Technisches Hilfswerk. THW DV 3 51 Gasinstallationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technisches Hilfswerk. THW DV 3 51 Gasinstallationen"

Transkript

1 Technisches Hilfswerk THW DV 3 51

2 Erarbeitet von Manfred Bräuer Frank Loosen Wolfgang Hempel THW Bundesschule, Hoya THW-Leitung, Bonn THW Leitung, Bonn Für Arbeiten an in allen Einheiten des THW tritt die Dienstvorschrift THW DV 3 51 zum 01. Juni 2005 in Kraft. Die bisher gültige Dienstvorschrift wird hiermit aufgehoben. Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Leitung - Deutschherrenstraße Bonn 2004 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bonn-Bad Godesberg Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der THW-Leitung

3 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Allgemeine Bestimmungen Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen (Erdgas) Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen (Flüssiggas) Errichtung von Flüssiggasanlagen und Prüfung vor Inbetriebnahme Pflichten der Gruppenführer und Truppführer Schutzmaßnahmen und Sicherheitsbestimmungen Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken (Erdgas) Begriffe Rohre, Form- und Verbindungsstücke für Gasleitungen Freiverlegte Außenleitungen Erdverlegte Außenleitungen Innenleitungen Verlegen von Außenleitungen Verlegen von lnnenleitungen Leitungstrasse Prüfmethoden für Gasleitungen lnbetriebnahme von Gasleitungen Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken (Flüssiggas) Begriffe Rohre, Form und Verbindungsstücke für Gasleitungen (Flüssiggas) Verlegen von erdgedeckten Rohrleitungen Verlegen von Innenleitungen Auf Putz verlegte Leitungen Unter Putz und verdeckt verlegte Rohrleitungen Korrosionsschutz Prüfung und erste Inbetriebnahme einer Flüssiggas-Anlage Aufstellen von Gasgeräten (Erdgas) Begriffe Allgemeine Festlegung für Gasgeräte Allgemeine Festlegung für Aufstellräume Allgemeine Festlegung für die Aufstellung Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von Gasgeräten Art A Zusätzliche Anforderungen bei Aufstellung von Gasgeräten Art B (raumluftabhängige Gasfeuerstätten)...28 Stand: Seite 1

4 5.7 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von Gasgeräten Art C (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten) Aufstellen von Gasgeräten (Flüssiggas) Allgemeine Festlegung Aufstellung von Gasgeräten in Aufstellungsräume unter Erdgleiche Abgasabführung von Gasfeuerstätten Allgemeine Festlegungen Abgasabführung über Abgasanlagen Abgasabführung über Lüftungsanlagen Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen sowie zu Fenstern Abgas-Absperrvorrichtungen, Nebenluftvorrichtungen, Abgas- Drosselvorrichtungen und Rußabsperrklappen...37 Stand: Seite 2

5 1 Geltungsbereich 1 Diese Dienstvorschrift gilt für alle Arbeiten, die der Schadenbehebung an Gasversorgungsanlagen und der Sicherstellung der Gasversorgung dienen. Die Arbeiten umfassen das: Instandsetzen, Errichten (Neubau, Erweiterung, Änderung und Wiederaufbau) und Betreiben von baulichen Anlagen der Gasversorgung. Dies beinhaltet die Gasversorgung mit Erdgas und Flüssiggas für Notunterkünfte und Betreuungsstellen. Stand: Seite 1

6 2 Allgemeine Bestimmungen Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen (Erdgas) 2.1 Für die Zusammenarbeit zwischen den Gasversorgungsunternehmen (GVU), Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) und Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) gelten die DVGW-Arbeitsblätter G 665 und G 666. Erstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken dürfen, außer durch das GVU, nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines GVU als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen sind. Der Einheitenführer einer THW-Fachgruppe hat vor Erstellung und Änderung von Gasanlagen dem verantwortlichen Gasversorgungsunternehmen (GVU) Mitteilung über Art und Umfang der geplanten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahme zu machen und sich mit diesem abzustimmen. 2.2 Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen (Flüssiggas) Errichtung von Flüssiggasanlagen und Prüfung vor Inbetriebnahme 2.2 Für den sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen ist es notwendig, dass die Errichtung, Änderung, Instandhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen nur durch Fachbetriebe erfolgt, die über Personal mit der notwendigen Sachkunde und die entsprechenden Einrichtungen verfügen. Zur Sachkunde gehört neben dem erlernten Beruf die ständige Weiterbildung, um entsprechend dem Fortschritt immer auf dem Stand der Technik zu sein. Mit berufsbegleitenden Seminaren unterstützen die Flüssiggas-Versorgungsunternehmen die Fachbetriebe und deren Personal bei der Vermittlung der neuesten flüssiggasspezifischen Kenntnisse. Die Anforderungen an Fachbetriebe mit sachkundigen Personal im Sinne der Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 1996) erfüllen in der Regel: Betriebe, die für Gas- und Wasserinstallation zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen sind. Betriebe, die für Heizungs- und Lüftungsbau zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen sind. Betriebe, die für Flüssiggasanlagenbau eine Zulassung durch die Industrie- und Handelskammer haben. Betriebe, die mit einem Flüssiggas-Versorgungsunternehmen zusammenarbeiten, das für Gas- und Wasserinstallation zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen ist. Stand: Seite 2

7 Zuständigkeit für die Prüfung vor der Inbetriebnahme Es muss unterschieden werden zwischen Flüssiggasanlagen, die aus Flüssiggasflaschen und Flüssiggasanlagen, die aus ortsfest aufgestellten Flüssiggasbehältern versorgt werden. Flüssiggasanlage mit Versorgung aus Flüssiggasflaschen Zum Umfang dieser Anlage gehört die Flaschenaufstellung, die Rohrleitung mit Ihren Ausrüstungsteilen, die Gasgeräte und die Abgasabführung. Für die vollständige Prüfung dieser Anlagenteile vor Inbetriebnahme ist entweder der Fachbetrieb oder ein TRF-Sachkundiger zuständig. Hersteller und Errichter Hersteller oder Errichter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Betriebe, Firmen oder Personen, die mit Arbeiten im Zusammenhang mit der betriebsfertigen Erstellung einer Rohrleitung beauftragt sind. Diese werden im folgenden unter dem Begriff Fachbetriebe zusammengefasst. Die Fachbetriebe müssen über alle erforderlichen Einrichtungen, verantwortliches Aufsichtspersonal und sachkundige Personen verfügen um die Rohrleitungsteile sachgemäß verarbeiten zu können. TRF-Sachkundiger ist, wer: aufgrund seiner Ausbildung, seiner Kenntnisse und seiner durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bietet, dass er die TRF 1996 inhaltlich umfassend beherrscht, die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt, hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen unterliegt, über die geeigneten Prüfeinrichtungen verfügt und durch das Flüssiggas-Versorgungsunternehmen, bei dem er beschäftigt ist, dazu schriftlich ernannt wurde. 2.3 Pflichten der Gruppenführer und Truppführer 2.3 Die Gruppenführer und Truppführer haben darauf zu achten, dass Arbeiten an Gasleitungen nur von ausgebildeten Fachhelfern (Gas und Wasserinstallateure / Heizungsbauer) ausgeführt werden. Werden Helfer eingesetzt, die nicht über die berufliche Qualifikation verfügen, dürfen sie unter ständiger Aufsicht von ausgebildeten Fachhelfern arbeiten. Die Gruppenführer und Truppführer haben die Arbeiten zu ü- berwachen und sind für die Sicherheit der eingesetzten Helfer und die richtige Ausführung der Arbeiten verantwortlich. Stand: Seite 3

8 2.4 Schutzmaßnahmen und Sicherheitsbestimmungen 2.4 Es dürfen nur Helfer eingesetzt werden, die mit der Handhabung der Schutzausrüstung, mit den Sicherheitseinrichtungen und mit den Maßnahmen zur Brandbekämpfung an der Einsatzstelle vertraut sind. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Regeln der Technik sind einzuhalten. Stand: Seite 4

9 3 Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken (Erdgas) Begriffe 3.1 Folgende Begriffe und deren technischer Hintergrund sind für einheitlichen Sprachgebrauch und eindeutigen Bezug zu verwenden: Die Gasanlage ist die Einrichtung hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zur Mündung der Abgasanlage. Gasanlagen bestehen aus Leitungsanlagen, Gasgeräten, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlagen. Die Leitungsanlage ist die Sammelbezeichnung für Innenleitung und Außenleitungen eines Gasverteilungsnetzes Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist die Absperreinrichtung am Ende einer Hausanschlussleitung, die dazu bestimmt ist, die Gasversorgung eines oder mehrerer Gebäude abzusperren. Das Isolierstück ist ein Bauteil zur Unterbrechung der elektrischen Längsleitfähigkeit einer Rohrleitung. Das Haus-Druckregelgerät und das Zähler-Druckregelgerät sind Bauteile zum Regeln des Druckes im nachgeschalteten Teil der Leitungsanlage. Die thermisch auslösende Absperreinrichtung bewirkt die Absperrung des Gasflusses, wenn die Temperatur dieses Bauteiles einen vorgegebenen Wert überschreitet. Die Innenleitung ist die im Gebäude verlegte Gasleitung hinter der HAE. Die Außenleitung die Leitung hinter der HAE, die außerhalb von Gebäude im Freien (freiverlegte Leitung) oder im Erdreich (erdverlegte Leitung) verlegt ist. Die Innenleitung und die Außenleitung können aus Verteilungsleitungen, Steigleitungen, Verbrauchsleitungen, Abzweigleitungen und Geräteanschlussleitungen bestehen. Die Verteilungsleitung ist der Leitungsteil für ungemessenes Gas zwischen HAE und Zähleranschluss. Stand: Seite 5

