotz Auswärtsniederlage Am vergangenen Samstag reiste der TVG- Tross mit einem fast kompletten Kader der wc-jugend nach Miltenberg zum ersten Auswärtsspiel in der Quali-Runde 2015 gegen die Mädels vom TV Bürgstadt. Rückblickend auf die vergangenen Spiele der TVB-Truppe, gespickt mit spielstarker RM,

19 KM und zwei hoch gewachsenen Spielerinnen auf RL und RR, wusste man nicht so recht, was da auf die TVG-Mädels zukommen sollte - zumal der Gastgeber seine ersten beiden Quali-Spiele haushoch gewinnen konnte Jedoch gelang im ersten eigenen Angriff sogleich der erste TVG-Treffer und auch in der Folge wurden einige schöne Treffer erzielt. Allerdings stimmte in der Abwehr gegen die bereits erwähnten, technisch starken Rückraumspielerinnen des Gastgebers so einiges nicht - hier wurde es dem Gegner viel zu einfach gemacht, indem man sich immer und immer wieder überlaufen ließ und der TVB so kurzzeitig über die Spielstände 2:1, 3:3, und 3:4 auf 6:4 davonziehen konnte. Nach der Auszeit, in der der TVG-Coach nochmals auf die groben Nachlässigkeiten in der Abwehr hingewiesen hatte, sollte es für die TVG- Youngster noch dicker kommen. Denn nun wurde weder in der Abwehr engagierter zu Werke gegangen sowie vorne im Angriff auch sehr viele Chancen leider nicht verwertet und so kam es, dass die Mädels aus Bürgstadt mit einem 5:0-Lauf davon ziehen und vielleicht sogar hier schon die Vorentscheidung herbei führen konnte. Doch so schnell wollten sich unsere Mädels nun auch wieder nicht geschlagen geben und in den letzten Minuten konnte doch noch der ein oder andere Treffer erzielt und die Chance auf ein gutes Ergebnis beim Halbzeitstand von 16:11-Toren noch relativ offen gehalten werden Die Kabinenansprache war dementsprechend etwas deutlicher als vielleicht gewohnt ausgefallen, denn das es mit dieser Einstellung in der Abwehr so nicht weitergehen konnte, war offensichtlich - es galt nun mit einer kämpferischen Abwehr ohne Gegentor zur Balleroberung zu kommen und im Angriff dann mit Geduld im Angriffsspiel die sich bietenden Wurfchancen sicher zu verwerten. Dieses Vorhaben wurde zunächst auch beherzigt und der Abstand konnte über die Spielstände 17:11, 18:13, 21:16 und 26:19 relativ gleich gehalten werden. Nun begann die stärkste Phase im Spiel der Glattbacher Mädels. Denn in den letzten zehn Minuten trumpfte unsere TVG- Truppe, angeführt von der nun starken Pia im Tor, so richtig auf und konnte in der Folge beim Stande von 29:21 für den Gastgeber ein 4:0-Lauf hinlegen. Hier ist auch das nun besser gewordene Abwehrverhalten zu erwähnen, wodurch immer wieder schön herausgespielte Chancen durch Tempo- Gegenstöße verwandelt werden konnten (29:25). Zum Schluss waren es dann doch wiederum die Gastgeberinnen vom TVB, welche das Endergebnis mit zwei weiteren Toren zum 31:25 herstellten. Abschließend ist zu erwähnen, dass in der Abwehr die Zweikämpfe besser angenommen und einfache Fehler vermieden werden müssen - dann ist auch in den kommenden Spielen mit gleichbleibendem Kampf- und Teamgeist so einiges möglich! Es spielten für den TVG: Pia (TW), Esther, Christina (1), Jasmin (4), Madeleine, Helena (2), Hanna, Tanja, Hannah (2), Meike (11), Marie (3), Katharina (2) Maria und Celine. Gelungener Saisonauftakt! Mit einem erfreulichen Auswärtssieg bei der HSG Aschaffenburg startete am letzten Sonntag die weibliche D-Jugend mit ihrem neuen Trainerinnen-Duo Sonja Flörchinger u. Celine Sauer in die Qualifikationsrunde Zu Beginn des Spieles musste sich das neu formierte TVG-Team erst an das noch ungewohnte Abwehrsystem 1:5 gewöhnen und fand zunächst nicht den richtigen Spielrhythmus. Die HSG ging mit 3:1 in Führung, doch unsere Mädels fanden danach besser in das Spiel. Mit einer zunehmend stärker agierten Abwehr und mehreren Ballgewinnen konnten wir schnell zum 6:6 ausgleichen. Durch schöne