- Die Förderung der Beratung von Unternehmen des Handwerks gemäß Ziffer 2.2 BRL kann in allen Lebensphasen der Unternehmen erfolgen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Die Förderung der Beratung von Unternehmen des Handwerks gemäß Ziffer 2.2 BRL kann in allen Lebensphasen der Unternehmen erfolgen."

Transkript

1 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern (Beratungsrichtlinie) Die Beratungsförderung des Freistaats Thüringen ist auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vereinbarung vorrangig auf Existenzgründer und auf KMU, deren Gründung mehr als fünf Jahre zurück liegt, konzentriert. - Existenzgründungsinteressierten und Existenzgründern stehen in der Vorgründungsphase bis zur Gründung geförderte Beratungshilfen des Freistaates durch Existenzgründerpässe sowie Beratungsangebote von Beratungsnetzwerken und selbständigen Unternehmensberatern zur Verfügung. - KMU, bei denen die Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt, können geförderte Beratungen nur dann beantragen, wenn sie das KfW-Gründercoaching (Gründercoaching Deutschland bzw. Gründercoaching Deutschland Gründungen aus der Arbeitslosigkeit) durchlaufen haben bzw. wenn das KfW-Gründercoaching nicht in Anspruch genommen werden kann (Vorrangigkeit der Bundesförderung). - In der Bestandsphase (ab fünf Jahre nach Gründung) bietet das Land erneut die Förderung von Beratungsleistungen durch selbstständige Unternehmensberater und/oder über Beratungsnetzwerke an. Anträge können bis zu sechs Monate vor Ablauf der Frist von fünf Jahren gestellt und bewilligt werden. - Die Förderung der Beratung von Unternehmen des Handwerks gemäß Ziffer 2.2 BRL kann in allen Lebensphasen der Unternehmen erfolgen. Im Rahmen der Richtlinie sollen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung in der Regel vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist der Eingang des Antrags bei der GFAW. Für die Förderschwerpunkte nach Ziffer 2.1 und der Richtlinie gelten gesonderte Regelungen Beratung durch selbstständige Unternehmensberater (Ziffer 2.1 der BRL) Die Anforderungen an die Qualitätssicherer und deren Aufgaben sind in dem Handbuch zu den Anforderungen an die Qualitätssicherer des TMWAT und der GFAW geregelt. Antragstellung, Bewilligungszeitraum und Auszahlung der Zuwendung Anträge sind an die GFAW zu stellen. Das Projekt beginnt mit der Auslösung des Qualitätssicherungsauftrages an den Qualitätssicherer. Die Beauftragung des Unternehmensberaters darf erst nach Bewilligung des Projektes erfolgen. Das Projekt endet mit Abschluss der Beratung, spätestens mit Ablauf der Bewilligungsfrist. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Rate nach Abschluss der Beratung. Der Qualitätssicherer hat den Abschluss der Beratung sowie die Anzahl der geleisteten Tagwerke auf dem Abrufantrag zu bestätigen.

2 39 Der Antragsteller hat auf Aufforderung einen Nachweis vorzulegen, der bestätigt, dass keine gleichartigen Leistungen für denselben Zweck beantragt wurden. Umfang und Höhe der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben Das TMWAT behält sich vor, für einzelne Beratungsfelder Festlegungen zur Anzahl der Tagewerke und der Höhe des Fördersatzes im Rahmen der Bestimmungen zu Ziffer 5.1 der Richtlinie zu treffen. Das Qualitätssicherungshonorar hat in angemessener Höhe zum Qualitätssicherungsaufwand zu stehen. Die Kalkulation des Honorars bedarf der Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Gruppenberatungen sind zulässig. Die in der Richtlinie genannten Honorarsätze der selbstständigen Unternehmensberater verstehen sich incl. aller sonstigen Aufwendungen wie z. B. Ausgaben für Reisen, Vorbereitung und Nachbereitung. Ausschluss von der Förderung Von der Förderung ausgeschlossen werden insbesondere nachfolgende Beratungen: allgemeine Situationsanalysen, die der Vermittlung von Basiswissen für eine sachgerechte Betriebsführung dienen, die Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, die Aufstellung von Neu- und Umbauplänen, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt), gutachterliche Stellungnahmen oder Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen. Um diese Ausschlüsse sicherzustellen, sollen nach den Bestimmungen der Ziffer 2.1 Abs. 2 der Richtlinie in der Regel Berater zum Einsatz kommen, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Stellt der Qualitätssicherer durch geeignete andere Vorkehrungen sicher, dass keine von der Förderung ausgeschlossenen Beratungsinhalte Gegenstand der Beratung sind, können auch andere Berater zum Einsatz kommen. Der Qualitätssicherer hat die Vorkehrungen in der fachlichen Stellungnahme zu dokumentieren und deren Einhaltung im Lauf des Verfahrens zu kontrollieren Beratung von KMU und Existenzgründern durch organisationseigene Berater im Handwerk (Ziffer 2.2 der Richtlinie) Bei den Antragstellern nach Ziffer 2.2 darf kein wirtschaftlicher Vorteil verbleiben. Für die Förderung gelten die Bestimmungen der Beratungsrichtlinie des Bundes in der jeweils geltenden Fassung. Danach kann der Zuschuss für jedes Beratungstagwerk 200 pro Tagwerk betragen. Bei allen vom Land bzw. unter Beteiligung des Landes geförderten Beraterstellen

