Servicemitarbeiter zur Objektbegehung etc.) mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen.

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1 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch "AGB") gelten für die Lieferung von Energieausweisen (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) durch die Energieausweis48 GmbH, Holweider Str. 2a, Köln (nachfolgend auch Energieausweis48 genannt) an deren Auftraggeber. (2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, es sei denn, Energieausweis48 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies steht der Vornahme von Individualabreden, welche der Schriftform bedürfen, nicht entgegen. (3) Soweit sich die AGB der Energieausweis48 aus einem wichtigen Grund ändern, wird der Auftraggeber auf die Änderung hingewiesen. Die Änderung wird wirksam, wenn der Auftraggeber mit der geänderten Fassung einverstanden ist. 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss (1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines Energieausweises für das vom Auftraggeber angegebenen Gebäude. Die Produkte sind online über die Bestellmaske unter zu bestellen. (2) Den zu erstellenden Energieausweisen liegen erhobene Gebäudedaten zugrunde. Je nach gewähltem Produkt werden diese mit Unterstützung der Energieausweis48 oder alleine durch den Auftraggeber erhoben. (3) Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Energieausweis48 verbindlich zustande. (4) Verträge kommen ausschließlich mit der Energieausweis48 GmbH, Holweider Str. 2a, Köln zustande. (5) Die Dienstleistungen werden durch Mitarbeiter der Energieausweis48 erbracht. Energieausweis48 steht es frei, auch freie Mitarbeiter (z.b. Energieberater,

2 Servicemitarbeiter zur Objektbegehung etc.) mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen. 3 Rücktritt (1) Sollte die Energieausweis48 aufgrund von ihr nicht zu vertretender Umstände (z.b. schlechter und/oder ungeeigneter Witterungsbedingungen) nicht in der Lage sein, die Leistungen vollständig oder im vereinbarten Zeitrahmen durchzuführen, steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. Hiervon unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige Rechte des Auftraggebers. (2) Sofern Energieausweis48 erst nach Vertragsschluss Kenntnis von den tatsächlichen Maßen und Daten des für die Bestellung relevanten Gebäudes erhält, insbesondere wenn es sich nicht um ein wohnwirtschaftliches Standardobjekt (Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, Eigentumswohnungen in maximal Dreifamilienhäusern sowie Gebäude mit einem Gewerbeanteil von maximal 10%) handelt und für Objekte, für die der Leistungsaufwand durch Energieausweis48 in einem groben Missverhältnis zu der Gegenleistung steht, steht Energieausweis48 ein Rücktrittsrecht zu. Hiervon unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige Rechte des Kunden. (3) Energieausweis48 behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn dieser ein überwiegend (mehr als 10% Gewerbeanteil) oder ausschließlich gewerblich genutztes Objekt zu Grunde liegt und/oder mehr als 4 Wohneinheiten in einem Wohnobjekt enthalten sind. 4 Ausführung, Termine, Kundenpflichten (1) Sämtliche Fertigstellungstermine gelten als unverbindlich, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages schriftlich von der Energieausweis48 bestätigt. (2) Sollte die Erbringung der Dienstleistung durch falsche Angaben des Auftraggebers (z.b. falsche Adresse, Objektdaten etc.) unmöglich sein und kein Energieausweis erstellt werden können, so ist die Energieausweis48 berechtigt, pauschal 70% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. 5 Lieferung und Fertigstellung der Produkte 2 von 10

3 (1) Die Lieferung der Energieausweise erfolgt per oder durch Bereitstellung im Kundenkonto als PDF Datei. (2) Je nach bestelltem Produkt unterstützt ein geschulter Experte von Energieausweis48 bei der Datenerfassung vor Ort. Innerhalb von zwei Werktagen nach Dateneingabe in das Onlinesystem wird der Energieausweis bereitgestellt. (3) Die Erstellung des Energieausweises erfolgt durch einen zertifizierten Energieberater oder andere nach EnEV 2014 zugelassene Personen. (4) Die Bereitstellung im Kundenkonto gilt als Auslieferung bzw. Fertigstellung des Auftrages. 6 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben, die sich an private Endverbraucher richten, verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. (2) Zusätzlich fällt pro erstelltem Energieausweis eine Registrierungsgebühr nach 4 der Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 24. September 1993 (Amtsbl. für Berlin S. 3101), zuletzt geändert gemäß Bekanntmachung vom 25. März 2013 (Amtsbl. für Berlin S. 488) in Höhe von zurzeit EUR 5,50 an. Das Deutsche Institut für Bautechnik ist kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, weshalb keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben wird. Diese Registrierungsgebühr wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Bei Änderungen dieser Gebühr wird diese Gebühr entsprechend angepasst und unsere Auftraggeber darüber schriftlich informiert. (3) Sämtliche Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Energieausweis48. (4) Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Zeitpunkt des Versandes der Produkte per bzw. der Bereitstellung zum Download im Kundenkonto. (5) Gegen Forderungen von Energieausweis48 steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur soweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3 von 10

