Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung Beamter/Beamtin im höheren Dienst beim Deutschen Patentamt erfolgt für die technischen Mitglieder (Patentprüfer/in) als Einführung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Daneben gibt es für Bewerber/innen mit Zweiter juristischer Staatsprüfung die Möglichkeit, sich durch eine individuelle mehrmonatige Ausbildung auf die Tätigkeit als juristisches Mitglied vorzubereiten. Die direkte Ausbildung zum Richter beziehungsweise zur Richterin am Bundespatentgericht ist jedoch nicht möglich, da es sich hierbei um ein Beförderungsamt handelt. Die angehenden Richter/innen am Bundespatentgericht müssen bereits als Beamte beziehungsweise Beamtinnen oder als Richter/innen an anderen Stellen angestellt sein. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung der technischen Mitglieder werden zum Beispiel folgende Bereiche behandelt: Überprüfung der Formulierung des beantragten Schutzes Ermittlung der technischen Voraussetzungen, die den Patentschutz bedingen Beurteilung der Patentierbarkeit unter Gesichtspunkten wie Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Nutzung Abfassen eines Bescheides Formulierung der Begründung eines Zurückweisungsbeschlusses Branchenspezifische EDV-Anwendungen Daneben finden auch berufsspezifische und beamtenrechtliche Lehrgänge statt, in denen vor allem auch juristische Grundlagen, etwa im Bereich Patentrecht, vermittelt werden. Bei der Ausbildung der juristischen Mitglieder geht es vor allem um Einweisung in das Warenzeichenrecht Rechtsprechung in Warenzeichensachen Anwendung der Rechtsnormen Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Ausbildung der Nachwuchskräfte findet vorwiegend in Büroräumen des Deutschen Patentamtes statt.

2 Ausbildungsstätten Öffentliche Verwaltung (Deutsches Patent- und Markenamt) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin beim Deutschen Patentamt im höheren Dienst besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen einer Ausbildungsbehörde (insbesondere des Patentamtes) lernen die angehenden Patentprüfer/innen schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil Beamte und Beamtinnen sich häufig auf eine bestimmte Abteilung einer Behörde spezialisieren, möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit den verschiedenen Verhandlungs- und Gesprächspartnern und -partnerinnen gilt, dass vieles erst noch gelernt werden muss. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohn- und Arbeitsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Ausbildungszeiten in den Dienststellen des Deutschen Patentamtes gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung beim Deutschen Patentamt eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die persönlichen Arbeitsmittel erforderlich, die z.b. auch in einer Hochschule üblich sind. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung bestehen Kontakte zu anderen angehenden Beamten und Beamtinnen sowie zu Angehörigen der jeweiligen Ausbildungsbehörden (unter anderem Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Aus- und Fortbildung der jeweiligen Behörde), insbesondere des Deutschen Patentamtes. Vor allem zur Prüfungsvorbereitung arbeiten die Studierenden oft in selbst organisierten Kleingruppen. Die Bearbeitung von Unterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Schwerpunktgebiet) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die angehenden Patentprüfer/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Schwerpunktgebiets unterstützt. Sie lernen während ihrer Ausbildung alle Bereiche der jeweiligen Ausbildungsbehörde und damit alle zu bearbeitenden Aufgabengebiete kennen. Das führt dazu, dass sie mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Schwerpunktgebiete zusammenarbeiten. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Nachwuchskräfte erhalten Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Förderungsmöglichkeiten Keine Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst für die technischen Mitglieder dauert in der Regel mindestens 3 Jahre. Ausbildungsform Die vorwiegend praxisbezogene Ausbildung findet vor allem im Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamtes in München, evtl. auch in den Dienststellen in Jena und Berlin statt. Sie wird durch berufsspezifische und beamtenrechtliche Lehrgänge ergänzt.