10 Die Steigeleitung ist der senkrecht von Geschoss zu Geschoss führende Leitungsteil. Die Verbrauchsleitung ist der Leitungsteil für gemessenes Gas zwischen Zählerausgang und Abzweigleitung. Die Abzweigleitung ist der von der Verbrauchsleitung zur Geräteanschlussarmatur führende Leitungsteil, der zur Versorgung ausschließlich eines Gasgerätes dient. Die Geräteanschlussleitung ist der Leitungsteil von der Geräteanschlussarmatur bis zum Anschluss am Gasgerät. Der feste Anschluss ist der Anschluss, der aus der Geräteanschlussarmatur -einer nur mit Werkzeug lösbaren Verbindung- und der starren oder biegsamen Geräteanschlussleitung besteht. Der lösbare Anschluss ist der Anschluss, der aus der Sicherheits-Anschlussarmatur und der von Hand lösbaren Sicherheits-Gasschlauchleitung besteht. Stillgelegte Leitungen sind Leitungen, die auf Dauer nicht mehr betrieben werden. Außer Betrieb gesetzte Leitungen sind Leitungen, bei denen die Gaszufuhr vorübergehend unterbrochen wurde, z.b. für die Instandsetzung, Änderung der Gasanlage oder aus anderen Gründen. Die kurzzeitige Betriebsunterbrechung dient z. B. zur Wartung der Gasanlage und/oder zum Wechsel der Gaszähler. Der Hausanschluss beginnt an der Versorgungsleitung mit dem Abgangsformstück. Eine Absperrmöglichkeit außerhalb von Gebäuden ist nicht gefordert, wenn es sich um Gebäude geringer Höhe handelt und mit einem maximalen Betriebsüberdruck 1bar gearbeitet wird. "Gebäude geringer Höhe" sind gem. Musterbauordnung und den entsprechenden Landesbauordnungen Gebäude, in denen der Fußboden keines Geschosses, in denen Aufenthaltsräume möglich sind, mehr als 7m über der Geländeoberfläche liegt. Bei allen anderen Anwendungen ist bei neu zu errichtenden Hausanschlussleitungen eine Absperrmöglichkeit außerhalb des Gebäudes vorzusehen. Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung, ggf. Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Hauseinführung (Leitungsteil im Mauerwerk mit und ohne Mantelrohr oder Rohrkapsel), Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung (HAE), Hausdruckregelgerät und Gaszähler. Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des GVU und steht in dessen Eigentum. Stand: Seite 6

11 3.2 Rohre, Form- und Verbindungsstücke für Gasleitungen Freiverlegte Außenleitungen Für freiverlegte Außenleitungen dürfen verwendet werden: Stahlrohre zusammen mit Form- und Verbindungsstücken nach DIN EN in der jeweils aktuellen Fassung Druckrohre, Formstücke- und Verbindungsstücke aus duktilem Gusseisen nach DIN EN in der jeweils aktuellen Fassung Kupferrohre nach DIN EN 1057 und Form- und Verbindungsstücken nach DVGW- Arbeitsblatt GW 2 und DIN Erdverlegte Außenleitungen Für erdverlegte Außenleitungen dürfen verwendet werden Rohre, Form- und Verbindungsstücke wie freiverlegte Außenleitungen zusätzlich: Rohre und Rohrleitungsteile aus Kunststoff PE-ND nach DVGW- Arbeitsblatt G 477 zusammen mit Form- und Verbindungsstücken nach DVGW- Arbeitsblatt Innenleitungen Für alle Innenleitungen gelten die Anforderungen an Rohre und Form- und Verbindungstücke wie für freiverlegte Außenleitungen aufgeführt; die Verbindungsstücke nach DIN 3387 Teil 1 müssen zugfest und thermisch erhöht belastbar sein. zusätzlich: Präzisionsstahlrohre nach DIN 2391 Teil 1 und 2 DIN 2393 Teil 1 und 2 DIN 2394 Teil 1 und 2 zusammen mit Verbindungsstücken nach DIN 3387 Teil 1 und 2 Unzulässig sind jedoch Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Kunststoff 3.3 Verlegen von Außenleitungen 3.3 Rohrgräben für erdverlegte Gasleitungen sind je nach verwendetem Rohrleitungsmaterial unterschiedlich herzustellen. Zum Beispiel Stahlrohr nach dem DVGW- Arbeitsblatt G 462/1 Stand: Seite 7

12 Druckrohr aus duktilem Gusseisen nach dem DVGW-Arbeitsblatt 461/1 - PE- HD-Rohr nach DVGW-Arbeitsblatt G 472 PE-HD-Rohr nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 472 Kupferrohr sinngemäß nach DVGW- Arbeitsblatt G 462/1 Für die Überdeckung der Gasleitung gelten diese Arbeitsblätter entsprechend. Im Zweifelsfall ist die Abstimmung mit dem GVU zu suchen. Dessen Vorgaben sind einzuhalten. Erdverlegte Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Soweit im Ausnahmefall Leitungen unter nicht unterkellerte Teile eines Gebäudes geführt werden, sind die einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter und die Vorgaben des örtlichen GVU zu beachten. Alle Arbeiten, die mit dem Verlegen von Gasleitungen bzw. der Änderung vorhandener Leitungsnetze zu tun haben, sind zu dokumentieren und in Bestandsplänen festzuhalten. 3.4 Verlegen von lnnenleitungen Leitungstrasse 3.4 Gasleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden und dürfen nicht als Träger für andere Leitungen und Lasten dienen. Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser von anderen Leitungen nicht auf sie einwirken können. Leitungen sind so zu verlegen, dass sie nicht der Gefahr einer mechanischen Beschädigung ausgesetzt sind. Gasleitungen dürfen nur in belüftbaren Schächten oder Kanälen verlegt werden. Die Be- und Entlüftung kann entfallen, wenn die Schächte oder Kanäle mit geeigneten Baustoffen formbeständig und dicht verfüllt werden. Leitungen, die durch unbelüftbare Hohlräume führen, sind in einem Mantelrohr zu verlegen. Die Mantelrohre müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen oder gegen Korrosion geschützt sein. Leitungen dürfen nicht in Aufzugs- oder Lüftungsschächten, Kohlenschüttungen und Müllabwurfanlagen verlegt werden, durch Schornsteine geführt oder in Schornsteinwangen eingelassen werden. Werden Leitungen innerhalb baulicher Rettungswege oder in Installationsschächten verlegt, sind die bauaufsichtlichen Brandschutzbestimmungen zu beachten. Stand: Seite 8

13 Verlegung im Innenbereich Leitungen sind freiliegend auf Abstand, unter Putz ohne Hohlraum oder in Schächten bzw. in Kanälen zu verlegen. Leitungen mit Betriebsdrücken über 100 mbar dürfen nicht unter Putz verlegt werden. Sie sind in Abhängigkeit der mechanischen Festigkeit (Längskraftschlüssigkeit) ihrer Rohrverbindungen mittels Rohrhalterungen (z.b. Rohrschellen, Rohrhacken) an Bauteilen mit ausreichender baulicher Festigkeit - ggf. unter Verwendung handelsüblicher Befestigungshilfsmittel - zu befestigen. Die tragenden Teile der Rohrhalterungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Für frei verlegte Leitungen in trockenen Räumen ist ein Korrosionsschutz nicht erforderlich. Dies gilt nicht für Präzisionsstahlrohre nach DIN 2391, DIN 2393 und DIN 2394, die auch in trockenen Räumen Korrosionsschutz benötigen. Unter Putz und verdeckt verlegte Leitungen aus Stahl sowie frei verlegte Leitungen aus Stahl in Nassräumen und anderen feuchten Räumen, wie z.b. unbelüftete Kellerräume, sind gegen Korrosionsschäden zu schützen. Wenn bei der Verlegung unter Putz nicht auszuschließen ist, dass gipshaltige Putze eingesetzt werden, so ist Korrosionsschutz anzuwenden. Fertiggestellte und noch nicht angeschlossene, stillgelegte oder außer Betrieb gesetzte Innenleitungen sind an allen Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen zu verschließen. Geschlossene Absperreinrichtungen (z.b. Hähne, Schieber, Klappen) gelten nicht als dichte Verschlüsse. 3.5 Prüfmethoden für Gasleitungen 3.5 Leitungen unterliegen der Vorprüfung und der Hauptprüfung. Die Prüfungen sind durchzuführen, bevor die Leitung verputzt oder abgedeckt ist und ihre Verbindungen beschichtet oder umhüllt sind. Die Prüfungen können abschnittsweise durchgeführt werden. Die Vorprüfung ist eine Belastungsprobe und erstreckt sich auf neuverlegte Leitungen ohne Armaturen. Für die Dauer der Prüfung sind alle Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht abzuschließen. Die Verbindung mit gasführenden Leitungen sind unzulässig. Die Vorprüfung kann auch an Leitungen mit Armaturen durchgeführt werden, wenn die Nenndruckstufe der Armaturen mindestens dem Prüfdruck entspricht. Die Vorprüfung ist mit Luft oder inertem (nicht brennbarem) Gas (z.b. Stickstoff, Kohlendioxid) mit einem Prüfdruck von 1 bar vorzunehmen. Der Prüfdruck darf während der Prüfdauer von 10 min. nicht fallen. Die Hauptprüfung ist eine Dichtheitsprüfung und erstreckt sich auf die Leitung einschließlich der Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und zugehörige Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Der Gaszähler kann in die Hauptprüfung mit einbezogen werden. Stand: Seite 9

14 Die Hauptprüfung ist mit Luft oder inertem Gas (z.b. Stickstoff, Kohlendioxid) mit einem Prüfdruck von 110 mbar vorzunehmen. Nach dem Temperaturausgleich darf der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von mind. 10 min. nicht mehr fallen. Das Messgerät muss so genau anzeigen, dass bereits ein Druckabfall von 0,1 mbar erkennbar ist. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. 3.6 lnbetriebnahme von Gasleitungen 3.6 Vor dem Einlassen von Gas ist festzustellen, dass die Leitungsanlage entsprechend der vorgesehenen Druckstufe der Vor- und Hauptprüfung unterzogen und für dicht befunden worden ist. Unmittelbar vor dem Einlassen von Gas ist sicherzustellen, dass alle Leitungsöffnungen verschlossen sind. Leitungsanlagen sind solange mit Gas auszublasen, bis die vorhandene Luft oder das inerte Gas aus der Leitung verdrängt ist. Das Gas ist gefahrlos mit einem Schlauch ins Freie abzuführen. Bei kleinen Mengen kann das Gas auch an der Austrittsstelle über geeignete Brenner, z.b. Kochstellenbrenner oder Prüfbrenner, abgebrannt werden. Hierbei ist für ausreichende Lüftung der Räume zu sorgen. Bei allen Maßnahmen sind Zündquellen, wenn sie nicht unmittelbar für das Abbrennen des Gases erforderlich sind, zu vermeiden. Beim Einlassen von Gas in stillgelegte Leitungsanlagen ist die Anlage durch umfassende Besichtigung auf einwandfreien baulichen Zustand zu prüfen und einer Hauptprüfung zu unterziehen. In undichte Leitungen darf kein Gas eingelassen werden. Stand: Seite 10

