Ausführungsbestimmungen

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1 SFC Hockenheim e.v. Bundeskommission Segelflug im Deutschen Aero Club e.v. 38. Internationaler Segelflug-Wettbewerb Hockenheim 2016 DEUTSCHE SEGELFLUGMEISTERSCHAFTEN der FRAUEN 2016 in CLUB-, STANDARD- und 15 METER-Klasse zugleich Qualifikationsmeisterschaften für die DSM 2017 in diesen Klassen Ausführungsbestimmungen Ergänzungen zu den allgemeinen Bestimmungen der Ausschreibungen der Bundeskommission Segelflug im DAeC 1. Teilnahme, Ort und Termin 1.1 Teilnehmer Hinweis: In diesen Ausführungsbestimmungen werden die Begriffe Pilot und Teilnehmer verwendet. Diese Begriffe stehen synonym für die Begriffe Pilotin und Teilnehmerin. Die jeweils aktuelle Teilnehmerliste kann auf der Wettbewerbs-Homepage eingesehen werden. Alle Teilnehmer der Qualifikationsmeisterschaften sind automatisch auch Teilnehmer des 38. Internationalen Segelflug-Wettbewerb Hockenheim 2016 (38. ISW) und alle Teilnehmerinnen der Deutschen Segelflugmeisterschaften der Frauen (DM Frauen) Teilnehmer der Qualifikationsmeisterschaften (siehe hierzu auch Ziffer 9.). Die Meisterschaften sind keine öffentliche Veranstaltung. 1.2 Teilnahmevoraussetzungen Der Wettbewerbsleitung sind auf Grund einer Auflage des RP KA bei der Anmeldung (Ablauf der Anmeldefrist Mittwoch, um 19:00 Uhr) das Vorhandensein und die Gültigkeit aller nachfolgenden Unterlagen (bis mindestens ) nachzuweisen/zu bescheinigen: Ø Zulassung des Segelflugzeuges (Lufttüchtigkeitszeugnis oder Permit to Fly (ohne Ausschluss Wettbewerbsflüge), Eintragungsschein) Ø Gültiger Nachprüfschein / ARC (Airworthiness Review Certifikate) Ø Haftpflichtversicherungsnachweis in gesetzlicher Höhe (ohne Ausschluss Wettbewerbsflüge) Ø Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle Ø Nachprüfschein des Fallschirms und Packnachweis Ø Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer (SPL oder LAPL(S)) inkl. F-Schlepp- und/oder Eigenstart- Berechtigung, falls Eigenstart durchgeführt werden soll Ø Nachweis der erforderlichen Startzahl für die Gültigkeit des Luftfahrerscheins und der Berechtigungen (durch aktuelles Flugbuch) Ø Gültiges Medical Ø Sprechfunkzeugnis Ø Vom Teilnehmer unterschriebene Athleten- und Schiedsvereinbarung Anti-Doping des DAeC (Anlagen der Ausschreibung) Ø Vom Teilnehmer unterschriebene Blindflugerklärung Ø Personalausweis Flug- und Bordbuch sind bei jedem Flug mitzuführen. Für eigen genutzte Bodenfunkstellen muss eine Genehmigung vorliegen. Die Wettbewerbsleitung muss eine Teilnahme verweigern, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen nicht erfüllt sind oder nicht eingehalten werden. Seite 1 von 10

2 1.3 Ort Sonderlandeplatz Hockenheim EDFX N E 1.4 Termine Trainingsmöglichkeit Mai 2016 Anmeldung / Unterlagen- / Techn. Kontrolle 11. Mai 2016 bis 19:00 Uhr Offizielle Eröffnung 11. Mai 2016 / 19:00 Uhr Eröffnungsbriefing / Beginn 12. Mai 2016 / 09:30 Uhr Pflichttraining 12. Mai 2016 Wettbewerbsflüge Mai 2016 Tägliches Briefing an den Wettbewerbstagen um 10:30 Uhr Evtl. Änderungen für den Folgetag werden rechtzeitig bekannt gegeben Abschlussabend 21. Mai 2016 ab 20:00 Uhr Siegerehrung 21. Mai 2016 ca. 22:00 Uhr 1.5 Zeitplan / Programm Siehe Wettbewerbs-Homepage / Aushang (alle Zeitangaben in MESZ) 1.6 Informationen Zur Verbesserung des Informationsflusses von der Wettbewerbsleitung an die Teilnehmer ist die Einrichtung eines SMS-Push-Services vorgesehen. Dazu ist es notwendig, dass alle Teilnehmer spätestens bei der Anmeldung eine Mobil-Telefon-Nr. angeben, unter der sie diese Infos erhalten wollen. 2. Grundlagen, Sport- und Betriebs-Regeln 2.1 Der Wettbewerb wird ausgetragen nach den Regeln des FAI-SPORTING CODE Section 3 Klasse D incl. DM (insbes. dem zugehörigen Annex A, Ausgabe 2015, Stand ) in Verbindung mit der Segelflug-Wettbewerbsordnung (SWO) der Bundeskommission Segelflug (BuKo SF) Ausgabe 2016, der Ausschreibung, diesen Ausführungsbestimmungen sowie den Auflagen in den täglichen Briefings, den Auflagen der DFS und der für den Ausrichterplatz zuständigen Behörde RP Karlsruhe (Reihenfolge gemäß Ausschreibung zu den Qualifikationsmeisterschaften 2016 Ziffer 7). Ergänzungen und Änderungen, soweit diese bis zum Wettbewerbsbeginn von der BuKo SF beschlossen werden sollten, werden auf der Wettbewerbs-Homepage veröffentlicht. Die regelmäßige Abfrage der Wettbewerbs-Homepage wird daher vorausgesetzt. Erforderliche Abweichungen von diesen Ausführungsbestimmungen und von der SWO sowie ergänzende Bestimmungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Pulkbildung und sonstiger Gefährdungspotenziale werden im Eröffnungsbriefing oder den täglichen Briefings bekanntgegeben und sind dann für den Wettbewerb verbindlich. Die Teilnahme am Eröffnungsbriefing ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Ausnahmen sind mit der Wettbewerbsleitung frühzeitig abzusprechen. 