Zuchtrinderauktion. Cloppenburg, 10. Mai 2016

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1 Alle Tiere sind: HV1-frei im Sinne der HV1-Verordnung, VD-unverdächtig Angebot: 22 ullen, 4 Kühe, 319 Färsen, 4 Mastkälber Zuchtrinderauktion Cloppenburg, 10. Mai 2016 Veranstaltungsort: Münsterlandhalle Eschstraße 35, D Cloppenburg Telefon Halle: Fax Halle: MASTERRIND GmbH, ein Unternehmen von RPN/SRV/WEU/ZEH Verden, Osterkrug ad Zwischenahn, Feldlinie 2a Meißen, Schlettaer Straße 8 Internet Tel , Fax -780 Tel , Fax -13 Tel , Fax -18 info@masterrind.com

2 Freiwillige Mischungskontrolle Niedersachsen Kontrollierte Saatgutqualität für Grünland und Ackerfutterbau... für höchste Ansprüche Kontrollierte Qualität Kontrollierte Qualität Saatgutmischung Mischung enthält zu 100 Prozent empfohlene Sorten Die Kontrollsiegel für Qualitäts-Standardmischungen garantieren hochwertiges Saatgut! Die Kontrollsiegel gewährleisten: Einsatz aktuell empfohlener Sorten korrekte Mischungszusammensetzung Sortenechtheit für die eingemischten Gräserarten Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen wie Mindestkeimfähigkeit und technische Reinheit Qualitätsmischungen in kontrollierter Qualität sind bei folgenden Mischungsfirmen erhältlich: Agravis Raiffeisen AG (Saatenzentrallager Isernhagen H)

3 Zeiteinteilung 834. Zuchtrinderauktion in Cloppenburg bis Uhr Auftrieb Montag, 9. Mai 2016 Dienstag, 10. Mai 2016 bis 8.30 Uhr Auftrieb 9.00 Uhr ullen Verbandsanerkennung Uhr Auktionsbeginn Münsterlandhalle Eschstraße Cloppenburg Telefon Halle: Fax Halle:

4 Auktionsleitung/Körkommission: Allgemeine Informationen MASTERRIND GmbH Telefon (04403) Feldlinie 2a, ad Zwischenahn Amtstierärztlicher Überwachungsdienst: Veterinäramt Cloppenburg Telefon (04471) Cloppenburg, Eschstr. 29 Tiergesundheitsdienst: Tierarztpraxis an der Soeste Telefon (04471) Cloppenburg, Soestenstr. 26 Auktionator: Michael Hellwinkel Telefon (04231) Informationen für die Auktionsbeschicker 1. Der Zeitplan speziell für den Auftrieb ist strikt einzuhalten. 2. Kein Tier in die Halle führen, das nicht den z. Zt. geltenden Veterinärbestimmungen entspricht und vom Amtstierarzt und Auktionsarzt untersucht wurde. 3. Alle Verkaufstiere müssen mit einem ordnungsgemäßen Halfter und zwei Stricken ausgestattet sein. 4. ullen müssen zur Körung und zum Verkauf mit Halfter und Strick im Nasenring vorgeführt werden. 5. Der Auktionsbeschicker haftet für die im Katalog gemachten Angaben. Eventuelle Änderungen bzw. Ergänzungen sind umgehend zu melden. 6. ekannte Mängel, wie z.. Euterfehler, Melkbarkeit unter 1,8 kg /min., lindheit, ungleiche Viertelgemelksverteilung etc. auf dem dafür vorgesehenen Zettel eintragen und unterschrieben abgeben. 7. Abgekalbte Rinder nach dem Verkauf ausmelken. 8. Abmeldungen von der Auktion bitte rechtzeitig, am Vortag bis Uhr. 2

5 Nächste Auktionstermine: Datum Ort Anmeldeschluss Di., Lingen Di., Mi., Uelzen Fr., Di., Verden Do., Mi., remervörde Fr., Mi., Cloppenburg Di., Di., Verden Do., Mi., Uelzen Fr., Mi., Lingen Di., Di., Cloppenburg Di., Mi., Verden Do., Di., remervörde Do., Di., Lingen Di., Di., Verden Do., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr., Mi., Cloppenburg Di., Di., Verden Do., Mi., Lingen Di., Di., remervörde Do., Mi., Uelzen Fr., Di., Cloppenburg Di., Mi., Verden Do., Di., Lingen Di.,

6 Notizen 4

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8 6

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Rindvieh der MASTERRIND GmbH Allgemeines 1. Die MASTERRIND GmbH (nachfolgend MASTERRIND oder Kommissionärin genannt), Osterkrug 20, Verden, verkauft oder versteigert Schwarzbunte, Rotbunte und Fleischrinder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft im Sinne der 383 ff. HG). Die Verkäufe werden vorgenommen durch die Veranstaltung von Auktionen sowie durch Verkäufe in Hallen, Sammelstellen oder auf dem etrieb der Kommittenten (Ab-Hof-Verkäufe) Für alle Viehverkaufsgeschäfte gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die zum Verkauf gestellten Tiere sind seit ihrer Geburt durch unterschiedliche Stallbedingungen, Aufzuchtsbedingungen, Fütterung, tierärztliche ehandlungen und Impfungen sowie sonstige Einflüsse verändert und nicht mehr ursprünglich. Sie sind daher rechtlich als gebrauchte Sachen zu behandeln Jeder Käufer, Teilnehmer und esucher von MASTERRIND-Veranstaltungen haftet für Schäden, die er oder seine Gehilfen oder seine Tiere verursachen, verschuldensunabhängig ei allen Veranstaltungen der MASTERRIND ist den Anordnungen der MA- STERRIND-Mitarbeiter Folge zu leisten Die MASTERRIND ist berechtigt, den Ablauf von Verkaufsveranstaltungen abzuändern Jeder Verkäufer und jeder Käufer ist an sein Gebot gebunden. Ein Rücktritt vom Gebot oder Vertrag ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist Mit dem Kaufzuschlag (Annahme des Kaufangebotes durch den Käufer) gehen Gefahr und Haftung für die verkauften Tiere auf den Käufer über, es sei denn, es ist ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen (z.. Exportgeschäfte, Verkäufe mit Speditionsvereinbarung etc.). Der Eigentumsübergang findet gem. 930 G erst nach vollständiger Zahlung statt. Veranlasst oder beauftragt der Käufer die Vaccination des Viehes oder wird das Vieh auf Veranlassung des Käufers in einen Kommissionsstall eingestallt, so ist ein Verbleiben im Herkunftsstall ausgeschlossen und der Käufer übernimmt mit dieser Veränderung Gefahr und Haftung für die Tiere Abnahmetermin ist der Tag der Annahme des Kaufvertrages durch den Käufer. 57

