10. Arbeitsrechtstag

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1 10. Arbeitsrechtstag Rhein-Main Hyatt Regency Mainz Führende Experten aus Richter- und Anwaltschaft vermitteln wertvolle Informationen zur Rechtslage und Praxis in einem Seminar an einem Tag. Veranstaltung nach 15 FAO in Kooperation mit:

2 Flyer ART10 Mainz 2013 geheftet_layout :29 Seite Arbeitsrechtstag Rhein-Main Kein anderes Rechtsgebiet ist so stark in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Dies liegt daran, dass das Arbeitsrecht aktuellen Entwicklungen im Arbeitsleben folgen und den handelnden Arbeitgebern und Mitarbeitern Rechtssicherheit und -klarheit gewähren muss. Unser hochkarätiges Referententeam der vergangenen Jahre wird wieder in entspannter Atmosphäre einen Spagat zwischen Dauerbrennern, wie dem Umgang mit Low Performern und krankheitsbedingter Kündigung, bis hin zu aktuellen Themen, wie den bevorstehenden Betriebsratswahlen, der Einordnung von leitenden Angestellten und Unternehmensrestrukturierungen, hinbekommen. Lassen auch Sie sich in unseren Vorträgen auf den aktuellen Stand bringen und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den Referenten und Teilnehmern auszutauschen. Sie erhalten wertvolle Tipps der Referenten, ausführliche Unterlagen und damit einen umfassenden Überblick zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer täglichen Personalarbeit. Ihr Nutzen: Ihr Nutzen: n Wertvolle Informationen zur aktuellen Rechtslage n Führende Experten aus Richter- und Anwaltschaft in einem Seminar an einem Tag n Sorgfältig aufbereitete Unterlagen n Lernen von Arbeitsrechtsexperten zu einem angemessenen Preis Ph In bet dav lei zu die he tie Ar sel gü det An gu Be ha ver ne rel Pet für Ihn bes we sam Be An Au me wu

3 Die Experten und ihre Themen: Phänomen leitender Angestellter In der betrieblichen Praxis gehen die Betriebsparteien inklusive betroffener Arbeitnehmer häufig mehr oder weniger gutgläubig davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Status eines leitenden Angestellten vorliegen, ohne sich tatsächlich mit ihnen zu beschäftigen. Dies liegt zum einen daran, dass die Betriebsräte die vermeintlichen Hochverdiener häufig nicht als die Gruppe ansehen, für die es sich primär einzusetzen gilt. Der Arbeitgeber profitiert zum anderen vor allem durch die Nichtanwendung des Arbeitszeitgesetzes und auch für die betroffenen Arbeitnehmer selbst wirkt sich der vermeintliche Status häufig positiv auf die Vergütung und Nebenleistungen wie Dienstwagen aus. Das Blatt wendet sich dann, wenn sich der Arbeitgeber von dem leitenden Angestellten trennen will. Denn dann sollen plötzlich die Kündigungserleichterungen wie Auflösungsantrag oder Verzicht auf die Betriebsratsanhörung nicht mehr gelten. So mancher Arbeitgeber hat sich bereits nach einem verlorenen Kündigungsschutzprozess verwundert die Augen gerieben und festgestellt, dass der Arbeitnehmer nicht dadurch zum leitenden Angestellten wird, dass er jahrelang dessen Vorzüge genossen hat. Peter Rölz wird Ihnen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung eines leitenden Angestellten erläutern. Er wird Ihnen auch aufzeigen, welche Gefahren durch Fehleinschätzungen bestehen von der unwirksamen Kündigung über Ordnungsgelder wegen Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes bis hin zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl. Denn die unterlegene Liste einer Betriebsratswahl nimmt gern die falsche Einordnung der leitenden Angestellten aufs Korn. So musste sich beispielsweise ein großer Automobilkonzern kürzlich von den Gerichten sagen lassen, dass mehrere hundert Arbeitnehmer vom Unternehmen falsch eingestuft wurden. Die Betriebsratswahlen waren somit unwirksam. Peter Rölz leitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht die Sozietät Ulrich Weber & Partner GbR. Er hat sich vor allem durch die Beratung von Top Managern und Unternehmen einen Namen gemacht. Sowohl im Manager Magazin als auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wird Herr Rölz seit mehreren Jahren als einer der führenden Berater für Führungskräfte in Deutschland gelistet. Da neben ist er auch als Referent zu arbeitsrechtlichen Themen bekannt und durch zahlreiche Veröffentlichungen der Wirtschaftspresse, darunter auch mit einer Kolumne im Manager Magazin, in Erscheinung getreten. Stimmen unserer Teilnehmer: An einem Tag auf den aktuellen Stand zum Thema Arbeitsrecht gebracht zu sein, das nenne ich Effizienz. Klaus Seliger, Taurus Pharma GmbH Geballte Fachkompetenz mit hohem Praxisbezug. Martin Schmitz, WeylChem Frankfurt GmbH

