FORTBILDUNGPROGRAMM FÜR DEN FACHARZT FÜR HÄMATOLOGIE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FORTBILDUNGPROGRAMM FÜR DEN FACHARZT FÜR HÄMATOLOGIE"

Transkript

1 FORTBILDUNGPROGRAMM FÜR DEN FACHARZT FÜR HÄMATOLOGIE 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Programm basiert auf das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) vom 23. Juni 2006, die Fortbildungsordnung (FBO) der FMH vom 25. April 2002 (letzte Revision vom 6. Dezember 2007) sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der SAMW vom 24. November Die Fortbildung (FB) ist gemäss Art. 40 MedBG eine Berufspflicht, deren Einhaltung die kantonalen Gesundheitsbehörden überwachen (mögliche Sanktionen: Ziffer 43 MedBG ). Gestützt auf Art. 6 FBO sind die Fachgesellschaften in ihren jeweiligen Disziplinen für die Ausarbeitung der Fortbildungsprogramme als auch für deren Umsetzung, Anwendung und Evaluation zuständig. Wer die Anforderungen des vorliegenden Fortbildungsprogramms erfüllt, erhält ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung. Wer hauptsächlich auf dem Gebiet der Hämatologie tätig ist kann mit dem Fortbildungsdiplom bzw. mit der Fortbildungsbestätigung die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf einfache Weise dokumentieren. 2. Fortbildungspflichtige Personen Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur FB gemäss den Bestimmungen der FBO verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Fachgesellschaft sind oder nicht. Fortbildungspflichtige Ärztinnen und Ärzte absolvieren diejenigen Fortbildungsprogramme, die ihrer aktuellen Berufstätigkeit entsprechen. 3. Umfang und Gliederung der Fortbildung 3.1 Grundsatz Die Fortbildungspflicht umfasst 80 Stunden (= Credits) pro Jahr, wie folgt aufgeteilt : - 50 Stunden (= Credits) nachweisbare und strukturierte FB, davon mindestens 25 Stunden fachspezifische Kernfortbildung und bis zu 25 Stunden erweiterte Fortbildung nach freier Wahl Stunden (= Credits) Selbststudium (ohne Überprüfung) Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde à Minuten entspricht. 3.2 Fachspezifische Kernfortbildung in Hämatologie Die von der SGH anerkannten Tätigkeiten der fachspezifischen Kernfortbildung werden in den 2 Anhängen zu diesem Fortbildungsprogramm aufgelistet, die jährlich aktualisiert werden. FB, die nicht 1

