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- Paul Kaufer
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1 Bezirksnotar/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die Ausbildung wurde zum 01. September 2008 eingestellt. Seitdem ist auch in Baden-Württemberg für den Zugang zur Tätigkeit als Notar/in u.a. ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium erforderlich. Die Ausbildung zum Bezirksnotar/zur Bezirksnotarin wird an Notarakademien und bei Amtsgerichten und Notariaten durchgeführt. Die 5-jährige Ausbildung wird nur in Baden-Württemberg angeboten. Ausbildungsinhalte Der Vorbereitungsdienst umfasst v.a. zivilrechtliche Studieninhalte, die während der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte in konkreten, praxisbezogenen Tätigkeiten umgesetzt werden. Studium Das fachwissenschaftliche Studium an den Notarakademien besteht aus Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen, z.b. in folgenden Fächern: Erb- und Familienrecht Schuldrecht Immobiliarsachenrecht (einschließlich Wohnungseigentums- und Erbbaurecht) mit Grundbuchverfahrensrecht Handels- und Gesellschaftsrecht mit Registerrecht Beurkundungsrecht Dienst-, Standes- und Berufsrecht der Notare Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht einschließlich Immobiliarvollstreckung Vormundschafts- und Nachlassrecht Internationales Privatrecht Verfahrensrecht im Bereich der Zivilprozessordnung und der freiwilligen Gerichtsbarkeit Daneben stehen folgende fachübergreifende Themen auf dem Stundenplan: Steuerrecht mit Grundlagen steuerrechtlicher Vertragsgestaltung Strafrecht Einführung in das Sozialversicherungsrecht Staats- und Verwaltungsrecht Europarecht Studienpraxis Die studienpraktischen Ausbildungszeiten in den Ausbildungsbehörden umfassen folgende Themen: Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften Organisation der Behörde Aufgaben von Gerichten und Notariaten Zusammenarbeit innerhalb des Notariats Kooperation des Notariats mit Gerichten, anderen Dienststellen und Behörden Zusätzliche praxisbezogene Lehrveranstaltungen vertiefen das erworbene Wissen. Seite 1 von 7
2 Rechtsgrundlage Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Bezirksnotars (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Bezirksnotare - APrONot) vom (BW.GBl S. 50), geändert durch Verordnung vom (BW.GBl. S. 360) Internet: Lernorte Die Beamtenanwärter/innen werden an Notarakademien sowie an Amtsgerichten und Notariaten ausgebildet. Das fachtheoretische Studium findet in Seminarräumen, Hörsälen, Übungs- und Gruppenräumen der Notarakademien statt. Während der Arbeit in Bibliotheken und zu Hause am Computerarbeitsplatz erschließen sich die angehenden Beamten und Beamtinnen eigeninitiativ Lernstoffe und fertigen Hausarbeiten und Referate an. Die studienpraktischen Ausbildungszeiten in den Ausbildungsbehörden erfolgen v.a. in den Büroräumen von Amtsgerichten und Notariaten. Heimat- und Ausbildungsort sind nicht immer identisch, da nur Baden-Württemberg einen Vorbereitungsdienst zum Bezirksnotar bzw. zur Bezirksnotarin anbietet; darüber hinaus befinden sich Notarakademien häufig nicht in Wohnortnähe. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Veranstaltungen an den Notarakademien wie Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen finden i.d.r. Montag bis Freitag tagsüber statt. Während des Vorbereitungsdienstes muss man damit rechnen, dass Heimat-, praktischer Ausbildungsund Studienort nicht identisch sind. Dann steht ein Umzug an, der gegebenenfalls auch die Trennung vom gewohnten sozialen Umfeld bedeutet. Theorie an den Notarakademien Die Beamtenanwärter/innen müssen in jedem fachtheoretischen Studienabschnitt Leistungsnachweise erbringen, z.b. in Form von Referaten, Hausarbeiten, Klausuren und v.a. in studienbegleitenden Prüfungen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Denn für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und die termingerechte Ausarbeitung von Referaten und Hausarbeiten ist jeder selbst verantwortlich. Lerninhalte müssen sich die Studierenden auch selbstständig und eigeninitiativ aneignen, z.b. bei Recherchearbeiten in Bibliotheken und am häuslichen Computerarbeitsplatz. Praxis in Amtsgerichten und Notariaten Um die theoretischen Kenntnisse anzuwenden und praktische Erfahrungen zu sammeln, absolvieren die angehenden Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen Praktika v.a. in Amtsgerichten und Notariaten. Durch den hohen Praxisanteil erhalten sie einen umfassenden Einblick in Arbeitsabläufe und ihre späteren Aufgaben. Dabei werden sie Fachunterweisern und Fachunterweiserinnen zugewiesen und nehmen nach Möglichkeit an deren Tagesablauf teil. Durch zunehmend selbstständige Mitarbeit lernen sie die Aufgaben, Anforderungen und Arbeitsabläufe in der Praxis kennen und erwerben Handlungskompetenz für die Wahrnehmung von Tätigkeiten. Seite 2 von 7
