AMTSBLATT. Usedomer. 13. Ückeritzer Kartoffelfest. Jahrgang 4 Mittwoch, den 01. Oktober 2008 Nr. 10. (Quelle: KV Ückeritz)

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1 Usedomer AMTSBLATT Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd mit den Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und der Stadt Usedom Jahrgang 4 Mittwoch, den 01. Oktober 2008 Nr Ückeritzer Kartoffelfest (Quelle: KV Ückeritz)

2 Usedom-Süd 2 Nr. 10/2008 Amt Usedom-Süd - Wir sind für Sie da - Postanschrift: Amt Usedom-Süd Markt Usedom Telefonisch sind wir unter den folgenden Rufnummern für Sie erreichbar: Standort Usedom, Markt 7 Vorwahl: / Zentrale Fax Obergeschoss Herr Meenke/Leitender Verwaltungsbeamter Herr Schröder/Amtsvorsteher Herr Bergmann/ Hauptamtsleiter Frau Niechotz/Ortsrecht/ Wahlen Frau Müller/Frau Köster Sitzungsmanagement/ Protokolldienst Frau Büttner/Sekretariat Herr Preiss/Tourismus/ Wirtschaft Frau Kaudasch/Personalamt Herr Ermlich/IT-Administrator Herr Roloff/Archivierung Frau Lange/Kämmerin Frau Kutzborski/ Stellv. Kämmerin/ Haushaltsplanung Frau Mittelstädt/ Haushaltsplanung Frau Kröhl/Kasse Frau Heyduck/Kasse Frau Schröder/Steuern Frau Franke/ Verwaltung öffentliche Wohnungen/Liegenschaften Frau Jager/Steuern Frau Martens/Kassenleiterin Frau Harder/Vollstreckung Herr Menge/ Ordnungsamtsleiter Herr Wellnitz/ Ruhender Verkehr/ Sondernutzungen/Friedhöfe Frau Siebrecht/Wohngeld/ Soziales Herr Hauser/Meldeamt/ Standesamt Herr Hauser/Standesamt Frau Lohs/Sicherheit/Ordnung/ FFw Vorwahl: / Zentrale Fax Erdgeschoss Frau Zeplin/Bauamtsleiterin Frau Bialowons/ Stellv. Leiterin/Bauleitplanung Frau Pfitzmann/Bauleitplanung Frau Jäger/Liegenschaften Frau Mietzner/Liegenschaften Herr Biedenweg/ Bauverwaltung Frau Radünzel/Bauverwaltung Frau Helmer/Beiträge Tel. Standort Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Straße 1 b Vorwahl: / Zentrale Fax Frau Kuhtz/Sekretariat/ Allg. Verwaltung/Fundbüro Frau Voss Allg. Verwaltung/ Kindertagesstätten Herr Schreiber/ Außendienst OA Herr Schmidt/ Außenstellenleiter Frau Brieger-Lupp/Standesamt/ Gewerbe Frau Bergmann/ Meldeamt/Wohngeld/Gewerbe Sprechzeiten der Amtsverwaltung Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Sprechzeiten des Bürgerbüros in Zirchow Dienstag Uhr Impressum Usedomer Amtsblatt Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheint monatlich, wird in alle erreichbaren Haushalte des Amtes Usedom-Süd verteilt und kann über die Amtsverwaltung kos tenlos bezogen werden. Auflagenhöhe: Herausgeber & Satz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /57 90, Fax: / http.// info@wittich-sietow.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher. Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Verlagsleiter. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung.

3 Nr. 10/ Usedom-Süd Bürgersprechstunde der Landrätin des Landkreises Ostvorpommem im Amt Usedom-Süd Am 08. Oktober 2008 wird die Landrätin Frau Dr. Syrbe im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom in der Zeit von Uhr bis Uhr eine Bürgersprechstunde anbieten. Interessierte Bürger melden sich bitte bis zum im Sekretariat des Amtes Usedom-Süd unter der Telefonnummer /750-0 unter Nennung des Gesprächsthemas an. Amtliche Bekanntmachungen Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Jahresrechnung der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2007 Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Stadtvertretung der Stadt Usedom stellt fest, dass die Haushaltswirtschaft im Jahr 2007 ordnungsgemäß geführt und die Festsetzungen in der Haushaltssatzung einschließlich etwaiger Genehmigungen zu über- oder außerplanmäßigen Ausgaben eingehalten wurden. Die Stadtvertretung beschließt die Jahresrechnung 2007 und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Das Jahresergebnis 2007 wird wie folgt festgestellt: Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt ,71 Euro Vermögenshaushalt ,66 Euro Gesamthaushalt Euro Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt ,71 Euro Vermögenshaushalt ,66 Euro Gesamthaushalt ,37 Euro Die Jahresrechnung wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Usedom, den gez. Wendlandt 1. stellv. Bürgermeister Die Jahresrechnung 2007 und der Rechenschaftsbericht liegen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 38, zur Einsichtnahme aus. i. A. gez. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Usedom Markt 7 Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf Ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 50 i. V. m. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) vom i. V. m. 16 KomDoppikEG M-V wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtrags-HHPL werden erhöht vermindert und damit der um um Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0 Euro unverändert auf 0 Euro - davon für Zwecke der Umschuldung von bisher 0 Euro unverändert 0 Euro 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 Euro unverändert auf ,00 Euro 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher ,00 Euro auf ,00 Euro 3 Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. - für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 4 Mit dem Nachtragsplan werden für den Eigenbetrieb Kurverwaltung erhöht vermindert und damit der um um Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro 1. im Erfolgsplan die Erträge 4.000, , ,00 die Aufwen , , ,00 dungen 8.400, , ,00 der Jahresgewinn