2 auf diesen Listen aufgeführt sind, bedürfen, um angerechnet werden zu können, der vorgängigen Genehmigung der Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGH. Der Facharzt, der in einer Veranstaltung der fachspezifischen Kernfortbildung Unterrichtender ist, verdoppelt seine entsprechenden Kredite für die Dauer des Vortrages. 3.3 Erweiterte Fortbildung Die 25 Credits der erweiterten FB sind frei wählbar. Sie können weiter fachspezifisch sein, oder in einer anderen Disziplin erfolgen, je nach effektiver Berufstätigkeit des Titelträgers Hämatologie ausserhalb seines Faches (z.b. medizinische Onkologie, Innere Medizin, usw.) Diese Credits müssen von der entsprechenden medizinischen Fachgesellschaft, einer kantonalen Ärztegesellschaft oder der FMH validiert sein. 3.4 Selbststudium Jeder Arzt organisiert und strukturiert selbständig seine 30 Stunden (Credits) Fortbildung in Selbststudium (Lektüre medizinischer Zeitschriften / Literatur / Internet). 4. Anerkennung der fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen Die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGH ist verantwortlich für die Anerkennung fachspezifischer Fortbildungsveranstaltungen in Hämatologie. Fortbildungsveranstaltungen, die von der SGH organisiert sind, werden automatisch anerkannt. Fortbildungsveranstaltungen, die von Weiterbildungsstätten zum Facharzt Hämatologie durchgeführt werden, werden ebenfalls automatisch anerkannt, sofern deren Organisation den Richtlinien der SAMW vom 24. November 2005 entspricht. Anerkennungsanträge für weitere Veranstaltungen sind bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung mit sämtlichen Unterlagen (Organisatoren, Programm, Sponsoren, usw.) an das Sekretariat der SGH zu richten. Es werden nur Veranstaltungen anerkannt, die der SAMW-Richtlinie "Zusammenarbeit Ärzte und Industrie" vom 24. November 2005 entsprechen. 5. Aufzeichnung der Kernfortbildung und der erweiterten Fortbildung Der Facharzt hält die Fortbildungsveranstaltungen, an denen er teilnimmt, auf einem zu diesem Zweck von der SGH jährlich ausgehändigten Fortbildungsprotokoll fest. Dieses Dokument wird zusammen mit den entsprechenden Fortbildungsattesten durch den Arzt aufbewahrt damit sie auf Verlangen der SGH zwecks Kontrolle jederzeit vorgelegt werden können. 6. Kontrollen der Fortbildung 6.1 Kontrollperiode Die FB der aktiven Fachärzte für Hämatologie wird alle 3 Jahre (Kontrollperiode) von der SGH kontrolliert. Die Fortbildungskontrolle basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Jeder Hämatologie-Titelträger erhält ein Formular für die persönliche Bestätigung (Selbstdeklaration) der durchgeführten FB zur Unterschrift ( im Minimum insgesamt 75 Credits fachspezifischer Kernfortbildung und im Maximum insgesamt 75 Credits für die erweiterte Fortbildung d.h., total 150 FB-Kredite in 3 Jahren). Die Kompensation fehlender fachspezifischer Kernfortbildungscredits durch nicht-fachspezifische Kredite ist nicht erlaubt. 2

3 Die Selbstdeklaration kann durch eine Stichprobekontrolle der Fortbildungsprotokolle und Atteste ergänzt werden. 6.2 Nachholen fehlender Fortbildung Wer die FB nicht innert der Dreijahresperiode absolviert hat, kann die fehlende FB im darauffolgenden Kalenderjahr nachholen. Diese FB wird jedoch für die folgende Kontrollperiode nicht berücksichtigt. 6.3 Befreiung von der Fortbildungspflicht Die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGH entscheidet über die Befreiung von der Fortbildungspflicht bei längerer Krankheit, Auslandabwesenheit und bei Berufsunterbrüchen (> 1 Jahr). Der Umfang der Fortbildungspflicht reduziert sich proportional zur Dauer der Befreiung. 7. Fortbildungsdiplom / Fortbildungsbestätigung Wer den Facharzttitel für Hämatologie besitzt, Mitglied der FMH ist und die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, erhält ein FMH-Fortbildungsdiplom, ausgestellt der Schweizerischen Gesellschaft für Hämatologie. Eine Fortbildungsbestätigung kann für FMH-Mitglieder, welche die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllen, ohne über den Facharzttitel für Hämatologie zu verfügen, von der SGH ausgestellt werden. Nicht-Mitglieder der FMH dokumentieren ihre FB direkt gegenüber den zuständigen kantonalen Behörden. Über die Abgabe von Fortbildungsdiplomen und bestätigungen entscheidet die Kommission für Weiterund Fortbildung der SGH. Über Rekurse entscheidet der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Hämatologie. 7. Gebühren Allfällige Teilnahmekosten an Fortbildungsveranstaltungen obliegen dem Teilnehmer. Für die Mitglieder der SGH sind die administrativen Kosten für Kontrolle und Bestätigung der Fortbildung im Mitgliederbeitrag einbegriffen. Den Facharzttitelträgern, Mitglieder der FMH, die nicht Mitglieder der SGH sind, werden die administrativen Kosten der dreijährlichen Kontrolle (200.- CHF) sowie allfälliger weiterer administrativer Leistungen in Rechnung gestellt. 8. Inkraftsetzung Das vorliegende Fortbildungsprogramm wurde von der Geschäftsleitung des SIWF am 18. Mai 2009 genehmigt. Es tritt per in Kraft und ersetzt das frühere Programm vom 26. Juni Der Präsident der SGH Prof. Dr.med. André Tichelli Der Chairman der Kommission für Weiter und Fortbildung der SGH Dr. med. Pierre Cornu 3