3 40 können andere Fördersätze je Tagwerk geregelt werden, sofern die Förderung 50 v. H. nicht übersteigt. Gefördert werden nur Beraterstellen, zu denen die Zustimmung des TMWAT vorliegt. Bei Stellen, die vom Bund und vom Land gefördert werden, schließt das die Zustimmung des Bundes ein. Zur Festlegung der maximalen Obergrenze der Sachausgaben nach Ziffer 5.2 der Richtlinie wird den Empfehlungen des Bundesministeriums der Finanzen gefolgt. Danach kann die Sachausgabenpauschale pro Person bis zu einer Höhe der Empfehlungen des Vorjahres entsprechen (Raumausgaben und laufende Sachausgaben, ohne Zuschlag für Bildschirmarbeitsplatz). Die Regelungen unter gelten in der Regel auch für Beraterstellen, die nicht vom Bund finanziert werden Beratung und Qualifizierung zum Aufbau eines Unternehmens durch Vergabe von Existenzgründerpässen (Ziffer 2.3 der Richtlinie) Vom Antragsteller kann der Nachweis geeigneter Kenntnisse verlangt werden, sofern begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bestehen. Als Nachweis derartiger Kenntnisse kann die erfolgreiche Teilnahme an einem Existenzgründerseminar gelten. Fachkundige Stellen zur Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und berufsständische Kammern. Die Erstellung durch einen Steuerberater wird nur anerkannt, wenn keine Zuständigkeit der aufgeführten Institutionen besteht. Der Antragsteller hat auf Aufforderung einen Nachweis vorzulegen, der bestätigt, dass keine gleichartigen Leistungen von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter für denselben Zweck beantragt wurden. Gefördert werden kann im Rahmen der Unternehmensnachfolge auch die Prozessbegleitung durch einen selbständigen Berater. Die dafür zum Einsatz kommenden Berater müssen grundsätzlich die Kriterien gemäß Pkt. 4.1 der Richtlinie erfüllen. Dies wird in der Regel vorausgesetzt, wenn der Berater im Pool der Qualitätssicherer oder der KfW gelistet ist. Im Falle einer Unternehmensnachfolge können im individuellen Betreuungsplan auch Beratungsleistungen für die Übergabemodalitäten vorgesehen werden Implementierung von Beratungsnetzwerken Gefördert werden nach Ziffer der Beratungsrichtlinie das einheitliche Beratungsnetzwerk der Thüringer Kammern sowie nach Ziffer ergänzende Netzwerke und Modellprojekte. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Veranstaltungen und Wettbewerbe (Aufrufe zur Interessenbekundung) in Abstimmung mit dem TMWAT.

4 41 Bestimmungen über Netzwerke nach Ziffer der Richtlinie (einheitliches Beratungsnetzwerk) Erste Ansprechpartner für angehende Unternehmer sind die Thüringer IHKs und HWKs, die in einem Netzwerk alle mit der Beratung von Gründern und KMU befassten Stellen und Einrichtungen bündeln und koordinieren. Ziel ist es, ein über alle Unternehmensphasen koordiniertes Leistungsangebot aus einer Hand bereitzustellen. Das einheitliche Beratungsnetzwerk wird die Betreuung und Beratung im Sinne einer Lotsenfunktion sicherstellen. Es bündelt und gibt allgemein zugängliche Informationen weiter damit handelt es sich um eine allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahme. Ein direkter wirtschaftlicher Vorteil an KMU (geldwerter Vorteil bzw. Belastungsverminderung) wird nicht gewährt. Bestimmungen zu Projekten nach Ziffer der Richtlinie (ergänzende Beratungsnetzwerke und Modellprojekte) Beratungsnetzwerke und Modellprojekte nach Ziffer der Beratungsrichtlinie ergänzen das einheitliche Beratungsnetzwerk nach Ziffer Dabei müssen sich diese als Teil der angebotenen Beratungsleistungen für Existenzgründer oder KMU in das Gefüge bestehender Beratungsleistungen ergänzend einordnen lassen. Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der beratenden KMU sollen gestärkt und tragfähige, auf Vollerwerb orientierte Existenzgründungen unterstützt werden. Voraussetzung für die Förderung der ergänzenden Beratungsnetzwerke und Modellprojekte ist: die Vorlage eines tragfähigen Konzepts, die Beschreibung des Zwecks und der Notwendigkeit zum Etablieren und zum Betrieb des zusätzlichen Projekts/Netzwerks, die Benennung aller beteiligten Akteure und die Darstellung der beabsichtigten Synergieeffekte. Die Konzepte sollten grundsätzlich einen überregionalen Ansatz verfolgen. Antragsteller müssen überzeugend darlegen, warum die Zielstellung mit bereits vorhandenen Angeboten nicht erreicht werden kann. Zudem sind Messgrößen anzugeben, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Der zu erwartende Nutzen für die Erfüllung der Ziele des ESF-OP und die beabsichtigten Wirkungen sind nachvollziehbar in einer Vorausschau darzustellen. Konzepte sind aufgrund der Komplexität in der Regel drei Monate vor Projektbeginn bei der GFAW einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden ergänzenden Beratungsnetzwerke und Modellprojekte kann über Aufrufe zur Interessenbekundung erfolgen. Näheres regelt in diesen Fällen der Netzwerkleitfaden nach Ziffer 3 dieser Förderbroschüre. Bei der Auswahl haben Projekte, die durch Beratungsleistungen die Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen verbessern bzw. Gründungen von Vollerwerbsexistenzen ermöglichen, oberste Priorität.

