Zeiteinteilung Zuchtrinderauktion in Lingen. Mittwoch, 13. Juli bis 8.00 Uhr Auftrieb Uhr Auktionsbeginn

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1 Zeiteinteilung 823. Zuchtrinderauktion in Lingen Mittwoch, 13. Juli bis 8.00 Uhr Auftrieb Uhr Auktionsbeginn Emslandhallen Lingen Lindenstraße 24a Lingen Telefon Halle: Fax Halle:

2 Auktionsleitung/Körkommission: Allgemeine Informationen MASTERRIND GmbH Telefon (04403) Feldlinie 2a, ad Zwischenahn Amtstierärztlicher Überwachungsdienst: Veterinäramt Emsland Telefon (05931) Meppen, Ordeniederung 1 Auktionator: Michael Hellwinkel Telefon (04231) Informationen für die Auktionsbeschicker 1. Der Zeitplan speziell für den Auftrieb ist strikt einzuhalten. 2. Kein Tier in die Halle führen, das nicht den z. Zt. geltenden Veterinärbestimmungen entspricht und vom Amtstierarzt und Auktionsarzt untersucht wurde. 3. Alle Verkaufstiere müssen mit einem ordnungsgemäßen Halfter und zwei Stricken ausgestattet sein. 4. ullen müssen zur Körung und zum Verkauf mit Halfter und Strick im Nasenring vorgeführt werden. 5. Der Auktionsbeschicker haftet für die im Katalog gemachten Angaben. Eventuelle Änderungen bzw. Ergänzungen sind umgehend zu melden. 6. ekannte Mängel, wie z.. Euterfehler, Melkbarkeit unter 1,8 kg /min., lindheit, ungleiche Viertelgemelksverteilung etc. auf dem dafür vorgesehenen Zettel eintragen und unterschrieben abgeben. 7. Abgekalbte Rinder nach dem Verkauf ausmelken. 8. Abmeldungen von der Auktion bitte rechtzeitig, am Vortag bis Uhr. 2

3 Nächste Auktionstermine: Datum Ort Anmeldeschluss Di., Cloppenburg Di., Mi., Verden Do., Di., remervörde Do., Di., Lingen Di., Di., Verden Do., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr., Mi., Cloppenburg Di., Di., Verden Do., Mi., Lingen Di., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr., Di., Cloppenburg Di., Mi., Verden Do., Di., Lingen Di., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr., Di., Cloppenburg Di., Di., Verden Do., Mi., Lingen Di., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr.,

4 Notizen 4

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7 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Rindvieh der MASTERRIND GmbH Allgemeines 1. Die MASTERRIND GmbH (nachfolgend MASTERRIND oder Kommissionärin genannt), Osterkrug 20, Verden, verkauft oder versteigert Schwarzbunte, Rotbunte und Fleischrinder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft im Sinne der 383 ff. HG). Die Verkäufe werden vorgenommen durch die Veranstaltung von Auktionen sowie durch Verkäufe in Hallen, Sammelstellen oder auf dem etrieb der Kommittenten (Ab-Hof-Verkäufe) Für alle Viehverkaufsgeschäfte gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die zum Verkauf gestellten Tiere sind seit ihrer Geburt durch unterschiedliche Stallbedingungen, Aufzuchtsbedingungen, Fütterung, tierärztliche ehandlungen und Impfungen sowie sonstige Einflüsse verändert und nicht mehr ursprünglich. Sie sind daher rechtlich als gebrauchte Sachen zu behandeln Jeder Käufer, Teilnehmer und esucher von MASTERRIND-Veranstaltungen haftet für Schäden, die er oder seine Gehilfen oder seine Tiere verursachen, verschuldensunabhängig ei allen Veranstaltungen der MASTERRIND ist den Anordnungen der MA- STERRIND-Mitarbeiter Folge zu leisten Die MASTERRIND ist berechtigt, den Ablauf von Verkaufsveranstaltungen abzuändern Jeder Verkäufer und jeder Käufer ist an sein Gebot gebunden. Ein Rücktritt vom Gebot oder Vertrag ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist Mit dem Kaufzuschlag (Annahme des Kaufangebotes durch den Käufer) gehen Gefahr und Haftung für die verkauften Tiere auf den Käufer über, es sei denn, es ist ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen (z.. Exportgeschäfte, Verkäufe mit Speditionsvereinbarung etc.). Der Eigentumsübergang findet gem. 930 G erst nach vollständiger Zahlung statt. Veranlasst oder beauftragt der Käufer die Vaccination des Viehes oder wird das Vieh auf Veranlassung des Käufers in einen Kommissionsstall eingestallt, so ist ein Verbleiben im Herkunftsstall ausgeschlossen und der Käufer übernimmt mit dieser Veränderung Gefahr und Haftung für die Tiere Abnahmetermin ist der Tag der Annahme des Kaufvertrages durch den Käufer. 57