4 7 Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. 8 Widerrufsrecht für Verbraucher Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufsrecht gem. 312 d BGB i. V. m. 355 BGB. Diese folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verträge mit Verbrauchern. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung der AGB. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Energieausweis48 Holweider Str. 2a Köln Fax: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 4 von 10

5 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung des Widerrufs, für uns mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 9 Haftung Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Energieausweis48 lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Energieausweis48 oder Erfüllungsgehilfen von Energieausweis48 beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, so ist die Haftung von Energieausweis48 auf den vertragstypischen voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. 10 Datenschutz Soweit die Energieausweis48 und deren Mitarbeiter im Rahmen der gemäß dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggeber und/oder dessen Kunden erhalten, verarbeitet die Energieausweis48 diese Daten im Auftrag des Kunden gem. 11 BDSG. Für diese Auftragsdatenverarbeitung gilt die Anlage: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dritte sind externe Dienstleister und freie Mitarbeiter der Energieausweis48 (insbesondere Energieberater, welche im Auftrag der Energieausweis48 Energieausweise erstellen sowie Servicemitarbeiter zur Begehung von Objekten). 5 von 10

6 11 Datenverarbeitung (1) Der Kunde beauftragt die Energieausweis48 mit der zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Datenverarbeitung. (2) Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass sein Kunden in die zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gem. Paragraph 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten in dem dort und in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Umfang einwilligen. (3) Die Einwilligung soll durch Unterzeichnung des dem Auftraggeber zu diesem Zweck von der Energieausweis48 überlassenen Vordrucks erfolgen. Auf Verlangen der Energieausweis48 weist der Auftraggeber die Erteilung der Einwilligungen in geeigneter Form nach. (4) Erbringt der Auftraggeber diesen Nachweis nicht binnen angemessener Frist nach Aufforderung durch die Energieausweis48 in Textform ( ist ausreichend), ist die Energieausweis48 berechtigt, die Erbringung der unter gem. Paragraph 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss vereinbarten Leistung solange zu verweigern, bis dieser Nachweis durch den Kunden erfolgt. 11 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12 Anwendbares Recht Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit beide Auftraggeber Kaufleute sind, Sitz der Energieausweis48. Ist ein Verbraucher Auftraggeber der Energieausweis48, gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand. 13 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. 6 von 10

7 Anlage (1) Die Energieausweis48 wird hinsichtlich der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten oder während der Zusammenarbeit der Parteien anderweitig zu ihrer Kenntnis gelangten Informationen aus dem Unternehmen des Kunden und/oder Dritten sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften im weitesten Sinne (insbesondere das Telemediengesetz ( 11 ff. TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) einhalten. Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten der Kunden und Mitarbeiter des Kunden (nachfolgend zusammen Daten genannt). (2) Die Energieausweis48 wird in gleicher Weise sonstige, auch nach Erbringung der Vertragsleistung und während der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner in Kraft tretende gesetzliche Regelungen, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen, einhalten. (3) Berechtigten Beanstandungen der zuständigen Datenschutzkontrollbehörden oder des Datenschutzbeauftragten des Kunden wird die Energieausweis48 unverzüglich abhelfen. (4) Die Energieausweis48 wird die durch die vorgenannten Regelungen geschützten Daten nur im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und ausschließlich zu dem dieser Zusammenarbeit zugrunde liegenden Zweck verarbeiten und nutzen. (b) (1) Im Rahmen des Kundenvertrages führt die Energieausweis48 für den Kunden eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von 11 BDSG durch. Der Kunde ist gem. 11 Abs. 1 Satz 1 BDSG für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich und behält insofern die Herrschaft über die zu verarbeitenden Daten. Die Energieausweis48 wird den Vertragspartner hierbei in geeigneter Weise unterstützen. 7 von 10

