WETTBEWERB MIT OFFENEM, VORGESCHALTETEN BEWERBERVERFAHREN FÜR DIE KÜNSTLERISCHE AUSGESTALTUNG DES JOBCENTERS IN DER GNEISENAUSTRASSE TRIER
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- Josef Friedrich
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1 WETTBEWERB MIT OFFENEM, VORGESCHALTETEN BEWERBERVERFAHREN FÜR DIE KÜNSTLERISCHE AUSGESTALTUNG DES S IN DER GNEISENAUSTRASSE TRIER 1. Allgemeine Bedingungen: 1.1 Auftraggeber und Wettbewerbsverfahren: Die Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Baudezernentin, diese letztlich vertreten durch den Amtsleiter der Trier lobt einen Wettbewerb unter Künstlern aus, um Gestaltungsvorschläge für Kunst am Bau zu bekommen. Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger Wettbewerb ausgeschrieben. Aus den Teilnehmern der ersten Bewerbungsphase werden bis zu Fünf Teilnehmer vom Auswahlgremium des Bewerberverfahrens ausgewählt und für die zweite Phase eingeladen. Die Teilnehmer der zweiten Phase werden gebeten, bis spätestens sieben Tage nach Benennung ihre Teilnahme verbindlich zu erklären. Das Verfahren ist in der zweiten Phase anonym. Der Wettbewerb wird an folgenden Stellen veröffentlicht: 1. Auf der Homepage des Landes-Bundesverband Bildender Künstler (BBK) 2. Auf der Homepage der Das Gesamtverfahren ist mit dem BBK/Rheinland-Pfalz abgestimmt. Mit der Teilnahme erkennt jede/r Künstler/in und Kunsthandwerker/in die folgenden Ausschreibungsbedingungen an. 1.2 Teilnehmer Folgende Künstler/innen und Kunsthandwerker/innen sind zur Abgabe eines Entwurfes eingeladen: Alle professionell freischaffenden Künstler/innen und Kunsthandwerker/innen und Künstlergemeinschaften, die einen besonderen Bezug zu Rheinland-Pfalz aufweisen (Geburt, Wohnsitz). Bei Künstlergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt sein. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Bewerber. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind: a) unmittelbar Unterstellte, der Vorprüfer, Preisrichter und deren Stellvertreter b) Assistenten, Studierende und Schüler, deren Hochschullehrer als Preisrichter oder Vorprüfer am Wettbewerbsverfahren beteiligt sind c) Bedienstete des Auslobers Trier / Aug Seite 1 von 7
2 1.3 Wettbewerbsunterlagen Luftbild Grundriss Rampe Jobcenter Fotos Jobcenter Die Wettbewerbsunterlagen stehen als Download ab 11. August 2014 unter: Verzeichnis Bauen&Wohnen/Sonderprojekte/Wettbewerbe/Kunst am Bau - Künstlerische Ausgestaltung des Job Centers zur Verfügung. Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben. 1.4 Preisrichtergremium und Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch das Architekturbüro 9+ vertreten durch Herrn Herbert Hofer. Die Vorprüfer haben die eingereichten Wettbewerbsarbeiten eigenverantwortlich auf die Einhaltung aller Teilnahmebedingungen zu prüfen und bei eventuellen Abweichungen das Preisgerichtsgremium unter Wahrung der Anonymität zu unterrichten. Die Vorprüfer sind vom Preisgericht ausgeschlossen! Die Arbeiten werden beurteilt von dem Preisrichtergremium (vgl. Nr. 1.8). Das Preisgericht besteht aus Fach- und Sachpreisrichtern. Die Preisrichter haben ihr Amt persönlich und unabhängig ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten auszuüben. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten (K7) eingebunden. Über den Verlauf der Vorprüfung und der Preisgerichtssitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Ein Einspruchsrecht gegen Beurteilung und Empfehlung ist ausgeschlossen. Abschriften des Protokolls ergehen unmittelbar nach der Preisgerichtsentscheidung zum Zweck einer Dokumentation und der Archivierung an alle teilnehmenden Künstler das Finanzministerium das Innenministerium den BBK Rheinland-Pfalz Das Preisgericht tagt am Die Referenzen und Projektstudien der ersten Phase werden beurteilt von dem folgenden Auswahlgremium: 1. Angelika Birk, Bürgermeisterin Stadt Trier 2. Klaus Steinmann 3. Dr. Bärbel Schulte, Stellv. Museumsdirektorin der Stadt Trier 4. Ernennung durch BBK 5. Ernennung durch BBK Stellvertretende Preisrichter 1. Elke Saleh, Stellv. Amtsleitung der Stadt Trier 2. Ernennung durch BBK 3. Ernennung durch BBK
