WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

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1 WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 06/2012 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zur VR-NetWorld Software Wesentliche Leistungsmerkmale: (Stand: Version 2.0) Die VR-NetWorld Software ist ein einfach zu bedienendes Softwareprogramm und bietet dem Kunden die folgenden professionellen Funktionen für Zahlungsverkehr und Kontoverwaltung: Allgemeine Funktionen Differenzierung nach Anwenderanforderungen bei der Installation Assistentenunterstützung zur Einrichtung aller notwendigen Daten im Programm Multibankfähigkeit durch Unterstützung verschiedener DFÜ-Verfahren Mandantenfähigkeit Mehrbenutzerfähigkeit Benutzerverwaltung mit individuellen Zugriffsrechten Schnittstelle für problemlosen Datenaustausch mit anderen genossenschaftlichen Produkten (GENO light, GENO lite ZV, Home cash, PROFI cash, GENO direkt) Umfangreiche Exportschnittstelle Klar strukturierte Hilfetexte Ausführliche bankfachliche und technische Protokollierung Zahlungsverkehr Einzelüberweisung / Sammelüberweisung Einzellastschrift / Sammellastschrift Daueraufträge - bank- und softwareverwaltet Terminierte - bank- und softwareverwaltet EU-Standardüberweisungen bis EUR Überwachung der Zahlungstermine Speicherung erfasster Zahlungsaufträge zur späteren Wiederverwendung Umsatzinformationen Abruf von Kontoumsätzen Saldenabfrage z. B. auch von Sparkonten Obligoübersicht über alle Konten inkl. Gruppierungsmöglichkeiten Umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten für Umsätze und Aufträge DFÜ-Verfahren HBCI mit den Legitimationsmedien Chipkarte (personalisiert und unpersonalisiert, Diskette und PIN/TAN-Interface T-Online / BTX InterCEPT/S Online-Update

2 VR-NetWorld Software wird über Online-Updates aktualisiert. Wenn ein Update bereitsteht, werden Sie automatisch informiert. Systemvoraussetzungen Für das Programm genügt ein aktueller, marktüblich ausgestatteter Windows-PC, der folgende Anforderungen erfüllt: Windows 95, 98, NT ab Version 4.0, Windows 2000, Windows ME, Windows XP (Home Edition / Professional Edition *) CD ROM-Laufwerk Bei HBCI-Nutzung: Internetanbindung über Modem, ISDN, DSL oder LAN Eingerichtete DFÜ-Verbindung über das Windows-DFÜ-Netzwerk z.b. VR-Web (die Zugangssoftware für VR-Web ist auf der CD vorhanden) Laufwerk für Wechselmedien (z.b. 3,5" Diskettenlaufwerk) oder bei Chipkartennutzung: entsprechende freie Schnittstelle Bei T-Online-Nutzung: eingerichteter T-Online Decoder ab 3.0 * Die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf VR-NetWorld Software und nicht auf die Softwaretreiber der Chipkartengeräte. Im Rahmen der Pflege passt die Bank die Software an, wenn dieses aufgrund von Gesetzesnovellierungen erforderlich wird. Des Weiteren bietet die Bank dem Kunden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (nachstehend Update genannt) zu den in 5 des Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld Software - genannten Konditionen an. Darüber hinaus bietet die Bank dem Kunden eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung in Form einer Hotline in bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software an. Preise: Die Vergütung für die Überlassung der Software sowie die aktuellen Konditionen für deren Pflege ergeben sich aus 6 des Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld Software -. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Eigene Kosten (z. B. für Telefongebühren, Gebühren des Internet-Providers, Porti etc.) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt: Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart.

3 Zahlung und Erfüllung des Vertrages: Die Bank stellt dem Kunden die VR-NetWorld Software sowie spätere Pflegeleistungen auf Datenträger zur Verfügung. Updates stellt die Bank in der in 5 des Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld Software - genannten Weise zur Verfügung. Der Kunde zahlt die Vergütung für die Überlassung der Software sowie für deren Pflege und gegebenenfalls für Updates an die Bank. Vertragliche Kündigungsregeln: Der Kunde beziehungsweise die Bank können den Lizenz- und Pflegevertrag - VR-NetWorld Software - gemäß 11 Abs. 2 des Vertrages kündigen. Mindestlaufzeit des Vertrages: Die Bank kann die zugesagte Pflegeleistung frühestens nach Ablauf der in 11 Abs. 2 des Lizenzund Pflegevertrages - VR-NetWorld Software - genannten Anzahl von Monaten nach Abschluss des Vertrages kündigen. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: Die Rechte und Pflichten von Bank und Kunde ergeben sich aus dem Lizenz- und Pflegevertrag - VR-NetWorld Software -. Daneben gelten als Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