2.2 Der ISW unterliegt als Deutsche Meisterschaft der Frauen und Qualifikationsmeisterschaft für die DSM 2017 den Vorgaben der BuKo SF im DAeC. Gemäß der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DAeC, der SWO Ziffer 10.1 und der Ausschreibung zu den Qualifikationsmeisterschaften 2016 Ziffer 7.h ist jegliches Doping verboten. Weitergehende Informationen zum aktuellen Stand der Anti-Doping-Bestimmungen sind auf der DAeC-Homepage unter doping- sport/anti- doping/ veröffentlicht, auch zur Einholung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung TUE. Falls ein Antrag erforderlich sein sollte, ist dieser nicht später als 30 Tage vor Beginn des Wettbewerbes einzureichen. Die Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Piloten zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln bleibt auch mit dieser Information unberührt. Die Teilnehmer haben daher vor dem 1. Start die unterschriebene ADO-Athleten- und Schiedsvereinbarung vorzulegen. 2.3 Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit und Zulassung des benutzten Flug- und Rettungsgerätes, das Vorhandensein gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen hierüber und der vorgeschriebenen Versicherungen in ausreichender Höhe, das Vorliegen der gültigen Erlaubnisse/Berechtigungen und Nachweise sowie das Mitführen der erforderlichen Unterlagen während der Flüge obliegt ausschließlich dem Teilnehmer. Während des Wettbewerbes festgestellte Verstöße können zu einer Disqualifikation führen. Die eigene Verantwortung der teilnehmenden Luftfahrzeugführer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, ihr Verhalten im Luftraum und am Boden bleibt durch die sportlichen und sicherheitsrelevanten Regeln und die Vorgaben der Wettbewerbs und Sportleitung unberührt (SWO 2.7). Alle Teilnehmer verpflichten sich durch ihre Teilnahme zur sportlichen Fairness und zur größtmöglichen gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Flugsicherheit (auch die der anderen Teilnehmer) ist unter allen Umständen der höchstmögliche Vorrang einzuräumen. Seite 2 von 10

3 2.4 Jedes Segelflugzeug und motorisierte Segelflugzeug muss entsprechend SWO Ziffer 4.1 ausgerüstet und entsprechend den Bestimmungen der SWO mit einem gut erkennbaren Wettbewerbskennzeichen versehen sein. Es darf nur in den Grenzen seiner amtlichen Verkehrszulassung, d.h. nach Flughandbuch und Betriebsanweisung, und nicht über seinem zugelassenen maximalen Abfluggewicht bzw. der gemäß SWO Ziffer festgelegten Obergrenze der einzelnen Klassen geflogen werden. Für alle Flugzeuge ist während Flügen im Rahmen des Wettbewerbes das Mitführen eines in Funktion befindlichen Kollisionswarngeräts (FLARM oder FLARM-kompatibel) Pflicht! Der Betrieb während des gesamten Fluges muss durch den Piloten sichergestellt werden (SWO 8.14). Die Wettbewerbsleitung ist berechtigt, den Betrieb während des Fluges zu kontrollieren. Dazu sind die Flugdaten des Kollisionswarngeräts für die Wettbewerbsleitung zugänglich zu halten, bis die Wertung des jeweiligen Tages 'Endgültig' ist. 2.5 Motorisierte Segelflugzeuge mit funktionsfähigem Triebwerk dürfen teilnehmen, sofern ein IGCzugelassenes GNSS-Dokumentationssystem verwendet wird, das den Motorlauf aufzeichnet. Wird das Triebwerk während des Wertungsfluges benutzt, erfolgt eine Wertung nur bis zum letzten GNSS- Vache-Punkt oder, wenn keine Motorlaufzeit auf der GNSS-FR-Aufzeichnung auswertbar ist, bis zum letzten, nachweislich ohne Triebwerk umrundeten Wendepunkt. Dieser Punkt wird als "Virtueller Außenlande-Punkt" gem. SWO angenommen. Wird keines der zugelassenen Dokumentationssysteme mit Motorlaufzeit-Aufzeichnung verwendet, muss: Ø Ø entweder das Triebwerk oder der Propeller ausgebaut werden oder das Triebwerk (in Absprache mit der Wettbewerbsleitung) so versiegelt/blockiert werden, dass eine Inbetriebsetzung während des Fluges ausgeschlossen ist. 2.6 Die Wettbewerbsleitung kann aus Sicherheitsgründen (aufgeweichte Startbahn oder verfügbare Startbahnlänge, Seitenwind, u. ä.) eine höchstzulässige Abflugmasse festlegen (gem. SWO 8.2). Erforderlichenfalls kann auch die Startaufstellung einer Klasse erst nach erfolgtem Start der anderen Klassen angeordnet werden, wenn ansonsten die Startstrecke für die vorne stehende Klasse zu kurz würde. 