Lehrplan. für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich. Berufskraftfahrer - KFZ-Techniker.
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- Sofie Buchholz
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1 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Doppellehrberuf: Berufskraftfahrer - KFZ-Techniker Unterrichtsausmaß Lehrgangsunterricht: 1 Lehrgang zu 10 und 5 Wochen mit je 42 Wochenstunden und 3 Lehrgänge zu 10 Wochen mit 42 Wochenstunden Stundenausmaß Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht Politische Bildung 80 Deutsch und Kommunikation 40 Berufsbezogenes Englisch 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht 180 Fachunterricht 1470 Gesamtstundenzahl 1890 Freigegenstände: Religion Lebende Fremdsprache (als zweite Fremdsprache) Unverbindliche Übungen: Leibesübungen Förderunterricht OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 1/17
2 Gegenstände und Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände Doppellehrberuf: Berufskraftfahrer KFZ-Techniker Pflichtgegenstände: Stunden Lehrgangs unterricht Politische Bildung 80 Deutsch und Kommunikation 40 Berufsbezogenes Englisch 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht: Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 80 *) Rechnungswesen 100 Fachunterricht: *) Technische Fachkunde/Kraftfahrzeugtechnik 300 *) Angewandte Mathematik 130 Fachzeichnen Verkehrsgeographie Zoll *) Beförderungs- und Rechtskunde Laboratoriumsübungen 170 Praktikum 340 Freigegenstände: Religion 90 Lebende Fremdsprache (als 2. Fremdsprache) 120 Unverbindliche Übungen: Leibesübungen 90 Förderunterricht: nach Erfordernis *) Dieser Gegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 2/17
3 Stundentafel Doppellehrberuf: Berufskraftfahrer KFZ-Techniker Lehrgangsunterricht Klassen Pflichtgegenstände gesamt Politische Bildung PB Deutsch und Kommunikation DUK Berufsbezogenes Englisch BE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UNTERRICHT Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr WSV Rechnungswesen *) RW FACHUNTERRICHT Techn. Fachkunde und Kraftfahrzeugtechnik *) TFK Angewandte Mathematik *) AM Fachzeichnen FZ Verkehrsgeographie VGG Zoll Z Beförderungs- und Rechtskunde *) BRK Laboratoriumsübungen LAÜ Praktikum P FREIGEGENSTÄNDE und unverbindliche Übungen Religion RI Lebende Fremdsprache (als 2. Fremdsprache) LFE Leibesübungen LÜ Gesamtstundenzahl der Pflichtgegenstände *) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 3/17
4 BILDUNGS- und LEHRAUFGABE: FACHUNTERRICHT TECHNISCHE FACHKUNDE / KRAFTFAHRZEUGTECHNIK Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen. Er soll die Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen können sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung auch der Problemstoffe Bescheid wissen. Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen vertraut sein sowie die für diesen Beruf notwendigen Fertigungstechniken kennen. Er soll die Arten, Baugruppen und Maschinenelemente eines Kraftfahrzeuges kennen, über den Bereich der Kraftfahrzeugtechnik Bescheid wissen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen. Er soll den Aufbau einer Hydraulik-u. Pneumatikanlage kennen, grundlegende Kenntnisse über Be- u. Entladeeinrichtungen haben und über die Verladetechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. LEHRSTOFF: 1. KLASSE: Mechanische Technologie Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Normung, Einsatz, Entsorgung Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten, Aufbau, Wirkungsweise, Einsatz, Instandhaltung Fertigungstechnik: Spanende und spanlose Formgebung, Füge- und Trenntechniken OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 4/17