5 42 Die indirekten Ausgaben dürfen im Antragsverfahren 20 % der Personalausgaben nicht überschreiten; die Abrechnung erfolgt beleggenau. Ergänzende Beratungsnetzwerke Weitere Beratungsnetzwerke können für KMU und Existenzgründer Beratungsleistungen anbieten, die das Beratungsangebot der selbständigen Unternehmensberatung sinnvoll ergänzen. Ergänzende Beratungsnetzwerke können insbesondere Beratungsleistungen für benachteiligte Zielgruppen und zur Herstellung der Chancengleichheit im Sinne des ESF-OP anbieten. Da Personen dieser Zielgruppen in der Regel keine bzw. nur geringe Einkommen haben und oft nicht in der Lage sind, ihren Eigenanteil vollständig zu erbringen, können zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung auch andere öffentliche Fördermittel und private Mittel eingesetzt werden. Modellprojekte Bei einem Modellprojekt soll es sich um ein neuartiges bzw. bisher nicht beim gleichen Träger aus ESF-Mitteln gefördertes Vorhaben handeln, das das bestehende Beratungsangebot und Beratungsnetzwerk sinnvoll ergänzt.

6 Förderung von Weiterbildungsschecks gem. Ziffer 2.6 der Weiterbildungsrichtlinie Geförderter Personenkreis Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das sind Lohn- und Gehaltsempfänger und Beschäftigte während Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Pflegezeit. Das Beschäftigungsverhältnis muss im Zeitpunkt der Beantragung des Weiterbildungsschecks bestehen. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Sinne des Weiterbildungsschecks zählen: Auszubildende, Wehr-, Zivil- oder einen anderen Freiwilligendienst Leistende Personen in Transfergesellschaften, ABM, Teilnehmer an einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung Die Beschäftigten müssen in einem KMU in Thüringen arbeiten. Es kommt darauf an, dass das KMU seinen Sitz in Thüringen hat. Eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte genügt. Die Einordnung als KMU folgt der Empfehlung der Kommission im Amtsblatt der EU L 124/36 vom Auf diese wird verwiesen. Insbesondere darf das Unternehmen höchstens 249 Mitarbeiter haben. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Auch Vereine können unter das KMU-Kriterium fallen, sofern sie von ihrer (wirtschaftlichen) Tätigkeit her einem Unternehmen vergleichbar sind. Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst, d.h. Beschäftigte bei Bund und Ländern, sowie kommunalen Gebietskörperschaften. Nicht als öffentlicher Dienst gelten die Kirchen, die gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. alle großen christlichen Religionsgemeinschaften). Gefördert werden auch Selbstständige, auch wenn sie erst seit kurzem eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Fördergegenstand Die Förderung kann gewährt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung durch geeignete Weiterbildungsträger. Hierzu zählen auch: Fernunterricht (gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz) Ausbildereignungslehrgänge sowie Sprachkurse im Ausland

7 44 Nicht förderfähig sind: Weiterbildungsmaßnahmen, für die ein Anspruch auf anderweitige Förderung besteht (z. B. ein sog. Meister-BAfÖG nach AFBG) Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übernehmen muss Studien zum Erwerb eines akademischen Abschlusses Kurse zum Erwerb der Fahrerlaubnis, deren Aufrechterhaltung oder Wiedererlangung reines Selbstlernen Informationsveranstaltungen Fachtagungen und Kongresse, wenn nicht durch einen Berufs- bzw. Fachverband die Einordnung als berufliche Weiterbildung bestätigt wird Geeignete Weiterbildungsträger sind alle Anbieter die, im Internetportal QualiService Thüringen oder im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, oder die Qualitätsmaßstäbe für die Weiterbildungsanbieter im Rahmen der Bundesbildungsprämie erfüllen, d. h. auf geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung zurückgreifen, wie z. B. die Anerkennung auf gesetzlicher Basis (z. B. Sozialgesetzbuch, Bildungsfreistellungsgesetz) die Zertifizierung durch ein anerkanntes systematisches Instrument mit externer Testierung (z. B. ISO, LQW) andere geeignete Maßnahmen, die nachvollziehbar die systematische Sicherung der Weiterbildung der Qualität als Anbieter zum Zweck haben, etwa die Mitwirkung im Gütesiegelverbund Weiterbildung oder Vergleichbares; oder Instrumente der Selbstevaluierung, die folgende Aspekte berücksichtigen: Das System sieht ein kundenfreundliches Leitbild vor Bei der Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen werden Entwicklungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt Lehr- und Lernziele werden systematisch festgelegt Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse werden systematisch festgelegt Es finden regelmäßige Evaluierungen der angebotenen Maßnahmen statt Die Lehrkräfte sind fachlich und erwachsenenpädagogisch qualifiziert Es gibt öffentlich zugängliche Informationen zum System der Qualitätssicherung Das Verfahren muss so bei dem Weiterbildungsanbieter dokumentiert sein, dass auf Nachfrage und bei Prüfungen entsprechende Informationen hierzu bereitgestellt werden können.

