Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin
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- Renate Bauer
- vor 8 Jahren
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1 Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin - Master Professional of Technical Management (CCI) - Berufsbegleitender Lehrgang mit IHK-Prüfung Veranstalter Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstr Ludwigshafen Tel
2 Inhaltsverzeichnis AUFSTIEGSSYSTEM DER IHK... 2 FACHWIRTE / FACHKAUFLEUTE / MEISTER SIND DEM BACHELOR GLEICHGESTELLT!... 3 PROFIL / NUTZEN... 3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN... 4 ABSCHLUSS... 4 LEHRGANGSINHALTE... 5 VERANSTALTUNGSTERMINE, -ORT... 6 KOSTEN... 6 UNTERRICHTSZEITEN... 7 UNTERRICHTSFREIE ZEITEN... 8 BILDUNGSFREISTELLUNG... 8 FÖRDERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG... 8 ANMELDUNG... 9 ANSPRECHPARTNER SIE FINDEN UNS AUCH IM INTERNET: ANMELDEFORMULAR ANTRAG AUF ZULASSUNG TEILNAHMEBEDINGUNGEN SO ERREICHEN SIE UNS Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Damen und Herren. Wenn wir trotzdem teilweise männliche Bezeichnungen gewählt haben, dann nur aus Gründen der Lesbarkeit. 1
3 Aufstiegssystem der IHK Die IHK Weiterbildung ermöglicht beruflichen Aufstieg durch Qualifikationen in unterschiedlicher Breite und Tiefe. Das dreistufige System der Aufstiegsfortbildung bietet Menschen mit unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Voraussetzungen geeignete Anknüpfungspunkte für ihre berufliche Weiterbildung. Erste Ebene: Nach der Erstausbildung setzt die erste Stufe der Weiterbildung auf der Ebene des Fachberaters ein. Bachelor-Ebene: Auf der zweiten Ebene der Fachwirte, Fachkaufleute und Meister werden Fach- und Führungskompetenzen geprüft. Master-Ebene: Die höchste Stufe bilden die Weiterbildungen zum Betriebswirt und Technischen Betriebswirt. Die Vermittlung von Leitungskompetenzen, zielt auf eine Tätigkeit im Management. 2
4 Fachwirte / Fachkaufleute / Meister sind dem Bachelor gleichgestellt! Ein europäischer Arbeitsmarkt verlangt eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse! Auf nationaler Ebene werden alle öffentlich-rechtlichen Abschlüsse im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) erfasst. Der DQR besteht aus acht Stufen. Auf den DQR-Stufen 1 und 2 ist die Berufsausbildungsvorbereitung angesiedelt. Die Berufsausbildung wird den Stufen 3 und 4 zugeordnet. Auf Stufe 5 sollen Fort- / Weiterbildungen, die vergleichbar sind mit dem IT-Spezialisten, verortet werden. Stufe 6 erreichen neben dem Meister / Fachwirt / Fachkaufmann ebenso der Hochschulbachelor und die Fachschulabschlüsse (z.b. Techniker). Stufe 7 werden der Master und der Strategische Professional (IT) zugeordnet, Stufe 8 die Promotion. Weitere Informationen finden Sie unter Profil / Nutzen Die bewährten IHK-Abschlüsse für Industriemeister, Fachwirte oder Fachkaufleute haben schon unzählige Absolventen/-innen für Führungsfunktionen im mittleren Management qualifiziert und genießen wegen ihrer Praxisnähe und Aktualität in Deutschland und weltweit ein hohes Ansehen. Wer noch höher hinaus will oder vielleicht mit dem Gedanken einer Selbständigkeit spielt, hat mit der Weiterbildung zum/zur Geprüften Technische/n Betriebswirt/-in die Möglichkeit sich auf der höchsten Ebene des IHK-Weiterbildungsangebotes für eine Führungsposition zu qualifizieren. Technische Betriebswirte sind perfekt qualifiziert für Führungsaufgaben an der Schnittstelle von technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen. Sie verknüpfen technisches Können mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, Managementwissen sowie Führungskompetenzen und sind dank ihrer Doppelqualifikation befähigt, selbständige Unternehmenseinheiten oder einen Betrieb zu leiten. In der Geschäftsführung mittelständischer Betriebe sind die Absolventen/-innen ebenso gefragt wie im Management von Großunternehmen. Denn der Abschluss ist so anspruchsvoll, dass sie sich hinter einem Studium nicht verstecken müssen. 3
5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder 3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist. (2) Abweichend von den Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsabteilung der IHK Pfalz. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zulassungsvoraussetzung in jedem Fall vor Beginn des Lehrgangs überprüfen zu lassen. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin in der Prüfungsabteilung finden Sie auf Seite 10 dieser Broschüre. Das Antragsformular (Zulassungsantrag) finden Sie auf Seite 12. Bitte reichen Sie zusammen mit dem Zulassungsantrag noch folgende Unterlagen ein: Kopie des Prüfungszeugnisses (Industriemeister, andere technische Meisterprüfung, Techniker, Technischer Fachwirt, Ingenieur) Tätigkeitsbeschreibung Ihres aktuellen Arbeitgebers Abschluss Geprüfte Technische Betriebswirtin / Geprüfter Technischer Betriebswirt - Master Professional of Technical Management (CCI) - 4
