Geltungsbereich. 2 Ziele

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1 Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Regelstudienzeit, Studienumfang 4 Studienstruktur, Studienpläne 5 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule 6 Kurzbeschreibungen der Module 7 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für das Studium des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Lehramtes an Gymnasien ("vertieft studiertes Fach") sowie im Rahmen des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen ("Unterrichtsfach") an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt unter Berücksichtigung des Modellversuchs zur Erprobung der Kompatibilität mit einem lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium sowie mit einem lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Grundschule/Hauptschule. (2) Diese Studienordnung ergänzt die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180; BayRS UK) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. 2 Ziele 1 Das Lehramtsstudium Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ermöglicht fundierte fachliche Kenntnisse und Einsichten in inhaltlicher, methodischer und theoretischer Hinsicht. 2 Es vermittelt psychologische Kenntnisse über das Erleben und Verhalten des Menschen mit schulpsychologischem Schwerpunkt über die Breite des Faches Psychologie hinweg; es sind dies Methodenkenntnisse und ihre Anwendung sowie zentrale Kenntnisse aus den Grundlagen und Anwendungsfächern der Psychologie. 3 Interdisziplinäre Öffnungen zum zweiten Fach und zu den Erziehungswissenschaften sind angelegt. 3 Regelstudienzeit, Studienumfang (1) 1 Das Studium kann in der Regel nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Studiengang ist zulassungsbeschränkt. 2 Der 1

2 (2) Die Regelstudienzeit für das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ( vertieftes Studium ) im Rahmen des Lehramts an Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt neun, an Gymnasien zehn Semester. (3) 1 Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums des Lehramtes an Realschulen, Grund- und Hauptschulen ist insgesamt der Erwerb von 270 ECTS-Punkten (ECTS = European Credit Transfer System) erforderlich; für den Abschluss des Studiums des Lehramtes an Gymnasien insgesamt der Erwerb von 300 ECTS-Punkten. 2 Davon sind 151 ECTS-Punkte im Fach Psychologie zu erwerben. 4 Studienstruktur, Studienpläne (1) 1 Im Sockelstudium wird Grundlagenwissen der psychologischen Fachdisziplinen vermittelt. 2 Ab dem vierten Semester erfolgt eine erste Vertiefung, wobei in diesem Zeitraum auch die Praxisphase beginnt; diese eröffnet Einblicke und Erfahrungen in das schulische und außerschulische Berufsfeld. 3 Ab dem siebten Semester erfolgt eine weitere Profilierung der fachlichen und berufsfeldbezogenen Ausbildung (Profilphase). (2) 1 Im fünften Semester ist ein Studium im Ausland möglich. 2 Es wird empfohlen, ein learning agreement mit der aufnehmenden Universität abzuschließen. (3) 1 Das Lehramtsstudium ist modular aufgebaut. 2 Module können sich aus Veranstaltungen verschiedener Lehr- und Lernformen zusammensetzen. 3 Module können sich auf Veranstaltungen eines oder ausnahmsweise mehrerer Semester erstrecken und verschiedene Fächer beinhalten. 4 Die innerhalb des Englischstudiums vorgesehenen Module (Pflicht-, Wahlpflicht-, Praxisbereich) sind in 6 beschrieben. (4) 1 Für alle Fachkombinationen mit dem Fach Psychologie werden für alle Schularten idealtypische Studienpläne erstellt, auf deren Grundlage sich die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit ergibt. 2 Die Studienpläne nach Satz 1 werden von den zuständigen Fakultätsräten beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht. 3 Die Zuordnung der Module zu der Sockel-, Vertiefungs- und Profilphase ist für die einzelnen Studierenden grundsätzlich nicht bindend. 4 Die Studierenden können in ihrem individuellen Studium vom Idealplan abweichen, sofern die Modulbeschreibung keine konsekutive Abfolge der entsprechenden Module festlegt und die Dozierenden sie vorzeitig in die Veranstaltungen aufnehmen. 