8 45 Fördervoraussetzungen Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Antragsteller (des Vorjahres in Bezug auf die Antragstellung) muss bei Alleinveranlagenden zwischen und und bei zusammen Veranlagenden zwischen und liegen liegen. Bei der Feststellung der Einkommenshöhe von Eltern sind Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Das maßgebliche Einkommen von Erwerbstätigen mit zu berücksichtigenden Kindern ist an Hand des Einkommensteuerbescheids festzustellen. Der Jahreseinkommensnachweis kann auch vom Arbeitgeber erbracht werden. Nur bei Berufsanfängern darf das zu versteuernde Einkommen durch Vorlage einer Lohnbescheinigung aus den letzten drei Monaten durch Hochrechnung auf das Jahr nachgewiesen werden. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung Gemäß Ziff. 5.1 i. V. m. Ziff der Richtlinie erfolgt die Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Maximalbetrag von 500,00 pro Weiterbildungsmaßnahme. Der Förderbetrag bezieht sich auf die (Brutto-)Kosten der Weiterbildung (Kurs- bzw. Seminargebühren) und Kosten einer Prüfung, nicht jedoch auf An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Lehr- und Lernmaterial. Bei Selbständigen ist die vom Finanzamt erstattungsfähige Mehrwertsteuer nicht förderfähig und von den Weiterbildungskosten abzuziehen. Der Zuschuss wird dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem er zur Auszahlung kommen soll. Wird die Summe von max. 500 im jeweiligen Kalenderjahr nicht erreicht, können weitere Anträge (für weitere Weiterbildungsmaßnahmen) gestellt werden. Die erhöhte Förderquote von 70 v. H. der Ausgaben erhalten Ausbilder, d. h. Personen, die bei Antragstellung bei den Kammern als Ausbilder/Ausbilderin eingetragen sind oder als Praxisanleiter/Praxisanleiterin nach der Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung (PflWeitBiV) anerkannt und beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) registriert sind. Wiedereinsteiger, d. h. Antragsteller, deren Arbeitsverhältnis für mehr als ein Jahr aus denen in der Weiterbildungsrichtlinie benannten Gründen ruhte bzw. ruht. Das Ende der Unterbrechung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger sechs Monate zurückliegen. Die erhöhte Förderung ist bereits während der Unterbrechung möglich. Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben.

9 46 Antragstellung Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die 6-Wochen-Frist ist nicht einschlägig. Bei der Antragstellung sind vorzulegen: der Personalausweis im Original oder als beglaubigte Kopie, bei Beschäftigten: eine Kopie des aktuellsten Einkommenssteuerbescheides oder der Nachweis des Jahresgehalts,bei Selbständigen: eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder gegebenenfalls ein Nachweis der Kammermitgliedschaft oder ein anderer geeigneter Nachweis, sowie betriebswirtschaftliche Unterlagen zum zu versteuernden Einkommen, bei Ausbildern: der Nachweis der Ausbildereigenschaft, bei Wiedereinsteigern : der Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis aus den in der Weiterbildungsrichtlinie benannten Gründen für mehr als ein Jahr ruht bzw. geruht hat durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers. Zur Sicherstellung der Gültigkeit des Weiterbildungsschecks für weitere sechs Monate ab seiner Ausstellung (Ziffer 7.2 der RL) soll der Förderzeitraum regelmäßig um sechs Monate gegenüber der im Förderantrag angegebenen Maßnahmedauer erweitert werden. Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisführung Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisverfahren sollen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sowohl beim Zuwendungsempfänger als auch bei der Bewilligungsbehörde zusammen geführt werden. Aus verwaltungstechnischen Gründen sind jedoch getrennte Formulare zu nutzen: Das Mittelabrufformular ( Weiterbildungsscheck ) und das Formular zum Verwendungsnachweis. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nachschüssig nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme auf Antrag des Zuwendungsempfängers. Die Maßnahme gilt als beendet, wenn diese vom Zuwendungsempfänger absolviert wurde und der GFAW die Beendigung angezeigt wurde. Hierzu dient das vom Zuwendungsempfänger unterschriebene Abrufformular Weiterbildungsscheck und der Verwendungsnachweis auf dem vorgegebenen Formular mit den entsprechenden Nachweisen. Die Förderrichtlinie verweist auf Nr. 6 der ANBest-P und enthält keine gesonderten Bestimmungen zur Verwendungsnachweisführung beim Weiterbildungsscheck. Der Verwendungsnachweis ist durch den Zuwendungsempfänger zu erbringen. In Abweichung der Ziffern 6.3 bis 6.8 ANBest-P ist zur Sachberichterstattung, insbesondere zur Erfolgskontrolle der Maßnahme der Nachweis der Teilnahme an der Weiterbildung einzureichen. Der zahlenmäßige Nachweis ist durch Einreichung der ungekürzten Rechnung in Höhe der Gesamtausgaben zu erbringen. Es genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.

