Schwabenheimer Weihnachtsmarkt

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1 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 26. November 2015 Ausgabe 48/2015 Auch im Namen der Ortsgemeinde Schwabenheim laden wir alle Besucher ganz herzlich zu unserem Weihnachtsmarkt auf dem historischen Marktplatz ein. Zahlreiche Hobbykünstler aus Schwabenheim und Umgebung haben sich wieder bestens auf Ihren Besuch vorbereitet. Für das leibliche Wohl sorgen in gewohnt guter Art und Weise unsere Ortsvereine. Öffnungszeiten: Am Samstag von 15:00 Uhr - 22:00 Uhr Am Sonntag von 14:00 Uhr - 20:00 Uhr Schwabenheimer Weihnachtsmarkt am 28. November und 29. November 2015 Eröffnung - Ortsbürgermeister Peter Merz am Samstag, dem 28. November um Uhr Rahmenprogramm in der evangelischen Kirche: Samstag: ab 17:00 Uhr Vorführungen der Grundschule Selztal mit Musik, Liedern, Gedichten, Gedanken und Spielen zur Weihnachtszeit. Sonntag: ab 17:30 Uhr Weihnachtskonzert mit dem Kinderchor des MGV, dem Chor tonart, der Singgemeinschaft des MGV Schwabenheim/MGV Stadecken, dem ev. Kirchenchor Groß-Winternheim/Schwabenheim und dem Bläserquintett Doll. Am Sonntag, dem 29. November unterhält der Schwabenheimer Musikverein ab 15:00 Uhr die Besucher mit weihnachtlichen Melodien. Um 16:15 Uhr kommt der Nikolaus zu unseren kleinen Kindern! Für die Kinder steht auch wieder ein Karussell zur Verfügung und in einer kleinen Backstube haben sie die Möglichkeit ihre Weihnachtsplätzchen selbst zu backen. Ausstellung im Bacchuskeller des Greiffenklauer Hofes Hier präsentieren wir während der Öffnungszeiten eine Ausstellung zum Thema Küchengeschichte Wir freuen uns sehr, wieder zahlreiche Gäste begrüßen zu dürfen. Peter Merz Ortsbürgermeister Cornelia Steinbach Für das Organisationsteam

2 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Lebendiger Adventskalender Schwabenheim Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Vorweihnachtszeit beginnt 2015 mit einer neuen Besonderheit. Zum ersten Mal können wir mit der Unterstützung von Familien, Vereinen und den Kirchengemeinden einen lebendigen Adventskalender durchführen. Um mit Ihnen eine besinnliche Adventszeit zu erleben, laden wir Sie vom 1. bis 24. Dezember zu den Ver- anstaltungsorten ein. Kommen Sie zum Mitsingen, Zuhören bei Musik und Geschichten vorbei. Die Adventsfenster öffnen täglich um Uhr für mindestens 15 Minuten. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Becher oder eine Tasse mit, falls der Gastgeber Tee, Glühwein oder Punsch anbietet. Veranstaltungsorte 2015

3 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Kreis Mainz-Bingen, Einwohner, mit rund 90 Mitarbeitern/innen als modernes Dienstleistungsunternehmen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in zur Betreuung von Flüchtlingen. Die Stelle ist zunächst bis zum befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden. Zum Aufgabengebiet gehört vor allem die Unterbringung und auch soziale Betreuung der in der Verbandsgemeinde untergeberachten Flüchtlinge (u. a. Tätigkeiten im Rahmen der Unterbringung, Beschaffung von Wohnungen und Unterkünften, Einkauf von Einrichtung und Hausrat, persönliche Betreuung). Wir erwarten Offenheit und Toleranz für unterschiedliche Kulturen, kommunikative Kompetenzen, Organisationsgeschick und Teamfähigkeit, sicheres und souveränes Auftreten, Fähigkeit zum zielorientierten und wirtschaftlichen Arbeiten, Belastbarkeit, Flexibilität und Spontanität und gute Englischkenntnisse. Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen, handwerkliche Fähigkeiten und interkulturelle Erfahrungen und Praxis im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund sind von Vorteil. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Einsatz des privateigenen Fahrzeugs zur Wahrnehmung von Außenterminen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen ist die Eingruppierung bis Entgeltgruppe 6 TVöD möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Stefan Petry, Tel.: , stefan.petry@ vg-gau-algesheim.de, gerne zur Verfügung. Internet: Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum (bitte nicht per ) an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim - Personalabteilung - Hospitalstraße Gau-Algesheim i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