8 1.9. Zum Abtransport ist nur berechtigt, wer von der Kommissionärin ausdrücklich dazu beauftragt wurde Die Kommissionärin erfüllt ihre Obliegenheiten in ezug auf die estimmungen der Viehverkehrsverordnung (VVVO). Für Obliegenheiten vor- und nachgeordneter ereiche ist sie nicht verantwortlich Die MASTERRIND ist berechtigt, die Tiere selbst als Käufer zu übernehmen. Sie ist hierbei an den vereinbarten Preis gebunden Die MASTERRIND ist berechtigt, vom Kommittenten Vieh unter der aufschiebenden edingung zu kaufen, dass die Rinder die vom Käufer vorgegebenen edingungen erfüllen. In diesem Fall ist der Kommittent solange an das Angebot gebunden, bis die MASTERRIND die Entscheidung mitteilt Vereinbarte Liefertermine sind bindend, Teillieferungen zulässig Entscheidungsbefugnis der MASTERRIND: Kommittent und Käufer bevollmächtigen die MASTERRIND, alle Ansprüche aus Kaufgeschäften gegenüber Käufer und Kommittent durchzusetzen. Scheitert eine gütliche Streitschlichtung durch die MASTERRIND, so ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, selbst im Namen einer Partei vor Gericht gegen die andere zu klagen, kann aber auch die Parteien auf den Rechtsweg verweisen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Kaufgeschäften sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Verden. 2. Abrechnung, ezahlung und Eigentumsvorbehalt 2.1. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Kaufpreis nebst Kommissionsgebühren und Nebenkosten (Käuferendpreis) fällig Der Rechnungsbetrag ist an die MASTERRIND gemäß Rechnung zu zahlen. Kosten und Zinsen, die durch Zahlungsort und Zahlungsweg entstehen, trägt der Käufer. Schecks oder sonstige bargeldlose Zahlungsmittel gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig dem Konto der MASTERRIND gutgeschrieben sind. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf Schecksperrung Der Kommittent bleibt Eigentümer an allen gelieferten Tieren (bei Schlachttieren der durch Verarbeitung entstandenen Fleischwaren) bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. 86

9 2.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehende Erzeugnisse bis zu deren vollen Wert. leibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Ware Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Kommittent Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sowie alle anderen, die Sicherheit des Verkäufers beeinträchtigenden Maßnahmen sind unzulässig. Die aus Verkauf und Verarbeitung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Kaufsache entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt, bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils dem Verkäufer zur Sicherung an diesen ab Zur Abtretung von jeglichen Forderungen, die der Käufer aus noch nicht bezahltem Vieh und dessen Weiterveräußerung oder Weiterveräußerung von verarbeitetem Vieh an Dritte hat, ist er nicht berechtigt. Das gilt auch für die Forderungseinziehung im Wege des Fakturing, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Kommissionärin solange unmittelbar an diese zu bewirken, als noch Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer bestehen Verpfändungen, bzw. Sicherungsübereignung der Waren oder der an deren Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger ezahlung der Forderungen des Verkäufers nicht erfolgen Der Käufer ist verpflichtet, der MASTERRIND als Vertreterin des Verkäufers auf Verlangen Namen und Anschrift des Schuldners sowie den Forderungsbetrag zu nennen. Die Kommissionärin ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen Der Käufer ist verpflichtet, der Kommissionärin die zur Ermittlung des Verbleibs der Kaufsache erforderlichen Unterlagen (z.. Schlachtlisten, Aufzeichnungen im Rahmen der Herkunftssicherung) zugänglich zu machen ei Zugriffen Dritter auf die Kaufsache hat der Käufer die Kommissionärin unverzüglich schriftlich mit eingeschriebenem rief zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. eschaffenheitsvereinbarung, Rügepflicht, Sachmängelhaftung und Verjährung 3. eschaffenheitsvereinbarung 3.1. Die nachfolgend aufgeführten Verkaufsstandards für Zucht-, Nutz- und Schlachttiere beschreiben die eschaffenheit der Tiere, die jeweils 79

10 Gegenstand des Erfüllungsanspruches des Käufers sind. Weitergehende eschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften ermittelt weder der Kommittent noch der Kommissionär. Sie sind nicht Gegenstand des jeweiligen Kaufvertrages Verkäufer und Kommissionär haften nicht für Schäden durch Infektionskrankheiten oder für Folgeschäden solcher Infektionskrankheiten, die aus einem Stall in den nächsten Stall oder vom Verkaufsplatz auf andere Tiere übertragen werden. Insofern wird ein genereller Haftungsausschluss vereinbart, es sei denn, der Verkäufer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich den efall seines Stalles oder seines Tieres mit einer Infektionskrankheit verschwiegen Abstammung/Katalogangaben Zuchttiere sind hinsichtlich Abstammung, Alter, Leistung und elegdaten gemäß der Zuchtbuchordnung der ZEH, beschrieben in der Zuchtbescheinigung und ggf. im Auktionskatalog. Im Zweifelsfall gelten die Angaben der Zuchtbescheinigung Trächtigkeit Ein Tier gilt dann als tragend, wenn zwischen dem letzten elegdatum und dem Gefahrenübergang ein Zeitraum von mindestens 12 Wochen verstrichen ist. Eine Trächtigkeit gilt als normal, wenn zwischen der letzten elegung und der Kalbung ein Zeitraum von 295 Tagen nicht überschritten wird. Zur Ermittlung des elegdatums bzw. Zeitraumes wird auf die Angaben des Kommittenten zurückgegriffen Veterinärstatus Die Herkunftsbetriebe der verkauften Tiere unterliegen der ständigen amtstierärztlichen Überwachung. Der Kommittent sichert die Einhaltung der für den Viehverkehr jeweils gültigen veterinärrechtlichen Vorschriften zu Decken und efruchten bei männlichen Zuchttieren Die eschaffenheit eines Zuchtbullen als zuchttauglich im Hinblick auf seine Abstammung und äußere Erscheinung (= Zuchttauglichkeit im Sinne der Zuchtbuchordnung) gilt nur nach vorheriger Körung und estätigung durch die MASTERRIND als vereinbart. Die Deck- und efruchtungsfähigkeit eines Zuchtbullen ist wegen der hohen Untersuchungskosten nicht Gegenstand der vereinbarten eschaffenheit. Das Risiko fehlender Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen ist stattdessen Gegenstand einer Versicherung, die durch die MASTERRIND zugunsten des Käufers abgeschlossen werden kann. Nach den Versicherungsbestimmungen ist efruchtungsfähigkeit gegeben, wenn bei einem Deckeinsatz des ullen innerhalb von 6 Wochen von mindestens 10 einmalig gedeckten, gut rindernden Tieren in Herden mit ungestörter Fruchtbarkeit mehr als 50 % tragend werden. 10 8

