wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe
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- Justus Kramer
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1 wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe Fördermöglichkeiten der GFAW mbh für Aus- und Weiterbildung sowie Lohnkostenzuschüsse Besucherzentrum von Thüringer Waldquell,
2 Weiterbildung und Fachkräftesicherung für klein- und mittelständische Unternehmen mit den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds
3 EU-Kohäsionsziel im Artikel 174 (AEUV) Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Entwicklungsgefälle in der EU-27 Pro-Kopf-BIP als % des Gemeinschaftsdurchschnitts <
4 Weiterbildungsrichtlinie Neue Fördergegenstände in der Weiterbildungsrichtlinie RL Nr. 2.2: Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung, insbesondere Projekte zur Durchführung von Aktionsprogrammen und Initiativen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, die zur Fachkräftesicherung, die zur Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in KMU beitragen (wird derzeit durch das TMWAT untersetzt). RL Nr. 2.5: Die Teilnahme von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbständigen an Weiterbildungsmaßnahmen ( Weiterbildungsscheck ), soweit diese nicht im öffentlichen Dienst tätig sind. RL Nr. 2.6: Das Fernstudium zum Master für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen, soweit diese nicht im öffentlichen Dienst tätig sind. 4
5 Weiterbildungsrichtlinie Zu Nr. 2.5: Weiterbildungsscheck Antragsteller: Mitarbeiter von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU!) und Selbständige aus Thüringen Fördervoraussetzungen: - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständige/r - Jahreseinkommen in der Spanne von (oberhalb der Fördergrenze der Bundes-Bildungsprämie) bis zu (die Grenzwerte verdoppeln sich bei gemeinsam Veranlagten) - Die Maßnahme muss von einem geeigneten Träger angeboten werden (siehe Merkblatt für WB-Anbieter der Bildungsprämie) - Die Maßnahme muss beruflich veranlasst sein - Förderausschluss: Beschäftigung im öffentlichen Dienst Förderhöhe: Maximal 500 pro Jahr oder Maßnahme Maximal 50 % der Teilnahmegebühr/-kosten Ausnahme: Wiedereinsteiger, Ausbilder, Ältere über 45 Jahren bis zu 70 % 5
6 Weiterbildungsrichtlinie Zu Nr. 2.5: Weiterbildungsscheck Förderverfahren: - Kein Beratungsverfahren vorab, auf QualiService (QST) wird verwiesen - Empfehlung: Beratung bei der IHK zur Bildungsprämie des Bundes - Schriftliche Antragstellung (Online-Formular) bei der GFAW - Verbindlicher Anmeldung / Beginn vor der Bewilligung förderunschädlich - Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten begonnen werden - Weiterbildungsscheck als Antrag zur Mittelauszahlung ist voraussichtlich übertragbar auf den Bildungsträger (wird derzeit juristisch geprüft) - Nachschüssige Auszahlung des WB-Schecks bei Vorlage der Teilnahmebestätigung und Rechnung - Wiederholte Antragstellung möglich bei Beachtung der Fördergrenzen 6
7 Weiterbildungsrichtlinie Zu Nr. 2.6: Förderung des berufsbegleitenden Fernstudiums zu Master Antragsteller: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU!) aus Thüringen, deren Mitarbeiter ein berufsbegleitendes Fernstudium zu Master aufnehmen möchten Fördervoraussetzungen: - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Mitarbeiters - Die Maßnahme muss vom KMU unterstützt werden (Vereinbarung, tarifvertragliche Regelung ohne Zahlungsverpflichtung etc.) - Abschluss des Mitarbeiters berechtigt zum Zugang zu einem konsekutiven Master (Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss nach dem ) - Studiengang einer Fernuniversität: Die Maßnahme muss von einem geeigneten Träger angeboten werden (Zertifikat bzw. Registrierung der ZFU) - Förderausschluss: Beschäftigung im öffentlichen Dienst 7