Anspiele und Doppelpässe mit unserer Kreisspielerin Leonie konnten wir weitere Tore erzielen und lagen zur Halbzeitpause mit 7:11 in Front. Die 2. Halbzeit verlief ähnlich, jedoch traten bei den TVG-Mädels im weiteren Spielverlauf einige konditionelle Probleme auf, was sich auf das Zusammenspiel negativ auswirkte. Dies sollte in den weiteren Trainingseinheiten verbessert werden. Dank der nicht nachlassenden Abwehrarbeit reichte es jedoch zu weiteren Toren und letztlich konnte sich das TVG-Team über einen deutlichen 13:20-Auswärtserfolg freuen. Fazit: Das 1. Quali-Spiel wurde mit Bravour gemeistert - so kann's weiter gehen! Für den TVG spielten im Tor Mirlinda Saiti, sowie im Feld Alicia Bauer, Johanna Bergmann, Lisa-Marie Büttner, Leonie Endres 7, Anna Kiesel, Maja Krause, Louisa Krempel 4, Mona Lindauer 3, Annabell Schröder u. Lea Walter 6. Nicht einsatzfähig waren Madeleine Lang u. Claudia Schubert. Keine Siegeschance im 2. Qualifikationsspiel! Nach der Auftaktniederlage gegen den TV Haibach traf die neu zusammengestellte weibliche E-Jugend am letzten Sonntagmittag in der Schönberghalle in Damm in ihrem 2. Quali-Spiel erneut auf ein leistungsstarkes Team. Gegen die HSG Aschaffenburg hatte man in nicht kompletter Aufstellung bei der 2 x 3:3-Spielweise insbesondere in den Angriffsbemühungen große Probleme, um sich gegen die erfahreneren HSG-Spielerinnen entscheidend durchzusetzen. Nach dem 2:1-Zwischenstand nutzten die Gastgeberinnen die Unsicherheiten sowie die noch fehlende Spielpraxis in den TVG-Reihen und kamen über 11:2 zur 13:2-Pausenführung. Trotz eifriger Bemühungen und einer erfreulichen Leistung von Nicole, die erstmals über die gesamten 2 x 20 Minuten im TVG- Tor stand, fanden die TVG-Mädels auch in der 2. Halbzeit keine entscheidende Mittel, um vor allem die alles überragende HSG- Spielerin mit der Nr. 15 in ihrem Wirkungskreis zu stoppen. So kam es über die Stationen 14:3/21:3 u. 21:5 zu einer etwas zu hoch ausgefallenen 24:5-Niederlage. Für den TVG spielten im Tor Nicole Nzekwe und im Feld Clara Hanusch, Fiona Hemberger 2, Paula Hock 1, Annika Lindauer 1, Annika Meßenzehl, Ulrike Peters 1, Lina Schlotzhauer u. Emelie Schuck. Vorschau Jugend mb Jugend HSG Erbach/Dorf-Erbach - TV Glattbach am um 12:00 Uhr in der Oberzenthalle Beerfelden Abfahrt: 10:10 Uhr Fahrer: F. Stanzel, Dittfeld, Gardner mb Jugend TV Glattbach - JSG Groß-Umstadt/Habitzheim am um 17:45 Uhr in der Sporthalle Goldbach Abfahrt: 16:50 Uhr Fahrer: F. Stanzel, Rickert, Brookhart, Stephan - Appenfelder direkt Sekretär: Brookhart/Rickert 19 mc Jugend TV Glattbach - JSG Gersprenztal am um 13:15 Uhr in der Sporthalle Goldbach Abfahrt: 12:20 Uhr Fahrer: M. Stanzel, C. Watkins, Breitinger, sowie Babilon + Reus direkt Sekretär: C. Watkins, Babilon md-jugend TV Glattbach - TV Haibach 2 am um 11:45 Uhr in der Sporthalle Goldbach Abfahrt: 10:45 Uhr Fahrer: M. Hemberger, S. Kaup, Schickling, Welzbacher - Wohlrab direkt Sekretär: Schickling, Welzbacher me Jugend TV Glattbach - HSG Aschafftal 2 am um 16:15 Uhr in der Sporthalle Goldbach Abfahrt: 15:30 Uhr Fahrer: H. Kaup, Herold, Krebs Sekretär: Herold/Krebs wa Jugend wjsg Main-Spessart - TV Glattbach am um 14:45 Uhr in der Ellerhalle Mainaschaff Abfahrt: 13:40 Uhr Fahrer: M. Krebs mit Gleixner, sowie D. Stenger direkt B. Wenzel, Sauer wc Jugend TV Haibach - TV Glattbach am um 13:00 Uhr in der Sph. am Hohen Kreuz Haibach Abfahrt: 12:00 Uhr Fahrer: S. Schmidt, Körndl, Kraus, Junker wd Jugend TV Glattbach - TV Haibach am um 14:45 Uhr in der Sporthalle Goldbach Abfahrt: 14:00 Uhr Fahrer: S. Flörchinger u. C. Sauer (ohne Auto), Lang, Lindauer, Büttner - Schröder u. Walter direkt - Krause Mitnahme um 14:05 Uhr an Bushaltestelle Aschaffstr. Sekretär: Lindauer/Büttner we Jugend JSG Hörstein/Michelbach - TV Glattbach am um 14:00 Uhr in der