11 3.7. Anatomisch bedingte Unfruchtbarkeit weiblicher Tiere Zur Zucht verkaufte Kälber und Jungrinder sind frei von anatomischen Missbildungen der Geschlechtsorgane, die eine Zuchtbenutzung ausschließen Verdeckte angeborene Erbfehler ei Zuchttieren sind angeborene Erbfehler wie Nabelbruch etc. nicht durch chirurgische Eingriffe beseitigt worden Eutergesundheit und eschaffenheit der Geburtswege Für die Eutergesundheit und die eschaffenheit der Geburtswege bei Zuchtrindern aus Milchrassen gilt folgendes: Tragende und abgekalbte Rinder sind bei Gefahrenübergang frei von verödeten Eutervierteln und Zitzenverschlüssen. Die klinische Gesundheit von Euter und Geburtswegen ist durch ein tierärztliches Attest im Auftrag des Kommittenten vor Gefahrenübergang bescheinigt Milchfluss Abgekalbte Zuchtfärsen weisen einen normalen Milchfluss auf. Die betreffenden Tiere erreichen 10 Tage nach Einstallung im Käuferstall bei sachgerechter Melkausrüstung und sachkundigem Personal einen nicht signifikant schlechteren Milchfluss als vergleichbare Stallgefährten. Dieser wird bei Feststellung entsprechend der estimmungen der ADR mit einem durchschnittlichen Minutengemelk (DMG) von 1,8 kg/min. angenommen Gewicht bei Nutztieren Falls bei Nutztieren die Gewichtsermittlung Gegenstand des Kaufvertrages ist, so gilt das von der Kommissionärin oder vom Kommittenten ermittelte Gewicht mit einer Toleranz von + 5 % Nichtträchtigkeit von Nutztieren für die Mast Die zur Mast angebotenen Nutztiere sind nicht tragend Schlachttiere Für Schlachttiere wird ausschließlich Genusstauglichkeit vereinbart. 4. Rügepflicht 4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Rinder unverzüglich nach Übernahme oder Ablieferung zu untersuchen und wenn sich eine Abweichung von der vereinbarten eschaffenheit ergibt, der Kommissionärin schriftlich oder durch Fax oder durch unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gelten die Tiere als genehmigt trotz Abweichungen von der vereinbarten eschaffenheit. 11 9

12 4.2. Sichtbare Transportschäden an Tieren sind auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Transporteur zur Rückmeldung bei der MASTERRIND oder dem Kommittenten mitzugeben. Ansonsten gelten die Tiere als gesund und ordnungsgemäß abgeliefert. 5. Sachmängelhaftung 5.1. Die Kommittenten (Verkäufer) haften nur für die Einhaltung der oben unter Ziffer 3 im Einzelnen aufgeführten eschaffenheitsmerkmale von Tieren der jeweiligen Verkaufssparte. Im Übrigen gelten alle Tiere als verkauft wie besehen unter Ausschluss jeder weiteren Sachmängelhaftung. Folgeschäden jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen Haftung für Katalogangaben und Abstammung Weist der Käufer mittels anerkannter gentechnologischer Methoden nach, dass die Abstammung eines Zuchttieres bzw. der Leibesfrucht nicht den Angaben auf der Zuchtbescheinigung entspricht, so hat er Anspruch auf Wandlung bzw. Minderung. a) Zuchttiere Der Kauf wird gewandelt. Dem Käufer werden zusätzlich die Kosten der gentechnologischen Untersuchung sowie ein Futtergeld von zur Zeit 3,00 /Tag für den Zeitraum zwischen Empfang des Tieres und seiner Rückgabe erstattet. Die Anzeigefrist beträgt 3 Monate nach Gefahrenübergang. b) Leibesfrucht Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der Untersuchungskosten sowie eine angemessene Minderung hinsichtlich des Kaufpreises, und zwar 5.3. Trächtigkeit - bei einem Kuhkalb um 15 % und - bei einem ullenkalb um 10 %. Die Anzeigefrist beträgt 20 Monate nach Gefahrenübergang des Elterntieres. a) Eine fehlende oder eine verlängerte Trächtigkeit hat der Käufer zum Erhalt seiner Mängelrechte innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Gefahrenübergang bei Nichtträchtigkeit und von 10 Tagen nach dem 295. Trächtigkeitstag bei verlängerter Trächtigkeit mittels tierärztlichen Attestes nachzuweisen

13 b) ei einer behaupteten Nichtträchtigkeit ist durch den Tierarzt zu bestätigen, dass eine Verkalbung auszuschließen ist. Der Käufer ist auf Anordnung der Kommissionärin berechtigt, das Tier der Schlachtung zuzuführen und hat Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen dem Käuferendpreis und dem Schlachtwert zuzüglich einem Futtergeld in Höhe von z. Zt. 3,00 /Tag vom Tag des Gefahrenüberganges bis zum Tag der Schlachtung. c) ei verlängerter Tragezeit über den 295. Tage hinaus ab letztem angegebenen elegdatum hat der Käufer Anspruch auf ein Futtergeld in Höhe von z. Zt. 3,00 /Tag ab dem 295. Trächtigkeitstag Fehlerhafte tierärztliche Atteste Weist der Käufer mittels amtstierärztlicher escheinigung nach, dass der Kaufsache beigefügte amtstierärztliche oder sonstige tierärztliche Atteste fehlerhaft waren, so ist dieses der Kommissionärin innerhalb von 14 Tagen nach Gefahrenübergang schriftlich mitzuteilen zur Weiterleitung an die attestierenden Tierärzte. Eine Haftung der Kommissionärin wird ausgeschlossen Decken und efruchten bei männlichen Zuchttieren Die Haftung der MASTERRIND bei fehlender Deckfähigkeit und/oder fehlender efruchtungsfähigkeit bei Zuchtbullen wird ausgeschlossen. Das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen kann jedoch durch eine Versicherung abgedeckt werden (vgl. Nr. 3.6.). In diesem Fall erfolgt eine Entschädigung nur nach den geltenden Versicherungsbestimmungen. Das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen, die als Fleischrinder veräußert werden, wird von der MASTERRIND nur per Auftrag des Verkäufers versichert, weil in den meisten Fällen der Verkäufer zu den Versicherungsbedingungen selbst haftet. Auch wenn der Käufer dies ausdrücklich wünscht, kann bei Zuchtbullen, die als Fleischrinder veräußert werden, das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit versichert werden. In diesen Fällen erfolgt bei fehlender Deck- und efruchtungsfähigkeit eine Entschädigung nur nach den geltenden Versicherungsbestimmungen. Die Anzeigefristen betragen bei - Nichtdecken 6 Wochen und bei - Nichtbefruchten 4 Monate nach Gefahrenübergang Anatomisch bedingte Unfruchtbarkeit weiblicher Zuchttiere Weist der Käufer mittels tierärztlichem Attest nach, dass es sich bei dem Rind um ein anatomisch zuchtuntaugliches Tier (z.. Zwicke, Zwitter oder Freemartin) handelt, so ist die Entschädigung wie folgt geregelt: 11 13