2.7 Die Benutzung von funknavigatorischen Hilfsmitteln jeglicher Art ist zugelassen. Jedoch sind Wolkenflüge - auch mit Freigabe der DFS - verboten! Die Benutzung von Instrumenten oder tragbaren Geräten, die dem Segelflugzeugführer das Fliegen ohne Sicht ermöglichen, dürfen nicht an Bord mitgeführt werden oder, wenn nicht ausbaubar, muss die Funktion, die dies ermöglicht, nachweislich deaktiviert/nicht benutzbar sein (SWO 4.1). Jeder Teilnehmer muss eine entspr. Erklärung unterschreiben, dass er kein solches Instrument oder Gerät an Bord mitführt bzw., wenn welche an Bord sind, die Benutzung der entsprechenden Funktion nicht möglich ist. Für den Nachweis der Nichtbenutzbarkeit einer vorhandenen Funktion "Künstlicher Horizont" ist der Pilot verantwortlich (s.a. SWO 4.1). Nichtbeachtung oder das Brechen des "Siegels" wird gemäß SWO 10.1 geahndet. Sofern ein solches Instrument mit solchen Funktionen an Bord mitgeführt wird, muss dieses als Primärsystem benutzt werden! Sofern auch das Zweit-/Backup-Gerät eine solche Funktion zulässt, so ist auch dessen Datei täglich mit abzugeben. 2.8 Die Dokumentation der Wertungsflüge erfolgt ausschließlich als GNSS-Dokumentation. Höhen werden aus den Aufzeichnungen der abgegebenen Flugdateien ausgewertet. Für das Dokumentationssystem wird keine Kalibrierkurve verlangt, kann aber im Falle eines Einspruchs wegen Höhenüberschreitung/-verletzung gefordert werden. Ist dies nicht möglich, ist die Wettbewerbsleitung berechtigt, mit dem GNSS-FR einen Kalibrierflug auf Kosten des betroffenen Teilnehmers durchführen zu lassen. 2.9 Gegen Teilnehmer und Mannschaften können Maßnahmen gem. Pkt der SWO ausgesprochen werden, wenn sie: Ø gegen die Regeln der Wettbewerbsordnung verstoßen, Ø durch disziplinloses Verhalten den Flugbetrieb oder andere gefährden, Ø den Anordnungen der Wettbewerbsleitung nicht Folge leisten und damit den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs stören. Regelwidrigkeiten werden gemäß Pkt und 10.3 der SWO geahndet. Sportlicher Betrug hat den sofortigen Ausschluss des/der Schuldigen vom Wettbewerb zur Folge. Die Wettbewerbsleitung behält sich außerdem vor, gemäß Pkt der SWO und SC3 Annex A weitere Strafpunkte für Verstöße gegen die Wettbewerbs-Regeln zu verteilen. Seite 3 von 10

4 3. Technische Kontrolle/Wiegen: 3.1 Die Technische Kontrolle der Ausrüstung, der Konfiguration des Flugzeuges und des Abfluggewichtes wird während des Wettbewerbes stichprobenartig (Zufallsprinzip oder Losverfahren) durchgeführt. Für eine freiwillige Wägung steht die Waage am Mittwoch, zur Verfügung. Aufstellungsort und Abwicklung können vor Ort erfragt werden. Aufstellungsort der Waage und Verfahren/Abwicklung der Wägung während des Wettbewerbes werden spätestens beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Es gelten die Festlegungen der maximalen Abfluggewichte entsprechend SWO bzw. SWO 8.2 und für deren Kontrolle SWO Die Gewichtsregelungen entsprechend SWO 4.7 für die Club-Klasse ist besonders zu beachten. Die Wettbewerbsleitung hat das Recht, teilnehmende Segelflugzeuge zu jeder Zeit während der Meisterschaft zu kontrollieren und zu wiegen. 3.2 Gewichtsüberschreitungen werden gemäß SWO bzw geahndet, Abweichungen/Verstöße bei Ausrüstung und Konfiguration gegenüber den Vorgaben der SWO 4.1 gemäß SWO Teilnehmer der Club-Klasse müssen entsprechend der SWO Ziffer 4.7 bis spätestens zur Anmeldung/ Dokumentenkontrolle dem Ausrichter folgende Unterlagen (in Papierform) vorlegen: - Gewichtsübersichtsblatt - aktuelles Ausrüstungsverzeichnis - ausgefülltes Gewichtsformblatt 4. Wertungsflüge: Wertungsflüge werden täglich als Geschwindigkeitsaufgaben ausgeschrieben und zwar als: 4.1 "Racing Task - RT" mit festgelegten Wendepunkten: gem. SWO Pkt. 7.1 a) und 7.2.1, was den "klassischen" Dreiecks- oder Vieleckflügen entspricht. 4.2 "Assigned Area Task - AAT" mit festgelegten Wendegebieten: gem. SWO Pkt. 7.1 b) und Start-/ Abflug-/ Anflugverfahren Jeder Teilnehmer hat zum reibungslosen und zügigen Startablauf einen Helfer bereitzustellen! Jeder Teilnehmer hat sein eigenes F-Schleppseil mit passender Sollbruchstelle zu stellen. Für den FS- Start ist dieses so vorzubereiten/bereitzulegen, dass ohne Verzögerung am Schleppflugzeug eingeklinkt werden kann. Sollten Schleppflugzeuge mit Seileinzugsvorrichtung zum Einsatz kommen, wird der betroffene Teilnehmer kurzfristig per Funk informiert, so dass das eigene FS-Seil beiseite geräumt werden kann und dann das Schleppseil aus der Einzugsvorrichtung des Schleppflugzeuges geholt wird. Nach der Landung sorgen jeder Teilnehmer und seine