10 1.9. Zum Abtransport ist nur berechtigt, wer von der Kommissionärin ausdrücklich dazu beauftragt wurde Die Kommissionärin erfüllt ihre Obliegenheiten in ezug auf die estimmungen der Viehverkehrsverordnung (VVVO). Für Obliegenheiten vor- und nachgeordneter ereiche ist sie nicht verantwortlich Die MASTERRIND ist berechtigt, die Tiere selbst als Käufer zu übernehmen. Sie ist hierbei an den vereinbarten Preis gebunden Die MASTERRIND ist berechtigt, vom Kommittenten Vieh unter der aufschiebenden edingung zu kaufen, dass die Rinder die vom Käufer vorgegebenen edingungen erfüllen. In diesem Fall ist der Kommittent solange an das Angebot gebunden, bis die MASTERRIND die Entscheidung mitteilt Vereinbarte Liefertermine sind bindend, Teillieferungen zulässig Entscheidungsbefugnis der MASTERRIND: Kommittent und Käufer bevollmächtigen die MASTERRIND, alle Ansprüche aus Kaufgeschäften gegenüber Käufer und Kommittent durchzusetzen. Scheitert eine gütliche Streitschlichtung durch die MASTERRIND, so ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, selbst im Namen einer Partei vor Gericht gegen die andere zu klagen, kann aber auch die Parteien auf den Rechtsweg verweisen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Kaufgeschäften sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Verden. 2. Abrechnung, ezahlung und Eigentumsvorbehalt 2.1. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Kaufpreis nebst Kommissionsgebühren und Nebenkosten (Käuferendpreis) fällig Der Rechnungsbetrag ist an die MASTERRIND gemäß Rechnung zu zahlen. Kosten und Zinsen, die durch Zahlungsort und Zahlungsweg entstehen, trägt der Käufer. Schecks oder sonstige bargeldlose Zahlungsmittel gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig dem Konto der MASTERRIND gutgeschrieben sind. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf Schecksperrung Der Kommittent bleibt Eigentümer an allen gelieferten Tieren (bei Schlachttieren der durch Verarbeitung entstandenen Fleischwaren) bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. 8

11 2.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehende Erzeugnisse bis zu deren vollen Wert. leibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Ware Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Kommittent Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sowie alle anderen, die Sicherheit des Verkäufers beeinträchtigenden Maßnahmen sind unzulässig. Die aus Verkauf und Verarbeitung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Kaufsache entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt, bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils dem Verkäufer zur Sicherung an diesen ab Zur Abtretung von jeglichen Forderungen, die der Käufer aus noch nicht bezahltem Vieh und dessen Weiterveräußerung oder Weiterveräußerung von verarbeitetem Vieh an Dritte hat, ist er nicht berechtigt. Das gilt auch für die Forderungseinziehung im Wege des Fakturing, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Kommissionärin solange unmittelbar an diese zu bewirken, als noch Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer bestehen Verpfändungen, bzw. Sicherungsübereignung der Waren oder der an deren Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger ezahlung der Forderungen des Verkäufers nicht erfolgen Der Käufer ist verpflichtet, der MASTERRIND als Vertreterin des Verkäufers auf Verlangen Namen und Anschrift des Schuldners sowie den Forderungsbetrag zu nennen. Die Kommissionärin ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen Der Käufer ist verpflichtet, der Kommissionärin die zur Ermittlung des Verbleibs der Kaufsache erforderlichen Unterlagen (z.. Schlachtlisten, Aufzeichnungen im Rahmen der Herkunftssicherung) zugänglich zu machen ei Zugriffen Dritter auf die Kaufsache hat der Käufer die Kommissionärin unverzüglich schriftlich mit eingeschriebenem rief zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. eschaffenheitsvereinbarung, Rügepflicht, Sachmängelhaftung und Verjährung 3. eschaffenheitsvereinbarung 3.1. Die nachfolgend aufgeführten Verkaufsstandards für Zucht-, Nutz- und Schlachttiere beschreiben die eschaffenheit der Tiere, die jeweils 9

12 Gegenstand des Erfüllungsanspruches des Käufers sind. Weitergehende eschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften ermittelt weder der Kommittent noch der Kommissionär. Sie sind nicht Gegenstand des jeweiligen Kaufvertrages Verkäufer und Kommissionär haften nicht für Schäden durch Infektionskrankheiten oder für Folgeschäden solcher Infektionskrankheiten, die aus einem Stall in den nächsten Stall oder vom Verkaufsplatz auf andere Tiere übertragen werden. Insofern wird ein genereller Haftungsausschluss vereinbart, es sei denn, der Verkäufer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich den efall seines Stalles oder seines Tieres mit einer Infektionskrankheit verschwiegen Abstammung/Katalogangaben Zuchttiere sind hinsichtlich Abstammung, Alter, Leistung und elegdaten gemäß der Zuchtbuchordnung der ZEH, beschrieben in der Zuchtbescheinigung und ggf. im Auktionskatalog. Im Zweifelsfall gelten die Angaben der Zuchtbescheinigung Trächtigkeit Ein Tier gilt dann als tragend, wenn zwischen dem letzten elegdatum und dem Gefahrenübergang ein Zeitraum von mindestens 12 Wochen verstrichen ist. Eine Trächtigkeit gilt als normal, wenn zwischen der letzten elegung und der Kalbung ein Zeitraum von 295 Tagen nicht überschritten wird. Zur Ermittlung des elegdatums bzw. Zeitraumes wird auf die Angaben des Kommittenten zurückgegriffen Veterinärstatus Die Herkunftsbetriebe der verkauften Tiere unterliegen der ständigen amtstierärztlichen Überwachung. Der Kommittent sichert die Einhaltung der für den Viehverkehr jeweils gültigen veterinärrechtlichen Vorschriften zu Decken und efruchten bei männlichen Zuchttieren Die eschaffenheit eines Zuchtbullen als zuchttauglich im Hinblick auf seine Abstammung und äußere Erscheinung (= Zuchttauglichkeit im Sinne der Zuchtbuchordnung) gilt nur nach vorheriger Körung und estätigung durch die MASTERRIND als vereinbart. Die Deck- und efruchtungsfähigkeit eines Zuchtbullen ist wegen der hohen Untersuchungskosten nicht Gegenstand der vereinbarten eschaffenheit. Das Risiko fehlender Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen ist stattdessen Gegenstand einer Versicherung, die durch die MASTERRIND zugunsten des Käufers abgeschlossen werden kann. Nach den Versicherungsbestimmungen ist efruchtungsfähigkeit gegeben, wenn bei einem Deckeinsatz des ullen innerhalb von 6 Wochen von mindestens 10 einmalig gedeckten, gut rindernden Tieren in Herden mit ungestörter Fruchtbarkeit mehr als 50 % tragend werden. 10