14 a) ei allen Milchrassen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Käuferendpreises. Das Tier verbleibt beim Käufer als Entschädigung für die Aufzucht- und Untersuchungskosten. b) ei Tieren aus einer Fleischrinderrasse hat der Käufer Anspruch auf Wandlung. Ferner wird ihm ein Futtergeld in Höhe von zur Zeit 2,00 /Tag vom Datum des Gefahrenüberganges bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels gewährt. Die Anzeigefrist beträgt 27 Monate nach Gefahrenübergang Verdeckte angeborene Erbfehler Weist der Käufer mittels tierärztlichem Attest nach, dass ein Erbfehler operativ verdeckt wurde, so hat er Anspruch auf Wandlung. Die Anzeigefrist beträgt 7 Tage nach Gefahrenübergang Eutergesundheit Eutermängel sind mittels tierärztlichem Attest der Kommissionärin anzuzeigen. Die Anzeigefristen betragen: - bei abgekalbten Rindern 3 Tage nach Gefahrenübergang und - bei tragenden Rindern 10 Tage nach dem Kalben bzw. maximal 45 Tage nach dem Gefahrenübergang. Im Falle von nachgewiesenen Mängeln hat der Käufer Anspruch auf folgende Minderungen des Kaufpreises: a) Dreistrichigkeit 15 % b) Zweistrichigkeit 20 % c) andere Eutermängel (Euterfistel, mit einer Zitze verwachsener Ausführungsgang) Die Höhe der Minderung bei c) wird von der Kommissionärin festgesetzt und beträgt zwischen 10 und 30 % des Kaufpreises. Eine Schadensregulierung ist auf Verkäufe innerhalb Deutschlands beschränkt Milchfluss Weist der Käufer in einer schriftlichen escheinigung seiner Milchkontrollorganisation nach, dass der Milchfluss bei einer nach den Regeln der ADR durchgeführten Melkbarkeitsprüfung das durchschnittliche Minutengemelk (DMG) bei einem als abgekalbt gekauften Tier den Wert von 1,8 kg/min. unterschreitet, so hat er Anspruch auf Minderung des Kaufpreises

15 a) ei einem DMG von unter 1,8 1,5 kg/min. um 15 %, b) bei einem DMG von unter 1,5 1,2 kg/min. um 30 % und c) liegt das DMG unter 1,2 kg/min., so hat er Anspruch auf Wandlung oder höhere Minderung. Eine Schadensregulierung ist auf Verkäufe innerhalb Deutschlands beschränkt. Die Anzeigefrist beträgt 10 Tage nach Gefahrenübergang Abweichung im Gewicht von Nutztieren Abweichungen im Gewicht von Nutztieren über die vereinbarte eschaffenheit hinaus müssen vor Gefahrenübergang angezeigt werden. Der Käufer hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die über 5 % hinausgehende Gewichtsabweichung multipliziert mit dem jeweiligen Preis pro kg Trächtigkeit von Nutztieren zur Mast Für Nutztiere zur Mast sichert der Verkäufer zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges Nichtträchtigkeit zu. Sollten weibliche Tiere trächtig gewesen sein, ist dies sofort nach ekanntwerden durch tierärztliches Attest nachzuweisen. Der Käufer hat Anspruch auf Kaufwandel zuzüglich einem Futtergeld in Höhe von z. Zt. 1,50 /Tag Genussuntauglichkeit ei völliger und teilweiser Genussuntauglichkeit von Schlachttieren ist der Käufer berechtigt, den Preis zu mindern. Die Preisminderung und evtl. zusätzlich in diesem Zusammenhang beim Käufer anfallende Kosten werden an den Kommittenten weitergeleitet. Die Schadenshaftung beschränkt sich auf das betreffende Einzeltier. 6. eweislast, Regulierung von Mängeln und Verjährung 6.1. eweislast Den Käufer trifft die eweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere das Vorhandensein einer Abweichung von der eschaffenheitsvereinbarung, den Zeitpunkt des Auftretens eines Mangels und für die Fristigkeit der Mängelrüge Keine Haftung bei Kenntnis des Mangels Soweit der Käufer den Mangel kannte oder kennen musste oder durch tierärztliches Attest auf eine gesundheitliche Einschränkung hingewiesen ist oder durch anderweitige Unterrichtung Kenntnis von einer Abweichung von der eschaffenheit vor Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis erlangte, ist er mit jeglichen Sachmängelansprüchen ausgeschlossen