3 Die Arbeiten der zweiten Phase werden beurteilt von dem folgenden Preisrichtergremium: 1. Simone Kaes-Torchiani, Baudezernentin Stadt Trier 2. Klauspeter Quiring, Amtsleiter der Stadt Trier 3. Dr. Elisabeth Dühr, Museumsdirektorin der Stadt Trier 4. Elke Saleh, Stellv. Amtsleitung der Stadt Trier 5. Ernennung durch BBK Stellvertretende Preisrichter: 1. Dr. Bärbel Schulte, Stellv. Museumsdirektorin der Stadt Trier 2. Ernennung durch BBK 3. Ernennung durch BBK Das Gremium in der 1. Phase unterscheidet sich Personell von der 2. Phase. 1.5 Honorare Die gestaffelte Honorare bilden sich wie folgt ab. 1. Honorar 4000,-- 2. Honorar 3000,-- 3. Honorar 2000, Honorare zu je 1000,-- Eine andere Verteilung und Abstufung bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Es wird kein Teilnehmerhonorar gezahlt. 1.6 Aufgabe Bearbeitungsgegenstand ist der Vordereingang des Jobcenters. Bevorzugt sollte ein zweckerfüllendes nutzbares Kunstwerk realisiert werden. Für den ersten Preisträger ist eine Beauftragung zur Ausführung vorgesehen. Jedoch besteht keine Verpflichtung des Auslobers zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen. Etwaige geringfügige Umänderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von dem/der Künstler/in oder Kunsthandwerker/in ohne besondere Berechnung vorzunehmen. Strom- und Wasseranschlüsse erfolgen bauseits. Die Fundamentierung erfolgt gemäß beiliegenden Planunterlagen bauseits. Der Auftraggeber erwartet einen eigens für die Aufgabenstellung angefertigten Entwurf. Es ist nur ein Vorschlag pro Teilnehmer (Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer) einzureichen. Trier / Aug Seite 3 von 7
4 1.7 Urheberrecht Das Urheberrecht, einschließlich des Rechtes der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei dem/der Künstler/in und dem/der Kunsthandwerker/in. Das Land Rheinland-Pfalz ist zu Dokumentationszwecken an einer Veröffentlichung der von ihm beauftragten Kunstwerke interessiert. Der Urheber räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, 2-3 fotografische Aufnahmen anzufertigen, die für statistische, archivarische und dokumentarische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen. Die Wettbewerbseinreichungen bleiben Eigentum des Teilnehmers. 1.8 Kennzeichnung der einzureichenden Unterlagen Die Ausarbeitungen sind in allen Stücken ohne Namen und Signum des Urhebers und nur durch eine sechsstellige arabische Kennzahl zu bezeichnen. Die Anschrift des Entwurfsverfassers (Verfassererklärung) ist in einem verschlossenen undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl als Aufschrift beizufügen. Der Verfasser versichert mit seiner Unterschrift ehrenwörtlich, dass er der geistige Urheber der Arbeit ist. 1.9 Abgabetermin für die erste Phase Die Arbeiten (Kurzverweis auf 3 Referenzen oder/und Projektstudien) sind für die erste Phase bis bei dem Architekturbüro 9+ vertreten durch Herrn Herbert Hofer mit der Aufschrift: Architektur 9+ z.h. Herrn Herbert Hofer Saarstraße 58 Jobcenter, Trier Gneisenau, Künstlerische Ausgestaltung kostenneutral einzureichen für die zweite Phase Die Arbeiten (Grundriss, Ansichten mit Maßangaben, Maßstab 1:20, zwei DIN A3 Poster des Entwurfs (Ansichtsskizze) für die zweite Phase sind bis bei dem Architekturbüro 9+ (siehe 1.9.1) einzureichen. Bei der Übersendung durch die Post, Bahn oder sonstige Paketdienste muss die rechtzeitige Einlieferung durch einen Aufgabestempel, spätestens vom Tage des Abgabetermins an, nachgewiesen werden. Bewerbungen mit unleserlichem Aufgabestempel die später als 72 Stunden nach dem Abgabetermin beim Auftraggeber/Auslober eingegangen sind, gelten als nicht rechtzeitig abgegeben und werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