4 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Busfahrt für Seniorinnen und Senioren Die Sicherheitsberaterin für Senioren, Frau Elisabeth Hassemer, und die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim laden zur nächsten Seniorenreise ein. Die Fahrten finden am Dienstag, dem 8. Dezember 2015 und am Donnerstag, dem 10. Dezember 2015 statt und führen an beiden Tagen zum Weihnachtsmarkt nach St. Wendel. Abfahrt ist jeweils um 10:00 Uhr am Festplatz in Gau-Algesheim. Der Kostenbeitrag für den Bus richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer/innen. Anmeldungen nimmt Frau Hassemer, Schillerstraße 36, Gau-Algesheim. Tel / 5528, bis spätestens mit Angabe der Telefonnummer zwecks Rückrufmöglichkeit entgegen. Dieter Linck, Bürgermeister Flüchtlingshelfer der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bitten um Ihre Mithilfe Wir sind ca. 35 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die in erster Linie die Integration der Flüchtlinge nach Verlassen der Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige (LEfAA) unterstützen und begleiten. Insbesondere für die Orte Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim suchen wir tatkräftige Helfer, die mit Herz, Verstand und Geduld beim Prozess der Integration helfen. Die Aufgaben und Herausforderungen an die Helfer sind vielfältig. So suchen wir nicht nur Menschen, die Flüchtlingsfamilien begleiten, sondern z. B. auch Elektriker, Radio- und Fernsehtechniker oder handwerklich geschickte Menschen, die kleine Reparaturen ausführen können. Vielleicht können Sie einen Raum mit/ohne Geräte/n und Manpower für Handwerksarbeiten zur Verfügung stellen? Konnten wir Sie für unser Engagement interessieren? Dann kommen Sie doch zu unserem Flüchtlingshelferstammtisch am um Uhr in die Rathausscheune in Gau-Algesheim. Gerne können Sie auch per über: integration-gaualgesheimvg@gmx.de Kontakt mit uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie. Auch dringend benötigt werden: funktionierende Staubsauger, Wasserkocher, Fernsehgeräte, Handrührgeräte, Wäscheständer sowie saubere Töpfe und Pfannen. Bitte keine reparaturbedürftigen oder schmutzige Sachen abgeben. Danke. Und wie alle ehrenamtliche tätigen Menschen benötigen auch wir Geld. Geldspenden sind möglich auf das Konto der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Kennwort: Flüchtlingshelfer, IBAN DE

5 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Neuauflage der Broschüre barrierefreie Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Der Behindertenbeirat der Verbandsgemeinde möchte seine Broschüre Barrierefreie Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim aktualisieren. Hierzu benötigen wir Ihre Mithilfe. Die letzte Auflage der Broschüre stammt aus dem Jahr Auszüge aus der Broschüre können sie über à Bauen & Wohnen à Barrierefreie Einrichtungen abrufen. Unter Einrichtungen sind alle öffentlichen Institutionen wie Gastronomiebetriebe, Arztpraxen u.ä. zu verstehen. Sollte sich bei Ihrer Einrichtung hinsichtlich der Barrierefreiheit etwas geändert haben oder Ihr Betrieb vielleicht inzwischen barrierefrei sein, so melden Sie sich bitte bei Herrn Julian Friedrich, Telefon oder per Mail unter julian.friedrich@vg-gau-algesheim. de. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Friedrich ebenfalls zur Verfügung. Dieter Linck, Bürgermeister Verein für Briefmarkenkunde 1984 e.v. Gau-Algesheim Auch diesem Jahr findet wieder unsere zur Tradition gewordene Offenen Klasse Briefmarkenschau statt. Urlaub, Ferien, Freizeit... Die Aussteller zeigen historische und moderne Briefmarkensammlungen zu diesem Thema z.b.: Von Schönes Rheinland-Pfalz bis Mexico Lindo Y Querido, von Richard Wagner bis Pfadfinder, von Dichter und Gedichte zum Thema Mein Garten bis Das Automobil und vorgestellt werden eine Reihe von interessanten Exponaten wie Bonjour de Saulieu oder Die Sorben und Wenden in der Oberlausitz. Ein zur Ausstellung passender Schmuckbeleg wird vorgestellt. Mit der ebenfalls angebotenen aktuellen Weihnachtsmarke können Belege frankiert und mit einem Tagessonderstempel von Breitenbrunn (Erzgebirgsweihnacht) versehen werden. Wir verkaufen zu Gunsten des Weihnachtsmarktes. Die Ausstellung im Sitzungssaal vom Rathaus der Stadt Gau-Algesheim ist geöffnet während dem 41. Gau-Algesheimer Weihnachtsmarkt am 28. November 2015 von 11:00-20:00 Uhr und am 29. November 2015 von 11:00-17:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

6 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Der Schubertbund Appenheim lädt ein zum Adventssingen im Hof Hoch-Kraft am , um Uhr Mitwirkende: die Chöre des Schubertbundes, die KKM Welzbachtal Für Essen und Trinken ist mit original Thüringer Bratwurst, Glühwein und Punsch bestens gesorgt.