5 Kraftfahrzeugtechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Kraftfahrzeug: Arten, Aufbau, Baugruppen, Maschinenelemente Motortechnik: Verbrennungsmotoren (Bauarten, Einteilung) Fahrwerk: Räder und Reifen Kfz Elektrik: Aufbau und Wartung der Batterie, Aufbau und Schaltung der Zünd-, Beleuchtungs-, Wischer- und Signalanlagen. Elektronik und Elektrotechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Elektrotechnik: Größen und Einheiten, Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, Wirkungen des elektrischen Stromes. LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG: Komplexe Aufgaben: Kraftfahrzeug: Maschinenelemente Fahrwerk: Bereifung 2. KLASSE: Kraftfahrzeugtechnik Antrieb: Kupplung, Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe, Allradantriebssysteme, Gelenkwellen, Achsantrieb, Ausgleichsgetriebe, Ausgleichssperren Fahrwerk: Bremssysteme, Bremszusatzeinrichtungen, Sonderbauarten, Lenkung (Lenkungssysteme, Lenkgetriebe, Lenkgeometrie) Transportieren und Laden: Hydraulik, Pneumatik, Elektropneumatik, Bauteile und deren Anwendung OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 5/17
6 LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG: Komplexe Aufgaben: Antrieb: Kupplung, Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe, Allradantriebssysteme, Ausgleichsgetriebe, Ausgleichssperren Fahrwerk: Bremssysteme, Bremszusatzeinrichtungen, Sonderbauarten, Lenkgeometrie Transportieren und Laden: Hydraulik, Pneumatik, Elektropneumatik, Bauteile und deren Anwendung 3. KLASSE: Kraftfahrzeugtechnik Motortechnik: Verbrennungskraftmaschinen, Gaswechsel, Kraftstoffförderung, Gemischaufbereitung, Verbrennung (Ottomotor Vergaserprinzip, Diesel) Bauteile, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen (Schmierung, Kühlung) Kfz-Elektrik: Aufbau und Funktionsprinzip von elektrischen Einrichtungen des Dieselmotors, Elektrische Kontrolleinrichtungen Fahrwerk: Radaufhängung, Rahmen, Aufbau, Ladeflächen, Federung, Schwingungsdämpfung, Stabilisatoren, Anhängevorrichtungen, Einrichtungen für den Winterbetrieb Transportieren und Laden: Be- und Entladeeinrichtungen, Verladetechniken LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG: Komplexe Aufgaben: Motortechnik: Verbrennungskraftmaschinen, Gemischaufbereitung Fahrwerk: Radaufhängung, Rahmen, Aufbau, Ladeflächen, Federung, Schwingungsdämpfung 4. KLASSE: Kraftfahrzeugtechnik: Motortechnik: OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 6/17
7 Verbrennungskraftmaschinen (Benzineinspritzung) und alternative Antriebe, Lader, Abgaszusammensetzung und Schadstoffreduzierung Prüfung der Gemischaufbereitung: Abgastest Kfz-Elektrik: Aufbau und Funktionsprinzip elektronisch geregelter Dieseleinspritzpumpen Kraftübertragung: Drehmomentwandler, Automatikgetriebe, Sondereinrichtungen der Kraftübertragung Fahrtschreiber: Funktion, Auswertung des Diagrammblattes, Überprüfung Elektrotechnik und Elektronik Elektronik: Halbleitertechnik, Bauelemente, Elektronische Anlagen des Motors und deren Prüfung (Zündanlagen, Stromerzeugung), Starter, Elektrisch/elektronische Zusatzeinrichtungen: Sicherheitselektronik LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG: Komplexe Aufgaben: Motortechnik: Verbrennungskraftmaschinen (Benzineinspritzung) Elektronik: Elektronische Anlagen des Motors und deren Prüfung OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 7/17
8 ANGEWANDTE MATHEMATIK BILDUNGS- und LEHRAUFGABE: Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. LEHRSTOFF: 1. KLASSE: Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen, Winkelberechnungen, Wärmedehnung Berechnung zur Mechanik: Masse- und Gewichtsberechnung Motortechnische Berechnungen Motorkenngrößen Berechnungen zu Kfz-Elektrik: Elektrische Grundberechnungen: Ohmsches Gesetz, Leiterwiderstand, Leitungsberechnung, Schaltung von Widerständen Ladetechnische Berechnungen Hydraulik, Pneumatik Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG Komplexe Aufgaben: Mathematische Grundlagen: Volumsberechnungen Berechnungen zur Mechanik: Masse- und Gewichtsberechnungen OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 8/17