Mannschaft dafür, dass die Landefläche auf den im Eröffnungsbriefing bekanntgegebenen Wegen schnellstens geräumt wird. 5.1 Startdurchführung: Reine Segelflugzeuge und nicht im Eigenstart startende motorisierte Segelflugzeuge werden zu den Wettbewerbsflügen im Flugzeugschlepp gestartet und in den täglich klassenweise festgelegten Ausklinkraum geschleppt. Die Schlepphöhe beträgt, wenn im Briefing nichts Anderes verkündet wird, immer 600m AAL, wobei im Ausnahmefall, um z.b. die Zeit bis zur Freigabe des Abfluges zu verkürzen, die letzten Flugzeuge einer Klasse auch höher geschleppt werden können. Eigenstart durchführende motorisierte Segelflugzeuge müssen den festgelegten Flugweg bis zum Motorabstellraum einhalten und dürfen im "Motorflug" die im Briefing für diesen Tag festgelegte max. Motorlaufhöhe nicht übersteigen - auch nicht vorübergehend. Bei Überschreitung der vorgegebenen maximalen Motorlaufhöhe wird pro überschrittenem Meter 1 Punkt abgezogen (SWO ). Abstellen des Triebwerks außerhalb des Motorabstellraums, außer im Notfall, ist untersagt (SWO ) und wird mit 10 Strafpunkten pro angefangenem Entfernungs-km zum Motorabstellraum geahndet. Dies gilt auch bei Wiederstart durch (tiefen) Vorbeiflug am Startplatz (SWO 9.2.9). Segelflugzeuge mit Triebwerk, deren Triebwerk nicht ausgebaut oder nicht so blockiert und plombiert wurde, dass ein Anlassen während des Fluges nicht möglich ist, müssen zu Beginn des Wettbewerbes (Trainingsoder 1. Wertungstag) einmalig nachweisen, dass die mitgeführten und vom DAeC anerkannten Beurkundungssysteme einwandfrei funktionieren (sicht- und auswertbarer ENL-Schrieb). Dieser Kontrolllauf des Triebwerks von motorisierten Segelflugzeugen mit benutzbarem Triebwerk ohne Eigenstart muss einmalig innerhalb von 2 Minuten nach dem Ausklinken beginnen (SWO 4.4) und das Triebwerk darf erst im Motorabstellraum wieder abgestellt werden. Der "Motorflug" in den Motorabstellraum unterliegt denselben Regeln wie der beim Eigenstart. Seite 4 von 10

5 Die Wettbewerbsleitung kann an jedem Wettbewerbstag bis zum Start des jeweiligen Flugzeuges jederzeit einen erneuten Testlauf anordnen. Ein freiwilliger, ggf. auch täglicher Testlauf ist vor dem jeweiligen Start der Wettbewerbsleitung mitzuteilen. Diese Testläufe unterliegen denselben Regeln wie der vorgeschrieben einmalige "Pflicht-"Kontrolllauf. Anhaltendes Kreisen im Bereich der Ausklink-/Motorabstellräume ist bis zum Ende der Startdurchführung verboten. 5.2 Abflugverfahren: Der Abflug erfolgt über Abfluglinie mit Höhenbeschränkung. Diese Linie wird Ø durch einen fixen Abflugpunkt (Koordinaten) und sich nach links und rechts erstreckenden Linien von je 10,0 km Länge (ohne jegliche weitere Toleranz) gebildet (also Gesamt-Breite 20 km) senkrecht zum Kurs Abflugpunkt 1. Wendepunkt bzw. Mittelpunkt der 1. Area. Die beim Briefing für eine Klasse festgelegte Abfluglinie muss in Richtung zum 1. Wendepunkt unterhalb der maximal zulässigen Abflughöhe möglichst senkrecht gekreuzt werden, damit der Abflug gültig ist. Der Überflug über die Abfluglinie wird durch das GNSS-System dokumentiert. Es werden ggf. mehrere Abfluglinien eingerichtet, so dass (möglichst) jeder Klasse eine eigene Abfluglinie zugewiesen werden kann. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, diese Abfluglinien aus meteorologischen und/oder anderen Gründen zu ändern. Es erfolgt dann eine rechtzeitige Bekanntgabe, vorzugsweise beim Briefing. Wenn mehrere Klassen über die gleiche Abfluglinie starten, kann für einzelne dieser Klassen zusätzlich zum Abflugschluss ein Abflugzeitschluss festgelegt werden, im Normalfall 45 Minuten, jedoch frühestens 30 Minuten nach Abflugfreigabe der entsprechenden Klasse. Kreisen im Bereich der Abfluglinien ist so lange verboten, wie die jeweilige Abfluglinie geöffnet ist. 5.3 Abflugzeit: Als Abflugzeit zählt das zeitlich letzte Kreuzen der Abfluglinie, sofern der Abflugzeitschluss noch nicht überschritten wurde. Erfolgt der Abflug eines Teilnehmers später als der Abflugzeitschluss, wird für diesen der Abflugzeitschluss als Abflugzeit gewertet. Erfolgt ein Wiederstart nach Abflugzeitschluss, aber rechtzeitig vor Abflugschluss, muss dennoch ein gültiger Abflug erfolgen, damit der Flug gewertet werden kann; als Abflugzeit gilt dann ebenfalls der Abflugzeitschluss. Zwischen Abflugfreigabe und Abflugschluss muss mindestens ein gültiger Abflug nachgewiesen werden. Als Abflüge zählen alle (geradlinigen) Abfluglinienüberquerungen in Richtung zum 1. Wendepunkt/1.Area, wenn diese zwischen Abflugfreigabe und Abflugschluss liegen. 