Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien Schopenhauerstraße 32, A-1180 Wien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien Schopenhauerstraße 32, A-1180 Wien"

Transkript

1 Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien Schopenhauerstraße 32, A-1180 Wien 713. Studienplan für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft - Änderung Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat mit GZ.68385/114/89 vom 12. Juli 1989 und mit GZ /2-1/A/4/93 vom 3. Juni 1993 den Studienplan für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in der nachfolgenden Fassung genehmigt: Auf Grund des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBI. Nr. 326/ 1971, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 280/ 1972, Nr. 467/1974, Nr. 561/1978, Nr. 477/ 1979 und Nr. 59/ 1983 in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBI. Nr. 177/1966, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 458/1972, Nr. 561/1978 und Nr , der Kundmachung BGBI. Nr. 448/1981 sowie der Bundesgesetze BGBI. Nr. 112/ 1982, BGBI. Nr. 116/ 1984, BGBI. Nr. 2/1989 und BGBl. Nr. 306 /1992 sowie unter Berücksichtigung der Studienordnung für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, BGBI. Nr. 151/ 1983 in der Fassung BGBI. Nr. 350/ 1988 wird gemäß 3 Abs. 2 und 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 lit a und c des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes folgender Studienplan erlassen: Präambel Das Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft soll die Studierenden befähigen, die im 1 Abs. 2 des. Allgemeinen Hochschul- Studiengesetzes genannten Ziele im Bereich der gesellschaftlichen Kommunikation und der wissenschaftlichen Beschäftigung mit ihr zu erreichen. Insbesondere soll es jene wissenschaftliche Berufsvorbildung leisten, welche den Absolventen die notwendigen Grundvoraussetzungen vermittelt, die für Kommunikationsberufe in Praxisfeldern wie zum Beispiel Journalismus (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Film), Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Medienpolitik (in Verbänden, Parteien und Behörden), Medienforschung und künftigen weiteren Berufsfeldern erforderlich sind. Im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Massenmedien soll das Studium neben dem rlernen berufsspezifischer Fertigkeiten zur Reflexion über die gesellschaftlichen Aufgaben und Funktionen der Massenkommunikation und über die besondere Verantwortung der Kommunikationsberufe anregen. In besonderer Weise soll die Fähigkeit zur Zusammenarbeit gefördert werden werden. 1. Studienabschnitt als erste Studienrichtung: Stundenzahlen aus Pflicht- und Wahlfächern 1 (1) In der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sind in den vier Semestern des ersten Studienabschnittes insgesamt 26 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 10 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der aus den kombinierten Studien inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15 zu betragen. (2) Während des ersten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches: a) Publizistikwissenschaftliche inführung (ntwicklung, Grundbegriffe, Aufgaben und Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, kommunikationswissenschaftliche Theorien) b) Medien- und Kommunikationsgeschichte 2 c) Druckmedien 4 Zahl der Wochenst unden 8

2 d) lektronische Medien 4 e) nach Wahl des Hörers zwei der folgenden 4 Fächer 1. Film 2. Medienpädagogik 3. Öffentlichkeitsarbeit 4. Werbung 5. Wirtschaftliche Grundlagen der Massenkommunikation 6. Verlagswesen 7. Markt-, Meinungs- und Publikumsforschung 8. Information und Dokumentation 9. Kommunikationstechnologien 10. ein Fach aus Soziologie oder einer anderen Sozialwissenschaft 11. ein weiteres Teilgebiet der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft gemäß 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen f) nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden Fächer: 1. Rechtliche Grundlagen der Massenkommunikation 2. Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen der Kommunikationsberufe 3. Politische Grundlagen der Massenkommunikation, einschließlich der Grundbegriffe des Staates und Rechts sowie des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechtes g) nach Wahl des Kandidaten ein weiteres der in lit. e und f genannten Fächer oder ein sonstiges Wahlfach gemäß 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen (3) Die Bildungsziele der Pflicht- und Wahlfächer werden wie folgt festgelegt: zu a) Das Fach Publizistikwissenschaftliche inführung dient der kommunikationswissenschaftlichen Grundausbildung und bietet einen breiten Überblick der Grundbegriffe, ntwicklungen und Aufgaben der Kommunikationswissenschaft sowie der wesentlichen Theorieansätze und Forschungsmethoden. Darüber hinaus soll ein erstes Problemverständnis massenkommunikativer Phänomene, die problembedingte Auswahl von Untersuchungsmethoden sowie die Technik wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden. zu b) Das Fach Medien- und Kommunikationsgeschichte dient der Definition von Kommunikation als anthropologische Grundkonstante sowie der rklärungvon Grundbegriffen gesellschaftlicher Kommunikationsmittel im Wandel von Zeit und Raum. s vermittelt dadurch die Bedeutung und Veränderbarkeitgegenwärtiger Medien- und Kommunikationsstrukturen. zu c) und d) Schwerpunkt der Fächer Druckmedien und lektronische Medien ist neben einer medienkundlichen Grundlegung in ihren kommunikationspolitischen Zusammenhängen eine Übersicht der zentralen rgebnisse der Massenkommunikationsforschung. In den begleitenden Übungen sollen insichten in die Voraussetzungen, Strukturen, Strategien und Probleme der journalistischen Vermittlung in Druckmedien und elektronischen Medien erkannt und in Zusammenhang mit entsprechenden rgebnissen der Kommunikationsforschung gebracht werden. Das