4 FORTBILDUNG IN HÄMATOLOGIE (SCHWEIZ) ANHANG 1 FORMATION CONTINUE EN HÉMATOLOGIE (SUISSE ANNEXE 1 CONGRÈS. COURS COLLOQUES KONGRESSE, KURSE, KOLLOQUIEN CONGRÈS ANNUEL SSH JAHRESTAGUNG SGH COEFFICIENT KOEFFIZIENT DURÉE ANNUELLE RECONNUE ANERKANNTE JÄHRLICHE DAUER ("Credits") COURS DE PERFECTIONNEMENT SSH FORTBILDUNGSKURS SGH COURS DE MICROSCOPIE SSH MIKROSKOPIEKURS SGH CLUB D'HÉMOSTASE HÄMOSTASEKLUB COURS DE MEDECINE TRANSFUSIONNELLE ASMT TRANSFUSIONSMEDIZINISCHER KURS SVTM FC STRUCTURÉE PAR MEDIAS ELECTRONIQUES : CD / DVD / INTERNET STRUKTURIERTE FB MIT ELEKTRONISCHEN MEDIEN : CD / DVD / INTERNET COURS / COLLOQUES D'HEMATOLOGIE DES CENTRES DE FORMATION RECONNUS KURSE / KOLLOQUIEN DER ANERKANNTEN WEITERBILDUNGSSTÄTTEN FÜR HÄMATOLOGIE DIVERSE KURSE/KONGRESSE: Laboranalytik, KM-/Stammzelltransplantation, Tranfusionsmedizin COURS ET CONGRÈS DIVERS : Analytique médicale, Greffe MO/cellules souches, Médecine transfusionnelle PARTICIPATION ACTIVE (PRESENTATION, REVUE LITTÉRATURE, COLLOQUE, etc.) AKTIVE TEILNAHME (PRÄSENTATION, FALLVORSTELLUNG, LITERATURÜBERSICHT, usw.) 2 DURÉE EFFECTIVE DES SÉANCES FP DAUER DES EFFEKTIVEN FB - ZEIT MAX 15 MAX 15 MAX 10 DURÉE DE L'ACTIVITÉ DAUER DER AKTIVITÄT 4

5 FORTBILDUNG IN HÄMATOLOGIE ANHANG 2 FORMATION CONTINUE EN HEMATOLOGIE ANNEXE 2 CONGRÈS / COURS DE PERFECTIONNEMENT INTERNATIONAUX INTERNATIONALE KONGRESSE FORTBILDUNGSKURSE DURÉE RECONNUE ANERKANNTE DAUER (Crédits / Kredite) AMERICAN SOCIETY OF HEMATOLOGY (ASH) EUROPEAN HEMATOLOGY ASSOCIATION (EHA) INTERNATIONAL SOCIETY FOR HEMATOLOGY (ISH) DEUTSCHE UND OESTERREICHISCHE GESELLSCHAFTEN FÜR HÄMATOLOGIE UND ONKOLOGIE (DGHO/OEGHO) OTHER NATIONAL SOCIETIES OF HEMATOLOGY (France, Italy, United Kingdom, etc.) EUROPEAN GROUP FOR BLOOD AND MARROW TRANSPLANTATION (EBMT) AMERICAN SOCIETY FOR BLOOD AND MARROW TRANSPLANTATION (ASBMT) GESELLSCHAFT FÜR THROMBOSE UND HÄMOSTASEFORSCHUNG EUROPEAN THROMBOSIS RESEARCH ORGANIZATION (ETRO) WORLD FEDERATION OF HEMOPHILIA DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR IMMUNHÄMATOLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN (DGTI) NON LIMITÉ NICHT BEGRENZT AMERCIAN ASSOCIATION OF BLOOD BANKS (AABB) INTERNATIONAL SOCIETY FOR BLOOD TRANSFUSION (ISBT) SOCIETE FRANCAISE DE MEDECINE TRANSFUSIONNELLE (SFMT) CONGRÈS / COURS DIVERS : GENERAL HEMATOLOGY, BONE MARROW / STEM CELL TRANSPLANTATION, DIVERSE KONGRESSE / KURSE : IMMUNOHEMATOLOGY TRANSFUSION MEDICINE, LABORATORY MEDICINE EUROPEAN SCHOOL OF HAEMATOLOGY HAMMERSMITH COURS IN HAEMATOLOGY EUROPEAN SCHOOL OF TRANSFUSION MEDICINE 5