16 6.3. Minderung, Wandlung und Rücktritt a) Ist der Käufer berechtigt, Ansprüche auf Minderung geltend zu machen, so hat der Verkäufer die Differenz des Verkehrswertes ohne den beanstandeten Mangel zum Verkehrswert mit dem Mangel zu ersetzen, bzw. im Falle einer tierärztlichen ehandlung, die dazu dient, das Tier in den verkehrsgerechten Zustand zu versetzen, die Kosten dieser tierärztlichen ehandlung. b) Im Falle der Wandlung hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Erstattung des Käuferendpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Tieres oder der Tiere. c) Soweit der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrage zu vertreten hat und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche vorliegen, sind jegliche Schadensersatzleistungen begrenzt auf die Erstattung von Transportkosten, Futterkosten und die Kosten der ersten tierärztlichen Untersuchung zuzüglich der üblichen Gesamtkommissionsgebühr an die Kommissionärin. d) Für weitere Ansprüche, insbesondere etwaige Vermögensschäden, haftet weder der Verkäufer noch der Kommissionär, es sei denn, der Verkäufer oder Kommittent hat einen Schaden verursacht, der durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung hervorgerufen wurde Verjährung Sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages. Soweit eine längere Gewährsfrist vereinbart ist, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate nach Ende der Gewährsfrist. 7. Tierversicherung Die Kommissionärin verweist darauf, dass alle Tiere, die über Auktionen vermarktet werden, bei der Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.g., Uelzen, obligatorisch gegen folgende Risiken versichert sind: a) Zuchttiere - Transport - Abkalben - Eutermängel - Deck- und efruchtungsmängel (Zuchtbullen) - IR/IPV b) Nutztiere - Transport Im Übrigen verweist die Kommissionärin auf die in der Geschäftsstelle ausliegenden und jedem Mitglied und Kunden auf Wunsch zuzusendenden Versicherungsbedingungen der Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.g. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne estimmungen oder Teilbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen estimmungen nicht berührt. Die unwirksame estimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Verkaufszweck am nächsten kommt

17 15 17

18 4. IR-Versicherung Zu den Auktionen werden nur noch Tiere zugelassen, die entsprechend der undesverordnung vom in ihrer jeweils aktuellen Fassung HV- 1 -frei sind. Für Zuchttiere muss am Auktionstage ein serologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegen (Probeentnahme frühestens 14 Tage vor der Auktion). Der eschicker gewährleistet, dass seine Auktionstiere während des Transportes keinen Kontakt zu Tieren hatten, die nicht als HV- 1 -frei entsprechend der o. g. undesverordnung gelten. Alle Zuchttiere sind gegen das Risiko IR/IPV versichert, soweit sie nach dem Verkauf innerhalb der undesrepublik verbleiben. Der Schadensfall ist dann gegeben, wenn innerhalb von 14 Tagen (Tag der lutentnahme) nach dem Verkauf eine erneute lutprobe vom Käufer ein serologisch positives Ergebnis hat. Zuständig für die Untersuchungen sind die folgenden Institute: für Auktionen in Verden und Uelzen: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Veterinärinstitut Hannover Eintrachtweg Hannover für Auktionen in remervörde, Cloppenburg und Lingen: LUFA Nord-West Ammerländer Heerstr Oldenburg oder LAVES Veterinärinstitut Oldenburg Philosophenweg Oldenburg Die Entschädigung beträgt 20% des Zuschlagspreises. 5. Soweit Schäden durch die vorgenannten Versicherungen reguliert werden, gilt der Geschädigte als abgefunden. Minderwert- und Folgeschäden und Tierarztkosten sind generell nicht Gegenstand der Versicherung. Die Leibesfrucht ist nicht versichert. Im Übrigen erfolgt der Verkauf wie besehen, so dass für äußerlich sichtbare Mängel grundsätzlich keine Haftung übernommen wird. Für Tiere, die mit einer tierärztlichen Ansage verkauft werden, werden für die angesagten Mängel und daraus entstehende Folgeschäden keine Haftung seitens der Versicherung und des Verkäufers übernommen

19 Kühe 1 PinaColada DE Vorbuch D geb gekalbt D.Zellzahl: 32 E LA15/ , , DE Teis DE v. Snowstar Z: Ekkel GbR,Hermann u. Jörg Itterbeck,Ringstr.5 M+ 3/2LA , , HL , , MM als Färse verkauft 2 Toronto DE geb gekalbt Hybrid Hayden CVF LF CVF LF YF , , ZW , D.Zellzahl: 33 +0, retta US E LA15/ , , RZM 130 RZG 130 (2)EX Theo M 5/5LA , , DE HL , , Farina 56 DE VM LA08/ , , MM+ 4/2LA , , v. Tramp S: Veltmann,Hendrik Getelo,Dorfstr.2 HL , , DE geb gekalbt Lexicon Goldwin CVF LF YF ZW , , , D.Zellzahl: 71 +0, Lila Z US E LA15/ , , RZM 105 RZG 108 EX (3)EX 94 Svenja 113 Simpson M 3/3LA , , DE HL , , / /84 Sunshine64 DE / /87 VM 3/3LA , , v. Herold Z: Ekkel GbR,Hermann u. Jörg Itterbeck,Ringstr.5 MM+ 6/6LA , , HL , ,