4 Usedom-Süd 4 Nr. 10/ im Vermögensplan die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 Es werden neu festgesetzt: 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 Euro unverändert auf 0,00 Euro davon für Zwecke der Umschuldung von bisher 0,00 Euro unverändert auf 0,00 Euro der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,00 Euro unverändert auf 0,00 Euro der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher ,00 Euro auf ,00 Euro Koserow, den gez. Hilpert Bürgermeister Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 37, zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde folgende Haushaltsverfügung erlassen: 1.) der in 2 Nr. 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß 49 KV M-V (Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern) genehmigt bis zu einer Höhe von ,00 (einhundertzwanzigtausend). Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 50 i. V. m. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom i. V. m. 16 Kom- DoppikEG M-V wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtrags-HHPL werden erhöht vermindert und damit der um um Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0 Euro unverändert auf 0 Euro davon zum Zwecke der Umschuldung von bisher 0 Euro unverändert auf 0 Euro 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 Euro auf Euro 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher ,00 Euro auf ,00 Euro 3 Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. - für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Benz, den gez. Schröder Bürgermeister Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom, Zimmer 37, zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom wurde durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtbehörde folgende Haushaltsverfügung erlassen: 1. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird bis zu einer Höhe von (dreihundertfünfzigtausend) genehmigt. 2. Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Verpflichtigungsermächtigung wird i. H. v (einhundertdreißigtausend) erteilt. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Gemeinde Koserow Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Gemäß 16 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V wird Folgendes bekannt gemacht: 1. Der Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Seebad Koserow wurde von der Kanzlei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stiehler, Vietzen, Nolte, Burgmann und Uder geprüft. 2. Der Landesrechnungshof hat den Prüfbericht mit Schreiben vom freigegeben.

5 Nr. 10/ Usedom-Süd 3. Der Jahresabschluss wurde von der Gemeindevertretung Koserow am mit Beschlussnummer 0073/08 festgestellt. 4. Der Gewinn aus dem Jahr 2006 in Höhe von ,79 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wurde Entlastung erteilt. 6. Der Jahresabschluss 2006, der Lagebericht 2006, der Bericht des Abschlussprüfers, die Feststellung des Landesrechnungshofes vom und der Beschluss Nr.: 0073/08 der Gemeindevertretung vom liegen vom bis während der Öffnungszeiten des Eigenbetriebes Kurverwaltung, montags bis freitags von Uhr in Koserow, Hauptstraße 21 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Koserow, den Änderung der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Ückeritz vom 08. September 2008 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBI. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVOBI. M-V S. 410) sowie des 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom (BGBl. I S. 310, 919) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBI. I S. 2833) erlässt die Gemeinde Ückeritz für das Gebiet der Gemeinde Ückeritz folgende 1. Änderung der Parkgebührenverordnung: Artikel 1 Die Parkgebührenverordnung der Gemeinde Ückeritz vom wird wie folgt geändert: 4 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt: Parkplatz Hafen Stagnieß a) je 1 Stunde 0,50 b) Tageskarte 4,00 c) Mindestbetrag 0,50 Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Gebührenverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ückeritz, den Usedom im Bauamt während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: montags bis mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von Uhr Uhr Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB in Verbindung mit 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. ( 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Übersichtsplan Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow, der Gemeinde Benz. Bekanntmachung der Gemeinde Benz über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow Die Gemeindevertretung Benz hat am die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow als Satzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow tritt mit Ablauf des in Kraft. Jedermann kann die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Usedom Süd, Markt 7 in

6 Usedom-Süd 6 Nr. 10/2008 Bekanntmachung der Gemeinde Rankwitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krienke der Gemeinde Rankwitz Der Geltungsbereich des Entwurfes der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krienke von ist im beigefügten Planauszug gekennzeichnet. 1. Der von der Gemeindevertretung Rankwitz in der öffentlichen Sitzung am gebilligte Entwurf der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krienke der Gemeinde Rankwitz mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung von liegt gemäß 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis zum im Bauamt des Amtes Usedom Süd in Stadt Usedom, Markt 07 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 2. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Bekanntmachung der Gemeinde Rankwitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Am Peenestrom im Ortsteil Quilitz nördlich des Hohlweges für die Flurstücke 29/18 bis 29/24 und 29/26 bis 29/28 der Flur 1, Gemarkung Quilitz Der Geltungsbereich des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Am Peenestrom von ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet: Gemarkung Quilitz Flur 1 Flurstücke 29/18 bis 29/24 und 29/26 bis 29/28 1. Der von der Gemeindevertretung Rankwitz in der öffentlichen Sitzung am gebilligte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Am Peenestrom im Ortsteil Quilitz nördlich des Hohlweges der Gemeinde Rankwitz mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung von liegt gemäß 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis zum im Bauamt des Amtes Usedom Süd in Stadt Usedom, Markt 07 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planänderung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 2. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

7 Nr. 10/ Usedom-Süd Bekanntmachung der Gemeindevertretung Seebad Koserow über den Beschluss Nr. 0066/08 vom zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow i. V. m. dem Bebauungsplan Nr. 10 Erweiterung der Hotelanlage Hansekogge - Am Strauchelfeld der Gemeinde Koserow 1. Die Gemeindevertretung des Seebades Koserow hat in der Sitzung am die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow für die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke der Gemarkung Koserow Flur 2 Flurstücke 24/5 und 26/2 beschlossen. Die Fläche des Planänderungsbereiches umfasst ca qm. Bisherige Nutzungsart der Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan: Flächen für die Landwirtschaft Geplante Nutzungsart in der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Ausweisung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kurparkanlage und Ausweisung einer Verkehrsfläche, mit der besonderen Zweckbestimmung als private Parkfläche. Begründung der Nutzungsartänderung Der Betreiber der Hotelanlage Hanse-Kogge, Herr Michael Raffelt beabsichtigt, zu seinem Kneippzentrum einen Kurpark anzulegen und benötigt außerdem noch weitere Stellplätze zum optimalen Betrieb der Hotelanlage. Es handelt sich hierbei um insgesamt 38 zusätzliche Stellplätze, von denen 4 Stellplätze behindertengerecht sind. Das Vorhaben soll auf den Flurstücken 26/2 und 24/5, Flur 2, Gemarkung Koserow realisiert werden. Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt über den Triftweg. Sowohl der Kurpark, als auch die Stellplatzanlage befinden sich nicht in Übereinstimmung mit der jetzigen gemeindlichen Planung, die im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Es soll daher die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. 2. Alle mit dem Planverfahren im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. 3. Die Planänderung wird nach 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erfolgen. 5. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