5 Die Studierenden sind in diesem Fall für die Dauer ihres Studiums verantwortlich. 5 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule (1) Folgende Module sind im Rahmen des vertieften Studiums des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Pflichtmodule erfolgreich zu absolvieren: 1. Im Bereich Methodenlehre: a) Quantitative Methoden I (5 ECTS-Punkte), b) Quantitative Methoden II (5 ECTS-Punkte), c) Einführung in die empirische Psychologie (5 ECTS-Punkte), d) Themenfelder und Arbeitstechniken der Psychologie (5 ECTS-Punkte), e) Empirisch-Experimentelles Praktikum I Grundmodul (4 ECTS-Punkte), f) Empirisch-Experimentelles Praktikum I Aufbaumodul (5 ECTS-Punkte), g) Diagnostik I: Grundlagen der psychologischen Diagnostik (5 ECTS-Punkte), h) Diagnostik II-1 Methoden der Leistungsdiagnostik(5 ECTS-Punkte), i) Diagnostik II-2 Methoden der Persönlichkeitsdiagnostik (5 ECTS-Punkte), j) Schulpsychologische Begutachtung (5 ECTS-Punkte). 2. Im Bereich Grundlagenfächer: a) Allgemeine Psychologie I (5 ECTS-Punkte), b) Allgemeine Psychologie II (5 ECTS-Punkte), c) Entwicklungspsychologie I: Entwicklung über die Lebensspanne (5 ECTS-Punkte), d) Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie im Kindes- und Jugendalter (5 ECTS-Punkte), 2

3 e) Sozialpsychologie (5 ECTS-Punkte), f) Einführung in die Persönlichkeitspsychologie (6 ECTS-Punkte), g) Biologische Psychologie (4 ECTS-Punkte). 3. Im Bereich Anwendungsfächer: a) Pädagogische Psychologie I: Überblick über grundlegende Themenfelder (5 ECTS- Punkte), b) Pädagogische Psychologie II: Kognitive Instruktionspsychologie (5 ECTS-Punkte), c) Pädagogische Psychologie III: Lernstörungen im schulischen Kontext (5 ECTS-Punkte), d) Organisations- und Personalpsychologie I: (5 ECTS-Punkte), e) Organisations- und Personalpsychologie II (5 ECTS-Punkte), f) Klinische Psychologie I: Grundlagen (5 ECTS-Punkte), g) Klinische Psychologie II-1: Vertiefung (5 ECTS-Punkte), h) Klinische Psychologie II-2: Ausgewählte Störungsbilder (5 ECTS-Punkte), i) Aktuelle Forschungsfragen mit schulpsychologischem Bezug (5 ECTS-Punkte). 4. Im Bereich Praktika: a) Schulpsychologisches Fallpraktikum (6 ECTS-Punkte), b) Außerschulisches psychologisches Praktikum (6 ECTS-Punkte). (2) 1 Der Wahlbereich umfasst neben den freien Modulen im Sinne des 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. h, Nr. 2 Buchst. f und Nr. 3 Buchst. f LPO I auch die optionalen Module im Sinne des 22 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Buchst. a LPO I. 2 Optionale Module dürfen nur aus dem Angebot der Erziehungswissenschaften und der Fachdidaktiken der studierten Fächer gewählt werden. 3 Freie Module dürfen im vertieften Studium nur aus fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen mit Lehramtsbezug gewählt werden; Studierende des Unterrichtsfaches können aus allen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Modulen mit Lehramtsbezug wählen. 4 Die Studierenden sind eigenverantwortlich zur Klärung verpflichtet, ob sie an den von ihnen gewünschten Modulen teilnehmen können. 5 Die Studienberatung für Lehrerbildung kann konsultiert werden, wenn Unsicherheit besteht, ob ein Modul lehramtsspezifisch (LPO I) ist. 6 Falls die Studierenden einen lehramtsgeeigneten Bachelorabschluss anstreben, bilden sie nach Maßgabe der Studienordnung für den jeweiligen Teilstudiengang des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs durch die gezielte Festlegung der Wahlmodule ihre Schwerpunkte. 6 Kurzbeschreibungen der Module Folgende Module werden im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt angeboten: Themenfelder und Arbeitstechniken (5 ECTS-Punkte; Seminar/Übung (4 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die Teildisziplinen und Anwendungsfelder der Psychologie. 2 Sie kennen die Arbeitsgebiete und Berufsfelder von Psychologen mit den spezifischen Anforderungen. 3 Sie kennen psychologische Fragestellungen aufgrund eines exemplarischen Einblickes in die Sozialpsychologie. 