8 (2) Die Energieausweis48 darf die personenbezogenen Daten gem. 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Die Energieausweis48 weist den Kunden unverzüglich darauf hin, wenn eine Weisung nach seiner Ansicht gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Die Energieausweis48 ist nicht verpflichtet, einer solchen Weisung gemäß zu handeln, es sei denn, der Vertragspartner bestätigt die Weisung ausdrücklich und schriftlich. (3) Die Energieausweis48 sichert zu, dass sie sofern dies gesetzlich (insbesondere gem. 4f BDSG) erforderlich ist oder werden sollte einen fachkundigen und zuverlässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat bzw. bestellen wird. (1) Die Einschaltung von Subunternehmern zur Erfüllung der Leistungspflichten der Energieausweis48 ist in dem Umfang gem. Paragraph 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss der vorliegenden Besonderen Nutzungsbedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zulässig. (2) Die Energieausweis48 gewährleistet unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Vertragspartner für die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist, dass durch den von ihr ausgewählten Unterauftragnehmer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die in 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle durchzuführen und sich von der Einhaltung der bei der Energieausweis48 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Die vorgenannte Kontrolle erstreckt sich lediglich auf Daten und Informationen sowie technische und organisatorische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit der Parteien stehen. (4) Die Energieausweis48 verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der nach 9 BDSG und Anlage zu 9 Satz 1 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach den Bestimmungen der folgenden Ziff von 10

9 (1) Die Energieausweis48 verpflichtet sich bei der Verarbeitung und Nutzung der Daten, das Datengeheimnis im Sinne von 5 BDSG zu wahren und wird die bei ihr mit der Verarbeitung und Nutzung befassten Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) verpflichten. (2) Die Verpflichtung der Mitarbeiter gemäß Satz 1 ist dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen. (3) Die Energieausweis48 ergreift geeignete Maßnahmen, damit alle Mitarbeiter, die sie zur Vertragserfüllung einsetzt, die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Daten beachten. (1) Die Räumlichkeiten der Energieausweis48, in denen Daten verarbeitet werden, können ausschließlich von Mitarbeitern der Energieausweis48 genutzt werden. Die Eingänge zu den Räumlichkeiten sind mit Sicherheits oder Magnetkartenschlössern gegen Zutritt Unbefugter gesichert. (2) Soweit Daten auf Servern der Energieausweis48 gespeichert werden, sind diese Server in einem abgeschotteten Serverraum oder Rechenzentrum untergebracht, der durch eine Zutrittskontrollanlage gegen den Zutritt Unbefugter und entsprechend dem anerkannten Stand der Technik gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder vergleichbare Einwirkungen gesondert gesichert ist. Die Server sind durch eine Firewall nach dem anerkannten Stand der Technik gegen Zugriffe von außen gesichert. Der Zutritt ist nur befugten Mitarbeitern in dem zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang gestattet und wird protokolliert. Die Protokolle werden regelmäßig stichprobenartig geprüft. (3) Die zur Verarbeitung von Daten eingesetzten Systeme der Energieausweis48 sind durch Benutzerkennungen, Passwörter und abgestufte Zugriffsrechte geschützt. Zum Zwecke der technischen Wartung bestehen gesonderte Zugriffsrechte, die keinen Zugriff auf Daten ermöglichen. Die Vergabe von Benutzerkennungen, Passwörtern und Zugriffsrechten ist durch geeignete Maßnahmen schriftlich dokumentiert. (4) Die Energieausweis48 verpflichtet sich, die Zugriffsberechtigungen zu den zur Verarbeitung der Daten eingesetzten Systeme (insbesondere in Form von Benutzernamen und Passwörtern) nur an die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter in dem für die jeweilige Aufgabe erforderlichen 9 von 10

10 Umfang zu vergeben, im Übrigen strenggeheim zu halten und gegenüber unbefugten Dritten nicht bekannt zu geben. (f) (1) Die Energieausweis48 hat die Organisation der von ihr zu verantwortenden Prozesse so zu gestalten, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und gewährleistet wird, dass Daten nur entsprechend der durch den Kunden erteilten Weisungen verarbeitet werden können. (2) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten ist der Kunde unverzüglich durch die Energieausweis48 zu informieren 10 von 10

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