8 Usedom-Süd 8 Nr. 10/2008 Bekanntmachung der Gemeinde Benz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Solarpark PV 1 - Neppermin auf der ehemaligen Deponie der Gemeinde Benz 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Solarpark PV 1 - Neppermin gefasst. 1. Geltungsbereich: Das Gebiet umfasst die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke der Gemeinde Benz Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 406, 407/1 und 408, alle teilweise 2. Folgende Planungsziele werden angestrebt: Die Firma tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung (Auf der Gemarkung Mellenthin gelegen), eine Photovoltaik Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer elektrischer Energie und der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu errichten. Entsprechend dem Erneuerbare Energie - Gesetz (EEG) vom kann dadurch eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die Gemeinde Benz leistet mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einen Beitrag zur Zielsetzung des EEG. Die Standortvoraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb, wie möglichst hohe solare Einstrahlungswerte, Südausrichtung und eine nahe gelegene Einspeisemöglichkeit ins Stromnetz sind gegeben. Die Flächenverfügbarkeit ist bereits mit dem Landkreis Ostvorpommern geklärt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist der Planbereich als stillgelegtes Deponiegelände mit angrenzendem Gewerbegebiet und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, so dass sich die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 noch nicht mit den gemeindlichen Planungen in Übereinstimmung befinden. Deshalb wird im Parallelverfahren im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 13 vorgenommen. 3. Alle im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabensträger, die tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH, Neumarkt 9 Treppe B, in Leipzig zu tragen. Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Benz und dem Vorhabensträger detailliert festgeschrieben. 4. Die Planung wird nach 2 BauGB ff. aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. 5. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erfolgen. 6. Der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

9 Nr. 10/ Usedom-Süd Bekanntmachung der Gemeinde Benz über den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz (i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Solarpark PV 1 - Neppermin auf der Deponie der Gemeinde Benz) 1. Die Gemeindevertretung Benz hat in der Sitzung am die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz für die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke der Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 406, 407/1 und 408, alle teilweise Größe ca. 4 ha beschlossen. Bisherige Nutzungsart der Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan: Das Plangebiet ist in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz für folgende Nutzung ausgewiesen: 1. Teilfläche als stillgelegte Deponie 2. Teilfläche als Gewerbefläche 3. Teilfläche als Fläche für die Landwirtschaft mit der Abgrenzung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Da für die einzelnen Teilflächen im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Solarpark PV 1 - Neppermin Nutzungsänderungen vorgesehen werden müssen, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend zu ändern.

10 Usedom-Süd 10 Nr. 10/2008 Geplante Nutzungsart in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet nach 11 BauNVO mit besonderer Zweckbestimmung Solarpark. In dem Plangebiet und in der näheren Umgebung (Gemarkung Mellenthin) soll ein Photovoltaikpark zur Gewinnung erneuerbarer Energien errichtet werden. Begründung Die Firma tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung (Auf der Gemarkung Mellenthin gelegen), eine Photovoltaik Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer elektrischer Energie und der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu errichten. Entsprechend dem Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG) vom kann dadurch eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die Gemeinde Benz leistet mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einen Beitrag zur Zielsetzung des EEG. Die Standortvoraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb, wie möglichst hohe solare Einstrahlungswerte, Südausrichtung und eine nahe gelegene Einspeisemöglichkeit ins Stromnetz sind gegeben. Die Flächenverfügbarkeit ist bereits mit dem Landkreis Ostvorpommern geklärt. Aufgrund der Abweichung der Nutzungsarten im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu den in dem Bebauungsplan Nr. 13 Solarpark PV 1 - Neppermin geplanten Nutzungsarten ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 2. Alle im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabensträger, die tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH, Neumarkt 9 - Treppe B, in Leipzig zu tragen. Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Benz und dem Vorhabensträger detailliert festgeschrieben. 3. Die Planänderung wird nach 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erfolgen. 5. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Bekanntmachung der Gemeinde Benz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Erlebnispark mit Austellungen vor der ehemaligen Deponie Neppermin der Gemeinde Benz

11 Nr. 10/ Usedom-Süd 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Erlebnispark mit Ausstellungen gefasst. 1. Geltungsbereich: Das Gebiet umfasst die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke der Gemeinde Benz Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 396/1, 397/2, 397/3, 398/1, 398/2, 402/1, 403/1, 404/1 und 406 Größe ca. 7 ha 2. Folgende Planungsziele werden angestrebt: Die Firma Inno Art GmbH (Gemeinnützige Fördergesellschaft für Innovation-, Kunst- und Kultur mbh) beabsichtigt, vor dem Gelände vor der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, unter Einbeziehung des bestehenden Red House, eine Erlebnisgastronomie mit Innovationsausstellungen und eine Disc- Golfparkanlage zu errichten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben: - Der bereits bestehende Gastronomiebereich im 1. OG des Red House soll durch einen Anbau als Metallkonstruktion mit Verglasung vergrößert werden. Dafür wird die Metallplattform der Fluchttreppe an der vorderen Hausseitenfront des Gebäudes auf ca. 9 x 9 m vergrößert. - Aufstellung des Buchkunstwerks WORLD BOOK als größtes Gästebuch der Welt. Das Kunstwerk wird in einer Bühnenkonstruktion mit Überdachung aufgestellt. - Auf der bereits genehmigten Parkplatzfläche mit 152 Stellplätzen für Gäste und 19 Stellplätze für Personal soll ein Zweiachs-Doppeldecker als Bistroimbiss mit Aussichtsplattform aufgestellt und eingerichtet werden. - Aufstellung des Fahrradkunstwerks Eifelturm. Es handelt sich hierbei um das größte Fahrrad der Welt, das als Eifelturm gestaltet ist. - Errichtung eines Gebäudes als Info Point. Hier sollen Computerplätze eingerichtet und als Welcome Center - Usedom ganz speziell für Touristikanbieter vom Hinterland Usedom genutzt werden. Zusätzlich werden in das Gebäude Lagerräume, Büroräume und eine Betreiberwohnung integriert. - Aufbau einer Disc-Golfparkanlage der Kategorie A mit mindestens 18 Zielen, um neben Spielmöglichkeiten für Vereine und Touristen auch nationale und internationale Turniere durchführen zu können. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist der Planbereich als Gewerbegebiet und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, so dass sich die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 nicht mit den gemeindlichen Planungen in Übereinstimmung befinden. Deshalb wird im Parallelverfahren im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 14 vorgenommen. 3. Alle im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabensträger, die Inno Art GmbH, Gewerbegebiet 1, in Pudagla, zu tragen. Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Benz und dem Vorhabensträger detailliert festgeschrieben. 4. Die Planung wird nach 2 BauGB ff. aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. 5. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erfolgen. 6. Der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 14 Erlebnispark mit Ausstellungen (vor der ehemaligen Deponie) der Gemeinde Benz Bekanntmachung der Gemeinde Benz über den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz (i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Erlebnispark mit Ausstellungen vor der Deponie Neppermin der Gemeinde Benz) 1. Die Gemeindevertretung Benz hat in der Sitzung am die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz für die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke der Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 396/1, 397/2, 397/3, 398/1, 398/2, 402/1, 403/1, 404/1 und 406 beschlossen. Bisherige Nutzungsart der Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan: Das Plangebiet ist in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz für folgende Nutzung ausgewiesen: 1. Teilfläche als Gewerbefläche 2. Teilfläche als Fläche für die Landwirtschaft Da für die einzelnen Teilflächen im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 Erlebnispark mit Ausstellungen