3 theoretische Wissen soll mit erfahrungsgestützten insichten aus der journalistischen Praxis verbunden werden. zu e) 1. bis 4., 6. bis 8. und 11. In diesen Wahlfächern werden im einführenden Teil Berufsund Tätigkeitsfelder sowie berufliche Aufgaben und Perspektiven dargestellt. Dabei sollen der Zusammenhang und die gegenseitige Bedingtheit von Theorie und Praxis aufgezeigt werden. Im aufbauenden Teil werden anhand von Fallbeispielen typische Anwendungsbereiche praktischer und theoretischer rkenntnisse zur Auseinandersetzung mit berufsspezifischen Problemen erläutert und nachvollzogen. zu e) 10. In diesen Wahlfächern werden im einführenden Teil die allgemeinen Grundlagen der Methodik unter Berücksichtigung von Methodenpluralität und interdisziplinärer Zusammenhänge sowie das Spektrum berufsbezogener Anwendungsmöglichkeiten vermittelt. Im aufbauenden Teil werden anhand von Fallbeispielen typische Anwendungsbereiche bei der Lösung berufs- und forschungsbezogener Probleme methodenkritisch erläutert und nachvollzogen. zu e) 5. und 9. sowie f) In diesen Wahlfächern werden im einführenden Teil die allgemeinen wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und politischen Determinanten medienpraktischen Arbeitens in ihren interdisziplinären Zusammenhängen vermittelt. Im aufbauenden Teil werden anhand von Fallbeispielen typische Anwendungsbereiche bei der Lösung berufsbezogener Probleme erläutert und nachvollzogen. 2 Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlfächern Als Lehrveranstaltungen, welche die als Prüfungsfächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: zu a) 1.1 inführung in die Kommunikationswissenschaft 1.2 inführung in die Kommunikationswissenschaft 1.3 inführung in die Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 1.4 inführung in die kommunikationswissenschaftlichen Theorien zu b) 2. inführung in die Medien- und Kommunikationsgeschichte zu c) 3.1 Medien- und kommunikationswissenschaftliche Vorlesung 3.2 Grundprobleme der journalistischen Vermittlung: Printmedien zu d) 4.1 Medien- und kommunikationswissenschaftliche Vorlesung 4.2 Grundprobleme der journalistische Vermittlung: lektronische Medien zu e) nach Wahl des Hörers zwei der folgenden Fächer: 5.1 Film / 5.2 Medienpädagogik / Öffentlichkeitsarbeit / Werbung und Marktkommunikation / 5.4 Wirtschaftliche Grundlagen d. Massenkommunikation / 5.5 Verlagswesen / 5.6 Markt-, Meinungs- und Publikumsforschung / 5.7 Information und Dokumentation / 5.8 Kommunikationstechnologien / Methodologie und Methoden der empirischen Sozial- / wissenschaft Methodologie und Methoden der Geschichtswissen- / schaft Statistik / Druckmedien / lektronische Medien / zu f) nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden Fächer:

4 zu g) 6.1 Rechtliche Grundlagen der Massenkommunikation 6.2 Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen der Kommunikationsberufe 6.3 Politische Grundlagen der Massenkommunikation, einschließlich der Grundbegriffe des Staates und Rechtes sowie des österreichischen Verfassungsund Verwaltungsrechtes nach Wahl des Kandidaten ein weiteres der in lit. e und f / genannten Fächer oder ein sonstiges Wahlfach gemäß 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen 3 Die in 8 Abs. 6 StO (Vorprüfung) vorgesehenen und in 9 dieses Studienplanes angeführten Lehrveranstaltungen können auch im ersten Studienabschnitt inskribiert, die Vorprüfung über den Stoff dieser Lehrveran- staltung kann auch im ersten Studienabschnitt abgelegt werden. 4 Besondere Bestimmungen (1) Die Inskription der Übungen zur inführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.2) ist an den positiven Abschluß der inführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.1) und an den positiven Abschluß der inführungin die Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.3.) gebunden. (2) Zur Absolvierung der Übungen zur inführung in die Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.2) sind nach Maßgabe der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen die dafür anrechenbaren Proseminare zu inskribieren. Der 8 (1) StP gilt sinngemäß. (3)Bei geplanter Spezialisierung der Studierenden auf Forschungspraktika bzw. Seminare mit Schwerpunkt empirischer Kommunikationsforschung oder Publizistikhistorie wird die Absolvierung eines entsprechenden Wahlfaches aus 2, 5.9 empfohlen. (4) Die Inskription der in 2, 5.10 angeführten Lehrveranstaltungen wird erst nach Absolvierung des entsprechenden Pflichtfaches ( 2, 3bzw. 4) empfohlen. (5) s wird auf die in 10 Abs. 4 bzw. in 16 Abs. 2 AHStG genannten Teilnahmebeschränkungen verwiesen. (6) Die Studieneingangsphase gemäß 17 Abs. 2 umfaßt die Lehrveranstaltungen inführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.1) und Übungen zur inführung in die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ( 2, 1.2) sowie eine der folgenden Lehrveranstaltungen: inführungin die Medien- und Kommunikationsgeschichte( 2, 2.), Medien- und Kommunikationswissenschaftliche Vorlesung ( 2, 3.1 oder 4. 1). 5 Lehrveranstaltungen in den Freifächern (1) s sind Freifächer im Ausmaß von 10 Wochenstunden zu belegen. Als Freifächer werden alle Lehrveranstaltungen aus Publizistik-und Kommunikationswissenschaft, ferner Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Kommunikationssoziologie, Kommunikationspolitik, Kommunikationsphilosophie, Medienpädagogik, sowie Kommunikations- und Sozialpsychologie empfohlen. (2) Als Freifächer sind insbesondere jene Lehrveranstaltungen zu empfehlen, welche die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten und zur Zusammenarbeit durch ein hohes Maß an studentischer Mitwirkung und Mitverantwortung fördern. 6 rste Diplomprüfung Die erste Diplomprüfung kann in Form von Teilprüfungen oder als kommissionelle Prüfung abgelegt werden, s wird darauf hingewiesen, daß auf Studierende, von welchen die Ablegung von Teilprüfungen beantragt wird, die Bestimmungen des 26 Abs. 6 in Verbindung mit 27 Abs. 1 AHStG Anwendung finden.

5 II. Studienabschnitt als erste Studienrichtung Stundenzahlen aus den Pflicht-, Wahl- und Freifächern 7 (1) In den vier Semestern des zweiten Studienabschnittes sind von Studierenden, die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft als erste Studienrichtung gewählt haben, unbeschadet der Inskription von 4 Wochenstunden aus dem gemäß 3 und 9 dieses Studienplanes gewählten Vorprüfungsfach, nach Maßgabe des. Studienplanes unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen insgesamt 24 Wochenstunden aus den in 7 Abs. 5 lit. a - c genannten Pflicht- und Wahlfächern und 10 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. (2) Während des 2. Studienabschnittes sind aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern mindestens zu inskribieren: Name des Faches Zahl der Wochenstunden a) Theorien und Methoden der Publizistik- und 8 Kommunikationswissenschaft b) Praxisfelder der gesellschaftlichen Kommunikation 6 c) nach Wahl des Kandidaten drei der bei der ersten 10 Diplomprüfung in 5 Abs. 2 lit. b bis fsto genannten Fächern oder weiterer Wahlfächer gemäß 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen. Zwei der gewählten Fächer dürfen mit den bei der ersten Diplomprüfung gewählten Fächern nicht übereinstimmen. (3) Die Bildungsziele der Pflicht- und Wahlfächer werden wie folgt festgelegt: zu a) Das Fach Theorien und Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft dient der Vertiefung kommunikationswissenschaftlichen Denkens. Dies geschieht insbesondere durch die Übersetzung alltagspraktischer, v.a. massenmedialer Phänomene in Probleme, die mit sozialwissenschaftlichen Methoden analysiert werden können; die Befähigung zur theoretischbegründeten, kritischen Reflexion von Gegenwartsfragen der Kommunikationsgesellschaft;den Transfer und die Anwendung kommunikationswissenschaftlichen Wissens auf konkrete - insbesondere auch berufspraktische Probleme. In den Lehrveranstaltungen sollen die Studierenden zu einer Auseinandersetzung mit zentralen Forschungsergebnissen der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft befähigt und auf der Basis der im ersten Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in Übungen, Seminaren oder Forschungspraktika angewendet werden. Das erfolgreiche Absolvieren des Faches soll die Studierenden zu einer rationalen ntscheidung über das Thema der Diplomarbeit sowie zu dessen erfolgreichen selbständigen Bearbeitung befähigen. zu b) Das Fach dient der Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse, dem rwerb berufspraktischer Fähigkeiten und deren kritischer Reflexion. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sollen aufeinander abgestimmt und projektorientiert durchgeführt werden. Lehrveranstaltungen aus den Pflicht-, Wahl- und Freifächern 8 Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Prüfungsfächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: zu a) 7.1 Kommunikationswissenschaftliche Vorlesung 7.2 Kommunikationswissenschaftliche Methodenlehre 7.3 Kommunikationswissenschaftliches Seminar bzw. Forschungspraktikum U

