Preis- und Leistungs- verzeichnis

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1 Preis- und Leistungs- verzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1

2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Kontenmodelle Grundgebühr im Monat Service Kontoauszüge am KAD Kontoführung Teilnahme am Internetbanking Teilnahme am SB-Banking Zahlungsverkehr 1) Für Schüler, Auszubildende und Studenten bieten wir bis zum 27. Lebensjahr das kostenlose Girokonto an. = Inklusivleistung 1) = Buchungsposten werden nur berechnet, wenn die Buchung im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wird. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 2) = Entweder Kreditkarte ClassicCard Card oder Kreditkarte GoldCard Online Klassik Pauschal Premium 2,99 EUR 2,99 EUR 6,99 EUR 12,99 EUR Scheck- und Überweisungsvordrucke Online Buchungen/SB-Buchungen 0,09 EUR je AP 0,09 EUR Beleghafte Aufträge (Kunden) 1,49 EUR 0,99 EUR Bediente Aufträge (Mitarbeiter) 2,49 EUR 1,99 EUR Ein- und Auszahlungen am Schalter Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten Kontoauszüge - siehe Punkt 3.2 Kontoauszug - Daueraufträge Einrichten und Ändern per Internet Einrichten und Ändern Am SB-Terminal Einrichten und Ändern durch Bankmitarbeiter (auf Wunsch des Kunden) Löschen Karten 2,49 EUR 1,99 EUR Privatkonten VR-ServiceCard oder VR-BankCard Maestro ClassicCard 24,00 EUR 24,00 EUR 24,00 EUR 2) GoldCard 72,00 EUR 72,00 EUR 72,00 EUR 2) Guthabenverzinsung z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,1 % p.a. Seite 2

3 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 1,00 EUR 2,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) bei größerer Anzahl manuell zu erstellender Auszüge pro Stunde 1,50 EUR 5,00 EUR 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: Volksbank Wildeshauser Geest eg Westerstr / / Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 7 Amtsgericht Oldenburg GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt 4 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 3

4 4.1.5 Geschäftstage der Bank - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Aus- nahme Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung - Privatkunden: Kontomodell Online 8 - Geschäftskunden: Kontomodell Business 9 Gebühren für Rücklastschriften lt. Lastschriftabkommen Gebühr der Zahlstelle für Rückgabe 9 0,40 EUR 3,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Weitergabe der tatsächlich entstandenen Kosten SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Gebeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben schäftstag sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung - Privatkunden: Kontomodell Online 10 - Geschäftskunden: Kontomodell Business 10 0,40 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift Wegen fehlender Kontodeckung Weitergabe der tatsächlich entstandenen nen Kosten SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde 9 bei Personengesellschaften, denen unsererseits eine gebührenfreie Kontoführung zugesagt wurde, wird diese Gebühr nicht belastet, sofern dies von uns zu verantworten ist 10 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde Seite 4

5 Entgelte Lastschrifteinlösung Geschäftskunden: Kontomodell Business 11 Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,40 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift Wegen fehlender Kontodeckung Weitergabe der tatsächlich entstandenen Kosten 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer VisaCard am Schalter 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR am Geldautomaten 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 11 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde Seite 5

6 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Schalter entfällt am Geldautomaten - bei inländischen KI und KI in der EU 12 und den EWR-Staaten 13, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 14 und den EWR-Staaten 15, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung entfällt 5,00 EUR - bei KI außerhalb EU und den EWR- Staaten entfällt 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland am Schalter 3 % vom Umsatz mind 5,00 EUR am Geldautomaten 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern) 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Kroatien, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, en, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern) 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 16 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 6

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten - Versand der Debit-Karte, auf Wunsch des Kunden, an die Anschrift der Bank VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr - Kartensperre 7,50 EUR für die Kontenmodelle Online, Klassik, Pauschal, Premium und Business sind die Karten gebührenfrei für die Kontenmodelle VR-Go, VR-Primax und VR-Future ist eine Karte gebührenfrei Auslandseinsatz 17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 4,00 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr - Kartensperre - Kartensperre VR-Go, VR-Primax, VR-Future - weitere Karten bei VR-Go, VR-Primax, VR-Future 7,50 EUR 2,50 EUR 7,50 EUR für die Kontenmodelle Online, Klassik, Pauschal, Premium und Business sind die Karten gebührenfrei für die Kontenmodelle VR-Go, VR-Primax und VR-Future ist eine Karte gebührenfrei GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 17 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern) 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 7

8 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 0,50 EUR 1,00 EUR Kreditkarten weitere Karten (ClassicCard) weitere Karten (GoldCard) 24,00 EUR 72,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im In- und Ausland Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 (Stundensatz) - Anforderung einer Belegkopie, In- und Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 (Stundensatz) ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 24,00 EUR 24,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 72,00 EUR 72,00 EUR BasicCard (Prepaid) Visa pro Jahr 24,00 EUR - Minderjährige - 15,00 EUR 20 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland, Zypern) 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 24 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 8