12 Usedom-Süd 12 Nr. 10/2008 Nutzungsänderungen vorgesehen werden müssen, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Geplante Nutzungsart in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet nach 11 BauNVO mit besonderer Zweckbestimmung Erlebnispark mit Ausstellungen. In dem Plangebiet und in der näheren Umgebung sollen ein Erlebnispark mit Ausstellungen und eine Disc-Golfparkanlage errichtet werden. Begründung: Die Firma Inno Art GmbH (Gemeinnützige Fördergesellschaft für Innovation-, Kunst- und Kultur mbh) beabsichtigt, vor dem Gelände vor der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, unter Einbeziehung des bestehenden Red House, eine Erlebnisgastronomie mit Innovationsausstellungen und eine Disc-Golfparkanlage zu errichten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben: - Der bereits bestehende Gastronomiebereich im 1. OG des Red House soll durch einen Anbau als Metallkonstruktion mit Verglasung vergrößert werden. Dafür wird die Metallplattform der Fluchttreppe an der vorderen Hausseitenfront des Gebäudes auf ca. 9 x 9 m vergrößert. - Aufstellung des Buchkunstwerks WORLD BOOK als größtes Gästebuch der Welt. Das Kunstwerk wird in einer Bühnenkonstruktion mit Überdachung aufgestellt. - Auf der bereits genehmigten Parkplatzfläche mit 152 Stellplätzen für Gäste und 19 Stellplätze für Personal soll ein Zweiachs- Doppeldecker als Bistroimbiss mit Aussichtsplattform aufgestellt und eingerichtet werden. - Aufstellung des Fahrradkunstwerks Eifelturm. Es handelt sich hierbei um das größte Fahrrad der Welt, das als Eifelturm gestaltet ist. - Errichtung eines Gebäudes als Info Point. Hier sollen Computerplätze eingerichtet und als Welcome Center - Usedom ganz speziell für Touristikanbieter vom Hinterland Usedom genutzt werden. Zusätzlich werden in das Gebäude Lagerräume, Büroräume und eine Betreiberwohnung integriert. - Aufbau einer Disc-Golfparkanlage der Kategorie A mit mindestens 18 Zielen, um neben Spielmöglichkeiten für Vereine und Touristen auch nationale und internationale Turniere durchführen zu können. Aufgrund der Abweichung der Nutzungsarten im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu den in dem Bebauungsplan Nr. 14 Erlebnispark mit Ausstellungen geplanten Nutzungsarten ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 2. Alle im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabensträger, die Inno Art GmbH, Gewerbegebiet 1, in Pudagla, zu tragen. Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Benz und dem Vorhabensträger detailliert festgeschrieben. 3. Die Planänderung wird nach 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erfolgen. 5. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

13 Nr. 10/ Usedom-Süd Bekanntmachung von Fundsachen Laufende Nummer im Beschreibung des Fund- Tag der Ablieferung Ablauf der Meldefrist Nummer Fundverzeichnis gegenstandes bzw. Anzeige 9 9/2008 Handy Sony Ericsson v. Vodafone (gefunden in Koserow) 10 10/2008 Klapphandy Samsung mit Anhänger (gefunden i. Koserow) 11 11/2008 Ruderboot, Typ Anka (gefunden Peenestrom vor Rankwitz) 26er Damenfahrrad, lila-schwarz 17 17/08 (gefunden in Zirchow) Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte binnen der in der letzten Spalte angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Koserow, Amtliche Bekanntmachung/Ausschreibung Die Gemeinde Stolpe verkauft Unbebaute Parzelle im Dorf Stolpe Stolpe, Zum Haff (Gemarkung Stolpe Flur 3, Flurstück 20/4 Grundstücksfläche: insgesamt qm Allgemeines: Bebaubarkeit nach 34 Baugesetzbuch und den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für das Dorf Stolpe Mindestgebot: 33,00 /qm: Info unter /75064 und weitere Info, unter www. amtusedom-sued.de Angebotsabgabe bis zum 29. Oktober 2008 (ohne Zusätze und Bedingungen) im verschlossenen Umschlag an das Amt Usedom- Süd, Markt 7, Usedom, mit der Kennzeichnung: Angebot unbebaute Parzelle Stolpe, Flur 3, Flurstück 20/4 Usedom, den 10. September 2008 Amtliche Bekanntmachung/Ausschreibung