6 Lehrgangsinhalte A. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess 1. Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre 1.1 Unterscheiden der Koordinierungsmechanismen idealtypischer Wirtschaftssysteme und deren rechtlicher Ausprägung sowie Darstellen der Elemente der sozialen Marktwirtschaft 1.2 Darstellen des volkswirtschaftlichen Kreislaufs 1.3 Beschreibung der Marktformen und Preisbildung sowie Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens 1.4 Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik 1.5 Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen 1.6 Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl jeweils unter Einbeziehung von Globalisierungsaspekten 1.7 Berücksichtigen sozioökonomischer Aspekte der Unternehmensführung und des zielorientierten Wertschöpfungsprozesse im Unternehmen 2. Rechnungswesen 2.1 Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens 2.2 Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen 2.3 Interpretieren von Jahresabschlüssen 2.4 Analysieren der betrieblichen Leistungserstellung unter Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung 2.5 Anwenden von Kostenrechnungssystemen 2.6 Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen 3. Finanzierung und Investition 3.1 Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitelements 3.2 Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen einschließlich der Berechnung kritischer Werte 3.3 Durchführung von Nutzwertrechnungen 3.4 Anwenden von Verfahren zur Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des optimalen Ersatzzeitpunktes von Wirtschaftsgütern 3.5 Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen 4. Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 4.1 Beurteilen von Marktgegebenheiten sowie der Positionierung des Unternehmens im Markt und Beherrschen der Marketinginstrumente 4.2 Beurteilen des Produktlebenszyklusses, Mitwirken bei der Produktplanung unter Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes 4.3 Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, beherrschen der Beschäftigungsprozesse, Beurteilen der Wirkung des Einkaufs auf die Abläufe im Unternehmen 4.4 Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeit im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs 4.5 Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte 4.6 Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen 4.7 Beurteilen des Einsatzes der Produktionsfaktoren, der Produktions- und Organisationstypen der Fertigung B. Management und Führung I. Organisation und Unternehmensführung 5. Planungskonzepte 6. Organisationsentwicklung 7. Projektmanagement und persönliche Planungstechniken 8. Integrative Managementsysteme 9. Moderations- und Präsentationstechniken II. Personalmanagement 10. Personalplanung und -beschaffung 11. Personalentwicklung und -beurteilung 12. Personalentlohnung 13. Personalführung, einschließlich Techniken der Mitarbeiterführung 14. Arbeits- und Sozialrecht 15. Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer III. Informations- und Kommunikationstechniken 16. Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht 17. Auswahl von IT-System und Einführung zur Anwendersoftware 18. Übergreifende IT-Systeme 19. Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen C. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil Die Gesamtstunden orientieren sich am DIHK Rahmenplan. 5
7 Veranstaltungstermine, -ort Kurs-Nr.: BTL 04 Datum: ca. 620 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Prüfungen: Die schriftlichen Prüfungen finden am 26. und 27. Februar 2018 (Teil A: Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess) sowie 07. und 08. März 2019 (Teil B: Management und Führung) statt. Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen im Teil B erfolgt das Situationsbezogene Fachgespräch. Anschließend schreiben die Teilnehmer eine Hausarbeit (Projektarbeit), die die unternehmerische Kompetenz des Technischen Betriebswirtes überprüft. In dieser Phase werden sie von unseren Dozenten betreut. Anschließend erfolgt das Projektbezogene Fachgespräch. Die Gespräche werden im Rahmen weiterer Unterrichtstermine vorbereitet. Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz - Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen Telefon: , Fax: Teilnehmer/innen der IHK Pfalz können abends und samstags kostenfrei die Parkplätze in der Ludwig-Bertram- Straße gegenüber dem Bowlingcenter nutzen. Zu Fuß sind es ca. 2 Minuten bis zum Zentrum für Weiterbildung. Kosten Lehrgangsentgelt: z.zt ,00, zahlbar in 6 Abschnitten, zzgl. Prüfungsgebühr z.zt. 800,00 1. Abschnitt: ,00 2. Abschnitt: ,00 3. Abschnitt: ,00 4. Abschnitt: ,00 5. Abschnitt: ,00 6. Abschnitt: ,00 Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Lehrgangsbeginn. Die anteilige Prüfungsgebühr (200, , ,00 ) wird mit der Einladung zur Prüfung fällig. Eine Förderung über Meister-BAföG ist möglich. 6