5.4 Die Höhenkontrolle erfolgt über Auswertung des barometrischen Höhenschriebs des GNSS-FRs mit dem QNH beim Start. Bei Verstößen gegen die beim täglichen Briefing bekanntgegebene maximale Abflughöhe wird 1 Strafpunkt pro Meter Höhenüberschreitung vergeben (s. a. SWO Pkt ). 5.5 Anflugverfahren, Zielkreis und Überflug des Zielkreises: Das Anflugverfahren erfolgt durch den Einflug in einen Kreis mit 5,000 km Radius rund um den Flugplatzbezugspunkt Hockenheim - Koordinaten N E, der die Stadt Hockenheim, den Flugplatz und die Landeplatzrunden einschließt. Für den Einflug in den Zielkreis gilt eine Mindesthöhe von 396 m AMSL (300 m über der Höhe des Flugplatzbezugspunktes von 96 m AMSL) und eine Minimumhöhe von 296 m AMSL. Auf Grund besonderer Verhältnisse (z.b. bei unklaren Wetterverhältnissen oder starkem Wind) kann die Wettbewerbsleitung zum täglichen Briefing die Mindesthöhe für den Einflug in den Zielkreis ändern. Unterschreitung dieser Mindesthöhe führt zu Strafpunkten; bei Unterschreitung der Minimumhöhe werden keine Geschwindigkeitspunkte vergeben (gemäß Pkt der SWO). Außerdem können Strafpunkte erteilt werden, wenn nach dem Überflug - unabhängig von der Höhe - kein sicherer Anflug durchgeführt wird und/oder Andere gefährdet werden. Bezugshöhe für die Ermittlung der Überflughöhe ist die mit dem QNH beim Start errechnete Mindest-/Minimumhöhe (SWO 10.1). Die Meldung des Zielanflugs muss mindestens 10 km vor dem Überflug des Zielkreises auf der Sicherheitsfrequenz erfolgen. Diese bleibt bis nach dem Abtransport des Flugzeuges aus der Landepiste gerastet. Nach dem Zielkreisüberflug werden starkes Hochziehen und/oder abrupte Richtungsänderungen ebenso wie tiefer Hochgeschwindigkeitsanflug als gefährliches Fliegen gemäß SWO geahndet! Der Landeanflug hat in einem kontinuierlichen Sinkflug zu erfolgen. Sofern nicht direkt gelandet wird, darf die Sicherheitsmindesthöhe nicht unterschritten werden. Bei jeder Landung in Richtung 32 ist eine Mindesthöhe von 10 m GND über dem Damm einzuhalten! 5.6 Überflug-/Zielzeit: Das erstmalige Überfliegen des Zielkreises (nach der letzten Wende), gleichgültig in welcher Höhe, wird als Zielzeit genommen. Diese wird bei der Auswertung aus der GNSS-Dokumentation genommen (SWO und ). Seite 5 von 10

6 6. GNSS-FR- Beurkundung 6.1 Als Dokumentations-System sind grundsätzlich nur bis zum IGC-zugelassene GNSS-Flugrekorder (FR) zulässig! Die jeweils gültige Liste der IGC-zugelassenen GNSS-FRs kann der Homepage der BuKo SF entnommen werden. Der Zeitabstand zwischen 2 Fixes darf max. 4 sec betragen. Die Aufzeichnung muss eindeutig nachweisen, dass ein ununterbrochener und ordnungsgemäßer Flug durchgeführt wurde. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich das neueste Update für ihren GNSS-FR zu beschaffen. 6.2 Als Sekundär-System ist nur 1 zusätzlicher FR zulässig: entweder ein IGC-zugelassener GNSS-FR oder ein vom DAeC zugelassener Positionsrekorder (PR). Im Zweifelsfall bitte mit der Sportleitung Rücksprache nehmen. Hinweis: "FLARM nicht IGC" ist als PR zugelassen. Wegen der Vorbereitung der Auswertung - sofern noch nicht auf dem Meldeformular erfolgt - umgehend mitteilen, welche/s System/e verwendet wird/werden. Erwünscht ist außerdem die Zusendung eines Files der verwendeten Systeme vorab an die Wettbewerbsleitung. 6.3 Für die ordnungsgemäße Funktion - und Aufzeichnung des ENL bei motorisierten Segelflugzeugen - seines FR ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für die korrekte Erfassung der Wendepunktkoordinaten, wie auch für die Dokumentation des Wertungsfluges insgesamt. Produktbedingte Probleme bei Aufzeichnungsintervallen, Speichermöglichkeit etc. gehen zu Lasten des Piloten. Es werden nur die Systeme zur Beurkundung zugelassen, deren Seriennummern vor der Startbereitschaft des jeweiligen Tages bei der Wettbewerbsleitung hinterlegt wurden. Der Austausch eines FR ist zwingend vor der Startbereitschaft des Tages, an dem dieser ausgetauschte FR eingesetzt werden soll, der Wettbewerbsleitung/Auswertung mit Angabe der Seriennummer bekannt zu geben, ansonsten kann dieser für die Beurkundung nicht anerkannt werden. 6.4 Zur Anwendung kommt bei: Ø Racing-Aufgaben der Wendepunkt-Sektor "Zylinder + (Foto-)Sektor" (auch "Schlüsselloch-Sektor" genannt) gemäß SWO Ø AAT eine Area in Form von Kreisen und/oder Kreis-Segmenten. Mit GNSS-FR muss die ordnungsgemäße Umrundung des Wendepunktes im Sektor / in der Area nachgewiesen werden, d.h. mindestens 1 Fixpunkt muss im Sektor / in der Area liegen oder die Verbindungslinie zwischen 2 aufeinander folgenden Fixpunkten muss durch den Sektor / die Area gehen oder diese(n) zumindest tangieren. Umrundung außerhalb des Sektors / der Area werden als "Virtuelle Außenlandung" gem. SWO gewertet, d.h. der dem Wendepunkt nächstgelegene Punkt wird als Landepunkt angenommen. Das zusätzlich angegebene Bodenmerkmal eines Wendepunktes dient für GNSS-Beurkundung nur als Orientierungshilfe. 