Räuschberghalle Hörstein Abfahrt: 13:00 Uhr Fahrer: H. Kaup, Schuck, Peters - Hock u. Lindauer Mitnahme 13:10 Uhr an Johannesberger Kirche Geflügelzuchtverein Glattbach u. Umgebung e.v. Monatsversammlung: Am Freitag, den 8. Mai 2015, finden sich alle Züchter und Mitglieder des Vereins zur Versammlung im Gasthaus Pfaffenmühle ein. Beginn ist um Uhr. Wir freuen uns auf einen zahlreichen Besuch. Ausflug in den Luisenpark nach Mannheim: Am Samstag, den 27. Juni 2015, fahren wir nach Mannheim in den Luisenpark. Abfahrt ist um 8 Uhr. Anmeldungen bitte bei unserer Vorsitzenden Martina Huyke unter der Tel. Nr.: 06021/ Für die Vorstandschaft Fridolin Fuchs, 1. Vorsitzender

20 Infoveranstaltung zum Glattbacher Dorfbus Der Glattbacher Dorfbus wird in den nächsten Wochen kommen, und dann der Öffentlichkeit übergeben und in den Dienst der Glattbacher Bürger gestellt. Zur Vorstellung der geplanten Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten dieses Busses laden wir die Vertreter unserer Glattbacher Vereine und Gruppierungen sowie die Fahrer der Fahrdienste für Montag, den , um 20:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Hier werden die Modalitäten für die Nutzung des Dorfbusses besprochen und mit Ihnen diskutiert und abgestimmt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Ihre Soziale Mitte Glattbach Obst- und Gartenbauverein Glattbach 1905 e.v. Gartenschau in Alzenau Am Freitag, den , findet die Eröffnungsveranstaltung der Gartenschau in Alzenau statt. Dort werden auch Vertreter des Kreisverbandes anwesend sein. Busfahrt mit Monika Stumpf Von Mittwoch, den , bis zum Sonntag, den , findet die Busfahrt nach Arzl im Pitztal in Österreich statt. Nähere Infos bei Monika Stumpf. Nächste Beiratssitzung Einladung zur 3. Beiratssitzung 2015 am Donnerstag, den , um Uhr. Treffpunkt ist bei Ingrid im Gasthaus "Zur Gemütlichkeit". "Tag der offen Gartentür" Die Eröffnungsveranstaltung zum "Tag der offenen Gartentür" findet am Donnerstag, den , 16:00 Uhr, auf dem Gartenschaugelände in Alzenau statt. "Tag der offen Gartentür" Die bayernweite Aktion zum "Tag der offenen Gartentür" findet am Sonntag, den , statt. An diesem Tag wird Doris Waigel in der Hauptstraße 18 ihren Garten der Öffentlichkeit zeigen. Für die Vorstandschaft Fridolin Fuchs, 2. Vorsitzender KAB Glattbach Kegelfreunde bitte beachten! Das für den 08. Mai 2015 angesetzte Kegeln muss leider wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen. Einladung zur Maiandacht! Am 17. Mai 2015 um 15:00 Uhr feiern wir gemeinsam mit der KAB Goldbach wieder unsere traditionelle Maiandacht am Dormeswaldhelgen. Anschließend geht s zum gemütlichen Beisammen sein auf dem Gelände des Hundesportvereins Goldbach, der wieder dankenswerterweise bestens für das leibliche Wohl unserer Gäste sorgt. Die Vorstandschaft freut sich auf ein paar frohe Stunden bei hoffentlich schönem Mai-Wetter mit unseren Mitgliedern, Freunden und Bekannten. Bericht von der Maibaumaufstellung Der Musikverein bedankt sich bei allen Besuchern, die trotz Wind und Wetter bis zum Schluss der Maibaumaufstellung beigewohnt haben. Nur euch ist es zu verdanken, dass an die 100 l Bier getrunken und alle Brezel verzehrt wurden. Wir bedanken uns bei den Goldbacher Musikanten für die gelungene musikalische Umrahmung bei ungünstigen äußeren Bedingungen und vor allem bei unseren Mitgliedern, die Bier und Brezel an die Besucher verkauften. Der erzielte Erlös beträgt stolze 1 636,54 und wird im Rahmen der Glattbacher Kerb an die Soziale Mitte übergeben. Die Spende soll wie bereits erwähnt, für die laufenden Kosten des Dorfbusses verwendet werden. Die Vorstandschaft Schützengesellschaft 1928 e.v. Glattbach Jahreshauptversammlung 2015 Am 24. April 2015 konnten wir wieder zahlreiche Mitglieder und den Bürgermeister zu unserer alljährlichen