14 Usedom-Süd 14 Nr. 10/2008 Die Stadt Usedom verkauft Unbebautes Grundstück im Sanierungsgebiet Altstadt Usedom Usedom, Priesterstraße 28 (Gemarkung Usedom Flur 11, Flurstück 150/2 Grundstücksfläche: insgesamt 279 qm Allgemeines: Bebaubarkeit nach 34 Baugesetzbuch und den sanierungsrechtlichen Festsetzungen Mindestgebot: 9.000,00 (sanierungsbedingter Neuordnungswert) Kurzexposé und Info unter /75064 oder 0381/ und weitere Info unter www. amtusedom-sued.de Angebotsabgabe im verschlossenen Umschlag an das Amt Usedom-Süd, Markt 7, Usedom, mit der Kennzeichnung: Angebot Usedom, Priesterstraße 28 Usedom, den 10. September 2008 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Koserow Neuvergabe der Hausnummern in Koserow Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Koserow, die Gemeindevertretung hat auf der Gemeindevertretersitzung am die Satzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern für das Gemeindegebiet beschlossen. Nach 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 51 des Straßen- und Wegegesetztes M-V haben Sie Ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Diese Rechtsgrundlagen schließen auch die Möglichkeit der Änderung von Hausnummern ein. Nach Inkrafttreten der Satzung hat sich die Gemeindevertretung und der Bauausschuss entschlossen, eine Neunummerierung aller Grundstücke an öffentlichen Straßen in Koserow vorzunehmen. Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen und sollen durch eine chronologische Reihenfolge vor Verwechslungen schützen und ein schnelles und leichtes Auffinden der jeweiligen Anschrift ermöglichen. Dies ist gerade für die Erreichbarkeit durch Rettungskräfte von besonderer Bedeutung. Die Zuordnung der Hausnummern soll daher eindeutig und nachvollziehbar sein. Die in Koserow bis dato vergebenen Hausnummern konnten aufgrund der vorhandenen Nummerierung oft nur durch den Zusatz von Buchstaben eingeordnet werden. Unter Umständen konnte aber selbst dann eine chronologische Reihenfolge nicht mehr gewährleistet werden kann. Gemäß der nunmehr geltenden Satzung sind für die neuen Hausnummern arabische Zahlen mit einer Schrifthöhe von mindestens 8,5 cm zu verwenden. Die Nummerierung kann durch Nummernschilder sowie durch Metall- oder Werkstoffzahlen erfolgen. Hausnummern auf Beleuchtungskörpern sind ebenfalls zugelassen. Die Bescheide zur Änderung der Hausnummerierung für die Bahnhofstraße, Achterstraße, Schulstraße, Fischerstraße, Störtebeker Weg, Charlottenburger Straße und Kurze Straße werden demnächst verschickt. Die Änderungen werden ab dem 01. Januar 2009 wirksam. Die bis dahin vorzunehmende Ummeldung im Einwohnermeldeamt erfolgt kostenlos im Bürgeramt in Koserow. Ausfertigungen der Bescheide über die Änderung der Hausnummerierung werden von Amts wegen an das Finanzamt Wolgast, an das Katasteramt des Landkreises Ostvorpommern, an die Deutsche Post sowie an das Einwohnermeldeamt und die Abteilung Steuern im Amt Usedom-Süd weitergeleitet. Die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher = Fahrzeugschein) erfolgt bei der Zulassungsstellung des Landkreises Ostvorpommern in Anklam und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 11,00. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jäger aus der Liegenschaftsabteilung des Bauamtes persönlich im Amt Usedom-Süd in Usedom, Markt 7 bzw. auch telefonisch unter / zur Verfügung. Mit der Bitte um Kenntnisnahme Ihr Bauamt AMTSGERICHT ANKLAM GRUNDBUCHAMT Liegenschaftsblatt: Rankwitz 3202 Aufgebot Es wird die Anlegung des Grundbuches Rankwitz Blatt 3202 angekündigt. Das Grundstück ist nach dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis wie folgt beschrieben: Gemeinde: Rankwitz Gemarkung: Krienke Krienke Krienke Flur: Flurstück/e: Nutzunsart: Waldfläche Größe: qm qm qm Eigenbesitzer: Gerhard Menge Erika Menge zu je 1/2 Anteil Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, haben ihr Recht binnen einer Frist von sechs Wochen -ab Aushang - anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt. Anklam, den Kormann Rechtspflegerin Ausfertigung Amtsgericht Anklam Grundbuchamt Liegenschaftsblatt: Rankwitz 2338 Aufgebot Es wird die Anlegung des Grundbuches Rankwitz Blatt 698 angekündigt. Das Grundstück ist nach dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis wie folgt beschrieben: Gemeinde: Rankwitz Gemarkung: Reestow Flur: 1 Flurstück/e: 185 Nutzunsart: Wasserfläche Größe: 150 qm Eigenbesitzer: Öffentliche Wege und Gewässer - verfügungsbefugt ist die Gemeinde Rankwitz -

15 Nr. 10/ Usedom-Süd Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, haben ihr Recht binnen einer Frist von sechs Wochen - ab Aushang - anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt. Anklam, den Kormann Rechtspflegerin ist nicht möglich, da der Aufenthaltsort dieser Person nicht bekannt ist. Eine Zustellung der Benachrichtigung an die Rechtsnachfolger ist nicht möglich, da die Erben unbekannt sind. Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Klaus-Peter Scholwin, Hafenstraße 48, Greifswald In der Zeit vom bis (14 Tage) eingesehen werden. Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen Das Grundstück Gemarkung Koserow Flur 007 Flurstücke 180/6-180/9, 180/11, 180/13-180/42. ist vermessen worden, und die Grenzen sind abgemarkt worden. Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung an den Eigentümer des Flurstückes Gemarkung Koserow Flur 007 Flurstück 178 ist nicht möglich, da er verstorben ist. Die Benachrichtigung an die Rechtsnachfolger ist nicht möglich, da die Erben unbekannt sind bzw. ein Erbschein nicht beigebracht wurde. Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Petra Zeise, Papendorfer Chaussee 2, Pasewalk wochentags in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr einen Monat nach öffentlicher Zustellung eingesehen werden. Pasewalk, den Vermessungsbüro Scholwin Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Gemeinde: Koserow; Antragsnr.: 90/2008; Gemarkung: Koserow Antragsart: Zerlegung; Flur: 7; FLURSTÜCK: 127 BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Feststellung von Grundstücksgrenzen Das oben genannte Grundstück ist vermessen, die Grenzen sind festgestellt worden. Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Feststellung an die Eigentümer des Flurstückes Gemarkung: Koserow Flur: 7 Flurstück: 125/20 Name: Herr Wolfgang Strube Frau Johanna Bagatsch Amtsgericht Wolgast Geschäftszeichen: 1 C 510/04 Aufgebot Herr Klaus Woest, geb. am und Frau Annett Barleben, geb. Woest, geb. am Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Ulrike Suliak Gaudystr. 11, Berlin Az.: 4/02/55/Su haben das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Gläubigers der auf ihrem Grundstück im Grundbuch von Zempin Blatt 20 in Abteilung III unter laufender Nr. 1 für die Erben des früheren Schiffskapitäns, späteren Rentiers Friedrich Busch genannt Schohl in Zempin, eingetragenen Hypothek von Goldmark, mit den Zinsen seit dem , gemäß 1170 BGB beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den Mittwoch Uhr 23 Wochentag Datum Uhrzeit Saal vor diesem Gericht, Breite Str. 6 c, anberaumten Aufgebotstermin ihre/seine Rechte anzumelden, anderenfalls seine/ihre Ausschließung erfolgen wird. Wolgast, den gez. Krentz Rechtspflegerin Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern vom 17. September 2008 Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und Entwurf des Umweltberichtes Fristverlängerung Die Frist für die Stellungnahmen im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und Entwurf des Umweltberichtes wird verlängert. Hinweise und Anregungen können bis zum 30. Oktober 2008,16.00 Uhr, - online unter - per an poststelle@afrlvp.mv-regierung.de sowie - schriftlich oder zur Niederschrift an die Geschäflsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern Am Gorzberg Haus Greifswald abgegeben werden. Dr. Arthur König Vorsitzender