6 7.4.1 in weiteres kommunikationswissenschaftliches Seminar bzw. Forschungspraktikum oder wahlweise: Kommunikationswissenschaftliches Methodenpraktikum Im Hinblick auf das gewählte Studienziel sind die kommunikationswissenschaftlichen Vorlesungen, Methodenlehren, Methodenpraktika, Seminare bzw. Forschungspraktika (Ziffer ) wahlweise aus den Bereichen der Kommunikationshistorie oder Kommunikationstheorie zu inskribieren. S zu b) Vorlesung zum Praxisfeld Journalismus U Übung zum Praxisfeld Journalismus Seminar oder Forschungspraktikum zum Praxisfeld Journalismus S oder oder oder oder Vorlesung zu den Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Übung zu den Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Seminar oder Forschungspraktikum zu den Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung U Vorlesung zum Praxisfeld Medienpolitik Übung zum Praxisfeld Medienpolitik Seminar oder Forschungspraktikum zum Praxisfeld Medienpolitik S Vorlesung zum Praxisfeld Medienforschung Übung zum Praxisfeld Medienforschung Seminar oder Forschungspraktikum zum Praxisfeld Medienforschung S Vorlesung zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis Übung zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis Seminar oder Forschungspraktikum zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis S S Die Inskription der in Ziffer genannten Lehrveranstaltungen muß nach Maßgabe der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen erfolgen. zu c) Als Wahlfach gelten die unter 5 Abs. 2 lit. b - f StO genannten Fächer. Nach Maßgabe der vorhandenen Lehr und Forschungseinrichtungen

7 sind zu inskribieren: - In jenem Fach, das bereits bei der ersten Diplomprüfung gewählt wurde: ine weitere aufbauende oder ergänzende Lehrveranstaltung gemäß dem entsprechenden Fach ( 2, lit. b-f) - In den zwei neu gewählten Fächern: Zwei einander ergänzende Lehrveranstaltungen in jeweils einem Fach( 2, lit. b-f) U 8st (2) Wird eine Diplomarbeit in der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft abgefaßt, so wird empfohlen, die unter lit. c gewählten Lehrveranstaltungen aus jenen Fächern zu wählen, die mit dem Thema der Diplomarbeit im Zusammenhang stehen. 9 (1)Gemäß 9 Abs. 1 in Verbindung mit 8 Abs. 6 StO sind nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen im Ausmaßvon 4 Stunden zu inskribieren, welche a) die Fachgebiete der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in historischer oder wissenschaftsgeschichtlicher oder soziologischer Weise erfassen, b) die Fachgebiete der Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft wissenschaftstheoretisch und philosophisch vertiefen. (2) Die Vorprüfung ist mündlich abzuhalten. (3)Jene Lehrveranstaltungen, die den Stoff der Vorprüfungsfächer umfassen, werden jeweils am Beginn eines Studienjahres gesondert bekanntgegeben. (4) Zwei Stunden des Vorprüfungsfaches sind aus den dafür angebotenen Lehrveranstaltungen des Institutes zu inskribieren. (5) Verwiesen wird auf den 3 dieses Studienplanes. 10 Lehrveranstaltungen zu den Freifächern im 2. Studienabschnitt Als Freifächer für den zweiten Studienabschnitt werden die in 5 des Studienplanes genannten Lehrveranstaltungen empfohlen. als zweite Studienrichtung: Stundenzahlen aus den Pflicht- und Wahlfächern 11 (1) Wurde die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft als zweite Studienrichtung gewählt, so sind während des zweiten Studienabschnittes aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches a) Theorien und Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft b) nach Wahl des Hörers aus den unter bis angebotenen Lehrveranstaltungen: Praxisfeldern der gesellschaftlichen Kommunikation c) nach Wahl des Hörers drei der bei der ersten Diplomprüfung in 5 Abs. 2 lit. b - f StO genannten Fächer oder weiterer Wahlfächer gemäß 3 6 Abs.3 des Bundesgesetzes über geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen. ines der gewählten Fächer darf mit den bei der ersten Diplomprüfung gewählten Fächern nicht übereinstimmen. Zahl der Woc hens tund en

8 Lehrveranstaltunqen aus den Pflicht- und Wahlfächern: 12 Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Prüfungsfächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: 7.1 Kommunikationswissenschaftliche Vorlesung 7.2 Kommunikationswissenschaftliche Methodenlehre 7.3 Kommunikationswissenschaftliches Seminar bzw. Forschungspraktikum S Im Hinblick auf das gewählte Studienziel sind die kommunikationswissenschaftlichen Vorlesungen, Methodenlehren, Methodenpraktika, Seminare bzw. Forschungspraktika (Ziffer ) wahlweise aus den Bereichen der Kommunikationshistorie oder Kommunikationstheorie zu inskribieren. zu b) Vorlesung zum Praxisfeld Journalismus U Übung zum Praxisfeld Journalismus Seminar oder Forschungspraktikum zum S Praxisfeld Journalismus Vorlesung zu den Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung U Übung zu den Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Seminar oder Forschungspraktikum zu den S Praxisfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Vorlesung zum Praxisfeld Medienpolitik Übung zum Praxisfeld Medienpolitik Seminar oder Forschungspraktikum zum S Praxisfeld Medienpolitik Vorlesung zum Praxisfeld Medienforschung Übung zum Praxisfeld Medienforschung Seminar oder Forschungspraktikum zum S Praxisfeld Medienforschung Vorlesung zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis Übung zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis Seminar oder Forschungspraktikum zu weiteren Feldern der Kommunikationspraxis s sind aus den unter bis angeführten Lehrveranstaltungen 2 mal 2 Wochenstunden zu inskribieren. Die Inskription der in Ziffer genannten Lehrveranstaltungen muß nach Maßgabe der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen erfolgen. S