10 47 Die Zahlung des Eigenanteils ist vom Zuwendungsempfänger zu belegen durch einen datierten Kontoauszug oder einen von der bzw. dem Begünstigten und dem Weiterbildungsanbieter zu unterschreibende Quittung, dass der Eigenanteil der bzw. des Begünstigten eingegangen ist. Auf Zwischennachweise kann wegen der nachschüssigen Auszahlung der Fördermittel verzichtet werden. Die vorgenannten Formulare und Nachweise können auch vom Bildungsanbieter zur Auszahlung vorgelegt werden. Wenn die Zahlung auf das Konto des Bildungsanbieters erfolgen soll, ist auf dem Abrufformular Weiterbildungsscheck die vom Teilnehmer unterzeichnete Erklärung zur Auszahlung der Zuwendung an eine Kontoverbindung des Bildungsanbieters erforderlich.

11 Förderung von Projekten des berufsbegleitenden Masterstudiums gem. Ziffer 2.7 der beruflichen Weiterbildung Geförderter Personenkreis Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, (Lohn- und Gehaltsempfänger). Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Sinne der Förderung des Masterstudiums zählen: - Geringfügig Beschäftigte - Auszubildende, Wehr-, Zivil- oder einen anderen Freiwilligendienst Leistende - Personen in Transfergesellschaften, ABM - Teilnehmer an einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung Das Beschäftigungsverhältnis muss im Zeitpunkt der Beantragung der Förderung des Masterstudiums mit mindestens 35 Wochenstunden Arbeitszeit ( Vollzeit ) bestehen. Die Beschäftigten müssen einen Bachelor-Abschluss haben. Diesem ist bei der Förderung des Masterstudiums ein Diplom (z. B. FH oder BA) gleichgestellt, wenn es nach dem erlangt wurde und den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium genügt. Die Beschäftigten müssen in einem KMU in Thüringen arbeiten. Es kommt darauf an, dass das KMU seinen Sitz in Thüringen hat. Eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte genügt. Die Einordnung als KMU folgt der Empfehlung der Kommission im Amtsblatt der EU L 124/36 vom Auf diese wird verwiesen. Insbesondere darf das Unternehmen höchstens 249 Mitarbeiter haben. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Auch Vereine können unter das KMU-Kriterium fallen, sofern sie von ihrer (wirtschaftlichen) Tätigkeit her einem Unternehmen vergleichbar sind. Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst, d.h. Beschäftigte bei Bund und Ländern, sowie kommunalen Gebietskörperschaften. Nicht als öffentlicher Dienst gelten die Kirchen, die gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z.b. alle großen christlichen Religionsgemeinschaften) Fördergegenstand Die Förderung wird für ein Fernstudium zum Master an einer staatlichen Hochschule gewährt. Die Förderung wird auch für ein Fernstudium zum Master an einer anderen Bildungseinrichtung wird gewährt, wenn der Studiengang bei der ZFU zugelassen oder registriert ist. Nicht förderfähig sind Präsenzstudiengänge.

12 49 Gefördert werden die Studiengebühren (Kurs- bzw. Seminargebühren) und gegebenenfalls die Kosten der Prüfung. Antragstellung Der Antrag ist vor Studienbeginn zu stellen. Die 6-Wochen-Frist ist bei der Antragstellung nicht einschlägig. Der Antrag muss durch das KMU gestellt werden, bei dem derjenige oder diejenige beschäftigt ist, der oder die das Masterstudium absolvieren möchte. Bei der Antragstellung sind vorzulegen betreffend des Beschäftigten: - der Personalausweis im Original oder als beglaubigte Kopie oder der Pass in Verbindung mit der Meldebescheinigung - ein Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag) - der Nachweis des Bachelor-Abschlusses oder des Diploms (Zeugnis in beglaubigter Kopie) - Unterlagen zu Art und Dauer des Studiums sowie zu Studien- und Prüfungsgebühren sowie ggf. der Nachweis der Zulassung oder Registrierung des Studienganges bei der ZFU (gilt nicht bei Masterstudium an einer staatlichen Hochschule) - die Bildungsvereinbarung bzw. eine Finanzierungszusage bzw. -verpflichtung des KMU gegenüber dem/der Beschäftigten betreffend des KMU: - Handelsregisterauszug, - Gewerbeanmeldung/Steuernummer, - ggf. Unterschrifts- bzw. Vertretungsvollmachten Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisführung Der Zuschuss wird als Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der Teilnahme- und Prüfungsgebühren, jedoch maximal bis zu 6.000,00 gewährt und in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate kann nach Ende des ersten Studienjahres (d. h. nach dem 2. Semester), und die zweite Rate nach Ende des zweiten Studienjahres (d. h. nach dem abgeschlossenen 4. Semester) abgerufen werden. Die Zahlung kann nur das beschäftigende KMU beantragen. Hierzu ist der Vordruck der GFAW zu verwenden. In Abweichung der Ziffer 6.1 Satz 2 ANBest-P wird auf die Führung von Zwischennachweisen verzichtet.