3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Die Ausbildung im höheren Dienst beim Deutschen Patentamt endet ohne Prüfung. Dabei wird der Erfolg durch Teilbeurteilungen während der Ausbildungszeit festgestellt. Erforderliche Nachweise: Während der Ausbildung müssen die geforderten Leistungsnachweise erbracht werden. Abschlussbezeichnung Die Bezeichnung lautet: Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Einstellungsvoraussetzung für den höheren Dienst beim Deutschen Patentamt für die Ausbildung der technischen Mitglieder ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität, einer technischen oder landwirtschaftlichen Hochschule oder an einer Bergakademie. Je nach Behörde können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule in einem Studiengang mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes erworben haben. Außerdem muss eine fünfjährige Berufstätigkeit im Bereich der Naturwissenschaften oder Technik nachgewiesen werden. Neben EDV-Erfahrung sind Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, möglichst auch in Französisch gefordert. Vorhandene Rechtskenntnisse können für die Bewerbung vorteilhaft sein. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Nachwuchskräfte der juristischen Mitglieder müssen Rechtswissenschaft studiert und die Zweite Staatsprüfung abgelegt haben. Die Eignung für die Laufbahn wird durch ein Auswahlverfahren festgestellt. Schulische Vorbildung - rechtlich Es ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben; jedoch ergibt sich aus der Bildungsvoraussetzung an die Bewerber/innen, ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule vorzuweisen, als schulische Vorbildung die Allgemeine Hochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Technisches Mitglied: abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität, einer technischen oder landwirtschaftlichen Hochschule oder an einer Bergakademie oder gegebenenfalls Masterabschluss an einer Fachhochschule in einem Studiengang mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes fünfjährige Berufstätigkeit, die mit dem Studium in Verbindung steht Juristisches Mitglied: Studium der Rechtswissenschaft mit abgelegter Zweiter Staatsprüfung Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Höchstalter Das Höchstalter für die Einstellung beim Deutschen Patentamt beträgt in der Regel 40 Jahre. In der Regel sind Ausnahmen zulässig, zum Beispiel bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre) Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Auswahlverfahren Die Eignung für die Laufbahn im höheren Dienst beim Deutschen Patentamt wird durch ein Auswahlverfahren geprüft. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen EDV-Erfahrung

4 Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und möglichst auch in Französisch Beamtenrechtliche Grundvoraussetzungen für die Einstellung: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft 7 Bundesbeamtengesetz Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen: Lebenslauf Zeugnisse oder Diplome über Staats- oder Hochschulprüfungen; Reifezeugnis und ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten Lichtbild Schulden- und Vorstrafenerklärung Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister in einfacher Kopie gegebenenfalls Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz gegebenenfalls beglaubigte Abschrift des Schwerbehindertenausweises Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten und Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) können sich unter anderem auf Patentwesen, Information und Dokumentation, Gebrauchsmuster und Topografien, auf Marken bzw. die Arbeit etwa in einem Nichtigkeits- oder einem Beschwerdesenat spezialisieren. Unter Umständen ist auch ein Wechsel zwischen diesen Aufgabenbereichen möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einführungszeit ist die berufliche Bildung nicht beendet. Das Patentwesen unterliegt einer stetigen Entwicklung, z.b. gibt es laufend neue patent- oder markenrechtliche Regelungen. Für die Beamten und Beamtinnen ist ständige Weiterbildung daher unbedingt erforderlich. Innerbehördliche Weiterbildungen vermitteln entsprechende Kenntnisse und können auch die Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben ermöglichen sowie die Übernahme herausgehobener Führungspositionen beim Deutschen Patentamt. Daneben können die Beamten und Beamtinnen ihre Fachkenntnisse durch die Lektüre von Fachliteratur auf dem aktuellen Stand halten sowie geeignete Seminare und Kurse belegen, die von verschiedenen externen Bildungsträgern angeboten werden. Mögliche Themen sind Patentrecht, Wirtschaftsrecht, Englisch oder Französisch. Auch ein Zusatz- oder Aufbaustudium kann man anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge in den Bereichen Physik, Chemie, Global Production Engineering, Elektronik oder Environmental Law. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin des höheren Dienstes beim Deutschen Patentamt nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) beziehungsweise Richter/in am Bundespatentgericht gibt es Alternativen in folgenden Bereichen: Öffentliche Verwaltung Recht Information und Dokumentation

5 Die Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Wahrnehmung von qualifizierten Verwaltungsaufgaben, zum Teil auch in der Anwendung von technischen Kenntnissen und Rechtskenntnissen. Gesetze/Regelungen Vereinbarung "Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen", Beschluss der Innenministerkonferenz vom und der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 64kB) Dieser Beschluss ist kein unmittelbar geltendes Recht. Das Laufbahnrecht wird vom Bund und von den Ländern, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.

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