Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung
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- Margarete Kneller
- vor 8 Jahren
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1 Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung Informationen zu den Praxisphasen Seite 1
2 Inhalt Vorbemerkung Zuweisung zu den Praxisphasen Praxisbericht Zusammenfassung Anlagen Auszug aus der Studienordnung Anforderung an die Praxisberichte Modulbuch 1 (S ) Bewertungsvordruck Praxisbericht Allgemeine Ausbildungsziele und -inhalte der Praktikabereiche P1 bis P3 Modulbuch 2 (S ) Studienbereich Praxis Modulbuch 2 (S ) Abgabefristen für Praxisberichte Modulbuch 1 (S. 55) Auszug aus dem APOgD AV ( 13-15) Seite 2
3 Vorbemerkung Seit dem 1. September 2010 erfolgt die Ausbildung der Inspektoranwärter/-innen an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung im Studiengang Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung. Mit der Umstellung wurde europäischen Vorgaben Rechnung getragen, die durch den Bologna-Prozess angestoßen wurden. Ziel der Umstellung ist eine engere Verzahnung der praktischen Arbeit der Studierenden an den Ausbildungsbehörden und des theoretischen Studiums an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. So erhält die praktische Leistung der Studierenden in den Ausbildungsbehörden ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und fließt in die abschließende Benotung ein. In der Konsequenz ergeben sich für die Ausbildungsbehörden Veränderungen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen sowohl den Ausbilderinnen und Ausbildern, als auch den Auszubildenden Orientierung und Überblick über die Neuerungen geben. Diese Anleitung findet nur für Studierende Anwendung, die ab dem 1. September 2010 das Studium an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung aufgenommen haben. Zuweisung zu den Praxisphasen Das Studium umfasst 6 Praxisphasen, deren Zeiträume und Inhalte durch die Studienordnung vorgegeben sind. Die Ausbildung erfolgt unter Beachtung der Allgemeinen Ausbildungsziele und inhalte der Praktika P1 bis P3 (Modulbuch 2 Seiten ). In den Praxisphasen P 1, P 2, P 3.1 und P 3.2, sind drei Praxisberichte zu erstellen und zu bewerten. Die Praxisphase 4 sieht eine enge Verzahnung zum Thema der Thesis vor, die Praxisphase 5 ermöglicht die Einarbeitung in ein Sachgebiet. Daher entfällt in den Praxisphasen 4 und 5 der Praxisbericht. Praxisbericht Die Studierenden fertigen in den letzten beiden Wochen der Praxisphase einen Praxisbericht gemäß der Studienordnung und des Modulbuchs Seite 53/54 an. Die Ausbilder/-in trägt dafür Sorge, dass der Praxisbericht von der/dem Studierenden selbstständig verfasst wird. Für die Erstellung des Praxisberichts wird der/die Studierende ca. 16 Arbeitsstunden von anderen Ausbildungsaufgaben freigestellt. Bewertung des Praxisberichts Die Bewertung der wissenschaftlichen Arbeitsweise obliegt den Praxisbeauftragten der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Die Ausbilder/-innen in den Dienststellen bewerten ausschließlich die erbrachten fachpraktischen Leistungen. Die Noten der beiden Bewertungen (wissenschaftlicher und fachpraktischer Teil) ergeben im Durchschnitt die Gesamtnote des Praktikumsberichts. Die Noten aller Praxisberichte fließen mit insgesamt 10% in das Gesamtergebnis der Abschlussnote ein. Seite 3
4 Auszug aus der Studienordnung für den Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden Fachbereich Verwaltung Seite 4
5 Anforderung an die Praxisberichte Modulbuch 1 Seite Seite 5
6 Seite 6
7 Bewertung Praxisbericht Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung Name, Vorname der oder des Studierenden Praktikum/ P1 P2 P3 Bereich ( 14 Abs. 1 APOgD AV) Wenn außerhalb der Ausbildungsbehörde: Praktikumsstelle ( 14 Abs. 3 APOgD AV) Name, Vorname der Bewerterin/des Bewerters Funktion Fachpraktische Leistung Bewertungskriterien Darstellung der Praktikumsstelle, des Verlaufs des Praktikums Beschreibung der Tätigkeitsfelder und Aufgabenprofile, von Ablauforganisation und Zusammenarbeit in der Arbeitseinheit Darstellung von Herausforderungen und besondere Erfahrungen/Ereignisse Punktzahl 0-15 Beziehung von Praktikumsinhalten zu den bisher im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Beurteilung des Gesamteindrucks Bemerkungen/Begründungen Gesamtbewertung Note Punktzahl Datum Unterschrift der Bewerterin oder des Bewerters Datum Praxisbericht wurde besprochen, die Bewertung zur Kenntnis genommen Unterschrift der/des Auszubildenden Das Praktikum und die Erfahrungen sollen zusammenfassend beschrieben und reflektiert werden. Wesentlich ist die Eingrenzung auf relevante Aspekte unter Bezugnahme auf das Studium. Auf eine detailliere Dokumentation aller ausgeführten Tätigkeiten ist zu verzichten. Seite 7
8 Seite 8
9 Seite 9
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20 Abgabefristen für Praxisberichte Modulbuch 1 S. 55 Der Termin Abgabe Praxisbericht bis gilt für die Abgabe von 2 Exemplaren des Praxisberichtes an der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Der Termin Begutachtung bis gilt für die Abgabe der Bewertung der Ausbildungsbehörde an der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Die Termine für die Abgabe der Bewertung und Beurteilung bei der Ausbildungsleitung Dezernat 12 AuF 2011 Bericht P1 Jg Mai Bericht P2 Jg März 2012 Bericht P1 Jg Juni 2012 Bericht P3 Jg Dezember Bericht P2 Jg März 2013 Bericht P1 Jg Juni 2013 Bericht P3 Jg Dezember Bericht P2 Jg März 2014 Bericht P1 Jg Juni 2013 Bericht P3 Jg Dezember 2014 Seite 20
21 Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung (APOgD AV) Seite 21
22 Seite 22
Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
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