13 3.7. Anatomisch bedingte Unfruchtbarkeit weiblicher Tiere Zur Zucht verkaufte Kälber und Jungrinder sind frei von anatomischen Missbildungen der Geschlechtsorgane, die eine Zuchtbenutzung ausschließen Verdeckte angeborene Erbfehler ei Zuchttieren sind angeborene Erbfehler wie Nabelbruch etc. nicht durch chirurgische Eingriffe beseitigt worden Eutergesundheit und eschaffenheit der Geburtswege Für die Eutergesundheit und die eschaffenheit der Geburtswege bei Zuchtrindern aus Milchrassen gilt folgendes: Tragende und abgekalbte Rinder sind bei Gefahrenübergang frei von verödeten Eutervierteln und Zitzenverschlüssen. Die klinische Gesundheit von Euter und Geburtswegen ist durch ein tierärztliches Attest im Auftrag des Kommittenten vor Gefahrenübergang bescheinigt Milchfluss Abgekalbte Zuchtfärsen weisen einen normalen Milchfluss auf. Die betreffenden Tiere erreichen 10 Tage nach Einstallung im Käuferstall bei sachgerechter Melkausrüstung und sachkundigem Personal einen nicht signifikant schlechteren Milchfluss als vergleichbare Stallgefährten. Dieser wird bei Feststellung entsprechend der estimmungen der ADR mit einem durchschnittlichen Minutengemelk (DMG) von 1,8 kg/min. angenommen Gewicht bei Nutztieren Falls bei Nutztieren die Gewichtsermittlung Gegenstand des Kaufvertrages ist, so gilt das von der Kommissionärin oder vom Kommittenten ermittelte Gewicht mit einer Toleranz von + 5 % Nichtträchtigkeit von Nutztieren für die Mast Die zur Mast angebotenen Nutztiere sind nicht tragend Schlachttiere Für Schlachttiere wird ausschließlich Genusstauglichkeit vereinbart. 4. Rügepflicht 4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Rinder unverzüglich nach Übernahme oder Ablieferung zu untersuchen und wenn sich eine Abweichung von der vereinbarten eschaffenheit ergibt, der Kommissionärin schriftlich oder durch Fax oder durch unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gelten die Tiere als genehmigt trotz Abweichungen von der vereinbarten eschaffenheit. 11

14 4.2. Sichtbare Transportschäden an Tieren sind auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Transporteur zur Rückmeldung bei der MASTERRIND oder dem Kommittenten mitzugeben. Ansonsten gelten die Tiere als gesund und ordnungsgemäß abgeliefert. 5. Sachmängelhaftung 5.1. Die Kommittenten (Verkäufer) haften nur für die Einhaltung der oben unter Ziffer 3 im Einzelnen aufgeführten eschaffenheitsmerkmale von Tieren der jeweiligen Verkaufssparte. Im Übrigen gelten alle Tiere als verkauft wie besehen unter Ausschluss jeder weiteren Sachmängelhaftung. Folgeschäden jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen Haftung für Katalogangaben und Abstammung Weist der Käufer mittels anerkannter gentechnologischer Methoden nach, dass die Abstammung eines Zuchttieres bzw. der Leibesfrucht nicht den Angaben auf der Zuchtbescheinigung entspricht, so hat er Anspruch auf Wandlung bzw. Minderung. a) Zuchttiere Der Kauf wird gewandelt. Dem Käufer werden zusätzlich die Kosten der gentechnologischen Untersuchung sowie ein Futtergeld von zur Zeit 3,00 /Tag für den Zeitraum zwischen Empfang des Tieres und seiner Rückgabe erstattet. Die Anzeigefrist beträgt 3 Monate nach Gefahrenübergang. b) Leibesfrucht Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der Untersuchungskosten sowie eine angemessene Minderung hinsichtlich des Kaufpreises, und zwar 5.3. Trächtigkeit - bei einem Kuhkalb um 15 % und - bei einem ullenkalb um 10 %. Die Anzeigefrist beträgt 20 Monate nach Gefahrenübergang des Elterntieres. a) Eine fehlende oder eine verlängerte Trächtigkeit hat der Käufer zum Erhalt seiner Mängelrechte innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Gefahrenübergang bei Nichtträchtigkeit und von 10 Tagen nach dem 295. Trächtigkeitstag bei verlängerter Trächtigkeit mittels tierärztlichen Attestes nachzuweisen. 12