8 Weiterbildungsrichtlinie Zu Nr. 2.6: Förderung des berufsbegleitenden Fernstudiums zu Master Förderhöhe: - Maximal pro Maßnahme - Maximal 50 % der Studien- und Prüfungsgebühren/-kosten - Förderdauer: 3 Jahre, davon 2 geförderte Studienjahre (Unterbrechung möglich) Förderverfahren: - Kein Beratungsverfahren vorab - Schriftliche Antragstellung bei der GFAW mbh, Erfurt, Warsbergstraße - Keine Bewilligung vor verbindlicher Anmeldung - Nachschüssige Auszahlung in 2 Jahresraten, Vorlage der Teilnahmebestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweis 8
9 Weiterbildungsrichtlinie Kontakt: Michael Reuße GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftförderung des Freistaats Thüringen mbh Warsbergstraße 1, D Erfurt Referatsleiter Förderservice Weiterbildung und transnationale Projekte Tel.: Fax:
10 LKZ-Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie (LKZ-Richtlinie)
11 LKZ-Richtlinie Ziel und Zweck: Begründung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse für Personen, die aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind Gefördert werden sowohl zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende, als auch erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Beschäftigungsverhältnisse
12 LKZ-Richtlinie Zielgruppen der Förderung sind: Langzeitarbeitslose (registrierte Arbeitslosigkeit von mindestens 1 Jahr unter Berücksichtigung der Regelungen des 18 SGB III, einschließlich der Bestimmungen zu unschädlichen Unterbrechungen nach 18, Abs. 2 SGB III) Arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind oder die alleinerziehend sind und deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Arbeitslose mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Grad oder Gleichgestellte Ältere Arbeitslose über 50 Jahre
13 LKZ-Richtlinie Allgemeine Fördervoraussetzungen: - Die Einstellung von Leiharbeitnehmern ist nicht förderfähig. - Förderung erfolgt nur, wenn Tariflöhne gezahlt werden. - Wenn keine Tarifbindung vorliegt, muss ein Mindeststundenlohn gezahlt werden, der sich an der gemeinsam für Ost- und Westdeutschland bestehenden tariflichen Lohnuntergrenze von 8,33 orientiert. - Im erwerbswirtschaftlichen Bereich ist der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags Fördervoraussetzung.
14 LKZ-Richtlinie Voraussetzung für die Förderung im gemeinwohlorientierten Bereich: - Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit für die berufliche Integration des AN - Benennung und Begründung des arbeitsmarktrelevanten und individuellen Handlungsbedarfes - Benennung und Begründung des Beitrags zur nachhaltigen beruflichen Integration - Hierzu: Aussage durch die Vermittlungsfachkräfte bzw. Fallmanager der JC erforderlich (Vordruck GFAW)
15 Fördervarianten: Mitfinanzierung durch Jobcenter oder andere Dritte: Bei einer Kofinanzierung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse oder AGH beträgt der monatliche Festbetrag des Landes für Personalausgaben: von bis zu von 1301 bis zu ab
16 LKZ-Richtlinie keine Mitfinanzierung der Jobcenter oder anderer Dritter: Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Std. können monatlich bis zu 900 zum Bruttolohn und zusätzlich bis zu 180 zu den Sozialabgaben des Arbeitgebers gewährt werden.
17 LKZ-Richtlinie Förderdauer: -von bis zu 12 Monaten - bzw. 18 Monaten bei LZA > 24 Monate und Behinderten (Grad 50%).
18 LKZ-Richtlinie Wie erfolgt die Antragstellung? - Erstberatung in den Regionalstellen der GFAW - Antragsvordrucke sind auf der der Homepage der GfAW verfügbar - Formgebundener Antrag ist spätestens einen Tag vor Abschluss des Arbeitsvertrages an die GFAW oder eine ihrer Regionalstellen zu richten
19 LKZ-Richtlinie Der Anteil der Förderfälle, bei denen eine Mitfinanzierung nicht erfolgt, wird in Abstimmung mit dem TMWAT regional begrenzt.
20 Regionalstelle der GFAW Suhl, Mauerstr. 8 Tel.: 03681/ Fax: 03681/ Mail: suhl@gfaw-thueringen.de Besuchen Sie die GFAW im Internet: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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