9 zu c) Als Wahlfächer gelten die unter 5 Abs. 2 lit. b - f StO genannten Fächer. Nach Maßgabe der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen sind zu inskribieren: - In jenen zwei Fächern, die bereits bei der ersten Diplomprüfung gewählt wurden: Jeweils eine weitere aufbauende oder ergänzende Lehrveranstaltung gemäß den entsprechenden Fächern ( 2, lit. b-f) U 4st - In dem neuen gewählten Fach: Zwei einander ergänzende Lehrveranstaltungen eines Faches ( 2, lit. b- f) U 4st 13 Besondere Bestimmungen Kommunikationswissenschaftliche Seminare bzw. Forschungspraktika können nicht parallel (gleichzeitig in einem Semester) besucht werden. Auf die Bestimmungen des 16 Abs. 2 AHStG wird verwiesen. 14 rster Teil der zweiten Diplomprüfung Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung kann in Form von Teilprüfungen oder als kommissionelle Prüfung abgelegt werden. s wird daher hingewiesen, daß auf jene Studierenden, von welchen die Ablegung von Teilprüfungen beantragt wird, die Bestimmungen des 26 Abs. 8 AHStG Anwendung finden. Der Dekan: Greisenegger

Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September Stück

Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2079 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September 1976 148. Stück 5 0 1. Verordnung: Studienordnung für

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1976 Ausgegeben am 12. Oktober 1976 162. Stück 543. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 2809 Jahrgang 1977 Ausgegeben am 30. August 1977 125. Stück 452. Verordnung: Studienordnung für die

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 15. Juni 1978 90. Stück 2 5 9. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtung

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 147, am , im Studienjahr 1998/99.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 147, am , im Studienjahr 1998/99. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 147, am 21.09.1999, im Studienjahr 1998/99. 147. Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Mehr

Publizistik und Kommunikationswissenschaft

Publizistik und Kommunikationswissenschaft Studienplan für das Diplomstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Klagenfurt 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1 Übergreifende Prinzipien des Studiums... 3 2 Umfang, Dauer

Mehr

Jahrgang 1978 Ausgegeben am 26. April Stück

Jahrgang 1978 Ausgegeben am 26. April Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1215 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 26. April 1978 66. Stück 191. Verordnung: Studienordnung für den Studienzweig

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 465 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 30. Jänner 1978 14. Stück 4 5. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtung

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

WERKERZIEHUNG (KENN.NR.591)

WERKERZIEHUNG (KENN.NR.591) WERKERZIEHUNG (KENN.NR.591) STUDIENPLAN FÜR WERKERZIEHUNG (LEHRAMT AN HÖHEREN SCHULEN) I. ERSTER STUDIENABSCHNITT (IDENT FÜR 1. UND 2. STUDIENRICHTUNG) STUNDENZAHLEN AUS PFLICHT UND FREIFÄCHERN 1: (1)

Mehr

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2005/2006 - Ausgegeben am 17.10.2005-1. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 4. Verordnung

Mehr

Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen dieses Moduls ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Grundzüge der Soziologie.

Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen dieses Moduls ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Grundzüge der Soziologie. Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/30.07.2008 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) der Philologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der

Mehr

B ACHELORSTUDIUM S OZIOLOGIE STUDIENPLAN

B ACHELORSTUDIUM S OZIOLOGIE STUDIENPLAN B ACHELORSTUDIUM S OZIOLOGIE STUDIENPLAN Bachelorstudium Soziologie Ingesamt 180 ETCS STEP 1 STEP 2 Theorien Methoden Anwendungen Ergänzende Fächer Erweiterungscurricula Bachelorarbeit 2 4 2 19 ECTS 30

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 1073 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2001/2002 Ausgegeben am 26. September 2002 67. Stück 564. Verordnung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (KENN.NR.592)

TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (KENN.NR.592) TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (KENN.NR.592) STUDIENPLAN FÜR TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN (LEHRAMT AN HÖHEREN SCHULEN) I. ERSTER STUDIENABSCHNITT STUNDENZAHLEN AUS PFLICHT UND FREIFÄCHERN 1: (1) In den