15 b) ei einer behaupteten Nichtträchtigkeit ist durch den Tierarzt zu bestätigen, dass eine Verkalbung auszuschließen ist. Der Käufer ist auf Anordnung der Kommissionärin berechtigt, das Tier der Schlachtung zuzuführen und hat Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen dem Käuferendpreis und dem Schlachtwert zuzüglich einem Futtergeld in Höhe von z. Zt. 3,00 /Tag vom Tag des Gefahrenüberganges bis zum Tag der Schlachtung. c) ei verlängerter Tragezeit über den 295. Tage hinaus ab letztem angegebenen elegdatum hat der Käufer Anspruch auf ein Futtergeld in Höhe von z. Zt. 3,00 /Tag ab dem 295. Trächtigkeitstag Fehlerhafte tierärztliche Atteste Weist der Käufer mittels amtstierärztlicher escheinigung nach, dass der Kaufsache beigefügte amtstierärztliche oder sonstige tierärztliche Atteste fehlerhaft waren, so ist dieses der Kommissionärin innerhalb von 14 Tagen nach Gefahrenübergang schriftlich mitzuteilen zur Weiterleitung an die attestierenden Tierärzte. Eine Haftung der Kommissionärin wird ausgeschlossen Decken und efruchten bei männlichen Zuchttieren Die Haftung der MASTERRIND bei fehlender Deckfähigkeit und/oder fehlender efruchtungsfähigkeit bei Zuchtbullen wird ausgeschlossen. Das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen kann jedoch durch eine Versicherung abgedeckt werden (vgl. Nr. 3.6.). In diesem Fall erfolgt eine Entschädigung nur nach den geltenden Versicherungsbestimmungen. Das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit von Zuchtbullen, die als Fleischrinder veräußert werden, wird von der MASTERRIND nur per Auftrag des Verkäufers versichert, weil in den meisten Fällen der Verkäufer zu den Versicherungsbedingungen selbst haftet. Auch wenn der Käufer dies ausdrücklich wünscht, kann bei Zuchtbullen, die als Fleischrinder veräußert werden, das Risiko der fehlenden Deck- und efruchtungsfähigkeit versichert werden. In diesen Fällen erfolgt bei fehlender Deck- und efruchtungsfähigkeit eine Entschädigung nur nach den geltenden Versicherungsbestimmungen. Die Anzeigefristen betragen bei - Nichtdecken 6 Wochen und bei - Nichtbefruchten 4 Monate nach Gefahrenübergang Anatomisch bedingte Unfruchtbarkeit weiblicher Zuchttiere Weist der Käufer mittels tierärztlichem Attest nach, dass es sich bei dem Rind um ein anatomisch zuchtuntaugliches Tier (z.. Zwicke, Zwitter oder Freemartin) handelt, so ist die Entschädigung wie folgt geregelt: 13

16 a) ei allen Milchrassen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Käuferendpreises. Das Tier verbleibt beim Käufer als Entschädigung für die Aufzucht- und Untersuchungskosten. b) ei Tieren aus einer Fleischrinderrasse hat der Käufer Anspruch auf Wandlung. Ferner wird ihm ein Futtergeld in Höhe von zur Zeit 2,00 /Tag vom Datum des Gefahrenüberganges bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels gewährt. Die Anzeigefrist beträgt 27 Monate nach Gefahrenübergang Verdeckte angeborene Erbfehler Weist der Käufer mittels tierärztlichem Attest nach, dass ein Erbfehler operativ verdeckt wurde, so hat er Anspruch auf Wandlung. Die Anzeigefrist beträgt 7 Tage nach Gefahrenübergang Eutergesundheit Eutermängel sind mittels tierärztlichem Attest der Kommissionärin anzuzeigen. Die Anzeigefristen betragen: - bei abgekalbten Rindern 3 Tage nach Gefahrenübergang und - bei tragenden Rindern 10 Tage nach dem Kalben bzw. maximal 45 Tage nach dem Gefahrenübergang. Im Falle von nachgewiesenen Mängeln hat der Käufer Anspruch auf folgende Minderungen des Kaufpreises: a) Dreistrichigkeit 15 % b) Zweistrichigkeit 20 % c) andere Eutermängel (Euterfistel, mit einer Zitze verwachsener Ausführungsgang) Die Höhe der Minderung bei c) wird von der Kommissionärin festgesetzt und beträgt zwischen 10 und 30 % des Kaufpreises. Eine Schadensregulierung ist auf Verkäufe innerhalb Deutschlands beschränkt Milchfluss Weist der Käufer in einer schriftlichen escheinigung seiner Milchkontrollorganisation nach, dass der Milchfluss bei einer nach den Regeln der ADR durchgeführten Melkbarkeitsprüfung das durchschnittliche Minutengemelk (DMG) bei einem als abgekalbt gekauften Tier den Wert von 1,8 kg/min. unterschreitet, so hat er Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. 14

17 a) ei einem DMG von unter 1,8 1,5 kg/min. um 15 %, b) bei einem DMG von unter 1,5 1,2 kg/min. um 30 % und c) liegt das DMG unter 1,2 kg/min., so hat er Anspruch auf Wandlung oder höhere Minderung. Eine Schadensregulierung ist auf Verkäufe innerhalb Deutschlands beschränkt. Die Anzeigefrist beträgt 10 Tage nach Gefahrenübergang Abweichung im Gewicht von Nutztieren Abweichungen im Gewicht von Nutztieren über die vereinbarte eschaffenheit hinaus müssen vor Gefahrenübergang angezeigt werden. Der Käufer hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die über 5 % hinausgehende Gewichtsabweichung multipliziert mit dem jeweiligen Preis pro kg Trächtigkeit von Nutztieren zur Mast Für Nutztiere zur Mast sichert der Verkäufer zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges Nichtträchtigkeit zu. Sollten weibliche Tiere trächtig gewesen sein, ist dies sofort nach ekanntwerden durch tierärztliches Attest nachzuweisen. Der Käufer hat Anspruch auf Kaufwandel zuzüglich einem Futtergeld in Höhe von z. Zt. 1,50 /Tag Genussuntauglichkeit ei völliger und teilweiser Genussuntauglichkeit von Schlachttieren ist der Käufer berechtigt, den Preis zu mindern. Die Preisminderung und evtl. zusätzlich in diesem Zusammenhang beim Käufer anfallende Kosten werden an den Kommittenten weitergeleitet. Die Schadenshaftung beschränkt sich auf das betreffende Einzeltier. 6. eweislast, Regulierung von Mängeln und Verjährung 6.1. eweislast Den Käufer trifft die eweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere das Vorhandensein einer Abweichung von der eschaffenheitsvereinbarung, den Zeitpunkt des Auftretens eines Mangels und für die Fristigkeit der Mängelrüge Keine Haftung bei Kenntnis des Mangels Soweit der Käufer den Mangel kannte oder kennen musste oder durch tierärztliches Attest auf eine gesundheitliche Einschränkung hingewiesen ist oder durch anderweitige Unterrichtung Kenntnis von einer Abweichung von der eschaffenheit vor Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis erlangte, ist er mit jeglichen Sachmängelansprüchen ausgeschlossen. 15