8 Unterrichtszeiten i.d.r. erster Dienstag im Monat: 18:00 21:15 Uhr Freitag: 16:30 21:15 Uhr Samstag: 08:00 14:30 Uhr Freitag/Samstag (14-tägig) jeweils im Block Januar 10./12./13./27./28. Februar 07./10./11./24./25. März 07./10./11./24./25. April 04./28./29. Mai 02./12./13./26./27. Juni 06./09./10./23./24. Juli Kein Unterricht August 11./12./15./25./26. September 05./08./09.22./23. Oktober 06./07./10./20./21. November 03./04./07./17./18. Dezember 01./02./05./15./ Januar 05./06./09. Februar : Vollzeit-Workshop zur Prüfungsvorbereitung (Bildungsfreistellung möglich) März 06./09.10./23./24. April 10./13./14./27./28. Mai 08./11./12./25./26. Juni 05./08./09./22./23. Juli Kein Unterricht August 03./04./07./17./18./31. September 01./04./14./15./28./29 Oktober 02./12./13./26./27. November 06./09./10./23./24. Dezember 04./07./08. 7
9 2019 Januar 04./05./08./18./19. Februar : Vollzeit-Workshop zur Prüfungsvorbereitung (Bildungsfreistellung möglich) Unterrichtsfreie Zeiten Ostern: Sommer: Weihnachten: Ostern: Sommer: Weihnachten: Bildungsfreistellung Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung). Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf maximal zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr: 2017/2018 und 2019/2020). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend. Für den Vollzeit-Workshop zur Prüfungsvorbereitung ist Bildungsfreistellung möglich. Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie unter Förderung beruflicher Weiterbildung Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Meister-BAföG) Nach dem AFBG ist der Lehrgang als förderungswürdig anerkannt. Beim Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie ca. 30% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängiger Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung) zzgl. max. 70% als günstig verzinstes Bankdarlehen. Es besteht keine 8
10 Altersbeschränkung. Bei Bestehen der Prüfung werden Ihnen 25% des Darlehens erlassen. Förderanträge und Beratung erhalten Sie bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Zuständig ist das Amt am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Steuerliche Förderung Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann von steuerpflichtigen Teilnehmern (aus nichtselbständiger Tätigkeit) bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Fort- und Weiterbildungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Anmeldung Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei uns anzumelden, weil wir die Plätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Einen Anmeldeschluss gibt es nicht. Der Einstieg in den Lehrgang ist grundsätzlich auch nach dem offiziellen Lehrgangsbeginn möglich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage: Weiterbildung Weiterbildungsangebot-Lehrgänge/Seminare Lehrgänge mit IHK-Prüfungen Geprüfte Betriebswirte => Geprüfter Technischer Betriebswirt Details => bei "Kosten" - Anmeldung. Im Anschluss erhalten Sie per Post eine Anmeldebestätigung sowie rechtzeitig vor Beginn des Lehrganges eine schriftliche Einladung. Bis 4 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung können Teilnehmer ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Parallel zu Ihrer Anmeldung sollten Sie die Zulassungs-voraussetzungen in der Prüfungsabteilung überprüfen lassen. 9
11 Ansprechpartner Ansprechpartner Anmeldung / Beratung / Lehrgangsorganisation Dominic Köckeritz Dipl.- Betriebswirt (FH) IHK Pfalz - Zentrum für Weiterbildung Bahnhofstraße Ludwigshafen Tel Fax Mail: Dominic.Koeckeritz@pfalz.ihk24.de Ansprechpartner Zulassung / Prüfungsangelegenheiten Ingrid Klebert IHK Pfalz Ausbildung - Weiterbildungsprüfungen Ludwigsplatz Ludwigshafen Tel Fax Mail: Ingrid.Klebert@pfalz.ihk24.de Sie finden uns auch im Internet: Weiterbildung Weiterbildungsangebot / Lehrgänge/Seminare Lehrgänge mit IHK- Prüfung Weitere Anbieter von Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung finden Sie im Weiterbildungs- Informations-System ( sowie im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit ( Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" erstellt, die Sie bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildung unterstützt ( 10