6.5 Bei Abbruch eines Wertungsfluges und Zurückfliegen zu einem sicheren Landeplatz wird die dem nächsten Wende-/Zielpunkt bzw. Rand einer "Area" am nächsten gelegene Koordinate, die die größte Wertungsstrecke ergibt, als Virtuelle Außenlandung gewertet (gem. SWO 9.6.5). 6.6 Nach jedem Wertungsflug müssen ALLE IGC-Dateien des Wettbewerbstages aus dem Erst- Dokumentations-System zusammen mit den übrigen Flugdokumentationsunterlagen innerhalb von 45 min nach der Landung zu der beim Eröffnungsbriefing bekannt gegebenen Abgabestelle gebracht werden. Der Transfer der Daten kann zunächst durch den Teilnehmer selbst erfolgen mit anschließender Abgabe der jeweiligen Flugdatei incl. Sicherungs-Code (IGC-File) auf einem Datenträger (z.b. Flash-/SD-/CF-/ MMC-Card, USB- oder Memory-Stick beschriftet mit WB-Kennzeichen). Der GNSS-FR ist im Normalfall nicht mehr abzugeben. Von der Abgabestelle werden die Dateien bzw. die GNSS-FR für den Daten-Transfer zur Auswertungsstelle weitergeleitet. Auf Anforderung muss der Wettbewerbsleitung der betreffende GNSS-FR oder das Backup-Gerät zum eigenen Transfer zugänglich gemacht, solange die betreffende Tageswertung noch nicht inoffiziell ist; d.h. solange nicht löschen! Ausnahme: der Datentransfer ist durch die Wettbewerbsleitung erfolgt oder diese gibt die Löschung vor dem nächsten Wettbewerbsstart frei! Ca. 1 Stunde nach Abgabe sind die Datenträger bzw. GNSS-FR bei der gleichen Stelle wieder abzuholen. Die Wettbewerbsleitung ist nicht dafür verantwortlich zu machen, falls ohne ihr Verschulden die Abholung nicht erfolgt und dadurch am nächsten Wettbewerbstag ein FR-Ausfall reklamiert wird (z.b. weil eine eingebaute Batterie nicht geladen ist). Seite 6 von 10

7 6.7 Das Sekundär-/Backup-System wird bei Fehlfunktion oder Ausfall des Erstsystems beim Abflug und/oder an einem der Wendepunkte sowie im Bereich von Luftraumbeschränkungen und erforderlichenfalls beim Zielüberflug herangezogen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Umrundung an Hand des Sekundär-/Backup-Systems wird somit ggf. auch für einzelne Wendepunkte akzeptiert. 6.8 Für motorisierte Segelflugzeuge mit funktionsfähigem Triebwerk sind die Festlegungen gemäß Pkt. 2.5 analog anzuwenden. 6.9 Sonstige Festlegungen sind der SWO bzw. dem SC3 Annex A in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. 7. Funkbetrieb, Frequenzen 7.1 Für den Betrieb der Bord- und Bodenfunkgeräte müssen die erforderlichen Erlaubnisse vorliegen. 7.2 Wettbewerbsfunkverkehr: Der Funkverkehr während des Wettbewerbes ist auf den nachfolgend aufgeführten Frequenzen durchzuführen. Im Interesse der Flugsicherheit muss unmittelbar nach dem Schlepp bis zum Abflug und danach im Radius von 25 km um Hockenheim sowie spätestens in einer Entfernung von 25 km vor Erreichen von Hockenheim bis zur Landung die allgemeine Sicherheitsfrequenz 130,350 gerastet werden (siehe hierzu auch SWO 9.1). Diese soll nur kurzfristig verlassen werden: Ø für kurzen Informationsaustausch mit bzw. zum Abhören von Informationen der Wettbewerbsleitung, Ø für kurzen Informationsaustausch mit der eigenen Mannschaft oder anderen Teilnehmern. Außerdem muss die Sicherheitsfrequenz gerastet werden, wenn mehrere Segelflugzeuge des ISW Hockenheim - gleichgültig aus welcher Klasse - im gleichen thermischen Aufwind fliegen oder räumlich eng zusammen den gleichen Streckenabschnitt befliegen. Der Funkverkehr auf der Sicherheitsfrequenz ist auf den unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken. Funkverkehr außerhalb der vorstehenden Bedingungen darf nur auf den für den Segelflug zugelassenen Frequenzen erfolgen. 