4 Sie können mit wissenschaftlichen Quellen arbeiten. 5 Sie kennen Präsentationstechniken für spezifische Anliegen und können diese anwenden und hinsichtlich ihrer Eignung beurteilen. 1 Einführung in die empirische Psychologie (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die Grundlagen wissenschaftlichen Vorgehens zur Planung psychologischer Experimente auf der Basis psychologischer Messtheorien. 2 Sie verfügen über einführende Kenntnisse unterschiedlicher Datenerhebungsverfahren und deren Auswertung. 3 Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse auf in der Fachliteratur beschriebene Experimente selbstständig kritisch anzuwenden. 1 Quantitative Methoden I (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die Grundlagen und Verfahrensweisen der deskriptiven Statistik und können dementsprechend Untersuchungsergebnisse anhand grundlegender Kenngrößen zahlenmäßig und systematisch beschreiben. 2 Sie kennen die hierfür notwendigen EDV-Grundlagen und können diese anwenden. 3 Die Studierenden kennen die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie und erkennen insgesamt die quantitativen Methoden 3

4 als Grundlage für die Zusammenfassung und Beschreibung von im Rahmen psychologischer Forschung gewonnenen empirischen Daten Quantitative Methoden II (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die Grundlagen der inferentiellen Statistik. 2 Sie kennen darüber hinaus die entsprechenden Statistikprogramme und können mit ihnen umgehen beziehungsweise sie für wissenschaftliche Untersuchungen sowie ihre spätere berufliche Praxis nutzbar machen. 1 Sozialpsychologie (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die einschlägigen Theorien der Sozialpsychologie und verstehen die Relevanz sozialpsychologischer Grundlagen für verschiedene Anwendungsfelder, insbesondere für den schulischen Alltag. 2 Sie kennen die Forschungsmethoden in der Sozialpsychologie und können die klassischen sozialpsychologischen Experimente eigenständig anhand wissenschaftlicher Kriterien beurteilen. 3 Sie verfügen über die Kenntnis von Ergebnissen von klassischen wie auch aktuellen Untersuchungen und können diese eigenständig interpretieren und anwenden. 1 Allgemeine Psychologie 1 (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über einer Überblick aktueller psychologischer Theorien in den Bereichen Gedächtnis, Wahrnehmung, Sprache und Kognition. 2 Sie sind in der Lage, die Relevanz neuer Forschungsergebnisse kritisch zu beurteilen und diese in vorhandene Theorien einzuordnen. 1 Biologische Psychologie (4 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Begleitseminar (1 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verstehen die Relevanz bio- und physiopsychologischer Fragestellungen und Untersuchungen. 2 Sie setzen sich kritisch und engagiert mit diversen (aktuellen) Fragen und Themen der biologischen Psychologie auseinander und sind in der Lage, diese auf Basis des in den Veranstaltungen vermittelten Wissens, zu reflektieren. 1 Allgemeine Psychologie 2 (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über einer Überblick aktueller psychologischer Theorien in den Bereichen Lernen, Motivation und Emotion. 2 Sie sind in der Lage, die Relevanz neuer Forschungsergebnisse kritisch zu beurteilen und diese in vorhandene Theorien einzuordnen. 1 Entwicklungspsychologie I: Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über theoretische und empirische Grundlagen der Entwicklungspsychologie der Lebensspanne. 2 Sie verstehen die spezifischen Implikationen von entwicklungsbedingten Veränderungen und Stabilitäten. 3 Sie besitzen die Fähigkeit, entwicklungspsychologische Fragestellungen theoretisch und methodisch zu verstehen und kritisch zu reflektieren. 4 Sie können sich kritisch mit entwicklungspsychologischer Originalliteratur auseinandersetzen Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über eine grundlegende Kenntnis zentraler Theorien und Befunde der kognitiven Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters. 2 Sie besitzen die Fähigkeit, entwicklungspsychologische Fragestellungen mit Bezug auf ihre zukünftige Berufspraxis zu reflektieren. 