3 Neben fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten wird den Beamtenanwärtern und -anwärterinnen ein hohes Maß an Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen vermittelt. Ausbildungsvergütung Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge. Diese Bezüge umfassen den Anwärtergrundbetrag, den Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Gegebenenfalls werden sie durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen, Vergütungen und Anwärtersonderzuschläge ergänzt. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes in den alten Bundesländern 866. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1434), zuletzt geändert durch Artikel 13c des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3836) Internet: Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 48 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 160) Internet: Ausbildungskosten Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an Ausbildungseinrichtungen oder ländereigenen Einrichtungen, können ebenfalls Kosten entstehen. Studienbeiträge fallen nicht an. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 5 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Auf den Vorbereitungsdienst kann eine berufliche Tätigkeit, die für die Ausbildung förderlich ist, zeitlich angerechnet werden. Verlängerung der Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit kann im Einzelfall verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde (z.b. wegen Elternzeit, Zeiten des Mutterschutzes oder längerer Krankheit). Ausbildungsform Die Ausbildung zum Bezirksnotar/zur Bezirksnotarin erfolgt als Vorbereitungsdienst und umfasst studienpraktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte. Seite 3 von 7
4 Die fachtheoretische Ausbildung findet in Form eines Studiums an Notarakademien statt, die studienpraktischen Ausbildungszeiten erfolgen bei Amtsgerichten (Studienpraxis II) und Notariaten (Studienpraxis I und III). Regionale Besonderheit: Die Ausbildung zum Bezirksnotar/zur Bezirksnotarin wird nur in Baden-Württemberg angeboten. Ausbildungsaufbau Gliederung des Vorbereitungsdienstes zum Bezirksnotar/zur Bezirksnotarin Fachtheoretisches Studium und studienpraktische Zeitrichtwerte Ausbildungszeiten Studium I 10 Monate an einer Notarakademie Studienpraxis I 11 Monate bei einem Notariat Zwischenprüfung Studienpraxis II 3 Monate bei einem Amtsgericht Studienpraxis III 13 Monate bei einem Notariat Studium II 20 Monate an einer Notarakademie Studienpraxis IV 3 Monate nach Wahl der Notaranwärter/innen bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsunternehmen oder einer sonstigen inländischen oder ausländischen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist Notarprüfung Dauer des Vorbereitungsdienstes insgesamt 60 Monate Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst mit der Notarprüfung beendet, die auf folgender Grundlage durchgeführt wird: Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Bezirksnotars (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Bezirksnotare - APrONot) vom (BW.GBl S. 50), geändert durch Verordnung vom (BW.GBl. S. 360) Internet: Zulassung zur Prüfung In der Regel werden während des gesamten Vorbereitungsdienstes Beurteilungen vorgenommen. Außerdem sind während des fachtheoretischen Studiums Leistungsnachweise zu erbringen, z.b. in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten (Klausuren), Hausarbeiten, Referaten und Vorträgen. Seite 4 von 7