Durchführungsbestimmungen zur. Weiterbildungsrichtlinie vom 08.08.2011. hinsichtlich des Weiterbildungsschecks

Durchführungsbestimmungen zur. Weiterbildungsrichtlinie vom 08.08.2011. hinsichtlich des Weiterbildungsschecks Durchführungsbestimmungen zur hinsichtlich des Weiterbildungsschecks Geförderter Personenkreis Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das sind Lohn- und Gehaltsempfänger und Beschäftigte

Mehr

6.4.2 Weiterbildungsscheck (Durchführungsbestimmungen zu Nr. Ziffer 2.6 der Weiterbildungsrichtlinie)

6.4.2 Weiterbildungsscheck (Durchführungsbestimmungen zu Nr. Ziffer 2.6 der Weiterbildungsrichtlinie) 6.4.2 Weiterbildungsscheck (Durchführungsbestimmungen zu Nr. Ziffer 2.6 der Weiterbildungsrichtlinie) Geförderter Personenkreis Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das sind Lohn-

Mehr

Durchführungsbestimmungen (DB)

Durchführungsbestimmungen (DB) 55 Anhang V der ESF-Förderbroschüre des Freistaats Thüringen 2007 bis 2013 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder

Mehr

Durchführungsbestimmungen (DB)

Durchführungsbestimmungen (DB) Anhang V der ESF-Förderbroschüre des Freistaats Thüringen 2007 bis 2013 Durchführungsbestimmungen (DB) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder

Mehr

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen?

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? I. Antragsteller 1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? Es können ausschließlich Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern für ihre

Mehr

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe 1. Hintergrund Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte ist ein zentraler Ansatzpunkt in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Mehr

1x 20 Minuten. für die Zukunftssicherung meines Unternehmens. Technologiescouting Jena,

1x 20 Minuten. für die Zukunftssicherung meines Unternehmens. Technologiescouting Jena, 1x 20 Minuten für die Zukunftssicherung meines Unternehmens Technologiescouting Jena, 06.11.2017 Andreas Martz Regionalstelle für Arbeitsmarktpolitik der GFAW GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Mehr

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1.

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1. ABG Arbeit in Berlin GmbH Ergänzende Förderbedingung Nr. 05 Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen 1. Förderungszweck (1) Die ABG Arbeit in Berlin GmbH gewährt nach Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages

Mehr

Werbering Grafing e.v. Beratungszuschüsse und Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründer

Werbering Grafing e.v. Beratungszuschüsse und Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründer Werbering Grafing e.v. Beratungszuschüsse und Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründer Mühlenstraße 10, 85567 Grafing bei München Tel. 08092 232

Mehr

ESF-Förderperiode 2014-2020

ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Förderperiode 2014-2020 Beratertreffen IHK Chemnitz Gründungsberatung René Preusche Chemnitz, 14. März 2016 Agenda Gründungsberatung Zuwendungsempfänger Ziele der Förderung Zuwendungsvoraussetzungen

Mehr

berufliche Weiterbildungen Arbeitnehmer

berufliche Weiterbildungen Arbeitnehmer 1 = Bestimmungen zur internen Fördersystematik Informationen für Antragsteller zur Umsetzung der ESFRessortrichtlinien I. Inhaltliche Einordnung ABCDEF 1. Richtlinie: 1.a RLTeil: 2. Bezeichnung: Richtlinie

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms

Mehr

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Wer die Wahl hat, hat die Qual Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von

Mehr

Rahmenbedingungen für den Förderansatz QualiScheck in Rheinland-Pfalz

Rahmenbedingungen für den Förderansatz QualiScheck in Rheinland-Pfalz Rahmenbedingungen für den Förderansatz QualiScheck in Rheinland-Pfalz 1. Hintergrund Die Weiterbildung von Beschäftigten und der Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit sind zwei der zentralen Ziele der ESF-Förderung

Mehr

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür Allgemeines Bezeichnung Vorhabensbereich: Weiterbildungsscheck -individuellfür Rechtsgrundlage: Fachrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen,

Mehr

Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung. Stefan Erbe Studienorganisation

Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung. Stefan Erbe Studienorganisation Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung Stefan Erbe Studienorganisation 1. Möglichkeiten der Studienfinanzierung Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten! Welches dieser Instrumente im

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe

wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe Fördermöglichkeiten der GFAW mbh für Aus- und Weiterbildung sowie Lohnkostenzuschüsse Besucherzentrum von Thüringer Waldquell, 27.10.2011

Mehr

Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen. von studienbezogenen Auslandsaufenthalten

Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen. von studienbezogenen Auslandsaufenthalten Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten 1 Allgemeines (1) Die Fakultät I möchte die Anzahl der Studierenden, die während ihres Studiums

Mehr

Ausgabe vom 10. Februar 2016

Ausgabe vom 10. Februar 2016 Ausgabe vom 10. Februar 2016 Abrechnung von Personalausgaben durch Standardeinheitskosten Sehr geehrte Damen und Herren, die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen der

Mehr

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrte Weiterbildungsinteressentin, sehr geehrter Weitebildungsinteressent, wir freuen uns, dass

Mehr

Ziele des Gründungszuschusses

Ziele des Gründungszuschusses Informationsveranstaltung für Existenzgründer Gründer- und Technologiezentrum 13.07.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 Mit Datum vom 11.Oktober 2017 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.11.2017) hat das

Mehr

Beratungsförderung durch die GFAW. Christiane Handy Leiterin Förderservice Existenzgründung und Beratung

Beratungsförderung durch die GFAW. Christiane Handy Leiterin Förderservice Existenzgründung und Beratung Beratungsförderung durch die GFAW Christiane Handy Leiterin Förderservice Existenzgründung und Beratung Vom Aufbauwerk zur GFAW 1991: Gründung des Aufbauwerks Thüringen die Vorgängerin der GFAW Auffangen

Mehr

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrte Weiterbildungsinteressentin, sehr geehrter Weitebildungsinteressent, wir freuen uns, dass

