Protokoll der 5. Mitgliederversammlung des Vereins SPITEX Region Konolfingen vom 27. Mai 2014
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- Katharina Fuhrmann
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1 Protokoll der 5. Mitgliederversammlung des Vereins SPITEX Region Konolfingen vom 27. Mai 2014 Ort: Datum/Zeit: Vorsitz Anwesend Entschuldigt Protokoll: Kirchgemeindehaus Konolfingen Dienstag, , Uhr Christian Kreuzer 56 stimmberechtigte Mitglieder 15 Entschuldigungen gemäss beiliegender Liste Alexander Ammon 1. Teil: Referat zum Thema Finanzen im Alter ( Uhr) 2. Teil: Mitgliederversammlung (ab Uhr) Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler Protokoll der Vereinsversammlung vom 28. Mai Statutenänderungen: Sitzgemeinde Grosshöchstetten Jahresbericht Rechnung 2013 (inkl. Revisionsbericht) Décharge Vorstand SPITEX Region Konolfingen für das Vereinsjahr Mitgliederbeiträge Informationen, u.a. örtliche Zusammenführung in Grosshöchstetten, Sparprogramm Kanton Bern Örtliche Zusammenführung in Grosshöchstetten Sparprogramm Kanton Bern Anträge von Vereinsmitgliedern Verschiedenes... 5 Der Präsident eröffnet die 5. Mitgliederversammlung des Vereins SPITEX Region Konolfingen. Der Vorstand hat sich in Zusammenhang mit den Sparprogrammen des Kantons Bern für das Thema Finanzen im Alter entschieden. 1. Teil: Esther Gerber, Sozialarbeiterin FH, Beratungsstelle Pro Senectute, Referat zum Thema Finanzen im Alter ( Uhr) Frau Gerber stellt sich und Monika Jufer als Vertretende der Pro Senectute Emmental Oberaargau vor. Der Inhalt der Präsentation zum Thema Finanzen im Alter umfasst die
2 Unterstützenden, Vereinbarungen, die Finanzierung der Unterstützung sowie die Beratung der Pro Senectute. Sie beginnt ihren Vortrag mit der Feststellung, dass die Unterstützenden oft Familienangehörige, Drittpersonen, Spitexangestellte, andere Angestellte oder Angestellte von Tagesstrukturen sind. Bei Vereinbarungen zwischen Betreuenden und Betreuten müssen viele Fragen geklärt werden. Wer beteiligt sich an der Entlastung? Wer muss der Vereinbarung zustimmen? Wieviel Zeit darf dafür verrechnet werden und gibt es Ansätze dafür? Wer bezahlt schlussendlich für die erbrachten Leistungen? Falls Leistungen von Entlastungspersonen erbracht werden, sollte von Anfang an eine Bezahlung dafür ausgerichtet werden. Falls die Bezahlung erst mit Verzögerung erfolgt, besteht die Gefahr, dass die Pflegeleistung als Schenkung angesehen und angerechnet wird. Damit die genaue Pflegezeit ermittelt werden kann, macht es Sinn, z.b. während 2 Wochen sämtliche Pflegezeiten zu notieren. Die Stundenansätze dafür können bei Fachstellen bezogen werden. Für die Bezahlung werden in erster Linie die eigenen Mittel, also Einkommen und Vermögen herangezogen. Die stammen meist aus AHV, SUVA, PK, Leibrenten, Erträge aller Art, Nutzniessungs- sowie Wohnrechtserträge, Zinsen aus dem Vermögen sowie Vermögensverzehr, was auch die Kündigung von Darlehen umfassen kann. Zu den eigenen Mitteln kommen zusätzliche Mittel hinzu, wie Krankenkassenrückvergütungen, Ergänzungsleistungen (EL), Hilflosenentschädigungen, Krankheitskosten zur EL oder Ausschüttungen aus Fonds. Anspruch auf EL haben Personen, welche mehr Ausgaben als Einnahmen haben, wobei nur anerkannte Ausgaben mit Höchstbeträgen angerechnet werden. Für Mietausgaben stehen beispielsweise Fr pro Monat zur Verfügung sowie ein Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung inkl. Franchise und Selbstbehalt. Die EL richtet weitere Krankheitskosten aus, wie z.b. einen Anteil an ein Hörgerät (nur ein Ohr!), einen Anteil an medizinisch bedingter Fahrten etc. Über die EL können des weiteren Pflegekosten im Umfang von Fr pro Stunde bei maximal Fr pro Jahr sowie ärztlich verordnete