5 1.10 Leistungen für die zweite Phase / Rückfragen und Kolloquium Zur Vorstellung der Rahmenbedingungen für die zweite Phase findet eine Ortsbegehung mit Kolloquium statt. am: / 10:00 Uhr Standort: Gneisenaustrasse Etwaige Anfragen der Teilnehmer zur Ausschreibung müssen bis schriftlich oder per bei Architektur 9+ (s.1.4 & 1.9) gestellt werden. Fragen und Antworten werden zusammengestellt und den Teilnehmern des Wettbewerbs am per Post oder (Empfangsbestätigung wird als Anforderung vorausgesetzt) zugesandt. Nach Ablauf der angegebenen Fristen werden Anfragen nicht mehr beantwortet Haftung Für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur dann, wenn Ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Die Arbeiten sollen innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Ausstellung beim Auslober abgeholt werden. 2. Geforderte Leistungen 2.1 für die erste Phase Kurzverweis auf 3 Referenzen oder/und Projektstudien; siehe dazu beiliegenden Bewerbungsbogen. Pro Referenz/Projektstudie ein Erläuterungsblatt im Format DIN A3 in freier Gestaltung 2.2 für die zweite Phase Grundriss, Ansicht mit Maßangaben, Maßstab 1 : 20, zwei DIN A3 Poster des Entwurfs (Ansichtsskizze). Sofern es zur Verdeutlichung der Idee nötig ist, kann der Maßstab verändert werden; um eine Vergleichbarkeit herzustellen, ist jedoch zwingend eine Detaildarstellung im genannten Maßstab gefordert. Ein DIN A3 Poster zur Erläuterung des räumlichen Gesamtzusammenhangs in frei wählbarem Maßstab. 2.3 Charakteristische Perspektive(n) 2.4 Modell der Gesamtarbeit oder eines Details. Zur Vergleichbarkeit der Entwürfe können im Allgemeinen Maßstabsvorgaben für Modellbau und Pläne festgelegt werden. Sollte jedoch im Kolloquium einstimmig eine abweichende Entscheidung getroffen werden, so steht dem nichts entgegen. 2.5 Erläuterungsbericht, kurzer Erläuterungsbericht (inhaltliche Beschreibung des Konzepts und der Gestaltungsabsicht) auf max. einer DIN A 4 Seite Trier / Aug Seite 5 von 7
6 2.6 Angaben zu Material, Herstellungstechnik, Montagebedingungen und gegebenenfalls zu baulichen Voraussetzungen, auf max. einer DIN A 4 Seite 2.7 Ein verbindliches Kostenangebot, getrennt nach Entwurfshonorar und nach Herstellung des Kunstwerks einschließlich Montage, Nebenkosten und MwSt. 2.8 Angaben bezüglich Fertigstellungstermine und Abläufe als Terminplan Falls das künstlerische Konzept nicht deutlich wird, sind ergänzende Erläuterungen erwünscht (z. B. Detaildarstellungen im angemessenen Maßstab, Materialproben, Konstruktionszeichnungen, Montageanweisungen, digitale Darstellungen als JPG, html, QuickTime). Das Entwurfshonorar wird im Falle der Beauftragung mit dem erhaltenen Preisgeld verrechnet, der Kostenrahmen des Kunstwerkes bleibt dabei unberührt. Verfassererklärung: ausgefülltes Formular, siehe 7. Verfassererklärung 3. Kostenrahmen Für die künstlerische Gestaltung ist eine Kostensumme von ,-- für das Jobcenter einschließlich MwSt. vorgesehen. In diesem Betrag sind die Kosten des Wettbewerbsverfahrens und bauseitige Leistungen (siehe 1.6) enthalten. 4. Fertigstellung der Arbeit Endtermin für die Fertigstellung des Kunstwerks soll ca. 3 Monate nach Auftragserteilung in Absprache mit dem/der Künstler/in sein. 5. Dokumentation Die künstlerische Ausgestaltung wird vom Auftraggeber / Auslober dokumentiert. Der / die Künstler/in stellt dem Auftraggeber biografische Daten, sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung. 6. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Der Auftraggeber/Auslober behält sich vor, die Wettbewerbsarbeiten öffentlich zu machen Die Ausstellung wird nach der Preisverleihung am im Besprechungsraum des Jobcenters bis , 12:00 Uhr stattfinden.
7 7. Verfassererklärung Kennzahl... OFFENER WETTBEWERB FÜR DIE KÜNSTLERISCHE AUSGESTALTUNG DES S IN DER GNEISENAUSTRASSE TRIER Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten Name, Künstler(in):... Anschrift: Tel.Nr.: Erklärung: Hiermit erkläre/n ich/wir eidesstattlich, dass ich/wir Verfasser des eingereichten Entwurfes bin/sind und diesen noch nicht anderweitig verwendet habe/n Name, Künstler(in)... Ort Datum. Unterschrift.... Bankverbindung: Kontoinhaber... Bank..... Konto-Nr.. BLZ... Trier / Aug Seite 7 von 7
1.4. Vorprüfung des Auswahlverfahrens und das Preisrichtergremium Die Vorprüfung für die 1. Phase und 2. Phase erfolgt durch:
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