20 Notizen 20

21 Rinder 4 Fredi DE RDC geb gekalbt Lapoll Pp CVF LF YF Lawn oy Pp CVF LF YF DPF ZW , , , ,10 +6 Massia NL RZM 100 RZG 108 (2)VG Truman SU CVF LF M LA14/ , , DE YF AA EX91 01/ /83* 41 DE VM 3/3LA , , MM+ 6/6LA , , v. Good Luck S: Hofschröer,Josef Lingen,rögbern HL , , DE Vorbuch C geb gekalbt Emidio CDF CVF LF YF AA Encino CVF LF YF , , ZW , , Joeline DK RZM 123 RZG 127 (4)EX 92 Loschka530 M 3/2LA , , D DE VM HL 1 5/5LA ,53 4, ,31 3, Z: Verwold GbR,J.u.L ad entheim,waldseite 6 Mette DE geb el Lobach Goldday CDF CVF LF YF A Goldwin CVF LF YF , , , , RZG 138 ZW , , Destiny US RZM 115 RZG 129 (1)VG 87 Meta 4 Malindi CVF LF YF M+ 2/1LA , , DE Meise 1 DE VM LA06/ , , MM 7/6LA , , v. Jannsen Z: König-Hollrah GbR Löningen,Winkum HL , , DE geb gekalbt angard ookem RDF CVF LF CDF CVF LF YF YF DPF ZW , , , , Alabama DK E PM ,3 4,12 2,88 RZM 133 RZG 141 (2)EX 91 Neapel 54 DE / /88 Champion CVF LF YC EX Nixe 33 DE / /82 v. Lobito S: Varelmann GbR,A.u.M Steinfeld,Duepe M 6/5LA , , HL , , VM 3/3LA , , MM+ 2/2LA , , HL , ,46 444

22 8 DE geb gekalbt Pesky Armitage CVF LF YF gzw , , RZG 139 CVF LF YF DPF DPF RZM 133 RZE 121 RZS 110 RZN 113 RZR 114 ZW , , , , Pansey US E PM ,2 4,17 3,26 RZM 141 RZG 144 (1)VG 86 Fireball23 Samson RDC YF M+ 3/2LA , , DE HL , , Franzisk67 DE VM LA00/ , , MM+ 2/1LA , , v. olton EX Z: Veltmann,Hendrik Getelo,Dorfstr.2 9 Frauke DE geb gekalbt abak akombre CVF LF YF CDF CVF LF YF A22 DPF EX ZW , , , , Nikita 250 DE RZM 111 RZG / /85 33 olton CVF LF YC M+ als Färse verkauft DE EX Senegal 63 DE VM+ 4/3LA , , MM+ 2/2LA , , v. Laurel Z: Roettger,Leonhard Emsbüren,Listrup HL , , // India DE geb gekalbt Doorman CVF LF YF DPF ookem RDF CVF LF YF DPF ZW , , , , Imelda CA RZM 125 RZG 142 (2)VG 89 Ines 1 Final Cut CVF LF M 4/4LA , , DE / /87 Indira 25 DE / /85 v. Radius Z: Kötter,Ewald Wardenburg,enthullen HL , , VM 2/2LA , , MM+ 7/7LA , , HL , , DE geb gekalbt Goldday CDF CVF LF YF A Goldwin CVF LF YF , , ZW , , Destiny US RZM 115 RZG 129 (1)VG Lavish CDC CVF LF M+ kein voller Abschluß DE YF arbi 51 DE VM LA06/ , , MM+ 3/2LA , , v. Tiamo Z: rink,ludwig Neuenhaus,Grasdorf HL , , // DE geb gekalbt Originator CVF LF YF O Style RDF CVF LF YF ZW , , , , Wolt-A911 US RZM 116 RZG 129 (2)VG 87 Gerlinde83 DE Truman SU CVF LF YF AA EX91 Gerli 24 DE / /83 v. Ramos Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht M+ 3/2LA , , HL , , VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , HL , ,31 355

23 13 // DE geb gekalbt Originator CVF LF YF O Style RDF CVF LF YF ZW , , , , Wolt-A911 US RZM 116 RZG 129 (2)VG 87 Gerlinde83 DE Truman SU CVF LF YF AA EX91 Gerli 24 DE / /83 v. Ramos Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht M+ 3/2LA , , HL , , VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , HL , , DE geb gekalbt Alpine Snowman CVF LF YF gzw , , RZG 129 CVF LF YF , , RZM 127 RZE 115 RZS 98 RZN 114 RZR 98 ZW , , Albany CA E PM ,1 3,90 3,31 RZM 133 RZG 137 (1)VG 85 Weu Desu66 DE / /83* eacon CVF LF YF DE-SU 8342 US (1)GP 83 v. oliver Z: Veltmann,Hendrik Getelo,Dorfstr.2 M 2/2LA , , HL , , VM 2/1LA , , MM 2/1LA , , DE geb gekalbt Gracious Goldday CDF CVF LF CVF LF YF YF A ZW , , , , Lu arbar DE RZM 127 RZG / /85 Alexa 456 Minister CVF LF YF M 7/6LA , , DE AA A12 VG89 HL , , Apfel 334 DE VM+ 3/3LA , , MM+ 9/9LA , , v. Trailor Z: Verwold GbR,J.u.L ad entheim,waldseite HL , , DE geb gekalbt Xantana Xacobeo CVF LF CVF LF YF , , ZW , , Rolli DE E PM ,2 3,80 3,36 RZM 104 RZG / /85 Aroma 290 Twister M 3/2LA , , DE Arina 203 DE / /80 v. Marbach Z: Griehl GbR Meppen,Fullen HL , , VM+ 4/4LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , Lawine DE geb gekalbt Simply CVF LF YF AA Shamrock RDF CVF LF YF DPF ZW , , , , TJ Chel946 DE RZM 118 RZG / /87 Lawine 84 Lucente CVF LF M 5/4LA , , DE / /87 Limes 79 DE / /85 v. Jannsen S: üscherhoff & Strothmeyer GbR,Zuchtbetrieb Steinfeld,Mühlen HL , , VM 4/4LA , , MM 7/7LA , , HL , ,97 395