4 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Stand

5 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Kautionen 2 Privatkonto 2.1 Kontoführung 2.2 Kontoauszug 2.3 Kontomodelle 2.4 Kontomodelle im Verwalter-Service 2.5 Währungskonten 3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Allgemeine Informationen zur Bank 3.2 Lastschriftverkehr 3.3 Barauszahlung 3.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten Geldkarte Kreditkarten Kartensperre Ausführungsfrist 3.5 Überweisungsverkehr innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Dritstaatenwährung) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 4 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemein 4.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 4.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 4.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 4.5 Reiseschecks

6 5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.2 Avale 7 Auskünfte 8 Schrankfächer 9 Wertpapierdienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10 Kasse und GAA 11 Sonstiges 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Anbei der Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Nummer 2 und 3.

7 2 Privatkonto 2.1 Kontoführung kein Ausweis und keine Verbuchung eines Kontoabschlusses bei Abschlussbeträgen von EUR +0,50 bis EUR -0,50 Arbeitsposten je Posten 1 je Posten (Online-Banking) je Posten (beleghaft) Grundgebühr Kontoführung pro Monat (Abrechnung vierteljährlich) Barein- und Auszahlungen (eigenes Konto) - Postengebühr 0,35 EUR 0,10 EUR 0,75 EUR 2,60 EUR 0,00 EUR Zusendung von Kontoeröffnungsunterlagen mittels PostIDENT -Verfahren Postsperre durch Kunden pro Konto p.a. 11,00 EUR 25,00 EUR 2.2 Kontoauszug 2 Versand durch Kontoauszugsdrucker Portogebühren 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen (pro Auszug) Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge (zzgl. Postgebühren) nach 1 Monat und / oder 100 Umsätze 3 1,00 EUR 1,30 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden pro Stück 4 - maschinell (Ausdruck aus der IDB) pro Datensatz 0,10 EUR - maschinell (bei Auszügen älteren Datums, Erstellung über Online-Viewing) 5,20 EUR Zusendung von Anlagen Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze pro Stück 2,60 EUR 2,60 EUR 2.3 Kontomodelle HAUSBANK Online (Für Homebanker über Internet) Kontogrundgebühr mtl. Onlinebuchung Buchungsposten beleglos 1 Buchung beleghaft 1 Daueraufträge Neuanlage / Änderung Postversand (Auszüge) Kontoauszüge Zwangsversand 0,00 EUR je 0, 05 EUR je 0,35 EUR je 1,50 EUR je 0,00 EUR je 0,50 EUR + Porto je 1,50 EUR + Porto 1 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.

8 Konto Onlinenutzung VR-BankCard Bartransaktionen Kostenlose Bargeldversorgung an mehr als Geldautomaten des GenoVerbundes Einräumung einer Überziehungsmöglichkeit (bei Bonität und Volljährigkeit) Daueraufträge Löschung Kreditkarten VISA / MasterCard* *z.b. ClassicCard ab EUR 3.000,00 Jahresumsatz (siehe Punkt 3.4.3) Weltweite Bargeldversorgung per Kreditkarte Bedingungen / Leistungen je 1,00 EUR ausschließliche Konto Onlinenutzung HAUSBANK Classic (Für Kunden mit besonderen Ansprüchen) Kontogrundgebühr mtl. Onlinebuchung Buchungsposten beleglos 5 Buchung beleghaft 5 Daueraufträge Neuanlage / Änderung Postversand (Auszüge) Kontoauszüge Zwangsversand Konto Onlinenutzung VR-BankCard Bartransaktionen Kostenlose Bargeldversorgung an mehr als Geldautomaten des GenoVerbundes Einräumung einer Überziehungsmöglichkeit (bei Bonität und Volljährigkeit) Daueraufträge Löschung Kreditkarten VISA / MasterCard* *z.b. ClassicCard ab EUR 3.000,00 Jahresumsatz (siehe Punkt 3.4.3) Weltweite Bargeldversorgung per Kreditkarte 1,50 EUR je 0,10 EUR je 0,35 EUR je 0,75 EUR je 1,00 EUR je 0,50 EUR + Porto je 1,50 EUR + Porto je 1,00 EUR Bedingungen / Leistungen -,- 5 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden.