12 Anmeldeformular IHK Die Weiterbildung IHK Pfalz, Zentrum für Weiterbildung, Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen, Tel FAX: Anmeldung zur Veranstaltung: vom: bis: Frau Herr Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße PLZ / Ort: Berufsausbildung als: Tätigkeit: Telefon: privat gesch. Rechnung an: Firma (bitte Anschrift angeben) Teilnehmer Rechnungsanschrift (Firma): (Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung) Ausbildereignungsprüfung abgelegt: ja nein Ich erfülle die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und melde mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Angaben zum Zweck der Information über das Programmangebot des Zentrums für Weiterbildung in einer Datei gespeichert werden. Datum Unterschrift 11
13 Antrag auf Zulassung Anfrage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung Gepr. Technischer Betriebswirt / Gepr. Technische Betriebswirtin 1) Name: Vorname: geb. am: in: Anschrift: Straße: PLZ/Ort: Tel. privat: z. Z. beschäftigt bei: Straße: PLZ/Ort: Tel. gesch.: 2) Ausbildung vom bis bei (Ausbildungsbetrieb) Beruf (Meister/ Techniker / Ingenieur / Techn. Fachwirt) Weiterbildungsprüfung bestanden am: (Kopie des Prüfungszeugnisses beifügen) - (IHK / FH / BBS u.a.) 3) Berufspraxis vom bis als in Firma vom bis als Fortsetzung ggf. auf der Rückseite (Arbeitgeber-Bescheinigungen beifügen) 4) Wehr-/Zivildienst in Firma vom bis 5) Geplanter Lehrgangsbesuch bei (Name und Anschrift des Lehrgangsträgers) Beginn des Lehrgangs Ort, Datum Unterschrift 12
14 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertragsschluss 1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen ist per Brief, Fax oder auf elektronischem Weg möglich. Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang einer schriftlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 1.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. 2. Zahlung 2.1 Das Teilnahmeentgelt wird mit Zugang der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist ohne Skontoabzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. 2.2 Das angeforderte Entgelt ist unabhängig von Leistungen Dritter (z.b. Arbeitsagentur, Bafög oder Arbeitgeber) zu entrichten. 2.3 Bei nicht rechtzeitiger Überweisung des Entgelts kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Lehrveranstaltung ausschließen. 3. Rücktritt und Kündigung 3.1 Bei Veranstaltungen, die sich über ein oder mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer bis vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 3.2 Von laufenden Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer spätestens bis zum Beginn des neuen Lehrgangsabschnitts zurücktreten. 3.3 Bei sonstigen Veranstaltungen kann der Teilnehmer bis eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 3.4 Bei einem Rücktritt bis zum Vortag der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 40 % des auf den stornierten Abschnitt fallenden Teilnahmeentgelts, jedoch maximal 250,00, zu verlangen Teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. 3.6 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. 3.7 Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet. 3.8 Kündigungen können nur aus wichtigem Grund erfolgen und bedürfen der Bestätigung des Zentrums für Weiterbildung (ZfW). 4. Widerrufsrecht Als Verbraucher im Sinne des 13 BGB, steht Ihnen ergänzend zum Rücktrittsrecht unter Ziff. 3 ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.b. Brief, , Telefon oder Internet geschlossen wurden, zu. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.v.m. Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Pfalz, Zentrum für Weiterbildung, Bahnhofstr. 101, Ludwigshafen. Telefax: ; info@pfalz.ihk24.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter 5.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. 5.2 Im Fall einer Absage wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 7 ausgeschlossen. 5.3 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund, z.b. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 5.4 Ein Wechsel des Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 6. Ausschluss eines Teilnehmers aus wichtigem Grund 6.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 6.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört, gegen die Hausordnung verstößt oder das Entgelt nicht beglichen wurde (siehe bereits unter Zahlungsbedingungen). 6.3 Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteten Entgelts. 6.4 Der Veranstalter behält sich bei Ausschluss aus wichtigem Grund ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen. 7. Haftung Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8. Datenschutz Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 9. Urheberrecht Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 10. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. IHK Pfalz Zentrum für Weiterbildung Postfach Ludwigshafen 13
15 So erreichen Sie uns IHK-Zentrum für Weiterbildung Ludwigshafen Bahnhofstr. 101 Tel
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