9 Motortechnische Berechnungen: Motorkenngrößen Berechnungen zur Kfz-Elektrik: Elektrische Grundberechnungen Ladetechnische Berechnungen Hydraulik, Pneumatik 3. KLASSE: Berechnungen zur Mechanik: Kräfte, Momente, Übersetzungen, Geschwindigkeit Kraftfahrzeugtechnische Berechnungen: Beschleunigung, Verzögerung, Brems- und Anhalteweg, Steigung und Neigung, Fahrwiderstände Ladetechnische Berechnungen: Schwerpunkt, Auflagerkräfte, Achslastberechnungen, Kippmoment Triebwerksberechnungen: Getriebe, Achsantriebe, Gesamttriebwerke, Fahrgeschwindigkeit LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik: Kräfte, Momente, Geschwindigkeit Kraftfahrzeugtechnische Berechnungen: Fahrwiderstände Ladetechnische Berechnungen: Achslastberechnungen Triebwerksberechnungen: Gesamttriebwerke 4. KLASSE: Berechnungen zur Mechanik: Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad Motortechnische Berechnungen: Motorleistung und Drehmoment, Wirkungsgrad, Kraftstoffverbrauch Berechnungen zur Kfz-Elektrik: OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 9/17
10 Elektrische Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad LEHRSTOFF DER VERTIEFUNG Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik: Leistung Berechnungen zur Kfz-Elektrik: Leistung Schularbeiten: Je zwei in der ersten, dritten und vierten Klasse. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 10/17
11 LABORATORIUMSÜBUNGEN BILDUNGS- und LEHRAUFGABE: Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können. Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von Versuchen entwickeln. Er soll Vorgänge an kraftfahrzeugtechnischen Baugruppen simulieren, ihr Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll kraftfahrzeugtechnische EDV-Programme anwenden können. LEHRSTOFF: 1. KLASSE: Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen Mess- und Prüfinstrumente: Handhaben, Verwenden, Instandhalten Mess- und Schaltübungen: Einfache Stromkreise, Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen, analoge und digitale Messtechnik. Werkstoffprüfung: Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen 2. KLASSE: Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Kraftübertragung, Fahrwerk, mechanische, hydraulische Baugruppen Mess- und Schaltübungen: Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen, analoge und digitale Mess- und Schalttechnik. Kraftfahrzeugtechnische EDV: Grundlagen der EDV, Hardware, Software, Anwendung OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 11/17
12 3. KLASSE: Mess- und Prüfinstrumente: Handhaben, Verwenden Mess- und Schaltübungen: Messen an elektronischen Bauteilen, analoge und digitale Mess- und Schalttechnik, Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Pneumatische Baugruppen Kraftfahrzeugtechnische EDV: Grundlagen der EDV, Hardware, Software, Anwendung 4. KLASSE: Mess- und Schaltübungen: Messen an elektronischen Bauteilen, analoge und digitale Mess- und Schalttechnik, Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Kraftfahrzeugtechnische EDV: Grundlagen der EDV, Hardware, Software, Anwendung OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 12/17
13 PRAKTIKUM BILDUNGS- und LEHRAUFGABE: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und techniken ausführen können. Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher und sachgemäß durchführen und insbesondere Fehler diagnostizieren können. Er soll mit den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung vertraut sein. Er soll die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges notwendigen Arbeiten sicher beherrschen. Der Schüler soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen und sachgerechte Entsorgungshinweise erteilen können. LEHRSTOFF: 1. KLASSE: Unfallverhütung und Erste Hilfe, Schutzbestimmungen, Entsorgungshinweise Grundfertigkeiten der spanenden Bearbeitung Messen und Anreißen Arbeitsverfahren- und techniken: Spanendes und spanloses Formen, Fügen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten, Handhaben, Instandhalten Mess-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten: Motor, Räder, Reifen und elektrische Anlage von Kraftfahrzeugen Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Bearbeiten, Handhaben, Vorbereiten zur Entsorgung Batterien 2. KLASSE: Unfallverhütung und Erste Hilfe, Entsorgungshinweise Einfache Montage-, Einstell-, Prüf- und Wartungsarbeiten: Bremsanlage, Fahrwerk, Kraftübertragung, Lenkung und Einrichtungen der Lenkübertragung OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 13/17