9 2.3.3 HAUSBANK Immo (Exklusiv für alle Immobilienbesitzer) Kontogrundgebühr mtl. Onlinebuchung 9,90 EUR je 0,10 EUR 30 Buchungsposten frei, danach Buchungsposten beleglos 6 Buchung beleghaft 6 Daueraufträge Neuanlage / Änderung Postversand (Auszüge) Kontoauszüge Zwangsversand Konto Onlinenutzung VR-BankCard Bartransaktionen Kostenlose Bargeldversorgung an mehr als Geldautomaten des GenoVerbundes Einräumung einer Überziehungsmöglichkeit (bei Bonität und Volljährigkeit) Daueraufträge Löschung Kreditkarten VISA / MasterCard* *z.b. ClassicCard ab EUR 3.000,00 Jahresumsatz (siehe Punkt 3.4.3) Weltweite Bargeldversorgung per Kreditkarte Bedingungen / Leistungen je 0,35 EUR je 0,75 EUR je 1,00 EUR je 0,50 EUR + Porto je 1,50 EUR + Porto je 1,00 EUR 5 Gutscheine im Jahr für Kundenveranstaltungen HAUSBANK Starter (Für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende) Kontogrundgebühr mtl. Onlinebuchung Buchungsposten beleglos Buchung beleghaft 7 Daueraufträge Neuanlage / Änderung Postversand (Auszüge) Kontoauszüge Zwangsversand Konto Onlinenutzung VR-BankCard Bartransaktionen 0,00 EUR (frei bis 27 Jahre) 0,00 EUR 0,00 EUR je 0,75 EUR 0,00 EUR je 0,50 EUR + Porto je 1,50 EUR + Porto 6 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. 7 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden.

10 Kostenlose Bargeldversorgung an mehr als Geldautomaten des GenoVerbundes Einräumung einer Überziehungsmöglichkeit (bei Bonität und Volljährigkeit) Daueraufträge Löschung Kreditkarten VISA / MasterCard* (bei Bonität und Volljährigkeit) *z.b. ClassicCard ab EUR 3.000,00 Jahresumsatz (siehe Punkt 3.4.3) Weltweite Bargeldversorgung per Kreditkarte Bedingungen / Leistungen je 1,00 EUR Nachweis alle 2 Jahre ab Vollendung des 18. Lebensjahres HAUSBANK Firmenkunden (Für Firmenkunden) Kontogrundgebühr mtl. Onlinebuchung Buchungsposten beleglos 8 Buchung beleghaft 8 Daueraufträge Neuanlage / Änderung Postversand (Auszüge) Kontoauszüge Zwangsversand Konto Onlinenutzung VR-BankCard Bartransaktionen Kostenlose Bargeldversorgung an mehr als Geldautomaten des GenoVerbundes Einräumung einer Überziehungsmöglichkeit (bei Bonität und Volljährigkeit) Daueraufträge Löschung Kreditkarten VISA / MasterCard* *z.b. ClassicCard ab EUR 3.000,00 Jahresumsatz (siehe Punkt 3.4.3) Weltweite Bargeldversorgung per Kreditkarte 5,00 EUR je 0,10 EUR je 0,50 EUR je 0,75 EUR je 1,00 EUR je 0,50 EUR + Porto je 1,50 EUR + Porto 5,00 EUR p.a. je 0,35 EUR je 1,00 EUR Bedingungen / Leistungen -,- 8 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden.