15 4 Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken (Flüssiggas) Begriffe 4.1 Flüssiggas-Anlage Die Flüssiggas-Anlage besteht aus der Versorgungsanlage und der Verbrauchsanlage. Betriebsüberdruck (p) Der Betriebsdruck ist der Druck, der beim Betrieb der Flüssiggasanlage oder einzelnen Teilabschnitten herrscht oder entstehen kann. Zulässiger Betriebsüberdruck (p z ) Der zulässige Betriebsüberdruck ist der aus Sicherheitsgründen festgelegte Höchstwert des Betriebsüberdruckes. Prüfdruck (P P ) Die Druckprüfung der Rohrleitung wird Zweckdienlicherweise mit Luft oder Stickstoff ausgeführt. Als Prüfdruck ist der 1,1-fache Wert des zulässigen Betriebsüberdruckes zu verwenden. Die Druckprüfung eines Flüssiggasbehälters wird mit Wasser ausgeführt. Der Prüfdruck entspricht dem 1,3-fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes. Ruhedruck ist der Druck des nichtströmenden (ruhenden) Gases. Fließdruck ist der gemessene (statische) Druck des strömenden Gases. Anschlussdruck Der Anschlussdruck ist der Fließdruck am Gasanschluss eines Gerätes. Der Nenn- Anschlussdruck in Haushaltsanlagen beträgt 50 mbar. Druckklassen für Schläuche Druckklasse 0,1: Ruhedruck bis 100 mbar Druckklasse 6: Druckklasse 30: Ruhedruck bis 6 bar Ruhedruck bis 30 bar Rohrleitungen Zu Rohrleitungen im eigentlichen Sinne gehören nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) auch gebräuchliche Ausrüstungsteile. Stand: Seite 11

16 Dies sind sicherheitstechnisch erforderliche Ausrüstungsteile und dem Betrieb der Rohrleitung dienende sonstige Armaturen. (Druckregelgeräte, Sicherheitsabsperrventile, Sicherheitsabblasventile, Filter, Isolierstücke, Ventile, Schieber, sowie Halterungen bzw. Führungen der Rohre.) Mitteldruck-Rohrleitung In Mitteldruck-Rohrleitungen sind alle Rohrleitungen einschließlich ihrer Ausrüstungen für einen zulässigem Betriebsüberdruck > 0,1 bar vorzusehen. Diese Rohrleitungen unterliegen der Druckbehälterverordnung. Niederdruck-Rohrleitung In Niederdruck-Rohrleitungen sind alle Rohrleitungen und ihre Ausrüstungsteile für einen Betriebsüberdruck von 0,05 bar (50 mbar) und einem durch ein SAV abgesicherten zulässigen Betriebsüberdruck 0,1 bar vorzusehen. Sicherheitstechnisch erforderliches Ausrüstungsteil Sicherheitstechnisch erforderliche Ausrüstungsteile sind Einrichtungen zur Vermeidung eines Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes, wie z.b. SAV oder SBV. Versorgungsanlage Die Versorgungsanlage umfasst alle zur Versorgung der Verbrauchsanlage mit Flüssiggas dienenden Anlagenteile (Flüssiggas-Druckbehälter bzw. Flüssiggas- Druckgasbehälter und die Rohrleitung bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung). Flüssiggas-Druckbehälter Flüssiggas-Druckbehälter, im weiteren als Flüssiggasbehälter bezeichnet, sind ortsfeste Behälter zum Lagern von Flüssiggas. Sie werden an ihrem Aufstellungsraum befüllt. Flüssiggas-Druckgasbehälter Flüssiggas-Druckgasbehälter sind ortsbewegliche Behälter, z.b. Flüssiggas- Flaschen, die mit Flüssiggas gefüllt sind und nach dem Füllen zur Entnahme an einen anderen Ort verbracht werden. Vorratsbehälter sind Druckgasbehälter zur Bevorratung, die jedoch nicht an die Versorgungsanlage angeschlossen sind. Gebrauchsbehälter sind Druckgasbehälter, die zum Betrieb von Gasgeräten an die Versorgungsanlage angeschlossen sind. Man unterscheidet Betriebs- und Reservebehälter. Betriebsbehälter sind Druckgasbehälter, aus denen bei Betrieb der Gasgeräte Gas entnommen wird. Stand: Seite 12

17 Reservebehälter sind Druckgasbehälter, die nach Entleerung der Betriebsbehälter die Versorgung der Gasgräte übernehmen. Umschaltarmaturen ermöglichen es, die angeschlossenen Druckgasbehälter als Betriebsbehälter oder als Reservebehälter zu schalten. Druckregelgerät vermindern und regeln den Gasdruck. Druckregelgerät 1. Stufe Das Druckregelgerät der 1.Stufe ist das Druckregelgerät mit ungeregeltem Eingangsdruck aus dem Flüssiggasbehälter. Druckregelgerät 2. Stufe Das Druckregelgerät der 2. Stufe vermindert den Ausgangsdruck des Druckregelgerätes der 1. Stufe auf den erforderlichen Betriebsüberdruck der Gasgeräte. Flaschendruckregelgerät Großflaschendruckregelgerät ist das Druckregelgerät für Flaschen 14 kg Kleinflaschendruckregelgerät ist das Druckregelgerät für Flaschen 14kg Hauptabsperreinrichtung Hauptabsperreinrichtungen dienen zur Absperrung der Gasversorgung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles. Isolierstücke sind Bauteile zur Unterbrechung der elektrischen Leitfähigkeit einer Rohrleitung. Sicherheitsabsperreinrichtungen (SAV) sind Einrichtungen, die im normalen Betrieb geöffnet (betriebsbereit) sind und die Aufgabe haben, den Gasstrom selbsttätig abzusperren, sobald der eingestellte Ansprechdruck hinter dem nachgeschalteten Druckregelgerät erreicht wird. Sie öffnen nach dem Sperren nicht selbsttätig. Sicherheitsabblaseinrichtungen (SBV) sind Einrichtungen, die im normalen Betrieb geschlossen (betriebsbereit) sind und die Aufgabe haben, einen Gasstrom aus der druckführenden Leitung selbsttätig freizugeben, sobald der Druck im System den Ansprechdruck erreicht hat. Sie schließen wieder selbsttätig, wenn der Druck unter den Ansprechdruck fällt. Verbrauchsanlagen umfassen alle Gasgeräte mit ihrem Zubehör einschließlich Rohrleitungsnetz, beginnend hinter der Hauptabsperreinrichtung. Stand: Seite 13

18 Geräteabsperrarmaturen dienen zur Absperrung der Gasversorgung unmittelbar vor den einzelnen Gasgeräten. Auf eine Geräteabsperrarmatur kann verzichtet werden, wenn sich die Hauptabsperreinrichtung oder Flasche in unmittelbarer Nähe des Gasgerätes befindet. Raum unter Erdgleiche Räume unter Erdgleiche sind Räume, deren Böden allseitig tiefer als 1,0 m unter der umgebenen Geländeoberfläche liegen. Diese Räume stehen Orten gleich, die allseitig von dichten, öffnungslosen Wänden von mind. 1,0 m Höhe umschlossen werden. 4.2 Rohre, Form und Verbindungsstücke für Gasleitungen (Flüssiggas) 4.2 Rohre, Formstücke, Armaturen und sicherheitstechnische Ausrüstungsteile in den folgenden Werkstoffen, Abmessungen und Verbindungsarten können verwendet werden: Rohre aus Kupfer, nahtlos gezogen nach DIN 1786 und Kupferrohre nach DIN 1754, Werkstoff SF Cu nach DIN 1787, in den Festigkeitszuständen: F 22 - in Ringen F 25 - in Stangen und F 37 in Stangen Zulässige Wanddicken sind: 1,0 mm Wanddicke für Außendurchmesser 6/8/10/12/15/18/22 mm 1,5 mm Wanddicke für Außendurchmesser 28/35 und 42 mm Rohre aus Stahl, nahtlos nach DIN 1629 sowie geschweißte Rohre nach DIN 1626 in den Stahlsorten St. 37.0, St. 44.0, St Präzisionsstahlrohre nach DIN 2391 und DIN 2393 in den Stahlsorten St und St Flexible Rohre, Schlauchleitungen An die fest installierten Rohrleitungen dürfen Gasgeräte nur starr oder mit einer Schlauchleitung nach DIN 3383 oder nach DIN 3383 Teil 2 mit festem Anschluss bzw. DIN 3383 Teil 1 mit lösbarem Anschluss angeschlossen werden. Zur Verbindung von Flaschen mit fest installierten Rohrleitungen dürfen Schläuche nach DIN 4815 Teil 2 verwendet werden. Stand: Seite 14

19 Flaschen-Anschlussleitungen Für Flaschen-Anschlussleitungen sind Schläuche der Druckklasse 30 nach DIN 4815 Teil 1, die nach DIN 4815 Teil 2 eingebunden sind oder Rohrspiralen zu verwenden. Bei direktem Anschluss der Regler an die Flaschen ist die Verwendung von Schlauchleitungen der Druckklassen 0,1 oder 6 nach DIN 4815 Teil 2 zulässig. Rohrspiralen Rohrspiralen müssen aus nahtlos gezogenen Kupfer- oder Stahlrohren bestehen, deren Ausführung die erforderliche Beweglichkeit für den Anschluss sicherstellt. Schläuche Schläuche sind so anzuschließen, dass die Schlauchverbindung nicht unzulässig mechanisch belastet wird. Schläuche für die Flaschen dürfen höchstens 40 cm lang sein. Formstücke Formstücke zur Verbindung von Kupferrohrleitungen Zur Verbindung von Kupferrohrleitungen sind nur Kupferrohr-Lötverbindungen/ Kapillarlötfittings nach DIN 2856 bzw. DVGW-Arbeitsblatt GW 8 für Rotgussfittings zur Hartlötung zugelassen. Formstücke zur Verbindung von Stahlrohrleitungen Zur Herstellung und Verbindungen in Stahlrohrleitungen als nichtlösbare Verbindungen dürfen nur normgerechte Formstücke verwendet werden. Die Verbindungen müssen als Stahlschweißverbindungen ausgeführt sein. Zugelassen sind z.b.: Rohrbogen zum Einschweißen nach DIN 2605 in St 37.0 Vorschweißflansche PN 25 nach DIN 2634 Mit der Durchführung der Arbeiten dürfen nur geprüfte Schweißer nach DIN EN betraut werden. Armaturen Armaturen im Sinne der TRF sind Ventile, Hähne, Druckregelgeräte, Isolierstücke und vergleichbare Ausrüstungsteile der Rohrleitung. Diese müssen zum Nachweis der erforderlichen Prüfung mit dem DIN-DVGW- Prüfzeichen versehen sein. Stand: Seite 15