9 Jährliche umsatzabhängige Rückvergütung der Kartenentgelte (gilt für Konto Online, Klassik, Pauschal und Premium) Umsatz p.a bis unter bis unter bis unter bis unter ab Rückvergütung p.a. ClassicCard Umsatz p.a bis unter bis unter bis unter bis unter ab Rückvergütung p.a. GoldCard Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag bis Freitag bis Geschäftsschluss an den Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Wenn Sie Ihre papiergebundene Überweisungen sofort ausgeführt haben möchten, weisen Sie bitte unsere Serviceberaterin / unseren Serviceberater darauf hin oder nutzen Sie unser Überweisungsterminal oder das Online Banking zur Erfassung der Überweisung. 25 zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island 26 zu den EWR-Währungen Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint Seite 9

10 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: : Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsarten - Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank - Überweisung mit IBAN 29 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister - Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Online Buchun- gen/sb- Buchungen Beleghafte Überweisungen (Kunden) Bediente Überweisungen (Mitarbeiter) per Dauerauftrag als Eilüberweisung bzw. telegrafische Überweisung zusätzlich Kontomodell Online Klassik Pauschal Premium Konto für Jedermann Business Business 20 Business 40 Business 60 0,09 EUR 0,50 EUR 0,20 EUR 0,16 EUR 0,12 EUR 0,08 EUR 1,49 EUR 2,49 EUR 12,50 EUR 0,99 EUR 1,99 EUR 0,39 EUR 12,50 EUR 12,50 EUR 12,50 EUR 2,00 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 12,50 EUR 1,20 EUR 2,40 EUR 0,40 EUR 12,50 EUR 0,96 EUR 1,92 EUR 0,32 EUR 12,50 EUR 0,72 EUR 1,44 EUR 0,24 EUR 12,50 EUR 0,48 EUR 0,96 EUR 0,16 EUR 12,50 EUR 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, nal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 29 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. Seite 10

11 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) 1: Zahler trägt alle Entgelte (Our) Höhe der Entgelte ***** Basispreis***** ******************** Zuschläge ******************** Zielland Share Our beleghaft Rückfragen (kann durch uns geklärt werden) Deutschland oder jeder andere Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 15 EUR 30 EUR Rückfragen (kann nur durch die DZ Bank geklärt werden) Eilige Ausführung 1 EUR 10 EUR 55 EUR 10 EUR Zahlungs- avis per Fax Auftragserteilung per Beleg, Fax, Telefon an die DZ Bank 20 EUR 20 EUR Zahlungen per Tipanet - die Tipanet Bedingungen des jeweiligen EWR-Staates sind zu beachten 8,50 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags innerhalb Deutschlands Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes 5,00 EUR 55,00 EUR (am Mittwochnachmittag eingehende Rückrufe werden am folgenden Arbeitstag bearbeitet) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 3 Monate - bis 6 Monate - ab 6 Monate Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) - Privatkunden: siehe Pkt. 3.1 Kontoführung >Daueraufträge< - Geschäftskunden: Kontomodell Business 30 - Bearbeitung durch den Bankmitarbeiter - per SB-Terminal bzw. Internet ,00 EUR 55,00 EUR 2,40 EUR 30 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde Seite 11

12 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Privatkunden Kontomodell Online 31 Geschäftskunden Kontomodell Business 31 Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 0,40 EUR 0,40 EUR 15 EUR 15 EUR Fremdwährungseingang ohne entsprechendes Währungskonto des Kunden Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 32 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 33 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 34 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 31 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde 32 zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 33 z.b. US-Dollar 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwe- gen) Seite 12

13 Höhe der Entgelte ***** Basispreis***** ******************** Zuschläge ******************** Überweisungen innerhalb Share Our beleghaft Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstatten) 15 EUR 30 EUR beleghaft Rückfragen (kann durch uns geklärt werden) Rückfragen (kann nur durch die DZ Bank geklärt werden) Zahlungen per Tipanet - die Tipanet Bedingungen des jeweiligen EWR-Staates sind zu beachten Eilige Ausführung 1 EUR 10 EUR 55 EUR 10 EUR Zahlungs- avis per Fax Auftragserteilung per Beleg, Fax, Telefon an die DZ Bank 20 EUR 20 EUR 8,50 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 55,00 EUR (am Mittwochnachmittag eingehende Rückrufe werden am folgenden Arbeitstag bearbeitet) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 3 Monate - bis 6 Monate - ab 6 Monate Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) - Privatkunden: siehe Pkt. 3.1 Kontoführung >Daueraufträge< - Geschäftskunden: Kontomodell Business 35 - Bearbeitung durch den Bankmitarbeiter - per SB-Terminal bzw. Internet ,00 EUR 55,00 EUR 2,40 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte e abgezogen werden. 35 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde Seite 13

14 Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Fremdwährungseingang ohne entsprechendes Fremdwährungskonto des Kunden 15,00 EUR Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die je- weilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffent- licht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benach- richtigung des Kunden wirksam. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann mann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ng ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Seite 14

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