3 Sie erweitern ihr Verständnis von der Anwendbarkeit psychologischer Operationalisierungen in der entwicklungspsychologischen Kognitionsforschung Empirisch-Experimentelles Praktikum I: Grundmodul (4 ECTS-Punkte; 1 Übung (3 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über die Fertigkeit, unter Anleitung psychologische Experimente durchzuführen, auszuwerten sowie kritisch zu beurteilen. 2 Die Studierenden sind in der Lage, eigene Experimentalergebnisse zielgruppenspezifisch entsprechend wissenschaftlichem Usus zu präsentieren Empirisch-Experimentelles Praktikum II: Aufbaumodul (5 ECTS-Punkte; 1 Übung (3 SWS); Prüfungsform: Forschungsbericht): Die Studierenden verfügen über die Fertigkeit, selbstständig psychologische Experimente durchzuführen, auszuwerten sowie kritisch zu beurteilen. 2 Die Studierenden sind in der Lage, eigene Experimentalergebnisse zielgruppenspezifisch 4

5 entsprechend internationalem wissenschaftlichem Standard in Berichtsform (APA-Style) zu präsentieren Organisations- und Personalpsychologie I (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verstehen die Relevanz organisations- und personalpsychologischer Fragestellungen und Untersuchungen. 2 Sie kennen die Bereiche der Organisations- und der Personalpsychologie sowie deren Untersuchungsfelder und Fragestellungen aus den jeweiligen Bereichen. 3 Sie kennen Theorien, Methoden und zentrale Befunde der Organisations- und Personalpsychologie und können diese reflektieren. 4 Sie erkennen den Bezug organisations- und personalpsychologischer Fragestellungen für den beruflichen Alltag und können Problemstellungen aus der Praxis unter Bezugnahme auf die Organisations- und Personalpsychologie betrachten Organisations- und Personalpsychologie II (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (4 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen psychologische Konzepte und Methoden der Organisationsund Schulentwicklung, wie zum Beispiel Konfliktprävention, Mediation, Teamentwicklung, Personalentwicklung, Qualitätssicherung und Führung. 2 Sie können diese hinsichtlich ihrer Angemessenheit für spezifische Frage- und Problemstellungen beurteilen. 3 Sie vertiefen ihre Kenntnis der Organisations- und Personalpsychologie und kennen wichtige Methoden für die berufliche Praxis insbesondere im schulischen Kontext Einführung in die Persönlichkeitspsychologie (6 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verstehen die Relevanz persönlichkeitspsychologischer Fragestellungen und Untersuchungen. 2 Sie kennen die Bereiche der Persönlichkeitspsychologie sowie Untersuchungsfelder und Fragestellungen aus den jeweiligen Bereichen. 3 Sie kennen Theorien, Methoden und zentrale Befunde der Persönlichkeitspsychologie und können diese reflektieren. 4 Sie erkennen den Bezug persönlichkeitspsychologischer Fragestellungen für die psychologische Praxis und können Problemstellungen aus der Praxis unter Bezugnahme auf die Persönlichkeitspsychologie betrachten Pädagogische Psychologie I: Überblick über grundlegende Themenfelder (5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur/ Sitzungsgestaltung): Die Studierenden besitzen Wissen über grundlegende Themenfelder der Päd. Psychologie. 2 Sie verfügen über theoretisches und methodologisches Wissen der unten aufgeführten Themenfeldern. 3 Sie sind in der Lage, sich selbständig in ein Thema einzuarbeiten, darüber zu reflektieren und dieses Thema inhaltlich und didaktisch aufbereitet zu vermitteln Klinische Psychologie I: Grundlagen (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Begleitseminar (1 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in biologischer Psychologie, kennen deren Untersuchungsfelder, Fragestellungen, Theorien, Methoden und zentralen Befunde. 