Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis
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- Gertrud Breiner
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1 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis 3.2 Kontoauszug 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Barauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2
3 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Kontomodelle VR-Net - Das Konto bei Onlineführung und Gehalts- bzw. Renteneingang. VR-Kompakt - Das Konto zu einem Grundpreis mit kompakten Leistungen für den Zahlungsverkehr VR-Komplett - Das Konto zu einem Grundpreis mit kompletten Leistungen für den gesamten Zahlungsverkehr und vielen Zusatzleistungen (u. a. Goldkarte) Leistungen Monatlicher Grundpreis Beleglose Buchungen Beleghafte Buchungen Beleghafte Buchungen mit Service Barauszahlungen am Geldautomaten Kontoauszüge am SB-Drucker Dauerauftrag einrichten online Dauerauftrag einrichten mit Service Dauerauftrag ändern online Dauerauftrag ändern mit Service VR-BankCard Maestro/Cirrus p. a. Bildkarte mit individuellem Fotomotiv einmalig zuzüglich p. a. VR-Net VR-Kompakt 2,90 4,90 Inklusive Freiposten * 0,39 ** Freiposten * 1,49 0,99 Barauszahlungen am Geldautomaten Inklusive Freiposten * 0,25 inklusive inklusive Dauerauftrag einrichten mit Service 1,50 inklusive Inklusive 0,50 Inklusive inklusive 6,00 / 5, ,00 5,00 VR-Komplett 9,90 Beim VR- Komplett- Konto sind diese Leistungen im Grundpreis enthalten * 15 beleglose Posten (5 Online-Überweisungenweitere 0,11 ; 7 beleghafte Buchungen (2 Überweisungen, 5 Barein- oder Barauszahlungen am Schalter), 4 Verfügungen am Geldautomaten und 6 sonstige Buchungen), weitere 0,39. ** 5 Barein- oder Barauszahlungen am Schalter pro Monat kostenfrei. Buchungsentgelte (Buchungsposten) werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. Seite 3
4 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 13 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden 3 0,50 2,00 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,00 manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) pro Stunde, zeitanteilig 1/4 stündlich 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: Emsländische Volksbank eg Emsstraße Meppen zentrale@evb-meppen.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 7 Amtsgericht Osnabrück Gen. Reg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 4
5 - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung siehe Kontenmodelle Abbuchungsauftragslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung siehe Kontenmodelle 3, SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung siehe Kontenmodelle 3, SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung siehe Kontenmodelle -,-- 3,00 Seite 5
6 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard 0,00 3 % vom Umsatz mind. 5,00 0,5 % vom Umsatz mind.1,50 mit unserer Visa Card 3 % vom Umsatz 0,5 % vom Umsatz mind.5,00 mind. 1,50 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten am Schalter am Geldautomaten 1% vom Umsatz mind. 2,95 1% vom Umsatz mind. 2,95 1% vom Umsatz mind. 2,95 1 % vom Umsatz mind. 2,95 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland am Schalter 3 % vom Umsatz mind. 5,00 am Geldautomaten 0,5 % vom Umsatz mind. 1,50 (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Seite 6
7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr Cirrus/Maestro - Ersatzkarte 13 Cirrus/Maestro 5,00/6,00 5,00/6,00 Bildkarte mit individuellem Fotomotiv einmalig 1 zuzüglich p.a. 5,00 Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 max. 3, GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 1,02 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 0,51 1, Kreditkarten Ersatzkarte 17 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 15,00 15,00 15,00 5,00 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Seite 7
8 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit Auslandseinsatz 18 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 19 und der EWR-Staaten 20 1% vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit t auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 21 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 22 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 23 25, ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 25,00 15, GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Im Kontomodell VR-Komplett ist eine Karte inklusive Zusatzkarte pro Jahr 75,00 45, PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa) pro Jahr für 12-17jährige/ab 17jährige/ab 18 Jahre 15,00/25, ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 5 35, Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 95, Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 19 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 20 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 22 Soweit durch vom Kunden n zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 8
9 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. drei Geschäftstage, ab dem max. einen Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 24 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Belegloser Überweisungsauftrag 26 Beleghafter Überweisungsauftrag Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro max. drei Geschäftstage; ab dem ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage; ab dem max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: : Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). 24 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 25 Zu den EWR-Währungen Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, efonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 9
10 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überwei- als Eilübersung per weisung Zahlschein zusätzlich elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,40 0,40 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 + 0,25 %o Courtage mind. 1,50 0,40 0,40 0,20 0,40 0,40 5,00 Entfällt -,-- 0,20 0,40 0,40 5,00 15,00 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 + 0,25 %o Courtage mind. 1,50 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 + 0,25 %o Courtage mind. 1,50 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 + 0,25 %o Courtage mind. 1,50 -,-- Swift 7,50 0,20 0,40 0,40 5,00 -,-- -,-- 0,20 0,40 0,40 5,00 15,00 15,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. -, Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Alle Länder bis zu Überweisungsbetrag 0 Keine Begrenzung 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 Courtage 0,25 %o mind. 1,50 ggf. Swift eilig 7,50 Konventionelle Abwicklung 1 sh. links + 17,50 (Eurostaaten) bzw. 25,00 (Nicht Eurostaaten) ggf. zzgl. Fremdgebühren Seite 10
11 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 7,50 7,50 Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,50 /0,50 / Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsbetrag bis zu Keine Begrenzung Keine Begrenzung Keine Begrenzung Keine Begrenzung Keine Begrenzung Konventionelle Abwicklung Buchungsgebühr Buchungsgebühr 1,5 %o mind. 15,00 + 0,25 %o Courtage mind. 1,50 Buchungsgebühr Buchungsgebühr Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (): Fremdgebühren Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 28 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 29 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 30 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 29 Z. B. US-Dollar. 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 11
12 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werkönnen von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbe- trag gegebenenfalls Entgelte abgezogen den. Bei der Entgeltweisung "2" werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Alle Länder Übrige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu Keine Begrenzung 1,5 %o mind. 15,00 sh. links + 17,50 + Swift 1,25 (Eurostaaten) bzw. Eilig 7,50 25,00 (Nicht Courtage 0,25 %o Eurostaaten) ggf. mind. 1,50 zzgl. Fremdgebühren Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags zzgl. Kosten der Auslandsbank Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 5 -,-- -,-- Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,5 %o mind. 15,00 Swift 1,25 Courtage 0,25 %o mind. 1, Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Seite 12
13 Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen wer- den. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbe- trag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Alle Länder Keine Begrenzung 1,5 %o mind. 15,00 + Swift 1,25 + Courtage 0,25 %o mind. 1,50 ggf. swift eilig 7,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation anisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Seite 13
1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2
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