Masterinformationsveranstaltung

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1 Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1

2 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2014/2015 stehen im einjährigen Master 152 Studienplätze und im zweijährigen Master 33 Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt getrennt für den einjährigen und den zweijährigen Master, bitte bei der Bewerbung den richtigen Studiengang anwählen. Bewerbungsfrist: Die reguläre Bewerbungsfrist endet am 15. Juli Bewerbung: D i e B e w e r b u n g e r f o l g t o n l i n e ü b e r bewerbung/master/. Die Bewerbung wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt werden. In dem Ausdruck muss einer der neun Major angekreuzt werden, dies kann nicht online angewählt werden. Der Bewerbungsausdruck muss unterschrieben im I-Amt bzw. Service-Center der Uni (Mo-Do von Uhr, Fr von Uhr) abgegeben werden. Weitere Unterlagen wie ein Seite 2

3 Bewerbung zum Master Rückmeldung: Die Masterzulassung erfolgt erst einmal vorläufig und wird erst dann in eine endgültige Masterzulassung umgewandelt, wenn die Bachelorprüfung abgeschlossen ist und die Zulassungskriterien erfüllt sind. D.h. die Rückmeldung für das Wintersemester , die bis zum erfolgen müsste, gilt erst einmal für den Bachelor. Nach der endgültigen Zulassung zum Master verschickt das I-Amt ein zweites Mal Studienunterlagen mit dem Eintrag des Master. Nachweis der Bachelorprüfung: Der Nachweis der Bachelorprüfung erfolgt automatisch durch einen Abgleich zwischen Prüfungsamt und Immatrikulationsamt. Seite 3

4 Zulassungskriterien Z u m Z e i t p u n k t d e r B e w e r b u n g m ü s s e n 8 3 % d e r Gesamtleistungspunkte (das entspricht 199 Leistungspunkten) und eine Durchschnittsnote von 2,79 oder besser (ab 2017 gilt eine Durchschnittsnote von 2,59) nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen die in Anlage 1 der Zulassungsordnung genannten Leistungspunkte (z.b. für den einjährigen Master: Jeweils mindestens 52 aus Betriebswirtschaftslehre, 44 aus Volkswirtschaftslehre und 32 aus Mathematik, Statistik oder empirischer Wirtschaftsforschung) zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig vorliegen. Die bei der Bewerbung nachgewiesene Durchschnittsnote wird auch im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das endgültige Ergebnis der Bachelorprüfung davon abweicht. Wenn eine Durchschnittsnote von 2,79 (oder besser), die 83% der Gesamtleistungspunkte und/oder die in Anlage 1 der Zulassungsordnung genannten Leistungspunkte zum Zeitpunkt Informationsveranstaltung der Bewerbung zum Masterstudiengang nicht nachgewiesen Wirtschaftswissenschaft werden am 04. Juni 2014 können, ist eine Seite 4

5 Zulassungskriterien Die Bewerbung zum Master kann (mit der unten stehenden Einschränkung) zu zwei Zeitpunkten erfolgen: 1.) regulärer Zeitpunkt der Bewerbung zum Onlinebewerbung 2.) Losverfahren ( ) - Onlinebewerbung. Einschränkung: Das Losverfahren findet nur statt, wenn nach dem regulären Zulassungsverfahren unter Punkt 1 noch Studienplätze frei geblieben sind. Die Bachelorprüfung muss spätestens zum Ende des Rückmeldezeitraums für das zweite Studiensemester im Master (d.h. bis zum ) abgeschlossen sein. Andernfalls erfolgt zum Sommersemester 2015 keine Rückmeldung für das 2. Semester im Master. In dem Fall, dass die Bachelorprüfung erst im Wintersemester abgeschlossen wird, sind auf der Studienbescheinigung beide Studiengänge (Bachelor und Master) aufgeführt. Seite 5

6 Prüfungen Für das Masterstudium gilt die bei Masterstudienbeginn derzeit gültige Prüfungsordnung vom einschl. Änderungen. Die Anmeldung zu allen Prüfungen (einschl. Hausarbeit und Seminarleistung) erfolgt im Master automatisch. Ausnahme: In den Majorn Finance und International Management gibt es den Bereich Wahlpflichtmodul. Hier können die Studierenden aus einem vorgegebenen Lehrangebot eine Veranstaltung auswählen. Die Anmeldung zur Prüfung wird durch die Studierenden selbst über die Online-Selbstbedienungsfunktion (Anmeldezeitraum wie im Bachelor) vorgenommen. Die Klausuren des 1. Mastersemesters finden wie im Bachelor in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Das Methodenmodul findet am Montag der ersten Woche statt, die Klausuren in den Majors finden bei zwei Klausuren beide in der 2. Woche, bei drei Klausuren findet eine Klausur in der 1. Woche und zwei Klausuren in der 2. Woche statt. Seite 6

7 Prüfungen Die Wiederholungsprüfungen des 1. Semesters finden im Sommersemester 2015 voraussichtlich in der 7. Vorlesungswoche (Pfingstwoche vom ) statt. Mit Einverständnis von Prüfer und Prüfling kann die Wiederholungsprüfung abweichend von der Prüfungsordnung als mündliche Prüfung stattfinden. Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland: Die Obergrenze für die Anrechnung auf den Master liegt bei 15 Kreditpunkten, Noten werden nicht umgerechnet. Seite 7

8 Masterarbeit Die Masterarbeit muss vor Beginn des 2. Semesters (spätestens am ) angemeldet werden. Ein Verschieben der Anmeldung ist nur aus triftigen Gründen (z.b. Auslandssemester oder Praktikum) möglich und muss beim Studiendekanat formlos schriftlich beantragt werden. Ein entsprechender Nachweis über die triftigen Gründe ist beizufügen. Bei nicht fristgerechter Anmeldung wird die Masterarbeit mit nicht ausreichend bewertet. Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Der Prüfer für die Masterarbeit ist innerhalb der Fakultät frei wählbar und muss nicht an dem gewählten Major beteiligt sein. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Kalendermonate und wird von zwei Prüfern bewertet. Seite 8

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

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