Spitex im Umfang von Fr pro Stunden abgerechnet werden. Im Zweifelsfalle sollte eine Anmeldung bei der EL erfolgen. Die Einreichung erfolgt bei der zuständigen AHV-Zweigstelle, wobei Pro Senectute bei der Anmeldung behilflich ist. Bei der Anmeldung werden Schenkungen berücksichtigt, wobei Fr pro Jahr angerechnet werden. Bei Schenkungen sollte man daher Vorsicht walten lassen, denn bei einer mittleren Liegenschaft im Wert von Fr würde es somit 40 Jahre dauern, bis die Schenkung nicht mehr verzehrungsrelevant wäre. Hilflosenentschädigung (HE): Die HE wird bei persönlichen Defiziten ausgerichtet bzw., wenn die folgenden täglichen Aktivitäten eine Unterstützung benötigen: An- und Ausziehen, Aufstehen, Absitzen, Hinlegen; Essen; Körperpflege; Toilettengang; Fortbewegung etc.. Die HE hat eine Karenzfrist von einem Jahr, in der Hoffnung, die Betroffenen würden sich wieder erholen. Die HE kann zudem bis höchstens ein Jahr rückwirkend eingefordert werden. Wenn Eigenmittel fehlen können einmalige Geldleistungen gesprochen werden, z.b. für Fahrzeuge, ausserordentliche Auslagen, nicht bezahlte Prämien etc. Bei den meisten Beratungen der Pro Senectute geht es früher oder später um finanzielle Aspekte. Oft benötigen Klienten auch eine Schuldensanierung. Ansonsten geht es um Fragen der Gesundheit, Patientenverfügungen, Beziehungsgestaltung, Wohnen, Recht, Vorsorgeauftrag, Steuererklärung, Administration, Rentenverwaltung, Reinigungsdienst etc. Bei monatlichen Einsätzen wird viel mit Freiwilligen gearbeitet. Frau Gerber schliesst ihren Vortrag mit dem Hinweis auf die Geschäftsstelle der Pro Senectute in Konolfingen. Seite 2
3 Der Präsident eröffnet den 2. Teil der Versammlung und begrüsst alle Anwesenden zur offiziellen Mitgliederversammlung. Die Vereinsversammlung wurde fristgerecht im Anzeiger vom 27. März 2014 angekündigt. Die Einladungen wurden ebenfalls fristgerecht per 28. April 2014 verschickt. Es sind zudem insgesamt 15 Entschuldigungen eingegangen. 1. Wahl der Stimmenzähler Der Präsident schlägt David Lüthi und Theres Blaser als Stimmenzählende vor. Beschluss: Die beiden Stimmenzählenden werden einstimmig und mit Applaus gewählt. Die Zählung der Simmenzählenden ergibt, dass 56 Mitglieder anwesend sind, was einem absoluten Mehr von 29 Stimmen entspricht. In der Präsenzliste eingetragen haben sich 54 Mitglieder. 2. Protokoll der Vereinsversammlung vom 28. Mai 2013 Der Präsident präzisiert, dass der Mitgliederbeitrag für Kollektivmitglieder an der Gründungsversammlung auf Fr festgelegt wurde und seither unverändert blieb. In einigen Protokollen wurde fälschlicherweise Fr geschrieben. Beschluss: Das Protokoll der Vereinsversammlung vom wird mit 55 Stimmen und einer Enthaltung genehmigt. Der Präsident stellt den neuen Geschäftsführer, Herrn Alexander Ammon, kurz vor, der das diesjährige Protokoll verfassen wird. 3. Statutenänderungen: Sitzgemeinde Grosshöchstetten Aufgrund des Umzugs nach Grosshöchstetten muss in Art. 1 der Statuten vom die Sitzgemeinde von Konolfingen auf Grosshöchstetten geändert werden. Neu heisst es Der Sitz des Vereins ist in der Gemeinde Grosshöchstetten. Die beiden Gemeinden wurden schriftlich über diese Änderung informiert. Eine Diskussion wird nicht verlangt. Beschluss: Die Statutenänderung betreffend Art. 1 wird einstimmig genehmigt. 4. Jahresbericht 2013 Der Präsident stellt die wichtigsten Punkte aus dem Jahresbericht kurz vor. 116 Mitarbeitende leisteten beispielsweise über Klientenbesuche, was ca. 250 Besuchen pro Tag entspricht. Ebenfalls erwähnt er die neue Wundexpertin sowie die 5 Lernenden. Das 2013 war ein bewegtes Jahr. Das Sparprogramm im SPITEX-Bereich hat ursprünglich 19 Millionen ausgemacht, was für unsere SPITEX bis zu Fr ausmachen kann. Zudem gab es auf der Geschäftsstelle viele Neuanstellungen. Schliesslich war der Umzug nach Grosshöchstetten ein prägendes Ereignis. Der Präsident lobt das grosse Engagement aller Beteiligten. Schliesslich thematisiert der Präsident die ergänzenden Dienstleistungen. Auch weiterhin sollen Frischmahlzeiten ausgeliefert Seite 3
