MODULKATALOG Interkulturelle Wirtschaftskommunikation, NF - GRUNDSTUDIUM

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1 Präambel Gemäß 5 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBI S. 229) i.v. mit 1 Abs. 3 Satz 2 der Rahmenordnung für Prüfungen in einem modularisierten Studiengang an der FriedrichSchillerUniversität Jena vom 27. April 2005 (Verkündungsblatt Nr. 5/2005, S. 10) erlässt die FriedrichSchillerUniversität Jena folgenden Modulkatalog für den Studiengang Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (Magisternebenfach). Der Rat der Philosophischen Fakultät hat am den Modulkatalog beschlossen. Der Rektor der FriedrichSchillerUniversität Jena hat ihn am 1. Februar 2006 genehmigt. 1

2 Informationen zum Fach Sprachanforderungen Anmeldung/ Zulassung zu den Modulprüfungen Modulkarte Prüfungen (1. Versuch) Fristen Wiederholung von Prüfungen Die allgemeinen Informationen zum Fach sind den entsprechenden fachspezifischen Studienordnungen (Magisterprüfungsordnungen 2001) zu entnehmen. zwei moderne Fremdsprachen Die Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Fristen werden vom Prüfungsausschuss bis für das Wintersemester und bis für das Sommersemester festgelegt und bekannt gemacht. Der Studienverlauf und die Studienvorleistungen sind in einer Modulkarte zu dokumentieren. Das Modul/ Teilmodul ist zeitnah zu der letzten Lehrveranstaltung, in der prüfungsrelevante Inhalte vermittelt worden sind, mit einer Modulprüfung abzuschließen. Frist für die 1. Wiederholung (2. Versuch): Die Modulprüfung muss spätestens 8 Wochen nach der erstmalig nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass der Prüfungskandidat das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten hat. Besteht eine Modulprüfungen aus mehreren Prüfungsleistungen, sind nur die jeweils nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Eine mit nicht ausreichend (5,0) bewertete Hausarbeit kann in einem 2. Versuch nachgebessert werden. Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen. Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Fristenregelung ECTS Zwischenprüfungs zeugnis Ermittlung der Note Frist für die 2. Wiederholung (3. Versuch über Härtefallantrag): Bedingung: Das Modul/Teilmodul muss wiederholt werden. Die 2. Wiederholung muss spätestens ein Jahr nach der zweitmalig nicht bestandenen Prüfung absolviert werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Die Module des Grundstudiums müssen in jedem Fach bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, ansonsten gilt das Grundstudium vs. die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. Die Vergabe von ECTSLeistungspunkten erfolgt erst nach Überprüfung der erzielten Lernergebnisse. Die Angabe von ECTS im Modulkatalog dient als Orientierung für den geleisteten Arbeitsaufwand der Studierenden, der sowohl die Präsenzzeit als auch die Zeit des Selbststudiums umfasst. 1 ECTS entspricht dabei einer Arbeitsbelastung (work load) der Studierenden von 2530 Stunden. Das Grundstudium gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 ECTS (Hauptfach: 60, die Nebenfächer je 30 ECTS) erreicht ist. Die Gesamtnote für das betr. Fach wird in der Regel aus dem Mittel der Modulprüfungsnoten, gewichtet nach den ECTS ermittelt. Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit kann als studienverkürzende Maßnahme während des Hauptstudiums begonnen und abgeschlossen werden. 2

3 (2) Modulverlaufsplan Nebenfach Interkulturelle Wirtschaftskommunikation P 1 Interkulturelle Kommunikationswissenschaft P 2 Eigenkultur WP 1 Zielkultur [ a) oder b) ist auszuwählen] WP 2 Wirtschaft a) BWL b) VWL oder oder c) Themenspektrum Internationale Beziehungen für Studenten NF WiWi / IKM P = Pflichtmodul = Kompetenzfeld WP = Wahlpflichtmodul 3

4 PFLICHTBEREICH (2) Modulbeschreibungen P 1 Kompetenzfeld Interkulturelle Kommunikationswissenschaft Einführung in die IWK ECTS: 3 2V Einführung in interkulturelles Marketing, Organisationslehre und Personalentwicklung; Einführung in kulturelle Stilforschung, Grundbegriffe der interkulturellen Kommunikation / Theorie interkultureller Kommunikation ECTS: 3/4 2S Theoretische Grundlagen der interkulturellen Wirtschaftskommunikation: Sozial, kultur und kommunikationswissenschaftliche Grundlagen der IWK Methoden der interkulturellen Kommunikationsforschung Interkulturelles Handeln in der Wirtschaft / Allgemeine/Vergleichende Wirtschaftskommunikation ECTS: 4/3 2S Einführung in die Unternehmenskommunikations und Unternehmenskulturforschung / 4

5 P 2 Kompetenzfeld Eigenkultur Wirtschaftsbezogene Kulturgeschichte der Herkunftskultur oder des Herkunftskulturraums ECTS: 4 2S Grundverständnis der Zusammenhänge kulturhistorischer Einflussfaktoren auf das aktuelle wirtschaftliche Handlungssystem des eigenen Kulturraums. / Verhandlungstraining in der Muttersprache oder in einer 2. Fremdsprache ECTS: 2 2Ü Argumentationsstrategien, nonverbale und paraverbale Kommunikation; Selbstkontrolle durch Videomitschnitte Das Verhandlungstraining wird in einer 2. Fremdsprache gewählt, sofern ein entsprechendes Angebot in der Muttersprache nicht besteht (für ausl. Studierende) WAHLPFLICHTBEREICH WP 1 Kompetenzfeld Zielkultur [a) oder b)] Die Wahl einer Zielkultur ist Pflicht. Es steht dem Studierenden jedoch frei, sich für eine der Angebote (entweder C4Zielkultur oder Zielkultur mit Sprachkurs) zu entscheiden. a) Wirtschaftsbezogene Kulturgeschichte der Zielkultur oder des Zielkulturraums ECTS: 4 S (2 SWS) Grundverständnis der Zusammenhänge kulturhistorischer Einflussfaktoren auf das aktuelle wirtschaftliche Handlungssystem der Zielkultur. C4 = Spanisch, Französisch, Englisch Sprachkurs = in allen anderen Zielkulturen, die kein C4 erfordern Verhandlungstraining in der Zielsprache ECTS: 2 Ü (2 SWS) Training verschiedener Verhandlungssituationen im zielkulturellen Kontext. C4 = Spanisch, Französisch, Englisch 5