11 2.4 Kontomodelle im Verwalter-Service Folgende Kontoführungsmodelle stehen zur Auswahl: Modell A (Entgelt je Kontobewegung 8 9 0,30 EUR) Kosten für den Verwalter: je Zahlungsverkehrsposten für die automatische Verbuchung im Programm Kosten für den Kontoinhaber: allg. Buchungsgebühren für beleglose Zahlungsaufträge* Modell B (Entgelt je Kontobewegung 9 0,30 EUR) Kosten für den Verwalter: je Zahlungsverkehrsposten für die automatische Verbuchung im Programm Kosten für den Kontoinhaber: allg. Buchungsgebühren für beleglose Zahlungsaufträge* Modell C (Entgelt je Kontobewegung 9 0,30 EUR) Kosten für den Verwalter: je Zahlungsverkehrsposten für die automatische Verbuchung im Programm Kosten für den Kontoinhaber: allg. Buchungsgebühren für beleglose Zahlungsaufträge* Modell D (Entgelt je Kontobewegung 9 0,30 EUR) Kosten für den Verwalter: je Zahlungsverkehrsposten für die automatische Verbuchung im Programm Kosten für den Kontoinhaber: allg. Buchungsgebühren für beleglose Zahlungsaufträge* für beleghafte Zahlungsaufträge je Posten* beleglose Zahlungsverkehrsposten ohne Nutzung des Programms Verwalter-Service * kostenfrei 0,30 EUR 0,10 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 0,10 EUR 0,30 EUR kostenfrei 0,75 EUR 0,10 EUR *Die Belastung erfolgt über die monatliche Entgeltabrechnung. 2.5 Währungskonten Kontoführungsgebühr pro Monat bei umsatzlosen Konten im Quartal mindestens 1,5 vom Umsatz 7,50 EUR 7,50 EUR 9 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden.

12 3 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 9 Zentrale Hausbank München eg Bank für Haus- und Grundbesitz Sonnenstraße München Telefon: 089 / Telefax: 089 / Internet. Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 10 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels (Genossenschafts)register 11 Amtsgericht München GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Samstagen und dem 24. und 31. Dezember, sowie folgenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen 6. Januar (Heilige Drei Könige) Fronleichnam 15. August (Mariä Himmelfahrt) 1. November (Allerheiligen) 3. 2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 11 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

13 Entgelte Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt) unser Kunde ist Zahlungsempfänger Dauerlastschriften Anlage / Änderung Dauerlastschriften Ausführung (=Arbeitsposten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 3,00 EUR 1,10 EUR 0,35 EUR 0,60 EUR Abbuchungsauftragslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Vormerkung eines Abbuchungsauftrages auf Wunsch des Kunden Lastschrift-Retouren von anderen Banken (Interbankenentgelt) unser Kunde ist Zahlungsempfänger 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 5,20 EUR 3,00 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung (=Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung manuelle Erfassung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 2,00 EUR 0,60 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Lastschrifteinreichung (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung mit Online-Banking (= Arbeitsposten) Lastschrifteinreichung manuelle Erfassung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,35 EUR 0,35 EUR 0,10 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR

14 3. 3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz mind. 0,00 EUR mind. 0,00 EUR mit unserer Visa Card 0 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz mind. 0,00 EUR mind. 0,00EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter am Geldautomaten mit VR-BankCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - Sparda Banken entfällt 3,40 EUR - Übrige entfällt 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 12 und den EWR-Staaten 13, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt unentgeltlich - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 3,40 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWR-Staaten entfällt 1 % vom Umsatz in Fremdwährung mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb EU entfällt 1 % vom Umsatz und den EWR-Staaten mind. 5,00 EUR Barauszahlung mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten (MasterCard / Visa Card) - Inland und Ausland entfällt 1,00 EUR 3. 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR BankCard pro Jahr (Belastung mit Hauptausstattung) (soweit nicht im Kontomodell enthalten; siehe Punkt ) 5,00 EUR - Ersatzkarte pro Jahr 14 5,00 EUR - Auslandseinsatz 15 Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem anderen Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind. max. 5,00 EUR 10,00 EUR 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses.