18 6.3. Minderung, Wandlung und Rücktritt a) Ist der Käufer berechtigt, Ansprüche auf Minderung geltend zu machen, so hat der Verkäufer die Differenz des Verkehrswertes ohne den beanstandeten Mangel zum Verkehrswert mit dem Mangel zu ersetzen, bzw. im Falle einer tierärztlichen ehandlung, die dazu dient, das Tier in den verkehrsgerechten Zustand zu versetzen, die Kosten dieser tierärztlichen ehandlung. b) Im Falle der Wandlung hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Erstattung des Käuferendpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Tieres oder der Tiere. c) Soweit der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrage zu vertreten hat und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche vorliegen, sind jegliche Schadensersatzleistungen begrenzt auf die Erstattung von Transportkosten, Futterkosten und die Kosten der ersten tierärztlichen Untersuchung zuzüglich der üblichen Gesamtkommissionsgebühr an die Kommissionärin. d) Für weitere Ansprüche, insbesondere etwaige Vermögensschäden, haftet weder der Verkäufer noch der Kommissionär, es sei denn, der Verkäufer oder Kommittent hat einen Schaden verursacht, der durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung hervorgerufen wurde Verjährung Sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages. Soweit eine längere Gewährsfrist vereinbart ist, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate nach Ende der Gewährsfrist. 7. Tierversicherung Die Kommissionärin verweist darauf, dass alle Tiere, die über Auktionen vermarktet werden, bei der Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.g., Uelzen, obligatorisch gegen folgende Risiken versichert sind: a) Zuchttiere - Transport - Abkalben - Eutermängel - Deck- und efruchtungsmängel (Zuchtbullen) - IR/IPV b) Nutztiere - Transport Im Übrigen verweist die Kommissionärin auf die in der Geschäftsstelle ausliegenden und jedem Mitglied und Kunden auf Wunsch zuzusendenden Versicherungsbedingungen der Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.g. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne estimmungen oder Teilbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen estimmungen nicht berührt. Die unwirksame estimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Verkaufszweck am nächsten kommt. 16

19 17

20 4. IR-Versicherung Zu den Auktionen werden nur noch Tiere zugelassen, die entsprechend der undesverordnung vom in ihrer jeweils aktuellen Fassung HV- 1 -frei sind. Für Zuchttiere muss am Auktionstage ein serologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegen (Probeentnahme frühestens 14 Tage vor der Auktion). Der eschicker gewährleistet, dass seine Auktionstiere während des Transportes keinen Kontakt zu Tieren hatten, die nicht als HV- 1 -frei entsprechend der o. g. undesverordnung gelten. Alle Zuchttiere sind gegen das Risiko IR/IPV versichert, soweit sie nach dem Verkauf innerhalb der undesrepublik verbleiben. Der Schadensfall ist dann gegeben, wenn innerhalb von 14 Tagen (Tag der lutentnahme) nach dem Verkauf eine erneute lutprobe vom Käufer ein serologisch positives Ergebnis hat. Zuständig für die Untersuchungen sind die folgenden Institute: für Auktionen in Verden und Uelzen: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Veterinärinstitut Hannover Eintrachtweg Hannover für Auktionen in remervörde, Cloppenburg und Lingen: LUFA Nord-West Ammerländer Heerstr Oldenburg oder LAVES Veterinärinstitut Oldenburg Philosophenweg Oldenburg Die Entschädigung beträgt 20% des Zuschlagspreises. 5. Soweit Schäden durch die vorgenannten Versicherungen reguliert werden, gilt der Geschädigte als abgefunden. Minderwert- und Folgeschäden und Tierarztkosten sind generell nicht Gegenstand der Versicherung. Die Leibesfrucht ist nicht versichert. Im Übrigen erfolgt der Verkauf wie besehen, so dass für äußerlich sichtbare Mängel grundsätzlich keine Haftung übernommen wird. Für Tiere, die mit einer tierärztlichen Ansage verkauft werden, werden für die angesagten Mängel und daraus entstehende Folgeschäden keine Haftung seitens der Versicherung und des Verkäufers übernommen. 18

21 ullen 1 Ken DE geb Krusader Planet RDF CVF LF YF PI , , RZG 108 CVF LF YF DPF DPF EX RZM 103 RZE 115 RZS 103 RZN 109 RZR 93 ZW , , , , Kolleen US RZM 114 RZG 124 (2)VG 87 Disco 434 DE / / , ,04-5 Dolch CVF LF YF EX91 Meike 33 DE / /83* v. Tequila RF S: Steenken,Enno Dötlingen,Rhade M 5/5LA , , HL , , VM 2/1LA , , MM+ 5/5LA , , HL , , Cor DE ET geb Corvette US Gold Chip RDF CVF LF gzw , , RZG 125 YF DPF RZM 120 RZE 130 RZS 106 RZN 110 RZR , , Charlie US Kirby CA (3)EX 92 Supersire CVF LF YF DPF Kyana CA (2)VG 88 v. olton EX S: Meyer,Alfons Emstek,Drantum M 1.Kalbung VM 3/3LA , , MM 2/2LA , , HL , , Oakland DE (RT) geb One-Red Numero Uno CVF LF gzw , , RZG 124 CDF VRC CVF LF YF YF DPF RZM 122 RZE 128 RZS 113 RZN 107 RZR 83 ZW , , , , GoforGol78 DE RZM 126 RZG / /88 Gella 19 DE / / , ,14-27 Sanchez RDF CVF LF YF DPF Glamour 10 DE / /82 v. Shottle S: Meyer,Alfons Emstek,Drantum M 3/3LA , , HL , , VM 2/2LA , , MM+ LA09/ , , Magic DE ET geb Missouri Day CVF LF YF DPF gzw , , RZG 140 CVF LF YF DPF , , RZM 136 RZE 123 RZS 87 RZN 114 RZR 108 ZW , , US RZM 140 RZG 155 (1)VG 86 WEU Alexa DE / /83-2, , , Pilot MR CVF LF YF A A2 / 48 DE / /85 v. Planet EX Z: Markus GbR,R.u.H Werlte,Wehm M TL15/ , , Tage VM LA13/ , , MM 4/3LA , , HL , ,31 441