16 Usedom-Süd 16 Nr. 10/2008 Vorschlagsliste zur Schöffenwahl Gemäß 36 Gerichtsverfassungsgesetz wird die Vorschlagsliste für Schöffen eine Woche lang ab Bekanntgabe zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die Vorschlagsliste kann während der Sprechzeiten der Amtsverwaltung im Amt Usedom-Süd, Markt 7, Usedom und im Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Str. 1b, Koserow eingesehen werden. Im Auftrage (Tobias Menge) Bekanntmachung der Gemeindevertretung Benz zum Beschluss Nr. 0052/08 vom über den geänderten Entwurf und die erneute Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See in der Fassung von Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan: Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 137; 138; 1051/1; 1051/2; 51/3; 1000/2; 1011; 1000/3; 1000/5; 1000/6; 1000/7; 1012; 1000/4 (teilweise); 1050/24; 1050/26; 1050/27; 1050/28; 1050/29; 1050/30; 1050/31; 1049; (teilweise); 1051/4; 1048/1; 1048/2; 1048/3; 1050/25 (teilweise); 1002/2; 1033/12; 1033/1; 789/11; 789/16; 792 (teilweise); 788/3; 788/2; 788/1; 70; 71/3; 1001; Begründung der Änderung der Planung Die Gemeindevertretung Benz hat in ihrer Sitzung am die Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 durchgeführt Aufgrund einer Vielzahl von Einwänden sowohl von Trägern öffentlicher Belange, als auch von betroffenen Bürgern der Gemeinde Benz, wurde der Entwurf zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See noch einmal in einigen Bereichen geändert. In die Unterlagen des Entwurfs der Satzung zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See der Gemeinde Benz (Planungsstand ) wurden folgende Änderungen eingearbeitet: 1. Baufeld 7 - Eintragung eines Baufeldes für die Aussichtskanzel (BF 7) an der Promenade seeseitig - Änderung der zulässigen Höhe von 6,00 m auf 7,00 m 2. Baufeld Verschiebung des Baufeldes 5.1 in westliche Richtung und Streichen der zugelassenen Möglichkeit der Errichtung einer Aussichtskanzel im Baufeld Baufeld 4 - Vergrößerung des Baufeldes 4 dreiseitig jeweils bis an den Böschungsfuß - Zulässigkeit der bebaubaren Fläche von 430 qm auf 450 qm vergrößert - Zulässigkeit der Errichtung und Betreibung eines Imbisses mit maximal 130 qm Grundfläche - Höhenfestsetzung von 4,50 m (5,70 m HN) auf 5,00 m (6,20 m HN), wie im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt, geändert 4. Baufeld 12 - Eintragung des Baufeldes 12 gemäß dem Vermerk des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund vom Baufelder 11.1 bis Änderung des Sondergebietes Boot der Baufelder 11.1 bis 11.6 im Sondergebiet Ferienhäuser im Wasser - Reduzierung der Zuwegung zu den Baufeldern 11.1 bis Änderung der zulässigen Höhe der Bebauung von 5,00 m (6,20 m HN) auf 4,00 m (6,05 m HN) 6. Baufelder 5.4 bis Reduzierung der Länge des Baufeldes 5.4 von 25 m auf 20 m Länge, so dass Zugänglichkeit vom Flurstück 77/3 auf die Promenade ermöglicht wird - Anordnung des Baufeldes 5.5 direkt an der Promenade - Berücksichtigung der Abstandsflächen für die Verkaufsgebäude/Handwerksstätten auf den gemeindeeigenen Flächen - Streichung des Baufeldes Umnummerierung des Baufeldes 5.7 in Baufeld Baufeld 8 - Eintragung der Abgrenzungslinie zwischen Freiterrasse und Bootssteg 8. Löschwasserentnahmestellen, Feuerwehraufstellfläche - Festsetzen der Löschwasserentnahmestellen am Seesteg und im Bereich des Baufelds 8 - Festsetzen der Feuerwehraufstellfläche im Bereich des Baufeldes 8, dadurch Entfall des Parkplatzes P 4 in diesem Bereich 9. Korrektur HN-Höhen BF 5.1 bis Korrektur der verschriebenen HN-Höhen für die Baufelder 5.1 bis 5.7 von 4,20 m HN auf 4,70 m HN Die geänderten Entwurfsunterlagen werden erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die von den Änderungen betroffenen Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die geänderten Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie dem Grünordnungsplan werden in der vorliegenden Fassung von gebilligt. 2. Die in der Gemeindevertretersitzung am gebilligten geänderten Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See in der Fassung von mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Entwurf der Begründung einschl. integriertem Umweltbericht mit Darlegung der nach 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes und der Grünordnungsplan mit Standortanalyse, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Festsetzungen zur Kompensation liegen gemäß 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis zum im Bauamt des Amtes Usedom Süd in Stadt Usedom, Markt 07 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