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU-SSU)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU-SSU) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU-SSU) Version 01.01.10 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) Version vom 28. Mai 2009 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Version 01.01.09 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement

Mehr

Fortbildungsordnung (FBO)

Fortbildungsordnung (FBO) SIWF ISFM Fortbildungsordnung (FBO) 5. April 00 (letzte Revision: 6. November 04) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie (SGN/SSN) (Version 14. Mai 2009)

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie (SGN/SSN) (Version 14. Mai 2009) Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie (SGN/SSN) (Version 14. Mai 2009) 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Version 1. Oktober 2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 1.

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 1. Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 1. Juli 2015 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) für die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG)

Fortbildungsprogramm (FBP) für die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) Fortbildungsprogramm (FBP) für die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG) Version 10. Juni 2011 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Version 01.07.2016 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie (SGA)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie (SGA) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie (SGA) Version 24.05.2013 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Programm stützt sich auf

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie Version 01.08.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf das Bundesgesetz

Mehr

Version Gesetzliche und reglementarische Grundlagen

Version Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Société Suisse de Chirurgie Orale et Maxillo-Faciale Società Svizzera di Chirurgia Oro-Maxillo-Facciale

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radioonkologie (SRO)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) Version 30.03.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 27.11.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018 Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pathologie Version 4.12.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie (SGH)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie (SGH) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie (SGH) Version 11.09.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie. 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie. 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie Version 2.3.2017 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen... 2 2. Fortbildungspflichtige

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Version 01.01.2013 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT)

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT) Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT) 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm für den Facharzttitel Anästhesiologie (Letzte Revision: )

Fortbildungsprogramm für den Facharzttitel Anästhesiologie (Letzte Revision: ) SGAR/SSAR Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation Fortbildungsprogramm für den Facharzttitel Anästhesiologie (Letzte Revision: 31.10.2008) SGAR-Sekretariat: Postfach, 3000 Bern

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM) Version 1. September 2016 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt

Mehr

Fortbildungsprogramm Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

Fortbildungsprogramm Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Fortbildungsprogramm Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates 1 Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf das Bundesgesetz über die universitären

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM) Version 1 Januar 2014 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen... 2 2. Fortbildungspflichtige

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2012

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2012 Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2012 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung

Mehr

Fortbildungsprogramm Angiologie, FMH

Fortbildungsprogramm Angiologie, FMH Fortbildungsprogramm Angiologie, FMH Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten (USGG) 1. Allgemeines Das FB-Programm Angiologie basiert auf der FBO der FMH vom 25.04.02. Wir bitten die

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie I. Allgemeine Prinzipien Dieses Fortbildungsprogramm gehört zur letzten

Mehr

Fortbildungsprotokoll Fachapothekertitel FPH Spitalpharmazie

Fortbildungsprotokoll Fachapothekertitel FPH Spitalpharmazie Fortbildungsprotokoll Fachapothekertitel pharmazie Name Vorname Spitalapotheke PLZ / Ort Jahr: Fachapothekertitel pharmazie Kontaktstudium (A): 200 FPH-Punkte Spitalpharmazie + Selbststudium (B): 300 FPH

Mehr

Fortbildungsprogramm. Kontrollierte Fortbildung: Sie umfasst 50 Stunden(Credits).