22 5 Dago DE (RT) geb Draxler P Dancer Red Pp CVF LF PI , , RZG 117 Pp CVF LF YF A YF RZM 122 RZE 109 RZS 99 RZN 97 RZR 93 ZW , , , , Coralie CA RZM 140 RZG 133 (2)VG 86 Olive 3 Rotgold CVF LF M+ 6/6LA , , DE / / , ,09 +9 Olivia 68 DE / /87 v. Cadon Z: Schulte GbR Löningen,Winkum 20 HL , , VM 3/3LA , , MM+ 5/5LA , , HL , , Ded DE ET geb Defender Mogul RDF CVF LF YF gzw , , RZG 130 CVF LF YF DPF DPF RZM 128 RZE 124 RZS 105 RZN 103 RZR 101 ZW , , , , Dannah US RZM 124 RZG 135 (2)EX 90 Henrike Virzil CVF LF M+ 3/3LA , , DE / / , , Hinrika 96 DE / /91-3,7 EX v. Goldwin S: Meyer,Alfons Emstek,Drantum HL , , VM 2/2LA , , MM+ 6/5LA , , HL , , Marcel DE geb Marsalla Monitor CVF LF YC PI , , RZG 118 CVF LF YF A22 EX90 RZM 120 RZE 110 RZS 102 RZN 104 RZR 97 ZW , , , , Luhayde 71 DE RZM 129 RZG / /90 Marika 35 ijou CVF LF M+ 4/4LA , , DE HL , , / / , , Magic 85 DE / /84 v. Strunz Z: Schulte GbR Löningen,Winkum VM 3/3LA , , MM+ 6/5LA , , HL , , FG Aladin DE (RT) geb Addiction Ladd P Pp CVF LF YF PI , ,18 +6 RZG 113 Pp CVF LF DPF RZM 106 RZE RZS 110 RZN 107 RZR 104 ZW , , , , Ainsley US RZM 111 RZG 125 (1)VG 86 FG N-Joy Joyboy CVF LF DPF M LA15/ , , DE / / , ,11 +2 v. Rubens Z: Wille,Henrik Essen,Herbergen (Future Genetic) FG Nevada DE / /90 MM+ 9/8LA , , HL , , Ole DE geb One-Red Numero Uno CVF LF PI , , RZG 121 CDF VRC CVF LF YF YF DPF RZM 113 RZE 122 RZS 108 RZN 111 RZR 100 ZW , , , , GoforGol78 DE RZM 126 RZG / /88 77 Casting CVF LF YF M 2/2LA , , DE / / , , My Red 48 DE / /84 v. Ruacana Z: Schulte GbR Löningen,Winkum HL , , VM 2/2LA , , MM+ 2/1LA , ,38 409

23 10 Levin DE (RT) geb Levant Lawn oy Pp CVF LF PI , , RZG 115 pp* CDF CVF LF YF YF DPF RZM 118 RZE 110 RZS 99 RZN 101 RZR 93 ZW , , , , CAS Michae DE RZM 132 RZG / /86 Andre 8 Ruacana CVF LF M 4/4LA , , DE / / , ,12 +3 Altine 18 DE / /85 v. Classic PS Z: Schothorst Landwirtschaft GbR Osterwald,rookstr.4 21 HL , , VM 5/3LA , , MM 7/6LA , , HL , , odo DE geb jörk olton CVF LF YC PI , , RZG 118 CVF LF YF A DPF EX RZM 117 RZE 109 RZS 107 RZN 104 RZR 101 ZW , , , , Marilyn154 NL RZM 122 RZG 124 (4)VG Goya CVF LF YF M LA15/ , , DE / /84* , , DE / /82 v. alzac Z: Schulte GbR Löningen,Winkum VM 4/4LA , , MM als Färse verkauft 12 WKM oy DE geb oss ookem RDF CVF LF PI , , RZG 129 CDF CVF LF YF A YF DPF RZM 126 RZE 114 RZS 99 RZN 109 RZR 111 ZW , , , , KNS Rendez DE RZM 138 RZG / /85* WKM Loma DE / / , , Wizzard CVF LF YF AA A11 WKM Luna DE / /85 v. Lancelot S: Meyer,Alfons Emstek,Drantum M 3/3LA , , HL , , VM LA12/ , , MM+ 7/6LA , , HL , , Chico DE Pp* geb Chipper Colt-P Pp CVF LF YF PI +73-0, , RZG 114 Pp RDC CVF LF YF DPF RZM 106 RZE RZS 107 RZN 109 RZR 105 ZW , , , , Cricket US RZM 112 RZG 126 (1)VG Manager M 8/7LA , , DE / / , ,25-3 Sichel 230 DE / /86 v. Strunz Z: Sparke GbR,Gerold u.annegret Hude,Hurrel HL , , VM LA00/ , , MM 10/9LA , , HL , , Hinrich DE geb H- Nr.: Mozarella Mogul RDF CVF LF YF PI , ,11 +8 RZG 116 pp* CVF LF YF A DPF RZM 107 RZE RZS 108 RZN 112 RZR 102 ZW , , , , Weu Cameo2 DE RZM 119 RZG / /90 Hanni 98 Picolo CVF LF M+ 3/3LA , , DE / / , , DE / /86 v. Faber S: Steenken,Enno Dötlingen,Rhade HL , , VM 3/3LA , , MM+ 3/3LA , , HL , ,68 408

24 15 FG Magic DE ET geb H- Nr.: McCutchen ookem RDF CVF LF PI , , RZG 139 CVF LF YF DPF YF DPF RZM 136 RZE 125 RZS 106 RZN 109 RZR 98 ZW , , , , May US RZM 130 RZG 143 EX (2)EX 90 KOE Iliane DE / / , , Shottle CVF LF YF MFF Isabell DE / /90 EX v. Sierra Z: Wille,Henrik Essen,Herbergen (Future Genetic) 22 M+ 2/2LA , , HL , , VM 3/3LA , , MM+ 4/4LA , , HL , , Manni DE geb Molotov Mogul RDF CVF LF YF PI , , RZG 128 CDF CVF LF YF A DPF RZM 119 RZE RZS 101 RZN 115 RZR 105 ZW , , , , Yvette 659 DE RZM 132 RZG / /90 97 Goldday CVF LF YF M LA15/ , , DE A A12 02/ /86 10 DE VM 3/2LA , , , MM+ LA12/ , , ,12 +9 v. Landstar Z: Schulte GbR Löningen,Winkum 17 Solito DE ET geb Slate US Mogul RDF CVF LF YF DPF , , ZW , , RZM 133 RZG 141 DE-SU 2337 US (1)GP , , Sapphire US (1)VG 87 Supersire CVF LF YF DPF DE-SU 520 US (1)VG 86 v. ookem Z: Tiemann,ernhard Groß erßen,soegeler Str.10 gzw , , RZG 145 RZM 138 RZE 129 RZS 102 RZN 121 RZR 97 M 2/1LA , , VM LA00/ , , MM 2/2LA , , HL , , Comedian DE (RT) P geb Coloredo-P Colt-P Pp CVF LF YF PI , , RZG 120 Pp* CDF CVF LF YF DPF RZM 120 RZE 117 RZS 97 RZN 107 RZR 101 ZW , , , , Roxy US RZM 133 RZG 136 (2)EX 90 Leosa 898 Artie-Red CVF LF M 2/2LA , , DE / / , , Leore 77 DE / /87 v. Classic PS Z: Espelage,Ludger Vechta,Telbrake HL , , VM 2/2LA , , MM 4/4LA , , HL , , Cooper DE (RT) geb Coloredo-P Colt-P Pp CVF LF YF PI , , RZG 130 Pp* CDF CVF LF YF DPF RZM 125 RZE 114 RZS 104 RZN 112 RZR 106 ZW , , , , Roxy US RZM 133 RZG 136 (2)EX 90 Petrina 10 DE / / , , Laron P Pp* CVF LF YF Perle 51 DE / /86 v. Stanley Z: Meyer,Kurt Garrel,Falkenberg M 3/2LA , , HL , , VM 2/2LA , , MM+ 4/4LA , , HL , ,41 345