20 Lösbare Verbindungen Schneidringverschraubungen Schneidringverschraubungen nach DIN 2353, in den Werkstoffen nach DIN 3859 sind nur zur Verbindung von Präzisionsstahlrohren nach DIN 2391 bzw. 2393, bei Mittel-Druckleitungen gemäß TRR 100 bis DN 32 zulässig. Für den Übergang auf andere Werkstoffe, Geräte und Armaturen sind geeignete Übergangsstücke zu verwenden. Es dürfen nur Schneidringverschraubungen verwendet werden, für die vom Hersteller eine Betriebsgewährung nachgewiesen werden kann und mit deren Verwendung der Fachbetrieb über ausreichende Erfahrung verfügt. Nur Verschraubungen, die vom Hersteller wie folgt gekennzeichnet sind, dürfen eingesetzt werden: Herstellerkennzeichen Werkstoffgruppe (sofern nichtrostender Stahl verwendet wird). Klemmringverbindungen Für die Verbindung von Präzisionsstahlrohren sind auch metallisch dichtende Klemmverbindungen nach DIN 3387 zulässig. Es dürfen nur Klemmringverbindungen verwendet werden, für die vom Hersteller eine Betriebsbewährung nachgewiesen werden kann und die vom DVGW für die Verwendung für Flüssiggas zugelassen sind. Der Fachbetrieb muß über die Verwendung ausreichende Erfahrung besitzen. Gewindeverbindungen Gewindeverbindungen sind nur zulässig zur Verbindung in Rohrleitungen der Gasphase mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von 1 bar (PN 1) und bis DN 50. Verbindungen von Rohren untereinander sind in Räumen unter Erdgleiche durch Schweißen oder Hartlöten oder durch Schneidringverschraubungen herzustellen. Zugelassen sind: Tempergussfittings nach DIN EN Stahlfittings mit Gewinde DIN 2980 Gewindeverbindungen dürfen nur mit nichtaushärtendem Dichtmittel mit DVGW- Prüfzeichen nach DIN EN 751 Teil 2 hergestellt werden. Schweißen Mit der Durchführung der Arbeiten dürfen nur geprüfte Schweißer nach DIN EN 287 Teil 1 betraut werden. Stand: Seite 16

21 Löten Lötverbindungen müssen unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel als Hartlötverbindungen durch Spaltlötung (Kapillarlötung) so ausgeführt und hergestellt werden, dass eine einwandfreie Lötung gewährleistet ist. Das handwerkliche Herstellen von Formstücken (z.b. Muffen, Abzweigstücke etc.) ist nicht zulässig. Die Forderungen für das Hartlöten gelten als erfüllt, wenn die Bestimmungen des DVGW- Arbeitsblattes GW 2 eingehalten werden. Es darf nur Lötpersonal eingesetzt werden, das seine Qualifikation durch entsprechende Ausbildung und Prüfung nachgewiesen hat, z.b. als Gas- und Wasserinstallateur, Heizungs- und Lüftungsbauer. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 2 in Verbindung mit DVGW-Arbeitsblatt GW 392 ist einzuhalten. Lösbare Verbindungen Die Anzahl der lösbaren Verbindungen ist zu minimieren. Die Verbindungen sind so anzuordnen, dass sie gut zugänglich sind. Insbesondere bei Schneidund Klemmring-Verschraubungen ist darauf zu achten, dass sie z.b. durch geeignete Anordnung der Rohrhalterungen, nur in Bereichen geringer Beanspruchung eingesetzt werden. Lösbare Verbindungen dürfen nicht im Bereich der Erddeckung bei erdgedeckten und unter Putz verlegten Rohrleitungen verwendet werden. Absperreinrichtungen Absperreinrichtungen sind an leicht zugänglicher Stelle anzuordnen und mit lösbarer Verbindung einzubauen. Die Absperreinrichtungen sind so anzuordnen, dass sie nicht durch Wärmestrahlung unzulässig erwärmt werden. Hauptabsperreinrichtung Die Hauptabsperreinrichtung dient zur Trennung der Verbrauchsanlage von der Versorgungsanlage. In jeder Hausanschlussleitung ist unmittelbar vor oder nach Eintritt der Rohrleitung in das Gebäude bzw. den Gebäudeteil eine Hauptabsperrung an leicht zugänglicher Stelle einzubauen. Die Verbindung zwischen Hauptabsperreinrichtung und Verbrauchsanlage muss lösbar sein. Hauseinführung Die metallene Rohrleitung ist in einem Schutzrohr durch die Außenwand des Gebäudes zu führen, dies gilt auch bei Ausführung nach DVGW -Arbeitsblatt G 459/I. Der Innendurchmesser des Schutzrohres muss mindestens 20 mm größer sein als der Außendurchmesser der Rohrleitung. Das Schutzrohr muss in die Außenwand des Gebäudes dicht eingebaut sein und diese außen überragen. Die Leitungseinführung ist gegen Gaseintritt zu schützen. Innerhalb des Schutzrohres dürfen keine Rohrverbindungen liegen. Stand: Seite 17

22 Geräteabsperrarmatur Die Geräteabsperrarmatur dient zur Absperrung der Gasversorgung unmittelbar vor den einzelnen Geräten. Auf eine Absperrung kann verzichtet werden, wenn sich die Hauptabsperreinrichtung oder Flasche im gleichen Raum in Reichweite des Gasgerätes befinden. Erdung Flüssiggas-Rohrleitungen dürfen weder als Schutz- und Betriebserder noch als Schutzleiter in Starkstromanlagen benutzt oder mitbenutzt werden. Rohrleitungen dürfen nicht als Ableiter oder Erder in Blitzschutzanlagen dienen. Gaszähler Der Aufstellungsort des Gaszählers darf nicht zu warm, muss leicht erreichbar und trocken sein. Gaszähler müssen so angebracht sein, dass sie leicht abgelesen und ausgewechselt werden können. Vor dem Ausbau von Gaszählern ist als Schutz gegen elektrische Berührungsspannung und Funkenbildung eine metallische Überbrückung zwischen Rohrein- und Ausgang der Zählerverbindung herzustellen, sofern sie nicht schon besteht. Die Einund Ausgangsstutzen von ausgebauten Zählern sind sofort zu verschließen. 4.3 Verlegen von erdgedeckten Rohrleitungen 4.3 Stahlrohrleitungen sind durch Schweißen und Kupferrohrleitungen durch Hartlöten (Muffenlötung) und durch Form- und Verbindungsteile zu verbinden. Es dürfen keine Präzisionsstahlrohre im Erdreich verwendet werden. Rohrleitungen dürfen nicht unmittelbar in Humus- oder Schlackenerde verlegt werden. Eine 10 cm dicke Sandschicht muß als Bestandteil der Erddeckung die metallische Rohrleitung allseitig umgeben. Der Sand muß frei von Steinen sein. Rohrleitungen sollen mindestens 0,6 m mit Erde überdeckt sein. Sollte diese Überdeckung nicht eingehalten werden können, sind sie gegen unzulässige Einwirkung zu schützen. 20 cm oberhalb von erdgedeckten Rohrleitungen sind Warnbänder aus Kunststoff-Folien zu verlegen. Rohrleitungen dürfen nicht überbaut werden. Die Lage von Rohrleitungen muß durch einen Rohrplan feststellbar sein. 4.4 Verlegen von Innenleitungen Auf Putz verlegte Leitungen Rohrleitungen müssen spannungsfrei verlegt werden. Sie sind mit Abstandsschellen zu verlegen. Rohrleitungen dürfen nicht an anderen Rohren befestigt werden oder als tragende Bauteile dienen und sind so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser von anderen Rohrleitungen oder Bauteilen nicht auf sie einwirken können. Rohrbefestigungen müssen brandsicher ausgeführt sein. Die tragenden Teile von Rohrbefestigungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bei Rohrleitungsführung durch Bewegungsfugen, die zwei Gebäudeteile voneinander trennen, ist dafür zu sorgen, dass sich Relativbewegungen nicht schädlich auf die Rohrleitung auswir- Stand: Seite 18

23 ken können (z.b. Kompensatoren, Schutzrohr). Innerhalb von Wand- und Deckendurchführungen sowie unzugänglichen Hohlräumen dürfen keine Rohrverbindungen liegen. Bei Durchführung von Rohrleitungen durch Decken sind Mantelrohre zu verwenden, die auf der Deckenoberseite (Fußboden) etwa 5cm und auf der Deckenunterseite deutlich sichtbar überstehen müssen. Wände innerhalb und außerhalb von Wohnungen und vergleichbaren Nutzungseinheiten sind entweder Mantelrohre oder Umhüllungen zu verwenden, die auf beiden Seiten deutlich sichtbar überstehen müssen. Die Mantelrohre müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen oder gegen Korrosion geschützt sein Unter Putz und verdeckt verlegte Rohrleitungen Korrosionsschutz Unter Putz und verdeckt zu verlegende Rohrleitungen sind vor ihrem Einbau, Rohrverbindungen nach deren Prüfung, mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Die Rohrleitungen dürfen erst nach Abschluss aller Prüfungen verputz oder verdeckt werden. Treppenräume Rohrleitungen dürfen in Treppenräumen notwendiger Treppen nur verlegt werden, wenn durch besondere bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass im Brandfall die Treppenräume nicht gefährdet werden. Dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Schächte, Kanäle Werden Rohrleitungen in Schächten oder Kanälen verlegt, so sind diese entweder geschoss- bzw. abschnittsweise oder im Ganzen zu be- und entlüften. Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen jeweils etwa 10 cm² groß sein; Schächte dürfen keine weiteren Öffnungen haben. Die Be- und Entlüftung entfällt, wenn die Schächte oder Kanäle mit geeigneten Baustoffen formbeständig und dicht verfüllt werden. Unbelüftete Hohlräume Rohrleitungen, die durch unbelüftete Hohlräume führen, sind in Mantelrohren zu verlegen. Die Mantelrohre müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen oder gegen Korrosion geschützt werden. Belüftete Hohlräume Werden Rohrleitungen in Hohlräumen verlegt, z.b. im Bereich abgehängter Decken oder vorgesetzter Wände, so muß der Hohlraum belüftet sein, z.b. durch Rundumschlitze an den Umfassungswänden, Stand: Seite 19

24 zwei diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen. Aufzugsschächte, Schornsteine Rohrleitungen dürfen nicht in Aufzugsschächten, Lüftungsleitungen und Müllabwurfanlagen verlegt, durch Schornsteine geführt oder in Schornsteinwangen eingelassen werden. Installationsschächte Bei der Anordnung von Rohrleitungen in Installationsschächten wird auf die bauaufsichtlichen Brandschutzbestimmungen verwiesen. Die Anforderungen des Brandschutzes für die Durchführung durch feuerbeständige Decken und Wände sind einzuhalten. Estrich und Betonböden Rohrleitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden. Rohrleitungen, die unter dem Estrich in Aussparrungen innerhalb der Rohdecke oder innerhalb einer Ausgleichsschicht oder Trittschalldämmung auf der Rohdecke verlegt werden, sind gegen Korrosion zu schützen. Verwahrung von Rohrleitungen Fertiggestellte und noch nicht angeschlossene, stillgelegte oder außer Betrieb gesetzte Rohrleitungen sind an allen Ein- und Auslassen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht zu verschließen. Geschlossene Absperreinrichtungen (z.b. Ventile) gelten nicht als dichte Verschlüsse. 4.5 Prüfung und erste Inbetriebnahme einer Flüssiggas-Anlage 4.5 Allgemeines Flüssiggas-Anlagen sind durch Sachverständige, Sachkundige und/ oder Fachbetriebe auf einwandfreien Zustand zu prüfen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen, nach Instandsetzungsarbeiten mit Beeinflussung der Betriebssicherheit, nach Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr, wiederkehrend. Flüssiggas-Anlagen, die den Anforderungen der TRF nicht genügen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Stand: Seite 20