Fortbildungsprogramm. Kontrollierte Fortbildung: Sie umfasst 50 Stunden(Credits). SGKG Société Suisse de Chirurgie Maxillo-Faciale Societa Svizzera di Chirurgia Maxillo-Facciale Schweizerische Gesellschaft für Kiefer- und Gesichtschirurgie Fortbildungsprogramm 1. Grundlagen Das folgende

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM) Version 1. Januar 2014 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen... 2 2. Fortbildungspflichtige

Mehr

Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGIM / SGAM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen

Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGIM / SGAM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGIM / SGAM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen 1. Gesetzliche Basis Ab 1. Januar 2014 gelten die Bestimmungen des Fortbildungsprogrammes

Mehr

Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGAIM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen

Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGAIM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGAIM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen 1. Gesetzliche Basis Ab 1. Januar 2014 gelten die Bestimmungen des Fortbildungsprogrammes Allgemeine

Mehr

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie Vom 7. November 2001 Revisionen 2008 / 2015 / 2016 Vorbemerkung Die benützten männlichen Formen

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Des Weiteren hat die Praxis gezeigt, dass Artikel 12 (Berufsbezeichnung) unverständlich formuliert ist, weshalb er überarbeitet werden muss.

Des Weiteren hat die Praxis gezeigt, dass Artikel 12 (Berufsbezeichnung) unverständlich formuliert ist, weshalb er überarbeitet werden muss. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG ENTWURF Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären

Mehr

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie vom 12. Mai 2004 / Revision 2014 Vorbemerkung Die benützten männlichen Formen der Personenbezeichnungen gelten sinngemäss immer auch für Angehörige des

Mehr

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02.

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02. Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02.2012 - Nach 7 Abs. 3 i. V. m. 27 Abs. 4 GenDG dürfen Ärzte ab dem 1. Februar

Mehr

Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt. 1. Grund des Gesuches / der Mutation

Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt. 1. Grund des Gesuches / der Mutation Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30 Postfach 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 09

Mehr

Facharzttitel für alle?

Facharzttitel für alle? Wegen einer technischen Panne ist der Artikel «Facharzttitel für alle?» in Nr. 23 (5. Juni 2002) völlig entstellt erschienen. Wir publizieren diesen Artikel nachfolgend in korrekter Form und voller Länge

Mehr

Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien. [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch)

Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien. [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch) Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch) Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien Das Eidgenössische

Mehr

TARIFVERTRAG F I 1. Tarifvertrag. zwischen

TARIFVERTRAG F I 1. Tarifvertrag. zwischen TARIFVERTRAG F I 1. Tarifvertrag zwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Militärversicherung (MV), vertreten

Mehr

Schwangerschaftsultraschall (SGUM)

Schwangerschaftsultraschall (SGUM) Fähigkeitsprogramm vom 28. Mai 1998 (letzte Revision: 15. März 2012) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue

Mehr

Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate

Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate Erster Weg: Absolvieren von Modulen in der GIBeT-Fortbildungsdatenbank Als Mitglied der GIBeT melden Sie sich kostenfrei mit Ihrem Benutzernamen und

Mehr

Endoskopisch Retrograde Cholangio- Pankreatographie ERCP (SGG)

Endoskopisch Retrograde Cholangio- Pankreatographie ERCP (SGG) Endoskopisch Retrograde Cholangio- Pankreatographie ERCP (SGG) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2004 (letzte Revision: 5. März 2015) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung

Mehr

Gastroskopie (SGG) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2004 (letzte Revision: 19. September 2013)

Gastroskopie (SGG) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2004 (letzte Revision: 19. September 2013) Gastroskopie (SGG) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2004 (letzte Revision: 19. September 2013) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO)

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO) 1. Juli 2001 Revision: 11. Juni 2015 1 I Name, Sitz und Zweck 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art 2 Zweck 3 Art 3 Aufgaben 3 II Mitgliedschaft 3 Art.

Mehr

Checkliste zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunkts Palliativmedizin

Checkliste zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunkts Palliativmedizin Checkliste zur Anerkennung des interdisziplinären Schwerpunkts Diese Checkliste ist für Kandidatinnen und Kandidaten des interdisziplinären Schwerpunkts (ids) gedacht, damit sie sich selbst einschätzen

Mehr

Fortbildung leicht gemacht Die gesetzlichen Grundlagen

Fortbildung leicht gemacht Die gesetzlichen Grundlagen Fortbildung leicht gemacht Mit der Revision der Fortbildungsordnung hat die Ärztekammer den Fortbildungsdschungel gelichtet! die wichtigsten Grundsätze und Regelungen im Überblick - Christoph Hänggeli,

Mehr

Psychosomatische und Psychosoziale

Psychosomatische und Psychosoziale SIWF ISFM Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 (letzte Revision: 15. Dezember 2005) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung

Mehr

Fortbildung und kein Ende Wer hilft mir aus dem Fortbildungsdschungel?