17 Nr. 10/ Usedom-Süd 3. Der Beschluss wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschluss Nr.: 0021/08 Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gummlin Projektentwickiung GmbH Beschluss Nr.: 0022/08 Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Gummlin Projektentwickiung GmbH Beschluss Nr.: 0024/08 Beschluss über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Stolpe und dem Förderverein Schloss Stolpe e. V. Beschluss Nr.: 0015/08 Beschluss über die Willensbekundung/Erneute Antragstellung DE- Antrag Erneuerung der Straßenbeleuchtung Gummlin (Dorfstraße und Triftstraße) Beschluss Nr.: 0017/08 Beschluss über die Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss Beschluss Nr.: 0018/08 Beschluss über den Verkauf des in Gemarkung Stolpe Flur 3 belegenen Flurstückes 20/4 - Aufhebung des Beschlusses vom Beschluss Nr.: 0019/08 Beschluss über den Verkauf des in Gemarkung Stolpe Flur 3 belegenen Flurstückes 20/4 Beschluss Nr.: 0020/08 Beschluss über den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche aus dem in Gemarkung Gummlin Flur 1 belegenen Flurstück 287/4 Beschluss Nr.: 0014/08 Beschluss zur Auftragsvergabe-Ausgleichspflanzungen in Stolpe Beschluss Nr.: 0008/08 Beschluss über die Ausschreibung - Konzessionsvertrag Strom Beschluss Nr.: 0023/08 Beschluss über die Verlängerung eines bestehenden Pachtvertrages Auf der Sitzung der Stadtvertretung Usedom am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0042/08 Beschluss über die erneute Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zum Ausbau der innerörtlichen Straße in Paske Beschluss Nr.: 0050/08 Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm INTERREG IVA, (Förderung Ziel 3. Teilprojekt Stadt Usedom) - 1. Abschnitt Ortseingänge und Infopunkte Beschluss Nr.: 0041/08 Beschluss über die Jahresrechnung 2007 und die Entlastung des Bürgermeisters Gemeindevertretersitzungen Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0016/08 Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Beschluss Nr.: 0043/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Schullastenausgleich an den Schulzweckverband Ückeritz Beschluss Nr.: 0048/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe - öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen, Anzeigen

18 Usedom-Süd 18 Nr. 10/2008 Beschluss Nr.: 0047/08 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters - Anschaffung PickUp Beschluss Nr.: 0033/08 Beschluss zum Verkauf einer unvermessenen Teilfläche aus dem in Gemarkung Usedom Flur 7 belegenen Flurstück 1/2 Beschluss Nr.: 0044/08 Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des in Gemarkung Usedom Flur 11 belegenen Flurstückes 184 Beschluss Nr.: 0046/08 Beschluss zum Verkauf des in Gemarkung Usedom Flur 11 belegenen Flurstückes 150/2 - Priesterstraße 28 Beschluss Nr.: 0049/08 Beschluss über die Zuschlagserteilung zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges Typ LF Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0002/08 Erneuter Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Beschluss Nr.: 0015/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Sachverständigen -, Gerichts- und ähnliche Kosten Beschluss Nr.: 0013/08 Beschluss über die Vorschlagsliste zur Schöffen- und Hilfsschöffenwahl Beschluss Nr.: Beschluss über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Korswandt und der E.ON edis AG Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0022/08 Beschlussfassung über das Raumprogramm zum Neubau der Kindertagesstätte Beschluss Nr.: 0021/08 Beschluss über die Waldumwandlung auf dem Flurstück 48/64, Flur 2, Gemarkung Zempin in der Gemeinde Zempin Beschluss Nr.: 0025/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe - Anschaffung Streuer -Modul für den Winterdienst Beschluss Nr.: 0028/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Zuschuss Regionalgesellschaft Kommunal-Kombi Beschluss Nr.: 0026/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Erhöhung der Kreisumlage Beschluss Nr.: 0027/08 Beschluss über den Antrag auf finanzielle Unterstützung - SV Eintracht Zinnowitz Beschluss Nr.: 0023/08 Beschluss über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Zempin und der E.ON edis AG Beschluss Nr.: 0024/08 Beschluss zur Verlängerung eines bestehenden Pachtvertrages vom Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss-Nr. 0071/08 Beschluss über den geänderten Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 Ferienhausgebiet südlich des Steinberges in der Fassung von Beschluss-Nr. 0066/08 Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow, i. V. m. dem Bebauungsplan Nr. 10 Erweiterung Hotel Hanse Kogge- am Strauchelfeld Beschluss-Nr. 0076/08 Beschluss über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2008 der Gemeinde Koserow Beschluss-Nr. 0073/08 Beschluss über die Jahresrechnung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Koserow zum Beschluss-Nr. 0074/08 Beschluss über einen Zuschuss an den Sozialverband OV Koserow/Loddin Beschluss-Nr. 0072/08 Beschluss zur Genehmigung der feuerwehrtechnische Beladung auf dem LF 20/16 Beschluss-Nr. 0067/08 Beschluss zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages Beschluss-Nr. 0068/08 Beschluss über die Auftragsvergabe - Straßenausbau Obere Kreuzstraße Beschluss-Nr. 0070/08 Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages über die Nutzung einer Teilfläche des Flurstücks 124/2 der Flur 3 in der Gemarkung Koserow Beschluss-Nr. 0075/08 Beschluss über die Erhöhung des Pachtzinses für die Nutzung einer Teilfläche des Flurstücks 124/2 der Flur 3 in der Gemarkung Koserow Beschluss-Nr. 0069/08 Beschluss über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Koserow und der E.ON edis AG Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0034/08 Beschluss zur 1. Änderung der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Ückeritz Beschluss Nr.: 0038/08 Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe in der HHST Zuschüsse Vereine