7 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015

8 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Ortsgemeinde Appenheim Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Appenheim vom 19. Oktober 2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVB ) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVB ) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die nichtöffentlichen Feldund Waldwege der Gemeinde Appenheim. Die Gemeinde stellt den Verlauf der Wege in einer Karte dar. 2 Bestandteil der Wege Zu den Wegen gehören 1. der Wegekörper, das sind insbesondere Wegegrund, Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen, 2. der Luftraum über dem Wegekörper sowie 3. der Bewuchs und das Zubehör. 3 Bereitstellung Die Gemeinde Appenheim gestattet die Benutzung der in 1 aufgeführten Wege nach Maßgabe dieser Satzung auf eigene Gefahr. 4 Zweckbestimmung (1) Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der landund forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte haben Vorrang vor allen anderen Nutzern. Die Benutzung als Fußweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen ergeben. (2) Die in der Karte zu dieser Satzung ( 1) als Radwege bezeichneten Wege werden zusätzlich zu der Zweckbestimmung nach Abs. 1 als Radwege vorgesehen. (3) Die in der Karte zu dieser Satzung ( 1) als Reitwege bezeichneten Wege werden zusätzlich zu der Zweckbestimmung nach Abs. 1 als Reitwege vorgesehen. (4) Die in der Karte zu dieser Satzung ( 1) als Wanderwege bezeichneten Wege werden zusätzlich zu der Zweckbestimmung nach Abs. 1 als Wanderwege vorgesehen. (5) Die Benutzung von Wegen a) kann lediglich mit einer Geschwindigkeit von max. 30 km/h erfolgen. b) durch Schwertransporte über 8 to. Achslast, ist nur mit Erlaubnis der Gemeinde zulässig. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. c) über den satzungsgemäßen und gesetzlichen Zweck hinaus, insbesondere um mit Fahrzeugen zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben, Sandgruben und Steinbrüchen und ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist nur mit Erlaubnis der Gemeinde zulässig. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. (6) Das Aufstellen oder Anbringen von Wegemarkierungen, Hinweisschildern, Werbetafeln oder anderen Gegenständen auf oder an den Wegen ist nur mit Erlaubnis der Gemeinde zulässig. Die Gemeinde kann die Erlaubnis im Einzelfall von einer Gebühr abhängig machen. (7) Rechte zur Benutzung der Wege aufgrund anderer Vorschriften bleiben unberührt. 5 Vorübergehende Benutzungsbeschränkung Zur Verhütung von Schäden an den Wegen, insbesondere nach starken Regenfällen, bei Frostschäden sowie bei Gefährdung der Sicherheit durch den Zustand von Wegen, kann ihre Benutzung vorübergehend oder teilweise durch die Gemeinde auch über die Einschränkungen in 4 hinaus beschränkt werden. Die Benutzungsbeschränkung ist ortsüblich bekannt zu geben und durch Aufstellung von Hinweisschildern an den Anfangspunkten der Wege kenntlich zu machen. 6 Unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege (1) Es ist unzulässig, 1. die Wege zu benutzen, wenn dies insbesondere aufgrund jahreszeitlich bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann, 2. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden oder beschädigt werden können, 3. beim Einsatz von Geräten und Maschinen, insbesondere beim Wenden, Wege einschließlich ihrer Befestigungen, Seitengräben, Querrinnen und sonstigem Zubehör zu beschädigen oder den Randstreifen abzugraben, auszupflügen oder abzufahren, 4. Fahrzeuge und Geräte auf den Wegen von Ackerboden zu befreien und diesen auf den Wegen liegen zu lassen, 5. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen auf den Wegen so abzustellen oder Dünger und Erde so zu lagern, dass andere Benutzer gefährdet oder mehr als zumutbar behindert werden, 6. auf die Wege Flüssigkeiten oder Stoffe abzuleiten, durch die der Wegekörper beschädigt wird oder werden kann, 7. die Entwässerung zu beeinträchtigen, 8. auf den Wegen Holz oder andere Gegenstände zu schleifen, 9. auf den Wegen Holz, Pflanzenreste und Abfälle zu verbrennen. 7 Pflichten der Benutzer (1) Die Benutzer haben Schäden an Wegen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. (2) Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Wer einen Weg beschädigt, hat der Gemeinde die ihr für die Beseitigung des Schadens entstehenden Kosten zu erstatten. Die Gemeinde kann dem Schädiger unter Festsetzung einer Frist die Beseitigung des Schadens überlassen. (3) Dünger, Erde und sonstige Materialien, die aufgrund der Geländebeschaffenheit vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind unverzüglich zu entfernen. 6 Abs. 1 Nr. 5 bleibt unberührt. 8 Pflichten der Angrenzer Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird. Abfälle und andere Gegenstände insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen. 9 Geldbuße und Zwangsmittel (1) Wer gegen die 4,5,6,7 Abs. 2 und 8 dieser Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Als Ordnungswidrigkeit wird auch ein fahrlässiger Verstoß gegen ein Ge- oder Verbot dieser Satzung verfolgt. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 geahndet werden. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Wegebaumaßnahmen in der Gemarkung Appenheim. (2)Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz. 10 Beiträge und Gebühren Beiträge für den Ausbau und die Unterhaltung der Wege sowie Gebühren für erlaubnispflichtige Benutzungen werden aufgrund des Kommunalabgabengesetzes vom (GVB1. S. 103 BS ) in der jeweils geltenden Fassung und besonderer Satzungen erhoben.