Fortbildung und kein Ende Wer hilft mir aus dem Fortbildungsdschungel? Fortbildung und kein Ende Wer hilft mir aus dem Fortbildungsdschungel? Christoph Hänggeli, Geschäftsleiter Sekretariat Aus-, Weiter- und Fortbildung (AWF) Kaum habe ich die Fortbildungsordnung einigermassen

Mehr

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1.

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) 831.135.1 vom 28. August 1978 (Stand am 1. Juli 2011) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 66 ter

Mehr

Führungsseminar für Oberärztinnen und Oberärzte sowie Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte

Führungsseminar für Oberärztinnen und Oberärzte sowie Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte Führungsseminar für Oberärztinnen und Oberärzte sowie Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte 2012 / 2013 approved by Dr. med. Jean Charles Biaggi MHA, Egghölzliweg 4a, Postfach 15, 3074 Muri - 031 951 72

Mehr

Praxislabor (KHM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2001 (letzte Revision: 17. März 2016)

Praxislabor (KHM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2001 (letzte Revision: 17. März 2016) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2001 (letzte Revision: 17. März 2016) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et

Mehr

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie Vorbemerkung Das vorliegende Fortbildungsprogramm ist in Übereinstimmung mit der Fortbildungsordnung (FBO) von

Mehr

Elektroencephalographie (SGKN)

Elektroencephalographie (SGKN) Elektroencephalographie (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 2 Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN) Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie

Mehr

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die

Mehr

Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderungen vorgesehen für den 1. Januar 2013 Kommentar und Inhalt der Änderungen Bern, XX 2011 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anerkennungsverfahren 22.09.2010

Mehr

Es besteht keine Verpflichtung, die Fortbildung elektronisch zu erfassen.

Es besteht keine Verpflichtung, die Fortbildung elektronisch zu erfassen. Fortbildungsnachweis Von Rolf Temperli Das Wichtigste vorweg: Es besteht keine Verpflichtung, die Fortbildung elektronisch zu erfassen. Einige Unruhe ist entstanden um die gemäss FMH und SIWF (Schweizerisches

Mehr

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung

Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) 943.033 vom 23. September 2011 (Stand am 1. November 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels

Mehr

Fachfirmen für Brandmeldeanlagen

Fachfirmen für Brandmeldeanlagen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen

Mehr

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM) Schwangerschafts- ultraschall (SGUM) Fähigkeitsprogramm vom 28. Mai 1998 2 Fähigkeitsprogramm Schwangerschaftsultraschall (SGUM) 1. Allgemeines Die Inhaber * des Fähigkeitsausweises "Schwangerschaftsultraschall"

Mehr

Rechte und Pflichten der Ärzte. Bereitschaftsdienst Standesordnung Werbung Bezeichnungen und Titel Arztzeugnis Unterstützung für bedürftige Ärzte

Rechte und Pflichten der Ärzte. Bereitschaftsdienst Standesordnung Werbung Bezeichnungen und Titel Arztzeugnis Unterstützung für bedürftige Ärzte Rechte und Pflichten der Ärzte Bereitschaftsdienst Standesordnung Werbung Bezeichnungen und Titel Arztzeugnis Unterstützung für bedürftige Ärzte Bereitschaftsdienst Grundlagen Pflicht für jede Person,

Mehr

Fähigkeitsprogramm Sonographie

Fähigkeitsprogramm Sonographie WBK der Sektion Allgemeine Innere Medizin Fähigkeitsprogramm Sonographie Ausführungsbestimmungen Modul Abdomen Genehmigt von der Weiterbildungskommission SGUM am 10. Juni 2010 Aktualisiert: - Juni 2013

Mehr

Merkblatt betreffend die fachwissenschaftlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II für Wirtschaft und Recht 1