24 18 Heifa DE geb gekalbt Rosenberg Router CVF LF YF CVF LF YF , , ZW +93-0, ,05-2 Weu Emil30 DE RZM 96 RZG / /86 Heidelore Mulino CDF CVF LF M+ als Färse verkauft DE YF Helene 19 DE VM+ 6/5LA , , MM 4/4LA , , v. onndorf Z: Keuter,Franz Haren,Wesuweermoor HL , , Fienchen DE geb gekalbt McCutchen CVF LF YF DPF ookem RDF CVF LF YF DPF ZW , , , , May US E PM ,6 4,70 2,97 RZM 130 RZG 143 EX (3)EX 91 Fenja DE Sallas CVF LF YF EX91 aha Fara DE / /85 v. ormio Z: Richter,Wilhelm Esche,Grenzweg M+ 2/1LA , , VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , HL , , Gabi DE geb gekalbt Swordfish CVF LF YF Atwood RDF CVF LF YF DPF ZW , , , ,06 +8 Silk CA RZM 110 RZG 110 (2)EX 90 Giesela 65 Matson CVF LF M 4/3LA , , DE Gabi 31 DE / /82 v. Toystory Z: Roettger,Leonhard Emsbüren,Listrup HL , , VM 2/1LA , , MM+ 2/1LA , , Luna DE geb gekalbt Rosenberg CVF LF YF Router CVF LF YF , , ZW +93-0, ,05-2 Weu Emil30 DE RZM 96 RZG / /86 Luna 34 Darox CVF LF M+ 5/4LA , , DE HL , , Luna 19 DE VM+ 6/5LA , , MM+ 6/6LA , , v. Radius Z: eckhuis,geert Halle,Hardingen HL , , DE geb gekalbt Epic Super RDF CVF LF YF CVF LF YF DPF DPF ZW , , , , Emily US RZM 125 RZG 137 (1)VG 85 Agathe DE / /85 Z: Richter,Wilhelm Esche,Grenzweg 1 Tiamo CVF LF YF A M 4/3LA , , VG89 HL , , Ansa DE VM LA00/ , , MM+ 2/2LA , , v. uckeye HL , ,10 275

25 23 DE geb gekalbt Gunnar CDC CVF LF YF A VG88 Goldwin CVF LF YF , , ZW , , Ivonne 999 DE E PM ,4 3,92 3,04 RZM 111 RZG / /85 Derby 18 Cassano CVF LF YC M 4/3LA , , DE Didl 21 DE / /80* v. Garwin Z: rink,ludwig Neuenhaus,Grasdorf HL , , VM+ 2/2LA , , MM+ 7/6LA , , HL , , DE geb gekalbt Motion CDF CVF LF YF A Mowambo CDF CVF LF YF ZW , , , , OH Wilsa DE RZM 116 RZG / /85* 40 DE / /81* uckeye CVF LF YF DPF Marilla 94 DE / /86 v. estow Z: Schulte,Nils Isterberg,Neerlage M 4/4LA , , HL , , VM+ 4/4LA , , MM+ 9/9LA , , HL , , DE geb gekalbt Fanatic CDF CVF LF YF A Freddie CVF LF YF DPF ZW , , , , Chenoa US RZM 120 RZG 132 (1)VG 87 Carmen 166 Goldday CDF CVF LF M+ 2/1LA , , DE YF A 01/ /82* Carola 109 DE VM 2/1LA , , MM+ 4/4LA , , v. Minister HL , , Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht 26 DE geb gekalbt Force G-Force CVF LF YF CVF LF YF AA DPF ZW , , , , Esmoniqu22 NL RZM 126 RZG 134 (1)GP 83 Hendrik108 Tiscali CVF LF YF M 5/4LA , , DE HL , , Henni 1 DE VM 2/1LA , , MM+ 2/1LA , , v. Herold Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht 27 DE geb gekalbt Snowfever CVF LF YF Snowman CVF LF YF , , ZW , , Femmy NL RZM 132 RZG 140 (1)VG 86 Jaris 81 Laurin RDF CVF LF M+ als Färse verkauft DE DPF EX Jari 72 DE VM 2/1LA , , / /83 MM+ LA12/ , , v. Farfan Z: Gröttrup GbR Isterberg,Wengsel

26 28 DE geb gekalbt Motion CDF CVF LF YF A Mowambo CDF CVF LF YF ZW , , , , OH Wilsa DE RZM 116 RZG / /85* 8 Mirror CVF LF YF M+ 2/2LA , , DE / /81* Z: Schulte,Nils Isterberg,Neerlage HL , , DE VM+ 4/4LA , , MM+ 5/4LA , , v. Marcelinio HL , , DE geb gekalbt Force G-Force CVF LF YF CVF LF YF AA DPF ZW , , , , Esmoniqu22 NL E PM ,7 3,82 3,27 RZM 126 RZG 134 (1)GP 83 5 entrot CVF LF YF M 3/3LA , , DE / /82* S: remann,hindrik Ringe,Gr.Ringe HL , , DE VM 2/1LA , , MM+ 7/5LA , , v. Radius HL , , DE geb gekalbt Force G-Force CVF LF YF CVF LF YF AA DPF ZW , , , , Esmoniqu22 NL RZM 126 RZG 134 (1)GP 83 Helli 130 DE / /81* Goldday CDF CVF LF YF A v. Zabing Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht M+ 2/1LA , , Hellas 116 DE VM 2/1LA , , MM kein voller Abschluß 31 Lione DE geb gekalbt Salkas Sallas CVF LF YF EX , , Leane 241 Lu arbara DE / /89 Claudio E M PM /2LA 24, ,51 4, ,93 3, DE HL , , Leane 106 DE / /81* VM 9/8LA , , v. Sallas S: Veltmann,Hendrik Getelo,Dorfstr.2 MM+ 2/2LA , , HL , , DE RDC geb gekalbt Durban Durham Red CVF LF CVF LF YF , , ZW , , Angie 23 DE E PM ,4 4,10 2,72 RZM 107 RZG / /85* Robbi 102 Toscano CVF LF YC M 3/2LA , , DE Ruth 81 DE / /83 v. Cecon Z: rink,ludwig Neuenhaus,Grasdorf HL , , VM 4/3LA , , MM+ LA12/ , ,13 316