Mehr

Curriculum für das Masterstudium Deutsche Philologie

Curriculum für das Masterstudium Deutsche Philologie Curriculum für das Masterstudium Deutsche Philologie Stand: Juli 2016 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 25.06.2008, 36. Stück, Nummer 316 1. (geringfügige) Änderung Mitteilungsblatt UG 2002 vom 25.06.2015,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 8 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 12. August 2014 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. Januar 2009

Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. Januar 2009 Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. Januar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-01.pdf)

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XV, Nummer 107, am 22.01.2003, im Studienjahr 2002/03.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XV, Nummer 107, am 22.01.2003, im Studienjahr 2002/03. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XV, Nummer 107, am 22.01.2003, im Studienjahr 2002/03. 107. Verordnung der Studienkommission Betriebswirtschaft über die Anerkennung von Prüfungen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 21.07.2017. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 206. Verordnung

Mehr

Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium

Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

Mehr

Modulhandbuch Bachelor-Studiengang Publizistik (Beifach) Version 2.0

Modulhandbuch Bachelor-Studiengang Publizistik (Beifach) Version 2.0 Modulhandbuch Bachelor-Studiengang Publizistik (Beifach) Version 2.0 27.01.2010 Modul 1a Einführung in die Publizistikwissenschaft 8 6 20 2 Alle n des Instituts Vermittlung von grundlegenden Begriffen

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück LIX, Nummer 712, am 29.09.2000, im Studienjahr 1999/00.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück LIX, Nummer 712, am 29.09.2000, im Studienjahr 1999/00. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück LIX, Nummer 712, am 29.09.2000, im Studienjahr 1999/00. 712. Studienplan für die Studienrichtung "Molekulare Biologie" (A490) an der Formalund Naturwissenschaftlichen

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Fach Philosophie im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultäten:

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Fach Philosophie im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultäten: Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Fach Philosophie im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultäten: a) Philosophie als Hauptfach: bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen Lehrveranstaltungen

Mehr

STUDIENPLAN. für die Studienrichtung VOLKSWIRTSCHAFT. an der Wirtschaftsuniversität Wien

STUDIENPLAN. für die Studienrichtung VOLKSWIRTSCHAFT. an der Wirtschaftsuniversität Wien STUDIENPLAN für die Studienrichtung VOLKSWIRTSCHAFT an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat mit GZ. 90 884/7-I/A/1/91 vom 10. September 1991, GZ 92

Mehr

Kommunikations- und Medienwissenschaft - Grundlagen. Communication and Media Studies - Introduction

Kommunikations- und Medienwissenschaft - Grundlagen. Communication and Media Studies - Introduction Modulbeschreibungen Kategorie Untertitel (englisch) Leistungspunkte und Modulverantwortlich Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner Sprache Zulassungsbeschränkung Modulniveau Zwingende Empfohlene Zuordnung

Mehr

Überleitung vom Studienplan 1999 auf den Studienplan 2006

Überleitung vom Studienplan 1999 auf den Studienplan 2006 Mitteilung des Studienprogrammleiters für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zur Überleitung vom Studienplan 1999 auf den Studienplan 2006 Diese Mitteilung betrifft alle Studierenden,

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE 03-1 STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE vom 17. März 1995 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Geltungsbereich I. Ziele, Inhalte und Gliederung des Diplomstudiums

Mehr

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig 9/9 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität

Mehr

Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung

Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung Achtung: Mit dem Beginn des WS 2008/09 treten neue Studienordnungen für alle Lehramtsstudiengänge in Kraft! Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 836 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 31. August 1999 64. Stück 689. Studienplan für die Studienrichtung Mathematik an der Universität Innsbruck

Mehr

Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für. der Universität Klagenfurt

Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für. der Universität Klagenfurt BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2002/03 Doktoratsstudienkommission der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik Studienplan für das Doktoratsstudium

Mehr

Studienordnung für den internationalen Masterstudiengang Computational Logic an der Technischen Universität Dresden

Studienordnung für den internationalen Masterstudiengang Computational Logic an der Technischen Universität Dresden Studienordnung für den internationalen Masterstudiengang Computational Logic an der Technischen Universität Dresden Vom 27.11.1997 Geändert am 01.10.1999 Geändert am 09.07.2002 Aufgrund von 25 des Gesetzes

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am 25.0.2010 32. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 193. 3.(geringfügige) Änderung des Curriculums

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 13. Februar 1992 32. Stück 8 1. Verordnung: Studienordnung für den Studienversuch

Mehr

PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT

PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT Bakkalaureatsstudium PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT Herzlich willkommen an der Universität Wien! Wir freuen uns, dass Sie Ihr Studium an der Universität Wien beginnen. Die Universität Wien

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 493 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 9. Feber 1983 26. Stück 57. Bundesgesetz: Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Mehr

Jahrgang 1974 Ausgegeben am 23. April Stück

Jahrgang 1974 Ausgegeben am 23. April Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1287 Jahrgang 1974 Ausgegeben am 23. April 1974 72. Stück 225. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtungen Musikerziehung (Lehramt an höheren

Mehr

LEITFADEN PS 2 4 VO 2 4

LEITFADEN PS 2 4 VO 2 4 LEITFADEN Anerkennungsmöglichkeiten für den UMSTIEG von PuK Diplom auf den BA Medien- und Kommunikationswissenschaften Mag. Hermann LEUSTK für die Anerkennung von inhaltlich und formal passenden LV s.