4 sowie Freiwilligenfahrten organisiert werden, wobei die SPITEX reko aufgrund des finanziellen Rückzugs des Kantons auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen ist. Beschluss: Der Jahresbericht 2013 der SPITEX Region Konolfingen wird einstimmig genehmigt und das Abfassen des attraktiven Berichts bestens verdankt. 5. Rechnung 2013 (inkl. Revisionsbericht) Der Präsident gibt der Finanzverantwortlichen, Frau Corinne Gerber das Wort. Die Flüssigen Mittel haben ca. um Fr abgenommen, was einerseits damit zusammenhängt, dass der Kanton neu nachfinanziert und nicht mehr vorfinanziert. Dies beeinflusst anderseits jedoch auch die Debitoren. Ebenfalls wurden Rückstellungen über insgesamt ca. Fr für EDV- Projekte, die HWSL-Neuausrichtung sowie den Rückbau des Stützpunktes Konolfingen gebildet. Der Spendenfonds hat sich sehr erfreulich entwickelt, was dazu führt, dass trotz Ausschüttungen von fast Fr der Saldo des Spendenfonds nur um Fr abgenommen hat. Des Weiteren erläutert Corinne Gerber, dass der Verein knapp Fr generiert und der Pflegeertrag um Fr zugenommen hat. Schliesslich weist sie darauf hin, dass der zunehmende Personalaufwand auch auf die erweiterte Lehrlingsausbildung zurückzuführen ist und dass für den Umzug nach Grosshöchstetten zusätzlich Fr zurückgestellt werden konnten. Aus dem Plenum wird die Frage gestellt, was für Software evaluiert wird, insbesondere im Hinblick auf die Informatikdesaster, welche immer wieder publik werden. Der Geschäftsleiter, Alexander Ammon, weist darauf hin, dass die Einführung von einer 10-köpfigen Arbeitsgruppe begleitet wird und nur seriöse Angebote in die nähere Auswahl genommen werden. Die Frage zur Abnahme der Eigenmittel um ca. Fr auf noch ca. Fr beantwortet Corinne Gerber einerseits mit den gebildeten Rückstellungen, anderseits mit dem Hinweis, dass auch gegenüber dem Kanton nicht zu viele Eigenmittel ausgewiesen werden sollten, auch um nicht weiteren Sparprogrammen Vorschub zu leisten. Beschluss: Die Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Bilanz) 2013 wird einstimmig genehmigt und Corinne Gerber für die Erstellung bestens gedankt. Ebenfalls wird der Revisionsbericht einstimmig genehmigt. 6. Décharge Vorstand SPITEX Region Konolfingen für das Vereinsjahr 2013 Der Präsident liest den Revisionsbericht von Paul Haldemann, Sutter Treuhand vor, der aufgrund eines Anlasses verhindert ist. Beschluss: Dem Vorstand wird einstimmig die Décharge für das Vereinsjahr 2013 erteilt. 7. Mitgliederbeiträge Der Präsident empfiehlt der Versammlung, die bisherigen Mitgliederbeiträge (Einzelmitglieder: Fr. 30.-, Kollektivmitglieder: Fr ) für das Jahr 2014 unverändert beizubehalten. Beschluss: Die unveränderten Mitgliederbeiträge werden einstimmig genehmigt. Seite 4
5 8. Informationen, u.a. örtliche Zusammenführung in Grosshöchstetten, Sparprogramm Kanton Bern 8.1. Örtliche Zusammenführung in Grosshöchstetten Der Präsident eröffnet dieses Traktandum mit dem Hinweis, dass vor zwei Jahren die Zusammenführung der vier Stützpunkte nicht unumstritten war. Dank dem Grundsatz, Betroffene zu Beteiligten zu machen, konnte viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, so dass sich die Mitarbeitenden damit anfreunden konnten. Die Projektgruppe, die Baugruppe und die Zügelgruppe haben hervorragende Arbeit geleistet. Insbesondere die Zügelgruppe unter der Leitung von Daniela Schudel hat eine logistische Meisterleistung vollbracht, indem die Mitabeitenden