4 Betriebsrat 2014 Was ist bei den Betriebsratswahlen und neuen Betriebsräten zu beachten? Seit 1990 finden die Betriebsratswahlen im Vierjahres-Rhythmus mit den Fußballweltmeisterschaften statt. Auch nächstes Jahr werden viele Arbeitgeber wieder hoffen, dass sich das richtige Team durchsetzt und damit die vertrauensvolle Zusammenarbeit fortgesetzt oder endlich begonnen werden kann. Wie kann sich der Arbeitgeber dabei verhalten? Wo sind die rechtlichen Grenzen zwischen Anfeuern und der verbotenen Einflussnahme? Holger Dahl wird nicht nur diese Fragen beantworten. Er wird Sie darüber hinaus umfassend über die aktuelle Rechtsprechung bei der Betriebsratswahl informieren und Tipps geben, wie Sie die Zeit bis zur nächsten Weltmeisterschaft überbrücken. Beginnend bei der richtigen Einschätzung des absehbaren Schulungsbedarfs der neuen Betriebsratsmitglieder über die Frage der Erforderlichkeit der Sachmittel und der Hinzuziehung von Sachverständigen. Welche Schulungen sind wo, für wie viele Teilnehmer, zu welchen Kosten zu genehmigen? Wann muss der Betriebsrat den Arbeitgeber einbeziehen, wenn er Unterstützung benötigt und wie muss die Spielerkabine des Betriebsrats ausgestattet sein? Holger Dahl wird Ihnen auch diese Fragen beantworten und darüber hinaus wertvolle Tipps zur Spielstrategie geben. Holger Dahl ist Mediator und Partner der roland lukas KONFLIKT - LÖSUNGEN in Frankfurt am Main. Zuvor war er als Richter bei den Arbeitsgerichten Frankfurt und Wiesbaden, als Fachanwalt für Arbeitsrecht einer internationalen Wirtschaftskanzlei und als Personalleiter tätig. Fallstricke beim Betriebsübergang oder wie diese vermieden werden können Nicht nur die Konjunkturzyklen werden immer kürzer. Auch die Arbeits- und Unternehmenswelt ändert sich ständig, sodass Ausgliederungen und Umstrukturierungen in Unternehmen mittlerweile alltägliche Vorgänge sind. Dabei können schlicht Aufgaben und Funktionen, aber auch Maschinen und Betriebsmittel, Know-how- Träger und einzelne Teams, betroffen sein. Für die rechtlichen Konsequenzen ist die entscheidende Frage, ob im Zuge der Umstrukturierung eine ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen übergeht. Kurz: ob ein Betriebsübergang im Sinne des 613a BGB vorliegt und unter welchen Bedingungen ein solcher vermieden oder sogar herbeigeführt werden kann. Gerade in der Dienstleistungs- und IT-Branche spielen die Fragen eine große Rolle, denn der Alltag ist von Auftrags- und Funktionsnachfolgen sowie Out- und Insourcingprozessen geprägt. Seitdem der Betriebsübergang durch die Rechtsprechung des EuGH neu definiert wurde,

5 Die Experten und ihre Themen: sind dazu bis heute eine Fülle von Entscheidungen ergangen. Hier ist es wichtig, die Leitlinien zu erkennen und diese in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Dr. Barbara Reinhard gibt in ihrem Vortrag einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Betriebsbegriff, dem Informationsschreiben und zu den Widerspruchsmöglichkeiten der Arbeitnehmer. Zugleich wird Dr. Barbara Reinhard Strategien zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Betriebsübergangs vorstellen, damit Sie Ihre Planungsziele rechtssicher erreichen. Dr. Barbara Reinhard war als Arbeitsrichterin sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Heute ist sie Partnerin der Kanzlei Kliemt & Vollstädt und vertritt in- und ausländische Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Sie ist Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des DAV, veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen. Wege im Umgang mit Low Performern In schier zahllosen Seminaren versprechen die Anbieter zu vermitteln, wie man Low Performer identifiziert und aus dem Unternehmen entfernt. Trotz aller Bemühungen und Beteuerungen der Anbieter kennt jeder Personalverantwortliche aber Fälle, in denen die erworbenen Erkenntnisse nicht zum Erfolg führen. Andreas Riedel wirft einen realistischen Blick auf die ungeliebte Gruppe. Er gibt Ihnen Tipps, wie Sie Probezeit und Befristung nutzen können, um negative Tendenzen gleich in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da ein Leistungsabfall auch noch und gerade nach Jahren eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eintreten kann, ist es darüber hinaus wichtig, mangelnde Arbeitsleistung stets frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise einer Versetzung, Abmahnung oder Kündigung, auf eine Problemlösung hinzuwirken. Die Rechtsprechung hat Richtwerte und Beurteilungsmaßstäbe aufgestellt, die es den Arbeitgebern nicht gerade einfach machen, rechtssicher auf Leistungsmängel zu reagieren. Trotzdem müssen Unternehmen diese Minderleistungen nicht tatenlos hinnehmen. Andreas Riedel zeigt in seinem Vortrag unter anderem anhand von Praxisbeispielen sinnvolle Wege im Umgang mit Low Performern auf und erklärt wichtige Maßstäbe der deutschen Rechtsprechung. Andreas Riedel ist Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Riedel verfügt über eine fast 20-jährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht und ist durch eine Vielzahl von Fachvorträgen einem breiten Publikum bekannt. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt insbesondere in der Vorbereitung, Strukturierung und der Umsetzung von Personalwechseln (inkl. Kündigungsschutzverfahren), der Vertragsgestaltung und der Betreuung von Vorstand- und Geschäftsführerdienstrecht.