25 Die Befüllung des ortsfesten Flüssiggasbehälters gilt als Inbetriebnahme der Flüssiggas-Anlage und ist erst zulässig, wenn die Flüssiggas-Anlage komplett installiert ist und alle erforderlichen Bescheinigungen der Prüfung vor Inbetriebnahme für Flüssiggasbehälter und Rohrleitungen vorliegen. Der Flüssiggasbehälter muß vor Inbetriebnahme luftfrei gemacht werden. Das Anschließen der Flüssiggas-Flasche gilt ebenfalls als Inbetriebnahme der Flüssiggas-Anlage und ist erst zulässig, wenn die Flüssiggas-Anlage komplett installiert ist und alle erforderlichen Bescheinigen vorliegen. Prüfung der Aufstellung eines Flüssiggasbehälters Die ordnungsmäßige Aufstellung des Flüssiggasbehälters ist durch Sachkundige zu prüfen und zu bescheinigen, wenn die Abnahmeprüfung des Flüssiggasbehälters ausgenommen die Prüfung der Aufstellung bereits vom Sachverständigen durchgeführt wurde. Diese Prüfung umfasst die Prüfung der Aufstellung nach TRB 531. Prüfung der Aufstellung von Flüssiggasflaschen Die Prüfung der Aufstellung von Flüssiggasflaschen ist vor der ersten Inbetriebnahme der Flaschenanlage von einem TRF-Sachkundigen oder von einem Fachbetrieb durchzuführen. Stand: Seite 21

26 5 Aufstellen von Gasgeräten (Erdgas) Begriffe 5.1 Gasgerät Gasgerät ist die Sammelbezeichnung für Gasgeräte, deren Abgase über eine Abgasanlage ins Freie abgeführt werden (Gasfeuerstätten) und Gasgeräte ohne Abgasanlage. Gasgeräte werden nach Abgasführung und der Verbrennungsluftversorgung unterschieden (DVGW-TGRI 86/96). Art A: Gasgerät ohne Abgasanlage Die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z. B. Gasherd, Hockerkocher, Laborbrenner, Einbaubackofen). A 1 ohne Gebläse A 2 mit Gebläse hinter dem Brenner/Wärmetauscher A 3 mit Gebläse vor dem Brenner Art B: Gasgerät mit Abgasanlage Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnimmt (raumluftabhängige Gasfeuerstätten). Art B 1 Gasfeuerstätte mit Strömungssicherung B 11 ohne Gebläse B 13 mit Gebläse vor dem Brenner zusätzliche Indexkennzeichnung: BS für Gasfeuerstätte mit Abgasüberwachungseinrichtung (z.b. B 11BS ) Art B 2 Gasfeuerstätte ohne Strömungssicherung B 22 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher B 23 mit Gebläse vor dem Brenner Stand: Seite 22

27 Art B 3 Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung, bei der alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges verbrennungsluftumspült sind. B 32 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher B 33 mit Gebläse vor dem Brenner Art C Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft über ein geschlossenes System dem Freien entnimmt (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten). Zusätzliche Indexkennzeichnung für Gasgeräte Art C mit Gebläse: X: alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgaswegweges sind entweder verbrennungsluft-umspült oder sie erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen, so dass Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können. Art C 1 Gasfeuerstätte mit horizontaler Verbrennungsluftzu- und Abgasführung durch die Außenwand. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich. C 11 ohne Gebläse C 12 mit Gebläse hinter Wärmetauscher C 13 mit Gebläse vor dem Brenner Art C 3 Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich. C 32 mit Gebläse hinter Wärmetauscher C 33 mit Gebläse vor dem Brenner Art C 4 Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftzu- und Abgasführung zum Anschluss an ein Luft-Abgas-System (LAS) C 42 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 43 mit Gebläse vor dem Brenner Stand: Seite 23

28 Art C 5 Gasfeuerstätte mit getrennter Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung. Die Mündungen befinden sich in unterschiedlichen Druckbereichen. C 52 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 53 mit Gebläse vor dem Brenner Art C 6 Gasfeuerstätte, vorgesehen für den Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerstätte geprüfte Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung. C 62 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 63 mit Gebläse vor dem Brenner Art C 8 Gasfeuerstätte mit Abgasanschluss an eine gemeinsame Abgasanlage (Unterdruckbetrieb) und getrennter Verbrennungsluftzuführung aus dem Freien. C 82 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 83 mit Gebläse vor dem Brenner Gasgeräte werden nach dem Verwendungszweck wie folgt unterschieden. Der Gas-Durchlaufwasserheizer ist eine Gasfeuerstätte, in der durchlaufendes Wasser zur Entnahme erwärmt wird. Der Gas-Vorratswasserheizer (Speicherwassererwärmer) ist eine Gasfeuerstätte, in der Wasser auf Vorrat erwärmt wird. Der Gas-Kombiwasserheizer ist eine Gasfeuerstätte, in der durchlaufendes Wasser zur Entnahme und umlaufendes Heizungswasser erwärmt werden. Der Gas-Heizkessel und der Gas-Umlaufwasserheizer sind Gasfeuerstätten, in denen umlaufendes Heizungswasser erwärmt wird. Der Gas-Raumheizer ist eine Gasfeuerstätte, bei der die Wärme über Heizflächen unmittelbar an den Raum abgegeben wird. Der Gas-Warmlufterzeuger ist eine Gasfeuerstätte zur Beheizung von Räumen über den Wärmeträger Luft. Der Gas-Heizstrahler Stand: Seite 24

29 ist ein Gasgerät, das die Wärme überwiegend durch Strahlung abgibt. Der Gas-Heizherd ist eine Gasfeuerstätte zum Kochen/Backen und zum unmittelbaren Beheizen des Aufstellraumes über Heizflächen. Der Gasherd, Gaskocher, Gas-Backofen ist jeweils ein Gasgerät zum Kochen bzw. Backen. Der Gas-Kühlschrank ist ein Gasgerät zur Kälteerzeugung. Die Gas-Wärmepumpe ist ein Gasgerät zur Beheizung oder Wassererwärmung, das zusätzlich zur Verbrennungswärme aus dem Gas noch andere Wärmequellen nutzbar macht. Das Gas-Brennwertgerät ist eine Gasfeuerstätte zur Beheizung oder Wassererwärmung, in der die Wärme des Verbrennungsgases und zusätzliche Kondensationswärme genutzt werden. Der Gasbrenner mit oder ohne Gebläse ist eine Gasfeuerungseinrichtung zum Einbau oder Anbau in oder an Gasgeräte. Die Strömungssicherung ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das einen wesentlichen Einfluss von zu starkem Aufstrom, Stau oder Rückstrom in der Abgasanlage auf die Verbrennung in der Gasfeuerstätte verhindert. Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Feuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet. Der Aufstellraum ist der Raum, in dem Gasgeräte und ggf. Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe aufgestellt sind. Er wird in Abhängigkeit der Gesamtnennwärmeleistung der darin aufgestellten Gasgeräte und weiteren Feuerstätten unterteilt: Aufstellraum bei einer Gesamtwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten bis 35 kw Aufstellraum bei einer Gesamtwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35 kw und aller Feuerstätten bis 50 kw Stand: Seite 25

30 Aufstellraum bei einer Gesamtwärmeleistung aller Feuerstätten von mehr als 50 kw. Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtwärmeleistung > 50 kw gelten nach wie vor die bauordnungsrechtlichen Heizraumverordnungen. 5.2 Allgemeine Festlegung für Gasgeräte 5.2 Gasgeräte im Geltungsbereich der EG-Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG) müssen auf dem Gerät oder dem Typenschild die CE- Kennzeichnung tragen und für das Bestimmungsland Deutschland (DE) geeignet sein. Dies beinhaltet, dass die deutschen Aufstell- und Anschlussbedingungen berücksichtigt sind (Angabe der Gasarten und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie gemäß DIN EN 437 und ggf. Art der Stromversorgung) und dass die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache unter Berücksichtigung der deutschen Aufstellbedingungen vorliegt. 5.3 Allgemeine Festlegung für Aufstellräume 5.3 Gasgeräte dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Benutzungsart Gefahren nicht entstehen. Gasgeräte dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die so bemessen sind, das die Geräte ordnungsgemäß aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden können. Raumgrößen sind nach den lichten Maßen oberflächenfertiger Räume zu berechnen. In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege dienen, dürfen Gasgeräte nicht aufgestellt werden. In Räumen, die über Einzelschachtanlagen nach DIN Teil 1 entlüftet werden, dürfen keine Gasgeräte Art B, aufgestellt werden, es sei denn, ihre Abgase werden in einem Abluftschacht der Einzelschachtanlage abgeführt. In Bädern und Aborten ohne Außenfenster, die über Sammelschächte und Kanäle ohne Motorkraft entlüftet werden, dürfen keine Gasgeräte Art B aufgestellt werden. In Räumen dürfen Gasgeräte Art B nur dann aufgestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Abgase werden nach DVGW-Arbeitsblatt G 626 in Lüftungsanlagen nach DIN Teil 3 eingeleitet es sind Sicherheitseinrichtungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 670 vorhanden, welche den Betrieb der Brenner und Gasgeräte während des Betriebes der Lüftungsanlage verhindern bei mehreren Gasgeräten wird jedes Gerät durch eine mechanisch betätigte Abgasklappe nach DIN 3388 Teil 2 gegenüber dem gemeinsamen Schornsteinen abgesperrt, Stand: Seite 26