Mehr

Nr. 5/2013 vom Verkündungsblatt der HsH Seite 4 von 33

Nr. 5/2013 vom Verkündungsblatt der HsH Seite 4 von 33 Nr. 5/2013 vom 3.7.2013 Verkündungsblatt der HsH Seite 4 von 33 Ordnung der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen von studienbezogenen

Mehr

Beraterforum 2012, SIHK Arnsberg Hagen Siegen Heike Ruelle, G.I.B. Mit Potentialberatung modernisieren

Beraterforum 2012, SIHK Arnsberg Hagen Siegen Heike Ruelle, G.I.B. Mit Potentialberatung modernisieren Beraterforum 2012, SIHK Arnsberg Hagen Siegen Heike Ruelle, G.I.B. Mit Potentialberatung modernisieren Ausgangssituation Folie 2 Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte: voranschreitenden Globalisierung

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür Allgemeines Bezeichnung Vorhabensbereich: Rechtsgrundlagen: Inhaltliche Einordnung: Weiterbildungsscheck -individuellfür Auszubildende, Berufsfachschüler, Umschüler und geringfügig Beschäftigte Fachrichtlinie

Mehr

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Zum 30. April 2018 treten neue Förderrichtlinien in Kraft und lösen die bisher geltenden Konditionen ab. Mit dem Bildungsscheck-Verfahren

Mehr

ANTRAG AUF BEZUSCHUSSUNG DURCH DEN BREMER STUDIEN-FONDS e.v.

ANTRAG AUF BEZUSCHUSSUNG DURCH DEN BREMER STUDIEN-FONDS e.v. ANTRAG AUF BEZUSCHUSSUNG DURCH DEN BREMER STUDIEN-FONDS e.v. PERSÖNLICHE ANGABEN - Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf S. 7 und 8 - Name Vorname ggf. Geburtsname Geschlecht männlich weiblich

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab

Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis

Mehr

Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze

Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Ziel 2 Merkblatt zum Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 2

Mehr

Gründercoaching Deutschland

Gründercoaching Deutschland Beratungsförderung für Gründer und Unternehmer Dipl.-BW. (FH) Frank Großmann Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsund Wachstumsphase von Unternehmen Struktur Beratungsförderung 2008 Programm

Mehr

APA 5 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 3. Titel: Abrechnung nach den Einzelförderrichtlinien des KJP

APA 5 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 3. Titel: Abrechnung nach den Einzelförderrichtlinien des KJP Erstellt für die LMJ NRW: Geprüft: Fachbereich LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Beauftr. Christoph Stein Jörg Holland-Moritz. Vorsitzender Dietmar Anlauf Datum: 17.03.2009 Datum: 26.03.09 Datum: 27.03.09

Mehr

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus

Mehr

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrte Weiterbildungsinteressentin, sehr geehrter Weitebildungsinteressent, wir freuen uns, dass

Mehr

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Keine Beratung von der Stange

Keine Beratung von der Stange Fitnessprogramm für junge Unternehmen Sie haben Ihr Unternehmen gut vorbereitet gegründet? Sie merken, dass Sie trotz dieser Vorbereitung nach einer gewissen Anlaufzeit in einigen Punkten Beratungsbedarf

Mehr

Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung

Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung GRÜNDUNGSZUSCHUSS Ein Wegweiser für den Schritt in die Selbstständigkeit Sich selbstständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit.

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen Programmnummer 431 Zuschüsse für die energetische Fachplanung und im Rahmen des "CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Förderziel Förderziel Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss

Mehr

Die Hamburger Labelförderung

Die Hamburger Labelförderung Die Hamburger Labelförderung Die Hamburger Labelförderung (Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung von Musikproduktionen durch die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg)

Mehr

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

Weiterbildung in der Logistik: Förderprogramme nutzen. Marc Köhler Projektleiter Stand: Dezember 2010

Weiterbildung in der Logistik: Förderprogramme nutzen. Marc Köhler Projektleiter Stand: Dezember 2010 Weiterbildung in der Logistik: Förderprogramme nutzen Marc Köhler Projektleiter Stand: Dezember 2010 Agenda I. Förderung für Unternehmen BAG-Mautförderprogramm Aus- und Weiterbildung II. Förderung für

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Förderung unternehmerischen Know-hows

Förderung unternehmerischen Know-hows MERKBLATT Förderung unternehmerischen Know-hows Teil I: Jungunternehmer für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind Stand: Januar 2016 Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk PRODUKTINFORMATION (STAND 27.01.2017) Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung

Mehr

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH)

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) - Ergänzende Förderkriterien Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein - VII 153

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in den einzelnen Bundesländern

Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in den einzelnen Bundesländern Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in den einzelnen Bundesländern Für potentielle Teilnehmer bestehen nachfolgend aufgeführte Möglichkeiten der Förderungen durch den Bund (Änderungen vorbehalten;

Mehr

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Kann ich über den Qualifizierungsscheck gefördert werden?