2 Sie haben eine grundlegende Vorstellung der Relevanz klinischpsychologischer Fragestellungen und Untersuchungen für die psychologische Praxis und sind bereit sich vor dem Hintergrund ihres bisherigen Wissens damit auseinanderzusetzen Diagnostik I: Grundlagen der psychologischen Diagnostik (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur und Testbericht): Die Studierenden kennen die Anwendungsfelder der psychologischen Diagnostik und verstehen die Grundlagen der Eigenschafts- und Verhaltensdiagnostik. 2 Sie kennen die Grundlagen der Testtheorie und Testkonstruktion und können diese auch mit Blick auf die eigenständige Konstruktion von Testverfahren umsetzen. 3 Sie können Testverfahren validieren sowie anhand der Testgütekriterien evaluieren Pädagogische Psychologie II: Kognitive Instruktionspsychologie (5 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur/Sitzungsgestaltung): Die Studierenden kennen wesentliche Fragestellungen der Kognitiven Instruktionspsychologie. 2 Sie haben theoretische und methodologische Grundlagen von klassischen und aktuellen Operationalisierungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen der Lehr-Lern-Forschung. 3 Sie besitzen die Fähigkeit, die Bereichsspezifität von Lehr-Lernprozessen zu erfassen. 4 Sie können wissenschaftliche Texte verstehen, darüber reflektieren und die Inhalte für die eigene berufliche Tätigkeit nutzen. 5 Sie besitzen Medienkompetenz. 5

6 20. 1 Schulpsychologisches Praktikum (6 ECTS-Punkte; 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Praktikumsbericht, Modul unbenotet): Die Studierenden lernen die schulpsychologische Praxis kennen. 2 Sie können ihr theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen und dieses in der begleitenden Anwendung erproben (Anamnese, Testinstrumente, Diagnostik, Interventionsplanung und -umsetzung). 3 Sie können ihr eigenes Handeln und Verhalten sowohl mit der Praktikumsleitung als auch zunehmend eigenständig reflektieren und lernen, ihr eigenes Handeln zu professionalisieren Klinische Psychologie II-1: Vertiefung (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (3 SWS); Prüfungsform: Klausur nach Modul Klinische Psychologie II-2, Modul unbenotet): Die Studierenden kennen die Modelle, Theorien und Anwendungsfelder der klinischen Psychologie. 2 Sie besitzen grundlegende Kenntnisse zu verschiedenen Formen psychischer Störungen, konkreten Störungsbildern und der klassifikatorischen Diagnostik (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen). 3 Sie kennen Ursachen über die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen sowie mögliche Präventions- und Interventionsansätze Klinische Psychologie II-2: Ausgewählte Störungsbilder (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (3 SWS); Prüfungsform: Klausur zu Inhalten aus den Modulen Klinische Psychologie II-1 und II-2 ): Die Studierenden verfügen über ein grundlegendes Wissen über die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen im Allgemeinen. 2 Sie kennen verschiedene Präventionsund Interventionsansätze und sind in der Lage diese zu evaluieren und kritisch zu hinterfragen. 3 Sie besitzen grundlegende Fertigkeiten diagnostisch-therapeutisches Handelns bei spezifischen Fragestellungen und können diese auf die praktische Fragestellungen übertragen Diagnostik II-1: Methoden der Leistungsdiagnostik (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (3 SWS); Prüfungsform: Durchführung, Präsentation und Dokumentation diagnostischer Verfahren): Die Studierenden kennen Verfahren der Leistungsdiagnostik sowie entsprechende Beobachtungsverfahren (Diagnostik und Verhaltensdiagnose). 2 Sie können diese anwenden und hinsichtlich ihrer Qualität sowie Angemessenheit für spezifische Frage- und Problemstellungen beurteilen. 3 Darüber hinaus können Sie für spezifische Fragestellungen geeignete Verfahren auswählen. 4 Sie können sicher mit Verfahren umgehen, die in der Praxis besonders zentral sind (beispielsweise Intelligenz, Schulschwierigkeiten, Aufmerksamkeit) Diagnostik II-2: Methoden der Persönlichkeitsdiagnostik (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Klausur): Die Studierenden kennen die Grundlagen des diagnostischen Gesprächs und können Anamnese und Explorationsgespräche führen. 