31 die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung der Gasgeräte wird nicht durch die Ventilation beeinflusst. In Aufstellräumen mit Öffnungen ins Freie oder in Wohnungen, aus denen Ventilat o- ren Luft absaugen, dürfen Gasgeräte Art B nicht aufgestellt werden. In Räumen oder Raumteilen, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in solchen Mengen befinden oder entstehen können, dass eine Entzündung eine besondere Gefahr darstellt, dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden. In Räumen, in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden oder entstehen können, dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Gasgeräte Art C in Garagen, sofern sie zur Aufstellung in Garagen bestimmt sind (Garagen- Feuerstätten). 5.4 Allgemeine Festlegung für die Aufstellung 5.4 Aufstellung Bei Aufstellung und Anschluss von Gasgeräten sind die Einbauanleitungen der Hersteller zu beachten. Elektrische Anlagen, die für den Betrieb mit Gasgeräten vorgesehen sind, müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen Die Abstände und Schutzmaßnahmen, z.b. Wärmedämmschicht oder belüfteter Schutz gegen Wärmestrahlung, müssen sicherstellen, dass an den Oberflächen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln bei Nennwärmeleistung der Geräte keine höheren Temperaturen als 85 C auftreten können. Die zur Einhaltung dieser Anforderung notwendigen Mindestabstände der Gasgeräte zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln sind den Einbauanleitungen der Hersteller zu entnehmen. Sind in diesen Einbauanleitungen diesbezüglich keine Angaben enthalten, muss ein Mindestabstand von 40 cm eingehalten werden. Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 11 kw genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 20 m 3 aufweist und mindesten eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden kann (auf abweichende bauordnungs-rechtliche Regelungen der Bundesländer achten). Für Gasdurchlaufwasserheizer Art A genügt es, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung des Gasgerätes sichergestellt ist, dass das Gasgerät nur betrieben werden kann, wenn in 1 m 3 Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm 3 Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten ist. Die mit der Zusatzkennzeichnung "AS" (z.b. CO 2 -Stop-Sicherung) versehenen Gasgeräte erfüllen nicht diese Anforderungen. Gas-Haushalts-Kochgeräte mit Kochstellenbrennern ohne Flammenüberwachungseinrichtung dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die während des Betriebes dieses Gasgerätes ständig durch eine Lüftungsanlage mit Ventilator mit einem Außenluftvolumenstrom von mindestens 100 m 3 /h gelüftet werden. Durch besondere Si- Stand: Seite 27

Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008

Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - Regelwerk Auszug Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008 Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI ISSN 0176-3490

Mehr

a: Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung b: Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für die Gasinstallation

a: Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung b: Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für die Gasinstallation Anhang 5 Mustervorlagen Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung, Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll, Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen a: Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung

Mehr

Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik. Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI Ausgabe April 2008

Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik. Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI Ausgabe April 2008 Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI Ausgabe April 2008 Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Prüfung von Gasleitungen nach der neuen

Mehr

Muster - Feuerungsverordnung 1 (MFeuV)

Muster - Feuerungsverordnung 1 (MFeuV) Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster - Feuerungsverordnung 1 (MFeuV) Stand: September 2007 2 Aufgrund von 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 5 MBO wird

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach 33 und 38 der Unfallverhütungsvorschrift *) bestehend aus Blatt I Stmblatt und g BGG 935 Oktober

Mehr

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005)

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005) (Auszug aus MLAR, Stand 11.005) 7 ACHTUNG! Bitte die LAR der einzelnen Bundesländer beachten! GELTUNGSBEREICH für Leitungsanlagen: - in notwendigen Treppenräumen, - in notwendigen Fluren, - in Räumen zwischen

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007

Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 Auf Grund des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO M-V) * Vom 10.07.2006

Feuerungsverordnung (FeuVO M-V) * Vom 10.07.2006 Feuerungsverordnung (FeuVO M-V) * Vom 10.07.2006 Auf Grund des 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 5 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), die durch Artikel

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken soweit sie aus

Mehr

DVFG Deutscher Verband Flüssiggas e.v DVGW. Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012

DVFG Deutscher Verband Flüssiggas e.v DVGW. Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 ~ DVGW DVFG Deutscher Verband Flüssiggas e.v Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas; DVFG-TRF 2012 Inhalt Vorwort 9 1 Anwendungsbereich 11 2 Normative Verweisungen

Mehr

Installationstechnik Flüssiggastanks

Installationstechnik Flüssiggastanks Installationstechnik Flüssiggastanks Bei der Rohrleitungsverlegung wird in der Regel Kupferrohr gem. DIN EN 1057 (F22 in Ringen, F25 in Stangen) als auch Präzisionsstahlrohr gem. DIN 2391/2393 verwendet.

Mehr

Information ÖVGW Richtlinien

Information ÖVGW Richtlinien Information ÖVGW Richtlinien 23.Oktober 2009 NÖ Landesinnungstagung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Netz-Engineering Gas Hermann Christian Themen NÖ Gassicherheitsgesetz ÖVGW Richtlinie G1

Mehr

www.schornsteinfeger-rutke.de

www.schornsteinfeger-rutke.de Zurück zur Homepage gelangen Sie durch klicken auf: Abstände von mineralischen Schornsteinen und Rauchrohren, die mit festen Brennstoffen betrieben werden Die Kursiv gedruckten Textteile verweisen auf

Mehr

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen)

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) info@schornsteinfeger-cosmos.de www.schornsteinfeger.cosmos.de Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) Grundsätzliches wichtig bitte lesen!! Die Anlage 5 ist in 11 Abschnitte

Mehr

Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KAG. Anwendungsbeispiel mit Geschlossenstellungskontrolle nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 631

Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KAG. Anwendungsbeispiel mit Geschlossenstellungskontrolle nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 631 Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KAG Anwendungsbeispiel mit Geschlossenstellungskontrolle nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 631 Ihre Ansprechpartner Swen Graube Sachkundiger nach DVGW Arbeitsblättern

Mehr

Praxis der Gasinstallation

Praxis der Gasinstallation Stefan Gralapp Fritz Guther Franz-Josef Heinrichs Jürgen Klement Josef Sander Praxis der Gasinstallation Der Kommentar zur Technischen Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI 2008 DVGW-Fachbuchreihe Praxis

Mehr

Information für Installationsunternehmen

Information für Installationsunternehmen Information für Installationsunternehmen - Übersicht - Schaubild: Vorschriftsmäßiges Einlassen von Gas in Leitungen nach TRGI 86, Ausgabe 1996 - Wichtige Schritte der Funktionsprüfung - Lüftungs- und verbrennungslufttechnische

Mehr

Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Stadtwerke Waiblingen GmbH. für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB Gas)

Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Stadtwerke Waiblingen GmbH. für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB Gas) Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Waiblingen GmbH für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB Gas) Gültig ab 01.01.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Allgemeines

Mehr

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Baurecht Dipl.-Ing. Klaus Schäfer Prüfingenieur für Bautechnik VPI Wettbachstraße 18 71063 Sindelfingen Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden

Mehr

Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.

Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1 Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Juni 2011 Regelwerke alt/neu alt BGR 104 EX-RL Kap. E 5 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten

Mehr

Technische Anschlußinformationen TAI. für die Inbetriebnahme von Kundenanlagen Gas und den Einbau von Gasmess und Regeleinrichtungen.

Technische Anschlußinformationen TAI. für die Inbetriebnahme von Kundenanlagen Gas und den Einbau von Gasmess und Regeleinrichtungen. Technische Anschlußinformationen TAI für die Inbetriebnahme von Kundenanlagen Gas und den Einbau von Gasmess und Regeleinrichtungen. 1. Vorbemerkung Die Lieferung und Leistung der Stadtwerke endet nach

Mehr

Arbeiten an Gasleitungen

Arbeiten an Gasleitungen Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV D2 (bisherige VBG 50) Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten an Gasleitungen vom 1. April 1988 in der Fassung

Mehr

Technische Hinweise Gas. THW Gas. EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

Technische Hinweise Gas. THW Gas. EnR Energienetze Rudolstadt GmbH Technische Hinweise Gas THW Gas Energienetze Rudolstadt Verbindlich ab:. Juni Energienetze Rudolstadt Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Anmeldeverfahren. Hausanschluss. Leitungsanlage.. Rohrleitungen, Armaturen

Mehr

Montageanleitung. Luft-/Abgassystem DN 60/100

Montageanleitung. Luft-/Abgassystem DN 60/100 Technik, die dem Menschen dient. Montageanleitung Luft-/Abgassystem DN 60/100 Wolf GmbH Postfach 1380 84048 Mainburg Tel. 08751/74-0 Fax 08751/741600 Internet: www.wolf-heiztechnik.de WOLF Klima- und Heiztechnik

Mehr

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas; TRF Inhalt Vorwort 9 1 Anwendungsbereich 11 2 Normative Verweisungen 13 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen 23 3.1

Mehr

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen im Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Festlegungen... 2

Mehr

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Peter Krüger 26. Februar 2015 - Hamburg Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Erfahrungen und Erkenntnisse Brandschutztage Fa. Dätwyler / PUK Agenda Grundlagen Brandlasten Brandfortleitung

Mehr

DVGW-TRGI 2008 in der Praxis

DVGW-TRGI 2008 in der Praxis Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße 8 51643 Gummersbach Telefon 02261-91 92 55 Telefax 02261-91 92 54 E-Mail klement.gm@t-online.de www.klement-gm.de DVGW-TRGI

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Hinweise Gas und Trinkwasser (HW Gas, HW Trinkwasser) für. Vertragsinstallationsunternehmen.

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Hinweise Gas und Trinkwasser (HW Gas, HW Trinkwasser) für. Vertragsinstallationsunternehmen. Technische Anschlussbedingungen (TAB) Hinweise Gas und Trinkwasser (HW Gas, HW Trinkwasser) für Vertragsinstallationsunternehmen bezüglich Arbeiten an Gas- und Trinkwasser-Kundenanlagen Verbindlich ab

Mehr

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Gas-Druckregelund (Mess-)Anlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Ihre Ansprechpartner Swen Graube Sachkundiger nach DVGW Arbeitsblättern G491, G492 und G495 Befähigte Person nach BetrsichV

Mehr

Absicherung Gasinstallationen in Schule, Labor und Küche

Absicherung Gasinstallationen in Schule, Labor und Küche Absicherung Gasinstallationen in Schule, Labor und Küche Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, SWE Netz GmbH und Erdgas Südwest Netz GmbH Vertrags-Installateurveranstaltungen April/Mai 2014 Folie 1 Agenda

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfung von Gasanlagen für öffentliche Liegenschaften

Sicherheitstechnische Prüfung von Gasanlagen für öffentliche Liegenschaften Sicherheitstechnische Prüfung von Gasanlagen für öffentliche Liegenschaften (Prüfung Gasanlagen 2007) Lfd. Nr.: 97 Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher

Mehr

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen?

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? 2 HBauO Begriffe Absatz 3 Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? Ein Gebäude ist als freistehend einzustufen, wenn es zu den Grundstücksgrenzen

Mehr

Gebrauchsanleitung. Thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE)

Gebrauchsanleitung. Thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE) Thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE) Gebrauchsanleitung für Schutz von nicht erhöht thermisch belastbarem Bauteil, sicheres Absperren des Gasflusses in Rohrleitung bei Überschreiten der Temperatur

Mehr

Deutsche Sicherheitsvorschriften für den Einsatz von Ammoniak als Kältemittel

Deutsche Sicherheitsvorschriften für den Einsatz von Ammoniak als Kältemittel Deutsche Sicherheitsvorschriften für den Einsatz von Ammoniak als Kältemittel Vorbemerkung: Der Begriff "Sicherheitsvorschrift" wird im folgenden als Sammelbegriff für alle Arten von zu beachtenden Vorschriften

Mehr

Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten

Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten Auswahl und sicherer Einsatz von Atemschutzgeräten Infoblatt 6: Atemschutzgeräte sind für Umgebungstemperaturen von - 30 C bis + 60 C geprüft und zugelassen. Atemschutzgeräte, die speziell für Temperaturen

Mehr

Ist ein Gebäude nach Nr. 1.1 im Erhaltungsbereich nach 172 BauGB auch frei gestellt?