Mehr

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e R i e s a Studienordnung für den Studiengang Maschinenbau Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 4337 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 24. August 1993 213. Stück 577. Verordnung: Übertragung von Aufgaben

Mehr

Bachelorstudiengang Soziologie : Modulbeschreibungen (Stand: 20. April 2011) 1. Modulbezeichnung SozE: Einführung 10 ECTS 2. Lehrveranstaltungen

Bachelorstudiengang Soziologie : Modulbeschreibungen (Stand: 20. April 2011) 1. Modulbezeichnung SozE: Einführung 10 ECTS 2. Lehrveranstaltungen 1. Modulbezeichnung SozE: Einführung 10 ECTS V: Einführung in die Soziologie V: Sozialstrukturanalyse 3. Dozenten Prof. Dr. Rainer Trinczek Prof. Dr. Ingrid Artus 4. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Rainer

Mehr

Studienkennzahl 033 637 Bakkalaureatsstudium Antike Literatur-, Geistes- und Rezeptionsgeschichte

Studienkennzahl 033 637 Bakkalaureatsstudium Antike Literatur-, Geistes- und Rezeptionsgeschichte Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Antike Literatur-, Geistes- und Rezeptionsgeschichte an der Paris Lodron-Universität Salzburg Version 2002 Studienkennzahl 033 637 Bakkalaureatsstudium

Mehr

Curriculum für das Bachelorstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft

Curriculum für das Bachelorstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft Curriculum für das Bachelorstudium Publizistik und Stand: Juni 2017 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 04.05.2017, 26. Stück, Nummer 114 1 Studienziele und Qualifikationsprofil (1) Das Ziel des Bachelorstudiums

Mehr

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg Studienjahr 2012/2013 45. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 119. Geändertes Curriculum für das Bachelorstudium Musik- und Tanzwissenschaft an der Universität Salzburg

Mehr

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des 2. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des 2. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein. Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein. GES-M01 1. Name des Moduls: Basismodul Alte Geschichte.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.) an der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.) an der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD. Gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 10. Februar 2012 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den Bachelor-

Mehr

Studienordnung. Sozialwissenschaften

Studienordnung. Sozialwissenschaften Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 16. März 2000 Aufgrund

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK Aktuell: September 2012 Diese Fassung des Studienplans Wirtschaftsrecht ist als Arbeitsbehelf konzipiert, rechtliche Verbindlichkeit entfaltet ausschließlich der im Mitteilungsblatt vom 25.6.2003, 30.

Mehr

Studienordnung. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften. für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften. I.

Studienordnung. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften. für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften. I. Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Studienordnung für den Master-Studiengang Sozialwissenschaften Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

Seite 2 FU-Mitteilungen 5/1996

Seite 2 FU-Mitteilungen 5/1996 Seite 2 FU-Mitteilungen 5/1996 Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Bearbeiter/in: Prof.Dr. Gernot Wersig, Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel. 779 28 57 Dr. Renate Kunze,

Mehr

Kommunikationswissenschaft und Medienforschung

Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Master of Arts Informationsblatt für Studieninteressierte www.uni-hohenheim.de/kowi-ma Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Kurzprofil Abschluss

Mehr

S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.

S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Flöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

27.09.2004 STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DAS MAGISTER-STUDIUM DER SOZIOLOGIE

27.09.2004 STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DAS MAGISTER-STUDIUM DER SOZIOLOGIE 03-1 STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DAS MAGISTER-STUDIUM DER SOZIOLOGIE vom 17. März 1995 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Geltungsbereich I. Ziele, Inhalte und Gliederung des Magister-Studiums

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1984 Ausgegeben am 4. Mai Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1984 Ausgegeben am 4. Mai Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1379 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1984 Ausgegeben am 4. Mai 1984 78. Stück 170. Verordnung: Studienordnung Soziologie 171.

Mehr

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 10. Oktober 2001 Auf Grund des 5 Abs.2

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am , im Studienjahr 2002/03.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am , im Studienjahr 2002/03. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 256, am 26.06.2003, im Studienjahr 2002/03. 256. Studienplan für die Studienrichtung Judaistik (Einrichtung als Bakkalaureats- und Magisterstudium)

Mehr

Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim

Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Philosophie in den Master-Studiengängen Internationales Informationsmanagement Sprachwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (IIM-SWIKK)

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am , im Studienjahr 2001/02.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am , im Studienjahr 2001/02. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVII, Nummer 270, am 14.06.2002, im Studienjahr 2001/02. 270. Studienplan für das Diplomstudium "Arabistik" an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen

Mehr

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- 01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Als

Mehr

Studienordnung: 1 Geltungsbereich

Studienordnung: 1 Geltungsbereich Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Januar 1992 (KWMBl II S. 166) geändert durch: Satzung