9 Gau-Algesheim Ausgabe 48/ Fortgeltung von Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen, die Wege im Sinne dieser Satzung betreffen, gelten als Bestandteil dieser Satzung weiter. Sie können nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde durch Satzung geändert oder aufgehoben werden. 12 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Gemeinde Appenheim vom 12. Oktober 1990 außer Kraft Appenheim, den 19. Oktober 2015 Dienstsiegel, gez. Schacht, Ortsbürgermeister Hinweis: Dieser Satzungstext wurde zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sorgfältig vorbereitet. Im Zweifel gilt ausschließlich der Originalsatzungstext. Dieser kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim, Tel Ortsgemeinde Bubenheim Einwohnerinformation Bubenheim Die Ortsgemeinde Bubenheim lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner am Donnerstag, den 26. November 2015 um 20:00 Uhr in die Sport und Kulturhalle in Bubenheim, zu einer Einwohnerinformation ein. Themen: 1. Vorstellung Satzung Wiederkehrender Beiträge (Frau Kirsch VG Gau-Algesheim) 2. Information und Meinungsaustausch zu Top 1 3. Verschiedenes Bubenheim, gez. Siegbert Felzer, Ortsbürgermeister 5 Zuwiderhandlungen gegen die 1,2 Absatz 1 und 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Ziffer 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBL. I. S. 965), zuletzt geändert am 26. Januar 1998 (BGBL. I. S. 164) geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag kann nach 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBL. 2002, Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBL Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. 6 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gau-Algesheim, 23. November 2015 Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Dieter Linck Bürgermeister Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim Bürgerversammlung zum Thema Füchtlinge in Nieder-Hilbersheim Liebe Bürgerinnen und Bürger, am um Uhr lade ich Sie herzlich zu einer Bürgerversammlung in die Zehntscheine zum Thema Flüchtlinge in Nieder- Hilbersheim ein. Ein weiteres Thema wird das Jahr 2016 sein. Hier wird über anstehende Themen der Ortsgemeinde betreffend informiert. Rosemarie Jantz, Ortsbürgermeisterin Sonstige amtliche Mitteilungen Stadt Gau-Algesheim Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Stadt Gau-Algesheim am 29. November 2015 Aufgrund des 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S.351) wird für die Stadt Gau- Algesheim folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 (1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Gau-Algesheim dürfen am Sonntag, 29. November 2015 in der Zeit von bis Uhr geöffnet sein. 2 (1) Die Vorschriften des 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 BGBL. 1994, Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. 4 Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen. Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Personalausweise/Reisepässe können abgeholt werden! Personalausweise, die in der Zeit vom bis (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN- Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit vom bis beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten: Montag, Dienstag u. Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat Uhr abgeholt werden. Ein evtl. noch in Ihrem Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit zurück. Dies gilt insbesondere für den von uns ausgestellten vorläufigen Ausweis oder Reisepass. Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten. Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können. Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um Beachtung!

10 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Herr Petry...Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Frau Jung...Tel kristina.jung@vg-gau-algesheim.de Frau Schiavo...Tel simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de Sprechstunde des Verbandsbürgermeisters Dieter Linck Anschrift: Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim Telefon: Fax: info@vg-gau-algesheim.de Öffnungszeiten der Verwaltung Montag - Freitag Uhr Montag - Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten des Bürgerbüros Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszeiten von Uhr Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden auch Trauungen durchgeführt. Auf Wunsch können Sie sich auch von Herrn Bürgermeister Dieter Linck trauen lassen. Mobiler Bürgerservice für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet im Rahmen eines Modellversuches neben dem Bürgerbüro in der Verwaltung einen mobilen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, jeweils mittwochs in der Zeit von Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwabenheim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden. An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses Beantragung eines Führungszeugnisses Erstbeantragung eines Führerscheines Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung von Bescheinigungen Hundean- und abmeldungen Sozialamt Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozialamtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Uhr an den folgenden Terminen statt Eine Voranmeldung für diesen Termin ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Bürgersprechstunden des Verbandsbürgermeisters vor Ort , Uhr Bubenheim , Uhr Engelstadt , Uhr Bubenheim , Uhr Schwabenheim , Uhr Appenheim , Uhr Nieder-Hilbersheim , Uhr Ober-Hilbersheim , Uhr Ockenheim , Uhr Engelstadt , Uhr Schwabenheim , Uhr Ober-Hilbersheim , Uhr Nieder-Hilbersheim , Uhr Ockenheim , Uhr Appenheim , Uhr Bubenheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen der Verwaltung Bürgerberater Herr Fürst Telefon Zimmer christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de Seniorenberater Herr Petry Telefon Zimmer stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Sicherheitsberaterin für Senioren Frau Hassemer...Tel.: (privat) Frau Gerharz...Tel (privat) Herr Saala...Tel Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag Die nächste Sprechstunde findet in der Zeit von Uhr bis Uhr an folgenden Terminen statt: Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden ersten Donnerstag im Monat zu der oben genannten Zeit statt. Besuchstermine können auch nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde

11 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 unter oder privat unter Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter Vertraulich und anonym Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Abfahrtzeiten unseres VG-Busses: Dienstag Uhr Rathaus Schwabenheim Uhr Mainzer Volksbank Bubenheim Uhr Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt Uhr Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde) Uhr Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim Donnerstag Uhr Dorfplatz Ober-Hilbersheim Uhr Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim Uhr Turnhalle Appenheim Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück. Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück. Bitte beachten: Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst! Sprechstunden Schiedspersonen Schiedsamtbezirk I für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim: Frank Schwalger, Hauptstraße 66, Bubenheim, 06130/ Schiedsamtbezirk II für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, Gau-Algesheim, Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dauner, Tel , jochen.dauner@vggau-algesheim.de Sprechstunde der Kreisverwaltung Mainz Bingen - Fachstelle Asyl und Integration - Ort: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, donnerstags von Uhr (bei Urlaub und Verhinderung wird die Sprechstunde verschoben) Die Sprechstunde der Fachstelle Asyl und Integration der Kreisverwaltung Mainz-Bingen richtet sich an: Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Interessierte und Asylbegehrende die noch nicht anerkannt sind. Für anerkannte Asylbegehrende ist das Jobcenter in Ingelheim zuständig und es gelten andere Bestimmungen. Sie haben im Rahmen der Sprechstunde die Möglichkeit sich über das Thema Asyl zu informieren. Integrationsbeauftragte Prof. Dieter Walther und Jutta Wingenter Kontakt für Flüchtlingshelfer: Kontakt: integration-gaualgesheimvg@gmx.de Klimaschutzmanagerin der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Katrin Hans Tel katrin.hans@vg-gau-algesheim.de Kriminalpräventiver Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Ansprechpartner bei der Verwaltung: Rainer Wahlen, Tel rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: für Gau-Algesheim u. Ockenheim - Elisabeth Hassemer, Tel.-Nr Renate Perlick, Tel Christel Gerharz, Tel für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim - Hildruth Brodt-Koch, Tel für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim - Ernst-Wilhelm Saala, Tel Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: - Klaus Kowarik, Tel.-Nr Berater der Polizei: - Wolfgang Schmidt, Tel Marco Spath, Tel Polizeibezirksdienst Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfgang Schmidt, Tel Erreichbar im Rathaus der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden Appenheim, Ockenheim und die Stadt Gau-Algesheim donnerstags Uhr, Raum 114, Tel Marco Spath, Tel Zuständig für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim Termine nach telefonischer Absprache. Beirat für die Belange behinderter Menschen in der Verbandsgemeinde Ansprechpartner: - Bernhard Trapp (Vorsitzender)...Tel trapp.bernhard@gmx.de - Stefan Petry (Verbandsgemeinde)... Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Hinweise zum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Redaktionsschluss Montag, Uhr (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feiertagen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt veröffentlicht) Redaktionsschlussvorverlegungen KW (letztes Amtsblatt) KW 6 Mi., (Rosenmontag) KW 12 Do., (Karfreitag) KW 13 Mi., (Ostermontag) KW 18 Do., (Christi Himmelfahrt) KW 20 Do., (Pfingstmontag) KW 21 Do., (Fronleichnam) KW 40 Do., (Tag d. Dt. Einheit) KW 41 Fr., (Weinfest) KW 44 Do., (Allerheiligen) In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm des Verlages unter eingeben werden. Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischalten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Ausnahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per unter amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei Frau Kiefer oder per Fax unter entgegen. Bitte beachten Sie: - Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich. - Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten werden. - Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffentlicht werden. - Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsgemeinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verlag unter Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflichtigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Telefon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind.