Jahreshauptversammlung im Schützenhaus begrüßen. Die Sitzung wurde nach Tagesordnung mit einer kurzen Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder eröffnet. Danach verlas der erste Schützenmeister Volker Sauer seinen Bericht seit der kommissarischen Übernahme des Vorstandamtes. In der letzten Jahreshauptversammlung traten der damalige erste Schützenmeister Frank Henz und die Schriftführerin Andrea Henz zurück. Weitergeführt wurden die Posten jeweils durch Volker und Rosalie Sauer. Ebenso wurden die Tagesordnungen der vergangenen Sitzungen verlesen und zusammengefasst. Zu guter Letzt wurden einige Mitglieder für ihre langjährigen Tätigkeiten geehrt. Zu diesen zählten Hans-Jürgen Wiesner, Heribert Werner und Bianca Breunig. Sie erhielten alle jeweils einen Dankeschön in Form eines Präsentkorbes oder eines Gutscheins. Bei den Neuwahlen konnten wir endlich einen zweiten Schützenmeister, nämlich Florian Blank, gewinnen. Auch die Ämter des Mitgliederverwalters und der Pressereferentin konnten erfolgreich durch Daniel Brinkmann und Petra Blank besetzt werden. Wir bedanken uns noch einmal bei allen Mitgliedern für ihren Einsatz und das Engagement im Verein und hoffen auch weiterhin auf eine tolle Vereinsgemeinschaft! Nachlese zur 1. Mai-Wanderung Eine kleine Anzahl Mitglieder traf sich am 1. Mai am Johann-Desch-Platz um gemeinsam zum ROB Aschaffenburg zu laufen. Hier ging es mit AST auf nach Dörmorsbach. Von hier wanderte die Gruppe am Steinbruch vorbei durch Wald und Flur nach Oberbessenbach zum Maifest am Schützenhaus. Nach ausgiebiger und stärkender Rast wurde in Richtung Straßbessenbach aufgebrochen, um von dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach 20 Aschaffenburg zurückzukehren. Von hier startet dann ein weiterer Fußmarsch Richtung "Heimat", Schlussrast wurde dann bei den Glattbacher Fußballern auf dem Pfaffenberg gemacht. Ein herzliches Dankeschön an unseren Wanderführer Volker. TERMINVORSCHAU 15. Mai 2015 Rentnerschoppen Gesellschaftsverein Glattbach Ortsgruppe des Spessartbundes Unser Waldbiergarten am findet nicht statt. Der nächste Waldbiergarten wird am stattfinden. Die Vorstandschaft Wanderung nach Schweinheim am Am Sonntag, den , starten wir mit dem Linien-Bus um Uhr. Zustieg an den üblichen Haltestellen. Bitte keine Fahrscheine lösen. Wir fahren bis zum Hauptbahnhof. Am ROB steigen wir in den Bus nach Obernau "Linie 1", Abfahrt Uhr. An der Haltestelle "Bischberg" steigen wir aus und beginnen mit unserer Wanderung. Laufzeit bis zum Endziel: ca. 1 1/4 Stunden. Schlussrast ist gegen Uhr in der Gaststätte "Seehof", Gailbacher Straße 3. Die Strecke ist für Kinderwagen geeignet. Bei schlechtem Wetter laufen wir eine kürzere Route, so dass wir nach ca. 50 Minuten unser Endziel erreichen. Dieser Weg ist jedoch nicht für Kinderwagen geeignet. Das Gasthaus "Seehof" kann man auch direkt mit dem Bus der Linie 5 anfahren, Haltestelle Althohlstraße. Gäste sind herzlich willkommen. Für Rückfragen: Fritz Fäth, Tel SPD SPD-OV Glattbach gegründet 1955 Unsere nächste Öffentliche Fraktionssitzung findet am Montag, den , um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Gemütlichkeit" bei Ingrid statt. Hierzu sind alle Bürger/Innen und Mitglieder herzlich eingeladen. Anneliese Euler, Eberhard Lorenz Vogel- und Naturschutzverein Glattbach e.v. Frühjahrswanderung 2015 Unsere diesjährige Frühjahrswanderung führt uns in das Mainfränkische Gebiet um den Ort Thüngersheim. Termin: Sonntag, , 8.45 Uhr (Hauptbahnhof Aschaffenburg) Die Anreise ist mit der Bahn geplant. Die Teilnehmer treffen sich zur genannten Zeit in der Eingangshalle des Hauptbahnhofs. Nach Ermittlung der Gruppengröße werden Bayern-Tickets gelöst. Um 9.17 Uhr fährt der Zug in Aschaffenburg ab und erreicht um Uhr Retzbach- Zellingen.

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