6 Die Experten und ihre Themen: Die personenbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Anwendungsfall einer personenbedingten Kündigung. Zwar hat der Europäische Gerichtshof durch seine Schulte-Entscheidung vom der Anhäufung von Urlaubstagen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit einen Riegel vorgeschoben. Doch das Problembewusstsein der Arbeitgeber bei Erkrankungsfällen ist erhalten geblieben, weshalb die krankheitsbedingte Kündigung in der betrieblichen Praxis weiterhin präsent ist. Dazu kommt, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Unternehmensalltag angekommen ist. Es stellt sich so eine Fülle rechtlicher und praktischer Fragen. So zum Beispiel: Was ist zu beachten, wenn die von der personellen Maßnahme betroffene Person schwerbehindert oder ordentlich unkündbar ist? In welchen Fällen und wie wird das BEM durchgeführt, welche Vor- und Nachteile bietet es? Wie wird die sogenannte Negativprognose vor Gericht erfolgreich begründet und welche Prozesstaktik verspricht den meisten Erfolg? Klaus Kuka bringt Ihnen in seinem Vortrag nicht nur unverzichtbares Wissen rund um Dauererkrankung, häufige Kurzerkrankung oder krankheitsbedingte Minderleistung nahe. Er geht auch auf praxisrelevante Einzelprobleme wie Lohnfortzahlungsbetrug, Annahmeverzugslohn bei Krankheit und Alkohol im Betrieb ein. Dabei berücksichtigt er die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und zeigt auf, wie durch optimale Vertragsgestaltung die rechtlichen Grenzen des Urlaubsverfalls bei Langzeiterkrankungen ausgenutzt werden können. Klaus Kuka ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Herr Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Herr Kuka ist seit vielen Jahren erfolgreich als Referent tätig. Teilnahmegebühr: 399,00 zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung 249,00 zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung für Amadeus FiRe Kunden oder Teilnehmer ehemaliger Amadeus FiRe Arbeitsrechtstage, gewerbliche Anzeigenkunden der Rhein Main Presse sowie Mandanten der Referenten Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach 15 FAO über 6 Zeitstunden. Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis 7 Tage vor Ver - anstaltungsdatum kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nicht erscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotogra fen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

7 Anmeldung zum 10. Arbeitsrechtstag Rhein-Main per Fax an: online: oder verwenden Sie den QR-Code Persönliche Daten: 1. Teilnehmer: Anrede/Titel: Nachname: Vorname: Funktion: Persönliche 2. Teilnehmer: Anrede/Titel: Nachname: Vorname: Funktion: Persönliche Firma: Straße: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Ich bin Kunde von Amadeus FiRe. Ich habe bereits an einem Amadeus FiRe Arbeitsrechtstag teilgenommen. Ich bin gewerblicher Anzeigenkunde der Rhein-Main-Presse Ich bin Mandant des folgenden Referenten: Rechnungsadresse (falls abweichend): Firma: Anrede: Nachname: Vorname: Titel: Straße: PLZ: Ort: Datenschutz Die Amadeus FiRe AG speichert personenbezogene Daten in automatisierten Dateien und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des oben genannten Zweckes und zu Marketingzwecken der Amadeus FiRe Gruppe erfolgen. Ein Widerruf des Einverständnisses ist jederzeit per an möglich. Datum Unterschrift

8 10. Arbeitsrechtstag Rhein-Main Dienstag, 27. August 2013 Hyatt Regency Mainz Malakoff-Terrasse 1, Mainz Programm: ab 8:00 Uhr Registrierung inkl. kleinem Frühstück 8:50 Uhr Begrüßung 9:00 Uhr Phänomen leitender Angestellter Peter Rölz 10:15 Uhr Kaffeepause 10:30 Uhr Betriebsrat 2014 Was ist bei den Betriebsratswahlen und neuen Betriebsräten zu beachten? Holger Dahl 11:45 Uhr Kaffeepause 12:00 Uhr Fallstricke beim Betriebsübergang oder wie diese vermieden werden können Dr. Barbara Reinhard 13:15 Uhr Mittagspause 14:15 Uhr Wege im Umgang mit Low Performern Andreas Riedel 15:30 Uhr Kaffeepause 15:45 Uhr Die personenbedingte Kündigung Klaus Kuka 17:00 Uhr Zertifikatsausgabe Amadeus FiRe Services GmbH. Darmstädter Landstraße Frankfurt a. M. Tel.: Fax:

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