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Kann ich über den Qualifizierungsscheck gefördert werden? Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Stand: 11. September 2017 Qualifizierungsscheck Merkblatt für Beschäftigte

Mehr

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten NRW.Innovationspartner FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten 1. Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger 1.1 Wer kann einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen? Anträge können Institutionen

Mehr

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen:

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Stand: 17. September 2018 Qualifizierungsscheck Merkblatt für Beschäftigte

Mehr

Soziale Innovation Projekte Soziale Innovation

Soziale Innovation Projekte Soziale Innovation PRODUKTINFORMATIONEN (STAND 26.11.2018) Soziale Innovation Projekte Soziale Innovation Der demografische und gesellschaftliche Wandel in Niedersachsen stellt neue Anforderungen an die Arbeitswelt und die

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Zwischenverwendungsnachweis und Auszahlungsantrag (vorläufige Abrechnung des Projektes; nur wenn durch den Zuwendungsbescheid zugelassen)

Zwischenverwendungsnachweis und Auszahlungsantrag (vorläufige Abrechnung des Projektes; nur wenn durch den Zuwendungsbescheid zugelassen) Niedersachsen Bremen An das ArL Eingangsstempel Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung ländlicher

Mehr

ZUR GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN AUS DEM QUARTIERSFONDS DER STADT PLETTENBERG IM INNERSTÄDTISCHEN BEREICH

ZUR GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN AUS DEM QUARTIERSFONDS DER STADT PLETTENBERG IM INNERSTÄDTISCHEN BEREICH ANTRAGSFORMULAR ZUR GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN AUS DEM QUARTIERSFONDS DER STADT PLETTENBERG IM INNERSTÄDTISCHEN BEREICH GLIEDERUNG ANTRAGSTELLER GEPLANTES PROJEKT KOSTEN UND FINANZIERUNG BANKVERBINDUNG

Mehr

Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab

Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis

Mehr

Studentenwerk OstNiedersachsen

Studentenwerk OstNiedersachsen Studentenwerk OstNiedersachsen Alles Gute rund ums Studium an der Hochschulgastronomie I Studienfinanzierung I Wohnanlagen I Beratung & Hilfe I Kindertagesstätten I Kulturbüro B undesa usbildungsfö rderungs-

Mehr

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Instrument: Verfügungsfonds 1. Geltungsbereich, Ziele und Aufgaben des

Mehr

Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse. von Beschäftigten PRODUKTINFORMATION (STAND )

Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse. von Beschäftigten PRODUKTINFORMATION (STAND ) PRODUKTINFORMATION (STAND 25.07.2017) Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten Wenn Sie als Unternehmen Ihren Beschäftigten anerkannte regionale Weiterbildungsmaßnahmen

Mehr

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür. Berufsrückkehrende

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür. Berufsrückkehrende Allgemeines Bezeichnung Vorhabensbereich: Weiterbildungsscheck -individuellfür Rechtsgrundlagen: Fachrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

Richtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Richtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen

Mehr

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen.

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen. Anlage 1 Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen Stadt Bergen auf Rügen Die Bürgermeisterin Markt 5/6 18528 Bergen auf Rügen Antragstermin:

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:

Mehr

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern Innovationsoffensive Ostbayern der IHK Oberfranken Bayreuth Veranstaltung am 21. Juni 2012 Markus A. Killer Bayern Innovativ

Mehr

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen:

Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Stand: 1. Februar 2019 Qualifizierungsscheck Merkblatt für Beschäftigte Kann

Mehr

Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer

Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer PRODUKTINFORMATION (STAND 29.09.2016) Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen

Mehr

Merkblatt Beratungsförderung

Merkblatt Beratungsförderung TABkfw Zuschuss Beratung von gewerblichen Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation Förderziel Ziel der "" ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen,

Mehr

Antrag auf Projektförderung

Antrag auf Projektförderung Antrag auf Projektförderung Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Frauenstraße 21 02763 Zittau 1. Antragsteller: Bezeichnung Anschrift Kontoverbindung bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:

Mehr

Senat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel

Senat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel 22. Jahrgang, Nr. 3 vom 8. Mai 2012, S. 2 Senat Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen vom 11.04.2012 Präambel Die Internationalisierung

Mehr

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern Handwerkskammer für München und Oberbayern Innovationsgutscheine und ZIM-SOLO Innovationsförderprogramme für kleine Betriebe

Mehr

Zulassungs- und Einschreibungsordnung

Zulassungs- und Einschreibungsordnung Zulassungs- und Einschreibungsordnung für den weiterbildenden Studiengang Master of Public Management der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Fassung des Beschlusses des Senats der FHöV NRW vom

Mehr

Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01

Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01 Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01.08.2012 geltenden Fassung 16 Studium; Sprachkurse;

Mehr

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH)

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) - Ergänzende Förderkriterien vom 1. Februar 2018 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung

Mehr

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/6 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003 Aufgrund

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List

Technische Universität Dresden. Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Verkehrswirtschaft (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 28.04.2014 Auf Grund von 13 Abs. 4 und

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten Fachliche Weisungen Reha Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 116 SGB III Besonderheiten Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 116 SGB III Besonderheiten (1) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Niedrigschwellige Innovationsförderung

Niedrigschwellige Innovationsförderung GRC Consulting Niedrigschwellige Innovationsförderung Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen Stand: 22.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbarkeit 3 2 Leistungsbeschreibung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung

Mehr

Förderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen

Förderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen 1 29.06.2006 Grundsätze Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe intensiviert und fördert die THW- Jugend e.v. die Umsetzung

Mehr

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen

Mehr

Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung

Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 14. Dezember 2012 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung

Mehr