12 Gau-Algesheim Ausgabe 48/ Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hierfür lautet Amtsblatt nicht bekommen? Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben, wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnummer 06502/ oder -713 oder per unter: vertrieb@wittich-foehren.de Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige - Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinderung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von ambulanten Hilfen (trägerneutral). - Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei. - Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. Ansprechpartner: Daniela Mies, daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Alberto Wienert, alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Nächster Termin der Caritas-Schuldnerberatung bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Die Beratung findet von Uhr in Zimmer 223 der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz Telefon 06131/28480, Telefax 06131/ info@vz-rlp.de, Börsen bei der Verbandsgemeinde Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Baustoffbörse: Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter oder schauen Sie unter Baustoffboerse vorbei. Ehrenamtsbörse: Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubringen? Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet? Dann melden Sie sich telefonisch unter oder schauen Sie unter vorbei. Informationen über Fluglärm Beschwerden über Fluglärm Fluglärmbeauftragter der Verbandsgemeinde Herr Lothar Hirtes aus Gau-Algesheim Tel , lotharhirtes@aol.com Montagsdemonstration im Terminal 2 der FRA ab 18:00 Uhr Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5er Gruppenkarte: 15,80 Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue Termine erfragen Sie im Internet unter de oder durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt Jugendraum Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. geschlossen Dienstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Kora Walldorf Marvin Sittmann Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim Offene Jugendarbeit Gau-Algesheim Ein Gemeinschaftsangebot der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Stadt Gau-Algesheim Jugendtreff im Pfarrer-Koser-Haus (Grabenstraße 28), Tel.: , Öffnungszeiten: Für alle Schüler und für junge Erwachsene bis 21 Jahren. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Alter. Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern. Unter dem Motto Was Wii geht nicht?! lassen wir die Konsolen zu den Kids Club Zeiten aus. Kids Club ( Klasse): Mo., Di., Fr. von Uhr Teen Treff (ab 3. Klasse): Mo., Di., Do. und Fr. von Uhr, ab Uhr nur ab 12 Jahren An den Kids Club und Teen Treff Aktiv Tagen (s. Programm auf der HP) finden unterschiedliche Aktionen statt, Kosten 1 Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungten und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. Frau Nathalie Maria Bauer, jugendpflege@gau-algesheim.de und Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Kinder- und Jugendraum der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Wassergasse 1 (Eingang am Dorfplatz) Ober- Hilbersheim Di und Do Uhr und nach Vereinbarung Sonderöffnungszeiten in den Ferien Jugendpflegerin Susanne Modica Amore Tel. 0179/ s_modica_amore@yahoo.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Katholische Junge Gemeinde Ockenheim (KjG) der Jugendtreff findet im Georg-Weingärtner-Haus (Mainzerstraße 41) in Ockenheim ab Uhr für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Ansprechpartner sind: Philipp Schuhmann (06725/4997) Sareen Wernersbach (06725/307388) Marc Hattemer (06725/3216). Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendtreff im Römer, Am Marktplatz 1 Montags, Uhr für Kids von Jahre Mittwochs, Uhr für Jugendliche von Jahre Kontaktadressen: rathaus@schwabenheim.de Tel oder Frau Nicole Steinbach

13 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Ihr redaktioneller Beitrag in CMSweb per Internet übermitteln 1 Bitte rufen Sie folgende Seite in Ihrem Internetbrowser auf: 6 Ihre Anmeldung bei CMSweb Bitte melden Sie sich an, um für Ihren Ort zu schreiben, für den Sie registriert sind. 2 Klicken Sie auf den Button Registrieren. 7 Wählen Sie eine Rubrik und ein Erscheinungsdatum aus. Die Felder Ort und Interessengebiet müssen ausgewählt werden, haben aber zurzeit noch keine Funktion. (Es ist egal was Sie dort anwählen, da diese Felder nocht nicht vollständig eingepflegt sind. ) Klicken Sie dann auf Artikel schreiben. 3 Wählen Sie einen Ort/Stadtteil für den Sie sich registrieren möchten 4 Wählen Sie nun eine Rubrik aus, für die Sie einen Artikel schreiben möchten. 8 Geben Sie Ihre Überschrift und Ihren Artikel ein. 5 Geben Sie danach Ihre - Adresse an (die gleichzeitig als Benutzername dient). Wählen Sie nun ein Passwort aus (mindestens 6 Zeichen lang) und registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Angaben (wir geben Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weiter). Es müssen alle Felder mit * ausgefüllt werden. Anschließend klicken Sie bitte auf den Button Registrieren. Die Registrierung ist nur beim ersten Mal erforderlich und bis auf weiteres gültig. Anschließend erhalten Sie eine Mail die Ihre Registrierung bestätigt. Sobald Sie freigeschaltet wurden erhalten Sie nochmals eine . 9 In der Artikelvorschau bekommen Sie Ihren Artikel nochmals angezeigt. Setzen Sie die beiden Haken für die AGB s klicken Sie dann auf Artikel Versenden. Verlag + Druck LInuS WIttICh KG Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region trier) Postfach 11 54, Föhren info@wittich-foehren.de