Merkblatt betreffend die fachwissenschaftlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II für Wirtschaft und Recht 1 111.111.16 Merkblatt betreffend die fachwissenschaftlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II für Wirtschaft und Recht 1 Erlassen vom Leiter des Instituts Sekundarstufe I

Mehr

Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas

Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas (Erdgaspflichtlagerverordnung) 531.215.42 vom 20. Mai 2015 (Stand am 1. Oktober 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 52 und

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen [Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der

Mehr

1 Der FSU ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

1 Der FSU ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten Art. 1 Name 1 Der FSU ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Er ist sia-fachverein für Raumplanung. Art. 2 Zweck 1 Der FSU schliesst die im Bereich der Raumplanung tätigen Personen in

Mehr

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie Gesuch zur Anerkennung als Weiterbildner FPH in klinischer Pharmazie Gesuch zur Re-Evaluation als Weiterbildner FPH

Mehr

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN I. Name Art. 1 Unter dem Namen Verband Zürcher Privatschulen", kurz VZP genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.

Mehr

Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN)

Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN) SIWF ISFM Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2001 (letzte Revision: 11. Dezember 2008 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15

Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15 Staatskanzlei Kantonales Wahlbüro Nationalratswahlen 2011 Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15 A. 1. Bezeichnung des Wahlvorschlages

Mehr

Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe

Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen.0 Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe vom. Juni 0 (Stand. September 0) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Fortbildungsordnung (FBO)

Fortbildungsordnung (FBO) Fortbildungsordnung (FBO) Fortbildungsordnung (FBO) vom 17. Mai 2000 Revision vom 8. / 9. November 2011 Vorbemerkung Die benützten männlichen Formen der Personenbezeichnungen gelten sinngemäss immer auch

Mehr

(VPVKEG) vom 3. Juli 2001

(VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen (VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Der Schweizerische

Mehr

Elektroneuromyographie (SGKN)

Elektroneuromyographie (SGKN) Elektroneuromyographie (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 2 Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN) Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie

Mehr

Strukturqualität für Ärzte nach 4

Strukturqualität für Ärzte nach 4 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V Strukturqualität für Ärzte nach 4 Strukturvoraussetzungen kardiologisch qualifizierter Versorgungssektor Teilnahmeberechtigt für die kardiologisch

Mehr

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Stand: 22. Februar 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,

Mehr

STATUTEN. Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR. vom

STATUTEN. Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR. vom STATUTEN Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR vom 16. August 2005 Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR Seite 3 / 10 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...3 Kapitel 1 Name und Sitz...5 Art.1 Name...5 Art. 2 Sitz...5

Mehr

Weiterbildungskonzept. zum Facharzt für Hämatologie. Klinik für Hämatologie. UniversitätsSpital Zürich

Weiterbildungskonzept. zum Facharzt für Hämatologie. Klinik für Hämatologie. UniversitätsSpital Zürich Weiterbildungskonzept zum Facharzt für Hämatologie Klinik für Hämatologie UniversitätsSpital Zürich Weiterbildungsstätte Typ D3 In Experimenteller Hämatologie Weiterbildungsverantwortlicher: Prof. Dr.

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Baslerstrasse 150 4601 Olten Tel. 062 311 43 64 Fax 062 311 54 52 info@bz-gs.so.ch www.bz-gs.ch Nachholbildung Assistentin / Assistent Allgemeine Informationen Inhaltsverzeichnis Seite Zielpublikum Nachholbildung

Mehr

STATUTEN. Schweizerischen KMU Verbandes

STATUTEN. Schweizerischen KMU Verbandes STATUTEN des Schweizerischen KMU Verbandes mit Sitz in Zug 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Schweizerischer KMU Verband besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. 2. Zweck Der Verein

Mehr

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie

Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie Gesuch zur Anerkennung oder Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie Gesuch zur Anerkennung als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie Gesuch zur Re-Evaluation als Weiterbildner FPH in Spitalpharmazie

Mehr

Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung

Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung Qualifikation als Leitende/r für Fitness Angaben zur Person Wegleitung zum Ausfüllen der Angaben zur Person Die Angaben zur Person, deren Qualifikation zertifiziert werden

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über

Mehr