5 Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Gegen Ende der Studienpraxis I findet eine Zwischenprüfung statt, in der vier Aufsichtsarbeiten aus dem bürgerlichen Recht und dem Grundbuchrecht anzufertigen sind. Notarprüfung Die Notarprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung sind mehrere Aufsichtsarbeiten abzulegen, beispielsweise aus folgenden Gebieten: Beurkundung im Grundstücksrecht Beurkundung im Erb- und Familienrecht einschließlich des zugehörigen Internationalen Privatrechts (mit einschlägigen steuerrechtlichen Fragen) Beurkundung im Handels- und Gesellschaftsrecht Grundbuchrecht und Zwangsvollstreckung Zivilrecht, Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht (einschließlich Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht) Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich Europarecht, Straf- und Strafverfahrensrecht Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich vorrangig auf unterschiedliche Schwerpunkte der Fachgebiete, die im schriftlichen Teil geprüft werden. Prüfungswiederholung Eine nicht bestandene Notarprüfung kann in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei dem zuständigen Prüfungsausschuss abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Abschlussbezeichnung lautet: Württembergischer Notariatsassessor/Württembergische Notariatsassessorin - Abkürzung: Württ. Notariatsassessor/in Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem darf die zulässige Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden. Auswahlverfahren In der Regel erfolgt die Auswahl nach Zeugnisnoten, den Ergebnissen des Eignungstests und gegebenenfalls nach einem Bewerbungsgespräch. Der Eignungstest besteht aus psychologischen, sprachlichen und mathematischen Tests. Im Bewerbungsgespräch, zu dem man eingeladen wird, wenn der Eignungstest erfolgreich war, wird unter anderem auch das Allgemeinwissen abgefragt. Seite 5 von 7
6 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (beamtenrechtliche Voraussetzungen): deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Aufgenommen werden kann nur, wer die Höchstaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Bezirksnotar/zur Bezirksnotarin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Recht Gute Kenntnisse rechtlicher Zusammenhänge sind notwendig, da während der Ausbildung zum größten Teil rechtswissenschaftlichte Inhalte vermittelt werden (z.b. Straf- und Prozessrecht, Zivilrecht, Staats- und Verwaltungsrecht). Deutsch Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit und sichere Rechtschreibung sind wichtig, da während der Ausbildung Protokolle zu verfassen und Referate zu halten sind. Darüber hinaus sollte man gute Kenntnisse in folgendem Bereich mitbringen: Schulfach Informationstechnische Grundausbildung Begründung Ein Studium ohne PC und Internet ist kaum durchführbar: Für Recherchen, die Vorbereitung von Fachreferaten oder das Anfertigen von Hausarbeiten sind ein Computer und Kenntnisse in der Bedienung von Anwenderprogrammen unerlässlich. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Auslandspraktika Für das Berufsleben gewinnen internationale Erfahrungen mehr und mehr an Bedeutung. Bei manchen Behörden besteht deshalb die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. Teile eines Praktikums im Ausland bei staatlichen Stellen oder vergleichbaren Institutionen abzuleisten. Seite 6 von 7
7 Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen bei Notariaten und bei Behörden, die eigene Notare beschäftigen, im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Nach ihrer Ausbildung müssen sie sich meist entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Nachlassverwaltung über Familien- und Vormundschaftsrecht bis hin zu Wirtschafts- und Steuerrecht. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Bezirksnotare und Bezirksnotarinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Die Behörden bieten ein breit gefächertes internes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten an, aber auch der Besuch von Lehrgängen externer Bildungsträger kann entsprechende Qualifikationen vermitteln. Informationen über mögliche Weiterbildungen externer Bildungsträger bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Darüber hinaus kann man z.b. ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Weiterbildungsstudiengängen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Alternativen in folgenden Bereichen: Rechtspflege Rechtspfleger/Rechtspflegerin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Rechtsvorschriften anwenden, Fristen und Termine beachten; ähnliche Rechtskenntnisse. Öffentliche Verwaltung / Öffentlicher Dienst Beamter/Beamtin im Justizvollzugsdienst (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Sozialversicherung (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen Zolldienst Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: qualifizierte Fach- und Verwaltungsaufgaben sowie gehobene Leitungsfunktionen wahrnehmen, im jeweiligen Aufgabenbereich einen geordneten und reibungslosen Arbeits- und Verwaltungsablauf sicherstellen. Seite 7 von 7
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