14 Einfache Achsvermessungen (Lenkgeometrie) Zündanlage, Licht-, Signalanlage Motor Schmier- und Kühlanlage Sachgerechte Entsorgung von Problemstoffen 3. KLASSE: Unfallverhütung und Erste Hilfe, Schutzmaßnahmen, Entsorgungshinweise Einfache Montage-, Einstell-, Prüf- und Wartungsarbeiten: Otto- und Dieselmotoren Schmier- und Kühlanlagen Kaltstarteinrichtungen Starter Zündanlagen Mess- und Schaltarbeiten an elektrischen Einrichtungen des Kraftfahrzeuges 4. KLASSE: Feststellen und Überprüfen der Fahrbereitschaft, der Verkehrs- und Betriebssicherheit Ladetechnik: Beladen, Entladen Mess-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten: Generator Sondereinrichtungen von Nutzfahrzeugen Feststellen und Beheben von Störungen an der elektrischen Anlage bei Nutzfahrzeugen GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE: Hauptkriterium für die Gewichtung und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist seine Bedeutung und Anwendbarkeit für die Praxis des Lehrberufes. Vor Beginn der Arbeiten müssen den Schüler/Schülerinnen die Eigenschaften und Anwendungen der Werk- und Betriebsstoffe, die Handhabung der Werkzeuge und Maschinen und im besonderen die Vorschriften zur Unfallverhütung bekannt sein. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen; daher empfiehlt sich vordringlich die Verwendung von Originalformularen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig: das gilt insbesondere für die Pflichtgegenstände Zoll und Verkehrsgeographie. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 14/17
15 In Angewandter Mathematik stehen auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem durch Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht werden. Praktikum soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnisse der Schüler anzupassen. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 15/17
16 LEISTUNGSDIFFERENZIERTER UNTERRICHT 1. Jene Pflichtgegenstände, die mit vertieftem oder erweitertem Bildungsangebot in Leistungsgruppen geführt werden dürfen, sind durch Fußnoten in der Stundentafel gekennzeichnet. Einschließlich der in Fachkunde festgelegten Anzahl von Pflichtgegenständen dürfen dies höchstens drei Pflichtgegenstände sein. 2. Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppen hat an lehrgangsmäßigen und saisonmäßigen Berufsschulen 6-9 Unterrichtstage, an ganzjährigen Berufsschulen 8-12 Unterrichtstage zu umfassen. Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des Unterrichtsjahres für die nächst Schulstufe, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in dieser geführt wird. In Schulstufen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein Umstufungstermin. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 16/17
17 In Fachzeichnen ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch Skizzen und Entwürfe bedürfen. Die Zeichnungsbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen und haben auf die einschlägigen Normen Bedacht zu nehmen. Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Praktikum bzw. Laboratoriumsübungen zu achten. Bei den Funktionsdarstellungen ist das fachliche Verständnis besonders zu schulen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und Materialverbrauch ist besonders zu achten. Die Bestimmungen der sachgerechten Altlastenentsorgung sollen nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Themenbereichen vermittelt werden. OÖ Lehrplan 2007 BERUFSKRAFTFAHRER KRAFTFAHRZEUGTECHNIK 17/17
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