2 Sie kennen die diagnostischen Strategien bei spezifischen Fragestellungen und können diese für die Praxis nutzen. 3 Sie vertiefen ihre Kenntnis der diagnostischen Verfahren und kennen wichtige psychometrische und projektive Verfahren. 4 Sie können diese anwenden und hinsichtlich ihrer Angemessenheit und praktischen Relevanz beurteilen Pädagogische Psychologie III: Lernstörungen im schulischen Kontext (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Falldarstellung): Die Studierenden haben einen Überblick über die in der schulpsychologischen Praxis häufig auftretenden Störungsbilder. 2 Sie kennen und verfügen über Erklärungsansätze, Diagnosemöglichkeiten und Interventionsansätze Das Modul Schulpsychologisches Fallpraktikum (6 ECTS-Punkte; 1 Fallbesprechung (1 SWS); Prüfungsform: Fallbericht; Modul unbenotet) ist eng verzahnt mit den Lehrinhalten des Moduls Schulpsychologische Begutachtung und greift auf Inhalte der Module Pädagogische Psychologie III: Lernstörungen im schulischen Kontext und Klinische Psychologie II-1: Vertiefung und Klinische Psychologie II-2: Ausgewählte Störungsbilder zurück. 2 Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse der schulpsychologischen Praxis. 3 Sie können ihr theoretisches Wissen in die Praxis eigenständig umsetzen und in der Anwendung erproben. 4 Sie können mit Anamneseverfahren und testdiagnostische Instrumenten sicher umgehen und Interventionsmaßnahmen planen und durchführen. 5 Sie können ihr eigenes Handeln und Verhalten sowohl eigenständig reflektieren, als auch ihre Kompetenzen selbstständig einschätzen. 6 Sie nutzen das Praktikum als Professionalisierungsmöglichkeit und kennen weitere außeruniversitäre Fortbildungsmöglichkeiten Aktuelle Forschungsfragen mit schulpsychologischem Bezug (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Exposé oder Hausarbeit, Modul unbenotet): Die Studierenden verstehen es, sich mit aktuellen wissenschaftlichen Problemstellungen auseinandersetzen. 2 Sie können 6

7 Forschungsfragen auf methodischer und theoretischer Basis generieren, diese untersuchen und in den ihnen bekannten wissenschaftlichen Kontext einordnen. 3 Sie können aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen in grundlegenden theoretischen und methodischen Aspekten beurteilen und die Relevanz und Implikation der Fragestellung für die psychologische Praxis erkennen Schulpsychologische Begutachtung (5 ECTS-Punkte; 1 Seminar (3 SWS); Prüfungsform: Präsentation von 2 Gutachten): Die Studierenden kennen sowohl Struktur als auch Aufbau eines schulpsychologischen Gutachtens, können gutachterliche Fragestellungen generieren, prüfen und beantworten. 2 Sie kennen Qualitätsmerkmale eines schulpsychologischen Gutachtens und kennen die Ansprüche, die in der Praxis an schulpsychologische Begutachtungen gestellt werden. 3 Sie können dementsprechend schulpsychologische Gutachten erstellen und kritisch evaluieren Außerschulisches Praktikum (6 ECTS-Punkte; 1 Seminar (1 SWS); Prüfungsform: Praktikumsbericht, Modul unbenotet): Die Studierenden lernen die außerschulische psychologische Praxis kennen. 2 Sie können ihr theoretisches Wissen umsetzen und erkennen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der schulischen und außerschulischen psychologischen Praxis. 3 Sie erkennen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der späteren pädagogischpsychologischen Praxis und können diesbezüglich auch Problemstellungen struktureller und organisatorischer Art einschätzen. 4 Sie können ihre eigenen Kompetenzen sowie ihr Verhalten und Handeln reflektieren, einschätzen und professionalisieren. 7 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium des Lehramts an öffentlichen Schulen mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt aufgenommen haben. 3 Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, können auf Antrag in diesen Geltungsbereich wechseln. 7

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