25 20 Sandro DE geb Shotglass Snowman CVF LF YF gzw , ,24-1 RZG 119 CVF LF YF DPF , , RZM 104 RZE 125 RZS 123 RZN 118 RZR 102 ZW , , Satin US RZM 136 RZG 145 (1)VG DE / /84 Gold Chip RDF CVF LF YF DPF Lizzy 11 DE / /88 v. Hayden Z: Espelage,Ludger Vechta,Telbrake ZW +4 +0, ,05-4 RZM 98 RZG 103 RS Mika DE M+ als Färse verkauft 21 RS Aaron DE geb Atcin Atwood RDF CVF LF YF DPF , , / / , , RS Cindere DE / /93 Lightning CVF LF RS Mira DE / /85 v. Leif S: Steenken,Enno Dötlingen,Rhade VM TL00/ , , MM 4/2LA , , HL , , PI , ,13 +9 RZG 110 RZM 107 RZE RZS 98 RZN 103 RZR 100 M 4/3LA , , HL , , VM 4/4LA , , MM+ 4/3LA , , HL , , Casiragi DE geb H- Nr.: Casual Epic CVF LF YF DPF PI , , RZG 123 CVF LF YF DPF , , RZM 120 RZE 121 RZS 91 RZN 109 RZR 105 ZW , , Cameo CA RZM 127 RZG 138 (1)VG 85 Mallaga 75 Samson RDC YF M 2/2LA , , DE / / , , Madeira 76 DE / /87 v. Talent Z: Schulte GbR Löningen,Winkum HL , , VM LA12/ , , MM+ 5/5LA , , HL , ,

26 Notizen 24

27 Kühe 23 Tiffy DE (RT) geb gekalbt Limon Lion King RDC CVF LF YF DPF , , D.Zellzahl: 58 WIN Ashley DE / /90 E LA15/ , , Helma 63 Marius M+ 4/3LA , , DE HL , , Hanni DE VM+ 6/5LA , , D MM+ 5/4LA , , HL , , S: Wefer,Irmtraud Hude,Tweelbaeke 24 DE (RT) geb gekalbt LeonardoPP Lawn oy Pp CVF LF PP YF DPF ZW , , , , WS Magic-p DE RZM / /86 Gertrud 50 Elayo CVF LF M+ 2/1LA , , DE Gertrud 54 DE VM+ 3/3LA , , MM+ 3/3LA , , v. Cadon S: Wille,Henrik Essen,Herbergen HL , , Malpas DE geb gekalbt Malpas O-Man RDF CVF LF DPF CVF LF YF EX ZW , , , D.Zellzahl: 45-0, Dellia 20 NL E LA14/ , , RZM 135 RZG 123 (1)VG 88 ambina Stylist CVF LF YF M+ LA12/ , , DE VG88 ambus DE VM+ 2/2LA , , / /81* -3,0 v. Tibrett S: Wille,Henrik Essen,Herbergen 25 MM 4/3LA , , HL , , Amke DE geb gekalbt Delon Delight RDF CVF LF A CVF LF A , , ZW -57-0,17-18 D.Zellzahl: 71-0,08-9 E 6/5LA , , RZM RZG 92 Paola FR HL , , alla 345 M+ 2/1LA , , DE / /85 VM+ 6/6LA , , Stylist CVF LF YF VG88 ella 287 DE / /82 v. Loy S: Lueschen,Guenther Wardenburg,Achternholt MM+ 4/3LA , , HL , ,24 327

28 Notizen 26

29 Rinder 27 // DE Vorbuch C geb gekalbt radon axter SU CVF LF CVF LF YF YF DPF ZW , , , , Ramo 1200 US E PM ,6 3,95 2,90 RZM 118 RZG 120 (4)EX 94 Oktave 57 M 4/3LA , , D DE VM HL 3 4/4LA ,49 4, ,19 3, S: lankertz GbR Ovelgönne,Oldenbrok-Mittelort 28 Mastkalb DE geb gekalbt eau owser CVF LF YF CVF LF YF DPF ZW , , , , Ronny3531 NL RZM 121 RZG 130 (1)VG 85 iene 24 Amador CVF LF A M 5/4LA , , DE / /84 Z: Hof Lueken GbR Großenkneten,Hellbusch HL , , Muli 124 DE VM LA00/ , , MM+ 4/3LA , , v. Manat HL , , DE geb gekalbt Leko CVF LF YF AA DPF VG89 Laudan RDF CVF LF YF AA EX90 ZW , , , , Jockobenge IT RZM 115 RZG 122 (2)VG 87 Omega 348 Plan Z CVF LF YF DPF M 2/2LA , , DE HL , , Mai 972 DE VM LA03/ , , MM+ TL12/ , ,74 82 v. Labiate Tage S: Zuchtbetrieb atke KG Visbek,Döller Damm DE geb gekalbt eau owser CVF LF YF CVF LF YF DPF ZW , , , , Ronny3531 NL RZM 121 RZG 130 (1)VG 85 Chrissi340 Jomann CVF LF M LA14/ , , DE / /83* Funke 135 DE / /83* v. Radius Z: Hof Lueken GbR Großenkneten,Hellbusch 27 VM LA00/ , , MM+ 8/7LA , , HL , ,96 387