7.3 Frequenztabelle: Evtl. notwendige Änderungen werden in den Briefings bekanntgegeben. Rufzeichen Frequenz Verwendung / Zweck Hockenheim INFO 123,650 Platz- und Schleppfrequenz Hockenheim Wettbewerb 130,350 Abflugfreigabe Sicherheitsfrequenz Zielanflug und Landung Wettbewerbsleitung 123,650 Rückfragen an die Wettbewerbsleitung Informationen der Wettbewerbsleitung Boden - Bord - Boden 123,400 Funksprechverkehr mit Bodenmannschaften 123,350 Funksprechverkehr mit Bodenmannschaften 7.4 Funkverfahren: a) Informationen zu Startrichtung, -aufbau, etc. auf 130, 350 MHz und 123, 650 MHz b) Start und Schlepp auf 123, 650 MHz c) ca. 2 min nach dem Schlepp schalten alle Piloten auf die Sicherheitsfrequenz u. bleiben auf Hörbereitschaft 130, 350 MHz d) Abflugfreigabe für alle 4 Klassen auf der Sicherheitsfrequenz 130, 350 MHz e) Im Radius von 25 km um Hockenheim und während des Fluges gem. den Festlegungen in 6.2 auf der Sicherheitsfrequenz 130, 350 MHz f) Informationen zu Wind, Landerichtung, etc. 130, 350 MHz g) Zielanflug-Meldung mindestens 10 km vor dem Überflug bzw. Erreichen des Anflugmarkers 130, 350 MHz 8. Wettbewerbsraum, Luftraum und Wendepunkte 8.1 Der vorgesehene Wettbewerbsraum umfasst den Bereich der: Ø ICAO-Karten 1: Frankfurt - Nürnberg - Stuttgart - München. Ø Generalkarten 1: Blatt 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24 Die ICAO-Karten müssen in der neuesten, gültigen Ausgabe verwendet werden! Seite 7 von 10

8 Alternativ sind auch Jeppesen-Segelflugkarten in der neuesten, gültigen Ausgabe verwendet werden. 8.2 Die Wettbewerbsleitung kann maximale Flughöhen und Gebiete mit Flugbeschränkungen festlegen. Verstöße gegen diese Festlegungen sowie unerlaubte Einflüge (siehe hierzu auch Pkt und der SWO) in Beschränkungsgebiete, Sperrgebiete, etc. werden gemäß Pkt der SWO geahndet. "HX- Kontrollzonen", die nicht ausdrücklich für den jeweiligen Wettbewerbstag als "nicht aktiv" erklärt wurden, gelten als aktiv und dürfen - auch mit Freigabe - nicht durchflogen werden. 8.3 Der Luftraum außerhalb der Landesgrenzen der BRD gilt als "gesperrter Luftraum von GND FL100" (SWO ). Für die Landesgrenzen Deutschlands gilt die neueste OpenAir-Datei der DFS, veröffentlicht im Downloadbereich der DAeC-Homepage. 8.4 Listen der Wendepunkte werden rechtzeitig vor Wettbewerbsbeginn auf der Wettbewerbs-Homepage bereitgestellt. Für die Auswertung verwendet wird die Datei "StrePla XML" Ebenso sind dort abrufbar: Ø Schemaskizze Sonderlandeplatz Hockenheim EDFX Ø Teilnehmerliste Ø Aktualisierungen/Änderungen/News 9. Landemeldung 9.1 Die schriftliche Landemeldung muss zusammen mit den übrigen Flugdokumentationsunterlagen innerhalb von 45 Minuten nach der Landung auf dem Flugplatz Hockenheim bei der Wettbewerbsleitung abgegeben sein; auch dann, wenn kein Abflug erfolgte und wieder in Hockenheim gelandet wurde. 9.2 Bei der Landung auf einen Acker / Feld werden die GNSS-Koordinaten des Landepunktes im Format, GGMMSS für die geographische Breite und GGGMMSS für die geographische Länge benötigt sowie die Angabe der umrundeten Wendepunkte / erreichten Wendegebiete; bei Landung auf einem Flugplatz reicht anstelle der GNSS-Koordinaten die Angabe des Flugplatzes. Die Wettbewerbsleitung stellt ein Außenlandemeldungs-Formblatt zur Verfügung. Eine Erläuterung dazu erfolgt beim Eröffnungsbriefing. Die Abfahrt der Rückholmannschaft zur Rückholung ist der Wettbewerbsleitung mitzuteilen. 9.3 Bei Außenlandungen - auch auf Flugplätzen - ist die Landemeldung unverzüglich an das Landemeldungs- Büro durchzugeben, bevorzugt durch einen Helfer auf dem Landemeldungs-Formular oder telefonisch (Angaben entsprechend dem Landemeldungs-Formular). Landemeldungen können auch per SMS an das Wettbewerbsbüro übermittelt werden. Die Nummer für den SMS-Dienst wird beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben und auf den Aufgabenblättern abgedruckt. Format für eine SMS-Außenlandemeldung: o [WBK][Anzahl erreichter Wendepunkte][Breite][Länge] o Beispiel: LV / 3 / / Grd min sec / Grd min sec Nach Rückkehr zum Flugplatz ist die offizielle Landemeldung zusammen mit den übrigen Flugdokumentationsunterlagen sofort bei der Wettbewerbsleitung abzugeben. Sollte erkennbar sein, dass die Ankunft erst nach 22:00 Uhr erfolgt, so ist die Wettbewerbsleitung vor 22:00 Uhr telefonisch darüber zu informieren und eine Absprache bezüglich der Abgabe der Unterlagen zu treffen. 9.4 Für nicht erfolgte oder verspätete Abgabe der Landemeldung bzw. einer Außenlandemeldung kann die Wettbewerbsleitung Strafpunkte vergeben, insbesondere dann, wenn dadurch die Erstellung der vorläufigen Wertung verzögert wird. Das gleiche gilt für falsche, fehlerhafte oder unvollständige Angaben bezüglich des Landeortes bei der telefonischen Vorab-Landemeldung. 10. Auswertung 10.1 Die Tages- und Gesamtwertungen jeder Klasse werden mit dem Auswerte-Programm scoring*strepla erstellt nach den Wertungsformeln der SWO. Für die Club-Klasse gilt die von der BuKo SF im Downloadbereich veröffentlichte Handicap Liste 2016 Version (Stand 23. Februar 2016) gültig für die Qualifikationsmeisterschaften 2016 zur DM 2017 sowie DM Frauen 2016 ohne Anwendung des Referenzgewichtes. Die Wertungen werden täglich veröffentlicht; dabei werden evtl. vergebene Strafpunkte gesondert ausgewiesen Es erfolgen keine separaten Wertungen für den 38. ISW und die Qualifikationsmeisterschaften. Zur Ermittlung der Qualifizierungsreihenfolge werden entspr. SWO Anlage B Pkt. 2.8 jeweils die "Nicht- Qualifikanten" aus der Gesamtwertung des 38. ISW gestrichen. Seite 8 von 10