Ist ein Gebäude nach Nr. 1.1 im Erhaltungsbereich nach 172 BauGB auch frei gestellt? 60 HBauO - Verfahrensfreie Vorhaben Anlage 2 (I) Nr. 1.1 Ist ein Gebäude nach Nr. 1.1 im Erhaltungsbereich nach 172 BauGB auch frei gestellt? Die Verfahrensfreiheit betrifft nur die bauordnungsrechtliche

Mehr

Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI

Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Prüfung von Gasleitungen nach der neuen TRGI Ausgabe April 2008 1. Leitungsarten Neuverlegte Gasleitungen Stillgelegte Gasleitungen Außer Betrieb gesetzte

Mehr

Schweißfittings. RO-FI Ihr starker Partner in Sachen Edelstahl. Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 STAINLESS STEEL

Schweißfittings. RO-FI Ihr starker Partner in Sachen Edelstahl. Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 STAINLESS STEEL STAINLESS STEEL Schweißfittings Zuverlässigkeit durch Qualitätsmanagement Reliability by quality management Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 Maße in mm 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt

Mehr

Inbetriebsetzung einer Gasanlage

Inbetriebsetzung einer Gasanlage Für den Kunden Postleitzahl Gemeinde u. Ortsteil Etagenbezeichnung neu installierten erweiterten überprüften Gasanlage in: Warmwasserbereitung mit Gas ja nein Kochen mit Gas ja nein den vorhandenen Gaszähler

Mehr

Anlagenbezogener Gewässerschutz Rohrleitungen zum Transport von wassergef. Stoffen Rohrleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe

Anlagenbezogener Gewässerschutz Rohrleitungen zum Transport von wassergef. Stoffen Rohrleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe Rohrleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe Umweltbundesamt R+D INDUSTRIE CONSULT 1 Rohrleitungen sind Anlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe innerhalb eines Betriebsgeländes. Zu den

Mehr

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Gas-Druckregelund (Mess-)Anlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Ihre Ansprechpartner Jürgen Popofsky Technische Beratung, Angebotsbearbeitung und Kaufm. Betreuung Michael Franke Technische

Mehr

Praxis der Gasinstallation

Praxis der Gasinstallation DVGW Stefan Gralapp Fritz Guther Franz-Josef Heinrichs Jürgen Klement Josef Sander Praxis der Gasinstallation Der Kommentar zur Technischen Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI 2008 DVGW-Fachbuchreihe

Mehr

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012

Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas 2012 DVFG-TRF 2012 Impressum ISBN: 978-3-89554-188-9 DVFG, Berlin, 2012 DVGW, Bonn, 2012 Deutscher Verband Flüssiggas e.v. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. EnergieForum

Mehr

Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen

Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen Stand 09.2010 Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen Stadtwerke Velbert GmbH Kettwiger Straße 2 42549 Velbert Tel. 02051 / 988-0 1 Gasinstallation Für die Herstellung

Mehr

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Von der deutschen Vorlage zur europäischen Norm und nationale Umsetzung 1903 erste Norm Sicherheitsvorschrift

Mehr

Anlage: Bendorf" Anlagen-Nr.: 222222

Anlage: Bendorf Anlagen-Nr.: 222222 für Anlagen der öffentlichen Gasversorgung Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Dokumentation für Erdgastankstellen gemäß 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Erdgastankstellen und

Mehr

Technische Hinweise für Vertragsinstallateure

Technische Hinweise für Vertragsinstallateure Technische Hinweise für Vertragsinstallateure 1. Vor Beginn der Hausinstallation ist mit dem Gasversorgungsunternehmen (GVU) Kontakt aufzunehmen. 2. Die Installation durch das Vertragsinstallationsunternehmen

Mehr

Auszug G1-Regelwerk des SVGW Richtlinie für die Erdgas-Installation in Gebäuden Seite 1/19

Auszug G1-Regelwerk des SVGW Richtlinie für die Erdgas-Installation in Gebäuden Seite 1/19 Richtlinie für die Erdgas-Installation in Gebäuden Seite 1/19 Inhaltsverzeichnis Seite 5 Leitungsanlage 2 5.3 Gasinstallationen 2 5.3.2 Montage der Leitungen 2 9 Aufstellung und Anschluss von Gasgeräten

Mehr

Technische Hinweise Gas

Technische Hinweise Gas Technische Hinweise Gas Erdgas der Gruppe H mit einem ca. Gas-Kenndaten 1 Abrechnungsbrennwert H o kwh/m³ 11,6640 2 Heizwert H u kwh/m³ 10,5407 2 Wobbe-Index W o kwh/m³ 14,7140 2 und einem Ruhedruck des

Mehr

Gas- und Wasserinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind

Gas- und Wasserinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind Gas- und Wasserinstallationen Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind 1 Inhaltsverzeichnis 1 Gas... 3 1.1 Geltungsbereich... 3 1.2 Aufbau Gashausanschluss...

Mehr

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Inhaltsverzeichnis Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen 1 Mitteldruckhausanschlüsse.........2

Mehr

Richtlinien. Rohrleitungen zu Lageranlagen. Oktober 2007 KVU CCE CCA

Richtlinien. Rohrleitungen zu Lageranlagen. Oktober 2007 KVU CCE CCA Richtlinien Rohrleitungen zu Lageranlagen Oktober 2007 KVU CCE CCA Verabschiedet von der Arbeitsgruppe CITA der KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz) am 25. Oktober 2007 Bezugsquelle:

Mehr

Schweißfittings. RO-FI Ihr starker Partner in Sachen Edelstahl. Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 STAINLESS STEEL

Schweißfittings. RO-FI Ihr starker Partner in Sachen Edelstahl. Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 STAINLESS STEEL STAINLESS STEEL Schweißfittings Zuverlässigkeit durch Qualitätsmanagement Reliability by quality management Zuverlässig durch Qualitätsmanagement - ISO 9001 Maße in mm 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt

Mehr

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Version 1.0 Stand: 01. Juni 2014 Netze-Gesellschaft Südwest mbh Inhaltsverzeichnis... I 1 Mitteldruckhausanschlüsse... 1 1.1 Allgemeines...

Mehr

Gaszählerkugeleckhahn. Gebrauchsanleitung. für Absperrung des Zweistutzengaszählers. de_de

Gaszählerkugeleckhahn. Gebrauchsanleitung. für Absperrung des Zweistutzengaszählers. de_de Gaszählerkugeleckhahn Gebrauchsanleitung für Absperrung des Zweistutzengaszählers Modell G2110 de_de Baujahr: ab 01/1990 Gaszählerkugeleckhahn 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Über diese

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Trinkwasser (TAB Trinkwasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der. Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH

Technische Anschlussbedingungen Trinkwasser (TAB Trinkwasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der. Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH Technische Anschlussbedingungen Trinkwasser (TAB Trinkwasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH Stand: Juli 2002 Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH OT Wolfen

Mehr

Installationshinweise Entrauchungskanäle

Installationshinweise Entrauchungskanäle Installationshinweise Entrauchungskanäle 1. Einsatz Entrauchungskanäle dürfen nicht durch Bauteile hindurchgeführt werden, für die eine Feuerwiderstandsdauer gefordert wird. Die Entrauchungsleitungen können

Mehr

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge 38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen

Mehr

Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung in gewerblichen Bereichen

Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung in gewerblichen Bereichen Landeshauptstadt Magdeburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz Berufsfeuerwehr Magdeburg Vorbeugender Brandschutz Information zum Aufstellen von Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen und der Verwendung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand

Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH Stand 06.2009 1 Gasinstallation Für die Herstellung von Gasinstallationen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik

Mehr

Rohrleitungen im Gas- und Wasserbau.

Rohrleitungen im Gas- und Wasserbau. INDUSTRIE SERVICE VERANSTALTUNG Rohrleitungen im Gas- und Wasserbau. Lehrgänge gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 330 und GW 15. www.tuv.com PE-Schweißen nach DVGW GW 330. Grundkurs. Herstellung von Schweißverbindungen

Mehr

Feuergefährliche Geräte und Arbeiten. So schützen Sie sich vor den Brandgefahren. Risk-Management ein Service für unsere Kunden.

Feuergefährliche Geräte und Arbeiten. So schützen Sie sich vor den Brandgefahren. Risk-Management ein Service für unsere Kunden. Feuergefährliche Geräte und Arbeiten So schützen Sie sich vor den Brandgefahren. Risk-Management ein Service für unsere Kunden. Schneiden, Schweißen, Flexen, Trennschleifen, Bunsenbrenner Funken fliegen

Mehr

Technische Richtlinie Installationshilfe für Installateure Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung

Technische Richtlinie Installationshilfe für Installateure Inneninstallation bei Flüssiggasversorgung Ein Unternehmen der EnBW Geltungsbereich Netze BW GmbH Dokumentennummer Version Klassifizierungsstufe Inkrafttreten 01/2006 Letzte Aktualisierung Fachlich zuständige Stelle NETZ TASR Beschlossen durch

Mehr

Gasinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines. Ausgabe 10.2011

Gasinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines. Ausgabe 10.2011 Gasinstallationen Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines Ausgabe 10.2011 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze

Mehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese

Mehr

Sachkundigen-Erfahrungsaustausch und Weiterbildung. für Gasanlagen (GDRMA) und Gasanlagen auf Werksgelände

Sachkundigen-Erfahrungsaustausch und Weiterbildung. für Gasanlagen (GDRMA) und Gasanlagen auf Werksgelände Sachkundigen-Erfahrungsaustausch und Weiterbildung für Gasanlagen (GDRMA) und Gasanlagen auf Werksgelände Energieanlagen / EnWG DVGW Thermo-Prozess-Anlagen Betriebssicherheitsverordnung(Betr.SichV) März

Mehr

Bei Durchgang lichte Höhe $ 2m

Bei Durchgang lichte Höhe $ 2m Flächen für die Feuerwehr Nach DIN 14090 Für die Feuerwehr ist von öffentlichen Verkehrsflächen aus eine ausreichende Zu- oder Durchfahrt, zu Gebäuden geringer Höhe ein ausreichender Zu- oder Durchgang

Mehr

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen Technische Mindestanforderungen ergänzend zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) für den Anschluss an das Gasverteilungsnetz in Niederdruck der Netzgesellschaft Gütersloh mbh (NGt) - Verteilnetzbetreiber

Mehr

Technische Hinweise GAS THW GAS. (Im Sinne 20 Technische Anschlussbedingungen der Niederdruckanschlussverordnung NDAV)