14 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Hinweis für alle Hundehalter/innen Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hin, wonach die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass diese die öffentlichen Anlagen, Plätze und Gehflächen von öffentlichen Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet. Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Zuwiderhandlungen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsbehörde Erfüllung der Meldepflicht Noch immer häufigen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung nicht nur erheblichen Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen, Meldebescheinigungen, Wahlbenachrichtigungen usw. auf. Die Nichterfüllung der Meldepflicht führt auch z.b. bei der Kreisverwaltung zu erheblichen Problemen bei der Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für die Berechnung das Melderegister maßgebend ist. Wir verweisen deshalb auf das am in Kraft getretene Meldegesetz, wonach jeder der eine Wohnung bezieht, verpflichtet ist, sich innerhalb einer Woche bei uns anzumelden. Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden. Neugeborene müssen nicht angemeldet werden. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug in das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam, dass ein Verstoß gegen das Meldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Linck, Bürgermeister Überwachung des ruhenden Verkehrs Wir weisen darauf hin, dass das Halten unzulässig ist, insbesondere - an engen und unübersichtlichen Straßenstellen - im Bereich von scharfen Kurven - vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten - auf Grenzmarkierungen für Halteverbote - im Haltverbot - im eingeschränkten Haltverbot nur zum Ein- und Aussteigen, Beund Entladen (Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt) das Parken unzulässig ist, insbesondere - auf Bürgersteigen, soweit keine Parkbuchten eingezeichnet sind - auf der linken Fahrbahnseite, mit Ausnahme von Einbahnstraßen - vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten - vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber - bis zu je 15 m vor und hinter Bushaltestellen - auf Parkplätzen für Behinderte (Schwerbehindertenausweis mit Merkmal ag erforderlich ) - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - auf Parkplätzen, mit Parkbeschränkungen ohne Parkscheibe ( gut sichtbar auslegen) - in Straßen, die aufgrund ihrer Ausbaubreite den fließenden Verkehr erschweren oder behindern (wenn ein Fahrzeug abgestellt wird, muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter zwischen abgestelltem Fahrzeug und Straßenbegrenzung vorhanden sein). Aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens und immer geringer werdenden Parkraums sollten vorhandene Park- und Abstellmöglichkeiten auf eigenen Grundstücken auch genutzt werden. Beachten Sie, dass die Straßenverkehrsordnung auch gilt, wenn der Gehweg über Ihr privates Eigentum führt. Sobald die Verkehrsfläche öffentlichen Charakter hat, indem sie für einen objektiven Betrachter als Bürgersteig, Parkplatz oder Straße angesehen werden kann, gilt die Straßenverkehrsordnung. Verbandsgemeindeverwaltung Örtliche Ordnungsbehörde Online-Anträge für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister Seit dem können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Um das Online-Portal einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat das Bundesamt für Justiz jetzt einen Flyer erstellt, der hier als pdf-datei zum Download bereitsteht