19 Nr. 10/ Usedom-Süd Beschluss Nr.: 0039/08 Beschluss über den Verkauf von Grundstücken zur Errichtung eines Edeka-Marktes Beschluss Nr.: 0036/08 Beschluss über die Auftragsvergabe für die Erweiterung der Zaunanlage an der Kindertagesstätte Beschluss Nr.: 0040/08 Beschluss über den Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Unterhaltsbaggerung am Sportboothafen Beschluss Nr.: 0037/08 Beschluss über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Ückeritz und der E.ON edis AG Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Garz am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0011/08 Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen zur Gebietsänderung mit der Gemeinde Kamminke Beschluss Nr.: 0005/08 Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Erhöhung der Kreisumlage Beschluss Nr.: 0017/08 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters - Reparatur Dachrinne Beschluss Nr.: 0016/08 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters - Energiekosten Straßenbeleuchtung Beschluss Nr.: 0013/08 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters -Auftragsvergabe Regenentwässerung Beschluss Nr.: 0012/08 Beschlussfassung über die Vorschlagsliste zur Schöffen- und Hilfsschöffenwahl Beschluss Nr.: 0014/08 Beschluss über die Verlängerung eines bestehenden Pachtvertrages Beschluss Nr.: 0007/08 Beschluss über die Ausschreibung - Konzessionsvertrag Strom In der letzten Ausgabe 9/2008 hat sich leider unsererseits ein Fehlerteufel eingeschlichen. Wir bitten hiermit um Entschuldigung. Kaminholzverkauf durch die Stadt Usedom Die Stadt Usedom verkauft Kaminholz, ofenfertig für /Rm - Lieferung nach Absprache. Bestellungen werden angenommen unter 0171/ oder /71099 Revierförster Herr Nass oder / Frau Franke. Kaminholzverkauf durch die Gemeinde Ückeritz Die Gemeinde Ückeritz veräußert geschlagenes Buchenholz an Selbstwerber. Der Preis je Rm beträgt 50,00 EUR. Interessenten wenden sich bitte an die Kurverwaltung Ückeritz (038375/2520). Wir gratulieren den Jubilaren im Monat Oktober Benz Herrn Horst Fink Frau Anselma Daleske Herrn Norbert Peplow Frau Elfriede Kreßmann Herrn Bruno Pieper Frau Walli Erdmann Frau Elfriede Moll Benz OT Neppermin Herrn Erwin Brandenburg Frau Waltraud Meißner Herrn Werner Sauck Benz OT Reetzow Frau Ingrid Warner Herrn Hans-Peter Klühs Frau Helga Berger Frau Christine Schulz Benz OT Stoben Frau Gisela Ludwig Dargen Herrn Jürgen Manzke Frau Gisela Rüchel Herrn Günter Labahn Frau Gisela Litke Dargen OT Bossin Herrn Herbert Glowka Frau Eva Wischnewski Dargen OT Görke Frau Ilse Finn Herrn Harro Noeske Dargen OT Kachlin Frau Margrit Banko Dargen OT Katschow Herrn Richard Reimer Frau Elfriede Kloth Dargen OT Neverow Herrn Adolf Sahs Dargen OT Prätenow Frau Ute Reinhardt Garz Frau Eva Kartheus Herrn Harald Kynaß Herrn Werner Kartheus zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag

20 Usedom-Süd 20 Nr. 10/2008 Kamminke Loddin Herrn Horst Horn Frau Sieglinde Buth Frau Erika Horn Herrn Harald Bramigk Frau Inge Theelke Frau Marion Dörfer Frau Brigitte Ebeling Herrn Hubert Theelke Frau Ingeborg Behne-Hahn Herrn Eberhard Dörfer Frau Helene Priebe Korswandt Frau Ursula Janke Frau Helga Zirkler Herrn Eberhard Dillner Frau Angelika Peters Frau Edith Bögenhold Frau Hildegard Schröder Frau Martha Stahl Frau Elke Handke Korswandt OT Ulrichshorst zum 63. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 60. Geburtstag Herrn Bernd Müller Herrn Franz Jeschke Frau Käthe Berlin Frau Gerda Rauch Frau Ingrid Labahn Loddin OT Kölpinsee Frau Rosemarie Bast Herrn Dieter Strübing Frau Liesbeth Rahn Frau Betty Niedenführ Loddin OT Stubbenfelde Frau Irene Schwarz Mellenthin OT Dewichow Frau Waltraud Otto Mellenthin OT Morgenitz Frau Irene Sülflow Herrn Ulrich Schultz Frau Eva-Maria Viebeg-Solter Frau Walli Schmurr zum 68. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 83. Geburtstag Frau Edith Brandenburg Frau Walli Koltz Herrn Wilfried Handke Herrn Wilhelm Lempcke Frau Sieglinde Haß Herrn Heinz Bluhm Frau Inge Peters Frau Helga Kartheus Herrn Max Brandenburg Herrn Walther Ewert Koserow Frau Heidemarie Schultz Frau Rosa Jeschek Frau Eva Grugel Frau Christa Laudien Herrn Horst Pommerening Frau Hilde Schreiber Frau Dora Kelch Frau Helma Freitag Frau Irmgrid Woyciechowski Frau Irene Gutzmann Frau Hildegard Kluge Herrn Karl-Heinz von Bresinsky Frau Ilse Jurischka Frau Karin Loose Frau Anneliese Barnekow Frau Grete Riemann Herrn Armin Schmidt Frau Regina Wagner Frau Edith Haß Herrn Helmut Behrendt Herrn Fritz Wellnitz Herrn Johannes Lorenz Herrn Theodor Drubba Frau Margarete Baum Herrn Paul Pagenkopf Herrn Willy Roggow Frau Silvia Bornkessel Herrn Peter Tirkschleit Herrn Karl-Heinz Schmidt zum 77. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 68. Gebrutstag zum 60. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 69. Geburtstag Pudagla Frau Elfi Hornich Herrn Paul Müller Rankwitz Frau Anne Jansen Frau Else Böhm Frau Ingeborg Fröhlich Frau Elisabeth Eggebrecht Rankwitz OT Grüssow Frau Hiltrud Fandrich Rankwitz OT Krienke Herrn Günter Reinke Rankwitz OT Liepe Herrn Günther Rumler Frau Wilma Matthäus Frau Hella Löschke Rankwitz OT Reestow Frau Else Plack Rankwitz OT Suckow Frau Christa Dunker Herrn Gerhard Kaczmarek Rankwitz OT Warthe Frau Sigrid Herholz Herrn Rüdiger Kirschke Herrn Alfred Thimian Frau Käte Thimian Herrn Wilfried Ohm Stolpe auf Usedom Herrn Walter Keske Stolpe auf Usedom OT Grummlin Frau Christa Gräfe zum 61. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 64. Geburtstag

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