Technische Hinweise GAS THW GAS. (Im Sinne 20 Technische Anschlussbedingungen der Niederdruckanschlussverordnung NDAV) Technische Hinweise GAS THW GAS (Im Sinne 20 Technische Anschlussbedingungen der Niederdruckanschlussverordnung NDAV) Inhaltsverzeichnis 0. Vorwort 1. Anmeldeverfahren 2. Hausanschluss 3. Leitungsanlage

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlüsse an das Gasnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlüsse an das Gasnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlüsse an das Gasnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH Ausgabe 01/2017 1 Inhaltsverzeichnis 1. Aufstellung wichtiger Vorschriften im HA-Bereich

Mehr

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

Mehr

Gasinstallationsanmeldung (vor der Ausführung der Arbeiten einreichen)

Gasinstallationsanmeldung (vor der Ausführung der Arbeiten einreichen) Gasinstallationsanmeldung (vor der Ausführung der Arbeiten einreichen) (E) mech. Lüftung ins vorhanden Die neu angeschlossenen Gasgeräte sind zur Verwendung in Deutschland zugelassen und tragen das CE-Kennzeichen

Mehr

Gashauptabsperreinrichtung. Anwendungsbeispiel nach DIN EN / DIN EN

Gashauptabsperreinrichtung. Anwendungsbeispiel nach DIN EN / DIN EN Gashauptabsperreinrichtung Anwendungsbeispiel nach DIN EN 12952-8 / DIN EN 12953-7 Ihre Ansprechpartner Swen Graube Sachkundiger nach DVGW Arbeitsblättern G491, G492 und G495 Befähigte Person nach BetrsichV

Mehr

M-Erdgas. Mit Checkliste für Ihre zuverlässige Erdgas-Anlage. Die sichere Erdgas-Kundenanlage. M-Erdgas

M-Erdgas. Mit Checkliste für Ihre zuverlässige Erdgas-Anlage. Die sichere Erdgas-Kundenanlage. M-Erdgas M-Erdgas Die sichere Erdgas-Kundenanlage Mit Checkliste für Ihre zuverlässige Erdgas-Anlage M-Erdgas Goldene Regeln Praktische Adressen Sie werden von den SWM stets sicher mit Erdgas versorgt. Wir gewährleisten,

Mehr

Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung Wohnflächenberechnung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Immer wieder kommt es vor, dass sich Mieter und Vermieter nicht über die Wohnfläche einig werden. Insbesondere in den neuen Bundesländern hat sich die

Mehr

Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht

Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht Auf die Vielfalt der unterschiedlichen landesbaurechtlichen Anforderungen kann in diesem Beitrag nicht genau eingegangen werden. Während

Mehr

Technische Anschlussbedingungen der Westnetz GmbH für den Gas- Netzanschluss (Standard) und Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage)

Technische Anschlussbedingungen der Westnetz GmbH für den Gas- Netzanschluss (Standard) und Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage) Technische Anschlussbedingungen der Westnetz GmbH für den Gas- Netzanschluss (Standard) und Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage) Gültig ab 1. Januar 2013 1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen Bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung 50 LBauO: besondere Anforderungen oder Erleichterung Vorschrift in RLP:

Mehr

Gassteckschlauch, Durchgangsform. Gebrauchsanleitung. geeignet für Gassteckdose Modell G2016T, G2019T. G2023 ab 01/1990. de_de

Gassteckschlauch, Durchgangsform. Gebrauchsanleitung. geeignet für Gassteckdose Modell G2016T, G2019T. G2023 ab 01/1990. de_de Gassteckschlauch, Durchgangsform Gebrauchsanleitung geeignet für Gassteckdose Modell G2016T, G2019T Modell Baujahr: G2023 ab 01/1990 de_de Gassteckschlauch, Durchgangsform 2 von 13 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der Luft-/Abgasschornstein Unverzichtbar für die Einzelfeuerstätte

Der Luft-/Abgasschornstein Unverzichtbar für die Einzelfeuerstätte Der Luft-/Abgasschornstein Unverzichtbar für die Einzelfeuerstätte Schiedel GmbH & Co. KG 2015 Rechtliche Rahmenbedingungen 1. BImSchV Muster-Bauordnung Muster-Feuerungsverordnung DIN V 18160-1 Zulassungen

Mehr

Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KA

Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KA Gas-Absicherung für gewerbliche Küchen KA Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 631 0085 DVGW CERT Ihre Ansprechpartner Herr Stock Beratung Systemtechnik und Geschäftsleitung Frau Uhlig Auftragsbearbeitung

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Praktischer Umgang mit der MLÜAR 2010 Dipl.-Ing. Michael Schulz TÜV Süd Industrie Services GmbH, Berlin Tel.: +49.030. 547073-145

Mehr

Füllstandgrenzschalter LIMES

Füllstandgrenzschalter LIMES Füllstandgrenzschalter LIMES Typenreihe LV1110 Betriebsanleitung 1 Allgemeine Angaben... 2 1.1 Allgemeine Sicherheitshinweise... 2 1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung... 2 1.3 Konformität mit EU-Richtlinien...

Mehr

wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh Kundenservice Josef-Wirmer-Straße Bonn Bitte liefern Sie uns schnellstmöglich:

wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh Kundenservice Josef-Wirmer-Straße Bonn Bitte liefern Sie uns schnellstmöglich: wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh Kundenservice Josef-Wirmer-Straße 3 53123 Bonn Bitte liefern Sie uns schnellstmöglich: Menge Art.-Nr. 308173 DVGW-Regelwerk Erdgasanlagen auf

Mehr

G 472. Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) Errichtung. Technische Regeln Arbeitsblatt.

G 472. Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) Errichtung. Technische Regeln Arbeitsblatt. Technische Regeln Arbeitsblatt G 472 August 2000 Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) Errichtung ISSN 0176-3490 Preisgruppe: 5 2000 DVGW, Bonn, August 2000 DVGW

Mehr

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II Gas-Druckregelund (Mess-)Anlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II Ihre Ansprechpartner Swen Graube Sachkundiger nach DVGW Arbeitsblättern G491, G492 und G495 Befähigte Person nach BetrsichV

Mehr

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Gas-Druckregelund (Mess-)Anlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 Ihre Ansprechpartner Markus Schimanski Technische Beratung und Geschäftsleitung Nicole Schimanski Angebots- und Auftragsbearbeitung

Mehr

Absicherung Unterrichtsräume. Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 621, Zwischenabsperr- und Sicherheitseinrichtung

Absicherung Unterrichtsräume. Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 621, Zwischenabsperr- und Sicherheitseinrichtung Absicherung Unterrichtsräume Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 621, Zwischenabsperr- und Sicherheitseinrichtung Ihre Ansprechpartner Swen Graube Sachkundiger nach DVGW Arbeitsblättern G491, G492

Mehr

Technische Richtlinie

Technische Richtlinie Technische Richtlinie Stand 12/2014 Grundstücksentwässerungsanlagen 1. Allgemeine Hinweise Grundstücksentwässerungsanlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften, den

Mehr

Gassteckdose, Aufputz. Gebrauchsanleitung. geeignet für Gassteckschlauch Modell G2023. G2016T ab 01/1990. de_de

Gassteckdose, Aufputz. Gebrauchsanleitung. geeignet für Gassteckschlauch Modell G2023. G2016T ab 01/1990. de_de Gassteckdose, Aufputz Gebrauchsanleitung geeignet für Gassteckschlauch Modell G2023 Modell Baujahr: G2016T ab 01/1990 de_de Gassteckdose, Aufputz 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Über diese

Mehr

Sewerin Gas Anlagen Service Überprüfung von erd- und freiverlegten Gasleitungen sowie Klassifizierung der festgestellten Schäden und Mängel

Sewerin Gas Anlagen Service Überprüfung von erd- und freiverlegten Gasleitungen sowie Klassifizierung der festgestellten Schäden und Mängel SeGAS Sewerin Gas Anlagen Service Überprüfung von erd- und freiverlegten Gasleitungen sowie Klassifizierung der festgestellten Schäden und Mängel Rohrnetzüberprüfung Wer darf Gasleitungen überprüfen? erdverlegte

Mehr

Zentrale Versorgung von Betrieben mit technischen Gasen zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren

Zentrale Versorgung von Betrieben mit technischen Gasen zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren Zentrale Versorgung von Betrieben mit technischen Gasen zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben vom Deutschen Verband tür

Mehr

Übersicht über die Anlagen, die vom DVGW Arbeitsblatt G 607 erfasst werden

Übersicht über die Anlagen, die vom DVGW Arbeitsblatt G 607 erfasst werden Übersicht über die Anlagen, die vom DVGW Arbeitsblatt G 607 erfasst werden für Wohnzwecke Straßenfahrzeug zur privaten vorübergehenden Nutzung - Konstruiert und gebaut zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

Mehr

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II

Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II Gas-Druckregelund (Mess-)Anlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II Gas-Druckregel- und (Mess-)Anlage bis MOP 5 (PN 5) nach DVGW-Arbeitsblatt G 459 / II Anwendung Schutz gegen Brandeinwirkung

Mehr

Anhang 2. Technische Mindestanforderungen für. Anschlussleitungen. an Verteilerleitungen der Netz Burgenland. Erdgas GmbH

Anhang 2. Technische Mindestanforderungen für. Anschlussleitungen. an Verteilerleitungen der Netz Burgenland. Erdgas GmbH Anhang 2 Technische Mindestanforderungen für Anschlussleitungen an Verteilerleitungen der Netz Burgenland Erdgas GmbH Version 5 Juli 2012 TechMindestanf_NetzBgldGas_2012.docx Version 5 Juli 2012 Seite

Mehr

Dauerdrucksystem (CISS) für CANON PIXMA IP6000. Installationsanleitung

Dauerdrucksystem (CISS) für CANON PIXMA IP6000. Installationsanleitung Dauerdrucksystem (CISS) für CANON PIXMA IP6000 Installationsanleitung Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Installation des Dauerdrucksystems. Entfernen Sie Ihre alten Patronen nicht bevor das Dauerdrucksystem

Mehr

Gas-Druckerhöhungsanlage. Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 620

Gas-Druckerhöhungsanlage. Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 620 Gas-Druckerhöhungsanlage Anwendungsbeispiel nach DVGW-Arbeitsblatt G 620 Gas-Druckerhöhungsanlage bis pa 100 mbar nach DVGW-Arbeitsblatt G 620 Anwendung Manuelle Absperrung der Gaszufuhr im Ein- und Ausgang,

Mehr

Gebrauchsanleitung. Gasströmungswächter Typ K

Gebrauchsanleitung. Gasströmungswächter Typ K Gasströmungswächter Typ K Gebrauchsanleitung für Absperrung des Gasflusses wenn der Gasvolumenstrom einen vorgegebenen Wert infolge nichtbestimmungsgemäßen Gasaustritts überschreitet Modell 2647.2S de_de

Mehr