15 3.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminal von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,00 EUR an Ladeterminals anderer KI 5,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,00 EUR - anderen Kreditinstituten 5,00 EUR Kreditkarten zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 5,00 EUR - bei Versendung weltweit 10,00 EUR - bei Versendung per Kurier 20,00 EUR Auslandseinsatz 16 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 17 und der EWR-Staaten 18 1,25% vom Umsatz Classic Card (MasterCard oder VISACard), Zusatzkarte und Ersatzkarte* pro Jahr 30,00 EUR p.a Umsatz ab 3.000,00 EUR frei Umsatz ab 1.500,00 EUR 50 % Gebühr * Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war GoldCard (MasterCard oder VISACard) und Ersatzkarte* pro Jahr Umsatz Umsatz 60,00 EUR p.a. ab 6.000,00 EUR frei ab 3.000,00 EUR 50 % Gebühr *Ersatzkarte (bei Bestellung im Auftrag des Kunden), wenn der Verlust oder die Beschädigung durch von dem Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet war Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 0,00 EUR 16 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 3.6 dieses Verzeichnisses. 17 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 18 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen)

16 3.4.5 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag. max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 19 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Uhr an Geschäftstagen der Bank Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 21 Beleghafter Überweisungsauftrag 22 max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage, ab dem max. 2 Geschäftstage - in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage, max. 4 Geschäftstage, Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist 19 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 20 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Kroatische Luna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänsicher Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 21 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 22 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)

17 (siehe 2.3 Kontomodelle ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Elektronisch Per Bei übermittelte Dauerauftrag formloser Überweisung Erteilung je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR 4 + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich nicht möglich 4 + 2,00 EUR + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich 1,5 mind ,00 EUR + Kursabschlag 0,003 Punkte nicht möglich 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR 0,75 EUR 0,10 EUR 0,35 EUR 2,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 20,50 EUR Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von Ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland z.b. Dänemark, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien Überweisungsbetrag bis zu EUR Unabhängig vom Betrag mit Swiftcode Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET Jeweils zzgl. 4,50 EUR für automatisch sowie ein Kurs- Jeweils zzgl. 19,50 EUR für automatisch sowie ein Kurs- 10,00 EUR 10,00 EUR 23 TIPANET-Zielländer derzeit: Dänemark, Großbritannien, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA. Es gelten unterschiedliche Betragsobergrenzen für die einzelnen Zielländer.

18 abschlag von 0,003 Punkte Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR abschlag von 0,003 Punkte Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR z.b. Dänemark, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien Unabhängig vom Betrag ohne Swiftcode Jeweils zzgl. 25,00 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkte Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 40,00 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkte Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 10,00 EUR 10,00 EUR 30,00 EUR 1,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 2.3 Kontomodelle ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisungsbetrag bis zu EUR Konventionelle Abwicklung EUR Abwicklung im TIPANET EUR 0,35 EUR 0,35 0,35 0,35 EUR 0,35 0,35 zzgl. Courtage Kursabschlag von 0,003 Punkte 7,00 zzgl. Courtage Kursabschlag von 0,003 Punkte 7,00 zzgl. Courtage Kursabschlag von 0,003 Punkte 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR

19 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 EUR 0,35 EUR 0,35 EUR Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an: 25,00 EUR innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 24 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 25 ) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 26 ) Überweisungsauftrag Ausführungsfristen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro, Großbritannien/ Euro mit IBAN/BIC Außerhalb der EU Ländergruppe A (alle Länder außerhalb der Ländergruppe B) Überweisungsbetrag bis zu EUR unabhängig vom Betrag unabhängig vom Betrag mit Swiftcode Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET ,35 EUR 0,35 EUR Nicht möglich Jeweils zzgl. 4,50 EUR für automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährun- Jeweils zzgl. 22,00 EUR für automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährun- 10,00 EUR 10,00 EUR 24 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 25 z.b. US-Dollar 26 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.)

20 Außerhalb der EU Ländergruppe A (alle Länder außerhalb der Ländergruppe B) Ländergruppe B (USA und Drittlandszahlungen in USD) Ländergruppe B (USA und Drittlandszahlungen in USD) unabhängig vom Betrag ohne Swiftcode unabhängig vom Betrag mit Swiftcode unabhängig vom Betrag ohne Swiftcode gen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 25,00 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 4,50 EUR für automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 25,00 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR gen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 42,50 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 29,50 EUR für automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR Jeweils zzgl. 50,00 EUR für nicht automatisch sowie ein Kursabschlag von 0,003 Punkten Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR Übrige Länder Preis auf Nachfrage

21 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 10,00 EUR 10,00 EUR 30,00 EUR 5,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu EUR Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tippanet EUR Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Unabhängig vom Betrag 0,35 EUR 10,00 EUR USA / Schweiz 10,00 EUR zzgl. Courtage Kursabschlag von 0,003 Punkte Übrige Länder Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage 3.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.

22 3.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn.

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