15 Gau-Algesheim Ausgabe 48/2015 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Korrektur: Tierbestand wird NICHT beim Veterinäramt, sondern ausschließlich beim Landeskontrollverband gemeldet Schweine, Schafe und Ziegen: Tierbestand melden Nach Paragraph 26 der Viehverkehrsverordnung müssen Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter ihren Tierbestand jährlich zum Stichtag 1. Januar beim zuständigen Veterinäramt melden. Dies erfolgt entweder online oder postalisch mit den Meldekarten, die den Tierhaltern durch den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz zugeschickt werden. Den Meldekarten liegen wichtige Informationen für die korrekte Meldung bei, die beachtet werden müssen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass eine sogenannte Nullmeldung (Zahl der im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere gleich null) nicht mit einer Aufgabe oder Abmeldung des Betriebes und mit Verzicht auf weitere Tierhaltung gleichzusetzen ist. Nullmeldung bedeutet, dass zwar zum Stichtag keine Tiere im Bestand gehalten werden, aber beabsichtigt ist, im laufenden Jahr wieder Tiere einzustellen. Der Betrieb bleibt damit im jährlichen Meldesystem und unterliegt weiterhin der Meldepflicht. Wird oder wurde die Tierhaltung hingegen komplett aufgegeben, muss dies dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen schriftlich angezeigt werden, der Betrieb wird dann aus dem Meldesystem gelöscht. Wichtig: Auch wenn Tierhalter keine Meldekarte bekommen sollten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit dem Landeskontrollverband in Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671/ direkt in Verbindung setzen. Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06131/ oder per an abt41@mainz-bingen.de gerne zur Verfügung. Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Frostgefahr für Wasserzähler und Wasserleitungen In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder zu erheblichen Frostschäden an häuslichen, privaten Wasserleitungen und Wasserzählern. Waren es im Winter 2012/ eingefrorene Zähler im Versorgungsgebiet der wvr, so belief sich die Zahl in den vergangenen zwei Wintern aufgrund der milden Temperaturen auf lediglich 18 sogenannte Frostzähler. Trotzdem, 18 zu viel, da geplatzte Zähler meist mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Wohngebäude bzw. in der Wohnung verbunden sind. Daher der Hinweis: Schützen Sie jetzt Ihre Leitungen und Wasserzähler. Es genügen schon wenige Handgriffe, um unangenehme und kostspielige Schäden zu vermeiden: Nicht benötigte Leitungen wie z. B. Gartenleitungen oder Leitungen im Hof oder Ställen, Dachbodenräumen oder Garagen, frühzeitig im Spätherbst absperren und bis zum Hauptsperrhahn vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet bleiben. Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und -zählern geschlossen halten. Zerbrochene oder undichte Scheiben ersetzen. Türen abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird (ggf. Heizung einrichten). Besonders frostgefährdete Leitungsteile, wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler mit Isolierstoffen umwickeln. Hierzu eignen sich Stroh, Säcke, Torfmull, Sägespäne, Holz- oder Glaswolle. Die Dämmstoffe sind unbedingt trocken zu halten. Wasserzählerschächte im Freien gut abdecken und durch Einlegen von Stroh gefüllten Säcken oder anderen Isolierstoffe gegen Frosteinwirkung schützen. Absperrhähne und Wasserzähler sollten zugänglich bleiben. Deshalb sollte der Dämmstoff auf eine herausnehmbare Einlage (Holzplatte mit Griff) gelagert werden. Bei mehreren Wochen Abwesenheit, beispielsweise in Ferien- und Wochenendhäusern, empfiehlt es sich, die Thermostatventile der Heizkörper aller Räume wenigstens auf Frostschutz (*) einzustellen. Ist dies nicht möglich, müssen die Wasserleitungen auch im Wohnungsbereich entleert werden. Kommt es dennoch einmal zu einem Einfrieren von Wasserleitungen, eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter zum Auftauen. Um größere Schäden abzuwenden, sollte sicherheitshalber ein Installateur als Fachmann zu Hilfe gerufen werden. Denn eingefrorene Leitungen sind umgehend aufzutauen, da die Sprengwirkung des Eises mit der Ausweitung des Eispfropfens wächst. Auf gar keinen Fall Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß-, Löt-, oder Gasbrenner verwenden. In diesem Fall riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch noch einen Brandschaden. Für das Beseitigen von Schäden hinter der Hauptabsperrvorrichtung sollten Sie deshalb einen Installateur-Fachbetrieb beauftragen. Rechtliche Seite Grundsätzlich ist das Wasserversorgungs-unternehmen für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Leitungen und Anschlüsse hinter der Hauptabsperrvorrichtung gelten als Privatleitungen, für die der Kunde bzw. Anschlussnehmer verantwortlich ist. Zusätzlich ist er dazu verpflichtet, Hausanschlüsse und Wasserzähler gegen Schäden wie beispielsweise Frost zu schützen. Im Schadensfall müssen die Reparaturkosten, die Kosten für den neuen Wasserzähler sowie die Wasserverluste vom Kunden selbst getragen werden. Weitere Infos unter Download Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Stellenausschreibung Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sucht für ihre Deichmeisterei in Budenheim bei Mainz, mit den Außenstellen in Hamm und Gensingen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Deicharbeiterin / einen Deicharbeiter. Hauptaufgabe ist die Unterhaltung der Rheindeiche von südlich Worms bis vor Bingen sowie der beidseitigen Nahedeiche von Bad Kreuznach bis Bingen. Bewerberinnen und Bewerber sollten über eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung und eine einschlägige Berufserfahrung verfügen (vorzugsweise als Forstwirt, ggf. auch als Wasserbauer, Landwirt oder Baumaschinenführer). Der Führerschein der Klassen BE und T ist erforderlich. Nähere Informationen über die zu besetzende Stelle und das vollständige Anforderungsprofil finden Sie im Internet unter Bewerbungsfrist: Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration Am Donnerstag, 26. November 2015 findet die Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen statt. Von bis Uhr steht die Kreisintegrationsbeauftragte und Mitglied des Beirats für Migration und Integration Dragica Petric für Fragen zur Verfügung. Während der Sprechzeit ist sie telefonisch unter der Telefonnummer 06132/ erreichbar. Die Sprechstunde findet im Raum 001 in der Georg-Rückert-Straße 11 in Ingelheim statt. Öffnungszeiten zum Jahresende Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen und ihre Außenstellen sind vor Weihnachten bis einschließlich 23. Dezember 2015 zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Auch zwischen den Jahren, vom 28. bis 30. Dezember, ist normal geöffnet. Lediglich in der Kfz-Zulassungsstelle in Bingen entfällt der Dienstleistungsabend am 23. und 30. Dezember, die Zulassungsstelle schließt um Uhr. Beratung zu Wiedereinstieg ins Berufsleben Am Montag, 7. Dezember 2015 bieten Nurgün Çakmak, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im JobCenter Mainz-Bingen und Sandra Thomson von der Agentur für Arbeit im Mehrgenerationenhaus in Ingelheim eine offene Sprechstunde zum Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben an. Im Rahmen des Beratungsangebots werden Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Ein- oder Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase unter Berücksichtigung einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung beantwortet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Infos vorab erhalten gibt es bei Nurgün Çakmak unter 06132/ oder bei Sandra Thomson unter 06131/ Verbandsgemeinde Feuerwehr Förderverein der Freiwillige Feuerwehr Appenheim An alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer diesjährigen Jahresfahrt zum Flughafen Hahn und nach Traben-Trarbach. Denkt daran: unser Bus fährt am Samstag, um Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Appenheim ab - pünktlich wie die Feuerwehr.

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