30 31 Rondo DE (RT) Vorbuch D geb gekalbt London9073 DE Juto Island 327 DE M+ 4/3LA , , HL , , MM+ 2/2LA , , v. Lars S: üscherhoff & Strothmeyer GbR,Zuchtbetrieb Steinfeld,Mühlen HL , , DE geb gekalbt eau owser CVF LF YF CVF LF YF DPF ZW , , , , Ronny3531 NL RZM 121 RZG 130 (1)VG 85 Mona 181 DE Sallas CVF LF YF EX91 Vera 68 DE / /83 v. Stylist Z: Hof Lueken GbR Großenkneten,Hellbusch M 4/3LA , , HL , , VM LA00/ , , MM+ 2/2LA , , HL , , Kenny DE geb gekalbt Glandorf Goldday CVF LF YF A CVF LF YF A12 ZW , , , , GAH Madera DE RZM 115 RZG / /88 Kelly 200 rasil RDF CVF LF M+ 6/4LA , , DE / /82* Altje 10 DE / /82* v. Cadon Z: Fortmann-uhre GbR Hude,Kirchkimmen HL , , VM 7/6LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , Finesse DE geb gekalbt Sansiro Snowman CVF LF YF CVF LF YF , , ZW , , Snooky NL RZM 124 RZG 131 (1)VG 87 Fiorella Toscano CVF LF YC M+ als Färse verkauft DE Fitje 236 DE / /83* v. Jannsen Z: Sagkob,Gerfried utjadingen,roddenser Str. 6 VM LA00/ , , MM+ 2/2LA , , HL , , FG Romania DE (RT) geb gekalbt Defiant RDC CVF LF YF DPF raxton RDF CVF LF YF DPF ZW , , , ,16 +9 SGD Rae US RZM 101 RZG 112 (2)EX 92 FG Ramona DE / /90 v. Juror Z: Wille,Henrik Essen,Herbergen (Future Genetic) Classic PS CVF LF YF M+ 4/4LA , , HL , , Ronja 4 DE VM 2/2LA , , / /88 MM+ 6/5LA , , HL , ,42 456

31 36 RS aileys DE geb gekalbt Mavid Mascol ET CVF LF YF CVF LF YF DPF A ZW , , , , Alvilda DK E PM ,0 3,48 3,18 RZM 132 RZG 132 (3)VG 89 acardi Anglo CVF LF YF M+ als Färse verkauft DE unte 73 DE VM 3/3LA , , MM+ 3/2LA , , v. Zocker HL , , Z: Strudthoff,Egon Dötlingen,Geveshausen (Rinderzucht Strudthoff) 37 DE (RT) geb gekalbt Ladd P Destry RDC CVF LF YF Pp CVF LF YF DPF , , ZW , , Lulu-Red US E PM ,3 4,12 3,27 RZM 109 RZG 126 (1)VG 87 Mexiko CVF LF YF M+ kein voller Abschluß DE Nussi 58 DE / /86 v. Laurel S: Varelmann GbR,A.u.M Steinfeld,Duepe VM 2/2LA , , MM+ 4/4LA , , HL , , Ratte DE Vorbuch D geb gekalbt E PM ,3 2,87 3,19 Onko 409 D DE M+ 2/1LA , , S: üscherhoff & Strothmeyer GbR,Zuchtbetrieb Steinfeld,Mühlen 39 ROSI DE geb gekalbt Rosenberg CVF LF YF Router CVF LF YF , , ZW +93-0, ,05-2 Weu Emil30 DE RZM 96 RZG / /86 Mareike 38 Stylist CVF LF YF M LA14/ , , DE VG88 02/ /83 Elisa 20 DE VM+ 6/5LA , , MM+ 3/3LA , , v. Elmander Z: Fluegger,E. & Irmt.GbR Dötlingen,Klattenhof HL , , DE geb gekalbt Goldday CVF LF YF A A12 Goldwin CVF LF YF , , ZW , , Destiny US E PM ,8 3,92 2,90 RZM 115 RZG 129 (1)VG Carmello CVF LF YF M 4/3LA , , DE EX90 HL , , DE VM LA06/ , , MM+ 2/1LA , , v. Fieldhouse Z: Klever,Gerwin Halle,Dalenhoek 16 29

32 41 Fiola DE geb gekalbt Shotglass CVF LF YF DPF Snowman CVF LF YF , , ZW , , Satin US RZM 136 RZG 145 (1)VG 85 Fiona 665 DE Alexander RDF CVF LF YF DPF v. Sallas Z: Rolfes,Mechthild Friesoythe,Schwaneburg 30 M+ kein voller Abschluß Etna 23 DE VM TL00/ , , MM als Färse verkauft 42 ESTEL DE RDC geb gekalbt Apple Talent RDC CVF LF CVF LF DPF , , ZW , ,36-5 Apple Red US E PM ,5 4,70 3,68 RZM 100 RZG 113 (5)EX 96 Emilie 45 Topspeed M+ 4/3LA , , DE / /81* Evita 49 DE / /85 v. Gebhardt Z: Wesselink GbR Laar,Eschebruegge HL , , VM 5/5LA , , MM+ 6/6LA , , HL , , DE RDC geb gekalbt Durban Durham Red CVF LF CVF LF YF , , ZW , , Angie 23 DE E PM ,8 3,97 3,45 RZM 107 RZG / /85* Paula 43 rigant CVF LF M 3/3LA , , DE / /83 Petra 83 DE / /84* v. Merinit Z: Melle,Dennis Großenkneten,Amelhausen HL , , VM 4/3LA , , MM+ 4/3LA , , HL , , DE (RT) geb gekalbt Adonis-Red Larson RDC CVF LF YF ZW , , , , Asia US RZM 118 RZG 115 (3)EX 94 Goldsky546 HKT RDC CVF LF M 2/2LA , , DE / /83 Goldsun394 DE / /84* v. Elayo Z: Geesen,Tobias Saterland,ollingen HL , , VM 3/3LA , , MM+ 2/1LA , , ella DE geb gekalbt Goldday CVF LF YF A A12 Goldwin CVF LF YF , , ZW , , Destiny US E PM ,2 6,29 3,35 RZM 115 RZG 129 (1)VG 87 Anni 7 Anglo CVF LF YF M 2/2LA , , DE HL , , Vera 150 DE VM LA06/ , , MM+ 2/1LA , , v. Elmander Z: Hempe,Franz Cappeln,Elsten

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