27 Mit iozidzulassung calgonit sterizid Form calgonit sterizid Form Flüssiges, multifunktionales Desinfektionskonzentrat zur Klauendesinfektion auf asis von Formaldehyd. Wirkstoff: Formaldehyd 24%. Reg.-Nr.: N N Anwendung: Klauendesinfektion 10l sterizid Form auf 200l Wasser (ergibt eine 5%ige Lösung) Artikel Nr. Produkt Euro kg 29, x 25kg 25,00 / 25kg x 25kg 23,00 / 25kg Artikel Nr. Produkt Euro kg 190,00 / 200kg x 200kg 170,00 / 200kg kg 710,00 estellungen an: Verden: 04231/ ad Zwischenahn: 04403/ Meißen: 03521/ oder bei Ihrem Tierzuchttechniker Alle Preise + Mehrwertsteuer. Lieferung innerhalb des MASTERRIND-Gebietes inkl. Frachtkosten. iozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. MASTERRIND GmbH, ein Unternehmen von RPN/SRV/WEU/ZEH Verden, Osterkrug ad Zwischenahn, Feldlinie 2a Meißen, Schlettaer Straße 8 Internet tel , Fax -780 tel , Fax -13 tel , Fax -18 info@masterrind.com 27

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29 33 // DE geb gekalbt Lincoln Maestro CVC LF CVF LF , , ZW , ,28-9 S Lizzy UK RZM 99 RZG 104 (3)EX Dairyman CVF LF M+ 3/2LA , , DE / /84 Z: Ekkel GbR,Hermann u. Jörg Itterbeck,Ringstr.5 HL , , ettina 9 DE VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , v. Dolch HL , , // DE geb gekalbt Lincoln Maestro CVC LF CVF LF , , ZW , ,28-9 S Lizzy UK E PM ,2 4,73 3,66 RZM 99 RZG 104 (3)EX 92 PM ,0 4,38 3, Dairyman CVF LF M+ 3/2LA , , DE / /84 Z: Ekkel GbR,Hermann u. Jörg Itterbeck,Ringstr.5 HL , , ettina 9 DE VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , v. Dolch HL , , Carmela DE geb gekalbt Force G-Force CVF LF YF CVF LF YF AA DPF ZW , , , , Esmoniqu22 NL RZM 126 RZG 134 (1)GP 83 Coba 17 Sid CVF LF M 2/2LA , , DE / /86 Cleopatr39 DE / /86 v. Yankee Z: Kötter,Ewald Wardenburg,enthullen HL , , VM 2/1LA , , MM+ 4/3LA , , HL , , Adele DE geb gekalbt Force G-Force CVF LF YF CVF LF YF AA DPF ZW , , , , Esmoniqu22 NL RZM 126 RZG 134 (1)GP 83 Anki 375 DE Sallas CVF LF YF EX91 Ankara 22 DE / /83* v. Stylist Z: König-Hollrah GbR Löningen,Winkum M TL14/ , , Tage VM 2/1LA , , MM+ 3/3LA , , HL , , Hanka DE geb gekalbt Soltao Sterngold CDF CVF LF CVF LF YF YF ZW , , , , Medina 668 DE E PM ,0 4,11 3,12 RZM 118 RZG / /87 Hanna 115 DE Laudan RDF CVF LF YF AA EX90 Hanna 117 DE / /81* v. Ramos Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht M 6/5LA , , HL , , VM 5/4LA , , MM+ 7/6LA , , HL , ,57 324

30 38 ARK Ideal DE geb gekalbt Epic Super RDF CVF LF YF CVF LF YF DPF DPF ZW , , , , Emily US E PM ,8 4,56 3,30 RZM 125 RZG 137 (1)VG 85 ARK Italia Cassano CVF LF YC M+ 2/1LA , , DE / /85* ARK Island DE / /84 v. Toni Z: Scholten/Meilink GbR Hoogstede,Kalle (Arkel Genetics) VM LA00/ , , MM+ 6/5LA , , HL , , DE Pp geb gekalbt Mitar PP PP* RDC CDC CVF LF Mitey P Pp RDC CVF LF YF ZW , , , , Massia 9 NL E PM ,4 3,55 3,12 RZM 113 RZG 110 (1)VG 86 PM ,6 3,80 3, Swen M+ 5/4LA , , DE HL , , DE VM 3/3LA , , MM+ 4/3LA , , v. Arpagone S: Veltmann,Hendrik Getelo,Dorfstr.2 HL , , ARK Azola DE geb gekalbt Seramis Super RDF CVF LF YF CVF LF YF DPF ZW , , , , Jantina NL E PM ,6 3,20 3,27 RZM 119 RZG 124 (1)VG 85 Adele 846 DE Samburu RDF CVF LF YF AA EX90 Alegra 100 DE / /80* v. Lucky Mike Z: Scholten/Meilink GbR Hoogstede,Kalle (Arkel Genetics) M 3/2LA , , HL , , VM LA00/ , , MM+ 4/4LA , , HL , , Herwiga DE geb gekalbt Picanto CDF CVF LF YF Snowman CVF LF YF , , ZW , , Melissa DK RZM 126 RZG 140 (3)VG 87 Hertrud 44 Vachim CVF LF VG89 M+ 3/2LA , , DE Hernika 48 DE / /80* v. Hosea Z: Möller,Jan Nordhorn,randlecht HL , , VM 3/2LA , , MM+ 2/1LA , , DE (RT) geb gekalbt Fageno Fidji CVF LF YF CDF CVF LF YF , , ZW , , TH Malta DE E PM ,0 4,22 4,01 RZM 132 RZG / /88 Olive 3 Rotgold CVF LF M+ 6/6LA , , DE / /86 Olivia 68 DE / /87 v. Cadon Z: Schulte GbR Löningen,Winkum HL , , VM 4/3LA , , MM+ 5/5LA , , HL , ,24 487

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