6 b) Fallstudien in der Zielsprache ECTS: 2 Ü (2 SWS) Erlernen der Herangehensweise an interkulturelle / wirtschaftliche Problemstellungen. C4 = Spanisch, Französisch, Englisch Sprachkurs in der Zielkultursprache ECTS: 4 (indogermanische Sprachen 4 SWS; bei anderen Sprachen 6 SWS) Wenn C4 nicht erforderlich (alle Sprachen außer Spanisch, Englisch, Französisch) WP 2 Kompetenzfeld Wirtschaft (BWL/ VWL) Studenten der IWK (NF) können zwischen a) BWL und b) VWL wählen. Studenten mit WiWi im NF und IKMStudenten müssen als Ersatz c) 3 Veranstaltungen zum Themenspektrum Internationale Beziehungen aus Fächern der Philosophischen, Sozialwissenschaftlichen, Theologischen oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wählen. a) Betriebswirtschaftslehre I a, d ECTS: 3 V + Ü (3 SWS) Grundlagen in den Bereichen Marketing und allgemeine Grundlagen der BWL Nur in Kombination mit Basismodul II c,d Betriebswirtschaftslehre II c, d ECTS: 3 V + Ü (3 SWS) Grundlagen des Managements, der Organisation und Führung Nur in Kombination mit Basismodul I a,d b) Volkswirtschaftslehre I ECTS: 6 V + Ü (6 SWS) Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Ökonomische und mathematische Vorkenntnisse für das Verständnis erforderlich Alternativ zu BWL zu belegen. 6

7 c) Seminar zum Thema internationale/interkulturelle Beziehungen ECTS: 3 S (2 SWS) Thematisierungen internationaler Beziehungen aus dem gesamten Fächerspektrum der Universität. Erwerb multidisziplinärer Kenntnisse zum Themenbereich internationale Beziehungen Wenn Nebenfach Wirtschaftswissenschaften oder Schwerpunktfach IKM, als Ersatz für BWL/ VWL belegbar Seminar zum Thema internationale/interkulturelle Beziehungen ECTS: 2 S/V (2 SWS) Thematisierungen internationaler Beziehungen aus dem gesamten Fächerspektrum der Universität. Erwerb multidisziplinärer Kenntnisse zum Themenbereich internationale Beziehungen Wenn Nebenfach Wirtschaftswissenschaften oder Schwerpunktfach IKM, als Ersatz für BWL/ VWL belegbar Vorlesung zum Thema internationale/interkulturelle Beziehungen ECTS: 1 V (2 SWS) Thematisierungen internationaler Beziehungen aus dem gesamten Fächerspektrum der Universität. Erwerb multidisziplinärer Kenntnisse zum Themenbereich internationale Beziehungen Wenn Nebenfach Wirtschaftswissenschaften oder Schwerpunktfach IKM, als Ersatz für BWL/ VWL belegbar 7

8 (3) Modulprüfungen Prüfungszeitpunkt: betreffendes Semester Art u. Umfang der Prüfungsvorleistung Modulprüfungen Modul P 1 P 2 WP 1 WP 2* Modulveranstaltung Einführung in die IWK Theorie der IWK Allg./Vergl. Wirtschaftskommunikation Wirtschaftsbezogene Kulturgeschichte Deutschlands Verhandlungstraining Deutsch Wirtschaftbezogene Kulturgeschichte der Zielkultur a) Verhandlungs training in der Zielsprache Fallstudien in der Zielsprache Wirtschaftbez ogene Kulturgeschich te der b) Zielkultur Sprachkurs in der Zielkultursprache BWL I a,d a) TN TN (ECTS 2) TN (ECTS 2) TN (ECTS 2) TN (ECTS 4) BWL II c,d b) VWL c) V: Internationale Beziehungen S/V: Internationale Beziehungen Art der Prüfungsleistung K (ECTS 3) K oder HA* (ECTS 3/4) K oder HA* (ECTS 3/4) K + HA (ECTS 4) zeitlicher Umfang der Prüfungsleistung 60 min (K) 60 min (K) 60 min (K) 60 min (K) K + HA (ECTS 4) 60 min (K) K + HA (ECTS 4) K (ECTS 3) K (ECTS 3) K (ECTS 6) 1 x K/M/HA (V: ECTS 1) (S/V: ECTS 2) (S: ECTS 3) 60 min (K) 4 60 min 60 min Summe ECTS min 6 je 60 min (K)

9 S: Internationale Beziehungen * Wahlweise in einem der beiden Seminare muss eine Hausarbeit angefertigt werden ** in WP 1 ist a), b) oder c) auszuwählen M = mündliche Prüfung Ü = Übung S = Seminar K = Klausur HA = Hausarbeit PR = Praktikum TN = Teilnahme T = Test SA = schriftliche Ausarbeitung R = Referat V = Vorlesung 9

10 (3) Musterbeispiel Grundstudium Modul P X SEMESTER P 2 WP 1 WP 2 10

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