9 10.3 Zur Ermittlung der Deutschen Segelflugmeisterinnen und der Nationalmannschaft der Frauen erfolgt parallel zur ISW-Wertung eine eigene DM-Frauenwertung, in der alle teilnehmenden Frauen berücksichtigt werden (s. Ausschreibung DM Frauen Ziffer ). Internationale Teilnehmerinnen können aber nicht den Titel Deutsche Meisterin erringen und nicht Mitglied der Nationalmannschaft werden. Sollten in einer Klasse weniger als 10, aber mehr als 8 deutsche Teilnehmerinnen am 1. Wertungstag einen gültigen Wertungsflug haben, so wird diese Klasse dennoch als Deutsche Meisterschaft ausgeflogen Die offiziellen Wertungen werden nach Ablauf der Beschwerdefristen bzw. nach Behandlung von Beschwerden / Einsprüchen veröffentlicht Die endgültigen Endwertungen DM Frauen und Qualifikation jeder Klasse verabschiedet die Jury. 11. Beschwerde, Einspruch 11.1 Beschwerden und Einsprüche werden grundsätzlich nach den Bestimmungen gemäß Pkt bzw der SWO behandelt. Die Einspruchsgebühr beträgt 300,- EUR. Sie verfällt, wenn der Einspruch als unbegründet abgewiesen wird Die Fristen für Beschwerden und Einsprüche gegen Punkteentscheidungen werden auf 12 Stunden festgelegt, am letzten Wertungstag verkürzt sich die Frist für Beschwerden auf 3 Stunden und für Einsprüche auf 2 Stunden (SWO 10.4 und 10.5). Bei Veröffentlichung nach 20 Uhr endet diese jedoch frühestens mit Beginn des 1. offiziellen Briefings am nächsten Tag Einsprüche gegen die inoffizielle Endwertung einer Klasse müssen innerhalb von 1 Stunde nach Veröffentlichung eingereicht sein, gegen die endgültige Wertung innerhalb von 2 Stunden nach Veröffentlichung. 12. Schlechtwetterprogramm Wir wünschen uns allen zwar schöne Flug- und Sonnentage; aber wenn es das Wetter doch einmal nicht gut meinen sollte, bemüht sich der Ausrichter auch an diesen nicht fliegbaren Tagen ein sinnvolles Schlechtwetterprogramm anzubieten. Teilnehmer, die durch Film- oder Diabeiträge, Vorträge usw. zu diesem beitragen können, werden gebeten, dieses der Wettbewerbsleitung mitzuteilen. 13. Telefonverbindungen Wettbewerbsleitung: / 5353 (Tower) oder Landemeldungen: / 5353 Ein öffentlicher Fernsprecher befindet sich am Flugplatz, in der Nähe der Halle. 14. Wettbewerbsleitung Ø Wettbewerbsleitung: Gottfried Knapp / Axel Horn Ø Sportleitung: Albert "Abi" Kiessling Ø Meteorologie: Walter Hermann Ø Auswertung: Gottfried Knapp Ø Jury (voraussichtlich): Walter Eisele (BWLV) Gisela Weinreich (Bad Homburg) Martin Theisinger (Landau) Wird endgültig beim Eröffnungsbriefing bekanntgegeben Ø Sicherheitskomitee: die gewählten Klassensprecher + 1 Vertreter der Jury 15. Tickets für FS und Eigenstart Zur Vereinfachung der Abrechnung der F-Schlepps / Eigenstarts werden wir in diesem Jahr wieder mit Tickets arbeiten: Ø FS-Ticket: 40,- EUR je FS auf 600m AAL Ø Eigenstart-Ticket: 7,- EUR je Eigenstart Die jeweiligen Tickets müssen vor dem Start zu einem WB-Flug gekauft werden. In der Startaufstellung werden diese dann unmittelbar vor jedem Start von einem Helfer eingesammelt. Es wird empfohlen, gleich zu Beginn bei der Anmeldung/Dokumenten-Kontrolle eine ausreichende Anzahl an Tickets zu kaufen. Nicht verbrauchte Tickets werden am Ende des Wettbewerbs zurückgenommen. Weitere Verkaufsstellen unter der Woche werden noch bekanntgegeben. Seite 9 von 10

10 16. Haftung und Rechtsweg / Salvatorische Klausel Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass er, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Die Teilnehmer haben eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Ausschreibung und Ausführungsbestimmungen in allen Punkten anerkennt. Soweit der Teilnehmer mit einem im fremden Eigentum stehenden Flugzeug fliegt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an dem vom Teilnehmer benutzten Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Erklärung lässt die Wirksamkeit der Erklärung im Übrigen unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir freuen uns auf Euch in Hockenheim 2016 und auf einen erfolgreichen, fairen und unfallfreien Wettbewerb! Hockenheim, April 2016 Wettbewerbsleitung Gottfried Knapp Axel Horn Abi Kiessling Von der Bundeskommission Segelflug genehmigt am Seite 10 von 10

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