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Soziologie im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität

Mehr

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium Vorwort Im Studiengang Lehramt Griechisch für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum unterrichten des Faches Griechisch. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im Umgang

Mehr

Bakkalaureats und Magisterstudium Informatikmanagement

Bakkalaureats und Magisterstudium Informatikmanagement Bakkalaureats und Magisterstudium Informatikmanagement am Universitätsstandort Wien an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Mehr

144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XIX. GP. Regierungsvorlage

144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XIX. GP. Regierungsvorlage 144 der Beilagen XIX. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 8 144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XIX. GP Ausgedruckt am 27. 3. 1995 Regierungsvorlage Bundesgesetz,

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM SOZIOÖKONOMIE AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (idf der Beschlüsse der Studienkommission vom 18.06.2009, 05.06.2012 und 13.01.2015, genehmigt vom Senat der Wirtschaftsuniversität

Mehr

Fächerkombinationsverordnung (Studienjahr 2002/03)

Fächerkombinationsverordnung (Studienjahr 2002/03) Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien Schopenhauerstraße 32, A-1180 Wien Fächerkombinationsverordnung (Studienjahr 2002/03) Zum Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206

Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206 1 Modulhandbuch Kommunikationswissenschaft BA-Studiengänge Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206 Stand: 23.04.2015 Gemäß Studien- und Fachprüfungsordnung

Mehr

an der Westfälischen Wilhelms-Universität

an der Westfälischen Wilhelms-Universität zur Rahmenordnung für den Masterstudiengang mit Ausrichtung auf das Lehramt an Grund, Haupt und Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Deutsch zur Rahmenordnung für den Masterstudiengang mit Ausrichtung

Mehr

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Teil B Haupt- und Nebenfachprogramme der Institute und Seminare Philosophische Fakultät Soziologisches Institut

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/07.03.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 P 2 2

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 P 2 2 Modul-Nr. 01 Methoden der Philosophie Lehrveranstaltung Art Regelsemester SWS LP Ringvorlesung V 1 P 2 2 Wissenschaftspropädeutisches Proseminar PS 1 P 2 7 Tutorium zum wissenschaftspropädeutischen Proseminar

Mehr

Beschreibung des Angebotes

Beschreibung des Angebotes Soziologie (Bachelor of Arts) in Dresden Angebot-Nr. 00072379 Angebot-Nr. 00072379 Bereich Termin Studienangebot Hochschule Permanentes Angebot Regelstudienzeit: 6 Semester Anbieter Tageszeit Ganztags

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 10 Abs. 6 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 1. Juni 2015 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Modulplan: M.A. Deutsche und Europäische Politik

Modulplan: M.A. Deutsche und Europäische Politik Modulplan: M.A. Deutsche und Europäische Politik V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung 1. / 2. Studienjahr: Wahlpflichtbereich 1 (es sind 6 aus 9 Modulen zu wählen) Modul Dauer Teilnahmevoraussetzungen

Mehr

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B 10: Philosophie. Vom 30.

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B 10: Philosophie. Vom 30. Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock B 10: Philosophie Vom 30. März 2012 Inhaltsübersicht 1 Ziele des Studiums 2 Umfang und Aufbau

Mehr

PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT

PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT Bachelorstudium PUBLIZISTIK- UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT Herzlich willkommen an der Universität Wien! Wir freuen uns, dass Sie Ihr Studium an der Universität Wien beginnen. Die Universität Wien ist

Mehr

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges Studienordnung für das Fach Kunsterziehung mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 6. Dezember 2001 Gemäß

Mehr

BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002

BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002 BEILAGE 3 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2001/2002 Studienkommission Anglistik und Amerikanistik Beschluss der Studienkommission vom 1. August 2002: Die Studienkommission für Anglistik und Amerikanistik

Mehr

Herzlich willkommen an der Universität Wien!

Herzlich willkommen an der Universität Wien! Bakkalauratsstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft Wintersemester 2013/14 Informationen zum etwaigen Aufnahmeverfahren, zur Zulassung und zur Studieneingangsphase Stand der Information: 31.05.2013

Mehr

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Vom 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) in der Fassung vom 23. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 56, S. 495 499) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Hinweis: Stammfassung Berichtigung Änderung Berichtigung Änderung Änderung Änderung Gesamtfassung ab 01.10.2014

Hinweis: Stammfassung   Berichtigung Änderung Berichtigung Änderung Änderung Änderung Gesamtfassung ab 01.10.2014 Hinweis: Nachstehendes Curriculum in konsolidierter Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 23.06.2008 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 281. Curriculum für das Erweiterungscurriculum

Mehr

Regelung zum Übergang

Regelung zum Übergang Regelung zum Übergang Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Studienstufe: Bachelor Programmformat: Major-Studienprogramm 120 Abschluss: Bachelor of Arts UZH in Sozialwissenschaften Bisherige Programme

Mehr