am Morgen vom Stützpunkt ausrücken und am Abend ins neue Zentrum zurückkehren konnten. Der Umzug hat insgesamt ca. Fr gekostet, was im Vergleich mit ähnlichen Umzügen günstig war. Der Präsident erwähnt anhand der Fotos der neuen Räumlichkeiten, dass am 11. April ein Mitarbeiterapéro stattgefunden hat. Schliesslich kündigt er den Eröffnungsapéro vom 3. Juni und den Tag der offenen Tür vom 6. September 2014 an Sparprogramm Kanton Bern Das Sparprogramm im Kanton Bern hat ursprünglich insgesamt 19 Millionen ausgemacht und wird für die SPITEX reko im laufenden Jahr ca. Fr Ausfälle zur Folge haben. Der SPITEX-Verband des Kantons Bern hat empfohlen, sich dies nicht bieten zu lassen und als Zeichen des Protestes den Leistungsvertrag HWSL nicht zu unterzeichnen. Das Sparprogramm hat auch bereits zu Entlassungen bei SPITEX-Partnerorganisationen im Kanton geführt. Der Vorstand hat entschieden, HWSL weiterhin anzubieten, da unsere Klienten mit entsprechender ärztlicher Verordnung auf diese Dienstleistung angewiesen sind. Der Präsident erwähnt schliesslich, dass der SPITEX-Verband davon ausgeht, dass das nächste Sparprogramm bereits in der Pipeline sei. 9. Anträge von Vereinsmitgliedern Der Präsident erwähnt, dass keine Anträge von Vereinsmitgliedern eingegangen sind. Aus dem Plenum wird die knappe Berichterstattung des Revisors bemängelt. Es wurde erwartet, dass explizit geschrieben wird, dass dem Vorstand Décharge erteilt werden soll. Der Geschäftsleiter nimmt diesen Punkt auf und erwähnt, dass der Revisor die gute Arbeit der Finanzverantwortlichen und des Geschäftsleiters explizit gelobt hat. 10. Verschiedenes Aus dem Publikum wird gefragt, ob weitere Fusionen geplant seien. Der Präsident erwidert, dass die Konsolidierung stattgefunden hat und in absehbarer Zeit keine neuen Fusionen geplant sind. Der Präsident blickt in die Zukunft. Es ist wichtig, im Zentrum in Grosshöchstetten nun anzukommen. Es soll etwas gemächlicher werden. Ebenfalls soll die SPITEX reko besser verkauft werden, was auf der Grundlage eines Marketingkonzeptes erfolgen soll. Ebenfalls wird geprüft, ob eine Pflegeexpertin angestellt werden soll. Schliesslich muss, wie bereits thematisiert, eine neue Software evaluiert und eingeführt werden. Dabei sind Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen stets wichtig. Schliesslich sollen auch die ergänzenden Dienstleistungen neu aufgestellt werden. Seite 5
6 Der Präsident dankt allen Beteiligten, insbesondere Benno Jakob, dem ehemaligen Geschäftsleiter, Theres Hüsser, Alexander Ammon, dem Vorbereitungsteam und allen Mitarbeitenden, welche sich täglich für die SPITEX reko einsetzen. Schliesslich dankt der Präsident der Kirchgemeinde Konolfingen für die Gastfreundschaft und den Mitgliedern für die Treue. Der Präsident schliesst um Uhr offiziell die 5. Mitgliederversammlung. Heinz Zurflüh dankt dem Präsidenten für seinen immensen Einsatz für unseren tollen Verein. Grosshöchstetten, 10. Juni 2014 Der Präsident: Der Protokollführer Christian Kreuzer Alexander Ammon Änderungen sowie Genehmigung durch die Mitgliederversammlung 2015 vorbehalten. Seite 6
7 Entschuldigungen Name Vorname Wohnort Team Anrede Anz. Zimmerli Wolf und Rosmarie Oberdiessbach OB Herr und Frau 2 Stämpfli Erwin Grosshöchstetten ZÄ Herr 1 Bichsel Silvia Biglen BI Frau 1 Zaugg Hans u. Barbara Oberdiessbach OB Herr und Frau 2 Leimgruber Thomas u. Silvia Konolfingen KO Herr und Frau 2 Moser Susanne Arni BI Frau 1 Stauffer Ursula Herbligen OB Frau 1 Gerber Hans Konolfingen KO Herr 1 Zwahlen Edith (privat) Herbligen OB Frau 1 Kirchgemeinde OB Frau Edith Zwahlen Oberdiessbach OB Frau 1 Mileci Dora Biglen Bi Frau 1 Bircher Delphina Konolfingen Ko Frau 1 15 Seite 7
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